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hulk

Versicherung für Neugeborenes

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Am 19.6.2017 um 23:10 schrieb earningpower:

Eine Risikolebensversicherung zu empfehlen ohne irgendwas über Hulk bzw. seine Frau und deren Finanzen zu wissen ist unseriös. 

 

 

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ufr
Am 19.6.2017 um 11:09 schrieb Peski:

wie gesagt, das weitaus größte Risiko der schweren Erkrankung (ohne Pflegefall) ist damit nicht abgesichert. Außerdem muss jeder selber wissen, welcher Tagessatz ausreichend wäre, wenn er denn eine Pflegetagegeldversicherung abschließen möchte.

Könntest Du das mal an einigen Beispieln plastisch machen?

Ich tue mich ehrlich gesagt immer noch schwer, den Unterschied im Absicherungsniveau zwischen einer Invaliditätsversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung zu verstehen.

Dass "Pflegefall" und "Invalide" unterschiedlich definiert sind, ist mir klar, aber wann in der Praxis wird das relevant?

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Am 1.7.2017 um 15:32 schrieb ufr:

Könntest Du das mal an einigen Beispieln plastisch machen?

Ich tue mich ehrlich gesagt immer noch schwer, den Unterschied im Absicherungsniveau zwischen einer Invaliditätsversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung zu verstehen.

Dass "Pflegefall" und "Invalide" unterschiedlich definiert sind, ist mir klar, aber wann in der Praxis wird das relevant?

Immer dann, wenn die versicherte Person eine (dauerhafte) Krankheit erleidet, die sie mehr oder weniger in Beruf und Alltag einschränkt, ohne dass ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen würde, weil schlicht und ergreifend kein auslösendes Ereignis gegeben ist.
Das kann bspw. bei Diabetes- oder Dialysepatienten der Fall sein. Die würde man jetzt auch nicht grundsätzlich als Invaliden abtun, aber es kann durchaus ein Anspruch aus bspw. einer Unfallversicherung, einer BU oder einer funktionalen Invaliditätsversicherung bestehen.
Daher sind das auch alles mehr oder minder umfangreiche Ausschnittsdeckungen, abgesehen von der BU, die ich nicht so betiteln würde.
 

Beispiele für mehr oder weniger deutliche Hinweise auf Pflegefälle finden sich derzeit zur Genüge im Politikthread, siehe exemplarisch die Beiträge 11935, 11941, 11943 oder auch 11948.

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Thomas Schösser
· bearbeitet von Thomas Schösser

Neben den genannten Möglichkeiten, sei noch zu erwähnen, dass einige Anbieter sogenannte BU-Optionen für Kinder anbieten. Universa sei da als Beispiel zu nennen. Diese muss allerdings mit einer Rentenversicherung gekoppelt werden.

 

Auf die Voraussetzungen / Bedingungen / Grenzen der BU-Option muss allerdings geachtet werden! Diese BU-Option soll den Gesundheitsstatus auch schon vor dem Schuleintritt sichern. 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Und weiter? Das produziert eine Anwartschaft auf eine BUV, die aktuell ab frühestens 15 angeboten wird. Während zeitgleich BUVs bei bspw. LV1871 und AL bereits ab 10 möglich sind, ohne den Anwartschaftskäse. Zudem ebenfalls via Kombiprodukte als Anwartschaft eingekauft werden könnten. Zudem ist die Schüler Definition der Universa gem. §2 Abs. 6 der Universa SBU Käse. Der Verweis gilt auf alle Schulformen, sofern nur keine Förderung notwendig ist. Eine Lebensstellung (gem. AVB) beim Schüler gibt es in der Form nicht (es sei denn, er wäre mit dem goldenden Löffel geboren und Waise).

 

Schüler / Azubi / Student ist nun mal kein Beruf in der BUV. Entscheidend ist, was der Versicherer in die AVB schreibt. Und steht da nichts, oder wie im Fall der Universa nichts Brauchbares, heißt es am Ende worst case gerichtliche Klärung.

 

Es gibt derzeit aus meiner Sicht nur genau eine echte, brauchbare AVB-seitige Ausgestaltung für Schüler und die sieht so aus:


 

Zitat

 

Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die →versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate
ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise
sechs Monate außerstande war, am regulären
Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
stattgefunden hat, teilzunehmen.

Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen
Zeitraums als eingetreten.
Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulären
Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten
Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab.


Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler
- den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Verkehrsmittel
nutzen kann
- dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit)
- zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
- am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport,
Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten
Schulart ein besonderer Stellenwert zukommt
- die Hausaufgaben bewältigen kann


Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt ab vom Schultyp und der
konkret vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dabei
berücksichtigen wir auch, wie das Schulgebäude ausgestattet
ist.


Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf einen
anderen Schultyp (Verzicht auf konkrete und abstrakte Verweisung).

 

 

 

Gesundheit "sichern" hin oder her, alles andere würde ich gem. aktueller Marktlage selbst nicht kaufen. Und das schließt explizit auch die AL ein (bzw. aus), bei der bspw. eine Schüler BUV für die Nachversicherung nicht einmal die Schüler BG sichert, die explizit keine Schülerdefinition in den AVB hat, etc. pp. ...

 

Soll ja jeder so seine Meinung haben, kann mich der des Vorposters aber nicht anschließen, auch wenn es nur als "Hinweis dienen" sollte.

 

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Matthew Pryor
vor 9 Stunden schrieb polydeikes:

Und weiter? Das produziert eine Anwartschaft auf eine BUV, die aktuell ab frühestens 15 angeboten wird. Während zeitgleich BUVs bei bspw. LV1871 und AL bereits ab 10 möglich sind, ohne den Anwartschaftskäse. Zudem ebenfalls via Kombiprodukte als Anwartschaft eingekauft werden könnten.

Hey, wie sähe das denn konkret bei der LV 1871 aus?

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Thomas Schösser
· bearbeitet von Thomas Schösser
vor 9 Stunden schrieb polydeikes:

Und weiter? Das produziert eine Anwartschaft auf eine BUV, die aktuell ab frühestens 15 angeboten wird. Während zeitgleich BUVs bei bspw. LV1871 und AL bereits ab 10 möglich sind, ohne den Anwartschaftskäse. Zudem ebenfalls via Kombiprodukte als Anwartschaft eingekauft werden könnten. Zudem ist die Schüler Definition der Universa gem. §2 Abs. 6 der Universa SBU Käse. Der Verweis gilt auf alle Schulformen, sofern nur keine Förderung notwendig ist. Eine Lebensstellung (gem. AVB) beim Schüler gibt es in der Form nicht (es sei denn, er wäre mit dem goldenden Löffel geboren und Waise).

 

Schüler / Azubi / Student ist nun mal kein Beruf in der BUV. Entscheidend ist, was der Versicherer in die AVB schreibt. Und steht da nichts, oder wie im Fall der Universa nichts Brauchbares, heißt es am Ende worst case gerichtliche Klärung.

 

Es gibt derzeit aus meiner Sicht nur genau eine echte, brauchbare AVB-seitige Ausgestaltung für Schüler und die sieht so aus:

 

Die Universa war auch NUR als BEISPIEL genannt!

 

Das ist mir durchaus bewusst. Im Thread ging es aber doch um eine neugeborene Tochter. BU ist hier noch nicht möglich. BU-Option durchaus schon. Dadruch kann der Gesundheitszustand gesichert werden. Wenn dann ein "richtiger" BU-Vertrag abgeschlossen werden kann, z.B. bei der AL mit 10 Jahren, kann man ja hier wieder aktiv werden und einen entsprechenden Abschluss tätigen und gegebenenfalls die BU-Option ablösen...FALLS das dann hinsichtlich des Gesundheitszustandes noch geht.

 

vor 9 Stunden schrieb polydeikes:

Gesundheit "sichern" hin oder her, alles andere würde ich gem. aktueller Marktlage selbst nicht kaufen. Und das schließt explizit auch die AL ein (bzw. aus), bei der bspw. eine Schüler BUV für die Nachversicherung nicht einmal die Schüler BG sichert, die explizit keine Schülerdefinition in den AVB hat, etc. pp. ...

 

Soll ja jeder so seine Meinung haben, kann mich der des Vorposters aber nicht anschließen, auch wenn es nur als "Hinweis dienen" sollte.

 

 

Als Makler sollte man auf die Möglichkeiten die der Markt bietet hinweisen. Ganz bestimmt sind die Regelungen auch aus meiner Sicht stark verbesserungsfähig! Doch für ein neugeborenes Kind kann man hier zumindest einen Ansatz auf BU wiederfinden.  Diesen Hinweis wollte ich nur geben.

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Okabe

Sehe ich ähnlich wie Thomas. Schlechte Bedingungen sind besser als gar kein Schutz. Lieber hab ich die Chance, vor Gericht zu gewinnen (insbesondere in eindeutigeren Fällen) als gar nichts zu haben. Mit 10 Jahren kann man sich dann immer noch neu orientieren.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Zitat

Hey, wie sähe das denn konkret bei der LV 1871 aus?

 

@Matthew Pryor Kommt drauf an, was man als sinnvoll erachtet. Formal gibt das VU ja den vollen theoretischen Spielraum her. Bis zur BUV könnte man VU bezogen (ohne Bewertung des Angebots) über die Golden IV gehen. Die lässt sich modular betrachten, Unfallrente, DD, Pflege, Grundfähigkeiten, Gipsgeld ...

 

Die BU Anwartschaft kauft man wiederum über (Performer) PRIMUS ein, wenn man das will. Die Spielregeln da sind - LV1871 typisch - eigenwillig. Formal ohne erneute GP die SBU Option und bis zu 1.100 Euro Rente.

 

Die vereinfachten Gesundheitsfragen sind binnen 12 Monaten nach Abschluss des 7. Lebensjahres zu beantworten. Heißt: Ich kann zwar die Option auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen bspw. im Alter von 1,2,3,4 abschließen, es zählt aber der Gesundheitszustand für 7J +1 Tag.

 

Ist das Kind nun bspw. 7 und Gesundheitsfragen wurden beantwortet / alles gut, kann die BU Option selbst mit Berufseintritt gezogen werden (Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit von voraussichtlich mind. 6 Monaten). Es ist also keine Option die BUV mit 10 als Schüler BU zu bekommen. Dafür ist die BU Option (im Ggs zu genannten anderen Versicherern) beitragsneutral, gratis.

 

Um also in dem Produktuniversum zu bleiben:

Golden IV bis 10. Ab 7 theoretisch (Performer) Primus BU-Option (Primus ist vorher schon abschließbar). Ab 10 regulär Schüler BUV mit derzeitig besten AVB (bezogen auf Schüler) möglich.

 

---

 

Kurz wertend: Ich bin kein großer Freund von diesen kapitalbildenden Kinderpolicen. Zumal es schlichtweg nicht stimmt, dass die Gesundheit eingefroren wird. Ist das Kind berufsunfähig / pflegebedürftig erlischt die Option bei allen Anbietern.

 

Primus würde ich ggf. mit spezieller Gestaltung als nicht dumm bezeichnen. Der Beitragsaufwand für 18 Jahre a 25 mtl. liegt ja bei 5.400 Euro. Man könnte hingehen und sich Primus schenken lassen, da gibt es sinnfreiere Geschenke. Und das dann über das mit 1,75 % garantiert verzinste, kostenneutrale Beitragsdepot.

 

Heißt. Man zahlt 5.000 Euro ein (oder die Oma, oder der Opa), die werden garantiert mit 1,75 % verzinst und die Beiträge aus diesem Guthaben entnommen. Somit wäre Primus effektiv gänzlich kostenneutral für die Eltern und Oma muss sich nicht über 0,2 % Tagesgeldzins ärgern.

 

Ist vielleicht für den ein oder anderen eine interessante technische Option.

 

Alternativ ist die BU Beitragsbefreiung bei klassischer Versorgerkonstruktion für den Versorger ggf. interessant, wenn man höhere Beiträge einzahlen will. Warum auch immer man das wollen sollte.

 

edit: Für dich hab ich jetzt extra meine max. 5 Minuten / Post Regel gebrochen.

 

---

 

Zitat

Sehe ich ähnlich wie Thomas. Schlechte Bedingungen sind besser als gar kein Schutz. Lieber hab ich die Chance, vor Gericht zu gewinnen (insbesondere in eindeutigeren Fällen) als gar nichts zu haben. Mit 10 Jahren kann man sich dann immer noch neu orientieren.

 

Diese Antwort verstört mich ob der inhaltlichen Fehler auf so vielen Ebenen. Meinungen - egal welcher Art - sind ja aber legitim. Für meinen Teil würde ich mir doch lieber überlegen, wie ich tatsächlichen, belastbaren Versicherungsschutz für die ersten 10 Jahre einkaufe und mir wenn nur die Option für eine Police einkaufen, die mehr wert ist als eine Spendenquittung.

 

Aber das müsste man fachlich beurteilen können, was dir natürlich abgeht. Dafür habe ich Verständnis.

 

---


 

Zitat

 

Die Universa war auch NUR als BEISPIEL genannt!

 

Das ist mir durchaus bewusst. Im Thread ging es aber doch um eine neugeborene Tochter. BU ist hier noch nicht möglich. BU-Option durchaus schon. Dadruch kann der Gesundheitszustand gesichert werden. Wenn dann ein "richtiger" BU-Vertrag abgeschlossen werden kann, z.B. bei der AL mit 10 Jahren, kann man ja hier wieder aktiv werden und einen entsprechenden Abschluss tätigen und gegebenenfalls die BU-Option ablösen...FALLS das dann hinsichtlich des Gesundheitszustandes noch geht.

 

 

 

 

 

Das hab ich schon verstanden, macht die Aussage in Summe aber nicht besser. Ich würde auch nicht die AL bei Kind mit 10 Jahren abschließen. Die waren eine Zeit lang die Einzigen, die es überhaupt angeboten haben. Eine Zeit lang fanden die Menschen aber auch Pferdekutschen völlig ausreichend.

 

Zitat

Als Makler sollte man auf die Möglichkeiten die der Markt bietet hinweisen. Ganz bestimmt sind die Regelungen auch aus meiner Sicht stark verbesserungsfähig! Doch für ein neugeborenes Kind kann man hier zumindest einen Ansatz auf BU wiederfinden.  Diesen Hinweis wollte ich nur geben.

 

Wir sind hier aber in einem reinen Verbraucherforum für Verbraucher, nicht auf einer Werbeplattform für Makler. Im Berufsalltag können Sie das so machen. Hier sollten Sie die ganze Wahrheit auf den Tisch legen, wenn Sie einen Vorschlag auspacken.

 

Ich glaube nicht, dass es bei Ihnen dabei fachlich mangelt, es dürfte eher ein Kommunikationsproblem sein. Und so lange das vorliegt, werden wir uns weiter aneinander reiben, siehe "du brauchst ne Pflege wegen der Anwartschaft". Es ist die Art der unvollständigen, werbenden Kommunikation, die mich stört.

 

 

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Matthew Pryor
vor 18 Minuten schrieb polydeikes:

 

@Matthew Pryor Kommt drauf an, was man als sinnvoll erachtet. Formal gibt das VU ja den vollen theoretischen Spielraum her. Bis zur BUV könnte man VU bezogen (ohne Bewertung des Angebots) über die Golden IV gehen. Die lässt sich modular betrachten, Unfallrente, DD, Pflege, Grundfähigkeiten, Gipsgeld ...

 

Die BU Anwartschaft kauft man wiederum über (Performer) PRIMUS ein, wenn man das will. Die Spielregeln da sind - LV1871 typisch - eigenwillig. Formal ohne erneute GP die SBU Option und bis zu 1.100 Euro Rente.

 

Die vereinfachten Gesundheitsfragen sind binnen 12 Monaten nach Abschluss des 7. Lebensjahres zu beantworten. Heißt: Ich kann zwar die Option auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen bspw. im Alter von 1,2,3,4 abschließen, es zählt aber der Gesundheitszustand für 7J +1 Tag.

 

Ist das Kind nun bspw. 7 und Gesundheitsfragen wurden beantwortet / alles gut, kann die BU Option selbst mit Berufseintritt gezogen werden (Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit von voraussichtlich mind. 6 Monaten). Es ist also keine Option die BUV mit 10 als Schüler BU zu bekommen. Dafür ist die BU Option (im Ggs zu genannten anderen Versicherern) beitragsneutral, gratis.

 

Um also in dem Produktuniversum zu bleiben:

Golden IV bis 10. Ab 7 theoretisch (Performer) Primus BU-Option (Primus ist vorher schon abschließbar). Ab 10 regulär Schüler BUV mit derzeitig besten AVB (bezogen auf Schüler) möglich.

 

---

 

Kurz wertend: Ich bin kein großer Freund von diesen kapitalbildenden Kinderpolicen. Zumal es schlichtweg nicht stimmt, dass die Gesundheit eingefroren wird. Ist das Kind berufsunfähig / pflegebedürftig erlischt die Option bei allen Anbietern.

 

Primus würde ich ggf. mit spezieller Gestaltung als nicht dumm bezeichnen. Der Beitragsaufwand für 18 Jahre a 25 mtl. liegt ja bei 5.400 Euro. Man könnte hingehen und sich Primus schenken lassen, da gibt es sinnfreiere Geschenke. Und das dann über das mit 1,75 % garantiert verzinste, kostenneutrale Beitragsdepot.

 

Heißt. Man zahlt 5.000 Euro ein (oder die Oma, oder der Opa), die werden garantiert mit 1,75 % verzinst und die Beiträge aus diesem Guthaben entnommen. Somit wäre Primus effektiv gänzlich kostenneutral für die Eltern und Oma muss sich nicht über 0,2 % Tagesgeldzins ärgern.

 

Ist vielleicht für den ein oder anderen eine interessante technische Option.

 

Alternativ ist die BU Beitragsbefreiung bei klassischer Versorgerkonstruktion für den Versorger ggf. interessant, wenn man höhere Beiträge einzahlen will. Warum auch immer man das wollen sollte.

 

edit: Für dich hab ich jetzt extra meine max. 5 Minuten / Post Regel gebrochen.

Vielen Dank, das weiß ich sehr zu schätzen!

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Okabe
vor 6 Stunden schrieb polydeikes:

Diese Antwort verstört mich ob der inhaltlichen Fehler auf so vielen Ebenen. Meinungen - egal welcher Art - sind ja aber legitim. Für meinen Teil würde ich mir doch lieber überlegen, wie ich tatsächlichen, belastbaren Versicherungsschutz für die ersten 10 Jahre einkaufe und mir wenn nur die Option für eine Police einkaufen, die mehr wert ist als eine Spendenquittung.

Klar, wenn es einen belastbaren Versicherungsschutz für die ersten 10 Jahre gibt, dann ist der natürlich vorzuziehen. Nicht umsonst schrieb ich "Schlechte Bedingungen sind besser als gar kein Schutz".

 

Zitat

Ist das Kind berufsunfähig / pflegebedürftig erlischt die Option bei allen Anbietern.

Verstehe ich nicht.

Ich habe also ein Kind und direkt nach der Geburt eine solche Option abgeschlossen. Das Kind wird nun mit 5 Jahren pflegebedürftig. Ich kann dann die Option nicht mehr ziehen, selbst wenn das Kind irgendwann trotzdem der Pflegebedürftigtkeit berufstätig wird? Und wie kann ein Kind berufsunfähig werden - meinst du damit, dass das Kind z.B. durch Krankheit sowieso keinen Beruf ausüben können wird?

 

Zitat

Aber das müsste man fachlich beurteilen können, was dir natürlich abgeht. Dafür habe ich Verständnis.

Besonders diplomatisch bist du nicht, aber darauf legst du ja auch keinen Wert. ;)

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Zitat

Ich habe also ein Kind und direkt nach der Geburt eine solche Option abgeschlossen. Das Kind wird nun mit 5 Jahren pflegebedürftig. Ich kann dann die Option nicht mehr ziehen, selbst wenn das Kind irgendwann trotzdem der Pflegebedürftigtkeit berufstätig wird?

 

Die Option ist bei jedem Produkt an Zeitpunkte und / oder Fristen gekoppelt. Liegt zu diesem Zeitpunkt Berufsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit (und bei manchen auch Arbeitsunfähigkeit / Krankschreibung) vor, kann die Option nicht gezogen werden. Die Zeitpunkte sind unterschiedlich geregelt.

 

Liegt bedingungsgem. BU vor, kann kein Versicherer eine BU anbieten.

 

---

 

LV1871 stellt auf den Berufseintritt ab. Im Falle der LV1871 ist es höchst theoretisch, dass bei bedingungsgem. 3 ADL Punkten (= bedingungsgem. Pflegebedürtigkeit) noch ein Beruf ausgeübt wird. Eine Pflegebedürftigkeit iS vom SGB wäre hingegen nicht automatisch eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der AVB. Das (die 3 ADL Punkte) ist der lebenslangen Rentenleistung via Pflegebedürftigkeit geschuldet.

 

Es ist also formal möglich, dass das Kind pflegebedürftig gem. SGB bei Berufseintritt ist, aber nicht pflegebedürftig gem. AVB. Wenn auch weit her geholt ...

 

---

 

Die AL gem. Albärt unterbreitet EIN Angebot mit 10. Wenn Berufsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit zu dem Zeitpunkt vorliegt, ist keine BUV möglich.

 

Mal abgesehen davon steht die BU Option nirgendwo in den Bedingungen vom Albärt konkret geregelt, nur in den Werbeblättern. Erfährt man also erst bei zugesendetem Angebot (Eine "Prospekthaftung" existiert im Versicherungsrecht nicht, Mythos.). Das liegt daran, dass mit Albärt nichts im Sinne dieser Diskussion hier gesichert wird, sondern die Gesundheitsprüfung mit 10. Lebensjahr zeitgleich mit dem Angebot erfolgt.

 

Zitat

Bitte beachten Sie: Der Berufsunfähigkeitsschutz kann frühestens ab dem 10. Lebensjahr des Kindes beantragt und gegen eine Gesundheitsprüfung eingeschlossen werden. Bei Berechnungen für Kinder unter 10 Jahren wird dieses Druckstück bereits zu Ihrer Information zugesteuert.

 

Letzten Endes hat sich mir der Sinn von Albärt bzgl. BUV noch nie erschlossen.

 

---

 

Beim Tabaluga der Universa wird es pissig, siehe §1 Besondere Bedingungen zum Optionsrecht. Optionsrecht kann binnen 6 Monaten bei Beginn bestimmter definierter Ausbildungen gezogen werden und wenn das Kind 15 und noch Schüler ist. Bei Kind 15 / Schüler zusätzlich allerdings auch dann nicht, wenn eine Unfallleistung gewährt wurde. Bei Studium geht generell nicht, erst nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer Vollzeittätigkeit ginge. Berufseinstieg ohne Ausbildung oder abgeschlossenes Studium wäre dann gänzlich Essig, soll aber vorkommen.

 

Additional ist das Optionsrecht in allen Fällen ausgeschlossen, wenn eine Invaliditätsleistung gezahlt wurde (§1 Abs. 5). Und dafür muss man weder berufsunfähig, pflegebedürftig noch krankgeschrieben sein. Allerdings sind gem. Abs. 7 bspw. auch Pflegebedürftigkeit gem. SGB, GdB von 50, Krebs, Niereninsuffizienz, Organtransplantation das Ende des BU-Optionsrechts ...

 

Und bei einem GdB von 50 kann man bspw. durchaus uneingeschränkt berufstätig sein, ich habe den ein oder anderen Kunden in genau dieser Situation. Nur eine vermeintlich so tolle BU-Option, für die ja bezahlt wurde, hat man dann mit der Universa eben nicht mehr.

 

Mal völlig abgesehen von den grottigen Unfallbedingungen mit bspw. 18 Monaten Eintritts und 24 Monaten Meldefrist, be*********er Gliedertaxe, Mitwirkungsdefinition 30 % ... usw. usf. ...

 

Darüber hinaus noch der Spaß mit dem 7. Lebensjahr ...

 

Tabaluga ist aus meiner Sicht eine vertriebliche Lösung, um KV Zusatz an emotional belastete Eltern zu verticken. Insofern aus meiner Sicht nicht überraschend, dass es von einem KVler ins Spiel gebracht wird.

 

---

 

Es gibt darüber hinaus noch zig weitere Angebote mit vermeintlichen BU Optionen für Kinder (bspw. Allianz, Basler, Nürnberger, WWK ...). Und nein, scheiß Bedingungen bleiben einfach nur scheiß Bedingungen. Ganz besonders dann, wenn kein Beruf iS BUV vorliegt und man 100%tig auf die AVB Definition angewiesen ist - so beim Schüler, Azubi, Studenten.

 

Dieser "ich sicher mir was"-Mythos ist Werbesprech. Es gibt keine echte BU Option iS bspw. einer Anwartschaft wie in der PKV, wir reden von Lebensversicherung, nicht von Krankenversicherung.

 

Schließt nicht aus, dass die ein oder andere Kinderpolice für den ein oder anderen passen kann, insbesondere wenn man etwas Köpfchen in die technische Ausgestaltung steckt. Aber das Problem bleibt wie es ist. Eine echte Schüler BUV gibt es ab 10. Via Primus zusätzlich die Option den Gesundheitszustand exklusive Berufsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit nach AVB ab 7 einzufrieren.

 

Universa bietet nur ein sehr stark ausgehöhltes Optionsversprechen an und das idR via Umsetzung von teurer Teilrisikoabsicherung, die der Markt in jedem Sinne besser lösen könnte. Natürlich könnte der Makler vollumfänglich auf die Fallstricke hinweisen und der Kunde es am Ende dann trotzdem haben wollen. Glaube ich idP aber in etwa so sehr dran, wie an den Weihnachtsmann.

 

 

Zitat

Und wie kann ein Kind berufsunfähig werden - meinst du damit, dass das Kind z.B. durch Krankheit sowieso keinen Beruf ausüben können wird?

 

Ein Kind kann als Schüler bedingungsgem. berufsunfähig sein, wenn es eine bedingungsemäße Definition dafür gibt. Selten blöde Frage ...

 

 

Zitat

Besonders diplomatisch bist du nicht, aber darauf legst du ja auch keinen Wert.

 

Warum sollte ich auch. Du nötigst mich das 5 Minuten Limit ohne jeden Sinn oder Grund für deine Faulheit zu reißen. Wenn du halb so ein Cleverle in Versicherungsangelegenheiten wärest, wie du hier immer tust, hättest du dir einfach die AVB und das VVG zur Hand genommen und bequem alle Fragen selbst beantworten können (statt Lebenszeit anderer zu verschwenden).

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Okabe
vor 6 Stunden schrieb polydeikes:

 

Die Option ist bei jedem Produkt an Zeitpunkte und / oder Fristen gekoppelt. Liegt zu diesem Zeitpunkt Berufsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit (und bei manchen auch Arbeitsunfähigkeit / Krankschreibung) vor, kann die Option nicht gezogen werden. Die Zeitpunkte sind unterschiedlich geregelt.

(...)

Beim Tabaluga der Universa wird es pissig, siehe §1 Besondere Bedingungen zum Optionsrecht. Optionsrecht kann binnen 6 Monaten bei Beginn bestimmter definierter Ausbildungen gezogen werden und wenn das Kind 15 und noch Schüler ist. Bei Kind 15 / Schüler zusätzlich allerdings auch dann nicht, wenn eine Unfallleistung gewährt wurde. Bei Studium geht generell nicht, erst nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer Vollzeittätigkeit ginge. Berufseinstieg ohne Ausbildung oder abgeschlossenes Studium wäre dann gänzlich Essig, soll aber vorkommen.

 

Additional ist das Optionsrecht in allen Fällen ausgeschlossen, wenn eine Invaliditätsleistung gezahlt wurde (§1 Abs. 5). Und dafür muss man weder berufsunfähig, pflegebedürftig noch krankgeschrieben sein. Allerdings sind gem. Abs. 7 bspw. auch Pflegebedürftigkeit gem. SGB, GdB von 50, Krebs, Niereninsuffizienz, Organtransplantation das Ende des BU-Optionsrechts ...

 

Und bei einem GdB von 50 kann man bspw. durchaus uneingeschränkt berufstätig sein, ich habe den ein oder anderen Kunden in genau dieser Situation. Nur eine vermeintlich so tolle BU-Option, für die ja bezahlt wurde, hat man dann mit der Universa eben nicht mehr.

 

Das ist genau das was ich meinte: mein Kind wird sehr früh krank oder hat ein einen Unfall, kann aber trotzdem später arbeiten. Oder psychische Probleme / Tinnitus o.ä. während des Studiums und danach normale Aufnahme einer Arbeit. Erschreckend, dass die Option in sovielen Fällen nutzlos ist. Das ist ja eigentlich genau das, was man dadurch absichern möchte.

 

Zitat

 

Warum sollte ich auch. Du nötigst mich das 5 Minuten Limit ohne jeden Sinn oder Grund für deine Faulheit zu reißen. Wenn du halb so ein Cleverle in Versicherungsangelegenheiten wärest, wie du hier immer tust, hättest du dir einfach die AVB und das VVG zur Hand genommen und bequem alle Fragen selbst beantworten können (statt Lebenszeit anderer zu verschwenden).

 

Ich hab mich durchaus zu diesem Thema schonmal durchs Internet gegoogelt. AVBs nehm ich mir erst zur Hand, wenn es mal ernst wird. Und wenn es das wird, dann habe ich dank deines super Beitrags schonmal eine grobe Ahnung, was mich erwartet und wo die NOGOs liegen und was ich von einem Vermittler an Mindest-Aufklärung erwarten kann. Danke dafür!

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curios
· bearbeitet von curios

Hallo @Matthew Pryor, @polydeikes. Vielleicht könnt ihr mein folgendes Verständnisproblem noch kurz mit klären:

 

Am 1.7.2017 um 15:32 schrieb ufr:

[...] Ich tue mich ehrlich gesagt immer noch schwer, den Unterschied im Absicherungsniveau zwischen einer Invaliditätsversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung zu verstehen. [...]

 

Am 4.7.2017 um 10:00 schrieb Matthew Pryor:

Immer dann, wenn die versicherte Person eine (dauerhafte) Krankheit erleidet, die sie mehr oder weniger in Beruf und Alltag einschränkt, ohne dass ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen würde, weil schlicht und ergreifend kein auslösendes Ereignis gegeben ist. Das kann bspw. bei Diabetes- oder Dialysepatienten der Fall sein. Die würde man jetzt auch nicht grundsätzlich als Invaliden abtun, aber es kann durchaus ein Anspruch aus bspw. einer Unfallversicherung, einer BU oder einer funktionalen Invaliditätsversicherung bestehen. [...]

 

Hier verstehe ich jetzt nicht, wie PTG und "auslösendes Ereignis" zusammen hängen. Bei den meisten PTG dachte ich gelte "Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB" (egal wodurch sozusagen physikalisch ausgelöst, oder?). War das im obigen Szenario so gemeint, dass in etlichen Fällen von z.B. Dialysebehandlung noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt und daher kein Pflegegrad und daher eine PTG nicht zahlt? ("auslösendes Ereignis" wäre dann Pflegebedürftigkeit/Pflegegrad?) Oder habe ich die Aussage von Matthew Pryor schlicht nicht kapiert?

 

Danke vielmals!

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polydeikes

Ich versteh nicht einmal die Ursprungsfrage.

 

Eine Pflegetagegeld zahlt abhängig davon, wie erfolgreich man den medizinischen Dienst be********* hat in welchem Pflegegrad eingestuft wurde, ein vereinbartes Tagegeld. 

 

Eine funktionale Invaliditätsversicherung ist eine um zusätzliche Leistungsauslöser erweiterte Unfallrente. Zusätzliche Leistungsauslöser können Grundfähigkeiten, schwere Erkrankungen, Organschäden und Pflegebedürftigkeit sein. Und zwar so, wie es in den jeweiligen AVB steht. "Die FIV" gibt es nicht, auch keinen "FIV Standard".

 

Eine Unfallrente zahlt die vereinbarte Rente, wenn eine Invalidität bedingungsgem. im Umfang von 50 % vorliegt. Also bezieht sich der bedingungsgem. Leistungsauslöser zum Thema Pflegebedürftigkeit bei einer FIV darauf, was passieren muss, damit ein IV-Grad von 50 % anerkannt wird. Siehe bspw. so:


 

Zitat

 

Die versicherte Person ist pflegebedürftig im Sinne dieser Bedingungen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit

oder Behinderung für mindestens zwei der gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche

Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.

 

Als Krankheiten oder Behinderungen gelten Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstö-

rungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens sind:

 

im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,

 

im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,

 

im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,

 

im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

 

Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Über-

nahme dieser Verrichtungen.

 

Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaft-

lichen Versorgung braucht, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 45 Minuten entfallen.

 

Das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen entspricht nach den Maßstäben der diesem Vertrag zu Grunde liegenden Bewertungen einer Invalidität von mindestens 50 %. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch ärztliche Gutachten.

 

 

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Matthew Pryor
vor einer Stunde schrieb curios:

Hallo @Matthew Pryor, @polydeikes. Vielleicht könnt ihr mein folgendes Verständnisproblem noch kurz mit klären:

 

 

 

Hier verstehe ich jetzt nicht, wie PTG und "auslösendes Ereignis" zusammen hängen. Bei den meisten PTG dachte ich gelte "Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB" (egal wodurch sozusagen physikalisch ausgelöst, oder?). War das im obigen Szenario so gemeint, dass in etlichen Fällen von z.B. Dialysebehandlung noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt und daher kein Pflegegrad und daher eine PTG nicht zahlt? ("auslösendes Ereignis" wäre dann Pflegebedürftigkeit/Pflegegrad?) Oder habe ich die Aussage von Matthew Pryor schlicht nicht kapiert?

 

Danke vielmals!

Das kann man ellenlang diskutieren, sinnvoller wird es dadurch nicht. Die Unterschiede der einzelnen Versicherungssparten sind klar umrissen und definiert.
Zunächst einmal sollte da doch die Frage geklärt werden, was unter einer Invaliditätsversicherung zu verstehen ist. Eine „Invaliditätsversicherung“ in dem Sinne gibt es ja schlicht nicht. 
Es gibt Unfallversicherungen, Versicherungen gegen den Verlust von Grundfähigkeiten, sog. „Dread-Disease-Policen“ gegen die Versicherung bestimmter, vordefinierter schwerer Krankheiten, BU und EU, Krankenzusatzversicherungen (KTG), Versicherungen gegen die Folgen eines eingetretenen Pflegefalles....
Alle diese Policen sichern mehr oder weniger die Folgen einer Invalidität ab,darüber hinaus aber ggbfs. auch andere Faktoren. 
Aber, nur weil ich „Invalidus“ bin, bin ich nicht auch automatisch ein Versicherungsfall. Oder eben ein Pflegefall. Wurde ja auch so erkannt, zurecht. 
Und der Bogen zur praktischen Relevanz erschließt sich dann eben aus den Auslösern, die eine Versicherungslesitung nach sich ziehen. Pflegetagegeld → anerkannte Pflegebedürftigkeit mit entsprechendem Pflegegrad / Unfallversicherung → Invalidität gemäß AUB / Krankentagegeld → anerkannte Arbeitsunfähigkeit, undsoweiterundsofort. 
Und da lassen sich auch ohne Verrenkungen zig Beispiele ableiten, die einen Unterschied zwischen einem Pflegetagegeld (die ja auch in gewissem Maße Invaliditätsversicherung ist) und der Invaliditätsversicherung (in ihren verschiedensten Ausprägungen) verdeutlichen. 

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hulk

Guten Morgen,

 

nach der ersten komischen Antwort dachte ich nicht, dass hier noch etwas kommt. Nebenbei sollte ich ernsthaft mal meine Einstellungen hier in Bezug auf Benachrichtigungen überprüfen. :(

Ich hatte damals noch per PM ein paar gute Stichworte bekommen, da ich nicht völlig unvorbereitet mit meiner Versicherungsfrau reden wollte.

 

Eventuell war mein Eingangssatz tatsächlich etwas kurz. Sorry

 

Daher hole ich es kurz nach: verheiratet, Haus mit Kredit und Mieteinnahmen, beide Partner sind gesetzlich versichert, PKV wäre bei mir möglich, ich möchte es aber nicht.

Die üblichen Versicherungen sind größtenteils vorhanden-->Gebäudeversicherung (hab den Anbieter grad nicht zur Hand, ist aber eine Maklerversicherung)

                                                                                -->Haftpflicht bei der Haftpflichtkasse Darmstadt (einfach besser), Hausrat ebenso da (einfach besser oder komplett, grad nicht sicher)

                                                                                -->Unfallversicherung von mir ist bei der Haftpflichtkasse Darmstadt (Vollschutz, ist aber recht teuer, da ich wohl hoch eingestuft bin, da ich Chemiepumpen

                                                                                 repariere und Elektrotechniker bin)                        

                                                                                -->Unfallversicherung der Frau ist bei der Hanse Merkur (Tarif mit erhöhter Kraftanstrengung etc...)

                                                                                -->BU bei mir ist vorhanden (Swiss Life), Frau hat keine (zuviele Ausschlüsse), eventuell sollten wir über eine Dread Police nachdenken

                                                                                -->2 Risikolebensversicherung (Einzelverträge)

 

Kind ist seit Ende Mai da, Frisch und munter, außer 2 Nächte Schlafkontrolle im KH keine Auffälligkeiten.

 

Ich wollte eigentlich nur wissen, was man so abschließen kann, was sinnvoll ist, was Kostenfallen ohne Versicherung sein können und ab wann man abschließen kann/soll/müßte

 

Stand jetzt habe ich ein Angebot der Concordia auf dem Tisch liegen

AZ Kompakt---

+SZ1+ZE+ZB

Bei SZ1 bin ich soweit, dass ich SZ2 mit angefragt habe, zwecks Erstattung über Höchstsätzen+Einzelzimmer, soll wohl preislich nicht viel ausmachen

 

Zwecks der Zahnversicherungen bin ich völlig überfragt, und ja 5-6k Euro für eine gute Spange würden wehtun.

 

Für die Unfallversicherung habe ich ein Angebot von der Interrisk

XXL

1500€ Rente

70000€ Grundsumme

500€ Progression

Gibt es auch einen XXL Plus? Ist der besser? Wenn ja, wie kann der im Doofenportal billiger als bei der Versicherungsfrau der XXL Tarif sein (bei gleichen Grunddaten)?

 

Weiterhin habe ich ein KISS Angebot von ADCURI.de (gehören wohl zu Barmenia)

 

 

Ich hoffe, dass ist jetzt alles etwas klarer.

 

MfG

 

 

 

 

                                                         

 

 

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SM77
Am 27.6.2017 um 15:46 schrieb Heinkiel:

Also zum Thema Krankenversicherung hab ich einen netten Fragebogen gefunden, der einen durch die Schoße durchführt. Ist nämlich gar nicht so trivial, dieser ganze Versicherungsscheiß. Vor allem die KV. Jedenfalls ärgere ich mich jetzt im Nachhinein, dass ich mich wegen Überschreitens der Beitragsbemesseungsgrenze privat habe versichern lassen. Mit Kindern wird's richtig teuer...

 

Der "Fragebogen" und die Aussagen auf der Seite sind übrigens nicht korrekt. Es wird behauptet: "Sind die Eltern nicht (miteinander) verheiratet, so ist nur das Versicherungsverhältnis der Mutter ausschlaggebend für den Nachwuchs." Das stimmt so nicht: Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann man sich aussuchen, ob das Kind bei der Mutter oder beim Vater versichert werden soll (ggf. GKV-Familienversicherung). Quelle

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Matthew Pryor

Zumindest zur Unfallversicherung ein paar kurze Anmerkungen…
→Prüfen, ob der Beruf nicht doch bei einem anderen Anbieter in der oftmals deutlich günstigeren Gefahrengruppe A versichert werden kann. Gerade bei der Haftpflichtkasse ist der Aufschlag fir die Gefahrengruppe B sehr deutlich, beträgt ca. 80%. Da halte ich andere Anbieter für preiswerter, zumal es am Markt mittlerweile eine große Vielfalt an weit überdurchschnittlichen Tarifen gibt.
→Grundsätzlich überlegen, ob es nicht Sinn macht, beide Personen bei einem Anbieter zu versichern. Oder gibt es konkrete Gründe, warum Person A bei der Haftpflichtkasse und Person B bei der Hanse-Merkur versichert ist? Merke: Viele Versicherer bieten einen Nachlass an, wenn 2 oder mehr Personen versichert werden. Bei der Haftpflichtkasse beträgt dieser Nachlass 10%, bei der Hanse-Merkur hingegen 5. Da könnte weiteres Einsparpotential „gehoben“ werden.
In dieser Konstellation dürfte die Kombination beider versicherter Personen mehr Kosten verursachen als nötig.

Haftpflichtversicherung und Hausrat, nun ja. Lässt sich wenig zu sagen, Haftpflichtkasse für die haftpflicht ist schon eine gute Wahl, auch wenn es hier natürlich Feinheiten zu beachten gilt, bspw. Hinsichtlich versicherter Personen. Hausrat past eigentlich nur, wenn es eine der „günstigen Zonen ist, das kann ich nicht beurteilen. Wenn es nur darum geht, den Beitragsnachlass für mehrere Verträge abzugreifen, halte ich das für die falsche Wahl. Kann passen, ich würde tippen, das geht besser. 
 

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hulk

Guten Abend,
vielen Dank für die Anmerkungen.
1) Mein Beruf ist schwierig einzustufen. Ich bin Elektrotechniker mit. 50%büro, die andere Hälfte der andere Kram. Meine Maklerin hat nur Versicherungen bei gleicher Leistung gefunden, die ähnliche Preise haben. Ich liege bei ca 22€ im Monat.
2) Ich hatte Hausrat , Haftpflicht und Unfall zuerst . Dann kam ein Maklerwechsel (die erste war unfähig...unter anderem hat sie bei der HKD meinen Beruf falsch angegeben.). Und bei meiner Frau lief die Unfall aus. Warum sie aber nicht auch dahin gegangen ist, kann ich nicht sagen. Die neue Maklerin ist bemüht, aber es scheint Nachholbedarf zu geben.
3) Das mit der Hausrat kann ich gar nicht sagen, ob es günstiger geht. Das Gebiet ist der Niederrhein um MG.

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk

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Matthew Pryor

Man kann und sollte das durchaus mal mit einer Stellenbeschreibung versuchen, ähnlich wie das bei einer BU auch gemacht werden kann, um eine preiswertere Einstufung durch den Versicherer zu bekommen. Das wird einmal wohlüberlegt formuliert, und dann werden eben die Versicherer angeschrieben. Das ist vergleichsweise wenig Aufwand, der sich aber durchaus rechnen kann. 

Ein praktisches Beispiel, um das zu verdeutlichen (aber nicht, dass mir das als konkrete Handlungsanweisung verstanden wird…)
Manch ein Versicherer ist so freundlich, Gefahrgruppenlisten zu veröffentlichen. Da kann sich der willige Verbraucher mal etwas schlauer machen. So auch die NV Versicherung. Dort gilt: Wer nicht auf der Liste auftaucht (Gefahrengruppen B und C (nicht versicherbare Berufe)), wird, logisch, in die günstige Gruppe A gestuft. So auch der Elektrotechniker. Jetzt kenne ich nicht die genaue Ausgestaltung deiner UV (Grundsumme, Progression, Zusätze), aber ich habe so eine Ahnung. Und da ließe sich nun fast die Hälfte des Beitrages einsparen, ebenfalls im Premiumtarif der NV. Ob dieser Tausch nun ratsam wäre, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Vermittlerin soll mal machen, möglich ist das.

Und im Zuge dessen auch mal die Gesamtkonstruktion auf den Prüfstand stellen, mir graust es schon wieder, wenn ich von einer Unfallrente lese, die da angeboten werden soll. Oder du schreibst halt noch ein paar Zeilen dazu.

 

Zur Hausrat: keine Ahnung, bei Interesse solltet ihr mal einen potenten Vergleichsrechner bemühen, ich mag das jetzt hier nicht auseinanderfusseln.


 

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