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Maciej

Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 8 Minuten von PKW:

wenn sein Steuersatz kleiner als die Abgeltungssteuer ist

 

Du meinst das Gegenteil.

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vanity
vor 18 Minuten von PKW:

Nämlich dann, wenn sein Steuersatz kleiner als die Abgeltungssteuer ist. Und das hoffen wir doch für jeden.

Ich hoffe für keine:n, dass sein:in Grenz-Steuersatz kleiner als der Abgeltungs-Steuersatz ist.

 

Und falls es doch so sein sein sollte, sollte dem schleunigst durch Maßnahmen jenseits der Kryptowelt entgegengewirkt werden.

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PKW
vor 34 Minuten von chirlu:

 

Du meinst das Gegenteil.

Hast Recht, ist schon spät ...

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 2 Stunden von PKW:

Und von ausländischen Börsen halte ich eh Abstand, ich sprech zu schlecht ausländisch um mich damit abgeben zu wollen.

Ich bin da bisher gegenteilig eingestellt. Inländische Kryptobörsen bieten regelmäßig im Vergleich zu internationalen Kryptobörsen nur wenige ausgewählte Coins an und das nicht unbedingt günstig/liquide. Mich überzeugt diese deutsche Kryptobörsen-Regionalliga bisher nicht. Wer z. B. mit Bitcoin und Ethereum zufrieden ist kann damit glücklich werden und hätte bei Problemen die Chance auf Durchsetzung von Ansprüchen im eigenen Rechtsraum.
 

Bei Binance, Kucoin usw. mit angeblich keinerlei Sitz oder Briefkasten auf den Seychellen oder Cayman Islands kann man als deutscher Privatanleger kaum rechtliche Ansprüche durchsetzen. Für rechtliche Ansprüche wäre erst einmal ein rechtlicher und regulatorischer Rahmen notwendig, den Coinbase z. B. hat. Warum mit viel weniger zufrieden geben?

 

Und für kleines Geld lohnt sich der ganze Aufwand der Direktanlage meiner Meinung nach nicht. Mit überschaubaren Beträgen kann man jedoch unkompliziert mit Krypto-ETP teilnehmen.

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alex08
vor 8 Stunden von vanity:

Ich hoffe für keine:n, dass sein:in Grenz-Steuersatz kleiner als der Abgeltungs-Steuersatz ist.

 

Und falls es doch so sein sein sollte, sollte dem schleunigst durch Maßnahmen jenseits der Kryptowelt entgegengewirkt werden.

Hehe, ja. So sieht es aus.

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Trader42

Hat jemand zufällig einen brauchbaren Steuerberater der ein wenig Ahnung von Crypto Versteuerung bei Privatleuten hat und einen auch noch zur eventuellen Gründung einer Vermögensverwaltenden / Trading GmbH beraten kann?

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PKW
vor 22 Minuten von Trader42:

Hat jemand zufällig einen brauchbaren Steuerberater der ein wenig Ahnung von Crypto Versteuerung bei Privatleuten hat und einen auch noch zur eventuellen Gründung einer Vermögensverwaltenden / Trading GmbH beraten kann?

zumindest gibt er was auf yt preis

 

 

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Trader42

@PKWschaue ich mir an, danke. 

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Chips

Hi, kurze Meinung. Ich hab für letztes Jahr einen steuerrelevanten Gewinn auf Kryptos anzugeben. Kann ich da die Fünftelregelung auf den privaten Veräußerungsgewinn anwenden? 

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Undercover
vor 3 Minuten von Chips:

Hi, kurze Meinung. Ich hab für letztes Jahr einen steuerrelevanten Gewinn auf Kryptos anzugeben. Kann ich da die Fünftelregelung auf den privaten Veräußerungsgewinn anwenden? 

Natürlich nicht.

Das sind doch keine außerordentlichen Einkünfte.

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Chips
vor 2 Minuten von Undercover:

Natürlich nicht.

Das sind doch keine außerordentlichen Einkünfte.

Sicher? Mir scheint das schon so. 

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/v/veraeusserungsgewinn/

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chirlu

Hui, ich muß @Undercover recht geben. :w00t: Scheint mir auch abwegig. Wo siehst du da einen Betrieb oder „Vermögen, das der selbständigen Arbeit dient“ (womit wohl eher eine Arztpraxis o.ä. gemeint ist)?

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bondholder
vor 28 Minuten von Chips:

Sicher? Mir scheint das schon so.

Dann musst du jetzt nur noch ein Finanzamt finden, dass deine Auffassung teilt.  :blushing:

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Chips
vor 53 Minuten von chirlu:

Hui, ich muß @Undercover recht geben. :w00t: Scheint mir auch abwegig. Wo siehst du da einen Betrieb oder „Vermögen, das der selbständigen Arbeit dient“ (womit wohl eher eine Arztpraxis o.ä. gemeint ist)?

Ich frag ja nur :) Ich vermute, dass ich auch was zu dem Thema "Bitcoin" und "Fünftelregelung" gefunden hätte. Ich lese da im Zusammenhang eben eher von Abfindung oder wenn einen Betrieb veräußert. Wie wäre das wohl, wenn ich bei Wer wir Millionär eine Mio. gewinne, könnte ich vermutlich auch nicht auf 5 Jahre aufteilen...?

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chirlu
vor 12 Minuten von Chips:

Wie wäre das wohl, wenn ich bei Wer wir Millionär eine Mio. gewinne, könnte ich vermutlich auch nicht auf 5 Jahre aufteilen...?

 

Ist nicht nötig, da nach überwiegender Ansicht steuerfrei.

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Chips
vor 53 Minuten von chirlu:

 

Ist nicht nötig, da nach überwiegender Ansicht steuerfrei.

Oh, ich dachte tatsächlich, dass nur beim staatlichen Lotto der Gewinn steuerfrei sei. Es geht wohl darum, dass wenn es Glücksspiel sei, steuerfrei wäre. Aber das mit Bitcoin doch auch. Also müsste das doch auch steuerfrei sein, hehe. 

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brügge
vor 29 Minuten von Chips:

Oh, ich dachte tatsächlich, dass nur beim staatlichen Lotto der Gewinn steuerfrei sei. Es geht wohl darum, dass wenn es Glücksspiel sei, steuerfrei wäre. Aber das mit Bitcoin doch auch. Also müsste das doch auch steuerfrei sein, hehe. 

Ein Lottogewinn selbst ist steuerfrei.

Grund: Der Lottogewinn fällt nicht unter die in § 2 Abs.3 EStG sowie " 22EStG fallenden Einkunftsarten.

Die Einkünfte, die mit dem Lottogewinn erzielt werden,

sind dagegen steuerpflichtig.

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RTekener
9 hours ago, Chips said:

Gute Nachrichten für die Staker. Die 10 jährige Haltefrist bis zur Steuerfreiheit liegt nun auch bei einem Jahr, auch wenn man staked. 

https://www.btc-echo.de/schlagzeilen/defi-finanzministerium-streicht-haltefristverlaengerung-von-zehn-jahren-140143/

In der Tat gute Nachrichten und  kommt gerade noch rechtzeitig vor Abgabe meiner Steuererklärung.

Das offizielle BMF-Schreiben soll zeitnah im Mai dazu noch rauskommen.

 

Wie macht ihr das in der Steuererklärung für Verkäufe von Coins die im Staking waren - trotzdem Angeben mit Hinweis, dass die 10 Jahre gekippt wurden? Oder kann es jetzt einfach weggelassen werden?

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