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webber

Vorfälligkeitsentschädigung???

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webber

Hallo,

kann mir jemand mal das mit der Vorfälligkeitsentschädigung erklären? Nehmen wir einen aktuellen Baukredit mit 1,5% Zinsen. Das Haus wird in 5 Jahren verkauft. Zu diesem Zeitpunkt bekommt man nur noch Kredite mit 2,5% Zinsen. Fällt das eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn das allgemeine Zinsniveau gestiegen ist? Kann mir das irgendjemand mal "mit Äpfel und Birnen" erklären was da der Sinn hinter ist? Dachte es würde nur relevant sein, in Zeiten sinkender Zinsen.

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Ramstein

Kennst du Google, Wikipedia, o. Ä.?

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webber

Ja, aber ich Blicke es nicht mehr. Das ist momentan wirklich zu viel. Wäre super, wenn mir jemand das in einfachen Worten erklären kann.

 

Und das, obwohl ich momentan in der Buchhaltung tätig bin :-*

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John Silver

Buchhaltung hat ja auch nichts mit Finanzierung zu tun.

Ich versuche es mal einfach zu erklären. Den Wiki Artikel solltest Du trotzdem lesen.

 

Stark vereinfacht:

Du leihst Dir Geld von der Bank für 10 Jahre zu 10% zu einem festen(!) Zinssatz. 

Die Bank versucht sich Geld zu leihen für die 10 Jahre am Markt, möglichst bei gleicher Frist und zahlt für 10 Jahre 7,5%. (Zinssätze sind beispielhaft).

Die Bank verdient also vereinfacht 10%-7,5%=2,5% pro Jahr vom Darlehensbetrag (vor Kosten usw.).

Wenn Du jetzt den Vertrag kündigst nach 5 Jahren, entgehen der Bank für 5 Jahre pro Jahr 2,5% abzüglich Kosten (sehr grob und vereinfacht).

Das ist der Margenschaden.

Zudem hat jetzt die Bank eine Gegenposition die sie am Markt anlegen muss. Falls der Zins gesunken ist, hat sie teurer eingekauft als sie neu verleihen kann.

Außerdem muss sie überhaupt jemanden finden, der den Kredit nimmt (gleiches Risiko, gleiche Frist usw.). Ggf. findet sie hier keine gleichwertige Gegenpartei zu diesem Zins

und muss das Geld zu einem geringeren Zins verleihen, vielleicht zu 7%.

Das ist der Refinanzierungsschaden.

Beide "ergeben" die Vorfälligkeitsentschädigung und können sich daher kumulieren oder zueinander ausgleichend wirken.

 

Das ist jetzt sehr sehr vereinfacht, also lies bitte den Wiki Artikel (oder eine andere Quelle) nochmal.

 



Vorfälligkeitsentschädigung

Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog.

Die VFE fällt an, wenn der Kunde das Darlehen kündigt. Erfolgt die Kündigung durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten (wichtiger Grund), so entsteht ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Kunden, der analog der VFE berechnet wird.

 

Ökonomischer Hintergrund

Die VFE entsteht bei der Kündigung von Festzinsdarlehen. Bei diesen verpflichtet sich die Bank, die Zinsen über den vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraum selbst dann unverändert zu halten, wenn sich die aktuelle Zinssituation verändert hat. In Deutschland ist eine langfristige Zinsbindung bei der Immobilienfinanzierung üblich. In vielen anderen Ländern erfolgt die Baufinanzierung zu variablen Zinssätzen. Grundsätzlich fällt bei variabler Zinsvereinbarung keine VFE an.

Um die Garantie der Bank auf langfristig konstant bleibende Zinssätze sicherzustellen, erfolgt die Refinanzierung der Bank idealtypisch fristenkongruent, d.h. zur Refinanzierung eines 10-jährigen Darlehens verwendet die Bank 10-jährige Einlagen oder Anleihen.

Wird das Darlehen nun vorzeitig zurückgezahlt, so entstehen der Bank gemäß der Marktzinsmethode ein Refinanzierungsschaden sowie ein Margenschaden, weil sie aus vertraglichen Gründen die zur Refinanzierung verwendeten Einlagen oder Anleihen nicht vorzeitig zurückgewähren kann.

Der Refinanzierungsschaden resultiert aus der Refinanzierungsstruktur: Die Bank hatte den Kredit beim Abschluss des Kreditvertrages zu dem damaligen Zinssatz für die damalige Zinsfestschreibung refinanziert. Verändern sich nun die Marktzinsen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung, so kann die Bank die vorzeitig zurückgezahlten Gelder nicht zu dem ursprünglichen, sondern nur zum aktuellen Marktzins wieder anlegen. Die Differenz, bezogen auf die Restlaufzeit, ist der Refinanzierungsschaden. Wenn der Wiederanlagezinssatz größer als der ursprüngliche Zinssatz ist, entsteht ein Refinanzierungsgewinn für die Bank.

Der Margenschaden stellt die Minderung des Gewinns der Bank dar. Die Bank erzielt ihren Gewinn daraus, dass sie Einlagen geringer verzinst als Kredite. Die Differenz (die Marge) der Bank ist umso höher, je länger der Kredit läuft. Wird der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, erzielt die Bank für die Zukunft keine Marge mehr. Dieser Verlust am künftigen Ertrag ist der Margenschaden.

Beide Komponenten zusammen stellen den Gesamtschaden der Bank und damit die Basis der VFE-Berechnung dar.

...

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorfälligkeitsentschädigung

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webber
vor 8 Minuten schrieb John Silver:

Das ist der Refinanzierungsschaden.

in dieser Logik würde es also heißen, dass der Margenschaden quasi immer bei der VFE anfällt. Ob die Bank nun das günstig geliehene Geld von 7,5% an jemand anderen für 15%, statt bisher 10%, verleihen kann, ist dann aber egal?

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DrFaustus
vor 12 Stunden schrieb webber:

in dieser Logik würde es also heißen, dass der Margenschaden quasi immer bei der VFE anfällt. Ob die Bank nun das günstig geliehene Geld von 7,5% an jemand anderen für 15%, statt bisher 10%, verleihen kann, ist dann aber egal?

 

John Silver schrieb doch:

 



Beide "ergeben" die Vorfälligkeitsentschädigung und können sich daher kumulieren oder zueinander ausgleichend wirken.

 

Wenn der Margenschaden 1%p.a. ist, die Bank aber bei der Refi 2%p.a. besser fährt, fällt keine VVE an. (Eigentlich sollte sie dir sogar etwas zahlen, dass du aussteigst, aber wir leben ja nicht im Schlaraffenland;))

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Finanztest-Rechner 

 

Zitat

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung jeweils ist – die es übrigens auch für normale Ratenkredite gibt –, lässt sich bei Immobiliendarlehen nur schwer sagen. Verbraucherschützer monieren, dass Banken zwar bei Ratenkrediten nachvollziehbare Regelungen zur Berechnung haben (dort beträgt die Entschädigung höchstens ein Prozent der Kreditsumme, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr 0,5 Prozent). Doch bei Hypothekendarlehen seien die Berechnungsmethoden höchst undurchsichtig. 

... 
Einige Banken definieren Härtefälle, in denen sie ankündigen, auf die Entschädigung zu verzichten. Sie halten sich jedoch nicht immer daran. So ein Härtefall sei nun tatsächlich die Arbeitslosigkeit, befand das Landgericht Frankfurt im Fall des Familienvaters. Ebenfalls gilt dies für den Todesfall des Darlehensnehmers oder die Erwerbsunfähigkeit, für manche Juristen zählt auch die Scheidung dazu. Ein spektakuläres Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 legte zudem fest: Kündigt eine Bank das Darlehen von sich aus, weil der Kunde durch wirtschaftliche Not in Zahlungsverzug geraten ist, darf sie ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
...
Wer von der Zehnjahresregelung noch nicht profitiert, weil er erst kürzlich gekauft hat, für den gibt es zwei Tipps, um eine drohende Entschädigung beim Verkauf zu umgehen: Findet er eine gleichwertige Immobilie woanders, kann er die Bank um einen Objekttausch bitten, dann läuft der Vertrag weiter. Oder er bittet den Hauskäufer, in den Vertrag einzusteigen, das heißt dann „Schuldnertausch“.

Hier der vollständige FAZ-Artikel.

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Bit

Durch das neue Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung ist es möglich dieser zu entgehen. Wie sieht sowas aber in der Praxis aus? Bzw wird man einen jahrelangen Rechtsstreit haben und was geschieht in dieser Zeit?

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