So wie ich das sehe, kann man den geänderten ABBs - die sich eigentlich nur darum drehen, dass sie ab sofort eine Kontoführungsgebühr erheben wollen - einfach widersprechen. Weitere Konsequenzen sollte das nicht haben. Die LBS hat mir auf Nachfrage, was die Konsequenz eines Widerspruchs wäre, geantwortet, dass dann alles bleibt wie es ist.