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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

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StE
Posted
vor 23 Minuten von Hotzenplotz2:

Bei Rauchern ist es z.B. deutlich einfacher einen direkten Zusammenhang zwischen höheren gesundheitlichen Folgekosten auszumachen als bei irgendeinem genetischen Marker.

War es nicht bei Rauchern umgekehrt? Also mit Mitte 60 der typische Krebs, bisschen Chemo die nicht viel hilft und relativ günstig ist (70er Jahre Technologie), austherapiert, tot.

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Okabe
Posted · Edited by Okabe
vor 46 Minuten von Hotzenplotz2:

Bei Rauchern ist es z.B. deutlich einfacher einen direkten Zusammenhang zwischen höheren gesundheitlichen Folgekosten auszumachen als bei irgendeinem genetischen Marker.

Warum sollte für eine Versicherung relevant sein, ob es einen "direkten" Zusammenhang gibt? Was zählt sind die statistischen Kosten und nichts anderes.

vor 46 Minuten von Hotzenplotz2:

Jetzt sagst du plötzlich ab Geburt sollte jeder ohne Aufschlag versichert werden. Vorhin hieß es noch genetische Untersuchungen bei Aufnahme sind völlig ok und das würde dann auch für Neugeborene gelten.

Wie gesagt - du scheinst nicht bei einer PKV versichert zu sein, sonst wüsstest du, dass das völlig normal ist. Ja, die meisten Verträge erlauben ihren Kindern bei dieser Gesellschaft(!) ohne Aufschlag versichert zu werden. Und ja, auch dann ist eine Untersuchung bei Aufnahme völlig okay - nur entsteht daraus dann eben kein Beitragsnachteil.

vor 46 Minuten von Hotzenplotz2:

Und wenn du eine Versicherung zur Pflicht machst finde ich es eben noch fragwürdiger bestimmte Risiken, für die du als Mensch nichts kannst, weil sie z.B. angeboren sind dort zu benachteiligen

Dann beschwer dich nicht bei mir. Was du da beschreibst ist doch heute schon Status Quo. Beispiel: ein Kind wird bei einer PKV versichert aber mit extrem hohem Beitragszuschlag. Dann macht sich das Kind nach der Schule selbstständig und muss sich selbst versichern. Und nun? Ja genau: das Kind (bzw. dann der Erwachsene) muss dann entsprechend hohe Beiträge zahlen und seine einzige Alternative ist der Basistarif der PKV. Und diesen Basistarif mit Kontrahierungszwang gibt es genau aus dem von dir genannten Grund: weil es eine Versicherungspflicht gibt.

 

Von daher: mein Vorschlag ändert an dieser Stelle das aktuelle System überhaupt nicht. Du beschwerst dich beim Falschen. Und übrigens: ich stimme dir sogar zu, ich finde das sollte geändert werden. Nur, ich schreibe hier über einen spezifischen Aspekt dieses Systems und nicht über meine persönliche Ansicht, wie das System als Ganzes umgebaut werden müsste. Sonst wird's ja noch mehr offtopic.

vor 46 Minuten von Hotzenplotz2:

Selbst wenn die Versicherung Zahlen hätte, nach denen Menschen mit dunkler Hautfarbe öfter krank werden, dürften Sie daraus keine höhere Police machen. Das verstößt eben gegen denn allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Kannst du den Paragraphen und Absatz nennen, der hier im Wege stünde?

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Hotzenplotz2
Posted
vor 29 Minuten von Okabe:

Warum sollte für eine Versicherung relevant sein, ob es einen "direkten" Zusammenhang gibt? Was zählt sind die statistischen Kosten und nichts anderes.

Ich bin mir sehr sicher, das du eben nicht alle statistischen Kosten im Tarif mit abbilden darfst. Siehe Beispiel mit der Hautfarbe. Vgl. dazu Gerichtsentscheidungen zu Racial Profiling und viele weitere in bezug auf die Auslegung des alg. Gleichbehandlungsgrundsatzes. Wenn das Grundgesetz nicht mal bis zum dritten Artikel bekannt ist, ist das schade. Wie geschrieben, ich sage nicht, dass es unmöglich ist, ich sage bloß es wird schwer das vor Gericht durchzubekommen und darauf wird es ankommen, wenn du soetwas einführen möchtest.

Ich bin durchaus mit PKVs vertraut und die Fragen eben nicht alles ab und geben weder höhere Prämien nach sozialem Status noch nach Hautfarbe noch nach den erblichen Krankheiten der Oma. Warum tun sie das wohl nicht? Weil noch niemand in einer Versicherung auf die Idee kam dadurch das Kollektiv zu optimieren und ich der erste bin mit dieser Idee oder weil solche Fragen im Zweifel vor Gericht standhalten müssen, dass sie zulässig sind?

Aktuell in der GKV in der man sich auch freiwillig versichern kann gibt es keinen Risikozuschlag als erkranktes Kind. Auch ein erkranktes Kind mit hohen Zuschlägen kann in die GKV durch nahezu jede angestellte Tätigkeitsaufnahme. Und ja irgendwer kommt immer unter die Räder. In deinem Fall halt viele Menschen die ab Geburt für eventuelle Krankheiten draufzahlen müssen, in meinem Beispiel halt die 0,00000X Prozent, die keine Option auf GKV hatten da beide Eltern PKV sind und dann direkt nach der Schule selbstständig geworden sind. Nehme ich in Kauf.

Ist aber für mich jetzt auch durch das Thema.

 

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Okabe
Posted · Edited by Okabe
vor 6 Minuten von Hotzenplotz2:

Ich bin mir sehr sicher, das du eben nicht alle statistischen Kosten im Tarif mit abbilden darfst.

Das mag ja sein. Es geht ja aber nun gerade darum, dass dies geändert werden sollte.

Wenn ich sage "die Versicherung sollte alles dürfen" dann kannst du doch nicht antworten mit "Ich bin mir sicher, dass man das nicht darf".

vor 6 Minuten von Hotzenplotz2:

Siehe Beispiel mit der Hautfarbe. Vgl. dazu Gerichtsentscheidungen zu Racial Profiling und viele weitere in bezug auf die Auslegung des alg. Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Da du offensichtlich das Grundgesetz nicht verstanden hast, erkläre ich es dir kurz.

Artikel 1, Absatz 3: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.".

 

Bitte genau lesen, wer hier an die Grundrechte gebunden wird. Nämlich z.B. die vollziehende Gewalt, dazu gehört die Polizei. Von daher ja: der Bürger ist vor der Polizei durch die Grundrechte geschützt.

Aber ein privater Krankenversicherer ist weder Teil der Gesetzgebung, noch der vollziehende Gewalt oder der Rechtsprechung. Die Grundgesetze sind daher nicht anwendbar.

vor 6 Minuten von Hotzenplotz2:

Wenn das Grundgesetz nicht mal bis zum dritten Artikel bekannt ist, ist das schade.

Offensichtlich ist dir nicht einmal der erste Artikel klar. Wer im Glashaus sitzt...

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Hotzenplotz2
Posted

Gut dann ist meine Antwort recht einfach. Für mich ist das Grundgesetz richtig und wichtig. Insbesondere der Artikel 3 der dafür sorgen soll, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt wird.

Menschen die das abschaffen wollen halte ich für moralisch fehlgeleitet und gehe davon aus, dass sie ihren eigenen Wohlstand auf Kosten eben jener diskriminierten Randgruppen ausbauen wollen. Damit du dich auch hier nicht verliest: Ich sage nicht, dass du moralisch fehlgeleitet bist. Ich sage, Menschen die GG(3) abschaffen wollen um dadurch für sich Vorteile zu erlangen sind moralisch fehlgeleitet. Entscheide selbst zu welcher Gruppe du gehörst.

 

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slowandsteady
Posted · Edited by slowandsteady
vor einer Stunde von Okabe:

Aber ein privater Krankenversicherer ist weder Teil der Gesetzgebung, noch der vollziehende Gewalt oder der Rechtsprechung. Die Grundgesetze sind daher nicht anwendbar.

Ein privater Krankenversicherer muss sich aber an die hierzulande geltenden Gesetze halten. Und die geltenden Gesetze dürfen nicht verfassungswidrig sein. Also ja, dein erster Satz gilt, trotzdem wird das Grundgesetz Einfluss auf deine Ideen haben.

 

Wäre ich "Benovalent Diktator", so würde ich das System so einführen:
- GKV abschaffen und einheitliche Bürgerversicherung mit einheitlichem Beitrag für alle (Beamte, Angestellte, Selbstständige) über 18.

- Von mir werden die Beiträge auch übers Finanzamt eingezogen statt sie KV-Beiträge zu nennen, spart Bürokratie

- Leistungsspektrum der Bürgerversicherung sehr schlank, d.h. aktuelles GKV Niveau oder sogar leicht darunter

- mit einigen Anreizen und Strafen (zB 50 Euro Strafe für unentschuldigtes Nichterscheinen zu Arzttermin, Bonus für gesundes Verhalten, Bonus für vollständigen Impfschutz).

- Alkohol, Nikotin und Zucker mit hoher Strafsteuer, dafür 0% Mehrwertsteuer auf Gemüse.

- Personen, die ins Ausland umziehen, verlieren dauerhaft ihren Anspruch auf die Bürgerversicherung, wenn sie keine Anwartschaft abschließen und länger als 1 Jahr abwesend waren. Bei erneuter Einreise gelten Sie dann in der Bürgerversicherung wie Immigranten (siehe nächster Punkt)

- Personen, die legal immigrieren, müssen je nach Alter und Gesundheitszustand dauerhaft Risikozuschlag für ihre (Wieder-)Aufnahme in die Bürgerversicherung zahlen, gedeckelt auf +100% zum normalen Beitrag. 

- PKV Tarife über die Bürgerversicherung hinaus können von den Versicherungen frei gestaltet werden und dürfen harte Aufnahmekriterien haben - aber mit der Bedingung, dass jeder Mensch zweimal im Laufe seines Lebens ohne Risikozuschlag auf Antrag in einen privaten Tarif seiner Wahl aufgenommen werden kann. Die zwei Zeitpunkte sind zwei Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft der Mutter (bevor Risiken wie zB Trisomie bekannt ist) und bei Aufnahme des ersten eigenen Vollzeit-Jobs.

- Privatärzte können abrechnen wie sie wollen ohne Gebührenordnung, aber mit klarer Information was es kosten wird.

- Wer sich seine Beiträge nicht leisten kann, wird nach Verzehr seines eigenen Vermögens vom Staat unterstützt insofern er ein Bleiberecht hat.

 

Das wäre mein ideales System, das ich als "fair" erachten würde. 

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Okabe
Posted · Edited by Okabe
vor einer Stunde von Hotzenplotz2:

Für mich ist das Grundgesetz richtig und wichtig. Insbesondere der Artikel 3 der dafür sorgen soll, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt wird.

Ich habe dir bereits erklärt, dass das Grundgesetz einen ganz bestimmten Wirkungsbereich hat. Hast du es nicht verstanden oder willst du es einfach nicht verstehen? Und davon diesen Artikel abzuschaffen habe ich nie geredet.

vor 12 Minuten von slowandsteady:

Ein privater Krankenversicherer muss sich aber an die hierzulande geltenden Gesetze halten. Und die geltenden Gesetze dürfen nicht verfassungswidrig sein. Also ja, dein erster Satz gilt, trotzdem wird das Grundgesetz Einfluss auf deine Ideen haben.

Selbstverständlich wird das Grundgesetz hier einen Einfluss haben und das ist auch gut so. Ich selbst habe ja entsprechende Schranken bereits explizit erwähnt - also bitte nicht so tun als wäre ich diesbezüglich ignorant.

vor 12 Minuten von slowandsteady:

Personen, die legal immigrieren, müssen je nach Alter und Gesundheitszustand dauerhaft Risikozuschlag für ihre (Wieder-)Aufnahme in die Bürgerversicherung zahlen, gedeckelt auf +100% zum normalen Beitrag. 

Warum gedeckelt auf 100%? Wer meint, ins Ausland zu ziehen und dort seinen Spaß zu haben und dann wegen einer schweren/chronischen Erkrankung zurückzukommen, der sollte mMn. ruhig sein gesamtes Vermögen abgeben müssen, bevor er sich von der Allgemeinheit aushalten lassen kann.

vor 12 Minuten von slowandsteady:

aber mit der Bedingung, dass jeder Mensch zweimal im Laufe seines Lebens ohne Risikozuschlag auf Antrag in einen privaten Tarif seiner Wahl aufgenommen werden kann. Die zwei Zeitpunkte sind bei der Vorsorgeuntersuchung der Mutter in Schwangerschaftswoche 12 und bei Aufnahme des ersten eigenen Vollzeit-Jobs.

Dazu sollte der Staat aus Steuermitteln eventuelle Beitragszuschläge tragen - ansonsten vermischt man wieder Soziales und Versicherung und das sollte nicht sein und führt dazu, dass Versicherungen einen Anreiz haben, Risikopersonen mit legalen aber dubiosen Mitteln zu vermeiden oder loszuwerden. Und ich würde den zweiten Zeitpunkt auf die Volljährigkeit und nicht den ersten Job legen.

 

Ansonsten ist das relativ ähnlich zu meiner eigenen Vorstellung.

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Hotzenplotz2
Posted
vor 5 Stunden von Okabe:

Ich habe dir bereits erklärt, dass das Grundgesetz einen ganz bestimmten Wirkungsbereich hat. Hast du es nicht verstanden oder willst du es einfach nicht verstehen? Und davon diesen Artikel abzuschaffen habe ich nie geredet.

Der Wirkungsbereich des GG ist die Bundesrepublik Deutschland und jedes nachfolgende Gesetz, jede Regelung und jede AGB muss sich ganz am Ende des Tages im GG und damit auch an Artikel 3 messen. Das gilt auch für Krankenkassen ob du das akzeptieren möchtest oder nicht.

Wie gesagt, für mich ist das Thema durch, da kommt nichts sinnvolles bei rum außer deinen aus meiner Sicht gruseligen Phantasien....

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