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arteon

Bedingungswerk der VKB und Akademiker

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arteon

Ich (25J) habe mein Studium abgeschlossen und beginne demnächst die Berufstätigkeit (Ing. in der Automobil-Entwicklung). Zu Beginn des Studiums (2011) wurde eine BU (SBV Optimal) bei der VKB abgeschlossen, im Hinblick auf eine mögliche Hochstufung der BU-Rente bzw. eine Fortsetzung der abgeschlossenen BU gehe ich das Bedingungswerk durch und versuche dieses zu verstehen und mich grundlegend in das Thema einzuarbeiten. Die damals festgelegten Bedingungen sind aber weiten nicht optimal und ich werde mich demnächst an einen Makler wenden für BU-Angebote, welche bessere Bedingungen + sich besser an mein evtl. zukünftiges Leben angleichen. Nun zu den Punkten, welche mir besonders auffielen (Punkte, welche ich kritisch betrachte, sind fett markiert:

 

Bezugspunkt: Arztanordnungsklausel

Zitat

Lässt die versicherte Person Behandlungsmaßnahmen, die der behandelnde oder untersuchende Arzt anordnet oder empfiehlt, nicht durchführen, hat dies keinen Einfluss auf die Feststellung und Anerkennung von Berufsunfähigkeitsleistungen, wenn es sich um einschneidende Maßnahmen handelt (z.B. Operationen, Strahlentherapie, Chemotherapie). Die versicherte Person ist jedoch auf Grund der allgemeinen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zumutbaren- sach- und fachkundigen – ärztlichen Anordnungen oder Empfehlungen mit dem Ziel die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, Folge zu leisten. Zumutbar sind ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind. Dazu zählen z.B. die Teilnahme an Kur- und Reha-Maßnahmen, die Einnahme verordneter Medikamente, die Verwendung von Seh- und Hörhilfen sowie orthopädischer und anderer medizinische-technischer Hilfen, die Durchführungen. Außerdem müssen die ärztlichen Anordnungen oder Empfehlungen sichere Aussicht auf zumindest Besserung des Gesundheitszustandes der versicherten Person bis zur Leistungsgrenze bieten.

Zunächst ist es mal gut, dass man "einschneidende" Maßnahmen nicht durchführen lassen muss, aber dann gleich ein Verweis auf die VERPFLICHTUNG  der allgemeinen gesetzlichen Schadenminderungspflicht. Dies bedeutet, dass man trotzdem jeden noch so kleinen "Furz" mitmachen muss. Gesteigert durch die Begriffe ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen. Der Abschluss bedeutet doch auch nichts anderes als das Folgende: Wenn meine BU unter 50 % fällt (bspw. 49,9%) wird nicht mehr gezahlt, oder? Zusammenfassend würde ich sagen, dass die Arztanordnungsklausel sehr schlecht für mich ausfällt.

 

Bezugspunkt: Ausscheiden aus den Berufsleben:

Zitat

… Nach einem dauerhaften Ausscheiden kommt es darauf an, dass die versicherte Person außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens entspricht.

Zunächst einmal das KANN, ohne den weiteren Absatz würde ich das dahingehend deuten das man alles machen müsste, also auch vom Ing. zur Putzkraft (übertrieben dargestellt). Der nachfolgende Absatz schränkt es aber ein und wird folgend weiter ausgeführt:

 

Zitat

Die wirtschaftliche und soziale Lebensstellung ist gewahrt, wenn die berufliche Qualifikation, die berufliche Stellung, deren soziale Wertschätzung und die daraus bezogene Vergütung das bisherige Niveau nicht spürbar unterschreiten. Bei der Beurteilung der zumutbaren Minderung der Vergütung berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalles. Krankheitsbedingte Einkommensausfälle werden nicht berücksichtigt. Auf die abstrakte Verweisung verzichten wir.

Was versteht die VKB als spürbar? Mein Gespür wird wohl im Leistungsfall stark vom Gespür der VKB abweichen. Berücksichtigung des Einzelfalles, ist dies als positiver oder negativer Punkt zu sehen?

 

Bezugspunkt: Umorganisationsklausel:

Zitat

Bei selbstständigen, freiberuflichen Tätigen und Gesellschaftern bzw. Angestellten mit Unternehmensleitungsbefugnis ist für BU im Sinne von Satz 1 zusätzlichen nachzuweisen, dass die versicherte Person auch bei möglicher und zumutbarer betrieblicher Umorganisation zu mindestens 50 % außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben. Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn sie wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und die versicherte Person eine unternehmensleitende Stellung behält, die der bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung (Absatz 6 -- zuvor zitierter Text--) entspricht.

Ich beziehe mich hier vor allem auf den Punkt "Angestellten mit Unternehmensleitungsbefugnis", wenn es gut läuft komme ich evtl. einmal dorthin. Punkte die mich stören, sind das wirtschaftliche und betrieblich zweckmäßige. Ist dies irgendwo definiert oder kann das die VKB im Prinzip nach eigener Lust und Laune festlegen?

 

Insgesamt schätze ich das Bedingungswerk nicht sehr vorteilhaft für mich ein, seht ihr das ebenso?

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polydeikes

Im Sticky ist der Unterschied Heilbehandlungen / Maßnahmen / Empfehlungen sowie §242 BGB eigentlich hinreichend erklärt. Da einfach mal rein schauen.

 

Abstrakte Verweisung / Änderung Prüfkriterien bei Ausscheidem aus dem Berufsleben ist auch im Sticky erläutert.

 

Fehlende absolute Grenzen bei zumutbarer Einkommensreduzierung sind ebenfalls im Sticky erklärt.

 

Die Ausweitung einer Umorga-Klausel auf AN, GGF, Freiberufler ist ebenfalls im Sticky ausführlich erklärt.

 

---

 

Die genannten Passagen entsprechen jeweils der worst case Regelung am Markt, oder sind nur minimal davon entfernt. Korrekt.

 

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arteon

Vielen Dank für die Rückmeldung. Aus dem Sticky habe ich folgende Info entnommen:

 

Zitat

Aus meiner ganz persönlichen Sicht sind Stand der Bedingungswerke ab November 2015 folgende BU Bedingungswerke einen Blick wert ...

 

Zitat

Alte Leipziger, Bayerische, Barmenia, Condor, Dialog, HDI, LV871, Volkswohlbund, Continentale

 

Kann man davon ausgehen, dass sich diese in ihrem Bedingungswerk (Stand '17) deutlich von der VKB im positiven Sinne absetzen?

 

Lässt sich diese Gruppe durch meine persönlichen Faktoren (25J, Berufseinstieg, Ing. in der Entwicklung) weiter grob eingrenzen?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sagen wir mal so. Der Markt ist rein AVB-seitig in den letzten 2 Jahren enger zusammen gerückt. Es gibt durchaus einige Versicherer, mit deren AVB man inzwischen ganz gut leben kann. Feine Nuancen bleiben und insbesondere Flexibilität und Anpassbarkeit ergibt nach wie vor himmelweite Unterschiede. Dazu lässt sich aber nichts Gescheites sagen, ohne die Präferenzen zu kennen.

 

Die AVB-Katastrophen am Markt mögen weniger geworden sein, dafür bekommt man mit über Schnupfen hinaus in der post-LVRG Ära inzwischen   kaum noch vernünftige Ergebnisse. Was nützt es, wenn die AVB einer Dialog, Canada Life, Bayerischen, Condor, Continentale oder Stuttgarter leidlich gut sind, aber die Risikoprüfung nen Witz.

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arteon
vor 17 Stunden schrieb polydeikes:

Sagen wir mal so. Der Markt ist rein AVB-seitig in den letzten 2 Jahren enger zusammen gerückt. Es gibt durchaus einige Versicherer, mit deren AVB man inzwischen ganz gut leben kann. Feine Nuancen bleiben und insbesondere Flexibilität und Anpassbarkeit ergibt nach wie vor himmelweite Unterschiede. Dazu lässt sich aber nichts Gescheites sagen, ohne die Präferenzen zu kennen.

 

Die AVB-Katastrophen am Markt mögen weniger geworden sein, dafür bekommt man mit über Schnupfen hinaus in der post-LVRG Ära inzwischen   kaum noch vernünftige Ergebnisse. Was nützt es, wenn die AVB einer Dialog, Canada Life, Bayerischen, Condor, Continentale oder Stuttgarter leidlich gut sind, aber die Risikoprüfung nen Witz.

Die Risikoprüfung ist nicht das Problem, außer einer Allergie (Heuschnupfen, nicht chronisch) liegen keine Befunde vor.

 

Ich habe mir einmal die AVBs der Alte Leipziger, Bayerische, Barmenia, Condor, Dialog, LV871 und Continentale angesehen (Stand der AVBs 1.17) und mit verschiedenen Punkten (weltweit, Arztanordnung, etc.) verglichen. Wer möchte kann sich gerne die PDF (Formulierungen wurden direkt aus den AVBs kopiert) ansehen. Grün ist für mich eine sehr gute Formulierung/ Bedingung, gelb ist schlechter und rot ist für mich nicht akzeptabel.

 

Auffällig ist, dass sich die BUs hinsichtlich "abstrakte Verweisung", "ab wann gilt die BU", "Beschreibung der konkreten Verweisung" sehr ähnlich sind und kaum Unterschiede bestehen.

Beginnend mit dem Punkt der Absicherung im Straßenverkehr erfolgt die erste Differenzierung. Hierbei stellen die AL (BV10/11) und LV1871 (Golden BU) sehr gute Bedingungen für mich dar, bei welchen auch Verkehrsdelikte mit einbezogen werden. Ebenso ist hinsichtlich der Arztanordnung bei der AL und LV1871 die beste Bedingung für den VN zu finden, bei den anderen BUs werden abstrakte Begriffe wie "zumutbar" oder "Schaden für Leben oder Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen" die ich im Schadensfall lieber nicht übersetzt wissen möchte.

 

Mit Bezug auf die Nachprüfung sind die AVBs ebenfalls relativ ähnlich, alle beziehen sich in ihren Bedingungen auf die Eingangsprüfung, welche der Prüfung zu Beginn der BU entspricht (mit dem Zusatz "auch Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit neu erworben hat", dieser ist aber bei allen AVBs zu finden)

 

Insgesamt besitzen meiner Meinung nach die AL BV10/11 und LV1871 Golden BU die AVBs, welche im Ernstfall für den VN sehr gut sind. Berücksichtigt habe ich hier jedoch nicht die Anpassungsmöglichkeiten (BU-Renten Erhöhung), erst wollte ich einmal wissen wie der VN im Falle der BU behandelt wird. Der Punkt der Umorganisation habe ich hinsichtlich eines leitenden Angestellten bewertet, nicht auf einen Selbständigen.

 

Meiner Meinung nach hat die LV1871 sehr gute BU Bedingungen, wurde jedoch in der aktuellen Finanztest-Untersuchung eher nicht so gut bewertet (Punkt Anträge, nur mit 3,6). (Sieger Europa SBU E-BU mit 0,9 i.Vgl. LV1871 Golden BU  1,9)

 

Für Feedback wäre ich äußerst dankbar ob ihr die Punkt ebenfalls so seht.

 

Vergleich BU.pdf

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polydeikes

Guter Witz. Trivialer Heuschnupfen und bspw. Condor, zwischen 20 und 50 % Risikozuschlag, abhängig von ggf. Hyposensibilisierung und / oder der Einnahme von Dosieraerosolen. Bis auf letzteres mögen Gesellschaften mit vernünftiger Risikoprüfung gar keine Probleme haben, aber die kann man an einer halben Hand abzählen.

 

Dazu noch schön GKV, 1-2 Lungenfunktionstests in den letzten 2 Jahren mit falsch abgerechneter Asthma Diagnose und bei Handlungen auf Basis von "ist nicht das Problem" habe ich mind. 5 Jahre eine Spendenquittung in der Hand, wenn der Leistungsantrag dann auch noch gleichermaßen professionell läuft.

 

Da gehst du Welten zu bläugig ran. Brauchbare AVBs zu finden, wird seit 2015 zunehmend jedes Jahr weniger problematisch. Sie zu bekommen dafür um so mehr.

 

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Die kleine Gegenüberstellung ist nicht so katastrophal, wie ich es hier sonst gewohnt bin. Mal abgesehen davon, dass sich hier mehr Nuancen verbergen, als mit 3 Farben sauber dargestellt werden könnte und abgesehen davon, dass "Verweisung auf Beruf" ein ziemlich böser Begrifflichkeitsfehler ist, passt das so als keiner Laienüberblick.

 

Beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ist die Bayerische inhaltlich falsch erfasst, da sie mit Verzicht auf unfreiwilligen Wegfall eine Sonderrolle am Markt einnimmt. Zudem ist mir nicht klar, wofür man bei den Stichpunkten eine Prestige braucht, diese Punkte regelt die Komfort identisch.

 

Der Punkt Nachprüfung ist inhaltlich leider komplett falsch, wobei sinnentstellend besser formuliert wäre. Das ist aber nicht deine Schuld. Man müsste zunächst mal wissen, dass es drei Zeitpunkt gibt. Erstprüfung, Nachprüfung und das nicht minder Entscheidende dazwischen. Versteht aber Finanztest auch nicht, mach dir da also keinen Kopf. Darüber hinaus unterscheidet sich die tatsächliche Ausprägung in der Nachprüfung bei den genannten Gesellschaften auch so erheblich, Thema bspw. Meldepflichten / Mitwirkungspflichten. Es ist also auch formal falsch.

 

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Zitat

Meiner Meinung nach hat die LV1871 sehr gute BU Bedingungen, wurde jedoch in der aktuellen Finanztest-Untersuchung eher nicht so gut bewertet (Punkt Anträge, nur mit 3,6). (Sieger Europa SBU E-BU mit 0,9 i.Vgl. LV1871 Golden BU  1,9)

 

Erster April ist doch schon eine ganze Weile her?

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arteon
Zitat

aber die kann man an einer halben Hand abzählen.

Welche sind das denn, wäre ja ganz interessant zu wissen.

 

Zitat

ein ziemlich böser Begrifflichkeitsfehler ist, passt das so als keiner Laienüberblick.

Um mehr geht es mir auch nicht, vornehmlich arbeite ich mich wie erwähnt in das Thema ein. Ich möchte die Begriffe/ Formulieren grob einordnen können um überhaupt in einen Dialog bzgl. BU (was möchte ich, was ist mir wichtig, etc.) treten zu können.

 

Zitat

und das nicht minder Entscheidende dazwischen

Also wie handhaben die Gesellschaften die Leistungsfälle, sprich man benötigt hier wirkliches Insider-/Fach-Wissen?

 

Zitat

Erster April ist doch schon eine ganze Weile her?

Bezug? Das ich der Meinung bin, dass die LV1871 gute AVBs hat oder das Abschneiden in der Finanztest?

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polydeikes
Zitat

Welche sind das denn, wäre ja ganz interessant zu wissen.

 

Reich mal ne Rivo bei der Europa ein. Dann weisst du schon mal, wer es nicht ist.

 

 

Zitat

Um mehr geht es mir auch nicht, vornehmlich arbeite ich mich wie erwähnt in das Thema ein. Ich möchte die Begriffe/ Formulieren grob einordnen können um überhaupt in einen Dialog bzgl. BU (was möchte ich, was ist mir wichtig, etc.) treten zu können.

Spricht ja auch nichts dagegen. Du hast zumindest schon mal sauberer gearbeitet, als ich das hier gewohnt bin. Ungeachtet dessen gelangt man immer irgendwann an einen Punkt, wo Erkenntniszugewinn nur noch mit massivem Zeitansatz überhaupt möglich ist. Oder eben ob Praxismangel unmöglich bleibt.

 

Ich bin ein großer Freund davon Entscheidungskompetenz aufzubauen, grundsätzlich. Aber das ist rote Denkweise.

 

Akribischer Überfokus auf Nebenkriegsschauplätze ist blau. Kann man machen, ist dann aber halt Kacke. Dafür kauft sich der Rote professionelle Dienstleistung ein. Der Blaue ist bei Check24 dann besser aufgehoben und hat am Ende ein gutes Gefühl mit seinem schwachsinnigen Ergebnis, weil er es ja selbst gemacht hat und alle anderen eh nur xyz sind.


 

Zitat

 

Also wie handhaben die Gesellschaften die Leistungsfälle, sprich man benötigt hier wirkliches Insider-/Fach-Wissen?


 

 

Das ist zwar nützlich, es reicht aber völlig AVBs lesen zu können. Wer 1-2 Jahre nichts vor hat und die richtigen Schulungen besucht, kann sich beides problemlos selbst aneignen, ist keine Rocketscience.

 

Zitat

Bezug? Das ich der Meinung bin, dass die LV1871 gute AVBs hat oder das Abschneiden in der Finanztest?

Der Finanztestsatzteil.

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arteon

Noch als Info, die Finantest kam aus diesem Grund zur Bewertung der LV1871

Zitat

Einige Anbieter, darunter LV1871 (Golden SBU) haben zwar sehr gute Bedingungen, leider aber einen relativ schlechten Antrag: Der Versicherer fragt etwa, ob Kunden anderswo bereits abge­lehnt wurden. Psychische Erkrankungen werden zehn Jahre zurück abge­fragt. All das kann eher zur Ablehnung von Kunden führen.

 

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polydeikes

Gute Bedingungen und leichte Annahme schließen sich zunächst mal gegenseitig aus. Aus der Praxis komme ich zu anderen Ergebnissen. Quantitativ ist eine saubere Risikoprüfung sehr viel relevanter, als ob nun nach 5 oder 10 Jahren bzgl. Psyche gefragt wird. Auch kann man den Punkt so nicht 1:1 stehen lassen. Die 10-Jahresfrist bezieht sich auf BEHNANDLUNGEN durchgeführt von Psychologen und Psychotherapeuten (2.6). Die bestehen oder bestanden Störungen / Krankheiten oder Beschwerden Frage (2.2j)  bezieht sich auf 5 Jahre. Insofern ist die Aussage (psychische Erkrankungen) völlig falsch, dafür müsste man jetzt aber zumindest grundlegend Ahnung von VVA haben, das will ich Journalisten natürlich nicht zumuten.

 

Eine Europa fragt via 5 Jahre untersucht, behandelt, beraten (2j, was aber durchaus selten ist). Hat aber noch die nette 6. mit Gesundheitsstörungen der letzten drei Monate. Na, mal nach der Arbeit müde gewesen in den letzten drei Monaten?

 

Eine Europa fragt in 15. ebenfalls explizit nach bestehenden Absicherungen oder in den letzten 5 Jahren beantragten Absicherungen. Ob das vor HIS effektiv eine andere Wirkung als bemängelte Antragsfrage für die Risikobeurteilung entfaltet, mag ich dringend bezweifeln. Ich würde jede Wette eingehen, dass die Europa eine Risikoprüfung bei Negativmerkmal schon aus Personalansatz heraus anders angehen wird als ein richtiger BU-Versicherer.

 

Ist schon alles eher praxisfremd.

 

 

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