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Maciej

Steuererklärung

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Alonsus

Hallo Stefan,

 

am 1.8.2017 wurde die Bitcoin Blockchain aufgespaltet in 2 Versionen. Die eine ist der normale Bitcoin, und die andere Bitcoin Cash. Jeder der zu dem Zeitpunkt Bitcoin besaß, hat die gleiche Stückzahl Bitcoin Cash gratis erhalten. (Ähnlich wie bei einem Aktien Spin off, wo man danach Aktien von 2 verschiedenen Unternehmen besitzt)

 

Marktwert damals ca. 290 USD pro Stück Bitcoin Cash.
https://coinmarketcap.com/currencies/bitcoin-cash/


Am 24.10.2017 gab es dann noch eine Aufspaltung in Bitcoin und Bitcoin Gold, wo man für jeden Bitcoin einen Bitcoin Gold erhalten hatte.

 

Preise pro Bitcoin Gold, am Tag des Forks, zwischen 500 und 150 USD
https://coinmarketcap.com/currencies/bitcoin-gold/

 

Auszüge aus Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin_Cash

https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_bitcoin_forks
 

Zitat

 

Bitcoin Cash (Abkürzung BCC oder BCH), ist eine Kryptowährung, die am 1. August 2017 durch die Abspaltung (Hard Fork) vom Bitcoin-Netzwerk entstand.[1][2][3] Nach Marktkapitalisierung ist Bitcoin Cash die viertgrößte Kryptowährung.[4]

 

Abspaltung von Bitcoin


Ziel der Abspaltung von Bitcoin war die Erhöhung des Blockgrößen-Limits von 1 MB auf 8 MB ohne Übernahme der Protokoll-Erweiterung SegWit. Dadurch sind bei Bitcoin Cash mehr Transaktionen pro Zeit als im Bitcoin-Netzwerk möglich. Bis zur Abspaltung (bis Block 478558) waren beide Blockchains identisch. Dies bedeutet, dass jeder Besitzer von Bitcoin zum Zeitpunkt des Forks Zugriff auf die gleiche Menge an Bitcoin Cash erhalten hat, solange er Zugriff auf seinen privaten Schlüssel hatte.


 

List of bitcoin forks


Bitcoin forks are defined variantly as changes in the protocol[1] or as the situations that occur "when two or more blocks have the same block height".[2] A fork influences the validity of the network rules. Forks are typically conducted in order to add new features to a blockchain, to reverse the effects of hacking or catastrophic bugs. Forks require consensus to be resolved or else a permanent split emerges.[3]

 

Hard forks splitting the cryptocurrency

 

Hard forks splitting bitcoin are created via changes of the blockchain rules, sharing a transaction history with bitcoin up to a certain time and date. The first hard fork splitting bitcoin happened on 1 August 2017, resulting in the creation of Bitcoin Cash.[5][6]

 

A list of hard forks splitting bitcoin by date and/or block follows:

    Bitcoin Cash: Forked at block 478558,[7] 1 August 2017, for each bitcoin (BTC), an owner got 1 Bitcoin Cash (BCH)
    Bitcoin Gold: Forked at block 491407,[8] 24 October 2017, for each BTC, an owner got 1 Bitcoin Gold (BTG)

    Bitcoin Private: Forked at block 511346,[9] 28 February 2018, for each Bitcoin (BTC) or ZClassic (ZCL), an owner got 1 Bitcoin Private (BTCP).

 

 

 

 

im Bitcoin Steuer FAQ auf Bitcoin Talk wurde noch keine abschließende Beurteilung vorgenommen, ob und welche steuerlichen Folgen sich aus den Forks ergeben.


https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0

 

Zitat

BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Vermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit (oder besser: Spin-Off) ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.

 

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reckoner

Hallo,

 

OK, danke für die Aufklärung.

 

Ich würde mich anschließen, versteuert werden muss erst wenn verkauft wird.

Der Einstiegskurs errechnet sich dabei quotal aus dem wirklichen Kaufwert.

 

Stefan

 

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Alonsus

Danke!

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Timo84

Echt zu sagen halte ich nicht viel von den BTC-Kopien (Bitcoin Cash, Bitcoin Diamond, Bitcoin Gold und andere). Ich würde besser mit einer originellen Kryptowährung handeln.

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Relich

Wenn man 2017 mit Kryptos einen Gewinn realisiert hat und für 2018 unrealisierte Verluste hat, stelle ich mir die Frage, inwiefern es Sinn macht, die Kryptos zu "waschen", um die Steuer für 2017 zu drücken. Sprich, die Kryptos mit Verlust zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen. 

 

Vorteil wäre, dass die Verluste von 2018 mit den Gewinnen von 2017 gegenrechnet werden können. Nachteil ist, dass die 12 Monate Spekulationsfrist wieder von vorne beginnen.

 

Wenn ich die 12 Monate Frist aber abwarte und immernoch unrealisierte Verluste habe, kann ich die nach meinem Verständnis nicht mehr gegenrechnen, da die Spekulationsfrist vorbei ist. 

 

Was meint ihr? Übersehe ich etwas, oder ist es ein Nobrainer, die Bestände zu waschen? 

 

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Maciej
vor 3 Stunden schrieb Relich:

Vorteil wäre, dass die Verluste von 2018 mit den Gewinnen von 2017 gegenrechnet werden können.

Bist du dir sicher, dass man Gewinne auch in Folgejahre vortragen kann? Mir ist nicht ganz klar, wie das funktionieren soll, weil man die Gewinne dann ja unendlich vor sich herschieben könnte, in der Hoffnung, irgendwann mal wieder Verluste zu machen. Die Gewinne aus 2017 sollten doch bereits versteuert sein.

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Taxadvisor
vor 12 Stunden schrieb Relich:

Wenn man 2017 mit Kryptos einen Gewinn realisiert hat und für 2018 unrealisierte Verluste hat, stelle ich mir die Frage, inwiefern es Sinn macht, die Kryptos zu "waschen", um die Steuer für 2017 zu drücken. Sprich, die Kryptos mit Verlust zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen. 

 

Vorteil wäre, dass die Verluste von 2018 mit den Gewinnen von 2017 gegenrechnet werden können. Nachteil ist, dass die 12 Monate Spekulationsfrist wieder von vorne beginnen.

 

Wenn ich die 12 Monate Frist aber abwarte und immernoch unrealisierte Verluste habe, kann ich die nach meinem Verständnis nicht mehr gegenrechnen, da die Spekulationsfrist vorbei ist. 

 

Was meint ihr? Übersehe ich etwas, oder ist es ein Nobrainer, die Bestände zu waschen? 

 

Ich würde - trotz der Rechtsprechung zu den Wertpapierkäufen-/verkäufen - eher ein, zwei Tage warten oder eine andere Kryptowährung kaufen. Voraussetzung für den Verlustrücktrag i.R.d. § 23 EStG ist natürlich, dass es keine weiteren Gewinne aus priv. VG in 2018 gibt. Ansonsten wäre das Warten natürlich doppelt ärgerlich.

 

Gruß

Taxadvisor

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Relich
10 hours ago, Taxadvisor said:

Ich würde - trotz der Rechtsprechung zu den Wertpapierkäufen-/verkäufen - eher ein, zwei Tage warten oder eine andere Kryptowährung kaufen. 

Danke für die Rückmeldung. Welchen Vorteil hat es deiner Meinung nach, mit dem erneuten Kauf zu warten?

 

10 hours ago, Taxadvisor said:

Voraussetzung für den Verlustrücktrag i.R.d. § 23 EStG ist natürlich, dass es keine weiteren Gewinne aus priv. VG in 2018 gibt. Ansonsten wäre das Warten natürlich doppelt ärgerlich.

 

Meinst du, wenn im Laufe des Jahres der unrealisierte Verlust zu einem Gewinn würde? Ja, das ist ein Risiko. Bei einer Kursexplosion wäre es tatsächlich nachteilig, jetzt zu waschen, wenn Ende 2018 kein Verlust mehr vorhanden wäre, da dann die neuen Gewinne steuerpflichtig wären. 

 

Also vielleicht am besten bis kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist warten und bei einem unrealisiertenVerlust zu diesem Zeitpunkt waschen - und ansonsten halten?

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rattamahatta
Am 14.5.2018 um 11:53 schrieb Taxadvisor:

Wer auf Nummer sicher gehen will: Ab 2017 kann man auch das qualifizierte Freitextfeld in der elektronischen Erklärung ausfüllen. Da könnte dann z.B. stehen: "Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen wurden nicht erklärt, da die Haltedauer mehr als 12 Monate betrug."

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hatte mich übrigens für diesen Weg entschieden. Im Freitextfeld die Angabe: "Von XXX getätige Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen (Übersicht siehe Aufstellungen zu Anlage XX Seite X) wurden nicht erklärt, da die Haltedauer mehr als 12 Monate betrug." und dazu die Übersicht von cointracking.

 

Vor kurzem kam kommentarlos der Bescheid, keine Rückfragen oder Prüfung oder ähnliches. Kryptothema wurde ignoriert.

 

Gibt es mittlerweile weitere Erfahrungen / Steuerbescheide zu dem Thema?

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feymo211283

Wobei das qualifizierte Freitextfeld dazu führt, dass die Veranlagung nicht mehr lediglich automatisiert durchgeführt wird, sondern das ein Finanzbeamter die Erklärung in die Hand bekommt und selbstständig

veranlagt.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Vor kurzem kam kommentarlos der Bescheid, keine Rückfragen oder Prüfung oder ähnliches. Kryptothema wurde ignoriert.

Was hast du denn erwartet?

Es war doch steuerfrei, warum sollte es da Rückfragen geben? Noch dazu wenn du eine Aufstellung beigelegt hast (genau das wäre doch der Grund für Rückfragen)?

 

Stefan

 

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rattamahatta

Ja hast recht, ist eigentlich das erwartete Ergbebnis.

 

Hatte aber schon damit gerechnet, daß eventuell Nachweise der Veräußerungsgeschäfte nötig sind (die Aufstellung ist ja nur eine Excel Tabelle), oder daß die manuelle Prüfung andere Rückfragen / Belegforderungen auslöst.

 

Naja gut so, wahrscheinlich ein zu kleiner Fisch, dass sich der Aufwand lohnt.

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sgn

Da google leider wenig zum Thema Steuererklärung (speziell: mit der Software Steuersparerklärung) und Kryptowährungen ausspuckt, werfe ich mal die Frage in diese Runde, die sich offensichtlich intensiv mit dem Thema beschäftigt hat:

 

muss ich in der Anlage SO JEDEN einzelnen Trade als eigenes Veräußerungsgeschäft aufführen? 

Überflüssigerweise habe ich im letzten Jahr sehr viele kleine Trades gemacht, weil mir zu dem Zeitpunkt noch nicht so klar war, dass ich das alles bei der Steuer geltend machen müsste, so sind etwa 150 Trades zustandegekommen (lt. cointracking.info aber nur 117 davon, die steuerpflichtig sind).

Oder reicht es, einen entsprechenden Vermerk als Freitext zu machen und die Übersichtstabellen von cointracking anzuhängen?

 

Viele Grüße

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reckoner

Hallo,

 

es reicht ein Eintrag, und Belege braucht man auch nicht unbedingt einzureichen (spätestens ab 2017).

 

Stefan

 

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sgn

Vielen Dank für die Antwort.

 

Ich hatte zeitgleich auch an Steuertipps.de gemailt, der Vollständigkeit halber poste ich das auch nochmal:

 

"Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie müssten den Kauf und Verkauf im Bereich "Private Veräußerungsgeschäfte" erfassen. Siehe Abbildung. Sie können hier auch nur ein Geschäft erfassen, über das Sie den sich insgesamt ergebenden Gewinn/Verlust abbilden."

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sgn
· bearbeitet von sgn

@reckoner :

 

Hast du tatsächlich gar keine Belege eingereicht?

Ich war am überlegen ob ich der Einfachheit halber (also für das FA) den kompletten Tax Declaration Report ("Detaillierte Berechnung") von Cointracking.info plus den Closing Position Report beilege...

 

 

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feymo211283

Wenn ich durch Kryptotrading Verluste innerhalb eines Jahres erwirtschaftet habe, dann würde ich diese ansetzen, da man die Verluste mit kommenden Gewinnen in den nächsten Jahren verrechnen kann.

Wenn ich durch Kryptotrading einen Gewinn innerhalb eines Jahres erwirtschafte, dann gebe ich diese an, da steuerpflichtig.

Wenn ich durch Kryptos Gewinne oder Verluste erwirtschafte, diese aber über ein Jahr gehalten habe, dann gebe ich diese auch nicht an, da kein privates Veräußerungsgeschäft realisiert wurde.

Ausnahme bildet z.B. Neo.

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eugenkss
vor 13 Stunden schrieb sgn:

@reckoner :

 

Hast du tatsächlich gar keine Belege eingereicht?

Ich war am überlegen ob ich der Einfachheit halber (also für das FA) den kompletten Tax Declaration Report ("Detaillierte Berechnung") von Cointracking.info plus den Closing Position Report beilege...

 

 

Seit dem Steuerjahr 2017 sollen überhaupt keine Belege mehr eingereicht werden.

Du musst die relevanten Belege nicht mehr vorlegen, sondern nur noch vorhalten.

Also nur noch dann einsenden, wenn das FA dich dazu auffordert.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Hast du tatsächlich gar keine Belege eingereicht?

Erstens hab' ich keine solchen Spekulationsgeschäfte. Zweitens wäre es auch egal ob mein Finanzamt das akzeptiert, ist sicher immer eine Einzelfallentscheidung.

 

Meine Aussage kam daher, dass das Finanzamt sowieso alles glauben muss und auch erstmal nicht überprüfen kann (insbesondere ob was fehlt).

Du kannst schließlich auch eigene Belege erstellen (Excel-Tabelle etc.), warum sollte dann die Summe angezweifelt werden?

Wenn unterm Strich ein Verlust steht sieht es aber anders aus, das wird meist nicht so einfach geglaubt.

 

Und es kann immer Sachbearbeiter geben die es ganz genau wissen wollen, oder er möchte nur einmal überprüfen ob der Erklärende auch richtig rechnen kann (z.B. Fifo, die Fristen, die Währungsumrechnungen), oder halt einfach Stichproben (jeder Hundertste wird völlig durchleuchtet oder so, wer weiß).

 

Zitat

Seit dem Steuerjahr 2017 sollen überhaupt keine Belege mehr eingereicht werden.

Richtig, daher hatte ich auch "spätestens ab 2017" angemerkt.

Obwohl, bei mir persönlich wurden Belege angefordert - ich bin aber auch sicher kein Regelfall, und es geht um eine Erstattung.

 

Stefan

 

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sgn
· bearbeitet von sgn

Danke für den Input.

 

Das mit den Belegen war mir eigentlich klar, seit letztem Jahr schicke ich nun schon keine Belege mehr mit.

 

Bei den Krypto-Geschichten war ich wohl so paranoid, gleich anzunehmen, dass die Sache da anders wäre, aber Ihr habt natürlich vollkommen recht.

Jetzt bin ich gespannt, ob die davon etwas sehen wollen.

 

Beste Grüße

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Chris4k

Hallo, ich habe mir mithilfe von Excel eine Portfolio-Übersicht meiner Kryptowährungen aufgelistet und mir Datum und Gewinn bzw Verlust aufgeschrieben. Aktuell habe ich einen Verlust und würde euch gerne mal darüber schauen lassen ob ich noch irgendwelche Daten ergänzen muss falls ich mal einen Gewinn über 600,- € realisieren sollte ob dann diese Tabelle ausreicht und ob diese Daten ausreichend sind?

 

Anliegend findet Ihr meine selbst erstellte Excel Tabelle

Investition.xlsx

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Schildkröte

Anbei ein ganz anschaulicher FAZ-Artikel, welcher steuerliche Aspekte rund um Kryptowährungen gut zusammenfasst. 

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PKW

Kryptowährungen / Steuer
 

Obwohl der Referentenentwurf des BMF meines Wissens nur ein Entwurf ist, ist er momentan das Maß der Dinge was die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland angeht.
Wenn Privatpersonen aus Kryptowährungen keine Erträge erzielt (Lending, Staking) sind Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei; Veräußerungsgewinne binnen der Haltefrist unterliegen der Besteuerung mittels persönlichem Steuersatz, sofern die jährliche Freigrenze von 600€ überschritten wird.

Neben der Lektüre des Referentenentwurfs empfehle ich das YT-Video von Finanzfluss mit Prof. Dr. Christoph Juhn (Steuerberater, Professor für Steuerrecht an der FOM Bonn). Im Video wird die Thematik sehr verständlich vermittelt.
 


PS: All diese Regelungen beziehen sich auf "reine" Kryptowährungen, nicht auf Derivate von Kryptowährungen (CFD, ETN usw). Für Letztere gelten die Regelungen der Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 33 Minuten von PKW:

PS: All diese Regelungen beziehen sich auf "reine" Kryptowährungen, nicht auf Derivate von Kryptowährungen (CFD, ETN usw). Für Letztere gelten die Regelungen der Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer

Das ist für Einsteiger und private Kleinanleger eine wichtige Erkenntnis: die ganze Komplexität, die Fallstricke und den Aufwand der steuerlichen Behandlung von direkt gehaltenen Kryptowährungen kann man elegant umgehen, wenn man mit indirekter Anlage in Krypto-ETP/ETN beginnt. Für viele große populäre Kryptowährungen gibt es mittlerweile an deutschen Börsen gehandelte Papiere:

Krypto-ETN bei Xetra

JustETF listet derzeit bereits 33 Krypto-ETP: https://justetf.com/de/find-etf.html?assetClass=class-currency&groupField=index

 

Diese Wertpapiere kann man unkompliziert bei praktisch jedem deutschen Broker kaufen. Das ganze Steuerthema bei Kryptowährungen wird dann automatisch von der deutschen Brokerbank über die Kapitalertragsteuer abgewickelt. Die steuerliche Komplexität der Direktanlage und das Einarbeiten in eine spezielle Kryptobörse, hardware wallets usw. entfällt. Für überschaubare Beträge bis z. B. 5.000 Euro Anlagevolumen spart man sich dann die Kosten eines Krypto-Steuerdienstes, die bei 80 Euro oder mehr im Jahr liegen:

https://cointracking.info/pro.php?language=de

https://www.accointing.com/de-DE/pricing

https://blockpit.io/cryptotax/

 

Bei kleinen Anlagesummen übersteigt der zu erwartende Aufwand und die Kosten der steuerlichen Behandlung schnell den denkbaren spekulativen Kursgewinn.

 

Ich würde daher erst bei größeren Summen in die Direktanlage einsteigen. Dann bezahlen die Kursgewinne hoffentlich die Kosten und den Aufwand für die Steuererklärung und man muss keine Sorgen mehr haben, wenn man doch beispielsweise durch Staking steuerliche Sonderfälle auslöst, die man am Anfang noch nicht verstanden hatte.

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PKW
· bearbeitet von PKW
Jetzt ergibt es Sinn, Danke an Vanity und chirlu
vor 1 Stunde von tyr:

Bei kleinen Anlagesummen übersteigt der zu erwartende Aufwand und die Kosten der steuerlichen Behandlung schnell den denkbaren spekulativen Kursgewinn.

Wer traden will, bzw. unterjährig verkauft, der hat mit Derivaten sogar einen finanziellen Vorteil. Nämlich dann, wenn sein (Grenz-)Steuersatz kleiner größer als die Abgeltungssteuer ist. Und das hoffen wir doch für jeden.
 

Zitat

Ich würde daher erst bei größeren Summen in die Direktanlage einsteigen.

Die Zahlen wachsen doch, noch vor 3 Jahren kriegte man einen Ether für zweistellige Euro, nur 500€ Invest würde heute mehr als 15k im Wallet ergeben.
Ich würde es daher eher an der Haltedauer festmachen.
Nach einem Jahr Haltedauer braucht man Gewinne nicht zu deklarieren, kann das aber tun um quasi das neue Vermögen dem Finanzamt zu offenbaren. Es mag etwas Mühe bereiten, eine Liste zu füllen, in dem die Anschaffungsdaten vorgehalten werden. Aber das ist doch keine Raketenwissenschaft, sondern allenfalls ermüdend, wenn man mehrere Kryptos mit monatlichen Sparplänen bespart.
Von Bitcon_de habe ich damals nur die Kaufbestätigungen per eMail erhalten und die abgespeichert. Den "Jahreskontoauszug" von Bison habe ich noch nicht gesehen, es kann sein dass der einem diese leidige Arbeit abnimmt.
Und von ausländischen Börsen halte ich eh Abstand, ich sprech zu schlecht ausländisch um mich damit abgeben zu wollen.

 

Zitat

und man kann muss keine Sorgen mehr haben, wenn man doch beispielsweise durch Staking steuerliche Sonderfälle auslöst, die man am Anfang noch nicht verstanden hatte.

Ja, die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuern zahlen.  :(
Die Kenntnis aber häufig. :)
(A.M. Rothschild)
Deshalb gibt es doch diesen Faden

 

Edit: Jetzt ergibt es Sinn. Danke an Vanity und chirlu

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