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capo

Zwei BU Veträge-Konstruktion

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capo
· bearbeitet von capo

Ich möchte gern meine BU Konstruktion mit 2 Verträgen bauen.

 

Zum einen soll die bekannte Sparbaustein + BUZ Konstruktion der Alten Leipziger genutzt werden, so wie hier beschrieben.

1000€ BU Rente + 50€ minimaler Rentensparbaustein.

Dies soll hauptsächlich dazu dienen das Risiko einer zu geringen Rente bei langfristiger BU abzusichern, da die AL alle 10% Erhöhungen mitnimmt - siehe Link inkl. der Berechnungen.

Jungakademiker Regelung greift ebenfalls bei mir.

 

Da die AL nicht ganz preiswert ist und ich gerne die Vorteile eine Mehrvertraglösung nutzen möchte, hier der zweite Teil: eine SBU bei der Dialog.

Hier soll die Möglichkeit der technisch Einjährigen genutzt werden in Form der BU solution.

Bei der Dialog sollen dann ebenfalls 1000€ abgesichert werden.

 

Im Laufe des Erwerbslebens kann ich nun bedarfsgerecht nachversichern - und zwar bei zwei Versicherern. So sollte ich sicher stellen können, dass ich nicht unterversichert bin aufgrund von begrenzten Nachversicherungsmöglichkeiten.

 

 

Welche Nachteile gibt es bei dieser Konstruktion, die ich vielleicht übersehe?

Im Link wird der Tarif RV15 beschrieben, was spricht gegen den FR15? In den Worten der AL also klassische Rente vs fondsgebundene Rente. Was spricht gegen die fondsgebundene Variante in dieser Konstruktion?

 

Patientenakte ist aufgearbeitet und unproblematisch. BU Tipps + Tricks Thread ist gelesen. 200 Seiten BU Heft der Verbraucherzentrale ebenfalls durchgearbeitet.

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tyr

Würdest du deine Altersvorsorge ohne die AL-Dynamikoption auch gegen BU absichern?

 

Ich würde an deiner Stelle erst einmal für eine saubere BU-Absicherung deines Einkommens sorgen. Ob die Altersvorsorge auch noch gegen BU abgesichert werden muss und wenn ja wie würde ich danach überlegen.

 

Ich habe zunehmend den Eindruck, dass dieses AL-Konzept von vielen hier im Forum nicht verstanden wird und ein Eindruck entsteht, man müsste das unbedingt haben, man würde ohne das irgendwas verpassen oder es gäbe da etwas geschenkt. Es gibt dort aber nichts geschenkt, man bezahlt diesen Schutz ganz regulär mit zusätzlichen Beiträgen und das ist auch nur eine von vielen Möglichkeiten, die Altersvorsorge gegen langfristige und frühzeitige BU ab zu sichern.

 

Was gut klappt: der haben-wollen-Effekt stellt sich ein. Wenn das so ist sollte mal kritisch geprüft werden, was die Triebfeder hinter der Vorgehensweise ist und ob das Angebot wirklich zum Bedarf passt.

 

Zum Thema Fondspolice und BUZ hat polydeikes schon etwas geschrieben. Ich bin hier ebenfalls der Meinung, da nicht zu zocken, sondern das mit einer klassischen RV um zu setzen, wenn es denn wirklich dieses Konzept sein muss.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Jep. Es gibt etwas geschenkt. Bei sinnvoller Umsetzung ü30 % der Aufwendungen für den Sparbaustein. Respektive rd. 15 % der BU Beiträge + gratis Beitragsbeifreiungsbuz mit Dynamisierung des Sparbausteins im Leistungsfall durch den Versicher.

 

Dafür muss man es aber tatsächlich verstanden haben. :lol: Wobei sich dann selbsterklärend ergibt, warum RV** und nicht FR.

 

Im JA Kontext ggf. eine Berufsgruppe zusätzlich dauerhaft geschenkt. Zzgl. gratis Verzicht auf 163 VVG, bei der Dialog gegen Aufpreis zu haben.

 

Sind ne ganze Menge Geschenke. Kein Freelunch, aber das Ergebnis dessen, wenn man versteht, wie die Stellschrauben funktionieren.

 

---

 

Von der Idee einer Kombi mit einer risikoadäquaten Kalkulation halte ich nichts (geht btw. auch bei der AL), wenn der Hintergrund der Spargedanke ist. Auf die abstruse Idee kann nur das Volk der Heimwerker und Schäppchenjäger kommen.

 

Es gibt einige Gründe und Einsatzzwecke für risikoadäquate Kalkulationen, "etwas sparen" ist keiner davon.

 

---

 

** RV15 / RV25, im Prinzip wayne. Es gibt ein paar gute Gründe für die 15. Nämlich dann, wenn das Szenario langfristige BU tatsächlich eintritt. Wenn nicht, hat das Musterbeispiel des 30J / 40er Sparbaustein mit 67 dann voraussichtlich rd. 600 Euro mehr.

 

Ich bin klar pro RV15, andere Makler hier klar pro 25.

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capo
· bearbeitet von capo

Jep. Es gibt etwas geschenkt. Bei sinnvoller Umsetzung ü30 % der Aufwendungen für den Sparbaustein. Respektive rd. 15 % der BU Beiträge + gratis Beitragsbeifreiungsbuz mit Dynamisierung des Sparbausteins im Leistungsfall durch den Versicher.

 

Im JA Kontext ggf. eine Berufsgruppe zusätzlich dauerhaft geschenkt. Zzgl. gratis Verzicht auf 163 VVG, bei der Dialog gegen Aufpreis zu haben.

 

Sind ne ganze Menge Geschenke. Kein Freelunch, aber das Ergebnis dessen, wenn man versteht, wie die Stellschrauben funktionieren.

 

 

Warum also nicht auf diese Lösung setzen @tyr?

 

 

Dafür muss man es aber tatsächlich verstanden haben. :lol: Wobei sich dann selbsterklärend ergibt, warum RV** und nicht FR.

 

Genau hier liegt ja das Verständnisproblem =). Bitte kläre mich kurz auf, stehe da noch auf dem Schlauch. Aus dem Tipps+Tricks Thread wird es mir nicht deutlich. Wieso genau ist das Modell mit der FR nicht möglich/sinnvoll?

 

 

Von der Idee einer Kombi mit einer risikoadäquaten Kalkulation halte ich nichts (geht btw. auch bei der AL), wenn der Hintergrund der Spargedanke ist. Auf die abstruse Idee kann nur das Volk der Heimwerker und Schäppchenjäger kommen.

 

Es gibt einige Gründe und Einsatzzwecke für risikoadäquate Kalkulationen, "etwas sparen" ist keiner davon.

 

Im Prinzip möchte ich die BU-Rentenhöhe an die Einkommensentwicklung anpassen. Im Laufe des Erwerbslebens also adäquat nachversichern wenn es signifikante Einkommens- und Lebensstandarderhöhungen gibt.

 

Wie du hier schreibst:

 

Kurzum, bei guten Gehältern und ordentlichen Einkommenssteigerungen hat sich Nachversicherung äußerst fix erledigt.

 

Will ich mir den heutigen Gesundheitszustand einfrieren, muss ich in solchen Situation zumindest erwägen 2 BU-Verträge bei 2 Gesellschaften mit entsprechenden bedingungsseitigen und technischen Gestaltungsmöglichkeiten abzuschließen, um nach hinten raus Puffer zu haben.

 

Wenn das Ganze durch die Dialog solution Konstruktion dann auch noch den netten Neben(!)effekt hat, dass dadurch die Beiträge günstiger sind, wieso sollte ich das nicht berücksichtigen?

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tyr
· bearbeitet von tyr

Jep. Es gibt etwas geschenkt. Bei sinnvoller Umsetzung ü30 % der Aufwendungen für den Sparbaustein. Respektive rd. 15 % der BU Beiträge + gratis Beitragsbeifreiungsbuz mit Dynamisierung des Sparbausteins im Leistungsfall durch den Versicher.

An welcher Stelle gibt es denn was geschenkt? Der Versicherer kalkuliert das Risiko für die Beitragsfreistellung der RV-Beiträge doch ganz regulär inklusive vereinbarter Beitragsdynamik. Das Risiko für den Versicherer erhöht sich entsprechend um die vereinbarte RV-Beitragsdynamik im BU-Leistungsfall. Das weiß der Versicherer und für dieses Risiko zahlt man.

 

Anders herum betrachtet wäre die AL schön blöd, wenn die sich verrechnen und das höhere BU-Kostenrisiko nicht in gleichermaßen höhere BU-Risikobeiträge umrechnen würden. Ich glaube ja vieles, aber ich glaube nicht, dass ausgerechnet eine Gesellschaft vom Schlage der AL so blöd ist, und sich bei der BU-Beitragskalkulation deutlich zu Gunsten der Kunden verrechnet und sich dabei vertraglich keine Möglichkeiten offen lässt, um diesen Fehler im Leistungsfall im Sinne des Versicherers zu korrigieren.

 

Von der Idee einer Kombi mit einer risikoadäquaten Kalkulation halte ich nichts (geht btw. auch bei der AL), wenn der Hintergrund der Spargedanke ist. Auf die abstruse Idee kann nur das Volk der Heimwerker und Schäppchenjäger kommen.

 

Es gibt einige Gründe und Einsatzzwecke für risikoadäquate Kalkulationen, "etwas sparen" ist keiner davon.

Mir gefällt das Konzept der technisch einjährig kalkulierten SBU zunehmend besser. Nicht um etwas zu sparen. Man kann dabei nichts sparen, da der Beitrag für das BU-Risiko ja in jedem Fall vollständig aufgebracht werden muss.

 

Mich reizt folgender Gedanke: warum sollte man die Mischkalkulation für annähernd konstante Beiträge unbedingt beim Versicherer durchführen? Angesichts unsicherer Zukunft weiß man ja gar nicht, ob man wirklich genau diesen BU-Vertrag bis Renteneintritt durch ziehen will oder kann. Wenn man aber vor Erreichen der Hochrisikojahre (Ü50, Ü55, Ü60...) den Vertrag aus irgendeinem Grund kündigen oder gar nach wenigen Jahren zu einem anderen BU-Versicherer wechseln will wurde der Beitragsanteil für die langfristige BU-Beitragsglättung umsonst gezahlt! Das in der Vergangenheit für die Beitragsglättung gezahlte Geld bleibt beim Versicherer und ist "weg". Man kann das Geld nicht zum nächsten Versicherer mit nehmen, wie das z. B. bei der PKV mit der Altersrückstellung möglich ist.

 

Daher folgender Gedankengang: zwei Verträge kalkulieren lassen: ein Mal technisch einjährige SBU, ein Mal klassische SBU mit konstantem Beitrag. Die Differenz klassische SBU Bruttobeitrag zum technisch einjährig kalkulierten Beitrag ist dann die "Altersrückstellung" ähnlich bei der PKV, die man auf ein eigenes Konto einzahlt und für zukünftig steigende BU-Beiträge der einjährig kalkulierten BU verwendet.

 

Vorteil: die Rückstellung bleibt beim Kunden, egal, ob er den BU-Vertrag in Zukunft kündigt oder nicht. Nachteil: man muss es dann wirklich selbst schaffen, diese Rückstellung konstant und zuverlässig selbst auf zu bauen, unangetastet zu lassen und zu erhalten (konservativ anlegen, keine Fonds!), über finanzielle und Lebenskrisen hinweg. Das macht sonst eben der Versicherer für einen.

 

Voraussetzung für die Überlegung: der Bruttobeitrag der zukünftigen technisch einjährig kalkulierten Beiträge ist bekannt und im Sinne der Vertragsbedingungen fest.

 

"sparen" kann man hier in der Tat nichts, nur die Beitragsglättung selber machen und diese Rückstellung nicht verlieren, wenn man den Vertrag vorzeitig kündigt. Ich erinnere mich dazu an die Statistik, dass 5% aller Lebensversicherungsverträge jährlich gekündigt werden und daraus dann wohl die Zahl von 80% aller Lebensversicherungsverträge folgt, die innerhalb von 30 Jahren gekündigt werden: 0,95^30 = 0,21, passt sogar ziemlich genau.

 

Problem bei der Konstruktion für Vermittler und Versicherer: die Beitragseingänge von jüngeren Beitragszahlern reduzieren sich, zudem wird es schwerer werden, älteren Beitragszahlern ihre dann hohen (ungeglätteten) Beiträge wirklich ab zu nehmen. Sinken dann auch die von Vermittlern verdienten Abschlusskosten?

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polydeikes

Natürlich kannst du das Modell mit einer FR wählen. Oder einer ABC oder XYZ. Wie ich schon sagte: Wenn man die technische Gestaltung tatsächlich verstanden hat, ergibt die FR keinen Sinn.

 

Ich habe es sogar schon einmal explizit im Forum erklärt. Gleichwohl, solche Stories sind die Sahnehäubchen in der Trickkiste eines Maklers. Was benötigt wird, um einem Vermittler auf Augenhöhe begegnen zu können, steht in den Stickies. Die komplette Trickkiste pack ich nicht aus, bin doch nicht be*********. Gleichwohl habe ich oft genug Hinweise gegeben, inkl. einmalig kompletter Erläuterung. Wer willig ist, kommt auch drauf ....

 

---

 

Wenn das Ganze durch die Dialog solution Konstruktion dann auch noch den netten Neben(!)effekt hat, dass dadurch die Beiträge günstiger sind, wieso sollte ich das nicht berücksichtigen?

 

Es ist nichts günstiger. Es ist risikoadäquat oder eben technisch einjährig. Technisch einjährige Kalkulation ist keine Dialog Domäne. Wenn ich schon im Bereich des Absurden bin, geht das über die Fondspolice als Träger bei der AL ganz genauso. Am besten gleich noch mit 5 Jahren Anfangsrabatt, wegen sparen und so ...

 

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Risikoadäquat kalkuliert, respektive technisch einjährig, spart absolut nichts. Ich zahle in jedem Jahr den Beitrag, der dem tatsächlichen Risiko in diesem Jahr entspricht. Dafür habe ich nach hinten raus eben die massiven Steigerungen der Beiträge. Anders formuliert, nach hinten raus, dann wenn das Risiko statistisch am höchsten ist, können sich die meisten den Schutz nicht mehr leisten.

 

In der klassischen Tarifen zahle ich halt anfangs mehr als jeweiliges p.a. Risiko, dafür dauerhaft den gleichen Beitrag.

 

Natürlich gibt es Gründe für risikoadäquat / technisch einjährig und zwar in zwei Kategorien und deren Nuancen ...

 

a - ich kann mir anders keinen BU Schutz leisten (zeitlich befristet)

b - ich gehe davon aus, dass ich mit hoher Sicherheit nur zeitlich befristet Schutz brauche, will aber nicht gänzlich auf die Option einer Verlängerung verzichten

 

Sparen ist kein Grund, das ist völlig absurd.

 

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Die zwei Grafiken habe ich oft genug gepostet und erläutert. Ich sehe es auch nicht ein, zum 100. mal den gleichen Text zu schreiben. Man kann den Grafiken bereits alles entnehmen, um mein Posting oben zu begründen.

 

Gleichwohl zumindest die Kurzfassung für die Mitleser bzgl. Dialog:

 

Besonderheit der rä. / technisch einjährig kalkulierten SBU der Dialog besteht halt darin, dass technisch einjährig bei einer SBU möglich ist, zu den gleichen Bedingungen wie im und mit Umstellungsrecht in den normalen Tarif + sofortigem Berufsgruppenwechselrecht. Somit kann bspw. zeitlich befristet Schutz für nachteilige BG realisiert und finanziert werden, wenn sich später die BG bessert, ist eine sofortige Umstellung möglich.

 

Gleichwohl bildet sich keinerlei Art von Rückstellung. Die Umstellung ist ein Neuabschluss. Mit dem dann gültigen Rechnungszins, Eintrittsalter usw. usf.. Man spart nichts, ganz im Gegenteil. Allein die Rechnungszinssenkung 2016 auf 2017 ändert die BU-Prämien je nach Alterskonstellation schon um 2-8 % + Risiko der Beitragssteigerung in unterfinanzierten Tarifen. Das entsprechend höhere Eintrittsalter und die kürzere Restlaufzeit tut mit Umstellung das Übrige dazu, die ganze Story eben teurer und nicht billiger zu machen.

 

Es ist eben dann zeitlich befristet zu verschmerzen und ggf. praktisch auch gar nicht anders realisierbar, wenn man sehr weit links (oder eben gedanklich jünger als 26 ist) auf der roten Kurve der ersten Grafik liegt (entsprechend niedriger Anstieg der Kurve) und es um "zeitlich befristet" geht.

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Runzelbruder

Im Laufe des Erwerbslebens kann ich nun bedarfsgerecht nachversichern - und zwar bei zwei Versicherern. So sollte ich sicher stellen können, dass ich nicht unterversichert bin aufgrund von begrenzten Nachversicherungsmöglichkeiten.

 

 

 

Die Nachversicherungsgarantie für den Berufsunfähigkeitsschutz bestehtnur, wenn

 

- das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Ausübung der Nachversicherungsgarantienicht höher als 50 Jahre ist,

- eine ggf. eingeschlossene neue Jahresrente mindestens 600 EURbzw. bei Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungmindestens 1.800 EUR beträgt,

- die neue Jahresrente nicht mehr als 6.000 EUR beträgt,

- die gesamte Jahresrente aus allen bei uns bestehenden Versicherungen(einschl. der neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente) nichtmehr als 30.000 EUR beträgt,

- die Relation einer ggf. mitversicherten einmaligen Leistung zurneuen Jahresrente nicht höher ist als bei der ursprünglichen Versicherung,- eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird(d.h. die gesamte Jahresrente einschließlich der neu abgeschlossenenBerufsunfähigkeitsrente und einschließlich anderweitig bestehenderBerufsunfähigkeitsanwartschaften darf 70 % des letzten jährlichenBruttoeinkommens des Versicherten bzw. bei Selbständigen 70 %des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahrenicht übersteigen),

- keine Berufsunfähigkeit des Versicherten nach § 2 vorliegt und- keine Arbeitsunfähigkeit des Versicherten nach § 3 vorliegt, sofern Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart sind.

 

Habe ich das richtig verstanden dass ich bei der AL über Nachversicherungsgarantie nur bis 2500,- Monatsrente komme? Das heißt wenn ich beispielsweise mit 2700,- anfange kann ich die Nachversicherungsgarantie vergessen? Worauf beziehen sich hier eigentlich die 6000,- Jahresrente? Ist die Differenz zur alten Jahresrente gemeint?

 

Noch eine andere Frage falls sie in diesem Thread gestattet ist: Habe ich den Tipps und Tricks zur BU Thread richtig verstanden dass ich als niedergelassener Arzt nicht selbständig im Sinne der Umorganisationsklausel bin, sondern Freiberufler? Müsste ich also in erster Linie darauf achten dass sie nicht auf Freiberufler oder leitende Angestellte ausgeweitet ist?

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polydeikes

Habe ich das richtig verstanden dass ich bei der AL über Nachversicherungsgarantie nur bis 2500,- Monatsrente komme? Das heißt wenn ich beispielsweise mit 2700,- anfange kann ich die Nachversicherungsgarantie vergessen?

 

Das hast du richtig verstanden. Eben drum denkt man in solchen Szenarien meist eben über zwei Verträge nach. Allerdings eben nicht in einer solchen Kombi wie hier thematisiert, das ist hochgradiger Jux.

 

 

Worauf beziehen sich hier eigentlich die 6000,- Jahresrente? Ist die Differenz zur alten Jahresrente gemeint?

 

Auf die ereignisabhängige Nachversicherung. Sind die ersten 5 Jahre rum, respektive du älter als 35, kannst du bei der AL nicht mehr ereignisunabhängig nachversichern (Ausbaugarantie). Dann geht nur noch in 500er Schritten. Ander als bspw. bei der HDI ohne absolute, dafür aber mit 100 % auf die Anfangsgröße prozentuale Begrenzung für ereignisunabhängige Nachversicherung nach 5J / älter 37.

 

 

Noch eine andere Frage falls sie in diesem Thread gestattet ist: Habe ich den Tipps und Tricks zur BU Thread richtig verstanden dass ich als niedergelassener Arzt nicht selbständig im Sinne der Umorganisationsklausel bin, sondern Freiberufler?

 

Wenn du als Freiberufler nicht drin stehst und keine Hybridfunktion wahrnimmst (GGF einer GmbH kann bspw. Problem sein, da auch als Kammerberuf ein "Zwitter"), dann hast du es richtig verstanden.

 

Müsste ich also in erster Linie darauf achten dass sie nicht auf Freiberufler oder leitende Angestellte ausgeweitet ist?

 

Das sollte ohnehin Mindeststandard einer Umorgaklausel sein. Gleichwohl wirst du das Thema nie komplett los, da es immer Bestandteil der eigentlichen BU Leistungsfallprüfung ist. Also auch bei eingeschränkten Verzichten (AL bspw. 90 % Büro + Akademiker, andere über Anzahl der Mitarbeiter) ist Umorganisation indirekt immer Teil der Leistungsfallprüfung.

 

Nur dann eben ggf. nicht als Klausel mit abstrakter Prüfung, sondern eben als Teil des eigentlichen medizinischen BU Nachweises (quanitativ ü50 % oder Kerntätigkeit).

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Beispiel. Nehmen wir mal an, wir hätten einen Selbstständigen mit 8 Mitarbeitern. Nehmen wir an, grob Verkauf von Dienstleistungen.

 

Wird er nun BU, muss er strippen, wie seine Tätigkeit wirklich konkret aussieht. Sinngemäß der gesamte Tagesablauf, die tatsächliche Tätigkeit. Grob unterteilt in die Oberkategorien geistige Tätigkeit, leichte, mittlere. schwere körperliche Tätigkeit. Da streicht nun ersteinmal der Arzt sinngemäß prozentual weg, was in Folge Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall wie und in welchem Ausmaß nicht mehr ausgeübt werden kann.

 

Daraus ergibt sich dann idR wieder ein Punktekatalog des Versicherers, erreicht man mehr als 50 % der Punkte, ist man quantitativ BU. Man könnte auch dann BU sein, wenn man zwar quantitativ die 50 % nicht schafft, aber kein sinnvolles restliches Tätigkeitsfeld verbleibt.

 

Abgedriftet:

Nehmen wir mal eine ausgebildete (Fach-)Verkäuferin für hochwertige Damenmode. Die hat nun in Folge Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall nicht mehr die Möglichkeit den eigentlichen Verkauf und die Beratung der Kunden auszuüben. Gleichzeitig ist ihre reguläre tatsächliche Tätigkeit aber zu bspw. zu 60 % der Arbeitszeit von adminstrativen Aufgaben, Inventur, Einräumen von Regalen usw. usf. begleitet. Kann Sie nun 100 % keinen Verkauf mehr, aber noch 100 % vom Rest, ist sie gedanklich nicht quantitativ berufsunfähig, erreicht ja optisch die 50 % Grenze nicht. Gleichwohl ist die Kerntätigkeit Verkauf und Beratung der Kunden, das macht ihren Beruf als Fachverkäuferin im Wesentlichen aus. Inventur und Co. ist sinngem. Aufgabe einer Hilfskraft, nicht prägend für Ihre Kerntätigkeit. Sie ist also dennoch BU, da die Kerntätigkeit nicht ausübbar ist, auch wenn sie die 50 % nicht hat.

 

Sinngem. funktioniert das auch so beim Arzt. Nehmen wir an, der hat quantitativ 55 % seiner Arbeitszeit mit Abrechnung etc. pp. zu tun. Nur weil er das noch kann, ist er nicht automatisch NICHT-berufsunfähig, wenn die Kerntätigkeit des Patienten behandelnden Arztes nicht mehr ausübbar ist.

 

Zurück zu unserem Selbstständigen. Der kann nun neben weiteren Einschränkungen ebenfalls keinen Kundenkontakt mehr persönlich pflegen, in Folge Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall.

 

Er hat nun eine BU mit normaler Umorgaklausel oder schlimmstenfalls ganz ohne entsprechende Klausel. Hochtheoretische Möglichkeit seitens des Versicherers: Och, wir haben 2016, Sie können doch auch per Skype mit Ihren Kunden kommunizieren, Sie sind nicht berufsunfähig." Ist halt eine abstrakte Annahme zu einer möglichen Umorganisation, ohne besonderen Kapitaleinsatz und durchaus betrieblich theoretisch sinnvoll. Gegenargumentation ala "muss aber Face 2 Face sein" kann man natürlich probieren, gibt aber kein Anrecht drauf.

 

Habe ich nun so eine Umorgaklausel mit eingeschränktem Verzicht, stellt der Versicherer diese Behauptung nicht pauschal abstrakt auf. Gleichwohl muss ich im Sinne des Leistungsantrags dennoch nachweisen, dass der persönliche Kundenkontakt bei mir im Büro wesentlicher Bestandteil meiner Tätigkeit ist und ich in Folge Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall dem nicht mehr nachkommen kann.

 

Anders formuliert: Ich werde die Umorgaklausel nie gänzlich los. Lediglich das "wer kann was, wie" ändert sich im Zuge ggf. positiverer bedingungsseitiger Formulierungen.

 

---

 

Für einen niedergelassenen Arzt hingegen sollte das Thema Umorgaklausel häufig eher nebensächlich sein. Er dürfte kaum ersetzbar sein, seine Sprechstundenhilfe kann ja nicht den Patienten behandeln. Er kann auch nicht mal eben einen anderen Arzt einstellen und den behandeln lassen, wenn bspw. 20 % Einkommenseinbuße in jedem Fall bedingungsgemäß unzumutbar sind.

 

Habe ich aber nun bspw. so eine Art kleine Klink, mit mehreren Ärzten. Und bin selbst eher selektiv am behandeln, ansonsten eher am verwalten der Arbeitsprozesse meiner angestellten Ärzte. Und das Ganze ist auch noch eine GmbH und ich beherrschender Gesellschafter. Ja, dann bin ich ggf. ersetzbar, Teile meiner Tätigkeit ersetzbar durch andere und ja, dann wird es Teil der BU-Prüfung, Umorgaklausel hin oder her.

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capo
· bearbeitet von capo

Verstehe vollends, dass du hier nicht das volle Maklerberatungsprogramm raushaust, ich werde mich daher die Tage auf offiziellem Wege zur Beratung melden. Vielen Dank für die bisher sehr ausführlichen Antworten!

 

Bis dahin würde ich gern noch eine Sache verstehen. Ich dachte immer, dass sich bei der technisch Einjährigen der Dialog sparen lässt, da nach einigen Jahren ein Wechsel von der solution in die professional erfolgen kann und somit der Nachteil der ewigen Beitragssteigerung umgangen wird? So wie hier dargestellt:

 

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Runzelbruder
Das hast du richtig verstanden. Eben drum denkt man in solchen Szenarien meist eben über zwei Verträge nach. Allerdings eben nicht in einer solchen Kombi wie hier thematisiert, das ist hochgradiger Jux.

 

 

Hätte ich dabei nicht den Nachteil höherer Kosten für 2 Verträge? Die LV 1871 beispielsweise hat ja anscheinend so eine starre Obergrenze nicht und man würde mit einem Vertrag hinkommen. Vorausgesetzt natürlich sie erfüllte auch die sonstigen für mich wichtigen Anforderungen in ihren Bedingungen.

 

Auf vielen Detailfragebögen zu Vorerkrankungen soll auch der Arzt eingetragen werden der am besten Auskunft geben kann. Welche Spielregeln gelten hier. Macht es Sinn mich selbst, Angehörige oder Freunde hier einzutragen wenn sie Arzt sind? Oder muss es ein in Deutschland niedergelassener Arzt/Facharzt sein?

Wie sähe es mit im Ausland auf private Rechnung gemachte Untersuchungen und Behandlungen aus, die dürften doch für den Versicherer nicht zugänglich sein, oder? Angeben müsste ich sie natürlich trotzdem.

 

Vielen Dank für die Hilfe hier im Forum und insbesondere für den sehr hilfreichen Tipps und Tricks zur BU Thread

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die LV1871 hat auch eine starre Obergrenze. Diese wird aber erst im Versicherungsschein individuell BG-bezogen dokumentiert. Es sind maximal 2500, bei schlechteren BG auch weniger.

 

Auf vielen Detailfragebögen zu Vorerkrankungen soll auch der Arzt eingetragen werden der am besten Auskunft geben kann. Welche Spielregeln gelten hier. Macht es Sinn mich selbst, Angehörige oder Freunde hier einzutragen wenn sie Arzt sind? Oder muss es ein in Deutschland niedergelassener Arzt/Facharzt sein?

Wie sähe es mit im Ausland auf private Rechnung gemachte Untersuchungen und Behandlungen aus, die dürften doch für den Versicherer nicht zugänglich sein, oder? Angeben müsste ich sie natürlich trotzdem.

 

Sorry. Wenn du individuelle Beratung vom Forum erwartest, gehst du von einer falschen Prämisse aus. Einzelne Sachverhalte erklären, grundlegende Verständnisprobleme aufzeigen, Hinweise für eine saubere Herangehensweise usw. usf., das ist alles möglich. Individuelle Beratung ist nicht möglich. Wir wissen wir absolut nichts über die Begleitumstände / Gesundheitshistorie / Behandlungsverlauf um überhaupt sinnvolle Antworten dazu geben zu können. Und nebenbei behandelst du Patienten vermutlich auch nicht den ganzen Tag über pro bono umfassend und bis ins letzte Detail.

 

---

 

Ich dachte immer, dass sich bei der technisch Einjährigen der Dialog sparen lässt, da nach einigen Jahren ein Wechsel von der solution in die professional erfolgen kann und somit der Nachteil der ewigen Beitragssteigerung umgangen wird? So wie hier dargestellt:

 

Ok. Jetzt verstehe ich auch das Problem bzw. woher die Überlegung kommt. Zunächst, den Tarifrechner der Dialog findest du hier: https://secure.dialog-leben.de/dias-online-calculator/ . Dort kannst du die Auswirkungen mit geändertem Eintrittsalter nachvollziehen.

 

Der Wechsel in die "professional" ist natürlich jederzeit möglich, aber Vorteile in dem Sinne sind nur "ohne erneute Gesundheitsprüfung" und die in den Bedingungen verankerte BG-Wechselmöglichkeit + Erhalt der ursprünglichen BG. Was du da hast, ist eine Prämiengegenüberstellung des Verlaufs. Heißt, ansteigender rä. Beitrag vs. gleichbleibender regulärer Beitrag.

 

Du hast das verwechselt mit "bei jedem Einstiegszeitpunkt ist der professional Beitrag der Gleiche wie im ersten Jahr". Anders formuliert: Die 34,21 gelten, wenn du im Jahr 1 die "professional" abgeschlossen hättest. Dann halt jedes Jahr die 34,21, welche in deiner Tabelle im Jahr 18 geknackt werden. Daher im Jahr 18 diese grüne Markierung 35 vs. 34,21.

 

Oder noch platter formuliert: In deinem Beispiel wird die Solution ab dem 18. Jahr der Vertragslaufzeit geplant teurer.

 

Eigentlich dürfte es nicht zu dieser Verwechslung kommen, wenn man verstanden hätte, was technisch einjährig / risikoadäquat ist. Aber gut, kann schon mal passieren, kein Drama.

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capo

Ahh okay, ich glaube ich beginne zu verstehen. Ich kann also tatsächlich nichts sparen, da ja bei einem Wechsel in die professional das Eintrittsalter zum Wechsel zur Beitragsberechnung genommen wird. In meinem Beispiel wäre ich also 43 Jahre alt und dementsprechend wäre der Beitrag auch nicht mehr 34,xx sondern höher, da die Berechnung mit dem Eintrittsalter 43 vorgenommen wird. Hoffe das habe ich so korrekt verstanden. Nichtsdestotrotz werde ich natürlich trotzdem auf ein persönliches Beratungsgespräch zurückgreifen.

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polydeikes
In meinem Beispiel wäre ich also 43 Jahre alt und dementsprechend wäre der Beitrag auch nicht mehr 34,xx sondern höher, da die Berechnung mit dem Eintrittsalter 43 und den dann gültigen versicherungsmathematischen Grundlagen vorgenommen wird.

 

Jetzt passt es. Und die entsprechenden theoretischen Beiträge heute könntest du über den verlinkten Tarifrechner durch entsprechend abgeändertes Geburtsdatum schätzen. Was du halt nicht kannst: Externe Einflüsse wie bspw. die anstehende Rechnungszinssenkung schon heute wissen. Von daher nur grob über den Daumen gepeilte Behelfsrechnung ...

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Runzelbruder
Die LV1871 hat auch eine starre Obergrenze. Diese wird aber erst im Versicherungsschein individuell BG-bezogen dokumentiert. Es sind maximal 2500, bei schlechteren BG auch weniger.

 

Verstehe

 

 

Sorry. Wenn du individuelle Beratung vom Forum erwartest, gehst du von einer falschen Prämisse aus. Einzelne Sachverhalte erklären, grundlegende Verständnisprobleme aufzeigen, Hinweise für eine saubere Herangehensweise usw. usf., das ist alles möglich. Individuelle Beratung ist nicht möglich.

 

Ok, eine individuelle Beratung werde ich ohnehin noch benötigen. Wenn ich hier Fragen stelle erhebe ich nicht den Anspruch auf Beantwortung, bin aber dankbar für die geleistete Hilfestellung.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Wenn ich hier Fragen stelle erhebe ich nicht den Anspruch auf Beantwortung, bin aber dankbar für die geleistete Hilfestellung.

 

Manche Fragen sind nicht zu beantworten, weil sie beknackt / unpräzis oder was auch immer sind. Wer auch immer den Kindern erzählt, dass es keine dummen Fragen gibt -> er lügt.

 

Im Grunde ist es aus dem Aspekt Anzeigepflichtverletzung heraus völlig egal, welchen Arzt ich als "am besten informiert" angebe. Die Abfrage wird in keinster Weise irgendwie durch 19 VVG legitimiert. Und wenn ich es halt witzig finde, dann gebe ich halt einen Schönheitschirurgen an. Dafür hafte ich dann nicht mehr und auch nicht weniger ...

 

Das wird aber wohl kaum Inhalt der Frage gewesen sein, zwischen den Zeilen lässt sich ein "Optimierungs- und Gemauschelbestreben" heraus lesen. Das geht mit höchster Wahrscheinlichkeit idP sowieso in die Hose, ist aber nebensächlich, denn ...

 

Der Kontext ist ein ganz anderer. Je nach Behandlungshistorie möchte ich ggf. bspw., dass im Falle eines routinemäßigen Arztberichtes ein bestimmter Arzt befragt wird, der dann aber auch eine sinnvolle Antwort geben kann. Oder es ist wiederum egal, weil bspw. die Versicherer schon im Votum zur Risikovoranfrage signalisiert haben, dass der Arztbericht von einem der Behandler bei Antragsstellung angefordert würde. Die Fragen gehen dann trotzdem eben genau an den benannten Arzt und nicht an den angegeben Schönheitschirurgen. Die jeweiligen Behandler zu den jeweiligen angabepflichtigen Umständen sind im Antrag sowieso zu benennen, logischerweise tut man das besser schon vorab per Rivo.

 

Dann gibt es noch den Fall jener, die einfach keinen Hausarzt haben oder schlichtweg jahrelang mal gar nichts hatten. Auch das kann man so angeben. Führt im Falle eines Falles durchaus mal dazu, dass der Versicherer es einfach nicht glauben mag und eine vorformulierte zusätzliche Versicherung unterschrieben haben will.

 

All solche Dinge wissen wir nicht. Entsprechend können wir solche Fragen nicht beantworten. Man kann auch anders formulieren: Alles was äußerst individuell und nicht grundlegend für alle gleich ist, wird das Forum in der Regel schlichtweg nicht beantworten können. Explizite Hinweise dazu finden sich bspw. bereits auch im Sticky.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Warum geht eigentlich niemand auf mein durchdachtes Beispiel mit den Altersrückstellungen bei der technisch einjährig kalkulierten BU ein?

 

Wenn die Voraussetzung fest definierte Beiträge bis Vertragsende bei der technisch einjährig kalkulierten BU (ähnlich fest Bruttobeitrag klassische BU-Mischkalkulation mit konstanten Beiträgen) gegeben ist kann man dann die Rückstellungen für das steigende BU-Risiko im Alter selber vornehmen und muss die nicht bei einem Lebensversicherer liegen lassen, den man dann ggf. irgendwann vor Vertragsende kündigt und dann die in der Vergangenheit gebildeten und noch nicht verkonsumierten Altersrückstellungen verliert.

 

Das ist kein "sparen", aber man hält die Rückstellungen selber und bleibt flexibel statt sich an einen Versicherer fest zu binden und dort als junger Kunde die Rückstellungen für später höhere Beiträge auf nimmerwiedersehen ein zu zahlen, unabhängig, ob man den Vertrag bis Ende durchhält oder nicht (die Statistik spricht wie gesagt dagegen).

 

Diese Mischkalkulation ohne transparente Aufteilung, welcher Beitrag wirklich das BU-Risiko in einem Beitragsjahr deckt und welcher Teil zur Glättung des Beitrags dient, wenn man den Vertrag über Jahrzehnte durchhalten würde empfinde ich als sehr hemmend für den BU-Abschluss. Würde man als junger finanzaffiner Kunde nur ein dem BU-Risiko entsprechend niedriges Beitragsniveau zahlen und dann die Rückstellungen für die im Alter höheren Beiträge selber bilden wäre es viel leichter, einen optisch um die Rückstellungen bereinigten Vertrag mit günstigem Einstiegsniveau ab zu schließen. Die Rückstellungen spart man selber auf einem separaten Konto, legt diese erzkonservativ an und bemüht eine Exceltabelle, wann man was dort einzahlt und wann man was entnimmt. Ob man den BU-Vertrag kündigt oder nicht ist dann nicht so arg negativ, da die Altersrückstellungen bei einem selbst verbleiben und der Versicherer nur das bekommt, was nur er kann: das Risiko versichern.

 

Man bleibt so flexibel: vielleicht erbt man später einiges, oder das BU-Risiko erledigt sich aus einem anderen Grund, so dass man den Vertrag kündigt. Dann ist der noch nicht verkonsumierte Teil der BU-Altersrückstellung immer noch da und nicht verloren.

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Runzelbruder
Im Grunde ist es aus dem Aspekt Anzeigepflichtverletzung heraus völlig egal, welchen Arzt ich als "am besten informiert" angebe. Die Abfrage wird in keinster Weise irgendwie durch 19 VVG legitimiert

 

Der Kontext ist ein ganz anderer. Je nach Behandlungshistorie möchte ich ggf. bspw., dass im Falle eines routinemäßigen Arztberichtes ein bestimmter Arzt befragt wird, der dann aber auch eine sinnvolle Antwort geben kann. Oder es ist wiederum egal, weil bspw. die Versicherer schon im Votum zur Risikovoranfrage signalisiert haben, dass der Arztbericht von einem der Behandler bei Antragsstellung angefordert würde. Die Fragen gehen dann trotzdem eben genau an den benannten Arzt und nicht an den angegeben Schönheitschirurgen. Die jeweiligen Behandler zu den jeweiligen angabepflichtigen Umständen sind im Antrag sowieso zu benennen, logischerweise tut man das besser schon vorab per Rivo.

Dann gibt es noch den Fall jener, die einfach keinen Hausarzt haben oder schlichtweg jahrelang mal gar nichts hatten. Auch das kann man so angeben. Führt im Falle eines Falles durchaus mal dazu, dass der Versicherer es einfach nicht glauben mag und eine vorformulierte zusätzliche Versicherung unterschrieben haben will.

 

Danke, das war es was mich interessierte.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Weil es nichts mit "Alterungsrückstellungen" zu tun hat, sondern individuell kalkulierte periodische Risiken sind. Wenn du mal nachrechnest, kannst du dir deine Frage selbst beantworten.

 

Modelfall 10.09.1990 / 1000 mtl. / Dipl. Betriebswirt / bis 67

 

Summe Beiträge technisch einjährige nach Zahlbeitrag: 24490,14 €

 

Summe Beiträge regulär: 17457,39 € (41 * 425,79)

 

 

Es ergibt sich ein Sparplan über 17 Jahre mit Sparleistung von ...

 

425,79 - 128,41 im 1. Jahr

425,79 - 131,48 im 2. Jahr

usw. usf.

 

Entnahme dann ab dem 18. Jahr ansteigend. Im Anhang die dafür nötigen Zahlen auf Seite 4 und 5.

 

---

 

Zudem ist es gänzlich unpraktikabel / praxisfremd ... aber gut, kann ja jeder für sich entscheiden.

muster-technischeinjaehrig.pdf

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tyr
· bearbeitet von tyr

Weil es nichts mit "Alterungsrückstellungen" zu tun hat, sondern individuell kalkulierte periodische Risiken sind.

Du hast bestimmt damit recht, dass mein gewählter Begriff Altersrückstellung nicht passt. Welcher Begriff wäre denn passend für den Beitragsanteil, der in die Mischkalkulation für die Stabilisierung des BU-Beitrags fließt? Das mit den individuell periodisch kalkulierten Risiken ist klar, deshalb schwankt der Risikobeitrag ja über die Beitragszahlungsdauer. Sieht man ja an deinem Beispiel, der Beitrag steigt bis kurz vor Erreichen des Endalters, um dann wieder zu fallen.

 

Die Differenz bis zum Bruttobeitrag einer konstant kalkulierten BU ist die Mischkalkulation für den konstanten Beitrag. Das könnte man stattdessen selber anlegen und hält es damit vom Versicherer fern, der die verbliebenen und noch nicht verkonsumierten "Rückstellungen" (gerne korrekten Begriff nennen) sonst bei vorzeitiger Vertragskündigung einbehält. Man steht in dem Fall als BU-Kunde dumm da, hat jahrelang für diese "Rückstellungen" gezahlt und den Betrag bei Kündigung vollständig verloren. Das vermeidet man durch die technisch einjährig kalkulierte BU.

 

Zudem ist es gänzlich unpraktikabel / praxisfremd ... aber gut, kann ja jeder für sich entscheiden.

Warum unpraktikabel? Man rechnet beim selben Versicherer einmal technisch einjährig und einmal konventionell mit konstantem Beitrag. Die Differenz technisch einjährig zu konstanter Beitrag trägt man in eine Exceltabelle mit Versicherungsjahren ein und man macht folgendes:

Es ergibt sich ein Sparplan über xx Jahre mit Sparleistung von ...

 

xxx- xxx im 1. Jahr

xxx - xxx im 2. Jahr

usw. usf.

 

Entnahme dann ab dem xx. Jahr ansteigend.

 

So wie oben schon beschrieben. Das ist kein Hexenwerk für finanzaffine Kunden.

 

Du hast nun ein Beispiel herausgesucht, wo sich das nicht zu lohnen scheint. Nachvollziehen kann ich das nicht, da der Dialog Leben-Rechner nur für Vermittler zugänglich ist. Wenn ich mal Lust verspüre, kann ich mich mal durch den Alte Leipziger Leben-Rechner durchquälen. Die AL scheint technisch einjährige BU als BUZ zu ermöglichen.

 

Was die Sache für Vermittler ggf. unattraktiv macht: voller Beratungsaufwand, aber in den ersten Jahren als junger Kunde deutlich für den Versicherer reduziertes Beitragsaufkommen. Sinkt dann die Abschlussprovision? Dann würde ich verstehen, warum dieses Konzept so ungern gesehen wird.

 

 

An der klassischen BU mit konstantem Beitrag und dieser Mischkalkulation aus Risikobeitrag + nicht genauer definiertem intransparentem Glättungsbeitrag dürfte viele junge Kunden der große anfänglich bereits hohe Kostenblock abschrecken. Man tut sich schwer für ein als noch recht gering empfundenes Risiko hohe Beiträge zu zahlen, obwohl der Beitrag ja nur für die konstanten Beiträge in jungen Jahren künstlich nach oben getrieben wird. Wenn man nur das tatsächliche einjährige Risiko bezahlt sind die Beiträge anfangs viel geringer, die Einstiegs- und Abschlusschwelle geringer und man muss dann selber dafür sorgen, dass man die in den Hochrisikojahren sehr hohen Beiträge dann wirklich aufbringen kann. Ich hätte mich viel leichter mit dem BU-Abschluss getan, wenn das nicht so ein großer Kostenblock wäre, der einfach vom Konto weg geht und der gesamte Glättungsanteil nicht einfach verloren wäre, wenn ich mal kündigen oder den Tarif wechseln will.

 

 

Edit: noch Zahlen, um das zu verdeutlichen:

 

Diplomkaufmann, Baujahr 1990, BU-Rente 12.000 Euro pro Jahr, Endalter 67 Jahre (41 Jahre Vertragsdauer):

bei Europa Versicherung, klassisch kalkuliert: 370,89 Euro Nettobeitrag, 618,16 Bruttobeitrag

bei Dialog, technisch einjährig: 128,41 Euro netto 160,51 Euro brutto

 

Man lege also jährlich im ersten Jahr 619-129 = 490 Euro auf ein Tagesgeldkonto bei einer Bank guter Bonität und solider Einlagensicherung an. Was fühlt sich besser an, wo ist der Abschluss leichter? Bei dem hohen Beitrag, wo die unverbrauchte Kohle für die Beitragsglättung bei vorzeitiger Kündigung unwiderruflich weg ist? Oder beim niedrigen Beitrag, wo man sich selber um Bildung und Verzehr der Rückstellung für die hohen Beiträge in den späteren Hochrisikojahren kümmern muss? Ich weiß, was ich wählen würde.

 

Ich habe nochmal bei der BaFin-Statistik vorbei geschaut, in den letzten Jahren war die Stornoquote bei Lebensversicherungen insgesamt bei ungefähr 4%. Wobei bei teuren Verträgen (wie klassisch kalkulierte BU mit hoher Absicherungsquote des Nettoeinkommens!) das Frühstorno hoch ist. Ich will nicht wissen, wie viele teure BU-Verträge nie die Hochrisikojahre erreichen, weil die hohen Kosten die Kunden vorher wieder zum Storno treiben.

 

Und: das hat alles nichts mit "sparen" zu tun, sondern damit, wie man mit dem Kostenblock der Beitragsfinanzierung rechnerisch um geht. Dass das Verfahren nicht für Otto-Normalheinz taugt, der beim Ausschließlichkeitsvermittler um die Ecke alle seine Versicherungen ab schließt ist auch klar.

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capo
· bearbeitet von capo

Kann man bei der AL BUZ Konstruktion mit 10% Beitragsdynamik nicht auch einfach über diese Dynamik "nachversichern"? Einfach mehrere Jahre die 10% mitnehmen?

Oder wird das durch die in Post 7 angeführten Bedingungen ausgehebelt?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Du hast eine sinnfreie, wenn auch legitime Frage gestellt, deren Beantwortung mir die Lebenszeit nicht wert ist. Gleichwohl war ich so freundlich dir das Material zur Verfügung zu stellen, um selbst nachzurechnen, deinen Denkfehler zu erkennen und dir deine Frage selbst zu beantworten. Sei doch bitte so höflich und tue es für dich selbst. Wie du schon sagtest, für den finanzaffinen Kunden ist das kein Problem.

 

---

 

Du hast nun ein Beispiel herausgesucht, wo sich das nicht zu lohnen scheint. Nachvollziehen kann ich das nicht, da der Dialog Leben-Rechner nur für Vermittler zugänglich ist

 

https://secure.dialog-leben.de/dias-online-calculator/?ZK=07360000360000

 

oder

 

https://secure.dialog-leben.de/dias-online-calculator/?ZK=07360000360000&wt_mc=tarifrechner

 

oder google

 

---

 

Nö. Ich habe ein Beispiel rausgesucht, das noch am ehesten überhaupt für deine Überlegung in Frage käme. Würde man die Frage inhaltlich sinnvoll diskutieren wollen, müsste man mit Tarifbeiträgen rechnen und das mit einem Dachdecker als Beispiel. Es ist aber absurd eine sinnfreie Frage inhaltlich sinnvoll diskutieren zu wollen. Zumindest ich hab keine Lust auf diese verschwendete Lebenszeit.

 

---

 

Was die Sache für Vermittler ggf. unattraktiv macht: voller Beratungsaufwand, aber in den ersten Jahren als junger Kunde deutlich für den Versicherer reduziertes Beitragsaufkommen. Sinkt dann die Abschlussprovision? Dann würde ich verstehen, warum dieses Konzept so ungern gesehen wird.

 

Über Provisionen kann ich als Makler nichts sagen, weil ich NIE Provisionen bekomme. Aber die Vergütung eines technisch einjährigen Vertrags ist bei gleicher Laufzeit höher, schon weil die Bewertungssumme höher ist. Gleichzeitig ist die normale Abschlusscourtage der Dialog mit 45 Promille höher als die der AL mit 42 Promille, individiuell je nach Courtagezusage tatsächlich abweichend.edit: Dafür ggf. auf 35 Jahre maximiert.

 

Ich hätte mich viel leichter mit dem BU-Abschluss getan, wenn das nicht so ein großer Kostenblock wäre, der einfach vom Konto weg geht ...

 

Genau deswegen bieten dir MLP und Co. den idealen Vertrag mit rabattiertem Anfangsbeitrag an, kannste da Rürup auch gleich noch steuerlich absetzen und noch mehr sparen. Verkauft sich wie geschnitten Brot.

 

Man lege also jährlich im ersten Jahr 619-129 Euro auf ein Tagesgeldkonto bei einer Bank guter Bonität und solider Einlagensicherung an.

 

Gehe zurück auf Los und beginne mit Punkt und Strichrechnung. Danach lerne Tarifbeitrag und Zahlbeitrag zu unterscheiden.

 

Ich weiß, was ich wählen würde.

 

Ich auch. Und das wären ganz sicher nicht die BU Bedingungen der Europa, so lange solche Versicherungsprämien im Sinne von Spendenquittungen nicht steuerlich anerkannt werden.

 

---

 

edit: Mir fällt ein, wir haben es sogar schon mal beim Thema BU gegen Einmalbeitrag vorgerechnet.

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polydeikes

Natürlich kann man mit 10 % Dynamiken schleichend nachversichern. Es ist dann jeweils halt Vorjahresbeitrag um 10 % erhöht. Was, je nachdem wo ich auf der roten Linie liege, mehr oder weniger nahe an 10 % Erhöhung der BU Rentenleistung dran ist.

 

Die Möglichkeit einen 1000er Vertrag binnen 5 Jahren auf 1500 - x zu erhöhen, ist aber eben nicht das Gleiche, wie den Vertrag binnen der ersten 5 Jahre auf einen Schlag von 1000 auf 2500 erhöhen zu können.

 

Das Eine hat mit dem Anderen zunächst mal wenig zu tun.

 

Und bevor gleich wieder der Sparfimmel kommt: Abhängig von der Lage auf der roten Kurve sind dynamische Erhöhungen auf Zielsumme X deutlich teurer als gleich X abzusichern. Auch für Dynamiken gilt das entsprechende, jeweilige Eintrittsalter.

 

Anders formuliert: Wenn ich nicht extrem jung bin, spare ich über die Vertragslaufzeit keinen Cent, wenn ich Summe X erst nach y Dynamiken erreiche, ggü. X gleich abzusichern.

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capo

Danke! Sehr erhellend, wieder was gelernt!

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polydeikes

Wobei ich mich eigentlich auch selbst gleich wieder korrigieren kann. Die AL bietet ja aktuell mal wieder die 20 % Startdynamik mit altem Rechnungszins an. Natürlich in engen Schranken, was den Vertrag selbst angeht.

 

Theoretisch lässt sich aktuell die BU auch so recht rasch aufpumpen, wenn man in das Raster dort fällt. In Kombination mit Fußziffer 5 im Einzelfall evtl. interessant. MpMn aber eher eine theoretische Möglichkeit ohne all zu große praktische Relevanz.

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