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fortak

BU Berufsangabe

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fortak

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage bezüglich der Berufsangabe in der BU.

 

Ich habe eine BU mit einer allgemeinen, aber nicht 100%tig treffenden Berufsangabe, beides aber Büro, IT und nur in der Fachrichtung unterschiedlich (nicht allgemeiner Systembetreuer (EDV) sondern Systembetreuer (SAP). Der Makler (bzw. Versicherungsvertreter) hat mir per Mail bestätigt, das die Angabe passt und ich mir hier keine Sorgen machen muss.

Damit bin ich ja aus dem Vorsatz heraus bzw. habe ich alles was ich wusste offen gelegt?

 

Verjähren falsche oder nicht 100%tig passende Berufsangaben eigentlich ebenfalls? Kann die Versicherung hier in 15 Jahren deswegen Probleme machen?

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polydeikes

Zu bevorzugen ist grds. die Klärung mit der Gesellschaft vorab, üblicherweise via Tätigkeitsbeschreibung.

 

Ob Makler oder Vertreter macht einen erheblichen Unterschied in der Haftungskonstellation. Eine Klärung in Textform via Gesellschaft ist immer die sauberste Lösung. Die Mail eines Vertreters ist Textform, wenn der Absender (und somit die Zugehörigkeit zur Gesellschaft) klar erkennbar ist (Signatur bspw.).

 

Ansonsten muss man, wie schon sehr oft erklärt, in Leistungsfall und Kenntnisnahme des Versicherers ex Leistungsfall unterscheiden. Im Leistungsfall wird eine falsche BG Einstufung zu 99,9 % nur dann zum Problem, wenn Arglist nachgewiesen werden kann. Denn ansonsten steht der Kausalitätsgegenbeweis offen und wegen einer falschen BG Gruppe kann eigentlich keiner berufsunfähig werden.

 

Der VVA-Komplex ist üblicherweise nach 10 Jahren abgehakt. Es gibt allerdings keinerlei tatsächliche Grundlage, dass 10 Jahre ohne wenn und aber das Ende von VVA Problematiken darstellen. Auch der BGH hat sich bisher immer eine Hintertür über bspw. § 242 BGB offen gelassen. Gleichwohl war aber noch kein Versicherer erfolgreich beim Versuch die Fristen gem. VVG (seit sie gilt / gelten) aufzuhebeln, eher ein hoch theoretisches Problem ...

 

Eine Einstufung Systembetreuer allgemein vs. Systembetreuer SAP sollte grds. völlig irrelevant sein.

 

 

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fortak

Danke für deine ausführliche Antwort.

 

Zu Makler oder Vertreter:

In der Emailsignatur steht Generalagentur der "Y" Versicherung. "Y" ist der Anbieter der BU-Versicherung bei der ich die BU-Versicherung habe. Der Vertreter bietet auch nur Produkte der "Y" Versicherung an.

Auf der Visitenkarte steht Finanzplanung Mustermann - Generalagentur der Y-Versicherung

 

-> Erklärung für mich: Dadurch das der "Dritte", der Versicherungsmensch im Auftrag und Interesse des Versicherers handelt, kommen rechtlich gesehen sämtliche Informationen, die ihm zugehen direkt der Versicherung/Gesellschaft zu. Habe ich das richtig wiedergegeben?

Aus diesem Grund ist dann eine spätere Anfechtung nicht mehr möglich, weil die Informationen ja zugegangen sind?

 

Ich kann hinter das Thema also einen Haken machen? - Mail habe ich gedruckt bei den Unterlagen zur BU abgelegt.

 

Im Versicherungsschein steht Systembetreuer (EDV) statt Systembetreuer (SAP), den ich ursprünglich als Beruf genannt habe, es ihn aber nicht gab oder gibt.

 

Dann zählt für die Frist bezüglich der Verjährung für alle Angaben, die ich als Kunde mache und nicht nur die Gesundheitsfragen.

 

Danke

 

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polydeikes
Zitat

-> Erklärung für mich: Dadurch das der "Dritte", der Versicherungsmensch im Auftrag und Interesse des Versicherers handelt, kommen rechtlich gesehen sämtliche Informationen, die ihm zugehen direkt der Versicherung/Gesellschaft zu. Habe ich das richtig wiedergegeben?

 

Jupp. Zudem muss sich der Versicherer die Aussage der Generalagentur anrechnen lassen. Ist hier im Fall das Gleiche wie eine Mail direkt von der Gesellschaft.

 

Zitat

Ich kann hinter das Thema also einen Haken machen?

 

Ja.
 

Zitat


Dann zählt für die Frist bezüglich der Verjährung für alle Angaben, die ich als Kunde mache und nicht nur die Gesundheitsfragen.

 

 

Ja.

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fortak

Vielen, vielen lieben Dank für die Hilfe!

 

P. S. Die Mailadresse des Vertreters ist übrigens vorname.nachname@versicherung.de

 

Also demnach dürfte das Thema Vertreter/Makler unstrittig sein.

 

 

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polydeikes

Das Thema ist mit Status Generalagentur in der Signatur unstrittig. Nur formal der Hinweis, eine reine Absendermailadresse wäre kein Absenderhinweis iS der Form. Das ist jetzt kleinkarriert, wäre aber nur das gegeben, wäre es keine Textform. Oder anders formuliert, der Ausdruck der Mail sollte logischerweise die Signatur auch enthalten.

 

Korinthenkackerrei, aber lieber einer zu viel als einer zu wenig ...

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fortak

Nein, danke für jeden Hinweis dazu. Gerade so etwas übersieht man dann doch gerne.

 

Ich habe nochmal nachgeschaut, letzte Zeile der Signatur sagt Generalagentur der (Versicherungsname)-Gruppe und ist auch auf dem Ausdruck drauf. Sollte also passen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich schreib noch mal eine abschließende Ergänzung, da die Frage in der Form zuletzt mehrfach gestellt wurde und so ggf. ein späterer Leser des threads direkt fündig wird:

 

Fehler bei der Angabe der Berufsgruppe im Antrag (nicht zu verwechseln mit späterem Berufswechsel exklusive Sondereinstufungen ala bspw. Student) können sinngem. nur dann problematisch sein, wenn aus dem Fehler heraus eine Vorteilnahme für den Versicherungsnehmer entsteht.

 

Heißt bspw.:

 

a - Die gewählte BG ist bspw. xyz % billiger als die korrekte (das liegt im Ermessen des Versicherers) BG Einstufung.

b - die gewählte BG weist ein risikorelevantes Merkmal auf, das aber gar nicht erfüllt ist (bspw. nur Ausbildung vorhanden aber Einstufung in einer BG für Akademiker)

 

Entsteht keinerlei Vorteilnahme ist das quasi irrlevant, für den Leistungsantrag zählt idR ohnehin nur der tatsächlich zuletzt ausgeübte Beruf.

 

---

 

Es ist gängige Praxis, dass man innerhalb des "Berufsgruppenbingos" optimiert zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Das ist auch völlig unproblematisch, so man es in Absprache mit dem Versicherer via Tätigkeitsbeschreibung tut. Nach Lust und Laune eine BG wählen, weil der Beitrag netter ist, ist eine ganz klassische Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten. Genau wie falsche Angaben bzgl. des Gesundheitszustandes auch ...

 

 

 

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