Zum Inhalt springen
Peter Wolnitza

Wie falsche Arztabrechnungen Ihre BU gefährden

Empfohlene Beiträge

polydeikes

Hat das jetzt echt 2 Beiträge gebraucht, bis der Spamlink kam? Für PKV-Versicherte funktioniert SGB X nicht. Netter Ansatz, aber noch mal in die Spammernachschulung ... , Meldung folgt ... ;)

 

Für den Fall mich mal wieder zu irren, ein Entfernen des Links macht glaubwürdiger.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Besten Dank! Das beantwortet meine Frage vollumfänglich! :)

 

Gibt es irgendwelche Vordrucke, die man seinen Ärzten oder der Krankenversicherung schicken kann? Muss man als Privatpatient etwas anderes beachten? GKV-Versicherte können ja die Diagnose-/Abrechnungsschlüssel über die Patientenquittung kriegen.

 

In Beispielen, die ich gefunden habe, steht sowas wie: "[...] sämtliche Daten über Leistungen (z.B. Behandlungen, Arzneimittel, stationäre Aufenthalte, ambulante Operationen, usw.) mitsamt Diagnose, Leistungsverordner, -erbringer, Leistungsbezug, ... sowie Vorversicherungszeiten."

 

Allerdings schicken Ärzte und Krankenversicherungen selten den Diagnoseschlüssel mit. Wenn ich also an meine Private Krankenversicherung schreibe, was muss ich dazuschreiben, dass ich auch die Diagnoseschlüssel bekomme?

 

Und: Angenommen man hat schon eine BUV, möchte aber zu einer anderen wechseln (Grund: besseres Vertragswerk), muss man bei der neuen die gesundheitsrelevanten Problembereiche angeben, die man bei der alten (nehmen wir an, sie besteht seit 7 Jahren) angegeben hat bzw. noch angeben musste (wg. Abfragezeiträumen)? Erfragt die neue Versicherung das im Zweifel bei der alten, weil man Vorversicherungszeiten angeben muss?

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Apo

 

Edit: Der Link wurde entfernt. Mir war nicht bewusst, dass man die Quelle nicht zitieren darf. Ich war sehr froh, dass ich so ein PDF bzw. ein Musterschreiben gefunden habe. Wenn ich das Schreiben "so super" fände, hätte ich mich wohl kaum an dieses Forum bzw. an Sie gewandt. Hoffe, das ist jetzt in Ordnung so.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ist halt auffällig. Ein 1-Jahr alter Post, SGB 10 Vorlagen für nen PKVler, 2 Beiträge im Forum und ein Link auf einen kommerziellen Anbieter. Das riecht verdächtig. Inhaltlich schreibe ich später oder morgen noch was dazu. So viel vorab: PKV hat das Abrechnungsproblem so nicht und meist steht auch alles auf der Rechnung drauf.

 

Edit: Der Post war so strange, da ich grad während der Halbzeitpause auf dem Handy getippt hatte ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Tut mir ausgesprochen leid. Habe den Link ja sofort gelöscht. Das Beispiel, das ich geschrieben habe, ist abgewandelt von mir, wollte nur die Quelle klar machen, weil es eben nicht zu 100% von mir stammt. Habe dieses plusminus Video angeschaut und bin so durch Googlen hier gelandet. Ich habe, glaube ich, noch nie etwas in Foren gepostet ... Ich danke für Ihre Antworten und wünsche einen schönen (vermutlich Fußball-)Abend!

 

MfG,

 

Apo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

So, nochmal. Das hier thematisierte Problem ist ein GKV Problem. Nur bei der GKV haben wir regelmäßig Abrechnungsdiagnosen, die deutlich von der Realität abweichen können. Diese Problematik tritt bei der PKV äußerst selten auf. Zudem stehen Diagnosen idR ausgeschrieben auf der jeweiligen Arztrechnung, ICD 10 Schlüssel nicht zwangsweise / selten / gar nicht.

 

Die ICD 10 Kontrolle ist im Prinzip nur ein Mechanismus um zu prüfen, ob der Arzt des GKVlers nicht gefährliche Aktenlage geschaffen hat.

 

Grundsätzlich genügt in Vorbereitung einer BU das Sammeln der Dinge an die man sich erinnern kann und bei Leuten mit regelmäßiger Hausarztkonstellation die Abfrage von dessen Akte. Mit etwas Erfahrung im Bereich merkt man dann schon, welchen Stories (und ob überhaupt) man genauer auf den Grund gehen muss. Für GKVler gibt es halt typische Fälle mit gefährlicher Aktenlage, wenn bspw. aus nem BWS (mal Schmerzen im Rücken / Nacken etc. gehabt) eine Radikulopathie wird.

 

Je nach Einzelfall sind die Handlungsoptionen dann stark unterschiedlich, ich verlasse mich da voll auf meine Erfahrung.

 

Doch nicht immer ist die Handlungsoption eindeutig. Jüngst erst einen Fall gehabt, wo es um eine RLV und eine BU ging. Der vorliegende Umstand würde von beiden anders bewertet. Je nach Art der Aufbereitung wäre die Versicherbarkeit immer nur in einer der beiden Policen zu 100 % save gewesen, hätte man die Karte jeweils auf das Produkt hin optimiert gespielt.

 

---

 

Oder in Kurzfassung: Ich würde das nicht dramatisieren. Ein erfahrener Vermittler wird zunächst mit einem Gesundheitsfragebogen die "bekannte" Situation abfragen und anschließend ausführlich besprechen. Dafür ist es ggf. auch hilfreich vorab als PKVler vielleicht die ein oder andere Rechnung zu prüfen, oder falls vorhanden, mal den Hausarzt zu fragen, was der so in der Akte stehen hat.

 

Alles Weitere ergibt sich dann im Gespräch, das lässt sich so pauschal ohnehin nicht vorab vorbereiten.

 

Die Problematik aus dem Video betrifft hingegen GKVler und auch nur die können ihr Auskunfstrecht ggü. ihrer GKV gem. SGB X wahrnehmen. Der PKVler kann sich die Rechnungen vom Versicherer und ggf. deren Datenstand geben lassen, das war es im Prinzip.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Moin,

ich auch nochmal...rolleyes.gif ...es regnet grade Eisenbahnschinen hochkant..kann mit dem Hund nicht raus....crying.gif

 

Im Prinzip ist das Problem eigentlich kein richtiges Problem, wenn man richtig heran geht.

 

Die in manchen Medienberichten hochgepeitschte Dramatik ala "habe vergessen, einen Schnupfen vor 8 Jahren anzugeben und jetzt will der Sch.... Versicherer nicht bezahlen" passt zwar gut in das allgemein übliche Versicherer/Vermittler-Bashing -

geht aber ziemlich weit an der Realität vorbei.- Gott sei Dank!

 

An dem Spiel sind Menschen beteiligt:

1. - der Kunde, der Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht - ggfls. zusammen mit einem Vermittler der meint: Ein bischen Rücken hat doch jeder, brauchen wir nicht anzugeben...

2. - der Arzt, der (vor ein paar Jahren?) Dinge zu den Untersuchungen bzgl. Pkt 1 in die persönliche Akte des Kunden geschrieben hat

3. - erneut der Arzt: was hat er bei Krankenkasse abgerechnet, um für seinen Aufwand entschädigt zu werden?

4. - der Risikoprüfer bei der Gesellschaft, der checked, ob Antrag angenommen wird, ja oder nein

5.- der Leistungsprüfer, der im Fall des Falles checked, ob wegen (gravierender?) Abweichungen zwischen pkt 1 und pkt 2 (und viel seltener pkt 3) die Möglichkeit besteht, den Leistungsfall im Vorfeld ab zu wehren (VVA)

 

Menschen neigen nun einmal zu stark subjektiver Wahrnehmung gleichartiger Vorgänge und zum anderen sind hier diverse wirtschaftliche Interessen im Spiel:

Arzt will/muss mit der Kasse abrechnen - Kunde will BU/PKV Vertrag haben - Gesellschaft will nur zahlen, wenn es nicht vermeidbar ist.....

 

Einfach formuliert, geht es also darum, dass zwischen 1. und 2. möglichst keine / nur geringfügige Abweichungen bestehen sollte:

- alles, was der Arzt in die Krankenakte des Patienten rein geschrieben hat, muss dieser sich im Fall das Falles als bekannt zurechnen lassen.-> somit leicht für den Versicherer nachzuweisen: Kunde wusste Bescheid, hat es aber nicht angegeben

- auch wird der Arzt im Ernstfalle auf die Frage: Haben Sie die in der Arztakte vermerkte Diagnose Ihrem Patienten mitgeteilt, tendenziell immer mit JA antworten

 

Also muss es an der Stelle sauber sein: Daher sollte jeder, der bei Antragstellung angeben muss, dass er die letzten 5 Jahre mal beim Arzt war, auf alle Fälle nachfragen, was der Doc in seiner Akte stehen hat. (Doc ist zur Herausgabe verpflichtet!)

Wenn man dann dafür sorgt, dass das, was der Kunde im Antrag angibt und das, was in seiner Krankenakte steht, möglichst deckungsgleich ist, sind 95% aller Gefahrenquellen eliminiert.

 

Wenn man zwischen 1. und 2. schon Abweichungen feststellt, wird ein erfahrener Vermittler mit Sicherheit noch empfehlen, eine Schicht tiefer zu graben und ggfls. Pkt 3 abklären - damit kommen noch mal 4,9% oben drauf.

(Jetzt bitte nicht an den Zahlen festhaken..geht nur um das Verdeutlichen)

 

Wie erreicht man diese angestrebte Deckungsgleichheit?

- dem Kunden fällt ein: Stimmt, da war noch was, habe ich doch glatt vergessen (der häufigste Fall!)

- der Arzt bestätigt, dass bei der seinerzeitigen, in der Krankenakte notierten Diagnose irgendwas nicht gepasst hat....(war nur Verdacht auf....falsche Bezeichnung eingetragen etc...etc..)

 

Ist gelegentlich ein wenig mühsam, aber besser jetzt die Prozedur durchlaufen, als im Leistungsfall.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für eure ausführlichen Antworten! :) :)

 

So, nochmal. Das hier thematisierte Problem ist ein GKV Problem. Nur bei der GKV haben wir regelmäßig Abrechnungsdiagnosen, die deutlich von der Realität abweichen können. Diese Problematik tritt bei der PKV äußerst selten auf. Zudem stehen Diagnosen idR ausgeschrieben auf der jeweiligen Arztrechnung, ICD 10 Schlüssel nicht zwangsweise / selten / gar nicht.

 

Naja, aber es wäre ja trotzdem interessant zu wissen, was die "Zentrale" der PKV da so sammelt. Ich habe das tatsächlich mal gemacht mit dem (modifizierten) Anschreiben aus dem gelöschten Link. Da stand im Wesentlichen drin, dass ich sämtliche Daten über Leistungen wissen möchte.

 

Und: Es hat auch bei der PKV geklappt. Vielleicht ein Fehler von denen, vielleicht auch kulanzhalber. Waren Kopien der Arztabrechnungen. Warum möchte ich die nun NOCHMAL? Nunja, ich möchte wissen, ob die - wie versprochen - wirklich nur 10 Jahre speichern und zum anderen auch noch die ICD-10-Schlüssel (am besten als Übersicht, weil die schicken einem wirklich Kopien der Rechnungen).

Interessant wäre für mich nun: Wie argumentiert man korrekterweise ggü. der PKV (Gesetzesgrundlage) und was schreibt man konkret, um die ICD-10-Schlüssel zu erhalten?

 

@ Polydeikes: Du schriebst: "Rechnungen vom Versicherer und ggf. deren Datenstand": Gibt es da ein Standardschreiben, das juristisch abgesichert ist und nicht "Hey, ich bin der XY, geboren am XX.XX.19XX in Buxdehude und ich hätte gerne Rechnungen und meinen personzenbezogenen Datenstand von Ihnen."?

 

Und noch zwei Dinge: Ich finde mittlerweile auch aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung interessant, welche Stellen personenbezogene Daten haben (und warum und wie lange). Sowohl gesundheitsrelevante, als auch alle anderen. Ich möchte an der Stelle - weil ich das hier noch nicht gelesen habe, auch nicht in dem Thread "Berufsunfähigkeitsversicherung - Tipps und Tricks" - darauf hinweisen, dass es (bin mir sicher, das ist euch bekannt), Stellen gibt, die personenbezogene Informationen lange und tlw. länger als nötig speichern: Eine davon ist die "informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH", die Informationen zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Immobilien und Kraftfahrzeugen sammelt. Bei einem Bekannten von mir wurden da tatsächlich zu unrecht (weil länger als eigentlich gesetzlich erlaubt) gespeichert. Man kann bei dieser sog. "Auskunftei" einmal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft bzgl. der eigenen Person, bzgl. Fahrzeugen und bzgl. Immobilien einholen (wollte jetzt hier keinen Link posten, weil ich nicht weiß, ob das unter Spamming fällt - fand ich aber sehr aufschlussreich, dass es so eine Stelle gibt, die "einfach so" (also schon auf rechtlicher Grundlage, aber ggf. auch mal länger als nötig) Informationen von mir speichert und Otto Normalverbraucher/-versicherter nicht mal weiß, dass es sie gibt).

 

Und an alle, die gemustert wurden: Die Bundeswehr speichert auch Informationen von allen "Gedienten" (bis zum 90. Lebensjahr) und von allen "Ungedienten" (bis zum 45. Lebensjahr).

 

Fazit: Interessant, wo überall noch Informationen zur eigenen Person schlummern. Auch interessant sind natürlich Ärzte, Zahnärzte, Kassenärztliche Vereinigungen, Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie Abrechnungsservices bzw. Verrechnungsstellen.

 

Wiederum bei einem anderen Freund (30 Jahre jung) von mir (wir haben uns da im Freundeskreis gegenseitig beraten und Informationen ausgetauscht). Er hat eine BU-Versicherung abgeschlossen vor 9 Jahren. Bei seinem Hausarzt in der Diagnoseübersicht stand wohl eine "Skoliose" im Jahr 2000 drin. Die Versicherung hat damals Infos beim Hausarzt eingeholt und in der Folge seinen Bewegungsapparat von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Positiv: 5 Jahre später efolgte eine Löschung dieser Ausschlussklausel im Zuge einer Nachprüfung, weil er keine Beschwerden hatte und hat. Die BU-Versicherung hat ja aber diese alte Diagnoseliste. "Alt" deshalb, weil der Freund neulich beim Arzt nochmal nachfragen wollte, wie es zu dieser Diagnosestellung kam (vor 9 Jahren fand er den Begriff "Skoliose" noch nicht so schlimm). Der Arzt meinte: "Hab ich so pi mal Daumen [ohne Röntgenbild] diagnostiziert damals. Sie wollten Krankengymnastik damals und ich musste irgendwas abrechnen. Ne richtige Skoliose ist das nicht. Maximal ne geringfügige Devianz der Wirbelsäule. Hat fast jeder. Konnte damals noch nicht "Verdacht auf" in den Computer eintragen." Er hat die Diagnose dann sofort in eine Verdachtsdiagnose geändert (inzwischen im Computersystem möglich). Blöd nur, dass die BU-Versicherung damals (vor 9 Jahren) beim Hausarzt die "alte" Diagnoseliste angefordert hatte und da leider immer noch Skoliose draufstand/-steht (und nicht "Verdacht auf Skoliose" wie bei der "aktualisierten/neuen" Diagnoseliste).

 

Fazit: Beim Hausarzt steht immer noch ne Verdachtsdiagnose drin. Die bisherige BU-Versicherung hat die definitive Diagnose (vor 9 Jahren als die BU-Versicherung die Diagnoseübersicht anforderte, war das ja noch kein Verdacht) auch noch und ggf. alle Versicherungen, bei denen der Freund damals Anträge gestellt hat. Und vielleicht ja auch bei der PKV und ggf. auch bei der Bundeswehr (das weiß ich nicht), wenn man mit heutigem Wissen drüber nachdenkt ...

 

Fragen, die sich daraus ergeben:

1) Nach 10 Jahren (sind ja im Falle der Skoliose längst verstrichen), kann man ja theoretisch die Ärzte dazu auffordern, die Daten zu löschen. Dann wäre auch im obigen Beispiel der "Verdacht auf Skoliose" weg. ABER: Das könnte ja auch ein massiver Nachteil sein, wenn z.B. Versicherer bestehender Versicherungen (aus Vertrags- oder Antragsdaten) Informationen (z.B. die definitive Diagnose: "Skoliose" aus dem Beispiel) speichern, weil man mit den Arztdaten keine "Gegenargumente" mehr hat.

 

Was ist also ratsam:

- Direkt Löschung aller Daten, die älter als 10 Jahre alt sind?

- Aushändigung der aktuellsten Diagnoseliste und dann Löschung?

- Korrektur der "Fehldiagnose"?

- Korrektur der "Fehldiagnose" und Aushändigung der aktualisierten Diagnoseliste?

- Korrektur der "Fehldiagnose", Aushändigung der aktualisierten Diagnoseliste und dann Löschung?

Oder wirkt das "verdächtig" bzw. hat eine Löschung Nachteile?

 

2) Daher nochmal die Frage vom letzten Beitrag: Angenommen man hat schon eine BUV (wie der Freund, s. oben), möchte aber zu einer anderen wechseln (Grund:besseres Vertragswerk ).

2.1) Muss man beim neuen BU-Versicherer gesundheitsrelevanten Problembereiche angeben, die man bei der (nehmen wir an, sie besteht seit 9 Jahren wie im Beispiel oben) angegeben hat bzw. angeben musste (wg. Abfragezeiträumen von 5-10 Jahren in der Vergangenheit)? Oder lässt man so eine "veraltete (und fehldiagnostizierte) Skoliose-Diagnose" dann weg? Erfragt die neue Versicherung das im Zweifel bei der alten, weil Vorversicherungszeiten angeben muss?

2.2) Oder sollte man, wie oben von Polydeikes geschrieben "auf Basis der heutigen Rahmenlage aktuell davon ausgehen, dass die Haftung des VN für die VVA in regulären, nicht massiv mit § 242 BGB kollidierenden Extremfällen, nach spätestens 10 Jahren erlischt"? Dann müsste man den Vertrag gar nicht erst kündigen und einfach nur noch 1 Jahr "durchhalten" (weil vor 9 Jahren geschlossen). Oder: Gilt der Vertrag erst ab Aufnahme der letzten Neuerung (Löschung der "Bewegungsapparat-Ausschluss"-Klausel vor 4 Jahren) und man müsste noch 6 Jahre "durchhalten"?

 

Viele Grüße und guten Wochenstart,

 

Apo

 

Edit: Habe meinen Kommentar noch erweitert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Nochmal. Die Basis für ICD 10 stellt der 295 SGB V dar. Der gilt für Vertragsärzte, sprich GKV. Es gibt also keine Notwendigkeit für PKV. Damit kann es durchaus sein, dass keine ICD10er übermittelt sind, idR wird die Diagnose auf einer privatärztlichen Rechnung stattdessen ausgeschrieben. Genaueres können dir vermutlich die Angehörigen dieser Berufsgruppe hier im Forum sagen, da gibt es Einige.

 

Ungeachtet dessen ist mir nicht klar, warum du partue ICD10er als Privatpatient haben willst, die Diagnose steht doch eh auf der Rechnung ausgeschrieben drauf. Ist doch viel simpler als die ICD 10 zu checken und die dazu gehörige Diagnose zu ermitteln.

 

Kurzum: Warum auch immer oder wozu auch immer du dich darauf versteifst, es ist nicht nötig und ergibt irgendwie keinen Sinn.

 

---

 

"Rechnungen vom Versicherer und ggf. deren Datenstand": Gibt es da ein Standardschreiben, das juristisch abgesichert ist und nicht "Hey, ich bin der XY, geboren am XX.XX.19XX in Buxdehude und ich hätte gerne Rechnungen und meinen personzenbezogenen Datenstand von euch."?

 

Im Prinzip exakt so. Auskunftsansprüche gem. SGB X beziehen sich halt auf GKV. Für den PKVler reicht es die Rechnungen zu prüfen, sofern das überhaupt nötig ist.

 

Meiner Erfahrung nach die absolute Ausnahme, dass dort eine Notwendigkeit zur Gegenprüfung besteht. IdP erst zwei mal gehabt und da auch nur, weil der Kunde sich schlichtweg nicht mehr erinnern konnte, was genau eigentlich gelaufen war, geschweige denn, was genau er eigentlich meinte gehabt zu haben.

 

---

 

Angenommen man hat schon eine BUV, möchte aber zu einer anderen wechseln (Grund: besseres Vertragswerk), muss man bei der neuen die gesundheitsrelevanten Problembereiche angeben, die man bei der alten (nehmen wir an, sie besteht seit 7 Jahren) angegeben hat bzw. noch angeben musste (wg. Abfragezeiträumen)?

 

Was angabepflichtig ist, ergibt sich aus §19 VVG. Kurzum, alle gefahrerheblichen Umstände, die den Entschluss des Versicherers den Vertrag (wie auch immer) zu schließen beeinflussen würden UND nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.

 

Darüber hinaus ist meist angabepflichtig, ob in den letzten 5 Jahren ein Antrag zu erschwerten Bedingungen angenommen oder abgelehnt wurde.

 

Somit würden nur degenerative Erkrankungen / Beeinträchtigungen und binnen 10 Jahresfrist stationäre Aufenthalte (+ bei manchen generell Operationen) angabepflichtig sein.

 

Ambulante Stories von vor 7 Jahren sind irrelevant, wenn sie abgeschlossen, nicht erfragt und nicht degenerativ sind.

 

Erfragt die neue Versicherung das im Zweifel bei der alten, weil man Vorversicherungszeiten angeben muss?

 

Das findet nicht statt, nie.

 

Steckte die Antwort schon in euren Antworten drin und ich habs einfach nicht kapiert? :)

 

Inhaltlich ja, schon mehrfach im thread, es spricht aber nichts dagegen noch mal nachzufragen. Zumindest nicht bei solchen Dingen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Habe meinen Kommentar oben noch (beträchtlich) erweitert. Sorry, ich habe nicht damit gerechnet, dass zu so später Stunde sonst noch jemand wach ist und antwortet, während ich bearbeite. :)

 

@ Polydeikes: Du hast Recht, da stehen tatsächlich oft die Diagnoseschlüssel dabei. Das hatte ich übersehen. Aber: Nicht bei allen. Und: Bei vielen schlecht lesbar (weil Kopie).

 

Warum man die ICD10er-Diagnosen evtl. haben möchte: Naja, bei dem Herrn im Plusminus-Beitrag stand meiner Erinnerung ein "Gespräch nach lebensveränderndem Ereignis" (oder so ähnlich). Das ist schön und gut und klingt für manche Laien vielleicht gar nicht soooo dramatisch (außer, dass man vielleicht wissen möchte, was für ein Ereignis das gewesen sein soll).

Aber: Nur der ICD10-Schlüssel deutet auf z.B. auf eine F-Diagnose (sog. "Psycho-Diagnose") hin. Die kann man ja nicht unbedingt aus einem solchen "Gespräch"/einer solchen Beschreibung in Textform ablesen. Sprich: Krasse Diagnosen sind vielleicht vom Wortlaut her nicht unbedingt als problematisch (im Hinblick auf eine BUV) erkennbar.

 

Und: "Erfragt die neue Versicherung das im Zweifel bei der alten, weil man Vorversicherungszeiten angeben muss?"

Du schriebst: "Das findet nicht statt, nie."

Ganz sicher? Sie fragt ja auch ggf. beim HIS nach, wo die andere Versicherung/andere Versicherungen (wo man ggf. nur Anträge gestellt hat) eine Einmeldung gemacht hat, die ggf. länger als erlaubt dort steht. Da gibt es einen ganz guten Blogbeitrag von Makler Helberg mit dem Titel "Stehen Sie auch rechtswidrig auf der "schwarzen Liste" HIS?" (den ich nicht verlinke, weil evtl. kommerziell). Somit fragt die Versicherung vielleicht doch indirekt nach, oder? Wenn nicht beim Versicherer direkt, dann eben bei einer Auskunftei.

 

Viele Grüße und gute Nacht,

 

Apo :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ein Abgleich unter Gesellschaften findet nicht statt. Da ohnehin nur Einzelfalleinwilligung (Entbindung Schweigepflicht) gewählt werden sollte, kann da auch nichts verdeckt laufen.

 

HIS wird überbewertet. Ein vernünftiger BU Versicherer ...

 

- nimmt nicht aktiv an HIS teil (meldet nicht)

- prüft das Risiko anhand der Angaben und wird Risikoangaben im HIS ignorieren (hingegen bei Kapitalversicherungen bspw. vielleicht nicht Angaben zur Zahlungsmentalität, vorsichtig gesagt)

 

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, HIS macht in Hinsicht der BU nur dann Probleme, wenn ich die falsche Gesellschaft wähle. Die Chancen dafür stehen aber zumindest prozentual gesehen recht hoch ...

 

HIS kann Probleme in Folge machen, wenn der gewählte Versicherer aktiv an HIS teilnimmt und später ein anderes Produkt ohne indiv. Risikoprüfung aus dem Bereich leben abgeschlossen werden soll. Typisches Beispiel, die Baufinanzierung unter Dach und Fach, beim letzten Klick aber abgelehnt, da Restschuldversicherer der Bank nicht policieren will.

 

Nimmt der Versicherer nicht aktiv an HIS teil (meldet nicht), kann auch nichts passieren.

 

Die Kritik von Matthias bezieht sich auch nur auf das System selbst (gefühlt halblegale Praxis da ...) und die potentiellen Folgen von "ich mach das grad mal selbst" oder "ich mach das mal grad bei nem Vermittler, der mir auch schon meine Handyschutzversicherung verkauft hat".

 

---

 

Bzgl. ICD 10, sorry, du hängst. Das von dir zuletzt beschriebene Problem stellt sich bei PKV in der Praxis nicht, bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Wenn sich ein Problem stellt, dann siehe Praxishinweis meines letzten Posts.

 

Und wenn der Vermittler / Makler / Versicherungsberater potentielle Fallstricke nicht sofort sieht und zu klären versucht, dann ist er in Bezug auf BU eine Niete. Sorry, ist so. Andererseits auch hier, garbage in ... garbage out.

 

---

 

Zu deinen Geschichten ...

 

Sorry, nimm es mir nicht übel und mag ja auch alles so gewesen sein, aber das ist Dampfgeplauder. Es interessiert ehrlich gesagt 0, was wer wie falsch gemacht hat. Ich gebe dir ein einfaches Beispiel:

 

Wiederum bei einem anderen Freund (30 Jahre jung) von mir (wir haben uns da im Freundeskreis gegenseitig beraten und Informationen ausgetauscht). Er hat eine BU-Versicherung abgeschlossen vor 9 Jahren. Bei seinem Hausarzt in der Diagnoseübersicht stand wohl eine "Skoliose" im Jahr 2000 drin. Die Versicherung hat damals Infos beim Hausarzt eingeholt und in der Folge seinen Bewegungsapparat von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Positiv: 5 Jahre später efolgte eine Löschung dieser Ausschlussklausel im Zuge einer Nachprüfung, weil er keine Beschwerden hatte und hat. Die BU-Versicherung hat ja aber diese alte Diagnoseliste. "Alt" deshalb, weil der Freund neulich beim Arzt nochmal nachfragen wollte, wie es zu dieser Diagnosestellung kam (vor 9 Jahren fand er den Begriff "Skoliose" noch nicht so schlimm). Der Arzt meinte: "Hab ich so pi mal Daumen [ohne Röntgenbild] diagnostiziert damals. Sie wollten Krankengymnastik damals und ich musste irgendwas abrechnen. Ne richtige Skoliose ist das nicht. Maximal ne geringfügige Devianz der Wirbelsäule. Hat fast jeder. Konnte damals noch nicht "Verdacht auf" in den Computer eintragen." Er hat die Diagnose dann sofort in eine Verdachtsdiagnose geändert (inzwischen im Computersystem möglich). Blöd nur, dass die BU-Versicherung damals (vor 9 Jahren) beim Hausarzt die "alte" Diagnoseliste angefordert hatte und da leider immer noch Skoliose draufstand/-steht (und nicht "Verdacht auf Skoliose" wie bei der "aktualisierten/neuen" Diagnoseliste).

 

Hier liegen mehrere Fehler vor.

 

1) Normal hätte bei einer Aufbereitung die Skoliose auftauchen müssen. Einfach durch das gute alte "lieber Hausarzt, was hast du über mich in der Akte"

2) Wenn sie auftaucht, ist die erste Frage an den Arzt, wie er eine Skoliose ohne pathologischen Befund / bildgebende Diagnostik überhaupt feststellen konnte

3) Wenn die Skoliose wirklich da ist, geht es nur um die Vermessung des Cobbwinkels, unter 10 Grad wird allein auf Basis der Diagnose kein vernünftiger Versicherer ausschließen

4) Den Versicherer interessiert eigentlich die Diagnose wenig, es kommt viel mehr darauf an, mit welchen Beschwerden er damals beim Arzt war. Der wird ja nicht im Zuge eines Schnupfens den angezogenen Patienten mal eben skoliosifiziert haben

5) Wenn der Versicherer einen Arztbericht ohne guten Grund anfordert, habe ich in der Rivo oder in der Aufbereitung schon mächtig was falsch gemacht

 

.... das können wir noch ewig fortsetzen, ich belasse es mal dabei. Fazit: Einfach nicht professionell gemacht [punkt]

 

---

 

Der Rest grenzt teilweise schon an Verschwörungstheorie, da geh ich gar nicht erst drauf ein. Nicht immer das Hirn von irgendwelchen schwachsinnigen Medienberichten foltern lassen, das gibt nur Bauchschmerzen, dafür ist das Leben einfach zu kurz.

 

---

 

Was ist also ratsam ...

 

Das hängt vom konkreten Einzelfall ab und gestaltet sich in der Praxis zu 99 % nicht einmal zu einem Zehntel so spektakulär, wie du dir das vorstellst. Dafür gibt es auch keinerlei gesetzliche Grundlage.

 

Insofern, da gibt es kein pauschales Rezept oder irgendwelche generellen Handlungsempfehlungen. Und selbst bei 2 durchaus vergleichbaren Fällen können durchaus noch Softfaktoren eine Rolle spielen, die zu unterschiedlichen Handlungsoptionen führen (... wie ist der Arzt drauf, werden weitere Policen benötigt mit anders funktionierender Risikoprüfung uvm. ...).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Ein Abgleich unter Gesellschaften findet nicht statt. Da ohnehin nur Einzelfalleinwilligung (Entbindung Schweigepflicht) gewählt werden sollte, kann da auch nichts verdeckt laufen.

 

Was, wenn man eine unbedingte Schweigepflichtsentbindung erteilt hat? Kann man diese dann noch nachträglich korrigieren?

 

Sorry, nimm es mir nicht übel und mag ja auch alles so gewesen sein, aber das ist Dampfgeplauder. Es interessiert ehrlich gesagt 0, was wer wie falsch gemacht hat. Ich gebe dir ein einfaches Beispiel:

 

Wiederum bei einem anderen Freund (30 Jahre jung) von mir (wir haben uns da im Freundeskreis gegenseitig beraten und Informationen ausgetauscht). Er hat eine BU-Versicherung abgeschlossen vor 9 Jahren. Bei seinem Hausarzt in der Diagnoseübersicht stand wohl eine "Skoliose" im Jahr 2000 drin. Die Versicherung hat damals Infos beim Hausarzt eingeholt und in der Folge seinen Bewegungsapparat von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Positiv: 5 Jahre später efolgte eine Löschung dieser Ausschlussklausel im Zuge einer Nachprüfung, weil er keine Beschwerden hatte und hat. Die BU-Versicherung hat ja aber diese alte Diagnoseliste. "Alt" deshalb, weil der Freund neulich beim Arzt nochmal nachfragen wollte, wie es zu dieser Diagnosestellung kam (vor 9 Jahren fand er den Begriff "Skoliose" noch nicht so schlimm). Der Arzt meinte: "Hab ich so pi mal Daumen [ohne Röntgenbild] diagnostiziert damals. Sie wollten Krankengymnastik damals und ich musste irgendwas abrechnen. Ne richtige Skoliose ist das nicht. Maximal ne geringfügige Devianz der Wirbelsäule. Hat fast jeder. Konnte damals noch nicht "Verdacht auf" in den Computer eintragen." Er hat die Diagnose dann sofort in eine Verdachtsdiagnose geändert (inzwischen im Computersystem möglich). Blöd nur, dass die BU-Versicherung damals (vor 9 Jahren) beim Hausarzt die "alte" Diagnoseliste angefordert hatte und da leider immer noch Skoliose draufstand/-steht (und nicht "Verdacht auf Skoliose" wie bei der "aktualisierten/neuen" Diagnoseliste).

 

Hier liegen mehrere Fehler vor.

 

1) Normal hätte bei einer Aufbereitung die Skoliose auftauchen müssen. Einfach durch das gute alte "lieber Hausarzt, was hast du über mich in der Akte"

2) Wenn sie auftaucht, ist die erste Frage an den Arzt, wie er eine Skoliose ohne pathologischen Befund / bildgebende Diagnostik überhaupt feststellen konnte

3) Wenn die Skoliose wirklich da ist, geht es nur um die Vermessung des Cobbwinkels, unter 10 Grad wird allein auf Basis der Diagnose kein vernünftiger Versicherer ausschließen

4) Den Versicherer interessiert eigentlich die Diagnose wenig, es kommt viel mehr darauf an, mit welchen Beschwerden er damals beim Arzt war. Der wird ja nicht im Zuge eines Schnupfens den angezogenen Patienten mal eben skoliosifiziert haben

5) Wenn der Versicherer einen Arztbericht ohne guten Grund anfordert, habe ich in der Rivo oder in der Aufbereitung schon mächtig was falsch gemacht

 

Er hat die BU damals über einen befreundeten Versicherungsvertreter, keinen Makler, abgeschlossen. Der war vermutlich ne Niete. Kenne keinen 17-20jährigen (der Freund), der da schon so fit ist, um das ganze Thema "BU" zu durchsteigen (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen).

Er hat, soweit ich weiß (weil wir den Vertrag gemeinsam angeschaut haben), eine unbedingte Schweigepflichtsentbindung erteilt. Die Versicherung hat in der Folge beim Hausarzt angefragt und der hat die Diagnoseliste rausgeschickt. Da es ein Vertreter war, gab es keine Rivo und die Diagnose "Skoliose" checkt man vielleicht als naiver 17-20jähriger nicht.

Dein Hinweis "Das war halt nicht professionell", ist zwar vermutlich korrekt, aber leider nicht so hilfreich in dem Fall.

 

Der Rest grenzt teilweise schon an Verschwörungstheorie, da geh ich gar nicht erst drauf ein. Nicht immer das Hirn von irgendwelchen schwachsinnigen Medienberichten foltern lassen, das gibt nur Bauchschmerzen, dafür ist das Leben einfach zu kurz.

 

Ich weiß nicht, was Du mit "dem Rest" meinst. Die Bundeswehr-Sache finde ich hochrelevant, weil da auch ggf. Fehldiagnosen (z.B. so ein Skoliose-Ding, das bei meinem Kumpel zum Glück dort nicht aufploppt) konserviert werden.

 

Danke übrigens auch Peter für Deine ausführliche Antwort. :)

 

Viele Grüße,

 

Apo

 

EDIT: Habe die anscheinend schon beantworteten Fragen rausgenommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Jo dat. "007 jagt das Bundesdatenschutzgesetz" ist auf jeden Fall wesentlich unterhaltsamer als es einfach sauber, sinnvoll und stinklangweilig professionell zu lösen.

 

Die Fragen wurden alle schon beantwortet und mir wird es an der Stelle auch zu skurril. :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84

Ok, schade.

 

Danke dennoch für Deine bisherigen Antworten.

 

Viele Grüße,

 

Apo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Hallo zusammen nochmal,

 

bei mir sind jetzt noch ein paar Fragen aufgetaucht. Kann gut sein, dass das in dem Forum hier schon steht, aber ich hab mit der Suchfunktion nichts gefunden v.a. zum Thema "Anwalt". Gerne verweisen auf einen anderen Thread.

 

1) Wie kann ich von einem bestehenden BU-Vertrag das Bedingungswerk prüfen lassen? Muss ich mich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht (Schwerpunkt BU), einen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler wenden?

Ja, ich weiß, die ersten beiden kosten Geld. Kann ich über einen Versicherungsberater, von denen es laut "Bundesverband der Versicherungsberater" (BVBB) gar nicht so viele (200-300) in Deutschland gibt, auch meinen bestehenden BU-Vertrag prüfen lassen?

 

EDIT: Okay, hier habe ich direkt die Antwort durch Googlen gefunden, bevor ich hier nen Rüffel kassiere. =D Versicherungsberater scheinen wie Versicherungsmakler auf Kundenseite zu stehen und dürfen im Gegensatz zu Maklern aber keine Vergütung von Versicherern annehmen. Bestehende Verträge kann ich also somit von einem Versicherungsberater gegen ein Honorar prüfen lassen, während Versicherungsmakler nur durch sie vermittelte Verträge prüfen dürfen. Manche Versicherungsberater, die auf Regulierung im Schadensfall spezialisiert sind, können außergerichtlich ihre Kunden ggü. dem Versicherer (wie ein Rechtsanwalt) vertreten.

Daher wäre es vielleicht geschickt einen Versicherungsberater, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist, zu engagieren, oder?

 

2) Kennt ihr Erfahreneren im Raum Süddeutschland (irgendwo um Stuttgart herum wäre ideal) einen kompetenten Makler/eine kompetente Maklerin (gerne mehrere Nennungen möglich)? (gerne per PN natürlich!)

Oder kennt ihr auch einen Versicherungsberater im süddeutschen Raum, vielleicht einen (oder eine natürlich!), der/die gleichzeitig Rechtsanwältin ist?

Ich weiß, dass man viel per Mail usw. machen kann, aber mir ist der direkte Kontakt und ein persönliches Gespräch sowie ein Ansprechpartner vor Ort wichtig.

 

Viele Grüße und danke für eine Antwort,

 

Apo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Wie kann ich von einem bestehenden BU-Vertrag das Bedingungswerk prüfen lassen?

Lesen oder lesen lassen und bewerten oder bewerten lassen.

 

Muss ich mich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht (Schwerpunkt BU), einen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler wenden?

Müssen nicht. Die Chance, einen Fähigen zu finden, dürfte bei diesen Gruppen aber deutlich höher sein als bspw. bei einer Verbraucherzentrale.

Kann ich über einen Versicherungsberater, von denen es laut "Bundesverband der Versicherungsberater" (BVBB) gar nicht so viele (200-300) in Deutschland gibt, auch meinen bestehenden BU-Vertrag prüfen lassen?

Ja.

Okay, hier habe ich direkt die Antwort durch Googlen gefunden, bevor ich hier nen Rüffel kassiere. =D Versicherungsberater scheinen wie Versicherungsmakler auf Kundenseite zu stehen und dürfen im Gegensatz zu Maklern aber keine Vergütung von Versicherern annehmen.

Was hat die Vergütungsfrage mit der Prüfung eines bestehenden Vertrages zu tun?

Bestehende Verträge kann ich also somit von einem Versicherungsberater gegen ein Honorar prüfen lassen, während Versicherungsmakler nur durch sie vermittelte Verträge prüfen dürfen.

Quatsch.

Daher wäre es vielleicht geschickt einen Versicherungsberater, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist, zu engagieren, oder?

Warum?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84
Müssen nicht. Die Chance, einen Fähigen zu finden, dürfte bei diesen Gruppen aber deutlich höher sein als bspw. bei einer Verbraucherzentrale.

Haha, da gibts wohl ziemliche Grabenkämpfe zwischen Maklern/Beratern und der Verbraucherzentrale, wie mir scheint. (nach Lektüre dieses Forums)

 

 

Was hat die Vergütungsfrage mit der Prüfung eines bestehenden Vertrages zu tun?

Nichts, habe nur nach dem Unterschied zwischen Beratern und Maklern gesucht und das der Vollständigkeit halber dazugeschrieben. Manche assoziieren mit "Dafür hab ich bezahlt." automatisch Qualität. Ich nicht. Finde nur wichtig auch zu wissen, welcher Ansprechpartner bezahlt werden möchte.

 

Quatsch.

... oder die der Makler in seine Betreuung übernommen hat, jaja.

 

Warum?

Doppelte Kompetenz. Warum sollte ich NICHT zu nem Berater gehen (vorausgesetzt er ist kompetent), wenn er gleichzeitig auch RA ist?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nö, es ist Quatsch. Einen Vertrag kann der Makler immer und jederzeit prüfen. Tut er das in seiner Kerntätigkeit, ist es eine Prüfung auf (bedingungsgemäßen) Leistungsumfang und Lücken, was zwangsläufig nur unter Marktbetrachtung erfolgen kann und als potentielles Ergebnis möglicherweise auch eine Änderungs- / Wechselempfehlung beinhalten könnte.

 

Das ist rechtlich gesehen erst einmal in keinster Weise Einkommensoptimierung, sondern genau das, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen vom Makler erwarten und wofür er haftet, so er das Mandat annimmt. Vergütungstechnisch ist der Makler völlig frei, er kann Courtage oder Honorar wählen, das schreibt ihm niemand vor.

 

Die Probleme sind trivialer. Warum sollte ich als Makler für einen Apfel und ein Ei den Mist bereinigen, den irgendein anderer Vermittler verzapft hat? Zumal ich in dem Moment als Makler in der Haftung bin, in welchem ich das Mandat annehme und mich wertend äußere. Das ist Nonsens, es gibt keinerlei Anreiz dies zu tun, es ist sogar hochgradig unvernünftig aus Maklersicht.

 

---

 

Anders sieht es aus, wenn weitere rechtliche Rahmenbedingungen dazu kommen. Kunde hat Vertrag bei Vermittler A und Gesellschaft B. Nun hat er den Leistungsfall oder will zumindest von Makler C wissen, ob es im Szenario X für den konkret vorliegenden Leistungswunsch in seinem Vertrag Deckungsschutz gibt.

 

Hier sind wir potentiell im Bereich einer Rechtsdienstleistung im Einzelfall. Genau das ist der Unterschied zwischen Versicherungsberater und Makler. Der Versicherungsberater darf es pauschal, der Makler darf es nicht.

 

Je nachdem wie der Makler nun seine Vergütung dafür abrechnet und wie er dokumentiert, bewegt er sich eben in diesen Bereich der Rechtsdienstleistung nach RDG und da hat er nichts zu suchen. Er sollte es entsprechend über obige Begründung hinaus tunlichst lassen.

 

---

 

Darüber hinaus wäre der Makler dumm einzelne Honorardienstleistungen ohne Vermittlung anzubieten, allein aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht. Die vom Gesetzgeber praktisch nicht definierten Rahmenbedingungen lassen zwar jede Menge Grauzonen zu, gleichzeitig ist das Gefahrenpotential extrem hoch.

 

Warum in aller Welt sollte sich ein Makler für einen C- Kunden in irgendeiner Art und Weise Risiken einfangen? Dafür kann es nur einen Grund geben, man ist ein dermaßen armes Schwein, dass man alles annehmen muss, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Von denen hätte ich als Verbraucher aber ungern einen Rat.

 

---

 

Verbraucherzentralen haben es einfacher. Die rechnen ungeachtet jedweden Nutzens pauschal ihren Telefonsextarif ab, haften für nichts. Die müssen sich diesem Problem nicht stellen und es reicht dann halt auch aus Nettolistenpreise auszudrucken und zwei Anbieter mit Textmarker zu markieren (= Beratungsinhalt einer Verbraucherzentrale).

 

Das hat mit Grabenkampf rein gar nichts zu tun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Ok, danke. Jetzt weiß ich umfassender bescheid. :)

 

Habe "Was ist ein Versicherungsberater?" gegoogelt, den ersten Treffer eines bekannten und meiner Einschätzung nach kompetenten Maklers angeklickt und diese Info gefunden.

 

Okay okay, keine Grabenkämpfe. :lol: Verstehe auch nicht, wie man zur Verbraucherzentrale gehen kann, wenn man auch zu nem Versicherungsberater gehen kann.

Vielleicht erwarten sich die Leute da mehr Verbraucherfreundlichkeit und alles mit "VersicherungsXY" ist negativ behaftet.

 

Aber zwei Fragen bleiben:

 

1) Gegen eine Prüfung des Vertrags von einem Versicherungsberater (der vielleicht idealierweise, aber nicht notwendigerweise auch RA ist) ist nichts einzuwenden, oder?

Ein Makler, bei dem man ggf. einen neuen Vertrag (nach Kündigung) oder einen zusätzlichen BU-Vertrag abschließt, wird den bestehenden Vertrag ja vermutlich auch nochmal prüfen, nehme ich an.

 

2) Kann mir jemand sowohl einen Berater/eine Beraterin oder einen Makler/eine Maklerin im süddeutschen (vorzugsweise Stuttgarter) Raum empfehlen? (gerne per PN natürlich)

 

Viele Grüße,

 

Apo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Ich denke, dass das Gros der Verbraucher nicht einschätzen kann, worauf es bei einer umfassenden Vertragsprüfung im Besonderen ankommt. Die Verbraucherzentralen versprechen viel für einen vergleichsweise geringen Obolus. Das finanzielle Risiko ist demnach für den Verbraucher eher gering. Ob es jedoch zu einer wirklich in die Tiefe gehenden und damit fundierten Beratung kommt, steht naturgemäß in den Sternen. Ich wage die Behauptung aufzustellen, dass bei einer durchschnittlichen Prüfung durch eine VZ ein Ergebnis herauskommt, das sich ein ebenso durchschnittlich versierter VN durch eine rudimentäre Eigenrecherche selbst hätte aneignen können.

Das kann ein spezialisierter Vermittler, VB oder RA deutlich besser erledigen. Wobei ein Vermittler daran deutlich weniger Interesse haben dürfte, Torsten hat das bereits sehr anschaulich erläutert. Zu deinen Fragen:

 

1.Da spricht nichts dagegen. Aus meiner Sicht wäre es aber eher ideal, wenn der "Prüfer" Branchenerfahrung hat, bspw. selbst einmal als Leistungsprüfer für einen Versicherer gearbeitet hat. Aus der Praxis für die Praxis. Ich gebe zu bedenken, dass die Kündigung eines bestehenden Vertrages erst dann erfolgen sollte, wenn die Zusage des neuen VR gegeben ist.

 

2.Nicht direkt im süddeutschen Raum, aber...PN.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84

Ich denke, dass das Gros der Verbraucher nicht einschätzen kann, worauf es bei einer umfassenden Vertragsprüfung im Besonderen ankommt. Die Verbraucherzentralen versprechen viel für einen vergleichsweise geringen Obolus. Das finanzielle Risiko ist demnach für den Verbraucher eher gering. Ob es jedoch zu einer wirklich in die Tiefe gehenden und damit fundierten Beratung kommt, steht naturgemäß in den Sternen. Ich wage die Behauptung aufzustellen, dass bei einer durchschnittlichen Prüfung durch eine VZ ein Ergebnis herauskommt, das sich ein ebenso durchschnittlich versierter VN durch eine rudimentäre Eigenrecherche selbst hätte aneignen können.

Das kann ein spezialisierter Vermittler, VB oder RA deutlich besser erledigen. Wobei ein Vermittler daran deutlich weniger Interesse haben dürfte, Torsten hat das bereits sehr anschaulich erläutert.

 

Danke! :)

 

1.Da spricht nichts dagegen. Aus meiner Sicht wäre es aber eher ideal, wenn der "Prüfer" Branchenerfahrung hat, bspw. selbst einmal als Leistungsprüfer für einen Versicherer gearbeitet hat. Aus der Praxis für die Praxis. Ich gebe zu bedenken, dass die Kündigung eines bestehenden Vertrages erst dann erfolgen sollte, wenn die Zusage des neuen VR gegeben ist.

 

Das ist finde ich einen super Hinweis! :)

 

2.Nicht direkt im süddeutschen Raum, aber...PN.

 

Danke für die PN! :)

 

Vielen Dank für alle Antworten erstmal,

 

Apo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Apo84
· bearbeitet von Apo84

Bei mir ist noch eine Frage aufgetaucht:

 

Es gibt ja gewisse Abfragezeiträume bei der Gesundheitsprüfung. Meistens sind das 5-10 Jahre - je nach Versicherer.

 

Angenommen die Krankenkasse/Krankenversicherung hat am 20., 21., 22. und/oder 23. Juli 2006 (!) von mir hausärztliche Abrechnungen.

Einmal Husten, einmal Schnupfen, einmal Magen-Darm-Grippe und einmal alles zusammen (fiktives Beispiel). Nichts Chronisches.

 

Morgen stelle ich eine Risikovoranfrage, 3 Tage später einen Antrag und übernächste Woche wird der Vertrag geschlossen (geht vermutlich nicht so schnell, aber einfach beispielsweise).

 

Muss ich dann die Diagnosen vom 20.-23. Juli 2006 angeben, wenn 10 Jahre abgefragt werden, oder "wie" wird zurückgerechnet? Zählt der Juli 2006 vielleicht noch rein? Ab wann wird da gerechnet? Gilt das ab Tag des Antrags (vermutlich) oder ab Abschluss des Vertrags (vermutlich nicht)? Die Risikovoranfrage spielt da vermutlich keine Rolle, weil ohnehin idealerweise anonym.

 

Viele Grüße und danke für eine Antwort,

 

Apo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Muss ich dann die Diagnosen vom 20.-23. Juli 2006 angeben, wenn 10 Jahre abgefragt werden, oder "wie" wird zurückgerechnet? Zählt der Juli 2006 vielleicht noch rein? Ab wann wird da gerechnet? Gilt das ab Tag des Antrags (vermutlich) oder ab Abschluss des Vertrags (vermutlich nicht)? Die Risikovoranfrage spielt da vermutlich keine Rolle, weil ohnehin idealerweise anonym.

Nein, nicht angabepflichtig. 10 Jahre (oder 5 oder 3...) taggenau rückwärts gerechnet und gut ist. Es gilt der tag der Antragsstellung, siehe § 19 VVG.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe
Muss ich dann die Diagnosen vom 20.-23. Juli 2006 angeben, wenn 10 Jahre abgefragt werden, oder "wie" wird zurückgerechnet? Zählt der Juli 2006 vielleicht noch rein? Ab wann wird da gerechnet? Gilt das ab Tag des Antrags (vermutlich) oder ab Abschluss des Vertrags (vermutlich nicht)? Die Risikovoranfrage spielt da vermutlich keine Rolle, weil ohnehin idealerweise anonym.

Nein, nicht angabepflichtig. 10 Jahre (oder 5 oder 3...) taggenau rückwärts gerechnet und gut ist.

 

Was bedeutet denn taggenau jetzt?

Aus meiner Sicht ist die von den Versicherern verwendete Formulierung mehrdeutig.

 

Beispiel: ich stellte den Antrag am 29.02.2016

Welcher ist nun Stichtag, wenn ein "3 Jahres Zeitraum" abgefragt wird? der 28.02.2013 oder der 01.03.2013 oder ein ganz anderer?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Muss ich dann die Diagnosen vom 20.-23. Juli 2006 angeben, wenn 10 Jahre abgefragt werden, oder "wie" wird zurückgerechnet? Zählt der Juli 2006 vielleicht noch rein? Ab wann wird da gerechnet? Gilt das ab Tag des Antrags (vermutlich) oder ab Abschluss des Vertrags (vermutlich nicht)? Die Risikovoranfrage spielt da vermutlich keine Rolle, weil ohnehin idealerweise anonym.

Nein, nicht angabepflichtig. 10 Jahre (oder 5 oder 3...) taggenau rückwärts gerechnet und gut ist. Es gilt der tag der Antragsstellung, siehe § 19 VVG.

Um mich da einmal selbst zu zitieren und eventuellen Missverständnissen vorzubeugen (danke Torsten!): Ich fasse mich kurz: Die genannte Fristenberechnung ist nicht 1:1 auf alle Szenarien anzuwenden. Wir haben das ausführlicher im BU-Sticky dargestellt. Das soll also keinesfalls so verstanden werden, dass ab einem bestimmten Tag x (je nach abgefragten Zeitraum) bestimmte Diagnosen / Krankheitsbilder nicht mehr anzuzeigen wären.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der häufigste Denkfehler besteht einfach darin, dass nicht der letzte Arztbesuch mit Datum x, sondern das tatsächliche Ende der Beschwerde / Beeinträchtigung / Erkrankung oder das offizielle Behandlungsende relevant für die Fristen ist.

 

Wie von uns im Sticky dargestellt, enden bspw. degenerative Erkrankungen praktisch nie. Einfaches Beispiel bleibt der eine Arm. Ist ein Arm ab und nur ein Arm da, ist es irrelevant, ob der letzte ambulante Arztbesuch diesbezüglich 5 Jahre oder länger her ist. MP hat das im Sticky eigentlich ausführlich am Beispiel der "untersucht, behandelt, beraten" vs. "bestehen oder bestanden" - Fragen erläutert.

 

Weitere typische Krankheitsbilder, bei denen der Arztbesuch praktisch irrelevant ist, sind psychische Erkrankungen oder medizinisch medikamentös eingestellte Erkrankungen. Wenn ich einen medikamentös eingestellten Blutdruck habe, besteht oder bestand der völlig losgelöst vom letzten Beschwerdefall beim Arzt (auch wenn ich Jahre nicht mehr beim Arzt war und mir Papa das Rezept für die Medikamente ausstellt, alles schon erlebt). Psychische Erkrankungen werden wiederum seltenst überhaupt abgeschlossen, ziehen sich gem. Aktenlage oftmals als Daueranamnese durch ... usw. usf. ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...