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OnkelMichele

Gewährung der Wohnungsbauprämie nur bei wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens?

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OnkelMichele

Hallo Internet,

ich möchte in den nächsten Monaten nochmal einen Bausparvertrag abschließen, zum einen um weiterhin die Zahlung von VL durch meinen Arbeitgeber zu erhalten, zum anderen um die staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie) mitzunehmen.

Die Arbeitnehmersparzulage würde mir wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen nicht mehr zustehen.

Wie ich gelesen habe ist die Gewährung der Wohnungsbauprämie mittlerweile an die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden.

Ich wollte mal nach Euren Erfahrungen in dieser Hinsicht fragen. Prüft das FA/BSK tatsächlich die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie?

 

Vielen Dank schon mal.

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tyr
· bearbeitet von tyr

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbauprämie

Zitat

Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600 € (Alleinstehende) bzw. 51.200 € (für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG). Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind in diesem Fall Kapitalerträge nicht anzusetzen und Kinderfreibeträge abzuziehen.

 

Bei Arbeitnehmersparzulage: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

Zitat

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht überschreitet:

17.900 Euro bei Alleinstehenden

35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

und die vermögenswirksamen Leistungen für wohnungswirtschaftliche Zwecke (beispielsweise Bausparverträge) verwendet werden. 

 

Das heißt dein/euer Einkommen liegt oberhalb der Grenze der Sparzulage und innerhalb der Grenze für die Wohnungsbauprämie?

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OnkelMichele
· bearbeitet von OnkelMichele

Das mit den Einkommensgrenzen war soweit klar.

Mir ging es um Gewährung der Wohnungsbauprämie. Nach m.W. ist diese seit 2009 an die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden, wird aber von den BSK unterschiedlich gehandhabt.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Das ist soweit ich sehe gesetzlich geregelt: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) § 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen https://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__2.html

 

Du möchtest von der Forengemeinschaft Tipps erhalten, wie du die im Gesetz festgelegte Zweckbindung der Prämie unterlaufen kannst?

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bondholder
vor einer Stunde schrieb OnkelMichele:

Mir ging es um Gewährung der Wohnungsbauprämie. Nach m.W. ist diese seit 2009 an die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden, wird aber von den BSK unterschiedlich gehandhabt.

Für strafbare Handlungen mag es andere Internet-Foren geben – hier wirst du keine Tipps zu den Themen Betrug und Steuerhinterziehung finden.

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OnkelMichele
· bearbeitet von OnkelMichele
vor 23 Minuten schrieb bondholder:

Für strafbare Handlungen mag es andere Internet-Foren geben – hier wirst du keine Tipps zu den Themen Betrug und Steuerhinterziehung finden.

Ist das der reguläre Umgangston hier im Forum? Man fragt nach Erfahrungen mit Kapitalanlagen und wird mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert? Ich hatte gehofft hier auf Leute zu treffen, bei denen sich Sachverstand mit Intelligenz paart.

Bei meinen bisherigen BSV stellte sich die Frage nach einer wohnwirtschaftliche Verwendung nicht weil diese vor 2009 abgeschlossen wurden, zu meiner Frage habe ich erstens im Internet widersprüchliche Aussagen gefunden und auch von meiner BSK keine eindeutige Antwort erhalten. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) § 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen https://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__2.html

Wo steht denn da bitte eine Definition, was genau eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" ist?

 

Muss man überhaupt eine eigene Immobilie besitzen? Oder reicht der Kauf einer Einbauküche?

(ich hätte noch 100 weitere Fragen)

 

Zitat

Prüft das FA/BSK tatsächlich die wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie?

Sorry, aber warum formulierst du die Frage so?

Indirekt räumst du damit ja ein, dass du betrügen willst - und hier nur erfahren willst, ob und wie es geprüft wird.

Da kann ich schon nachvollziehen, dass da niemand helfen will.

 

Stefan

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 22 Minuten schrieb reckoner:

Hallo,

 

Wo steht denn da bitte eine Definition, was genau eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" ist?

Da du "denn da bitte" geschrieben hast: soll ich dir das Lesen abnehmen?

 

Lese doch mal Absatz (1) Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus im Sinne des § 1 gelten (...). Wenn dich die Möglichkeit des Bausparers interessiert findest du weitere Bedingungen in Absatz 2: (2) Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, dass (...)

 

Melde dich noch einmal, wenn du die Abschnitte gelesen hast und noch Fragen offen sind.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Melde dich noch einmal, wenn du die Abschnitte gelesen hast und noch Fragen offen sind.

Ja. Und zwar: Seit wann werden denn Renovierungen und Modernisierungen nicht mehr gefördert?

Könnte jemand wie ich (der schon eine Immobilie besitzt und auch keine weitere mehr möchte) überhaupt eine Wohnungsbauprämie erhalten?

 

Anmerkung: Ich frage das nicht konkret, mein (alter) Bausparvertrag hat sich vor kurzem erledigt, und ich werde niemals wieder Geschäfte mit Bausparkassen machen. Also bitte meinetwegen nicht so viel Mühe machen.

 

Stefan

 

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polydeikes

Wohnwirtschaftliche Verwendung (ex-Riester Bausparer) meint Stempel vom Vermittler oder der BSK, nicht mehr, nicht weniger. Rest überlasse ich der persönlichen Phantasie.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wohnwirtschaftliche Verwendung (ex-Riester Bausparer) meint Stempel vom Vermittler oder der BSK, nicht mehr, nicht weniger. Rest überlasse ich der persönlichen Phantasie.

Danke. Diese Antwort bringt doch schon mal was.

 

Stefan

 

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