Dies ist durch das in der Präsentation angesprochene Anwendungsschreiben (Download: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2017-06-14-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-Januar-2018-geltenden-fassung-bestimmung-des-anwendbaren-teilfreistellungssatzes.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) überholt (siehe S. 5 unten):    "Bei Dach-Investmentfonds ist für die Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote nicht zu