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B2BFighter

Debeka im Zinsdilemma

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tyr
· bearbeitet von tyr

Was ist denn an einer förmlichen Zustellung durch den Gerichtsvollzieher missverständlich? Klar ist nur: dieser Weg nimmt ggf. einige Tage in Anspruch (Fristen!) und ist nicht einfach. Möglich ist es. Gurgeln hilft!

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__132.html

Zitat

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 132 Ersatz des Zugehens durch Zustellung

(1) Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__192.html

Zitat

Zivilprozessordnung
§ 192 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

(1) Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen durch den Gerichtsvollzieher nach Maßgabe der §§ 193 und 194.
(2) Die Partei übergibt dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Schriftstück mit den erforderlichen Abschriften. Der Gerichtsvollzieher beglaubigt die Abschriften; er kann fehlende Abschriften selbst herstellen.
(3) Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher unter Vermittlung der Geschäftsstelle des Prozessgerichts mit der Zustellung beauftragen. Insoweit hat diese den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen

 

Wenn jetzt wieder das ewige Spiel mit den Zweifeln gespielt werden soll: was ist an den Gesetzesformulierungen unklar, wo ist die Ausnahme? Bitte mit Zitat und Quelle glaubhaft belegen. Sonst gilt: förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gilt als zugegangene Willenserklärung. Punkt.

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Holgerli

Die Frage ist: Kann sich die Debeka das erlauben? Ich meine, nach der Berichterstattung werden wohl hunderte oder tausende Widersprüche eingehen. Wenn einzelne Leute ein sehr persönliches Anliegen hätten, dann würde ich die Bedenken verstehen. Wenn hunderte oder tausende "zu doof" wären den Widerspruch in den Briefumschlag zu stecken, glaube ich, dass niemand der Debeka glaubt, wenn das Argument käme. Der Shitstorm wäre größer als der Gewinn.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Klar kann sich das niemand ernsthaft leisten, weder die Debeka noch sonst irgendein anderer Anbieter, der Shitstorm wäre wohl sensationell.... 

Es ging hier nur um die Frage, ob so was überhaupt geht .... also nicht falsch verstehen ...

 

Stell Dir mal die Realität vor, wenn alles nur noch über den 132 BGB läuft ....

 

 

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SkyWalker

Also ich habs letzte Woche gefaxt mit Bitte um Bestätigung. Bisher noch nichts gehört, die Debeka ist da sonst immer sehr schnell. Ich gebe sonst hier aber bescheid wenn ich was gehört habe.

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Schildkröte
vor 22 Stunden schrieb Akaman:

 

Wie willst du da den Zugang beweisen?

 

 

Anhand des Sendungsprotokolles.

 

Ich habe heute Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwortschein eingelegt. Im Schreiben habe ich darauf verwiesen, dass ich das Schreiben unter Zeugen in den Umschlag getan und zur Post gebracht habe. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, informiere ich Euch.

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Akaman
vor 2 Minuten schrieb Schildkröte:

 

Anhand des Sendungsprotokolles.

 

Das beweist nur, dass du gesendet hast.

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Okabe
vor 49 Minuten schrieb Akaman:

 

Das beweist nur, dass du gesendet hast.

 

Nicht ganz - viele Faxgeräte und auch Internetanbieter haben eine Möglichkeit, den Sendebericht inklusive verkleinerter Version der gesendeten Seite auszudrucken. MWn. wurde das bisher bei den meisten Verfahren als Beweis anerkannt.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
vor 9 Minuten schrieb Okabe:

 

Nicht ganz - viele Faxgeräte und auch Internetanbieter haben eine Möglichkeit, den Sendebericht inklusive verkleinerter Version der gesendeten Seite auszudrucken. MWn. wurde das bisher bei den meisten Verfahren als Beweis anerkannt.

 

Vorschlag: lass' es einfach darauf ankommen.

 

edit: aber poste bitte das Ergebnis hier!

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B2BFighter
vor 52 Minuten schrieb asche:

Nun berichtet auch die FAZ: Neue Servicepauschalen verärgern Bausparkassen-Kunden ... nachdem ein Haufen anderer Zeitungen schon berichtet hatte.

 

Sehr gut, wenn 50+x% aktiv Widerspruch einlegen, erreichen die Debeka und Co genau das Gegenteil. Die Aktion erzeugt dann nur hohe Verwaltungs- und Bearbeitungskosten :) 

Die Debeka hat 1,06 Mio Bausparverträge, angeblich wurden über 600.000 Kunden angeschrieben ... ne schöne Zusatzeinnahme.

 

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SumSum

So Bestätigung ist da. Vertrag wird ohne Servicepauschale weitergeführt.

 

> erledigt und ab damit in Ablage "O" wie "Ordner...."

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vorturner

Auch ich habe heute die Bestätigung erhalten, dass aufgrund des Widerspruchs (einfacher Brief vorab per Fax) keine Pauschale erhoben wird.

Was bleibt ist ein bitterer Nachgeschmack. Ich würde gerne mal wissen wie hoch die Widerspruchsquote ist!

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SkyWalker

Heute ist auch meine Bestätigung für den Widerspruch eingegangen, also der Weg per Fax funktioniert auch :thumbsup:

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Schildkröte
Am 2.2.2017 um 19:13 schrieb Schildkröte:

 

Ich habe heute Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwortschein eingelegt. Im Schreiben habe ich darauf verwiesen, dass ich das Schreiben unter Zeugen in den Umschlag getan und zur Post gebracht habe. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, informiere ich Euch.

So, heute habe ich die Bestätigung von der Post bekommen, dass die Debeka das Einschreiben entgegengenommen hat. Das kann der Adressat nämlich verweigern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, tut den Brief stattdessen unter Zeugen selbst in den Briefkasten. Nun warte ich mal auf die Antwort bzw. Entscheidung der Debeka.

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DarkBasti

Einschreiben ist ein wenig übertrieben.

Ich habe ein einfachen Brief geschickt und ebenfalls schon die Bestätigung, dass die Pauschale nicht erhoben wird. Ich glaube es waren zwei Wochen zwischen absenden und Antwort.

Wenigstens haben sie es nicht endlos hinausgezögert.

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Tradeoff

Ein wenig lustig ist es schon unnötig Geld zu investieren (Einschreiben etc.), um unnötige Gebühren zu vermeiden. Vor allem da ausreichend Zeit gewesen wäre abzuwarten, ob ein Widerspruch via Email auch ausreichend ist und schriftlich bestätigt wird (wurde er bei der LBS).

 

Andererseits gefällt mir der Gedanke, dass eine ganze Abteilung nichts anderes macht als Einschreiben zu quittieren.

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utopie84

Zunächst "Danke" ans Forum, habe hier zuerst davon erfahren. 

Die Bestätigung kam inzwischen, daß die Pauschale nicht Bestandteil wird. Ein Brief für 70cent hat'S getan. :D

 

Wahnsinn, was das für einen Verwaltungsaufwand auslöst. 

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davidh

Heute kam ebenfalls die postalische Bestätigung. Ich unterbiete mal den bisherigen Aufwand: E-Mail mit PDF und eingescannter Unterschrift an kundenservice@debeka.de hat gereicht.

 

Mein selbsterstelltes Muster, was rechtlich meinem Kopf entspringt aber offensichtlich gereicht hat und damit fieldtested ist, im Anhang. Ist etwas kürzer als die Schreiben, die ich bisher gefunden habe.

debekacke_muster.docx

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Dauerpendler

Ich hatte das Schreiben ebenfalls erhalten, mein Vertrag ist aus 2007 und zuteilungsreif, aber nicht überspart. Widerspruch ging letzte Woche per Einwurfeinschreiben raus, Bestätigung wurde angefordert, steht aber noch aus.

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davidh
· bearbeitet von davidh

Die Debeka hat übrigens mein Angebot, gg. 6% rückwirkende Verzinsung p.a. die Bausparverträge aufzulösen, abgelehnt. Man möchte alle Kunden gleich behandeln.

Also, soo schlecht kann es unseren Freunden in Koblenz ja nicht gehen.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 9 Stunden schrieb B2BFighter:

Das könnte wirklich ein Desaster für die Debeka werden. Vielleicht hätten sie die Servicepauschale doch nur bei Neukunden einführen sollen. Es läuft das erste Klageverfahren: http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/850862/wegen-servicepauschale-verbraucherzentrale-verklagt-debeka

 

Die wesentliche Frage ist doch, wieviele Kunden der Servicepauschale widersprechen. Ich gehe davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Kunden deren Einführung einfach hinnimmt. Zum einen teilweise sicherlich aus Bequemlichkeit. Zum anderen aber vor allem schlichtweg aus Unwissenheit. Denn nur eine Minderheit ist hier im Forum unterwegs oder informiert sich anderweitig im Internet bzw. in Finanzzeitschriften.

 

Ich persönlich finde es ein Unding, dass die Debeka in dem Ankündigungsschreiben zur Einführung der Servicepauschale nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit eines entsprechenden Widerspruches hingewiesen hat. Auch wenn dieses Vorgehen aus Sicht der Debeka nachvollziehbar ist. Wenn Kunden, welche die Einführung hingenommen haben, später von dieser Möglichkeit erfahren (etwa, wenn die Presse dieses Thema aufgreift), könnte sich eine größere Protestwelle gegen die Debeka bilden. Diese Kunden kehren dann womöglich nicht nur der Bausparkasse der Debeka den Rücken, sondern ebenfalls ihren übrigen Töchtern.

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asche
vor 3 Stunden schrieb Schildkröte:

Ich persönlich finde es ein Unding, dass die Debeka in dem Ankündigungsschreiben zur Einführung der Servicepauschale nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit eines entsprechenden Widerspruches hingewiesen hat.

Stimmt nicht - die Debeka weist im Schreiben darauf hin. Nur eben in der letzten Zeile ganz unten und ohne Fettdruck. Man muss sowas halt auch lesen ... das werden viele nicht tun.

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Schildkröte

So, heute kam das Schreiben der Debeka, dass aufgrund meines Widerspruches die Servicepauschale nicht Bestandteil der meinem Bausparer zugrundeliegenden ABB geworden ist. Möglicherweise waren Einschreiben mit Rückantwortschein und die Androhung rechtlicher Schritte meinerseits übertrieben. Aber besser durch Säbelrasseln deutlich signalisieren, dass man sich nichts gefallen lässt und erfolgreich seine Interessen wahrt als lieb und nett zu sein und dafür dann auch noch einen Tritt in den Allerwertesten zu kriegen. Okay, das Thema ist erstmal erledigt. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.

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Holgerli
vor 2 Stunden schrieb Schildkröte:

 Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.

Ja, das ist bitter. Durch die Niedrigzinsphase runinieren sich gerade einige Banken und Versicherungen gerade ihren über jahrzehnte teuer aufgebauten Ruf.

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