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samson82

Hilfe bei Bewertung von 2 BU-Alternativen (ohne Gesundheitsprüfung)

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samson82
· bearbeitet von samson82

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt

--> 33, ledig, keine, 67 Jahre

2.2 Berufliche Situation

--> IT-System-Spezialist

 

BU Alternative 1: Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung SBU Premium (01.15) / Tarif BU15T Großkollektivgeschäft

BU Alternative 2: HDI BU13 Großkollektivgeschäft --> vermutlich ist es aber das aktuellste HDI-Produkt "BU15 EGO Top 01.15" (Makler aktualisiert vermutlich die Folien selten)

 

Gewünschte BU-Rente: 1.500€

Berufsgruppe: EDV-Systemspezialist

Laufzeit (Beginn / Ende): 01.08.2015 / 01.08.2049 --> so bald wie möglich. Versicherungszeit und Leistungszeit bis 67

Dynamik: 3% jährliche Beitrags- und Leistungserhöhung während Versicherungszeit (mit Widerrufsmöglichkeit)

Beitrag: monatlich 64,00€ bei Gothaer oder 79,98€ bei HDI (-3% bei jährlicher Zahlweise)

--> siehe BU-Vergleich unten

 

Liebe Risikovorsorge-Experten und -interessierte,

ich bin aktuell damit beschäftigt, über einen Kollektivvertrag eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch wenn ich weiß, dass eine solche Versicherung - wie eine Haftplichtversicherung - zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt gehört, gehe ich das Thema erst jetzt an, weil mir das Antragsverfahren zuvor immer zu kompliziert, zeitaufwändig und im Ergebnis für das Geld zu unsicher/vage war. In der jetzigen Konstellation kann ich mich nun aber ohne Gesundheitsprüfung deutlich unkomplizierter zwischen 2 hoffentlich guten BU-Versicherern entscheiden.

 

Nachdem ich zwei verschiedene BU-Ratgeber und alle auffindbaren Tests zum Thema (z.B. Finanztest) gelesen hatte, habe ich mich letzte Woche zunächst für die Gothaer Premium entschieden und den entsprechend ausgefüllten Antrag abgeschickt.

 

Meine Gründe für Gothaer: bessere Gesamttestergebnisse; viel gutes über die Gothaer BU Premium gelesen; bei Absicherung bis 67 ist die Prämie besser beherrschbar (64,00€ monatlich); ich dachte mir mit der konkreten Verweisungsmöglichkeit kann ich leben;

 

Gestern hat mich jedoch jemand darauf hingewiesen, ich möge mir auf jeden Fall auch mal die Leistungsquoten und Prozessquoten - also wieviele BU-Rentenanträge werden letztendlich auch bewilligt - der beiden Versicherer anschauen. Dabei bin ich z.B. auf diese beiden Links gestoßen.

- www.bu-versicherung-test.de/zahlen-fakten-berufsunfaehigkeitsversicherung

- www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-testsieger.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-prozessquote

 

Hier heißt es, dass in einem Vergleich der Rating-Agentur Morgen&Morgen zur Zahlungsmoral/Leistungsquote, die HDI mit 84,64% den 2.Platz belegt, die Gothaer mit lediglich 63,31% nur den vorletzen Platz. Ohne das ich dieses Ergebnis und die in den Links genannten Gründe abschließend wirklich für mich einordnen könnte, hat mich das jetzt wieder stutzig gemacht, ob die Gothaer hier wirklich eine gute Entscheidung ist. Es gibt schließlich nichts Ärgerlicheres als viel Geld für eine solche Versicherung auszugeben und dann im Fall der Fälle doch keine Rente zu bekommen bzw. lange darum streiten zu müssen.

 

Ich hätte mich definitiv schon früher an dieses Forum wenden sollen. Ich brauche hier einfach nochmal unabhängige Hilfe. Besser spät gemeldet als zu spät:-). Natürlich habe ich 30 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt des Versicherungsscheins bei Gothaer und könnte natürlich auch noch zur HDI wechseln.

 

Was haltet Ihr von diesen beiden Versicherern in Sachen BU im Allgemeinen bzw. von Preis und Leistung der zur Auswahl stehenden BU-Produkten? Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ich von eurer Erfahrung & Marktkenntnis profitieren könnte und Ihr mir dabei helfen würdet, die für mich am besten geeignetste Police bzw. Versicherer auszuwählen.

 

Ich habe noch ein paar weitere spezielle Verständnisfragen. Zunächst lese ich aber nochmals aufmerksam die umfangreichen Threads die polydeikes, Matthew Pryor, Gerald1502 zum Thema BU erarbeitet und zur Verfügung gestellt haben.

 

Ich danke euch für eure Hilfe

Dominik

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich geh mal davon aus, dass es dir in erster Linie darum ging die 2 Doorwaypages für finanzen.de zu verlinken. Entsprechend habe ich den Post auch gemeldet. Ggf. irre ich mich, dann dürfte es dir leichtfallen die Links rauszunehmen und nur in Textform zu listen.

 

---

 

Für den Fall, dass ich mich irren sollte: Ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht, Vereinfachung gibt es. Sollte es nicht anders gehen, ist es eine Alternative. Sollte anders möglich sein, ist es eine nicht all zu clevere Bequemlichkeit. Maßgeblich ist dann die Schichtenfrage. Spätestens wenn es als bAV Lösung enden sollte, sollte man Alternativen in Schicht 3 prüfen.

 

---

 

Gothaer vs. HDI ist, so das die einzigen Alternativen wären, relativ simpel. Ganz klar HDI, um Welten bessere Bedingungen. Für einen ITler würde ich mir die Wahl einer HDI aber sehr gut überlegen, Stichwort Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit. Da ja sicherlich die Bedingungen 1:1 durchgesprochen worden, so wie sich das für ein richtiges Beratungsgespräch gehört, dürfte dir ja die Umorganisationsklausel einer HDI im Detail geläufig sein.

 

---

 

Der Quotenquatsch ist die Lebenszeit nicht wert um sich damit zu beschäftigen. Bei einer WWK, Nürnberger oder HanseMerkur kann man schon mal drauf schauen, aber Aussagekraft liegt mangels Erhebungsstandard und inhaltlicher Aussagekraft bei 0. Selbst wenn der Mist aktuell Aussagekraft hätte, wäre es keinerlei Garantie für das Verhalten des Versicherers in der Zukunft von mehreren Jahrzehnten.

 

Die Leistungswahrscheinlichkeit einer BU ergibt sich in erster Linie aus Bedingungen, sauberem Antrag und überlegtem Leistungsantrag.

 

---

 

PS: Bei diesem grafischen Pseudovergleich würde quasi fast jeder BU Versicherer gleich abschneiden. Die HDI verzichtet auch nur 6 Monate auf eine konkrete Verweisung, also auch der Punkt suggeriert völlig falsche Inhalte. Aber selbstverständlich wurden die Bedingungen ja im Detail gelesen und die Grafik somit obsolet.

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samson82
· bearbeitet von samson82

Hallo polydeikes,

 

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du irrst Dich mit den Links. Ich wollte den Aufruf nur vereinfachen und nichts anderes verlinken. Ich habe die Hyperlinks jedenfalls aus dem Text entfernt.

 

Es ist eine sehr vereinfachte Gesundheitsprüfung. Einzige Voraussetzung ist, dass man in den letzten 12 Monaten (Gothaer) bzw. 24 Monaten (HDI) nicht länger als 10 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen ist. Es ist keine bAV-Lösung, sondern eine private BU-Versicherung über einen Kollektivvertrag. Es stehen hier jedoch nur die beiden genannten Versicherer zu Wahl. Ich bin Versicherungsnehmer, versicherte Person und die Beiträge werden von meinem Konto abgebucht. Die Bedingungen und Leistungen sind laut Makler und Versicherer die gleichen, als würde ich den üblichen Weg zu einer Gothaer Premium BU bzw. HDI BU Ego TOP gehen.

 

Wo würdest Du diese beiden Versicherer in puncto BU-Bedingungen in einer Tabelle mit anderen Versicherern einordnen? Abstiegsplatz, unteres bzw. oberes Mittelfeld, oder Spitze? Klingt grad etwas so, als seist Du von beiden nicht wirklich überzeugt? Keine Frage das es mal nur von den Bedinungsseite her noch bessere Versicherer geben wird. Aber ob ich auf normalem Wege (komplexe Gesundheitsprüfung, möglicherweise Ausschlüsse bzw. höhere Risikozuschläge) ein vergleichbares Preisleistungsverhältnis bekommen würde, ist wieder eine andere Frage.

 

Ich werde die Versicherungsbedingungen der HDI heute Abend nochmal genau studieren. Aber vielleicht kannst Du mir schon mal ein paar Stichworte mit auf den Weg geben, wo ich die positiven „Weltenunterschiede“ zur Gothaer hauptsächlich finden sollte. Das wäre echt klasse. Die Umorganisationsklausel habe ich heute Mittag schon nachgelesen. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ich mich irgendwann mal in meinem jetzigen oder einem anderen Beruf selbstständig machen möchte. Bei der Gothaer habe ich einen solchen Passus gerade nicht gefunden. Zumindest das spricht von der Bedinungsseite für die Gothaer.

 

Danke für deine klare Aussagen zum Thema Quoten. Ich vergesse jetzt erstmal Parameter wie Leistungsquote und halte mich nur noch an Deinen Kernsatz „Die Leistungswahrscheinlichkeit einer BU ergibt sich in erster Linie aus Bedingungen, sauberem Antrag und überlegtem Leistungsantrag.“

 

Ich danke Dir für Deine Zeit und Hilfe!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ähem. Die einzige wirkliche Schwachstelle hat die HDI in der Ausweitung der Umorganisationsklausel auf Freiberufler. Erläuterungen dazu findest du im Sticky von MP und mir. Gerade im IT Kontext sind freiberufliche Tätigkeiten häufig ein realistisches Szenario. Freiberufler sind nun mal keine Selbstständigen und somit nicht ohne extra Ausweitung von der Umorganisationsklausel erfasst.

 

Lässt man den Punkt außen vor, spielt die HDI Championsleague.

 

---

 

Die mMn größten Schwächen der Gothaer liegen in der Arztanordnungsklausel und am Wegfall der Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung in der Nachprüfung. Beides kann im Leistungsfall zum Weltenunterschied werden.

 

Ersteres ermöglicht die Leistung zu verzögern, zweiteres begünstigt ein frühes Einstellen und beides ist in letzter Instanz vor dem Kadi zu klären. Womit du indirekt deine Prozessquoten wiederfindest, um das mal stark zu vereinfachen.

 

Das Problem ist aber nicht irgendeine Quote von 2015, die interessiert 2030 niemanden mehr und ist auch zu keiner Zeit eine einforderbare Leistung. Das Problem sind die Bedingungen.

 

Darüber hinaus die typischen Probleme bestenfalls mittelmäßiger Tarife: Verkehrsdelikte, befristetes Anerkenntnis, Obliegenheiten im Leistungsfall etc. pp.

 

Haben wir im Forum aber schon mehrfach besprochen (die Gothaer), so eine Art HSV könnte man sagen. Großer Name, viel Werbung aber nichts dahinter ... (Entschuldigung an die Hamburger).

 

---

 

Das die BU nicht in Schicht 2 landet, ist mMn zunächst der wichtigste Punkt. Womit die Notnageleinstufung entfällt. Das Prüfschema muss so fortgesetzt werden:

 

- bestehen Einschränkungen hinsichtlich der maximal versicherbaren BU Rente

- bestehen Einschränkungen in der Nachversicherung

- bestehen Einschränkungen bzgl. der maximalen Beitragsdynamik

 

Das sind die typischen Stellschrauben solcher "Rahmenvereinbarungen". Wobei Rahmenvereinbarung und nicht als bAV absolut untypisch ist.

 

Sollten keinerlei Beschränkungen dieser Art bestehen, wüsste ich nicht, was rein konzeptionell gegen den Abschluss einer HDI über diese Rahmenvereinbarung sprechen würde (gedanklich zu trennen vom individuellen bedingungsseitigen und technischen Bedarf)

 

Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, ob es um Bequemlichkeit oder die Notwendigkeit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung geht.

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samson82

Hallo polydeikes,

 

zunächst mal möchte ich Dir und MP ein großes Kompliment aussprechen, für die umfangreichen und unabhängign Informationen die Ihr da in eurem Sticky Thread zum Thema BU zusammengetragen habt. Die enorm komplexe Materie für einen auf diesem Gebiet Normalsterblichen wie mich derart zu zerpflücken und anschaulich darzustellen muss euch enorm viel Zeit gekostet haben. Und vorallem ein grosses Dankeschön an Makler wie euch, die sich hier die Zeit nehmen, mir und vielen anderen zu helfen bzw. Sie zu befähigen sich zu bewahren!

 

Mittlerweile verstehe ich besser wie gefährlich verallgemeinert die Grafik in meinem ersten Post eigentlich ist:-)

 

Die von Dir genannten Parameter stelle ich für die beiden Versicherer gerade von den Bedingungsformulierungen in einer Tabelle gegenüber. Ich muss hier übers Wochenende definitiv noch tiefer einsteigen.

 

HDI aka AVB-Championsleague-Teilnehmer;):

- die Erweiterung auf Freiberufler bei der Umorganistionsklausel ist zwar schade, sollte für mich vermutlich kein K.O.-Kriterium sein. Gründe: Ich gehe davon aus, dass ich noch sehr lange in meiner jetzigen Firma bleiben werde. Der Job und das Geschäft ist sehr stabil und sicher. Ich habe keinerlei akademischen Grad der Informatik. Es gäbe aus meiner Sicht notfalls Alternativen zur Freiberuflichkeit, die Auftraggebern eher entgegenkommen. Laut Deinem Thread sind die zumutbaren Einkommenseinbußen bei der Umorganisation bei der HDI gedeckelt (auf laufend 20% und einmalig 25% gedeckelt).

 

Gothaer aka AVB-HSV;-):

- Puuh. Auch wenn man natürlich nicht den deutlich geringeren Beitrag außer Acht lassen darf, bin ich im Moment nicht mehr wirklich überzeugt, dass ich hier auf das richtige Pferd gesetzt habe. Ich muss zwar noch die exakten Formulierungen der Bedingung für mich klären, aber es bereitet mir schon Bauchschmerzen, was Du bzgl. Gothaer zur Arztanordnungsklausel und dem Wegfall der Grenzen für die zumutbare Einkommensreduzierung in der Nachprüfung angedeutet hast.

 

--------------------

Die BU ist hier definitiv in Schicht 3. Ich habe ja schon den Versicherungsschein der Gothaer hier. Weder dort noch irgendwo im Antrag taucht ein Arbeitgeber auf. Das war für mich auch Voraussetzung.

 

Fortsetzung des Prüfschemas / typische Stellschrauben bei Rahmenverträgen: --> ich hoffe ich ordne Deine Fragen hier gerade richtig ein. Ich werd das aber definitiv nochmals von beiden Versicherern in Erfahrung bringen.

 

Bestehen Einschränkungen hinsichtlich der maximal versicherbaren BU Rente?

--> Ja. Neben den Limitierungen die sich aus meinem Monatsgehalt und Erwerbsmindeurngsrenteansprüchen ergeben, kann ich pro Versicherer jetzt maximal 1.500€ BU-Rente vereinbaren. Ich will aktuell aber auch nicht mehr als1.500€.

Bestehen Einschränkungen in der Nachversicherung?

Bestehen Einschränkungen bzgl. der maximalen Beitragsdynamik

--> Ich habe bislang alles so verstanden: Es sollte bei beiden Angeboten eine jährliche optionale Beitrags/Leitungserhöhung ohne Gesundheitsprüfung von 3 Prozent möglich sein, der man dann stets widersprechen kann etc. Da sonst nichts weiter beschrieben ist, gehe ich davon aus, dass eventuelle BU-Höchtstgrenzen, sich an den normalen 2015er Versicherungsbedingungen der beiden Produkte orientieren. Nur im (vereinfachten) Antrag der HDI finde ich überhaupt eine Wahlmöglichkeit zum Punkt Dynamik. Dort steht "Dynamische Anpassung: Jährliche Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung um 3% (Dynamikform P 3%)". Dahinter könnte ich jetzt optional ankreuzen "keine jährliche Erhöhung gewünscht". Ich habe in keinem der beiden Anträge irgendeine Möglichkeit eine feste Dynamik für die BU-Rente im Leistungsfall festzulegen. Daher gehe ich davon aus, dass diese auch nicht enthalten ist, weil Sie sonst wohl klarer vom Makler als Key-Fact herausgestellt worden wäre.

 

Ich werd hier kurzfristig beim Versicherer/Makler nachfragen und mir das bestätigen bzw, ergänzen lassen.

 

Vielen Dank + Grüsse und einen schönen Abend.

Dominik

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn die Umorgaklausel für dich keine Rolle spielt, sehe ich keine nennenswerten Schwachpunkte. Man wird bei einer BU immer an den Punkt kommen, dass es die ein oder andere ggf. punktuell bessere Regelung gibt. Wichtig ist aber in erster Linie Leistungssicherheit im Sinne wenig angreifbarer Formulierungen in den relevanten Kriterien.

 

Die HDI gehört zudem zu den technisch durchaus flexiblen Versicherern. Ganz plattes Beispiel: Bei MP nachzulesen unter Beitragsdynamik, 4 Widersprüche möglich vs. 1 bei der Allianz bspw. ... den Punkt Flexibilität kann man ausdehnen, er kommt im Sticky nicht so gut raus, da wir keinen Fokus darauf gelegt haben. (Fokus lag auf Leistungswahrscheinlichkeit)

 

Womit wir wieder bei den Einschränkungen wären. Dynamiken würde ich immer so hoch wie möglich wählen, die sind dein Recht zur Anpassung des Vertrags an Kaufkrafts- und Gehaltsentwicklung ohne erneute Risikoprüfung. Auch 1500 Euro BU Rente ohne Nachversicherungsmöglichkeiten sind für einen jungen Menschen knapp bemessen. (hast noch 3 Jahrzehnte vor dir)

 

Letzten Endes musst du das aber individuell entscheiden. Es muss für dich passen. Meine Meinung ist da am Ende völlig irrelevant.

 

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Es sei noch angemerkt, dass du dir mit der HDI das mit Abstand schwierigste Bedingungswerk am Markt "angetan" hast (im Sinne von sich da rein arbeiten). Das tut aber der Qualität keinen Abbruch.

 

Ein paar threads weiter unten hatte das ein anderer Einsteiger schon leidvoll erfahren müssen, der User hieß glaube ich Lattenzaun.

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samson82
· bearbeitet von samson82

Bin wieder ein Stück weiter. Habe mir die von Dir genannten Punkte in den AVB der beiden Versicherer nochmal unter dem Mikroskop angesehen. Fazit: Die Gothaer ist nicht der richtige Anbieter für mich. Zum Beispiel bei der Zumutbarkeit im Rahmen der Arztanordnungsklausel finden sich jetzt schnell Unterschiede. Bevor ich eure Stickies gelesen habe, ist mir das aber nicht aufgefallen bzw. ich habe halt nicht mal frei weiter gedacht.

 

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Du hast ja auch gesagt, dass das HDI-Bedingungswerk (ausg. Umorga-Ausweitung Freiberufler) in der ChampionsLeague der BU-Versicherer mitspielen kann und das es eigentlich keine nennenswerten Schwachstellen hat. Denke damit fühle ich mich besser, und ich bin daher bereit den Mehrpreis zu zahlen.

 

Kläre gerade zur Sicherheit ab, welche evtl. Einschränkungen es in der offerierten „HDI EGO Top – mit Dienstfähigkeitserklärung / ohne Gesundheitsprüfung“ im Vergleich zur normalen „normalen“ EGO Top gibt.

Was ich jetzt schon weiß:

- es gibt laut den speziellen Bedingungen zur Nachversicherung bei einem vereinfachten DFE-Vertrag (vereinfachter Abschluss, der nur Dienstfähigkeitserklärung erfordert) keine Nachversicherungsmöglichkeiten ohne dann eine Gesundheits-Risiko-Prüfung nachzuholen.

- in den Antragshinweisen steht weiter: „Wird infolge eines BU-Erhöhungs-Antrages mit DFE die Grenze für die ärztliche Untersuchung (mtl. BU-Rente 2.500 EUR) überschritten, so wird eine ärztliche Unter-

suchung notwendig, d.h. alle Vorversicherungen aus den letzten fünf Jahren inkl. ggf. möglicher Optionsrenten werden diesbezüglich berücksichtigt.“

 

Auch wenn die BU-Höhe von 1.500€ im Moment genau die richtige Absicherungshöhe für mich ist und ich einen Abschluss ohne Gesundheits- und Risikoprüfung zu schätzen wüsste, hätte ich also in Zukunft nur die 3% jährliche Beitragsdynamik als Anpassungsmechnanismus und dann auch nur bis max. 2.500€ ohne weitere Prüfungen. Das muss ich mir halt genau überlegen.

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Ich habe noch 2 Unsicherheiten beim Ausfüllen von Anträgen:

 

Berufsbezeichnung/Tätigkeit/Branche:

Die Versicherer haben ja nur einen begrenzten Katalog an Berufsbezeichnungen, anhang derer die Risikoklassifizierung vorgenommen wird. Meine recht spezialisierte, interne IT-Tätigkeitsbezeichnung wird dort nicht auftauchen. Daher hatte der Makler mich als EDV-System-Spezialist klassifiziert und die Prämie dafür berechnen lassen. Ist das OK so, oder kann sich das jetzt bzw, später negativ für mich auswirken? Muss ich meine Tätigkeit/Branche klarer beschreiben? In einem Leistungsfall wird dann doch eh geprüft, in welchem Umfeld/Tätigkeit ich zu diesem Zeitpunkt arbeite? Ist so etwas allgemeines wie EDV-System-Spezialist für mich von Vorteil oder von Nachteil?

 

Prozentualer Anteil an Büroarbeit:

= Definiton im Antrag: Anteil der Bürotätigkeit an einem festen Arbeitsplatz in Hierzu zählen sitzende Tätigkeiten im Büro, die weder körperliche Arbeiten enthalten noch einem ständigen Wechsel des Einsatzortes unterliegen.

Der Versicherer will hier eine Prozentangabe. Ich arbeite eigentlich ausschließlich in meinem Büro in der Firma. Selten mache ich nach Absprache mal Homeoffice (< 10 Tage/Jahr). Noch seltener besuche ich interne Workshops die an einem anderem Standort stattfinden. Was soll ich jetzt hier eintragen bzw. hat das letztendlich eine Relevanz? 100%, 95%, 90%? Körperliche Arbeit ist defintiv 0%.

 

Viele Grüsse

Dominik

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polydeikes

Bis zum zweiten Trennstrich habe ich nichts zu kritisieren oder hinzuzufügen.

 

---

 

Bzgl. Einstufung: Nun wissen wir hier natürlich als Letzte, welche Tätigkeitseinstufung für dich korrekt ist. Die korrekte Vorgehensweise ist eine Tätigkeitsbeschreibung, welche man dem Versicherer einreicht. Dieser nimmt dann die Einstufung vor.

 

In deinem konkreten Fall ist eine solche Einstufung relativ frei von Konsequenzen. Maximal möglich wäre ggf. Nachzahlung von Beiträgen (tend. nur für laufende Versicherungsperiode und dann zukünftig), sofern du eine vorteilhaftere Einstufung hattest, als dir zugestanden hätte.

 

Anders sieht das aus, wenn du Dachdecker bist und dich als Dipl. Ingenieur einstufen lässt.

 

---

 

Grds entscheiden 3 Dinge über bestmögliche Einstufung oder nicht:

 

- Einkommen und ggf. Führungsverantwortung

- Akademischer Grad

- Anteil von Bürotätigkeit ü90 %

 

Zwei Voraussetzungen erfüllst du wohl nicht.

 

Insofern ist es relativ egal, wenn du bspw. 95 % Bürotätigkeit angibst aber nur 92 % hättest. Gem. deiner Schilderung hört sich das nach 95 % an, wobei auch das letztendlich per Tätigkeitsbeschreibung geklärt werden könnte, nur mMn unnötig ist (in diesem Kontext)

 

---

 

Ungeachtet dessen und obwohl nicht erfragt: Maßgeblich ist im Zweifelsfall die Tätigkeitsbeschreibung im Leistungsantrag. Spätestens dann müsstest du strippen und deinen Tagesablauf dediziert aufgeteilt in geistige, leichte, mittlere und schwere körperliche Tätigkeiten darstellen.

 

Würdest du nun eine Woche nach dem Abschluss BU werden und der Leistungsantrag unterscheidet sich deutlich von Berufsgruppeneinstufung / Tätigkeitsbeschreibung etc. pp. ... ergeben sich natürlich Probleme.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Bei späterem Berufswechsel gilt das zuvor Beschriebene natürlich nicht, du frierst den Zustand bei Vertragsabschluss ein.

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samson82
· bearbeitet von samson82

Vielen Dank Polydeikes. Deine Erklärungen haben mir wahnsinnig weitergeholfen. Ich möchte die HDI Ego Top nun wie folgt abschließen:

 

Versicherungsendalter/Leistungsendalter --> 65 Jahre

monatliche BU-Rente --> 1.500€

Beitragsdynamik p.a. --> 3% (diese kann jedes Jahr bis zum 60.Lebensjahr wahrgenommen werden)

Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Risikoprüfung --> keine

Bruttobeitrag pro Monat --> 88,85 €

Nettobeitrag pro Monat --> 66,64 €

 

Im Hinblick auf die Risikoprüfung, muss ich im Antrag nur bestätigen, dass ich den letzten 24 Monaten nicht länger als 10 Werktage am Stück arbeitsunfähig war und das ich nicht bereits berufsunfäig etc. bin. Es wird nicht nach sonstigen Risiken wie z.B. (Risiko-Hobbys) gefragt.

 

Nun überlege ich nur noch, ob ich eine Karenzzeit vereinbaren sollte. Die Prämien mit Karenzzeit wären wie folgt:

- Karenzzeit 3 Monate --> 66,64 € - 2,00€ = 64,64€ Nettobeitrag pro Monat

- Karenzzeit 6 Monate --> 66,64 € - 4,00€ = 62,64 € Nettobeitrag pro Monat

 

Laut meiner Information bekomme ich aktuell im Krankheitsfall:

--> 6 Wochen volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber

--> danach maximal 78 Wochen 70% vom Bruttogehalt bzw. maximal 90% vom Nettogehalt von der gesetzlichen Krankenkasse (bezieht sich auf einen Zeitram von 3 Jahren)

--> aktuell würde ich 10€ Krankentagegeld (also 300€ pro Monat) von meiner privaten Zusatz-Krankenversicherung bekommen. Ich glaube für maximal 6 Monate. Ich kenne nicht das Preisleistungsverhältnis im Vergleich zur BU, aber das Krankentagegeld ließe sich auch aufstocken.

 

Wenn ich einen Unfall hätte, gibt es auch noch eine Unfallversicherung (Continentale UnfallGiro XL) im Bestand, die ab 50% Invalitätsgrad monatlich 1.105€ zahlt (Invalitätsleistung 350%, Grundsumme 78.000€, Leistung bei Vollinvalität 273.000€)

 

Da ich Rücklagen habe und großen Spaß daran habe ein "Vermögen" aufzubauen, halte ich es aus jetziger Sicht für unwahrscheinlich, dass ich in Zukunft eine Überbrückung von 3 Monaten oder 6 Monaten nicht schultern können würde. Mehr Karenzzeit als 6 Monate schließe ich jedoch aus.

 

Aber steht die die Prämiensreduktion von 3% (Karenz 3 Monate) bzw. 6% (Karenzzeit 6 Monate) überhaupt in einem angemessenen Verhältnis? Übersehe ich in meinen obigen Überlegungen vielleicht etwas wichtiges? Natürlich habe ich die Ausführungen von Matthew Pryor zur Karenzzeit im BU-StickyThread gelesen. Hier wird aber klar gesagt, dass die Entscheidung für Karenzzeit individuell ist.

 

Vielen Dank und einen schönen Abend

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polydeikes

Es gibt zwei Möglichkeiten gem. deiner Angaben ...

 

1) Die angestrebte BU Rente ist absolut nicht angemessen zum Einkommen, dann macht eine Karenzzeit keinen Sinn und verschlimmert weiter. Das Grundproblem ist dann aber nicht die Karenzzeit.

2) Die angestrebte BU Rente ist angemessen zu deinem Einkommen, dann erst recht keine Karenzzeit.

 

---

 

Zudem ist Karenzzeit noch lange nicht gleich Karenzzeit, auch da gibt es wieder bedingungsgemäße Feinheiten. Die Ego Top ist da aber ohne Auffälligkeiten.

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Matthew Pryor

Hallo,

 

 

die ein oder andere Anmerkung von mir:Ist eine höhere Dynamik möglich als die 3%?Falls ja,würde ich persönlich einen höheren Satz wählen.Nachversicherung ist ja nicht möglich,daher besteht die einzige Anpassungsmöglichkeit durch die Dynamik.Die Regelung der HDI ist ja durchaus komfortabel (wenn die Bedingungen des Kollektivvertrages nicht von der "Standardregelung abweichen sollten),du kannst die Dynamik immerhin 5 mal in Folge ablehnen.Bietet also sehr gute Steuerungsmöglichkeiten.

 

Zur Karenzzeit:Nun ja.Nehmen wir einmal den erfreulichen Fall an,dass du nie Leistungen beantragen musst.Vorbehaltlich eines dauerhaft stabilen Beitrages beträgt die Ersparnis über die gesamte Laufzeit bei einer 3-monatigen Karenzzeit grob überschlagen 750€.Das ist nicht einmal eine Monatsrente,im schlimmsten Fall entsteht dir aber eine Lücke des 6-fachen Betrages.Ich kann hier keinen wirklichen Vorteil für dich erkennen.Nun hast du natürlich als Arbeitnehmer eine recht gute Absicherung durch Lohnfortzahlung/Krankengeld/privates Krankentagegeld (hier mal prüfen,was es mit den 6 Monaten auf sich haben soll...),aber die 2 Euro im Monat (bzw. 4) machen den Kohl auch nicht mehr Fett und stehen aus meiner Sicht in keiner vernünftigen Relation zum Verlust durch verspäteten Rentenbeginn.Darf man natürlich auch anders sehen.

 

Zu guter Letzt:Mich persönlich würde mal interessieren,wie hoch der Preis für die Unfallversicherung ist.Ich bin der Meinung,dass bei ausreichender Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und BU eine Unfallrente wenig Sinn macht.Abgesehen davon ist der Tarif im Großen und Ganzen "für die Tonne" (speziell in Bezug auf die XL-Gliedertaxe,die diesen namen nun wirklich nicht verdient).Das würde ich generell anders lösen.

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samson82
· bearbeitet von samson82

Guten Abend Polydeikes & Matthew,

 

ich bin die letzten Tage leider nicht zum Antworten gekommen. Danke für euer Feedback!

 

Karenzzeit: Ich habt mich überzeugt, keine Karenzzeit zu vereinbaren. Die Ersparnis ist auch zu gering um Kompromisse einzugehen.

 

@Matthew: In diesem Rahmenvertrag kann leider nur eine Beitragsdynamik von 3% vereinbart werden. Höher wäre sicherlich schöner zu steuern, aber ich denke ich kann damit leben und werde die 3% einfach erstmal immer mitnehmen. Deinem Hinweis mit der Unfallversicherung bin ich nachgegangen. Die Police kostet mich aktuell 215€ im Jahr. Sobald ich die BU abgeschlossen habe, werde ich dann wohl über eine Kündigung des Unfallrentenbausteins nachdenken. Den verbleibenen Baustein für die Einmalzahlung würde ich dann für eine Jahresprämie von 110€ beibehalten.

 

Ich dachte schon, ich wäre am Ziel. Aber leider haben sich auf den letzten Metern doch noch Unklarheiten ergeben. Ich hoffe ich darf hierzu nochmal eure kurze Meinung einholen.

 

HDI-Versicherungsbedinungen:

- Ich hatte zunächst die Version HDI LV_AVB_BV.1401 bekommen. Diese Version hatte ich mit Hilfe der Tipps aus eurem Sticky und den Hinweisen von Polydeikes genau geprüft und für mich für gut befunden. Nun da alle Parameter (z.B. Versicherungsendalter) klar sind, habe ich einen Vertragsvorschlag erhalten, dem jedoch eine neuere Version HDI LV_AVB_BV.1501 beilag. Das ist natürlich erst mal ärgerlich, da nicht so einfach für mich zu vergleichen. Wie schon an der Seitenanzahl zu erkennen war, hat es bei den AVB und Erläuterungen definitiv Anpassungen gegeben. Also habe ich den Makler gefragt, welche das sind. Er hat die Frage weiter an die HDI gegeben, die ihm wohl wie folgt geantwortet hat:

---------------------------------------------------------------------

"Dieses wurde in den Bedingungen 2015 verbessert.

Kräfteverfall: Wegfall des Begriffs "… eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls" und Änderung in "… oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind".

Klarstellungen in den Bedingungen und Erläuterungen zu:

- Arztanordnungsklausel

- Zumutbare Einkommensreduzierung bei Umorganisation

- Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter

- Zumutbarkeitsgrenzen bei der Nachprüfung für Nicht-Selbständige und Selbständige!

----------------------------------------------------------------------

Ich werde die Punkte zwar noch selbst vergleichen, aber vielleicht könnt Ihr mir schon vorab die Sorge nehmen, weil Ihr wisst, dass sich die Bedingungen der HDI von HDI LV_AVB_BV.1401 auf HDI LV_AVB_BV.1501 wirklich nur verbessert haben bzw. die Änderungen nicht wirklich relevant sind.

 

 

Angaben im Antrag zu Beruf (siehe Screenhot):

- Die HDI fragt im sehr vereinfachten Antrag lediglich nach meinem Beruf und nach meiner Branche. Unter der kurzen Zeile für die Berufsangabe erläutert die HDI "Bei Studenten gilt hier das angestrebte Berufsziel und bei Auszubildenen der Ausbildungsberuf".

Ich habe 2010 eine IHK-Ausbildung zum "Fachninformatiker für Systemintegration" abgeschlossen. Seit Ende der Ausbildung arbeite ich im gleichen Unternehmen in einem Bereich den man als "Beratung & Support für Software-Schnittstellen" bezeichnen würde. Ich hatte in der Bedarfsmeldung die Zeile "höchster Abschluss" mit "Fachinformatiker Systemintegration" bzw. die Zeile "Ausgeübte Tätigkeit" exakt mit meiner internen Jobbezeichnung "Support Spezialist - XXX" angegeben. Im Vertragsvorschlag HDI war dann Berug mit "Fachinformatiker für Systemintegration" ausgewiesen.

--> Ich überlege nun was bzw. wie ausfürhlich ich idealerweise im Antrag unter "Beruf" etwas eintragen sollte? "Fachinformatiker für Systemintegration", weil genau dass mein IHK-Ausbildungsabschuss ist, den ich 5 Jahren gemacht habe? Oder sollte ich hier (zusätzlich) meine spezifischere, für Fachfremde unverständliche interne Jobbezeichnung bzw. die Beschreibung "Beratung & Support für Software-Schnittstellen" angeben? Sollte ich dem Antrag zur Erläuterung auch eine aktuelle Stellenausschreibung meines Unternehmens zu meiner Stelle beilegen? Aber ist das erforderlich und sinnvoll, oder für mich eventuell sogar eher von Nachteil? Keine Ahnung.

Die HDI hat diese Frage meinem Makler wie folgt beantwortet "In den Antrag gehört der ausgeübte Beruf. Da dieser so nicht in unseren Berufedatenbank hinterlegt ist, habe ich den Beruf „Fachinformatiker für Systemintegration“ genommen."

Am Telefon wurde mir seitens der HDI gesagt, die Risikoklasse sei bei den verschiedenen IT-Berufen der HDI-Berufsdatenbank in Verbindung mit meiner Bürotätigkeit (an festem Arbeitsplatz) von ca. 95% sowieso immer Risikoklasse A. Im BU-Fall würde dann eh die aktuelle Tätigkeit geprüft.

Was meint Ihr dazu? Jetzt ist der Antrag in meinem Fall schon so einfach gehalten und ich habe trotzdem noch Sorge Fehler zu machen. Für ein paar hoffentlich beruhigende Worte wäre ich euch sehr dankbar=)

 

Angaben im Antrag zur Branche:

- Software + IT für Krankenhäuser. Die Angabe der Branche mit "IT" zu befüllen, sollte OK gehen, oder sollte hier unbedingt spezifischer angegeben werden? Da sich um einen Rahmenvertrag handelt und das Feld im Vertragsvorschlag und Antrag von Makler bzw. HDI mit "IT" vorbefüllt wurde, wird das hoffentlich so in Ordnung sein.

 

Vielen Dank für eure Zeit und Hilfestellung. Ich wünsche euch noch einen schönen Abend.

Dominik

 

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polydeikes

Die 2015er Bedingungen sind wesentlich besser und auch nur auf diese habe ich mich bis dato bezogen.

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Matthew Pryor

@Matthew: In diesem Rahmenvertrag kann leider nur eine Beitragsdynamik von 3% vereinbart werden. Höher wäre sicherlich schöner zu steuern, aber ich denke ich kann damit leben und werde die 3% einfach erstmal immer mitnehmen. Deinem Hinweis mit der Unfallversicherung bin ich nachgegangen. Die Police kostet mich aktuell 215€ im Jahr. Sobald ich die BU abgeschlossen habe, werde ich dann wohl über eine Kündigung des Unfallrentenbausteins nachdenken. Den verbleibenen Baustein für die Einmalzahlung würde ich dann für eine Jahresprämie von 110€ beibehalten.

Okay,wenn dem so ist,dann würde ich das auch so machen.Abgesehen von der Frage,ob Nachversicherung möglich ist oder nicht und in welchem Rahmen,sollte eine Dynamik höchstmöglich vereinbart werden.Ist schließlich ein Recht,dass dir der Versicherer gewährt,dass du aber nicht einlösen musst.In deinem Fall der fehlenden Nachversicherungsoption gilt das dann umso mehr.

 

Die Police kostet mich aktuell 215€ im Jahr. Sobald ich die BU abgeschlossen habe, werde ich dann wohl über eine Kündigung des Unfallrentenbausteins nachdenken. Den verbleibenen Baustein für die Einmalzahlung würde ich dann für eine Jahresprämie von 110€ beibehalten.

Das halte ich für sinnvoll.Sollte eine auskömmliche BU möglich sein,ergibt eine Unfallrente noch weniger Sinn als in den meisten Fällen ohnehin schon.Ich würde mir allerdings bei der Konstellation andere Versicherer anschauen.Dein Tarif zählt nicht eben zu den herausragenden,deutliche Einschränkungen finden sich bspw. bei der Gliedertaxe oder bei den Meldefristen.Wenn du nicht aus unbekannten Gründen an diesem Vertrag klebst,würde ich mich nach Alternativen umsehen.

Ich werde die Punkte zwar noch selbst vergleichen, aber vielleicht könnt Ihr mir schon vorab die Sorge nehmen, weil Ihr wisst, dass sich die Bedingungen der HDI von HDI LV_AVB_BV.1401 auf HDI LV_AVB_BV.1501 wirklich nur verbessert haben bzw. die Änderungen nicht wirklich relevant sind.

Kurz und kanpp:Schätze dich glücklich wink.gif.

 

 

 

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samson82

Puh, ich danke euch. Die Versicherungsbedingungen haben sich also wirklich für den Kunden verbessert. War etwas verwirrend. Auf der HDI-Seite ist zum Beispiel nur die Version 1301 abrufbar.

 

Könnte einer von euch vielleicht noch 2 Sätze zur Berufsbezeichnung & zur Branche sagen. Dann hätte ich wirklich alles geklärt und könnte den Antrag mit einem guten Gefühl auf den Weg bringen. Reicht es wenn ich bei "Beruf" einfach meinen höchsten Ausbildungsabschluss der IHK "Fachinformatiker Systemintegration" angebe, oder sollte ich auch im Antrag (zusätzlich) meine interne Jobbezeichnung "Support Spezialist - Enterprise Application Integration" angeben bzw. diese auf einem Beiblatt ausführlicher beschreiben oder eine Stellenbeschreibung beilegen? Mir scheint das eigentlich nicht notwendig zu sein, wenn ich mir den Antrag bzw. die Rückmeldung der HDI anschaue.

 

Vielen Dank für eure Hilfestellung!

Dominik

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polydeikes

Welche Variante hättest du denn gern? Die, die ich einem Kunden empfehlen würde oder die, die ich im WPF empfehlen würde?

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Matthew Pryor

Könnte einer von euch vielleicht noch 2 Sätze zur Berufsbezeichnung & zur Branche sagen.

Ein möglicher Weg für eine passgenaue Einordnung des ausgeübten Berufes könnte über ein Tätigkeitsprofil gehen.Der Versicherer fragt dort verschiedene Dinge ab,bspw. den Ausbildungsverlauf,den durchschnittlichen Ablauf eines Arbeitstages,den exakten %-ualen Anteil körperlicher/kaufmännischer/außendienstlicher Tätigkeiten uswusf..

Ob diese Option gewählt werden soll,müsste noch einmal mit dem Vermittler besprochen werden.

 

 

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aden
· bearbeitet von aden
&lt;br /&gt;Welche Variante hättest du denn gern? Die, die ich einem Kunden empfehlen würde oder die, die ich im WPF empfehlen würde?

 

Wodurch unterscheiden sich deine Ratschläge gegenüber Kunden? Du gibst hier gute/richtigeTipps, was anderes machst du bei einem Kunden doch sicher auch nicht.

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samson82
· bearbeitet von samson82

@Polydeikes:

Ich habe zwar noch keine wirkliche Vorstellung, warum es hier 2 unterschiedliche Varianten geben könnte, aber mich würden natürlich beide interessieren. Noch mehr die Variante, die Du einem engen Familienmitglied empfehlen würdest=).

 

@Mattew Pryor:

Ich habe ja schon schriftlich beim Makler und der dann wohl bei der HDI nachgefragt. Die Antwort lautete, dass die Angabe meiner "aktuellen Tätigkeit = Support Spezialist Enterprise Application Integration" nicht in der HDI-Berufedatenbank existieren würde und man daher meinen Ausbildungsberuf "Fachinformatiker Systemintegration" als Berufsangabe herangezogen hätte.

 

Zitat: "In den Antrag gehört der ausgeübte Beruf. Da dieser so nicht in unseren Berufedatenbank hinterlegt ist, habe ich den Beruf „Fachinformatiker für Systemintegration“ genommen."

 

Ich hab hier wohl ein Verständnisproblem: Bin ich überhaupt verpflichtet konkrete Angaben zu machen, als das Feld vermuten lässt? Der Versicherer fragt in seinem Antrag ja nicht nach einem Tätigkeitsprofil etc., sondern nur nach "Beruf" und stellt dafür auch nur eine kurze Zeile zur Verfügung. Bei anderen Risikofragen (z.B. Gesundheitsfragen) soll man in normalen Anträgen ja auch nur das beantworten, wonach der Versicherer schriftlich gefragt hat. Oder könnten sich später eventuell Nachteile für mich ergeben, wenn ich meine aktuelle berufliche Tätigkeit bei Antragsstellung nicht ganz exakt und umfassend beschreibe, obwohl danach nicht konkret gefragt wird? Der Makler und auch ein Mitarbeiter aus der HDI-Risikobewertung hat mir am Telefon gesagt, im BU-Fall würde eh die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Tätigkeit zur BU-Prüfung herangezogen werden. Falls man hier überhaupt einen Fehler machen kann, was könnte im schlimmsten Fall später passieren? Nur Prämiennachzahlung? Oder Schlimmeres?

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polydeikes

Also nur kurz von unterwegs. Die mMn richtige Herangehensweise ist eine brauchbare Tätigkeitsbeschreibung (stark vereinfacht inhaltlich analog zum Leistungsantrag). Mit einem Kunden erstellt ich die fix und reiche es entweder anonym oder im Zuge einer Rivo mit ein. Nachverhandeln geht zuweilen, ggf. auch auf Basis des Werdegangs / Qualität ...

 

Stellenbeschreibungen würde ich idR eher nicht beilegen, bei dem heute üblichen "alles und nichts".

 

---

 

Die abgekürzte Variante: BG Verzeichnis nehmen, am ehesten passende der günstigsten BG wählen und gut.

 

Mögliche Konsequenzen gehen gegen 0. IN die Zukunft gerichtetes Anpassungsrecht oder Nachforderung der Prämie für die laufende Versicherungsperiode ... und ggf. Diskussionen mit dem Versicherer ...

 

---

 

Für den Kunden versuche ich natürlich gleich potentielle Diskussionen mit dem Versicherer zu vermeiden. Nur wenn man es halt iwie selbst macht, kann man eben nicht mal fix ne Tätigkeitsbeschreibung beim Versicherer / Direktion / Maklerbetreuung etc. reinreichen ...

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samson82

Ich habe die abgekürzte Variante noch nachgeholt und mir die Prämien für ähnliche Berufsbezeichnungen rechnen lassen. Es ist immer die gleiche Prämie und zweitbeste Risikoklasse dabei herausgekommen. Fachinformatiker geht also in Ordnung und entspricht ja auch meiner Ausbildungsbezeichnung.

 

Es ist also auch nicht entscheidend, die Branche bei Antrag so spezifisch wie möglich anzugeben, oder? Der Makler hat "IT" eingetragen. Das ist im Prinzip im weiteren Sinne schon richtig, Aber macht es Sinn, dass ich spezifischer angebe, dass es um Software und IT für das klinische Umfeld geht? Oder hat das keine Relevanz?.

 

Vielen Dank & noch einen schönen Sonntagabend.

Dominik

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polydeikes

"der mohr hat seine schuldigkeit getan" ... passt schon.

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Stephan1983

Hallo zusammen,

 

ich hoffe es ist ok, dass ich diesenThread wiederbelebe, denn ich stehe vor einer ähnlichen Situation wie Samson82 damals. Ich habe über meinen Arbeitgeber die Möglichkeit bei der HDI bzw. Gothaer eine BU ohne detaillierte Gesundheitsprüfung abzuschließen:

  • HDI bis zu 2000 Euro monatliche Rente
  • Gothaer Premium bis zu 1500 monatlicheRente (nur in Kombination, also als Zusatz zur HDI)
  • jeweils mit 3% Dynamik, Schicht 3, keine bAV
  • Absichern würde ich gerne 3000 Euro monatliche Rente, müsste also kombinieren

Nachteil: Die Betreuung ist echt mau,deswegen habe ich hier noch ein paar Fragen:

 

1) Der Betreuer meint, es reicht bis 65 abzuschließen, mit der Begründung, dass man bei Berufsunfähigkeit ab 65 dann eh in vorgezogene Altersrente geht!? Das ist dann aber nur mit Abschlägen (0,3%*12Monate*2Jahre=7,2% Abschlag?) möglich, wenn ich richtig recherchiert habe. Oder gibt es für Berufsunfähige eine Abschlagsfreiheit? Ich habe gelesen, dass es für einen Behinderungsgrad größer 50% möglich ist, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ein Behinderungsgrad größer 50% ist aber nicht mit einer Berufsunfähigkeit größer 50% gleichzusetzen oder? Abgesehen davon, wer garantiert mir, dass der gesetzliche Renteneintritt nicht noch weiter nachhinten gelegt wird, dann sollte ich doch lieber bis 67 abschließen?

 

2) Zu den Bedingungen: Die HDI und die Gothaer Premium schneiden bei Stiftung Finanztest und in diversen Ratings ja immer ganz gut ab. Hier im Thread wurde ja klar zur HDI geraten. Gilt diese Empfehlung auch noch in 2017? Wäre es sinnvoll, zusätzlich die Gothaer Premium noch hinzuzunehmen? Oder haltet ihr die Kombination von zwei Verträgen für nachteilig? Macht es Sinn die Bedingungen nochmal der Verbraucherzentrale für 60 Euro vorzulegen, oder kann ich mir das sparen?

 

Vielen Dank und viele Grüße

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Peter Wolnitza

Hallo zusammen,

 

ich hoffe es ist ok, dass ich diesenThread wiederbelebe, denn ich stehe vor einer ähnlichen Situation wie Samson82 damals. Ich habe über meinen Arbeitgeber die Möglichkeit bei der HDI bzw. Gothaer eine BU ohne detaillierte Gesundheitsprüfung abzuschließen:

  • HDI bis zu 2000 Euro monatliche Rente
  • Gothaer Premium bis zu 1500 monatlicheRente (nur in Kombination, also als Zusatz zur HDI)
  • jeweils mit 3% Dynamik, Schicht 3, keine bAV
  • Absichern würde ich gerne 3000 Euro monatliche Rente, müsste also kombinieren

Nachteil: Die Betreuung ist echt mau,deswegen habe ich hier noch ein paar Fragen:

 

1) Der Betreuer meint, es reicht bis 65 abzuschließen, mit der Begründung, dass man bei Berufsunfähigkeit ab 65 dann eh in vorgezogene Altersrente geht!? Das ist dann aber nur mit Abschlägen (0,3%*12Monate*2Jahre=7,2% Abschlag?) möglich, wenn ich richtig recherchiert habe. Oder gibt es für Berufsunfähige eine Abschlagsfreiheit? Ich habe gelesen, dass es für einen Behinderungsgrad größer 50% möglich ist, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ein Behinderungsgrad größer 50% ist aber nicht mit einer Berufsunfähigkeit größer 50% gleichzusetzen oder? Abgesehen davon, wer garantiert mir, dass der gesetzliche Renteneintritt nicht noch weiter nachhinten gelegt wird, dann sollte ich doch lieber bis 67 abschließen?

 

Moin,

 

irgendwo mal gelernt: Nutzungsdauer=Abschreibungsdauer ... auf Versicherungen übertragen: Dauer der darauf Angewiesenheit = Versicherungsdauer -- alles andere bedeutet, ein Risiko einzugehen, nur um ein paar Euro zu sparen!

Kurze Hintergrundinfo zum folgenden Berechnungsbeispiel: Vertrag bis 67 abschliessen, mit 65 kündigen - geht problemlos. Vertrag bis 65 abschliessen und dann ggfls. verlängern - geht i.d.R. nur mit Gesundheitsprüfung

 

Im Prinzip kann jetzt man wie folgt rechnen:

Beitrag bis 67 * 12 * Laufzeit bis 65

- Beitrag bis 65 * 12 * Laufzeit bis 65

= evtl. zuviel gezahlter Beitrag in x Jahren, wenn man Variante 67 wählt und dann kündigt.

 

Demgegenüber:

- früher BU-Eintritt -->> fehlende BU-Rente von 65 bis 67 = 2 Jahre weniger Rente, dabei Rentenanpassung nicht vergessen, wenn BU z.B. 15 Jahre vor Ablauf eintritt!

wenn es dann u.U. knapp wird und man vorgezogene AR in Anspruch nehmen muss (nein, es gibt für BU da keine Ausnahmeregelung, ausser ein paar Hinzurechnungszeiten), drohen darüber hinaus

die oben richtig genannten 0,3% Abzug je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (max. 7,2%) - lebenslang!

 

 

Denke, anhand dieser Zahlen kann man entscheiden.

 

2) Zu den Bedingungen: Die HDI und die Gothaer Premium schneiden bei Stiftung Finanztest und in diversen Ratings ja immer ganz gut ab. Hier im Thread wurde ja klar zur HDI geraten. Gilt diese Empfehlung auch noch in 2017? Wäre es sinnvoll, zusätzlich die Gothaer Premium noch hinzuzunehmen? Oder haltet ihr die Kombination von zwei Verträgen für nachteilig? Macht es Sinn die Bedingungen nochmal der Verbraucherzentrale für 60 Euro vorzulegen, oder kann ich mir das sparen?

Vielen Dank und viele Grüße

 

Bei den diversen Rate-Häusern auf nahezu volle Punktzahl zu kommen, schafft jeder Dödel-Versicherer - ist somit kein Qualitätskriterium. Gothaer gehört m.E. definitiv nicht zur Champions League. HDI bis auf ein, zwei Kleinigkeiten schon.

Wenn die 2.000.- HDI nicht reichen:

- über Risikovoranfragen abklären lassen, ob anderweitig bei einem Versicherer mit normaler Risikoprüfung und gescheiten Bedingungen eine Möglichkeit besteht.

Falls Ja: (Fast) alles besser als Gothaer!

Falls Nein: Gothaer nehmen.

 

Nein, 2 Gesellschaften haben keine negativen Auswirkungen - auch im Leistungsfall nicht, der Mehraufwand hält sich in vertretbaren Grenzen.

 

Spende die 60.- € lieber an kinderlachen.de - da erfüllen Sie noch einen guten Zweck und das Ergebnis für Dich ist das Gleiche!

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Stephan1983

Peter Wolnitza, herzlichen Dank!

Das beantwortet beide Punkte vollumfänglich.

Folgende 4 Fragen muss ich im Antrag beantworten:

 

1. Waren Sie in den letzten zweiJahren länger als zwei Wochen durchgehend oder sind Sie derzeit nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben?

 

2. Besteht bei Ihnen eine anerkannte Erwerbsminderung, Behinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde einsolcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt.

 

3. Sind Sie im Sport bzw. Ihrer Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z.B. Luftsport, Motorsport,Tauchsport, Bergsport, Kampfsport)?

 

4. Übersteigt die zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente - einschließlich bereits bestehender privater undbetrieblicher Versicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit - 60% Ihres zum Zeitpunkt der Antragsstellung aktuellen jährlichen Bruttoeinkommens?

 

 

 

 

Zu 1: Mit den letzten 2 Jahren,sind doch die letzten 24 Monate vor dem Datum meiner Unterschrift unter den Vertrag gemeint, richtig? Das kann mir nicht irgendwie anders ausgelegt werden bzw. ist nicht dehnbar auf die letzten 2 Kalenderjahre 2015 und 2016? Oder vielleicht auf die letzten 24 Monate vor dem Tag an dem ich das BU-Angebot angefordert habe? Hier steht nämlich als Datum 11.1.2017 auf den Dokumenten. Sollte ich diese sicherheitshalber nochmal neu anfordern? Ich frage, da ich im Februar 2015, in der Tat mal 3 Wochen krank war. Sollte ich im März 2017 unterschreiben, bin ich doch auf der sicheren Seite?

 

Zu 3: Ich war zweimal in meinem Leben tauchen (2010 + 2013). In 2012, 2014 und 2016 habe ich mich dagegen entschieden und war lieber schnorcheln. Ich weiß nicht wann und ob ich überhaupt wieder tauchen gehe, die Tendenz geht eher zu nicht mehr, da ich einfach nicht die Leidenschaft entwickeln konnte. In den Bergen wandern war ich auch schon mal, und das kann und will ich für die Zukunft nicht komplett ausschließen. Fallen Schnorcheln und Wandern überhaupt unter besondere Gefahren? Beide Freizeitaktivitäten kommen eher sehr selten bei mir vor. Vielleicht will ich auch irgendwann mal miteinem Fallschirm springen, (bin ich bisher noch nicht). Muss ich das nun alles angeben? Riskiere ich die BU-Rente wenn mir unter Wasser, in den Bergen oder inder Luft was passiert? Das würde ich dann vielleicht zur Not in Kauf nehmen, bevor ich einen hohen Risikozuschlag zahlen muss. Die Versicherung kann mir das ja nicht wirklich nachweisen solange nichts bei den genannten Aktivitäten passiert. Da müsste sie mich ja regelrecht ausspionieren, oder übersehe ich hier etwas?

 

Vielen Dank und viele Grüße

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