Wichtige Information: Wie die Firma iShares in einer Mitteilung berichtet, müssen deutsche iShares-ETF-Anleger in den meisten Fällen bei Teilthesaurierungen keine gesonderten Eintragungen in der jährlichen Steuererklärung mehr vornehmen, da Abgeltungssteuer meistens auf die Jahresendausschüttung und Teil- thesaurierung zugleich einbehalten werden kann. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand (Anmerkung: Leider ist die Mitteilung der Fa. iShares nicht mehr auf der Internetseite zu finde