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finanzdschungel

Vermögenswirksame Leistungen - Details und Empfehlungen

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finanzdschungel
· bearbeitet von finanzdschungel

Hallo zusammen,

 

ich habe mich nochmal mit dem Thema "VL / Vermögenswirksame Leistungen" beschäftigt.

 

Ich weiß grob, was die "VL" sind und wie man sie nutzen kann. 

- Der Arbeitgeber ermöglicht einem VL in Höhe von bspw. 30 Euro

- Der Arbeitnehmer kann die VL bis auf 40 Euro aufstocken 

- Der Arbeitnehmer sucht sich seinen VL-Vertrag aus (bspw. Banksparplan, Fondssparplan, ETF-Sparplan, Bausparvertrag) und weist den Arbeitgeber an, den gewünschten Betrag dort monatlich einzuzahlen

- Wenn man die VL vom Arbeitgeber (bspw. 30 Euro) nicht nutzt, dann verschenkt man quasi Geld, weil man das auch nicht ausgezahlt bekommt

 

So habe ich bspw. meinen ersten VL-Vertrag vor ca. 5 Jahren abgeschlossen und dachte eigentlich, dass ich das Konstrukt verstanden hätte.

 

Nun sind mir aber im Detail noch weitere Fragen aufgekommen:

1) Ist der einzige Vorteil der VL, dass man diese nehmen sollte, weil der Arbeitgeber bspw. 30 Euro ermöglicht und man diese 30 Euro sonst gar nicht erhält. Oder ergibt sich auch noch ein Vorteil hinsichtlich Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen oder was auch immer? 

 

2) Welchen Vorteil bietet es, wenn man den Betrag quasi vom eigenen Gehalt aufstockt auf 40 Euro? Diese Aufstockung von bspw. 10 Euro zahlt man doch von seinem Netto-Gehalt, oder? Also macht es eigentlich keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber 30 Euro VL überweist und ich privat von meinem Girokonto 10 Euro zusätzlich einzahle? 

 

3) Ein Kollege erzählte, dass er einmal 40 Euro in einen Bauspar-Vertrag überweisen lässt und einmal 40 Euro in einen Fondssparplan bei der Deka. Welchen Sinn macht das? Kann man überhaupt mehr als 40 Euro VL einzahlen oder gelten diese 40 Euro pro Vertrag? 

 

4) Zahlt man immer 6 Jahre aktiv VL ein und im 7. Jahr ruht das Kapital, d. h. es sind keine weiteren Einzahlungen mehr notwendig? Gilt das sowohl bei Bausparen als auch bei Bank- und Fondssparplänen?

 

5) Sollte man dann immer gucken, dass man nach 6 Jahren dem Arbeitgeber einen neuen VL-Auftrag gibt und man auch alle 6 sechs Jahre dann ein neues VL-Produkt abschließt? 

 

6) Was passiert, wenn ich die VL bspw. in einem Bausparvertrag länger als 6 Jahre einfließen lasse, bspw. 7 oder 8 oder 9? Erhöht sich die Sperrfrist dann erneut oder wird sie verlängert? 

 

7) Kann ich bspw. nach 5 Jahren VL-Einzahlung in den Bausparvertrag einen neuen VL-Vertrag (bspw. Banksparplan) abschließen? Oder erleide ich dann Nachteile in dem Bauspar-Vertrag (auch wenn ich die 40 Euro VL dann quasi ausgleiche durch eine Erhöhung der privaten Einzahlung vom Girokonto um 40 Euro)? Den Bauspar-Vertrag würde ich eben nicht kündigen, sondern nur die VL nicht mehr einfließen lassen.

 

8) Wie sieht die Frage 7) aus, wenn ich den ersten Jahren in dem Bauspar-Vertrag zusätzlich auch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie beantragt habe? Muss ich dann wirklich 6 Jahre VL in den Vertrag einzahlen?  Den Bauspar-Vertrag würde ich eben nicht kündigen, sondern nur die VL nicht mehr einfließen lassen.

 

9) Was haltet ihr von VL-fähigen ETF-Sparplänen, bspw. https://www.ebase.com/anlegen-sparen/vermoegenswirksame-leistungen/? Lohnt sich das aufgrund der Depotgebühr? Kann man das ETF-Depot auch nach den sechs Jahren der VL-Einzahlung noch 20 Jahre liegen lassen? Nach exakt 7 Jahren könnten die Börsenkurse ja sehr schlecht stehen. 

 

10) Ich tendiere eher dazu einen VL-fähigen Banksparplan abzuschließen. Laut finanztip ist hier bspw. die ING DiBa oder die Degussa Bank empfehlenswert. Die Degussa Bank hat wohl 3,3 Prozent Rendite pro Jahr, die ING DiBa nur 1 Prozent Rendite pro Jahr. Natülrich ist die Degussa Bank nicht vergleichbar mit der Größe/Kapitalstärke der ING DiBa, aber ich glaube für einen VL-Banksparplan kann man die bessere Rendite bei der Degussa Bank durchaus in Kauf nehmen.

 

11) Kann man eigentlich, wie der Kollege in Punkt 3) erzählt, einfach schon jetzt ein zweites VL-Produkt eröffnen? Dann könnte ich bspw. 40 Euro VL in den Bauspar-Vertrag weiter einfließen lassen und dann zusätzlich 40 Euro VL in den VL-Banksparplan. Dann müsste man nicht immer nach exakt 6 Jahren den richtigen Wechselzeitpunkt finden.

 

 

Viele Grüße

 

finanzdschungel

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Büroklammer
vor 2 Stunden schrieb finanzdschungel:

1) Ist der einzige Vorteil der VL, dass man diese nehmen sollte, weil der Arbeitgeber bspw. 30 Euro ermöglicht und man diese 30 Euro sonst gar nicht erhält. Oder ergibt sich auch noch ein Vorteil hinsichtlich Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen oder was auch immer? 

1: VL ist zusätzlich von Vorteil, wenn du unterhalb der Grenzen (google - irgendwo um die 20 - 25k zu versteuerndem Einkommen) liegst und ein förderfähiges Produkt (Bausparen oder Wertpapier/Fondssparen) abschließt.

 

2) Welchen Vorteil bietet es, wenn man den Betrag quasi vom eigenen Gehalt aufstockt auf 40 Euro? Diese Aufstockung von bspw. 10 Euro zahlt man doch von seinem Netto-Gehalt, oder? Also macht es eigentlich keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber 30 Euro VL überweist und ich privat von meinem Girokonto 10 Euro zusätzlich einzahle? 

2: Korrekt. ABER: Du kannst so die Arbeitnehmersparzulage erhalten - d.h. die Förderung auf deine Sparraten (Über die Anlage N in der Steuererklärung)

 

3) Ein Kollege erzählte, dass er einmal 40 Euro in einen Bauspar-Vertrag überweisen lässt und einmal 40 Euro in einen Fondssparplan bei der Deka. Welchen Sinn macht das? Kann man überhaupt mehr als 40 Euro VL einzahlen oder gelten diese 40 Euro pro Vertrag? 

3: Man kann max. 40 EUR in Bausparen und 34 Euro in Fonds einzahlen, die auch gefördert werden. Förderquote liegt unterschiedlich hoch (bei WPs höher als beim Bausparen)

 

4) Zahlt man immer 6 Jahre aktiv VL ein und im 7. Jahr ruht das Kapital, d. h. es sind keine weiteren Einzahlungen mehr notwendig? Gilt das sowohl bei Bausparen als auch bei Bank- und Fondssparplänen?

4: Gilt nur für Fondssparpläne. Bei Bausparen keine Zeitbegrenzung.

 

5) Sollte man dann immer gucken, dass man nach 6 Jahren dem Arbeitgeber einen neuen VL-Auftrag gibt und man auch alle 6 sechs Jahre dann ein neues VL-Produkt abschließt? 

5:Die Administration regelt die Fondsgesellschaft. Wird automatisch ein neues Unterdepot erstellt.:

 

6) Was passiert, wenn ich die VL bspw. in einem Bausparvertrag länger als 6 Jahre einfließen lasse, bspw. 7 oder 8 oder 9? Erhöht sich die Sperrfrist dann erneut oder wird sie verlängert? 

6: siehe 5

 

7) Kann ich bspw. nach 5 Jahren VL-Einzahlung in den Bausparvertrag einen neuen VL-Vertrag (bspw. Banksparplan) abschließen? Oder erleide ich dann Nachteile in dem Bauspar-Vertrag (auch wenn ich die 40 Euro VL dann quasi ausgleiche durch eine Erhöhung der privaten Einzahlung vom Girokonto um 40 Euro)? Den Bauspar-Vertrag würde ich eben nicht kündigen, sondern nur die VL nicht mehr einfließen lassen.

7: Alles kein Problem. ABER: Banksparplan macht nur Sinn, wenn du oberhalb der Einkommensgrenzen liegst.

 

8) Wie sieht die Frage 7) aus, wenn ich den ersten Jahren in dem Bauspar-Vertrag zusätzlich auch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie beantragt habe? Muss ich dann wirklich 6 Jahre VL in den Vertrag einzahlen?  Den Bauspar-Vertrag würde ich eben nicht kündigen, sondern nur die VL nicht mehr einfließen lassen.

8: Auch egal.

 

9) Was haltet ihr von VL-fähigen ETF-Sparplänen, bspw. https://www.ebase.com/anlegen-sparen/vermoegenswirksame-leistungen/? Lohnt sich das aufgrund der Depotgebühr? Kann man das ETF-Depot auch nach den sechs Jahren der VL-Einzahlung noch 20 Jahre liegen lassen? Nach exakt 7 Jahren könnten die Börsenkurse ja sehr schlecht stehen. 

9: Damit hab ich keine Erfahrung. Bin mir auch nicht sicher, ob die wirklich förderfähig sind --> Müsste man mal nachlesen.

 

10) Ich tendiere eher dazu einen VL-fähigen Banksparplan abzuschließen. Laut finanztip ist hier bspw. die ING DiBa oder die Degussa Bank empfehlenswert. Die Degussa Bank hat wohl 3,3 Prozent Rendite pro Jahr, die ING DiBa nur 1 Prozent Rendite pro Jahr. Natülrich ist die Degussa Bank nicht vergleichbar mit der Größe/Kapitalstärke der ING DiBa, aber ich glaube für einen VL-Banksparplan kann man die bessere Rendite bei der Degussa Bank durchaus in Kauf nehmen.

Produkt ist i.O. . Aber wie gesagt nicht förderfähig.

 

11) Kann man eigentlich, wie der Kollege in Punkt 3) erzählt, einfach schon jetzt ein zweites VL-Produkt eröffnen? Dann könnte ich bspw. 40 Euro VL in den Bauspar-Vertrag weiter einfließen lassen und dann zusätzlich 40 Euro VL in den VL-Banksparplan. Dann müsste man nicht immer nach exakt 6 Jahren den richtigen Wechselzeitpunkt finden

Wechseln kannst du immer. ... Musst den Sparplan dann trotzdem die restliche Zeit liegen lassen --> Gilt nur bei Fondssparplänen.

 

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finanzdschungel

@Büroklammer: Vielen Dank für Deine Antwort! 

Also diese Arbeitnehmersparzulage bekommt man ja nur, wenn das ZVE unte 20-25 T€ liegt. Diese Grenze überschreite ich.

Um es besser zu verstehen, stelle ich nochmal Rückfragen.

Zu Punkt 3: Gelten dann die 40 Euro in Bausparen und 34 Euro in Fonds beides als VL und man erhält für beides Vorteile (wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht bekommt)? Bzw. welche Vorteile? Soweit ich weiß keine, oder?
Also warum nimmt man dann nicht die VL vom Arbeitgeber (30 Euro) in den Bauspar-Vertrag und macht einen privaten Fondssparplan mit 34 Euro im Monat? Wo liegt der Vorteil, wenn man das über den Arbeitgeber als VL macht? (wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht bekommt)?

Zu Punkt 5: wenn ich bspw. von 2012 - 2020 die 40 Euro VL in den Bausparvertrag einfließen lasse und in den Anfangsjahren (bspw. 2012 - 2015) die Arbeitnehmersparzulage bekomme, kann ich dann im Jahr 2020 den Bausparvertrag auszahlen lassen und habe keine Nachteile? Also diese omminöse Sparfrist gilt dann nicht mehr?

Zu Punkt 6: bei Bauspar-Verträgen kann doch kein neues Unterdepot erstellt werden, oder? Du meintest Punkt 4 oder? Also dass es bei Bausparen keine Begrenzung gibt? 

Zu Punkt 9: Es sind auf jeden Fall VL-Depots; die Arbeitnehmerspar-Zulage ist für mich uninteressant, aber ich schätze schon dass man hier auch die Arbeitnehmersparzulage für das Fondssparen bekommt. 

Zu Punkt 10: Ich lese oft von dieser Spar-Pflichtzeit von 6 Jahren und der Ruhezeit von einem Jahr. Ist es also doch egal, wenn ich vorher aufhöre die VL einzuzahlen? Bspw. ich zahle nur 3 Jahre VL in das Produkt (bspw. Bausparer) ein und wechsel dann in ein anderes Produkt (bspw. VL-Banksparplan).  


Also aus meiner Sicht gibt es da zwei sinnvolle Strategien:
- solange man Arbeitnehmersparzulage bekommt, könnte man ein Bauspar-Vertrag abschließen und dort 40 Euro VL einzahlen und einen VL-Fondssparplan und dort 34 Euro einzahlen und dann kann man für beides die Arbeitnehmersparzulage abgreifen.
- wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht mehr bekommt, macht es eigentlich nur Sinn den Anteil vom Arbeitgeber (bspw. 30 Euro) in ein VL-Produkt fließen zu lassen, da die Aufstockung auf 40 Euro ja sowieso vom Netto-Gehalt abgeht.

Verstehe ich das richtig? 


Was sind denn aus Eurer Sicht gute VL-Produkte?

Also ich tendiere da aktuell zu einem einfachen VL-Banksparen (s. o. - Degussa Bank mit 3,3 % Rendite), das läuft sehr stabil und für 480 Euro im Jahr lohnt sich m. M. n. nicht die Schwankungen des ETF-Depots zu beobachten, weil irgendwann möchte man es ja wahrscheinlich verkaufen (weil man nicht lauter Depots haben möchte? Thema Einfachheit!) und hat dann ggf. noch andere ETFs, die die Komplexität auch nicht gerade reduzieren (man muss eben erneut ETFs aussuchen, falls die bisherigen ETFs nicht verfügbar sind etc.). 
 

 

 

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odensee
vor 2 Stunden schrieb finanzdschungel:

Also ich tendiere da aktuell zu einem einfachen VL-Banksparen (s. o. - Degussa Bank mit 3,3 % Rendite)

In deiner Situation würde ich das exakt so machen. Dazu dann einen ETF-Sparplan OHNE VL-Einschränkungen.

 

VL ist mMn nach nur sinnvoll für:

* Mitnahme der Förderung (Arbeitnemhersparzulage und/oder Wohnugsbauprämie)

* und, wenn du diese nicht bekommst, um das Geld vom Arbeitgeber "mitzunehmen" (Achtung: wird natürlich versteuert!). In dem Fall ist ein Banksparplan wie du ihn genannt hast, die einfachste Lösung und gibt eine gute Rendite im "sicheren" Bereich.

 

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bobby13

Wenn du über der Einkommensgrenze liegst (was wohl mittlerweile auf fast jeden Vollzeit arbeitenden zutrifft), hast du nur den Vorteil, dass du vom Arbeitgeber 30€ mehr Gehalt bekommst.

Das wird dann auch noch versteuert und mit Sozialabgaben belastet, also bleiben davon noch 15-20€ übrig.

 

Freiwillige Zuzahlungen oder komplette Eigenfinanzierung des Beitrags würde ich nicht machen. 

Die Einzahlung würde ich dann nur in ein Produkt leisten, dass nach Abschluss der Haltefrist leicht zu veräußern ist. Also eher keinen Bausparvertrag (mMn).

 

Das Konzept der Arbeitnehmersparzulage würde ich auch schon als tot bezeichnen, da die Einkommensgrenzen über Jahrzehnte nur sehr sehr vorsichtig erhöht wurden.

Die Grenze von 17.900€ liegt UNTER Mindestlohnniveau! 

Im Jahr 1990 lag die Grenze bei ca. 13.000€ was bei einer Inflation von 4% heute einem Einkommen von über 40.000€ entsprechen würde.

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finanzdschungel

Okay, danke Euch.

 

Also die Degussa Bank wäre Euch auch nicht zu riskant? Das Angebot von der ING DiBa ist zwar auch gut, aber eben von der Rendite her ganz klar schlechter. 

 

Ansonsten hätte ich noch folgende Fragen, weil mir das noch nicht so ganz klar ist, speziell wenn es um den Fristen und den somit notwendigen Übergang zwischen Produkten geht.

 

Fallen auf VL nur Steuern an oder auch Sozialversicherungsbeiträge? 

 

Zu Punkt 3: Gelten dann die 40 Euro in Bausparen und 34 Euro in Fonds beides als VL und man erhält für beides Vorteile (wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht bekommt)? Bzw. welche Vorteile? Soweit ich weiß keine, oder?
Also warum nimmt man dann nicht die VL vom Arbeitgeber (30 Euro) in den Bauspar-Vertrag und macht einen privaten Fondssparplan mit 34 Euro im Monat? Wo liegt der Vorteil, wenn man das über den Arbeitgeber als VL macht? (wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht bekommt)?

Zu Punkt 5: wenn ich bspw. von 2012 - 2020 die 40 Euro VL in den Bausparvertrag einfließen lasse und in den Anfangsjahren (bspw. 2012 - 2015) die Arbeitnehmersparzulage bekomme, kann ich dann im Jahr 2020 den Bausparvertrag auszahlen lassen und habe keine Nachteile? Also diese omminöse Sparfrist gilt dann nicht mehr?

Zu Punkt 6: bei Bauspar-Verträgen kann doch kein neues Unterdepot erstellt werden, oder? Du meintest Punkt 4 oder? Also dass es bei Bausparen keine Begrenzung gibt? 

Zu Punkt 9: Es sind auf jeden Fall VL-Depots; die Arbeitnehmerspar-Zulage ist für mich uninteressant, aber ich schätze schon dass man hier auch die Arbeitnehmersparzulage für das Fondssparen bekommt. 

Zu Punkt 10: Ich lese oft von dieser Spar-Pflichtzeit von 6 Jahren und der Ruhezeit von einem Jahr. Ist es also doch egal, wenn ich vorher aufhöre die VL einzuzahlen? Bspw. ich zahle nur 3 Jahre VL in das Produkt (bspw. Bausparer) ein und wechsel dann in ein anderes Produkt (bspw. VL-Banksparplan).  

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multivitamin

Ich habe die VL bei der IngDiba. Wenn auch hauptsächlich, weil ich dort schon Kunde bin. Bei den 10€, die mein AG zahlt, mache ich nicht groß rum. Außerdem sagte mir meine dunkle Erinnerung, dass die Degussa Bank auf einem Rahmenvertrag mit umfangreichen Auskunftsrechten bei Schufa u.a. besteht, was ich bei einem reinen Sparvertrag nicht recht einsehe.

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Büroklammer
vor 13 Stunden schrieb finanzdschungel:

Fallen auf VL nur Steuern an oder auch Sozialversicherungsbeiträge? 

Beides. (Aber wir reden hier über Centbeträge)

 

Zu Punkt 3: Gelten dann die 40 Euro in Bausparen und 34 Euro in Fonds beides als VL und man erhält für beides Vorteile (wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht bekommt)? Bzw. welche Vorteile? Soweit ich weiß keine, oder?
Also warum nimmt man dann nicht die VL vom Arbeitgeber (30 Euro) in den Bauspar-Vertrag und macht einen privaten Fondssparplan mit 34 Euro im Monat? Wo liegt der Vorteil, wenn man das über den Arbeitgeber als VL macht? (wenn man die Arbeitnehmersparzulage nicht bekommt)?

--> Sie gelten beide als VL; auch wenn du einen Teil selber zahlst. ABER: Wie du schon erkannt hast - wer zuviel verdient hat keinen Vorteil. (Außer, dass du 30 Euro von deinem AG zusätzlich bekommst).

Zu Punkt 5: wenn ich bspw. von 2012 - 2020 die 40 Euro VL in den Bausparvertrag einfließen lasse und in den Anfangsjahren (bspw. 2012 - 2015) die Arbeitnehmersparzulage bekomme, kann ich dann im Jahr 2020 den Bausparvertrag auszahlen lassen und habe keine Nachteile? Also diese omminöse Sparfrist gilt dann nicht mehr?

--> Richtig. Die 7 Jahre sind dann schon abgelaufen. ABER: Du musst nicht die volle Laufzeit einzahlen - du kannst auch einfach aufhören und dann warten, bis die 7 Jahre ablaufen.

      UND: Das ganze mit der Sperrfrist ist für dich eh nur relevant, sofern du Arbeitnehmersparzulage erhalten hast. (Die würdest du nämlich nicht mehr bekommen, wenn du früher auf das Ersparte zurückgreifen möchtest. (Nennt sich dann förderschädliche Verfügung.) --> d.h. an das Geld kannst du immer; nur musst du bei verfrühter auszahlung die Zulage wieder abdrücken.

Zu Punkt 6: bei Bauspar-Verträgen kann doch kein neues Unterdepot erstellt werden, oder? Du meintest Punkt 4 oder? Also dass es bei Bausparen keine Begrenzung gibt? 

--> siehe 5. (nach 7 Jahres kannste machen was du willst)

Zu Punkt 9: Es sind auf jeden Fall VL-Depots; die Arbeitnehmerspar-Zulage ist für mich uninteressant, aber ich schätze schon dass man hier auch die Arbeitnehmersparzulage für das Fondssparen bekommt. 

--> Dann nimm den Plan von der Degussa. Ist ein super Ding. Hier zahlst du nur unnötig Gebühren würde ich mal pauschal sagen, ohne es nachgeschaut zu haben.

Zu Punkt 10: Ich lese oft von dieser Spar-Pflichtzeit von 6 Jahren und der Ruhezeit von einem Jahr. Ist es also doch egal, wenn ich vorher aufhöre die VL einzuzahlen? Bspw. ich zahle nur 3 Jahre VL in das Produkt (bspw. Bausparer) ein und wechsel dann in ein anderes Produkt (bspw. VL-Banksparplan).

--> Ja, siehe oben.

 

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finanzdschungel

Okay, dann ist es ja eigentlich gar nicht so kompliziert. 


Also diese Sperrfrist von 7 Jahren bedeutet nur, dass die Arbeitnehmersparzulage zurückgezahlt werden muss, wenn man den Vertrag vor 7 Jahren Laufzeit beendet. 

 

Aber wenn ich bspw. von 2012 bis 2017 die VL in einen Bauspar-Vertrag eingezahlt habe und in den ersten 3 Jahren (also 2012 - 2015) die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe, dann kann ich in 2017 auch plötzlich die VL nicht mehr in den Bauspar-Vertrag einzahlen (also nach 5 Jahren), sondern mache bspw. den Degussa Banksparplan auf und zahle dort die VL ein. Ab 2019 kann ich mir das Guthaben aus dem Bauspar-Vertrag dann auszahlen lassen, auch wenn ich nur 5 Jahre die VL dort einbezahlt habe (von 2012 bis 2017). Die Arbeitnehmersparzulage kann ich dann trotzdem behalten? 

Was passiert eigentlich bei der Degussa Bank, wenn ich da 20 Jahre VL einzahle? Muss ich immer nach 7 Jahren einen neuen Vertrag eröffnen, oder nicht? 

Wenn ich nur die VL dort einzahle und keine Arbeitnehmersparzulage erhalte, kann ich den Vertrag auch schon vor 7 Jahren auflösen? Oder muss er mindestens 7 Jahre laufen und danach kann ich den Vertrag bspw. auch im 8. Jahr, im 9. Jahr etc. auflösen und mir das Guthaben auszahlen lassen? Ich meine nämlich gelesen zu haben, dass die VL-Verträge sowieso oft an 7 Jahre Laufzeit geknüpft sind. 

 

@multivitamin: Was ist an einer SCHUFA-Anfrage so schlimm? 

Also ich persönlich würde aufgrund der Rendite dann aktuell den Degussa Banksparplan nehmen. 

Ich schätze dass die Kosten bei Aktien-Sparplänen (egal ob aktiv oder passiv) zu hoch sind. 

 

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multivitamin
vor 9 Stunden schrieb finanzdschungel:

@multivitamin: Was ist an einer SCHUFA-Anfrage so schlimm? 

Schlimm ist es nicht, nur für den gewünschten Zweck völlig überflüssig.

Wenn ich beim Bäcker Brötchen kaufe, muss ich auch keinen Rahmenvertrag abschließen, der Bonitätsabfragen bei einer Handvoll Auskunfteien erlaubt, nur weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann mal mein Geld vergesse und anschreiben lassen will, und es die Geschäftsabläufe des Bäckers vereinfacht, wenn er sich hierfür von allen Kunden im Voraus Bonitätsabfragen genehmigen lässt.

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quark0

Zur Info: wenn ich das richtig sehe, hat die Degussa den Bonus am Laufzeitende von 14% auf 11,5% gesenkt (lt. Vertragsbedingungen Stand 1.8.17) --> siehe hier

 

Macht also dann nicht mehr 3,3% Rendite p.a., sondern "nur" noch 2,75% p.a.

 

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finanzdschungel

Aber wenn ich bspw. von 2012 bis 2017 die VL in einen Bauspar-Vertrag eingezahlt habe und in den ersten 3 Jahren (also 2012 - 2015) die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe, dann kann ich in 2017 auch plötzlich die VL nicht mehr in den Bauspar-Vertrag einzahlen (also nach 5 Jahren), sondern mache bspw. den Degussa Banksparplan auf und zahle dort die VL ein. Ab 2019 kann ich mir das Guthaben aus dem Bauspar-Vertrag dann auszahlen lassen, auch wenn ich nur 5 Jahre die VL dort einbezahlt habe (von 2012 bis 2017). Die Arbeitnehmersparzulage kann ich dann trotzdem behalten? 

Was passiert eigentlich bei der Degussa Bank, wenn ich da 20 Jahre VL einzahle? Muss ich immer nach 7 Jahren einen neuen Vertrag eröffnen, oder nicht? 

Wenn ich nur die VL dort einzahle und keine Arbeitnehmersparzulage erhalte, kann ich den Vertrag auch schon vor 7 Jahren auflösen? Oder muss er mindestens 7 Jahre laufen und danach kann ich den Vertrag bspw. auch im 8. Jahr, im 9. Jahr etc. auflösen und mir das Guthaben auszahlen lassen? Ich meine nämlich gelesen zu haben, dass die VL-Verträge sowieso oft an 7 Jahre Laufzeit geknüpft sind. 

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finanzdschungel

Beim Degussa Produkt muss man auch ein Girokonto dort eröffnen.

 

Sollte man bedenken, dass dieses ggf. in Zukunft Gebühren kostet oder ist das nicht möglich?

 

Hat jemand schon mal das Degussa Angebot und das DiBa Angebot verglichen was das effektiv in Euro bedeutet?

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