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Waltraud

(Inländische) ETFs mit ausschüttungsgleichen Erträgen: was ist zu beachten?

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Waltraud

Ich spiele mit dem Gedanken, in http://www.finanzen.net/etf/iShares_STOXX_Europe_600_DE zu investieren. Laut Bundesanzeiger (https://www.bundesan...HistoryId=45775) gibt es auch teilthesaurierende Erträge. Ich hatte mit den Fonds (u.a.) auch ausgesucht, um steuerlich wenig Aufwand zu haben, bin aber nicht sicher, was ich bei Teilthesaurierungen beachten muss und wie sie sich steuerlich auswirken. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu helfen könnte. Vielen Dank!

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Mr. Jones

Alles wurscht, da Domizil Deutschland.

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Waltraud

Danke schon mal! Und wie muss ich die Teilthesaurierung in der Steuererklärung beachten?

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Mr. Jones
· bearbeitet von Mr. Jones

Nein. Das ist wohl der steuer-"schönste" ETF überhaupt.

 

PS: Teilthesaurierungen gibts eigentlich immer. Wenn überhaupt sind die Vollthesaurierungen bei ausl. Fonds ein Problem.

 

Da dieser inländisch und ausschüttend ist: kein Problem.

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Waltraud

Und noch mal danke! :) Wenn es nicht zu viel Aufwand macht: warum muss ich die Teilthesaurierung nicht angeben? Werden die thesaurierten Beträge (da Domizil Deutschland) automatisch von der KAG um die Abgeltungssteuer bereinigt und abgeführt, so dass ich gar nicht in die Pflicht komme, die Thesaurierung anzugeben, da die Abgeltungssteuer hier schon "bezahlt" ist (statt von mir direkt einfach zuvor schon von der KAG?)

Danke noch mal, glaube, dann habe ich es verstanden!

 

 

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Mr. Jones

Kurze, vereinfachte Antwort: Weil der Fonds in Deutschland domiliziert ist. Der Steuerabzug kann voll umfänglich erfolgen, anders als bei ausl. thes. Fonds.

 

Alle in Dt. domilizierten Fonds sind steuereinfach. Egal ob, ausschüttend, teilthesaurierend (machen sowieso alle) oder thesaurierend.

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Waltraud

Danke!

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Raccoon

Und noch mal danke! :) Wenn es nicht zu viel Aufwand macht: warum muss ich die Teilthesaurierung nicht angeben? Werden die thesaurierten Beträge (da Domizil Deutschland) automatisch von der KAG um die Abgeltungssteuer bereinigt und abgeführt, so dass ich gar nicht in die Pflicht komme, die Thesaurierung anzugeben, da die Abgeltungssteuer hier schon "bezahlt" ist (statt von mir direkt einfach zuvor schon von der KAG?)

Die Abgeltungssteuer wird von deiner Bank/deinem Broker abgeführt, nicht von der KAG.

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