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Tarifwechsel HUK PKV A0->A1200 sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

KielerJung
· bearbeitet von KielerJung

In meinem Fall gilt die Abschätzung für einen HUK-Tarif. Aber der Daumenwert sollte nicht extrem variieren- ob ich jetzt von einem 400€ HUK-Tarif starte oder von einem 500€ Barmenia-Tarif (die "100€-Tarife" sind Sonderfälle, die betrachte ich hier nicht) macht am Ende zwar eine Differenz, aber ob diese jetzt 100€ ausmacht wie heute oder 200€ im Rentenalter- auf die Genauigkeit ziele ich gar nicht ab.

 

Was die Reduktion angeht: Ich kalkuliere für mich persönlich mit rund 180€ Zuschuss durch die die gesetzliche RV plus Reduktion von Beitragsermäßigungsbausteinen des VR in Höhe von ca 220€. Macht im Summe eine Reduktion/Entlastung von 400€.

 

 

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Peter Wolnitza

Klitzekleiner Denkfehler im Vergleich zu dem imaginären Zwillingsbruder:
Du schreibst die Bemessungsgrundlagen für den GKV Beitrag unverändert in die Zukunft fort.
Da mache ich mal ein dickes Fragezeichen dahinter.
Aktuell zahlt der KVDR versicherte Rentner ja nur Beitrag auf seine gesetzliche Rente. Falls jetzt jemand glauben sollte, dass da die Politik kein Auge drauf wirft: Bis 1983 betrug der Beitragssatz für KVDR-Rentner Null Prozent!
Wobei ein Problem könnte der imaginäre Zwillingsbruder nicht haben:
Wenn er Glück hat, ist er bereits vor Eintritt in die Rentenproblematik verstorben, weil seine Kasse Behandlungsmethode X nicht bezahlt hat...ist ja auch kein schlechter deal für die Rentenkasse... hier tun sich bei genauerer Betrachtung ganz neue Synergie-Effekte auf.... :o

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor einer Stunde schrieb Peter Wolnitza:

Klitzekleiner Denkfehler im Vergleich zu dem imaginären Zwillingsbruder:
Du schreibst die Bemessungsgrundlagen für den GKV Beitrag unverändert in die Zukunft fort.
Da mache ich mal ein dickes Fragezeichen dahinter.
Aktuell zahlt der KVDR versicherte Rentner ja nur Beitrag auf seine gesetzliche Rente. Falls jetzt jemand glauben sollte, dass da die Politik kein Auge drauf wirft: Bis 1983 betrug der Beitragssatz für KVDR-Rentner Null Prozent!
Wobei ein Problem könnte der imaginäre Zwillingsbruder nicht haben:
Wenn er Glück hat, ist er bereits vor Eintritt in die Rentenproblematik verstorben, weil seine Kasse Behandlungsmethode X nicht bezahlt hat...ist ja auch kein schlechter deal für die Rentenkasse... hier tun sich bei genauerer Betrachtung ganz neue Synergie-Effekte auf.... :o

Nichts desto trotz ist der Beitrag zur GKV im Rentenalter durch dann sinkende Einnahmen erheblich geringer und zudem durch eine BBG gedeckelt. Die steigende Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass die Beitragslast (derzeit 15,7%) relativ stabil bleibt. Davon profitieren alle in der KVDR versicherten Rentner welche unterhalb der BGG verdienen.

 

Wenn der imaginären Zwillingsbruder Pech hat und lange lebt zahlt er sich in der PKV die im Erwerbsleben gesparten Beiträge alle nach und sogar oben drauf.

Denn die durchschnittlichen Ausgaben der PKV je Versicherten schwanken im Alter von 0 bis 55 zwischen 500 € und 4000 €, analog zur GKV. Ab dem 55. Lebensjahr steigen aber die PKV Kosten rapide an. Bei 70 ca. 7000€, bei 80 ca. 9.000 € und ab 90 ab 11.000 €.

Es ist nur logisch, dass das PKV System sich diese Kosten irgendwie finanzieren muss. Bei immer schlechter werdenden Kapitalrenditen, bleibt nur der Beitrag. Die 55er Grenze wurde nicht umsonst vor einigen Jahren in das SGB eingebaut. Bereits seit 2012 altert der PKV Bestand schneller als die GKV und das GKV Niveau wird mittelfristig erreicht werden.

 

Hier einmal grafisch das Leben und die Beiträge einmal dargestellt für einen heute 35-jährigen Gutverdiener mit 5000 € Einkommen. Ab ca. 60 hört das "Sparen" ggü. der GKV auf und das "draufzahlen" beginnt.

Der konstante Verlauf des PKV-Beitrags in Rentenphase (rot gestrichelt) zeigt den Modellverlauf wenn die aufgebauten Altersrückstellungen im Rentenalter dazu verwendet werden den Beitrag einzufrieren und konstant zu halten.

 

 

pkv-gkv.gif

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Okabe

Das alles beruht immer auf der Annahme, dass die Rahmenbedingungen so bleiben wie heute. Aber wer glaubt das denn?

 

Wer glaubt, dass wir weiterhin bis 67 arbeiten werden?

Wer glaubt, dass die wirtschaftlich gute Lage und die vergleichsweise(!) geringen Arbeitslosenzahlen anhalten werden?

Wer glaubt, dass die Leistungen der GKV so bleiben? Man gucke sich nur den Verlauf der GKV bis heute an, immer mehr gestrichen (auch wenn natürlich Leistungen hinzukommen, wie bei der PKV auch)

 

Alles in allem: wenn man die PKV auf die Zukunft projeziert, muss man das mit der GKV auch tun. Ansonsten darf man beides nicht projezieren und dann muss man davon ausgehen, dass die PKV einen konstanten Beitrag hat.

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B2BFighter
vor 15 Minuten schrieb Okabe:

Das alles beruht immer auf der Annahme, dass die Rahmenbedingungen so bleiben wie heute. Aber wer glaubt das denn?

 

Wer glaubt, dass wir weiterhin bis 67 arbeiten werden?

Wer glaubt, dass die wirtschaftlich gute Lage und die vergleichsweise(!) geringen Arbeitslosenzahlen anhalten werden?

Wer glaubt, dass die Leistungen der GKV so bleiben? Man gucke sich nur den Verlauf der GKV bis heute an, immer mehr gestrichen (auch wenn natürlich Leistungen hinzukommen, wie bei der PKV auch)

 

Alles in allem: wenn man die PKV auf die Zukunft projeziert, muss man das mit der GKV auch tun. Ansonsten darf man beides nicht projezieren und dann muss man davon ausgehen, dass die PKV einen konstanten Beitrag hat.

Ich denke ein GKV Versicherter muss weniger in die Zukunft projezieren als ein PKV Versicherter. Er weiß das er derzeit 15,7% seine Einkommens abführen darf und in 10-20 Jahren ca. 19-20%.

Es gilt das Umlageprinzip - eingezahltes Geld wird sofort an Leistungserbringer wieder ausgezahlt und 1 zu 1 im Wirtschaftskreislauf verteilt.

 

Ein PKV Kunde wiederum setzt im Rahmen das Kapitalverfahrens voll und Ganz auf die die Zukunft, in dem eher auf Kapitaldeckung setzt bzw. Zinsgewinne setzt. Zum einen soll die Rendite es ermöglichen im jungen Alter günstig versichert zu sein und im Alter die Beiträge bezahlbar zu lassen.

Eine viel spekulativere Art und Weise. Kein einziges PKV-Unternehmen erwirtschaftete 2016 den z.B. vor 10 Jahren für die Beiträge kalkulierten Rechnungszins. Den Überzins kennt man nicht mal mehr. Ohne Zinsen sind die Altersrückstellungen der Inflation voll ausgesetzt und werden zwar absolut immer höher, aber an der Kaufkraft gemessen kleiner. Also wenn ein Bürger die Zukunft ausblenden will, dann sollte er sich eher in die GKV orientieren.

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Okabe
vor 40 Minuten schrieb B2BFighter:

Ich denke ein GKV Versicherter muss weniger in die Zukunft projezieren als ein PKV Versicherter. Er weiß das er derzeit 15,7% seine Einkommens abführen darf und in 10-20 Jahren ca. 19-20%.

Es gilt das Umlageprinzip - eingezahltes Geld wird sofort an Leistungserbringer wieder ausgezahlt und 1 zu 1 im Wirtschaftskreislauf verteilt.

Das ist falsch. Die Politik kann das diese Zahlen einfach ändern. Das hat sie in der Vergangenheit auf vielfältige Art und Weise getan (z.B. durch Aufhebung der Parität von AG und AN Anteil und stetiger Erhöhung der Zusatzbeiträge). Das wird sie auch in der Zukunft tun. Und ich schätze, dass die Druck in Zukunft aufgrund vielfältiger Ursachen viel stärker wird. Deutschlands starke wirtschaftliche Position wird relativ gesehen immer schwieriger zu halten werden. Themen wie Migranten/Flüchtlinge sorgen auch nicht unbedingt für Abhilfe, vielleicht ganz im Gegenteil.

 

Dazu kommt: die Prognose für steigende PKV Beiträge liegt ja an den steigenden Kosten. Und diese Kosten steigen (prozentual) gleichermaßen. GKV Kunden werden ja zukünftig nicht gesünder bleiben als PKV Kunden - die werden beide gleichschnell älter/kränker.

 

Zusammengefasst, wenn man denkt, dass es Deutschland zukünftig immer besser gehen wird, sind GKV Kunden im Vorteil. Bleibt die Situation gleich, nimmt es sich nichts. Werden die Zeiten schwieriger, sind PKV Kunden im Vorteil.

 

Zitat

Ein PKV Kunde wiederum setzt im Rahmen das Kapitalverfahrens voll und Ganz auf die die Zukunft, in dem eher auf Kapitaldeckung setzt bzw. Zinsgewinne setzt. Zum einen soll die Rendite es ermöglichen im jungen Alter günstig versichert zu sein und im Alter die Beiträge bezahlbar zu lassen.

Eine viel spekulativere Art und Weise. Kein einziges PKV-Unternehmen erwirtschaftete 2016 den z.B. vor 10 Jahren für die Beiträge kalkulierten Rechnungszins. Den Überzins kennt man nicht mal mehr. Ohne Zinsen sind die Altersrückstellungen der Inflation voll ausgesetzt und werden zwar absolut immer höher, aber an der Kaufkraft gemessen kleiner. Also wenn ein Bürger die Zukunft ausblenden will, dann sollte er sich eher in die GKV orientieren.

 

Du hast es nicht verstanden - wie 99%. Es zählt einzig und alleine die Differenz zwischen medizinischer(!) Inflation und Zins. Ob ich hohe Inflation habe und viele Zinsen bekomme oder keine Inflation und keine Zinsen ist gehoppst wie gesprungen. Wenn aber bei hoher medizinischer Inflation die Zinsen gering sind, ob es dann der GKV soviel besser geht? Ich weiß ja nicht...

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Auch wenn ich es - nach wie vor - für den völlig falschen Ansatz halte, zwei unterschiedliche Systeme über irgendwelche Beitragsvermutungen hoch-oder runter zu bewerten
(immerhin ist der Beitrag der einzige Faktor, der in BEIDEN System variabel ist) - möchte ich doch einigen Zahlen widersprechen, damit sich hier nichts falsches festsetzt:

 

zu B2BFighters Tabelle - ich hoffe, ich lese das richtig, wenn nicht, bitte korrigieren ;)

Bin leider ein ziemlicher Excel DAU, würde mich sonst mal an so einer Tabelle versuchen - kostet mich aber ein ganzes Wochenende....

 

Mir sind erstmal zwei Dinge aufgefallen:

 

1) Beim PKV Versicherten gehst Du ab 67 von z.T. falschen Annahmen aus:
- Ein Beitragsanteil für Krankentagegeld fällt weg (setz mal aktuell 50.- € an, sollte so einigermassen passen)
- der 10% zusätzlicher Entlastungsbaustein entfällt (bereits mit 60!) also 10% auf den Beitrag für Voll-KV (setz das einfach mal mit 6-7 % vom gesamten Beitrag an)
 

2) Du unterstellst beim GKV Versicherten einen Beitragsanstieg von ca. 1,8% im Jahr? - hoffe, ich hab das auf die Schnelle richtig interpretiert? (Aktuell 35 Jahr, 628.- € - mit 67 ca. 1000.-? - wären ca. 1,8%)


Klare Ansage: das wird definitv nicht reichen!


Kleiner Blick zurück:
1970 - max. Beitrag =   50,31 €
2016 - max. Beitrag = 618,68 €
entspricht p.a. ca 5,6%!

Da jetzt um mehr als das Doppelte runter zu rechnen, halte ich für ziemlich verwegen, zumal in diesen 46 Jahren über 30 Reformen statt gefunden haben - von denen (soweit ich mich entsinne) nur zwei einen Vorteil für den GKV Kunden gebracht haben.
Die nächsten Reformen liegen schon in den Schubladen - egal ob Rot-Grün-Gelb-Blau ...
 

Auch wenn es, wie gesagt nicht der Schwerpunkt einer PKV Beratung sein sollte, über Beitragsersparnisse nachzudenken - sollten aber die Zahlen schon so einigermassen passen.

 

EDIT: Kleiner Nachtrag - die 300.- Monatsbeitrag für PKV sind auch m.E. viel zu niedrig angesetzt - wäre in der Tabelle zugunsten GKV zu berücksichtigen! Im Gegenzug dafür liegen dann die Beitragsteigerungen (bei einigermassen
auskömmlich kalkulierten Tarifen) bei deutlich weniger als 7%

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter

Richtig, hier ist der Realzins entscheidend. Nichts desto trotz, haben alle PKVen ihre Verträge mit einem Rechnungszins bis ins hohe Alter durch kalkuliert. Bleibt dieser Zinsgewinn aus, muss die Leistung gesenkt oder der Beitrag erhöht werden. Nochmal, in 2016 erwirtschaftete kein einziges PKV Unternehmen die aus 2008 noch gängigen 3,25% Rechnungszins. 

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Peter Wolnitza

Naja, denken wir den Gedanken mal zu Ende:

Versicherer kalkuliert (vereinfacht dargestellt)
 

Ich brauche zum Alter 67 eine Summe X. Die setzt sich zusammen aus Beitrag + Zins + Zinsezins.
Jetzt stelle ich aktuell fest: Mein Zinsertrag wird weniger, also muss ich den Beitrag erhöhen. (den übrigens der Arbeitgeber meines Kunden zur Hälfte mitfinanziert!)

Was passiert eigentlich, wenn in 10, 15,20 Jahren (Spekulation) der Zins wieder steigt? :D

 

Nur mal so... wenn wir schon am spekulieren und hochrechnen sind...

 

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
vor 27 Minuten schrieb B2BFighter:

Richtig, hier ist der Realzins entscheidend. Nichts desto trotz, haben alle PKVen ihre Verträge mit einem Rechnungszins bis ins hohe Alter durch kalkuliert. Bleibt dieser Zinsgewinn aus, muss die Leistung oder der Beitrag erhöht werden. Nochmal, in 2016 erwirtschaftete kein einziges PKV Unternehmen die aus 2008 noch gängigen 3,25% Rechnungszins. 

 

Ja, du hast schon Recht. Wenn Zins und Inflation jeweils 5% betragen, dann zahlt der PKVler dieses Jahr 100€, später 200€ und irgendwann dann 300€. Dass durch die Inflation die Kosten später steigen ist der PKV egal, spielt aber auch keine Rolle, denn:

Der PKVler verdient dadurch statistisch gesehen mehr, was die steigenden Beiträge exakt ausgleicht. GKVler natürlich auch. Natürlich nur in der Theorie und auch nicht unbedingt 1:1. Und manche verdienen deutlich mehr, manche stagnieren trotz Inflation.

 

Was nun, wenn plötzlich Zins und Inflation auf 0% sinken? Das bedeutet, die PKV wird später weniger Geld haben, mit dem die Kosten im hohen Alter abgefangen werden können. Daher erhöht sie die Beiträge schlagartig(!), damit der PKVler jetzt soviel mehr einzahlt, dass später genug Geld für die hohen Kosten im Alter da ist, auch wenn die Zinsen gering waren. Gleichzeitig - und das ist nun das Wichtige - erhöhen sich aber auch die Beiträge nicht mehr, sondern bleiben tatsächlich bis zum Lebensende konstant, da es keine (medzinische) Inflation gibt. (vorausgesetzt die Versicherung hat sich nicht verkalkuliert, sonst kann es sowohl günstiger als auch teurer werden)

 

Interessante Frage nun: was passiert, wenn ein paar Jahre später Zins und Inflation wieder steigen? Dann muss die Versicherung die Beiträge plötzlich überproportional senken - etwas was durchaus passieren könnte, wenn die jetzigen Nullzinsen wieder auf das vorherige Niveau steigen. Dann werden die Beiträge sogar leicht niedriger sein als davor.

 

Im Enteffekt ist das ganze für den Versicherten ein Nullsummenspiel. Aber nur solange das Verhältnis zwischen medizinischer Inflation und Zinsen gleich bleibt. Sobald es divergiert sieht es anders aus, z.B. wenn die medizinische Inflation stärker steigt als die Zinsen. Allerdings trifft das natürlich auch die GKV. Außerdem kommt noch die Rentenzeit dazu. Wenn Inflation (und Löhne) und Zinsen zum Rentenbeginn stark steigen, ist das natürlich deutlich zum Nachteil des PKVlers - denn er die Zinsen bringen ihm nicht mehr so viel, er profitiert nicht mehr von steigenden Löhnen (außer vielleicht durch Rentenerhöhungen), muss aber die Last der Inflation komplett tragen.

 

EDIT: Der Peter hat es kürzer auf den Punkt gebracht - wahrscheinlich 3 Sekunden bevor ich abgeschickt habe... <_<

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B2BFighter
vor 30 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Auch wenn ich es - nach wie vor - für den völlig falschen Ansatz halte, zwei unterschiedliche Systeme über irgendwelche Beitragsvermutungen hoch-oder runter zu bewerten
(immerhin ist der Beitrag der einzige Faktor, der in BEIDEN System variabel ist) - möchte ich doch einigen Zahlen widersprechen, damit sich hier nichts falsches festsetzt:

 

zu B2BFighters Tabelle - ich hoffe, ich lese das richtig, wenn nicht, bitte korrigieren ;)

Bin leider ein ziemlicher Excel DAU, würde mich sonst mal an so einer Tabelle versuchen - kostet mich aber ein ganzes Wochenende....

 

Mir sind erstmal zwei Dinge aufgefallen:

 

1) Beim PKV Versicherten gehst Du ab 67 von z.T. falschen Annahmen aus:
- Ein Beitragsanteil für Krankentagegeld fällt weg (setz mal aktuell 50.- € an, sollte so einigermassen passen)
- der 10% zusätzlicher Entlastungsbaustein entfällt (bereits mit 60!) also 10% auf den Beitrag für Voll-KV (setz das einfach mal mit 6-7 % vom gesamten Beitrag an)
 

2) Du unterstellst beim GKV Versicherten einen Beitragsanstieg von ca. 1,8% im Jahr? - hoffe, ich hab das auf die Schnelle richtig interpretiert? (Aktuell 35 Jahr, 628.- € - mit 67 ca. 1000.-? - wären ca. 1,8%)


Klare Ansage: das wird definitv nicht reichen!


Kleiner Blick zurück:
1970 - max. Beitrag =   50,31 €
2016 - max. Beitrag = 618,68 €
entspricht p.a. ca 5,6%!

Da jetzt um mehr als das Doppelte runter zu rechnen, halte ich für ziemlich verwegen, zumal in diesen 46 Jahren über 30 Reformen statt gefunden haben - von denen (soweit ich mich entsinne) nur zwei einen Vorteil für den GKV Kunden gebracht haben.
Die nächsten Reformen liegen schon in den Schubladen - egal ob Rot-Grün-Gelb-Blau ...
 

Auch wenn es, wie gesagt nicht der Schwerpunkt einer PKV Beratung sein sollte, über Beitragsersparnisse nachzudenken - sollten aber die Zahlen schon so einigermassen passen.

 

EDIT: Kleiner Nachtrag - die 300.- Monatsbeitrag für PKV sind auch m.E. viel zu niedrig angesetzt - wäre in der Tabelle zugunsten GKV zu berücksichtigen! Im Gegenzug dafür liegen dann die Beitragsteigerungen (bei einigermassen
auskömmlich kalkulierten Tarifen) bei deutlich weniger als 7%

Ich bin 100% bei dir. Ich wollte einfach auf die Schnelle einmal darstellen, dass GKV und PKV auf Sicht eines langen Lebens mal mehr und weniger kosten. 

 

In meiner Hochrechnung bin ich davon ausgegangen, dass die BBG jährlich 2% steigt und das Gehalt 1% steigt. Die BBG Entwicklung entspricht der letzten 10 Jahre. Der Gutverdiener wird also bis zum Rentenalter den Höchstbeitrag der GKV zahlen. Dann wird er aber einmal auf 60% Rente abfallen, folglich unter die BBG fallen. Deshalb sinkt der GKV Beitrag und steigt auf Sicht der nä. 25 Jahre nur im Schnitt 1,8%.

 

Bei der PKV bin ich von 300€ Ausgangbeitrag von ca 5% Beitragssteigerung ausgegangen. 5% ist etwas hoch, dafür der Ausgangsbeitrag sehr niedrig. Ab Renteneintritt nur noch 1,5% Beitragssteigerung. Das Entfallen des 10% senkt die PKV ab 60 kurzfristig, dies habe ich berücksichtigt.

 

Wie gesagt die Zahlen kann man beliebig verändern. Ich wollte lediglich darstellen das kein System immer das günstigere ist. 

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Relich
16 minutes ago, Peter Wolnitza said:

 den übrigens der Arbeitgeber meines Kunden zur Hälfte mitfinanziert!)

Oder auch nicht.

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Temporana

Hallo,

bin im A150 der HUK versichert und habe letzte Woche die Bescheinigungen über die im Jahr 2017 geleisteten Beiträge erhalten. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Formular für die Erhöhung der Krankentagegeldversicherung um 10 % ohne Gesundheitsprüfung. Ich habe mich mit dem Thema noch nicht so intensiv beschäftigt, möchte dies aber nachholen. Ich bin als Angestellter beschäftigt und habe Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

 

Welche Beträge müssen nach dem Ende der Entgeltfortzahlung aus dem KTG neben dem PKV- und PV-Beitrag in welcher Höhe gezahlt werden? Die Arbeitslosenversicherung in voller Höhe? Der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in welcher Höhe?

 

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!

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Matthew Pryor
vor 43 Minuten schrieb Temporana:

Hallo,

bin im A150 der HUK versichert und habe letzte Woche die Bescheinigungen über die im Jahr 2017 geleisteten Beiträge erhalten. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Formular für die Erhöhung der Krankentagegeldversicherung um 10 % ohne Gesundheitsprüfung. Ich habe mich mit dem Thema noch nicht so intensiv beschäftigt, möchte dies aber nachholen. Ich bin als Angestellter beschäftigt und habe Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

 

Welche Beträge müssen nach dem Ende der Entgeltfortzahlung aus dem KTG neben dem PKV- und PV-Beitrag in welcher Höhe gezahlt werden? Die Arbeitslosenversicherung in voller Höhe? Der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in welcher Höhe?

 

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!

Für Angestellte gilt: Hälftige Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflichtversicherung (mit ggbfs. Zuschlag für Kinderlose).

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Temporana

Und der AG zahlt auch nach der 6. Woche die andere Hälfte?

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Matthew Pryor
vor 58 Minuten schrieb Temporana:

Und der AG zahlt auch nach der 6. Woche die andere Hälfte?

Nein, das übernimmt die zuständige Krankenkasse. Insgesamt also hälftig der Arbeitnehmer aus dem Bruttokrankengeld, hälftig die Krankenkasse. Besagte Ausnahme: Zuschlag Pflegepflichtversicherung für Kinderlose, hier gilt die Parität nicht, AN zahlt allein (wie auch sonst regulär üblich).

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andjessi
· bearbeitet von andjessi
vor 10 Stunden schrieb Temporana:

Hallo,

bin im A150 der HUK versichert und habe letzte Woche die Bescheinigungen über die im Jahr 2017 geleisteten Beiträge erhalten. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Formular für die Erhöhung der Krankentagegeldversicherung um 10 % ohne Gesundheitsprüfung. Ich habe mich mit dem Thema noch nicht so intensiv beschäftigt, möchte dies aber nachholen. Ich bin als Angestellter beschäftigt und habe Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

 

Welche Beträge müssen nach dem Ende der Entgeltfortzahlung aus dem KTG neben dem PKV- und PV-Beitrag in welcher Höhe gezahlt werden? Die Arbeitslosenversicherung in voller Höhe? Der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung in welcher Höhe?

 

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!

 

 

Das passiert nach Ende der Entgeltfortzahung:

- Die Rentenversicherungsbeiträge kann/sollte man selbst bezahlen. Hierzu stellt man bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag auf freiwillige Pflichtversicherung. Längstens kann man in dieser freiwilligen Pflichtversicherung 18 Monate verbleiben. Die Beiträge führen zu Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rente. In fast allen Fällen ist es bei Bezug von Krankentagegeld sinnvoll, diese freiwillige Pflichtversicherung zu beantragen. Bemessungsgrundlage für Pflichtbeiträge sind in der Regel 80% des vorherigen Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0031.pdf?__blob=publicationFile&v=21

 

- Die Arbeitslosenversicherung wird von der privaten Krrankenversicherung übernommen, ohne dass man dafür was tun muss.

 

Die HUK erlaubt 80% des (regelmäßigen) Bruttojahreseinkommens zu versichern. Aus meiner Sicht ist es auch sehr sinnvoll sich in dieser Höhe zu versichern, wenn man bedenkt, dass man Rentenversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge selbst aufbringen muss. Das Krankentagegeld selbst ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progessionsvorbehalt, man sollte es m.E. aber so hoch versichern, wie möglich.

 

 

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andjessi
vor 25 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Nein, das übernimmt die zuständige Krankenkasse. Insgesamt also hälftig der Arbeitnehmer aus dem Bruttokrankengeld, hälftig die Krankenkasse. Besagte Ausnahme: Zuschlag Pflegepflichtversicherung für Kinderlose, hier gilt die Parität nicht, AN zahlt allein (wie auch sonst regulär üblich).

Stimmt so nicht:

http://www.sommer-und-kollegen.de/blog/Krankentagegeld - Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag

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Temporana

Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise!

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andjessi
· bearbeitet von andjessi

Die HUK dreht auch 2018 wieder an der Tarifschraube, was zur Ursprungsfrage dieses Threads wieder neue Erkenntnisse bringt.

 

In der Online-Vertragsverwaltung kann man seine Beiträge ab 01.03.2018 schon sehen (unter Tarifwechsel). Der A150 geht bei mir erneut um 30,- EUR hoch (bei mir ~ 10%), diesmal dazu der Stationärtarif zusätzlich bei mir um 40,- EUR (27% Steigerung allerdings erste Anpassung seit 2013). Das hat dann meine reine Krankenversicherung (alse ohne PV und ohne KTG) seit dem 01.03.2016 von monatlich 374,- EUR auf 541,- EUR verteuert. Im Jahr 2006 habe ich für die gleiche Absicherungsniveau übrigens noch 232,- EUR im Monat bezahlt. Macht eine durchschnittliche Beitragssteigerung von 7,3%

 

Sehr erstaunlich ist das immer größer werdende Beitrags-Ungleichgewicht zwischen den Ambulant-Tarifen. Wechselte ich in den A0, würde ich nur 3,- EUR mehr zahlen. Der A1200 brächte bei mir derzeit eine Ersparnis von monatlich 215,- EUR (!). Der Compacttarif (1500,- EUR Selsbtbeteiligung, allerdings auch auf Zahnbehandlungen und einem stationären Aufenthalt) senkt den Gesamtbeitrag um 274,- EUR (das wäre bei mir eine Halbierung). Die Wahl der richtigen Selbstbehaltstufe wirkt auf mich wie ein unkalkulierbares Spiel. In eine niedrigere Stufe käme ich aufgrund von Vorerkrankungen nicht zurück. Vor diesem Hintergrund und dem Beitragslotto bleibe ich zunächst weiter im A150.

 

 

 

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Okabe
vor 22 Stunden schrieb andjessi:

In eine niedrigere Stufe käme ich aufgrund von Vorerkrankungen nicht zurück. Vor diesem Hintergrund und dem Beitragslotto bleibe ich zunächst weiter im A150.

In diesem Fall wäre es statistisch gesehen auch sehr unklug zu wechseln.

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Matthew Pryor
Am 14.1.2018 um 12:41 schrieb Okabe:

In diesem Fall wäre es statistisch gesehen auch sehr unklug zu wechseln.

Gewagte und -wie üblich- detailliert und ausführlich begründete These.

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Okabe
· bearbeitet von Okabe
vor 2 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Gewagte und -wie üblich- detailliert und ausführlich begründete These.

Nicht schlimm, schließlich hindert meine "These" ja niemanden daran, sie zu widerlegen oder eine Gegenthese aufzustellen.

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andjessi

Schade, dass keine Diskussion entsteht.

 

Da es sich bei den Huk-Tarifen um Bausteintarife handelt (mit Ausnahme von dem Kompakttarif, der ja vielleicht wirklich ein Tarifgefängnis werden könnte), geht es ja "nur" um den ambulanten Bereich. Zahntarif und Krankenhaustarif haben ja keine Selbstbeteiligung. Allein die Beitragsrückerstattung im A150 ist ja auch faktisch eine Selbstbeteiligung (bei mir zusammen mit der Selsbtbeteiligung ~ 1.100,- EUR - steuerliche Aspekte mal außen vor).

in jedem Fall sollte man sich ansehen, wann es die letzte BAP gab. Das sagt zwar nichts langfristig aus, aber ist die BAP schon länger her, lässt das vermuten, dass eine Anpassung ins Haus steht. Der A150 war von 2011 - 02/2017 "stabil". Jetzt geht es in einer großen und einer kleinen Stufe fast um 50% rauf. Vertrauenserweckend ist das irgendwie nicht und wäre man 2016 vom A0 in den A150 gewechselt, wäre man sicherlich sehr angefressen.

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