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Laser12

Tarifwechsel HUK PKV A0->A1200 sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

Hamburger89
vor einer Stunde von greenland:

Aufgrund der rapide steigenden Gesundheitskosten, der Demographie und dem

Dauer-Niedrigzinsumfeld rechne ich grob mit Beitragsverdoppelung alle 10 Jahre.

 

Als Rentner sind mehrere tausend Euro pro Monat zu erwarten.

Die Demographie sollte aufgrund der Kalkulation mit Alterskohorten doch theoretisch keine Rolle spielen, oder? Praktisch kommt aber evtl. der Effekt zum Tragen, dass Gesunde aus dem Tarif herauswechseln und die verbleibende Kohorte über den Alterseffekt hinaus "kränker" wird. 

 

Außerdem muss man bedenken, dass ein Teil der Kostensteigerung auch durch Inflation bedingt ist (z.B. Lohnkosten im Gesundheitswesen min 2% p.a.). Die "Durchschnittserhöhung" von 5% sind also eher 3% durch die PKV. Wobei es bei den hier genannten Beispielen natürlich aktuell deutlich über 3 oder 5% hinausgeht. 

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor 17 Minuten von Hamburger89:

Die Demographie sollte aufgrund der Kalkulation mit Alterskohorten doch theoretisch keine Rolle spielen, oder? Praktisch kommt aber evtl. der Effekt zum Tragen, dass Gesunde aus dem Tarif herauswechseln und die verbleibende Kohorte über den Alterseffekt hinaus "kränker" wird. 

 

Außerdem muss man bedenken, dass ein Teil der Kostensteigerung auch durch Inflation bedingt ist (z.B. Lohnkosten im Gesundheitswesen min 2% p.a.). Die "Durchschnittserhöhung" von 5% sind also eher 3% durch die PKV. Wobei es bei den hier genannten Beispielen natürlich aktuell deutlich über 3 oder 5% hinausgeht. 

Früher ist ein gewisser Teil der PKV-Versicherten mit dem Renteneintritt in die GKV gewechselt, hat aber seine Altersrückstellungen seiner Kohorte in der PKV vererbt. Diesen Effekt gibt es nicht mehr.
Die Demographie spielt insofern eine Rolle, daß die Menschen älter werden und mit zunehmendem Alter die Krankheitskosten pro Jahr und Versichertem überproportional steigen.

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greenland

Bei geschlossenen Tarifen kommen zusätzlich auch keine jungen (und tendenziell gesünderen) Kunden mehr nach.

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B2BFighter

Tja, die Prämiensteigerungen in der PKV werden eine der offenen Flanken der Branche bleiben. Insbesondere weil in der gesamten PKV Branche  derzeit die Kapitalerträge niedriger sind, als die medizinische Inflation. Hart formuliert, entwertet sich seit einigen Jahren jeder eingezahlte € und verliert an Kaufkraft von medizinischen Leistungen, je länger die PKV dieses Geld für das "Alter" in Rückstellungen anlegt.

 

Nicht umsonst verheimlichen die Anbieter reihenweise Änderungen des Rechnungszinses bzw. legen diesen nicht offen. Jeder würde erkennen, dass die Kalkulation zu optimistisch ist und höhere Beiträge notw

endig sind. Solange die medizinische Inflation nicht von vornherein in die Tarife mit einkalkuliert wird, ist es ein undurchsichtiger Vorgang. In der Spitze urteilte zuletzt sogar der Bundesgerichtshof (BGH) , dass in bestimmten Fällen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht wirksam waren, weil sie nicht hinreichend verständlich begründet worden.

 

Der Ausdruck medizinische Inflation ist ein Spezialbegriff und beschreibt die Preissteigerungen im medizinischen Sektor. Diese lagen seit dem Jahr 2000 durchschnittlich zwischen 4 % und 5 %Die medizinische Inflation ist damit in den letzten 20 Jahren doppelt so hoch wie die allgemeine Inflation. 

 

Die folgenden 3 Grafiken verdeutlichen das Desaster.

Insbesondere die dritte Grafik der Verzinsungsmarge zeigt, dass bereits 2017 einigen Anbietern der "A**** auf Grundeis ging".

Grafik2: Verzinsungsmarge: Die Differenz aus laufender Durchschnittsverzinsung und Rechnungszinsanforderung dient als Indikator dafür, ob ein Krankenversicherer in der Lage ist, die

Rechnungszinsanforderung aus seinem Bestand heraus allein durch sein ordentliches Kapitalanlageergebnis zu decken.

 

Entweder schafft es also ein PKV Anbieter seine Durchschnittsverzinsung zu erhöhen oder er muss die Rechnungszinsen absenken. Die Marge muss dauerhaft positiv bleiben.

Was die Niedrigzinsphase für Auswirkungen hat, sieht man in der Grafik bereits in 2017.  Wären die in der PKV über 30 Jahre lang konstanten 3,5 % Rechnungszinsen weiter aktiv geblieben, hätten 2017 bereits 13 Anbieter negative Ergebnisse eingefahren. Einziges Mittel gegen eine sinkende Durchschnittsverzinsung ist also das Instrument der Rechnungszinsabsenkung.

 

Was eine Rechnungszinssenkung für die Beiträge bedeutet, ist inzwischen hinlänglich aus der Presse und den Versicherten der Debeka, HUK & Co bekannt.

Zudem kommen die hohen Kosten erst noch, denn die sogenannte Babyboomer-Generation ist in der PKV anteilig höher vertreten und wird ab 2025 in den "teuersten" Lebensabschnitt eintreten.

 

Ausblick: Hohe Kosten, hohe medizinische Inflation, bei sinkenden Kapitalanlageergebnissen

 

Zinsentwicklung.png.d1668a0233afd94ab0f2ffce4a0e1d00.pngPreis_Gesundheit.jpg.bc6bcfcb79c5a38447307c3d0ac47414.jpg

 

 

Verzinsungsmarge_2017.jpg.b874ec97733ce945883de6f7f54da3f3.jpg

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Badurad
vor 30 Minuten von B2BFighter:

Was eine Rechnungszinssenkung für die Beiträge bedeutet, ist inzwischen hinlänglich aus der Presse und den Versicherten der Debeka, HUK & Co bekannt.

Gerade HUK und Debeka waren lange Jahre einfach zu billig. Dort haben sich die Versicherten eine vermeintlich günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis durch eine geringe Zuführung zu den Altersrückstellungen "erkauft". Dieses Geld müssen sie jetzt nachzahlen und zusätzlich noch die entgangenen Zinsen aus der Vergangenheit und die in Zukunft aufgrund der Nullzinspolitik nicht erzielten Zinsen. Für einige Anbieter wird das der perfekte Sturm werden.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 30.1.2021 um 00:13 von Laser12:

Moin,

 

das habe ich jetzt gefunden:

"Im Jahr 2019 konnte eine Nettoverzinsung von 2,68 % bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung und 2,58 % bei der VRK Krankenversicherung erreicht werden."

Quelle: Geschäftsbericht 2019 Seite 59

https://www.huk.de/presse/mediathek/geschaeftsberichte.html

 

Da die Gesellschaft fast ausschließlich Anleihen im Portfolio hat, werden wir mit der Rechnungszinsbegründung noch weiter mit heftigen Beitragserhöhungen rechnen dürfen.

 

Dank für die Antwort! Ich sehe es genauso. Die 2.68% bzw. 2.58% sind immer noch viel zu hoch!

 

Die Debeka Lebensversicherung rechnet mittlerweile mit einem Rechnungszins von 1,25%. Ich gehe davon aus, dass sowohl die Debeka PKV, als auch alle anderen PKV-Versicherer sich in diese Richtung entwickeln werden.

 

Die Höhe der Beitragsanpassungen als Folge des sinkenden Zinsniveaus kann sich jeder selbst ausrechnen. Für eine Überschlagsrechnung kann man ganz grob davon ausgehen, dass für einen Privatversicherten ca. 100.000 € angelegt sind. 1 % weniger Zinsen bedeuten dann 1.000 Euro weniger Ertrag pro Jahr - und die werden dann auf die Beiträge umgelegt (Hinweis: dies ist nur eine ganz grobe Rechnung!).

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
Verbessert
vor 10 Stunden von stagflation:

 

Dank für die Antwort! Ich sehe es genauso. Die 2.68% bzw. 2.58% sind immer noch viel zu hoch!

 

Die Debeka Lebensversicherung rechnet mittlerweile mit einem Rechnungszins von 1,25%. Ich gehe davon aus, dass sowohl die Debeka PKV, als auch alle anderen PKV-Versicherer sich in diese Richtung entwickeln werden.

 

Die Höhe der Beitragsanpassungen als Folge des sinkenden Zinsniveaus kann sich jeder selbst ausrechnen. Für eine Überschlagsrechnung kann man ganz grob davon ausgehen, dass für einen Privatversicherten ca. 100.000 € angelegt sind. 1 % weniger Zinsen bedeuten dann 1.000 Euro weniger Ertrag pro Jahr - und die werden dann auf die Beiträge umgelegt (Hinweis: dies ist nur eine ganz grobe Rechnung!).

Nach Angaben von Procontra online senkt die Debeka den Rechnungszins in der PKV auf die Altersrückstellung in der Vollversicherung zu Beginn des Jahres 2021 von 3,2 Prozent auf 2,3 Prozent. Die gilt sowohl für Bisex-, als auch Unisex Kunden. Ich denke die HUK wird ähnlich konservativ angelegt haben wie die Debeka. Die Debeka hat aktuell über 90% der PKV Altersrückstellungen in Anleihen angelegt. Eine Katastrophe und pure Geldvernichtung, siehe meinem Post #129 . Weitere Absenkungen der Rechnungszinsen und BAPs müssen und werden folgen.

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KielerJung

Und konkret? Was bedeutet das für die jährlichen Beitragssteigerungen der PKV? Wo geht die Reise hin von derzeit ca 5%/annum? Die Zinsproblematik ist ja bereits seit ca 10 Jahren da und langsam müsste man das doch quantifizieren können..

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DancingWombat
vor 2 Stunden von KielerJung:

Und konkret? Was bedeutet das für die jährlichen Beitragssteigerungen der PKV? Wo geht die Reise hin von derzeit ca 5%/annum? Die Zinsproblematik ist ja bereits seit ca 10 Jahren da und langsam müsste man das doch quantifizieren können..

Die Antwort hängt wesentlich davon ab wie sich die Renditen der Kapitalerträge der Versicherer weiter entwickeln. Aus meiner Sicht gibt es zwei wesentliche Entwicklungen:

1. Auslaufende Anleihen können nur zu niedrigeren Renditen wiederangelegt werden. Das spricht eher für einen sinkenden Rechnungszins und folglich steigende Beiträge aufgrund dessen. Hier sollte man also eher Versicherer wählen, die mehr in anderen Anlageklassen anlegen.

2. Das Zinsniveau ist aktuell historisch niedrig. Auch wenn viele Experten davon ausgehen das sich das so schnell nicht ändern wird, ist das historisch ein Ausreißer nach unten. Normalisiert sich das Zinsnoiveau wieder, wird es auch einfacher höhere Renditen zu erlösen. Die Folge wären langfristig steigende Rechungszinsen mit dadurch bedingten sinkenden Beiträgen.

 

Sehen wir es mal so. Bei der Debeka ist der Rechnungszins nun bei 2,3%. 1%-Punkt bedeutet ca. 10% Beitragssteigerung. Demnach wäre das maximale Steigerungspotenzial durch diesen Faktor bei ca. 23%. Das sich das realisiert ist aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich.

Nach meiner Einschätzung ist die Kapitalanlagepolitik der Gesellschaften ein Faktor der bei der Anbieterauswahl viel zu wenig beachtet wird. Grundsätzlich sehe ich hier langfristig eher Chancen auf weniger stark steigende Beiträge.

 

Hinsichtlich der Beitragsentwicklung muss man aber auch sehr genau schauen mit was man vergleicht. 1% Steigerung der PKV ist in der Regel nicht vergleichbar mit einer 1% Steigerung der GKV, da die Bemessungsgrundlage im Regelfall anders ist. Zahlst du in der PKV beispielsweise 500€ pro Monat sind das 5€ mehr.  In der GKV liegen wir aktuell bei gut 900€, folglich schon 9€ mehr. Was letzlich zählt ist der absolute Beitrag, nicht die prozentuale Steigerung.

 

 

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KielerJung

@DancingWombat Danke

Nur- wie kommst Du auf "gut 900 EUR" beim GKV-Höchstbeitrag?

 

Ich komme auf 14,6% + 1,3%  Zusatzbeitrag --> 769,16 EUR

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Badurad
vor 37 Minuten von KielerJung:

@DancingWombat Danke

Nur- wie kommst Du auf "gut 900 EUR" beim GKV-Höchstbeitrag?

 

Ich komme auf 14,6% + 1,3%  Zusatzbeitrag --> 769,16 EUR

Ich gehe mal davon aus, daß @DancingWombat GKV plus Pflegeversicherung meint. Das sind rund 900€.

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DancingWombat
vor 17 Minuten von Badurad:

Ich gehe mal davon aus, daß @DancingWombat GKV plus Pflegeversicherung meint. Das sind rund 900€.

Korrekt. Bei dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3% sind es aktuell 916€ , in der günstigsten Kasse sind es 872€ - jeweils inkl. PPV.

 

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
Tippfehler
Am 12.2.2021 um 17:27 von DancingWombat:

Korrekt. Bei dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3% sind es aktuell 916€ , in der günstigsten Kasse sind es 872€ - jeweils inkl. PPV.

 

Bis zum Rentenbeginn, dann wendet sich das Blatt. Der langjährig freiwillig GKV Versicherte wird dann in die Pflichtversicherung Krankenversicherung der Rentner überführt. Ab dann muss er nur noch Beiträge auf seine gesetzliche Rente oder auf seine Versorgungsbezüge zahlen und evtl. vorliegendes Arbeitseinkommen.

 

Der Anteil der Rentner, welche über der BBG verdienen ist verschwindet gering.

 

Beispiel:

 

Siegfried erhält eine monatliche Rente in Höhe von 3.000 Euro und ist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner versicherungspflichtig. Siegfried ist außerdem Vater eines leiblichen Kindes.

Der aufgrund der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 438 Euro. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 14,6 Prozent = 438 Euro. Diesen Beitrag teilt sich die Rentenversicherung jeweils zur Hälfte: 438 ÷ 2 = 219 Euro. Zusätzlich erhebt Siegfrieds Krankenkasse einen Zusatzbetrag von 1 Prozent. Aufgrund dessen beträgt der von Siegfrieds zu zahlende Zusatzbeitrag 30 Euro. Allerdings trägt auch hier die Hälfte des Beitrages die RV.: 30 ÷ 2 = 15 Euro. Das heißt Siegfried wird ein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 234 € Euro abgezogen.

Siegfried muss zusätzlich noch einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 91,50 Euro zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 3,05 Prozent = 91,50 Euro.

 

Gesamtbetrag: 325,50€

 

Eine Beitragsoflicht auf Miteineinnahmen, Zinsen, Dividenden besteht nicht.

 

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greenland
vor einer Stunde von B2BFighter:

Bis zum Rentenbeginn, dann wendet sich das Blatt. Der langjährig freiwillig GKV Versicherte wird dann in die Pflichtversicherung Krankenversicherung der Rentner überführt. Ab dann muss er nur noch Beiträge auf seine gesetzliche Rente oder auf seine Versorgungsbezüge zahlen und evtl. vorliegendes Arbeitseinkommen.

 

Der Anteil der Rentner, welche über der BBG verdienen ist verschwindet gering.

 

Beispiel:

 

Siegfried erhält eine monatliche Rente in Höhe von 3.000 Euro und ist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner versicherungspflichtig. Siegfried ist außerdem Vater eines leiblichen Kindes.

Der aufgrund der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 438 Euro. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 14,6 Prozent = 438 Euro. Diesen Beitrag teilt sich die Rentenversicherung jeweils zur Hälfte: 438 ÷ 2 = 219 Euro. Zusätzlich erhebt Siegfrieds Krankenkasse einen Zusatzbetrag von 1 Prozent. Aufgrund dessen beträgt der von Siegfrieds zu zahlende Zusatzbeitrag 30 Euro. Allerdings trägt auch hier die Hälfte des Beitrages die RV.: 30 ÷ 2 = 15 Euro. Das heißt Siegfried wird ein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 234 € Euro abgezogen.

Siegfried muss zusätzlich noch einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 91,50 Euro zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 3,05 Prozent = 91,50 Euro.

 

Gesamtbetrag: 325,50€

 

Eine Beitragsoflicht auf Miteineinnahmen, Zinsen, Dividenden besteht nicht.

 

Mal schauen wie lange das noch so bleibt...

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 3 Stunden von B2BFighter:

Bis zum Rentenbeginn, dann wendet sich das Blatt. Der langjährig freiwillig GKV Versicherte wird dann in die Pflichtversicherung Krankenversicherung der Rentner überführt. Ab dann muss er nur noch Beiträge auf seine gesetzliche Rente oder auf seine Versorgungsbezüge zahlen und evtl. vorliegendes Arbeitseinkommen.

 

Der Anteil der Rentner, welche über der BBG verdienen ist verschwindet gering.

 

Beispiel:

 

Siegfried erhält eine monatliche Rente in Höhe von 3.000 Euro und ist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner versicherungspflichtig. Siegfried ist außerdem Vater eines leiblichen Kindes.

Der aufgrund der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 438 Euro. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 14,6 Prozent = 438 Euro. Diesen Beitrag teilt sich die Rentenversicherung jeweils zur Hälfte: 438 ÷ 2 = 219 Euro. Zusätzlich erhebt Siegfrieds Krankenkasse einen Zusatzbetrag von 1 Prozent. Aufgrund dessen beträgt der von Siegfrieds zu zahlende Zusatzbeitrag 30 Euro. Allerdings trägt auch hier die Hälfte des Beitrages die RV.: 30 ÷ 2 = 15 Euro. Das heißt Siegfried wird ein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 234 € Euro abgezogen.

Siegfried muss zusätzlich noch einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 91,50 Euro zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 3,05 Prozent = 91,50 Euro.

 

Gesamtbetrag: 325,50€

 

Eine Beitragsoflicht auf Miteineinnahmen, Zinsen, Dividenden besteht nicht.

 

Das ist nach aktueller Rechtslage korrekt. Die Frage ist halt ob man sich darauf verlassen kann oder sollte. Du sagst ja selbst, dass es nur wenige Rentner gibt die über der BBG verdienen. Das wäre doch das perfekte Argument für die Politik das zu ändern.


Machen wir aber mal die Rechnung für die PKV auf.

 

Siegfried hat zum Rentenbeginn einen Beitrag von sagen wir 900€ bezahlt (das wäre schon eher teuer, da entsprechend Leistungsstarker Tarif). Davon entfallen 760€ auf die Krankenversicherung, 80€ auf die Pflegeversicherung und 60€ auf das Krankentagegeld. Nehmen wir weiter an, dass er keinen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat.

Ab 60 fällt der gesetzliche Zuschlag weg. Folglich zahlt er 10% weniger für die KV, also nur noch 690€. Zum Renteneintritt braucht er kein Krankentagegeld mehr, so dass die 60€ auch entfallen. Er zahlt folglich 690+80 = 750€.

Die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich mit 234€ (wie oben). Einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es soweit ich weiß nicht (wie auch in der GKV).

 

Er zahlt folglich:

750€ - 234€ = 516€.

 

Hätte er nun einen Beitragsentlastungstarif oder z.B. über eine Rentenversicherung die vorher weniger gezahlten Beiträge angelegt käme er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit günstiger weg. Da ist jetzt auch nur die monetäre Betrachtung. Man darf nicht vergessen, dass er gerade im Alter vermutlich mehr ärztliche Leistungen benötigt wo mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in der GKV deutlich mehr Selbstbehalte anfallen wie es in der PKV der Fall ist. Sofern Siegfrid das zu teuer ist, könnte er beispielsweise den Tarif wechseln oder einen Selbstbehalt vereinbaren. Hier gibt es verschiedene Optionen und Siegfrid ist relativ flexibel.

 

Hätte Siegfried jetzt noch weitere Einkünfte (Mieten, Dividenden...), so besteht die latente Gefahr, dass auch hier in Zukunft Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Für Betriebsrenten gibt es meineswissens auch keinen Zuschuss, so dass der volle Beitrag selbst zu zahlen ist. Aus meiner Sicht ist das insbesondere bei Personen die ihr Leben lang gute verdient haben und daher überwiegend den GKV Höchstbeitrag gezahlt haben kein so relevanter Vorteil.
 

 

 

 

 

 

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Laser12

Könnt Ihr bitte für abschweifende Themen eigene Threads eröffnen.

 

Vielen Dank.

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B2BFighter
Am ‎14‎.‎02‎.‎2021 um 21:58 von Laser12:

Könnt Ihr bitte für abschweifende Themen eigene Threads eröffnen.

 

Vielen Dank.

Um wieder zum Thema zu kommen. Anbei ein Übersicht über den durchschnittlichen Rechnungszins der größten PKVen

 

pkvbeitraege-im-ueberblick.jpg.e0482be3c485751178a612740b06048e.jpg

 

Quelle: https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2021-02-17/pkv-so-passen-die-zwoelf-groessten-anbieter-ihre-beitraege-an/#comments

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Ro67
Am 14.2.2021 um 11:44 von B2BFighter:

Bis zum Rentenbeginn, dann wendet sich das Blatt. Der langjährig freiwillig GKV Versicherte wird dann in die Pflichtversicherung Krankenversicherung der Rentner überführt. Ab dann muss er nur noch Beiträge auf seine gesetzliche Rente oder auf seine Versorgungsbezüge zahlen und evtl. vorliegendes Arbeitseinkommen.

 

Der Anteil der Rentner, welche über der BBG verdienen ist verschwindet gering.

 

Beispiel:

 

Siegfried erhält eine monatliche Rente in Höhe von 3.000 Euro und ist in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner versicherungspflichtig. Siegfried ist außerdem Vater eines leiblichen Kindes.

Der aufgrund der Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 438 Euro. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 14,6 Prozent = 438 Euro. Diesen Beitrag teilt sich die Rentenversicherung jeweils zur Hälfte: 438 ÷ 2 = 219 Euro. Zusätzlich erhebt Siegfrieds Krankenkasse einen Zusatzbetrag von 1 Prozent. Aufgrund dessen beträgt der von Siegfrieds zu zahlende Zusatzbeitrag 30 Euro. Allerdings trägt auch hier die Hälfte des Beitrages die RV.: 30 ÷ 2 = 15 Euro. Das heißt Siegfried wird ein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 234 € Euro abgezogen.

Siegfried muss zusätzlich noch einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 91,50 Euro zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt: 3.000 Euro x 3,05 Prozent = 91,50 Euro.

 

Gesamtbetrag: 325,50€

 

Eine Beitragsoflicht auf Miteineinnahmen, Zinsen, Dividenden besteht nicht.

 

Das stimmt so nicht.

"Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird, wer seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war."

 

Für alle anderen (freiwillig GKV) gilt:

"Da bei freiwillig versicherten Rentnern für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, sind neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Für diese Einnahmen gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag."

 

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/

 

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chirlu
vor 19 Minuten von Ro67:

Das stimmt so nicht.

 

Doch, das stimmt so.

 

Was du dann sagst, stimmt auch, widerspricht aber dem Vorherigen nicht.

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stagflation
vor 2 Stunden von B2BFighter:

Um wieder zum Thema zu kommen. Anbei ein Übersicht über den durchschnittlichen Rechnungszins der größten PKVen

 

Danke für die Tabelle.

 

Ich gehe davon, dass alle Versicherer in naher Zukunft bei 1.25% Rechnungszins sein werden. Die kommenden Beitragserhöhungen kann sich dann jeder selbst ausrechnen. Pi mal Daumen wird der Jahresbeitrag für die PKV-Vollversicherung um 1.000 Euro steigen für jeden Prozentpunkt Absenkung des Rechnungszinses.

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Ro67
vor 37 Minuten von chirlu:

 

Doch, das stimmt so.

 

Was du dann sagst, stimmt auch, widerspricht aber dem Vorherigen nicht.

Nein, das stimmt nicht.

"Der langjährig freiwillig GKV Versicherte wird dann in die Pflichtversicherung Krankenversicherung der Rentner überführt."

Der langjährig freiwillig GKV Versicherte kann als freiwillig versicherter Rentner in die KVdR eintreten. Für ihn gelten aber andere Bedigungen als für den pflichtversicherten Rentner.

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DancingWombat
vor einer Stunde von Ro67:

Das stimmt so nicht.

"Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird, wer seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war."

 

Für alle anderen (freiwillig GKV) gilt:

"Da bei freiwillig versicherten Rentnern für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist, sind neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Dazu zählen etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Für diese Einnahmen gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag."

 

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/

 

Als freiwilliges GKV Mitglied kommt man aber trotzdem in die KVdR Pflichtversicherung, sofern man die 9/10 Anforderung erfüllt.

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Ro67
vor 3 Minuten von DancingWombat:

Als freiwilliges GKV Mitglied kommt man aber trotzdem in die KVdR Pflichtversicherung, sofern man die 9/10 Anforderung erfüllt.

Ja, sorry, du hast recht.

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Ro67
Am 26.1.2021 um 09:18 von gudo:

Moin, ist bei mir ähnlich und ich habe es auch nicht verstanden. Egal, ich habe mal einen Wechsel von A150 nach A0 beantragt; schau´n mer mal:rolleyes:

 

gudo

Hallo gudo,

 

und?

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gudo

Moin, nein, noch nicht; habe aber auch erst später bemerkt, das im schriftlichen

Antragsformular (per E-Mail zugestellt) noch Zusatzfragen zu beantworten waren, welche online nicht gestellt waren.

 

Erwarte daher eine Antwort erst gegen Ende Februar.

 

Schönes WE, gudo.

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