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ETF, Steuererklärungspflicht je nach Einkommen?

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anefos

Liebe leser,

 

Ich bin neu im Forum und in ETF inverstieren. Neulich (Im Juni) habe ich einen Sparplan gefertigt und hab das iShares STOXX Europe 600 etf gekauft, wo ich 100 euro monatlich inverstiere.

 

Jetzt will ich mein Portfolio vergrößern und hätte folgende Fragen:

 

Zurzeit bin ich nicht Steuererklärungspflichtig, was passiert wenn ich durch das etf-inverstieren ein jährliches einkommen von mehr als 801 euro habe? Werde ich dann steuererklärungspflichtig? Steuer wird ja sowieso den Fiskus direkt gegeben (keine Swapp – etf's),  im Internet lese ich aber dass, wenn man mehr als 801 sonstiges Einkommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

 

Sorry für mein schlechtes Deutsch und Vielen Dank fürs lesen und antworten

 

:)

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reckoner

Hallo,

 

bei inländischen Kapitalerträge ist mit der Abgeltungssteuer alles erledigt.

 

Stefan

 

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anefos

Danke sehr!

 

Auch wenn ich einen Freistellungsauftrag eingereicht habe?

 

Lg

Alex

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Ramstein
vor 1 Minute schrieb anefos:

Danke sehr!

 

Auch wenn ich einen Freistellungsauftrag eingereicht habe?

 

Lg

Alex

 

Dann zahlst du nicht zu wenig Steuern, aber zu viel. Warum holst du dir keine Nichtveranlagungsbescheinigung?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Auch wenn ich einen Freistellungsauftrag eingereicht habe?

Natürlich auch dann.

 

Zitat

Warum holst du dir keine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Ist er denn berechtigt dazu?

Er darf insbesondere keinen Lohn beziehen, und dazu lese ich weder noch. EDIT: War falsch, siehe weiter unten.

 

Stefan

 

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eugenkss
vor 3 Stunden schrieb reckoner:
vor 10 Stunden schrieb Ramstein:

 

Dann zahlst du nicht zu wenig Steuern, aber zu viel. Warum holst du dir keine Nichtveranlagungsbescheinigung?

 

Ist er denn berechtigt dazu?

Er darf insbesondere keinen Lohn beziehen, und dazu lese ich weder noch.

 

Stefan

 

Woher nimmst du die Info, dass man für eine NV-Bescheinigung keinen Lohn beziehen darf?

 

Meines Wissens müssen nur die Einkünfte voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegen. Also unabhängig davon, wieviel dazu Lohn bzw. Kapitalerträge beitragen.

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

oh ja, stimmt, ich hatte es mit "NV kann nicht für Lohn genutzt werden" verwechselt.

 

Die Frage ob anefos berechtigt ist bleibt aber trotzdem offen.

 

Stefan

 

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
vor 11 Stunden schrieb anefos:

Auch wenn ich einen Freistellungsauftrag eingereicht habe

Angenommen, deine Kapitalerträge übersteigen EUR 801:

1. Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag: NV beantragen.

2. Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag + Sonderausgabenpauschale + Sparerpauschbetrag aber dein persönlicher Steuersatz ist niedriger als 25%: Günstigerprüfung durchführen lassen.

3. Dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag + Sonderausgabenpauschale + Sparerpauschbetrag und dein persönlicher Steuersatz ist höher als 25%: Abgeltungssteuer ist günstiger.

 

Da du z.Zt. nicht "steuererklärungspflichtig" bist, gehe ich davon aus, das Fall 1 zutreffen würde.

 

Aussagen gültig bis Ende 2017.

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anefos

Wow, vielen Dank für Ihre Antworte, ich bin sehr dankbar.

 

Zurzeit arbeite ich teilzeit, dass heißt ich werde kalkulieren ob ich NV berechtigt bin.

 

Sonst überlege ich fürs nächste Jahr wieder ins europaischen Ausland zu ziehen, hoffentlich meine Bank -DKB- will mein Konto nicht stornieren und ich kann meine etfs mitnehmen!

 

Grüße

Alex

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