Zum Inhalt springen
Frau B.

Familienunfallversicherung - Bezugsberechtigte

Empfohlene Beiträge

Matthew Pryor

Oder einfach vom VN die Aushändigung des Versicherungsscheines verlangen, das würde natürlich voraussetzen, dass man sich selbst vorab informiert und über seine Rechte Bescheid weiß. Aber klar, im Nachgang ist es natürlich einfacher, in Foren klug daher zu sch***en und die Schuld einem Anderen zuzuschanzen. Da darf natürlich der Berater in Anführungszeichen nicht fehlen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
vor 56 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Oder einfach vom VN die Aushändigung des Versicherungsscheines verlangen

Klar. Und was willst du mit dem Versicherungsschein? Einen Hut daraus falten, aufsetzen und tanzen?

vor 56 Minuten schrieb Matthew Pryor:

ist es natürlich einfacher, in Foren klug daher zu sch***en

Ja. das scheint für dich hier echt einfach zu sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Genau, tanzen. Oder aber seine Rechte, die sich aus dem VVG ergeben, wahrnehmen. Dazu müsste man Lesen und vielleicht Schreiben können, zumindest aber mal verstehen. Ersteres und Zweiteres traue ich dir mit Abstrichen zu, spätestens die 3. Voraussetzung erfüllst du dann nicht mehr. Und deswegen solltest du lieber tanzen, als hier deine geistige Nichtleistung zur Schau zu stellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
Am 27.9.2017 um 11:03 schrieb Frau B.:

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag

steht ausschließlich Ihnen zu.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Durch diese Klausel wird bewirkt, dass selbst die Zustimmung des Versicherungsnehmers oder der Besitz des Versicherungsscheines den Versicherten daran hindert von seiner Verfügungsbefugnis gebrauch zu machen.

Somit bringt dir der Besitz des Versicherungsscheins als Versicherter überhaupt nichts.

 

vor 45 Minuten schrieb Matthew Pryor:

zumindest aber mal verstehen.

Ja. Da scheinst du noch sehr viel Übung drin zu brauchen.

 

vor 45 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Dazu müsste man Lesen und vielleicht Schreiben können, zumindest aber mal verstehen. Ersteres und Zweiteres traue ich dir mit Abstrichen zu, spätestens die 3. Voraussetzung erfüllst du dann nicht mehr.

Es ist immer gut fremden Leuten nicht zu vertrauen :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ja, Bedingungswerk des Versicherers schlägt VVG, ist klar, Sascha. Das mag in deiner kruden Welt stimmig sein, in der Realität sieht das glücklicherweise ein bisschen anders aus. Geh mal lieber wieder tanzen. Oder schlafen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
vor 2 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Ja, Bedingungswerk des Versicherers schlägt VVG, ist klar, Sascha. Das mag in deiner kruden Welt stimmig sein, in der Realität sieht das glücklicherweise ein bisschen anders aus. Geh mal lieber wieder tanzen. Oder schlafen.

 

Lex specialis derogat legi generali.

Das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeine. Danach geht die genauere Rechtsnorm der generellen vor.

Der Vertrag stellt die speziellste Regelung dar und wird an primärer Stelle geprüft.

 

Der Vertrag schlägt in diesem Fall das VVG.

Und ja. Es ist in Verträgen durchaus normal, dass dort Gesetze ausser Kraft gesetzt werden können.

Im Grunde ist das sogar der tiefere Sinn eines nahezu jeden Vertrages. Einen Vertrag schliesst man ja schliesslich um irgendetwas anders zu Regeln, als es momentan das Gesetz tut. Ansonsten bräuchte man den Vertrag nicht.

 

Z.B. den Besitzanspruch an einer Sache.

Das geht sogar soweit, dass man bei einer Operation dem Arzt eine Körperverletzung durch eine entsprechende Einwilligung (Vertrag) erlaubt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Mal deutlich: Willst du es nicht verstehen oder hier einfach ein bisschen rumtrollen? Bedingungswerk des Versicherers= Rechtsnorm / Gesetz? Dein Ernst? Selbst für deine Verhältnisse absurder Blödsinn.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
Gerade eben schrieb Matthew Pryor:

Mal deutlich: Willst du es nicht verstehen oder hier einfach ein bisschen rumtrollen? Bedingungswerk des Versicherers= Rechtsnorm / Gesetz? Dein Ernst? Selbst für deine Verhältnisse absurder Blödsinn.

Wer Trollt denn hier?

Was im Vertrag steht gilt in diesem Fall, weil es als die speziellere Regelung Vorrang vor dem genannten Gesetz hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Zitat

Was im Vertrag steht gilt in diesem Fall, weil es als die speziellere Regelung Vorrang vor dem genannten Gesetz hat.

Könnte mir jemand seine Natursteinmauer leihen? Unglaublich, wie beharrlich du auf deinem, mit Verlaub, idiotischen Standpunkt beharrst.

Aber klar, Sascha. VVG ist unnötig, weil: "Liebe Versicherer, der Sascha sagt, dass AUB / VHB / AHB / younameit spezielle Regelungen sind, die das VVG aushebeln. Schreibt mal rein, was ihr lustig seid und evtl. den Verbraucher benachteiligt, vor Gericht und auf hoher See wird das eh nicht kassiert". So weit, so unfassbar absurd. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frau B.
Am 27.9.2017 um 10:53 schrieb Matthew Pryor:

"Laut AUB" ja? Bezugsberechtigt für die Rente, falls die versicherte Person noch lebt...na klar. Das hätte ich zu gerne mal schwarz auf weiß gesehen. Stellen sie doch bitte den entsprechenden Passus aus den Bedingungen hier ein.

1. Was

leistet

mein

.......

Unfallschutz

Profi?

1.1

Der  Unfallschutz hilft, wenn die versicherte Person

während der Wirksamkeit des Vertrages einen Unfall

hat. Der Unfallschutz gilt weltweit, rund um die

Uhr, im beruflichen und außerberuflichen Bereich. Wir

unterstützen nach einem Unfall mit den vereinbarten

Hilfe- und Geldleistungen, um die gesundheitlichen und

wirtschaftlichen Folgen des Unfalles zu mildern.

1.2

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch

ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Er

-

eignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschä

-

digung erleidet.

1.3

Als Unfall gilt bzw. gelten auch

-

wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Glied

-

maßen oder Wirbelsäule

- ein Gelenk verrenkt wird,

-

Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder

zerrissen werden,

- tauchtypische Gesundheitsschäden,

- Erfrieren, Ersticken, Ertrinken,

-

Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase,

Dämpfe,

-

Gesundheitsschäden infolge der Rettung von Menschen,

Tieren, Sachen.

2. Wer

ist

versichert?

2.1

Alle Personen, die im Versicherungsschein als „versicher

-

te Personen“ genannt sind, sind versichert.

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag

steht ausschließlich Ihnen zu.

 

 

 

 

Zwischenzeitlich hatten wir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeschaltet. Anfangs hiess es gute Chancen, jetzt stand die Entscheidung ob Klage eingereicht werden soll an, plötzlich hiess es, dass die Chancen doch recht gering seien. Wieder ein Haufen Geld für NICHTS!

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Als Nichts würde ich das nicht bezeichnen. Immerhin haben sie eine hoffentlich fachkundige Meinung einholen können. Der Klageweg steht doch nach wie vor offen..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frau B.
Am 26.9.2017 um 12:45 schrieb Zotti:

 

Bei wem hat der Ehemann die Auszahlung der Rente gefordert. Doch nicht etwa bei der Ex - Ehefrau? Der Mann ist die versicherte Person und hat das Recht auf seine Rente.

 

Was bedeutet die Versicherung erteilt keine Auskunft? Wurde die Trennung der Versicherung mitgeteilt und damit gleichzeitig die Änderung der Kontonummer für die Rente?

 

"In der Unfallversicherung wird meist nur das Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt."

 

Dass die Ehefrau nun die Rente weiter beziehen kann, hat sie sich evt. schön ausgedacht, dürfte aber so nicht funktionieren. Wie schon  Matthew Pryor schrieb, die versicherte Person ist Leistungsberechtigt. 

 

Ich glaube auch nicht das es dafür  Präzedenzfälle benötigt, sondern versicherte Person sollte der Versicherung die Trennung und damit die neue Kontonummer der versicherten Person mitteilen.  

 

Über einen Anwalt wurde bei der Exfrau die Rente eingefordert, die Versicherung wurde ebenfalls angeschrieben und von der Trennung unterrichtet. Die Exfrau sitzt alles stumpf aus, Versicherung gibt keine Auskünfte, da Exfrau Versicherungsnehmerin ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TaurusX
vor 4 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Als Nichts würde ich das nicht bezeichnen. Immerhin haben sie eine hoffentlich fachkundige Meinung einholen können. Der Klageweg steht doch nach wie vor offen..

 

 

Man könnte das ganze Theater ja auch abkürzen, wenn du so freundlich wärest,

mal die Stelle (Gesetz oder ähnliches) zu zitieren, aus der klar hervorgeht,

das es nicht so ist wie im Versicherungsschein benannt,

nämlich das die Leistungen an den VN gehen sondern der VP zustehen.

 

Das ist gerade absolut nicht zielführend, du weisst etwas , aber kommst nicht raus mit den Infos...Schade eigentlich

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...