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Ramstein

Wenn Kinder zu Geld kommen ...

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Ramstein

In der FAZ ist ein Artikel mit einigen Aussagen, die überraschen mögen. Ich kann nicht beurteilen, ob das alles so stimmt.

 

Wenn Kinder zu Geld kommen

Geld gilt als das häufigste und beliebteste Geschenk bei Kindern. Doch der Umgang damit hat einige Tücken.

 

Ein eigenes Konto ist für das Kind eine gute Übung für den Umgang mit Finanzen. .... Doch es bleibt immer das Konto des Kindes. Als Sparkonto zur Finanzierung von Ausbildung und Studium ist es daher ungeeignet. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Eltern schulden ihren Kindern einen angemessenen Lebensunterhalt, und dieser ist von den Eltern aufzubringen und nicht aus dem Vermögen der Kinder zu tragen. Das gilt auch dann, wenn das Konto für die Kinder ausdrücklich zu dem Zweck angelegt wurde, damit Verwandte den Kindern darauf Geld zukommen lassen können, um die Eltern in die Lage zu versetzen, davon Möbel, den Führerschein oder das Studium zu bezahlen.

 

Bis zum 18. Geburtstag haben die Eltern zwar eine Vollmacht für das Kinderkonto, dürfen das Geld aber nicht einfach für den Lebensunterhalt ausgeben, wenn das Kind dem nicht ausdrücklich zustimmt. Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind mit dem Geld dann machen, was es will. Anspruch auf die Finanzierung von Ausbildung und Studium hat es aber auch dann noch, wenn es sein gesamtes Geld für eine Weltreise ausgegeben hat.

 

Erbschaften an minderjährige Kinder sind auch möglich. Diese dürfen aber nur in Geld erfolgen. Ansonsten werden Familiengerichte sie ablehnen. So wäre eine Immobilie mit allerlei Pflichten verbunden, die Minderjährigen nicht zugemutet werden können.

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FranzFerdinand

In der FAZ ist ein Artikel mit einigen Aussagen, die überraschen mögen. Ich kann nicht beurteilen, ob das alles so stimmt.

 

Wenn Kinder zu Geld kommen

[...]

 

Erbschaften an minderjährige Kinder sind auch möglich. Diese dürfen aber nur in Geld erfolgen. Ansonsten werden Familiengerichte sie ablehnen. So wäre eine Immobilie mit allerlei Pflichten verbunden, die Minderjährigen nicht zugemutet werden können.

Mindestens diese Aussage ist falsch. Familiengerichte gewähren durchaus aus die Annahme von Erbschaften, die Immobilien enthalten. Mir sind Übertragungen von hypothekenbelasteten Grundstücken bekannt. Solange der Wert des Grundstücks ausreicht, ist das bei ordentlicher Darstellung kein Thema.

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

Ich kenne auch Minderjährige, die Häuser geerbt haben und wegen der Mieteinnahmen eine Steuererklärung machen mussten.

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Günter Paul

In der FAZ ist ein Artikel mit einigen Aussagen, die überraschen mögen. Ich kann nicht beurteilen, ob das alles so stimmt.

 

Wenn Kinder zu Geld kommen

Geld gilt als das häufigste und beliebteste Geschenk bei Kindern. Doch der Umgang damit hat einige Tücken.

 

Ein eigenes Konto ist für das Kind eine gute Übung für den Umgang mit Finanzen. .... Doch es bleibt immer das Konto des Kindes. Als Sparkonto zur Finanzierung von Ausbildung und Studium ist es daher ungeeignet. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Eltern schulden ihren Kindern einen angemessenen Lebensunterhalt, und dieser ist von den Eltern aufzubringen und nicht aus dem Vermögen der Kinder zu tragen. Das gilt auch dann, wenn das Konto für die Kinder ausdrücklich zu dem Zweck angelegt wurde, damit Verwandte den Kindern darauf Geld zukommen lassen können, um die Eltern in die Lage zu versetzen, davon Möbel, den Führerschein oder das Studium zu bezahlen.

 

Bis zum 18. Geburtstag haben die Eltern zwar eine Vollmacht für das Kinderkonto, dürfen das Geld aber nicht einfach für den Lebensunterhalt ausgeben, wenn das Kind dem nicht ausdrücklich zustimmt. Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind mit dem Geld dann machen, was es will. Anspruch auf die Finanzierung von Ausbildung und Studium hat es aber auch dann noch, wenn es sein gesamtes Geld für eine Weltreise ausgegeben hat.

 

Erbschaften an minderjährige Kinder sind auch möglich. Diese dürfen aber nur in Geld erfolgen. Ansonsten werden Familiengerichte sie ablehnen. So wäre eine Immobilie mit allerlei Pflichten verbunden, die Minderjährigen nicht zugemutet werden können.

 

 

Die überraschen überhaupt nicht , Ramstein , scheint sie schon ewig zu geben , in dieser Form .

Wer sich daran hält ,..?? In meinem Bekanntenkreis kaum einer .

 

Depots der Kinder sind an der Tagesordnung , werden bestückt mit Anleihen , die vor dem 18. Geburtstag auslaufen , der Erlös wird dem Girokonto des Investors gutgeschrieben .

 

Früher , als noch keine pauschale Abgeltung durch die Besteuerung erfolgte , war es einfacher , kommt ja demnächst wieder wenn auch aus anderen Gründen .

 

Heute werden die meisten Eltern darauf verzichten , eine Steuererklärung des Minderjährigen zur Rückführung der gezahlten Steuern abzugeben , immerhin sind die ersten 801,- Euro ohne Abzug .

 

Die lassen die anonyme Zahlung von 25% laufen und leeren das Konto durch Abfluss , so sieht es aus .

Eltern sorgen für ihre Kinder , da gibt es doch keine Diskussion , Eltern finanzieren das Studium alles selbstverständlich und wer es hinter sich gebracht hat , wird die Früchte ernten , wenn die Kinder denn mitgezogen haben , ein Lehrsatz des alten Kostolani , Kindern kein Geld sondern eine gute Ausbildung geben , das war sein Motto , recht hatte er .

 

Selbstverständlich kann den Kindern das Haus , Grundstücke oder ähnliches vererbt werden , es muss nicht ausschließlich Geld sein , der letzte Satz der FAZ ist unvollständig und irreführend trifft eigentlich nur zu , wenn keinerlei Vorkehrungen für den Erbfall getroffen werden konnten , den Hinweis hätte man geben müssen .

 

Häuser , Grundstücke etc. werden in Verbindung mit Nießbrauch vererbt und bei Erlangen der Volljährigkeit tritt dann der Erbfall ein . Natürlich kann man auch eine Notarielle Betreuung vorsehen , ist aber seltener der Fall .

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reckoner

Hallo,

 

Das gilt auch dann, wenn das Konto für die Kinder ausdrücklich zu dem Zweck angelegt wurde, damit Verwandte den Kindern darauf Geld zukommen lassen können, um die Eltern in die Lage zu versetzen, davon Möbel, den Führerschein oder das Studium zu bezahlen.
Natürlich darf ein Schenker festlegen, was mit dem Geld erfolgen soll (und speziell, was nicht); nennt sich "Schenkung unter Auflage".

Das entbindet zwar die Eltern nicht von ihrer Unterhaltspflicht, bewirkt aber das die Schenkung womöglich zurückgegeben werden muss. Im Ergebnis also kein Gewinn für das Kind.

 

Erbschaften an minderjährige Kinder sind auch möglich. Diese dürfen aber nur in Geld erfolgen. Ansonsten werden Familiengerichte sie ablehnen. So wäre eine Immobilie mit allerlei Pflichten verbunden, die Minderjährigen nicht zugemutet werden können.
Ich kenne aus einem Fall genau das Gegenteil. Dort hat ein Kind ein marodes Haus geerbt (unterm Strich ein negativer Wert), und trotzdem hat das Vormundschaftsgericht (ich glaube es war in einer Zeit als es das noch gab) der Mutter untersagt, das Erbe auszuschlagen.

 

Depots der Kinder sind an der Tagesordnung , werden bestückt mit Anleihen , die vor dem 18. Geburtstag auslaufen , der Erlös wird dem Girokonto des Investors gutgeschrieben .
Das geht dann aber schon in Richtung Unterschlagung. Welche Bank verrechnet denn auf ein fremdes Konto, insbesondere wenn es sich um Minderjährige handelt?

Im Extremfall - Eltern pleite - könnte das Kind später nochmals die Herausgabe verlangen, und die Bank könnte das dann nicht von den Eltern zurückbekommen.

 

Heute werden die meisten Eltern darauf verzichten , eine Steuererklärung des Minderjährigen zur Rückführung der gezahlten Steuern abzugeben
Warum? Um später von den eigenen Kindern verklagt zu werden vielleicht? Eine Steuererklärung für ein Kind ist doch relativ einfach, was soll da passieren?

Selbst wenn die KV betrogen werden soll schadet das nicht, das Finanzamt meldet das nicht (an wen auch?).

 

Die lassen die anonyme Zahlung von 25% laufen und leeren das Konto durch Abfluss , so sieht es aus .
Imho ist auch das Unterschlagung. Außerdem, warum macht man das - auch bei den Eltern wären doch nur 25% + Soli angefallen? Nur wegen der gut 200 Euro aufgrund des Sparer-Pauschbetrages?

 

Stefan

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troi65
· bearbeitet von troi65

Mindestens diese Aussage ist falsch. Familiengerichte gewähren durchaus aus die Annahme von Erbschaften, die Immobilien enthalten. Mir sind Übertragungen von hypothekenbelasteten Grundstücken bekannt. Solange der Wert des Grundstücks ausreicht, ist das bei ordentlicher Darstellung kein Thema.

Um mal einen Beitrag aus meiner familiengerichtlichen Tätigkeit zu bringen: :thumbsup:Der letzte Absatz des FAZ-Artikels ist - mit Verlaub - Humbug. Die anderen Absätze aus #1 stimmen im Gegenzug aber in vollem Umfang zu.

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Anleger Klein
Heute werden die meisten Eltern darauf verzichten , eine Steuererklärung des Minderjährigen zur Rückführung der gezahlten Steuern abzugeben
Warum? Um später von den eigenen Kindern verklagt zu werden vielleicht? Eine Steuererklärung für ein Kind ist doch relativ einfach, was soll da passieren?

Selbst wenn die KV betrogen werden soll schadet das nicht, das Finanzamt meldet das nicht (an wen auch?).

Die lassen die anonyme Zahlung von 25% laufen und leeren das Konto durch Abfluss , so sieht es aus .
Imho ist auch das Unterschlagung. Außerdem, warum macht man das - auch bei den Eltern wären doch nur 25% + Soli angefallen? Nur wegen der gut 200 Euro aufgrund des Sparer-Pauschbetrages?

Stefan

 

Mit dem Geld der Eltern auf den Namen des Kindes mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung - unterhalb der Grenze bleiben ab der man sich selbst krankenversichern muss, dann kann man diese Summe + 801€ Pauschbetrag jährlich steuerfrei vereinnahmen. Illegal, aber oft gelebte Praxis da niemand kontrolliert was Eltern auf den Konten ihrer Kinder treiben.

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Günter Paul

Das geht dann aber schon in Richtung Unterschlagung. Welche Bank verrechnet denn auf ein fremdes Konto, insbesondere wenn es sich um Minderjährige handelt?

Im Extremfall - Eltern pleite - könnte das Kind später nochmals die Herausgabe verlangen, und die Bank könnte das dann nicht von den Eltern zurückbekommen.

 

 

Stefan

 

 

 

Mit dem Geld der Eltern auf den Namen des Kindes mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung - unterhalb der Grenze bleiben ab der man sich selbst krankenversichern muss, dann kann man diese Summe + 801€ Pauschbetrag jährlich steuerfrei vereinnahmen. Illegal, aber oft gelebte Praxis da niemand kontrolliert was Eltern auf den Konten ihrer Kinder treiben.

 

 

@ Stefan

Die Bank verrechnet nicht auf ein fremdes Konto , bei Minderjährigen Kindern also auch Kleinkindern eröffnen die Eltern das Depot , Referenzkonto ist das Girokonto der Eltern .

Werden die Einlagen mit Ablauf vor dem 18 Geburtstag fällig , verschweigen viele aus gutem Grund den Kindern dieses Konto , nach Ablauf ist nichts mehr , außer nicht im Sinne des Gesetzgebers gehandelt zu haben , da muss man dann warten , bis dieser die Gesetzgebung anders schreibt . ;) , man kann es natürlich auch lassen .

 

 

@ Klein ..

Richtig und auch ein wichtiger Hinweis .

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Illegal, aber oft gelebte Praxis da niemand kontrolliert was Eltern auf den Konten ihrer Kinder treiben.
Vorweg, eigentlich sollten wir gar nicht über solche Straftaten reden, irgendjemand nimmt sich trotz Mahnungen und Warnungen ein Beispiel daran und setzt es um.

Aber eine Kleinigkeit: Das es niemand kontrolliert stimmt nur bedingt. Erstens sind da die Kinder selber, die - im späteren Streit - dann auch mal ihre Kohle einfordern können. Und wenn die Eltern dann - vor Gericht - sagen, dass das alles nur gemacht wurde, um den Staat zu betrügen ...

Zweitens gibt es manchmal auch Behörden die sich das anschauen (eher zufällig). Etwa das Jobcenter wenn das Kind Leistungen beantragt (warum leben sie denn nicht von ihrem Vermögen? - ach, das haben ihnen ihre Eltern geklaut ...).

Aber im Grunde hast du natürlich recht, in Normalfällen kontrolliert das - zum Glück - niemand.

 

Die Bank verrechnet nicht auf ein fremdes Konto , bei Minderjährigen Kindern also auch Kleinkindern eröffnen die Eltern das Depot , Referenzkonto ist das Girokonto der Eltern .
Die Eltern eröffnen das Depot aber auf den Namen ihrer Kinder. Wie gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass Banken da mitmachen, im Fall der Fälle (Eltern pleite) haftet nämlich imho die Bank.

 

Stefan

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WOVA1

Hallo,

 

Illegal, aber oft gelebte Praxis da niemand kontrolliert was Eltern auf den Konten ihrer Kinder treiben.
Vorweg, eigentlich sollten wir gar nicht über solche Straftaten reden, irgendjemand nimmt sich trotz Mahnungen und Warnungen ein Beispiel daran und setzt es um.

Aber eine Kleinigkeit: Das es niemand kontrolliert stimmt nur bedingt. Erstens sind da die Kinder selber, die - im späteren Streit - dann auch mal ihre Kohle einfordern können. Und wenn die Eltern dann - vor Gericht - sagen, dass das alles nur gemacht wurde, um den Staat zu betrügen ...

..

 

Eine Gelegenheit, wo solche Praxis auch häufig auffällt, sind unfriedliche Scheidungen.

Wenn sich die Beteiligten um Zugewinnanteile und Unterhalt streiten, sagt das Finanzamt Danke.

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Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein

Vorweg, eigentlich sollten wir gar nicht über solche Straftaten reden, irgendjemand nimmt sich trotz Mahnungen und Warnungen ein Beispiel daran und setzt es um.

 

Darüber habe ich auch kurz nachgedacht aber dann beschlossen, es doch zu erwähnen da man Diebstahl z.B. auch nicht unter Strafe stellen kann ohne ihn zu erwähnen und dann dasselbe Problem hat.

So gesehen ist das StGB, das Geldwäschegesetz etc. eine Ideensammlung :w00t:

 

Nach einigen Jahren ist das glaube ich auch kaum noch nachweisbar, wie lange speichern denn Banken die Transaktionen eines privaten Kontos bzw. wann hat man Zugriff darauf? Mit 20 Jahren festzustellen, was vom 5. - 10. Lebensjahr auf den eigenen Namen gebunkert war dürfte fast unmöglich sein. Kein Zugriff bei der Bank und die Eltern haben die Unterlagen weggeschmissen, Ende.

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Günter Paul

Anleger Klein , du hast Erfahrung...ich auch und deswegen der Hinweis an Stefan , §"" Die Banken machen da mit ""

 

Aber dennoch , ich nehme jetzt mal die Hinweise zum Anlass darauf hinzuweisen , dass man das natürlich alles nicht machen darf ( kein Smilie ) !!

 

 

Ich denke auch Ramstein hat das hier eingestellt , weil er verwundert war , dass Kinder offensichtlich nichts für ihre Ausbildung zu tun brauchen ...sozusagen free lunch um mal in der Finanzsprache zu bleiben ;)

 

 

""Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind mit dem Geld dann machen, was es will. Anspruch auf die Finanzierung von Ausbildung und Studium hat es aber auch dann noch, wenn es sein gesamtes Geld für eine Weltreise ausgegeben hat. """

 

 

Es sind ja nicht alle Eltern in der Lage ein Studium aus der Portokasse zu finanzieren , ich musste darüber

hinaus auch noch diese 500,- Euro Semestergebühr entrichten , die ich nicht einmal Steuerlich geltend machen konnte , habe mich deswegen fast mit dem Finanzamt angelegt .

 

Wenn also Eltern ihren Pflichten nachkommen und unsere Rechtsprechung offensichtlich die Notwendigkeit der Eigenleistung von Kindern , auch wenn sie dazu in der Lage sind , nicht vorsieht , was soll man da noch sagen ?

 

Im übrigen haben wir mehr als ein Drittel an Studienabbrechern , zurückverlangen geht dann aber auch nicht :D ..gelobt sei das Deutsche Land oder nein , ich lasse es lieber .

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Borusse

Hallo,

 

Das gilt auch dann, wenn das Konto für die Kinder ausdrücklich zu dem Zweck angelegt wurde, damit Verwandte den Kindern darauf Geld zukommen lassen können, um die Eltern in die Lage zu versetzen, davon Möbel, den Führerschein oder das Studium zu bezahlen.
Natürlich darf ein Schenker festlegen, was mit dem Geld erfolgen soll (und speziell, was nicht); nennt sich "Schenkung unter Auflage".

Das entbindet zwar die Eltern nicht von ihrer Unterhaltspflicht, bewirkt aber das die Schenkung womöglich zurückgegeben werden muss. Im Ergebnis also kein Gewinn für das Kind.

Hallo,

 

Frage: wie wäre denn so eine "Auflage" zu dokumentieren?

 

Ich würde behaupten, es ist bei den meisten (Groß-)Eltern die Grundabsicht, dem (Enkel-)Kind ein gewisses "Startkapital" anzusparen, damit das Kind Führerschein / ggf. Einrichtung erste Wohnung (vllt. sogar ne (Welt-)reise) damit finanzieren kann, in dem Gedanken, dass es SEIN Geld ist, es damit aber auch entsprechend haushalten muss (um auch den Umgang mit Geld / Wertschätzung zu lernen)

 

und halt nicht alles auf den Kopf zu hauen und dann sich doch aushalten zu lassen cool.gif

 

Gruß

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Borusse

Hallo, 

 

da die Frage aus #13 unbeantwortet blieb, wollte ich den Fred nochmal hochholen bzw. Fragen ob und wenn ja wie das schon mal jemand gemacht hat? :-) 

 

Gruß

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Borusse
Am 2.2.2018 um 10:12 schrieb magicw:

Danke für den Link. 

 

Dieser Vordruck ist aber wohl eher für eine Schenkung zwischen zwei mündigen bzw. volljährigen Personen gedacht oder für das Szenario, dass ich meinem Kind das von mir für ihn/sie angesparte Vermögen ab dem 18. Geburtstag "aushändige". Hmm... gäbe nicht auch eine Lösung für die aufgezeigte Absicht, falls vorher schon auf den Namen des Kindes selbst ein Kinderdepot bzw. Sparpläne etc. laufen? 

 

Gruß

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Ramstein
vor 16 Minuten schrieb Borusse:

Dieser Vordruck ist aber wohl eher für eine Schenkung zwischen zwei mündigen bzw. volljährigen Personen gedacht oder für das Szenario, dass ich meinem Kind das von mir für ihn/sie angesparte Vermögen ab dem 18. Geburtstag "aushändige". Hmm... gäbe nicht auch eine Lösung für die aufgezeigte Absicht, falls vorher schon auf den Namen des Kindes selbst ein Kinderdepot bzw. Sparpläne etc. laufen? 

 

Das war auch mein erster Gedanke. Ich weiss nicht: Sollten Eltern, die so einen Vertrag als Sorgeberechtigte für ihr Kind unterschreiben, vorsorglich das Vormundschaftsgericht einschalten? Oder weckt man da schlafende Hunde? Ein Fall für die Juristen.

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Günter Paul
vor 7 Stunden schrieb Borusse:

Hmm... gäbe nicht auch eine Lösung für die aufgezeigte Absicht, falls vorher schon auf den Namen des Kindes selbst ein Kinderdepot bzw. Sparpläne etc. laufen? 

[mod]

gelöscht, bevor t.65 das zu Gesicht bekommt.

[/mod]

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Günter Paul

Einverstanden , man kann in der Tat nicht alles schreiben ;)

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DrFaustus
Am ‎03‎.‎02‎.‎2018 um 11:26 schrieb Borusse:

Danke für den Link. 

 

Dieser Vordruck ist aber wohl eher für eine Schenkung zwischen zwei mündigen bzw. volljährigen Personen gedacht oder für das Szenario, dass ich meinem Kind das von mir für ihn/sie angesparte Vermögen ab dem 18. Geburtstag "aushändige". Hmm... gäbe nicht auch eine Lösung für die aufgezeigte Absicht, falls vorher schon auf den Namen des Kindes selbst ein Kinderdepot bzw. Sparpläne etc. laufen? 

 

Gruß

Also ich denk man sollte zwei Fälle klar trennen.

1. Fall: Du sparst das Geld auf deinen Namen "für dein" Kind.  Jetzt willst du eine Art Schenkungsverpflichtung eingehen. Warum? Warum willst du dir diese Fesseln auferlegen? Ist das Kind 18 und du lebst noch, kannst du das Geld ohne weiteres schenken wenn du das willst, oder auch nicht, wenn das Kind noch nicht "reif" genug ist. Oder du wartest noch 10 Jahren. Du kannst mit deinem Geld machen, was du willst. Erlebst du den 18. Geburtstag nicht, kann man für diesen Fall das Ganze auch in sein persönliches Testament aufnehmen.

2. Fall: Du sparst das Geld auf den Namen des Kindes. Das Geld gehört jetzt schon ohne wenn und aber dem Kind. Du kannst es ihm auch nicht einfach so wegnehmen. Wenn das Kind 18 ist, steht ihm/ihr das Geld zu. Ob es das Traumkind schlechthin ist, oder Heroinabhängig, spielt dabei keine Rolle. Du kannst dein Kind auch wenn es noch nicht 18 ist nicht ohne Weiteres "enteignen". Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass das Kind mit erlangen der Volljährigkeit genau diese Entreicherung rückgängig machen möchte. Dann bist du in der Nachweispflicht dass das Geld gar nicht dem Kind gehört hat (Steuer!) oder das Geld welches du ihm weggenommen hast für irgendwelche dem Kind zugedachten Zwecke genutzt wurde.

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Borusse

@DrFaustus: Ich bin nicht sicher, ob wir hier aneinander vorbeireden. 

 

Vielleicht Vorweg: Neben "Liebe geben" und dem Zutun durch die Erziehung, dass der eigene Nachwuchs einfach einer anständiger Mensch wird, halte das Beibringen des richtigen Umganges mit Geld zu den wichtigsten Aufgaben der Eltern. Soweit wohl auch wenig kontrovers. 

 

Aber hier im Thread geht es ja insgesamt um die Vermeidung (jenseits von Erziehungsfragen) oder zumindest Abmilderung eines "worst-case-Szenarios", wie es auch schon in von @Ramsteingeposteten #1 entworfen wurde. Kurz: Eltern sparen fleißig 18 Jahre für das Kind auf dessen Namen, der Sprössling*ine haut dann aber alles auf den Kopf (a la Project X) und hält aber dann anschließend (wiederum) die Hand auf für die berufliche Ausbildung etc.

 

Ganz unabhängig von etwaigen tragischen menschlichen Schicksalen, die dann in einem solchen worst-case dahinter stehen, stellt dies natürlich auch rein technisch betrachtet ein ziemliches Risiko für die finanzielle Planung der Eltern da. Na klar, das sind Kinder natürlich immer v. a. auch: finanzielle Risiken für die Eltern ;-) Neben dem hier im WPF immer heiß diskutierten Immobilienerwerb wahrscheinlich noch der sehr viel größere im Leben;-) Hier im Thread geht es ja aber nur um die Möglichkeit des Einziehens von groben Leitplanken, wenn ich den Tenor richtig verstanden habe.

 

Best-Case wäre also in meinen Augen eine Lösung, in dem man die Zweckgebundenheit zumindest eines Teils des auf des auf den Namen des Kindes angesparten Geldes für "vernünftige" Sachen (Führerschein/Ausbildung/Studium) dokumentieren könnte. Kommt man wirklich gar nicht aus der Unterhaltspflicht raus? Oder ist doch die von @reckoner Variante die beste und bis zum 18. wird nur ein Betrag auf den Namen des Kindes angespart, dessen Verlust verkraftbar (im Sinne von "verprassbar") wäre. B-)

 

Der von Dir entworfene Fall 1 versucht dies ja zumindest zu umgehen? Ich verstehe nur nicht ganz, warum Du meinst, dass ein Vertrag, in dem ich etwas schenke und dafür von dem anderen eine Verpflichtung abverlange für mich eine Fessel wäre? Weil ich das auch kontrollieren müsste oder wie? ;-) Deswegen war ich mir nur nicht sicher, ob hier nicht aneinander vorbei gesprochen wird.

 

Gruß

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 6 Stunden schrieb Borusse:

@DrFaustus:

Der von Dir entworfene Fall 1 versucht dies ja zumindest zu umgehen? Ich verstehe nur nicht ganz, warum Du meinst, dass ein Vertrag, in dem ich etwas schenke und dafür von dem anderen eine Verpflichtung abverlange für mich eine Fessel wäre? Weil ich das auch kontrollieren müsste oder wie? ;-) Deswegen war ich mir nur nicht sicher, ob hier nicht aneinander vorbei gesprochen wird.

 

Gruß

Naja, wenn ich das richtig verstehe willst du erst das Geld "übergeben" und die Bedinung muss im Anschluss erfüllt werden ("für Ausbildung", "Studium", etc.). Nur, was willst du tun wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist? Das Geld zurückfordern? Von deinem möglicherweise mittellosem Kind? Und nein, aus der Unterhaltspflicht kommst du nicht so einfach raus. Ebenso wenig wie dein Kind aus derjenigen für dich rauskommt, wenn du mal mittellos bist und zum Beispiel in ein Pflegeheim musst.

 

Mit Fesseln meinte ich eher einen Vertrag für eine möglicherweise weit in der Zukunft liegende Schenkung jetzt schon aufzusetzen. Das ist finde ich unnötig und legt dir die Fessel auf, dass du so ohne Weiteres diesen Vertrag nicht rückgängig machen kannst. Auch dann nicht, wenn du möglicherweise das Geld später gar nicht zur Verfügung hast.

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Schwachzocker
vor 7 Stunden schrieb Borusse:

...

Best-Case wäre also in meinen Augen eine Lösung, in dem man die Zweckgebundenheit zumindest eines Teils des auf des auf den Namen des Kindes angesparten Geldes für "vernünftige" Sachen (Führerschein/Ausbildung/Studium) dokumentieren könnte. Kommt man wirklich gar nicht aus der Unterhaltspflicht raus?

...

Nochmal:

Die Eltern haben dem Kind eine vernünftige Ausbildung zu ermöglichen. Das Kind muss dies nicht aus eigenen Mitteln bezahlen.

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tomricht
Am 12.2.2018 um 08:29 schrieb Schwachzocker:

Nochmal:

Die Eltern haben dem Kind eine vernünftige Ausbildung zu ermöglichen. Das Kind muss dies nicht aus eigenen Mitteln bezahlen.

Zumindest für volljährige Kinder finden sich viele Quellen, die das Gegenteil behaupten. Z.B hier: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/unterhalt-volljaehriges-kind-hat-vermoegen/

Im Falle eines Studiums (s. Zitat  des O.P.) dürften die meisten Kinder doch die meiste Zeit volljährig sein...

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troi65
· bearbeitet von troi65
Am 12.2.2018 um 00:56 schrieb Borusse:

 Oder ist doch die von @reckoner Variante die beste und bis zum 18. wird nur ein Betrag auf den Namen des Kindes angespart, dessen Verlust verkraftbar (im Sinne von "verprassbar") wäre. B-)

 

Wenn man sich ansieht , auf welche Ideen manche Eltern:o kommen, halte ich reckoners Variante noch für die beste Idee.

Siehe :

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?86685-Genehmigung-Umschreiben

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