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Marcel123

Depotübertrag Aktien an Junior-Depot

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Marcel123
· bearbeitet von Marcel123

Guten Tag zusammen, 

 

Wir haben für unseren zweiten Sohnemann (wie auch schon für den ersten) ein Juniordepot bei der Ing-diba eingerichtet. NV-Bescheinigung wird noch beantragt. 

Unseren Sparerpauschbetrag haben wir ausgeschöpft. 

Als Startkapital wollten wir ca 5.000€ überweisen. 

 

Gibt es etwas dagegen auszusetzen, wenn wir dem Knirps (1,5 jahre), statt einer Überweisung, das Startkapital mittels Depotübertrag aufs Konto transferieren?

 

Auf unserem Ing-diba-Konto haben wir zB eine Aktienposition, die von ca 2.500 auf mittlerweile 4.600€ angestiegen ist. 

Diese hatte ich vor, bald zu verkaufen. 

 

Ist es legitim, die Aktien unserem Sohn mittels Schenkung zu übertragen, um die Kapitalertragssteuer zu "sparen"? Könnte man dann umgehend nach Depotübertrag die Aktien verkaufen? 

 

Bisher gab es keine weiteren Schenkungen. 

 

Konto läuft auf Namen des Sohnes. 

 

Danke für eure Rückmeldung. 

 

Beste Grüße 

Marcel 

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Wusel83

Guden

 

Da es eine Schenkung ist, gehört das Geld anschliessend dem Sohn. Es gehört damit nicht mehr dir oder euch! Rücküberweisung nach Steuerspartrick kann auf mehreren Ebenen zu Problemen führen, bishin das euer Sohn euch später in Regress nimmt. Finanzamt und eventuell andere Instanzen könnten je nach Falllage dann auch noch mit drinhängen wenn ein Missbrauch auffällig wird. So zumindest meine Laieninformation.

 

Wenn es wirklich um eine Schenkung geht: nur zu ich mach das auch so bei meiner Tochter, aber wie bei einem Geburtstagsgeschenk muss klar sein das als Schenkender das Geschenkte halt weg ist und nicht mehr deins. Ab dem Moment der TANeingabe bist du Treuhänder und musst dich dementsprechend Verhalten.

 

Ansonnsten müsste eine Schenkung von Wertpapieren eigentlich möglich sein, gibt ja immer wieder im WPF ähnliche Fälle in welchen Vermögen entsprechend übertragen wurde oder wird. Hab ich aber noch garkeine Erfahrungen. 5000€ liegt meines wissens weit unterhalb aller Schenkungssteuerrelevanten Beträge bei Kindern. Frag doch mal die DiBa ich hatte immer einen recht positiven Eindruck vom Service dort.

 

Grüsse

 

W

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Marcel123

Danke für eine erste Einschätzung. Natürlich ist die Schenkung bzw. das Geschenkte weg. Das soll ja kein langfristiges "Steuersparmodell" sein, sondern wir wollen unseren Jungs DAS ermöglichen, was WIR nicht hatten.

Die dann angesparten Beträge auf den Junior-Depots dienen unseren Jungs dann mit Eintritt in die Volljährigkeit als (Start-)kapital für wasweißich: Studium, Führerschein, Koks, Auto, Weltreise, was auch immer die dann vorhaben... einfach zum Leben, oder auch als Grundlage für ihre eigene Altersvorsorge.

 

Ursprünglich hatte ich vor, die Starteinlage zu überweisen, aber sollte es legitim sein, die Aktien zu übertragen mittels Schenkung, und nach Übertragung dann zu veräußern, ohne dass dann Kapitalertragssteuer abgeführt werden muss, würden wir diesen feinen Steuervorteil gerne mitnehmen.

 

Würde mich freuen, wenn jemand dazu noch eine Einschätzung hätte.

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dev

Ich habe da etwas gefunden:

Zitat

Verschenken Sie Kapitalvermögen, indem Sie zum Beispiel Konten, einzelne Wertpapiere oder Ihr ganzes Depot auf Ihre Kinder umschreiben lassen, gilt dieser Gläubigerwechsel als abgeltungsteuerpflichtige Veräußerung (§ 43 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36281.xhtml?currentModule=home
 

 

Zitat

Die Abgeltungssteuer beim Depotübertrag vermeiden

Da der Übertrag von Wertpapieren in das Depot eines anderen von der Bank als Verkauf angesehen wird, behält diese automatisch die Abgeltungssteuer ein. Die Abgeltungssteuer beträgt 25%, eine erhebliche Summe, die man dem Staat nicht schenken will. Daher ist beim Depotübertrag darauf zu achten die Bank zu Informieren, dass es sich um eine Schenkung handelt und die automatische Abfuhr der Abgeltungssteuer daher nicht erforderlich und nicht gewünscht ist.


http://www.gevestor.de/details/aktien-verschenken-was-zu-beachten-ist-707721.html

 

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reckoner

Hallo dev,

 

dein erstes Zitat ist etwas missverständlich. Denn der Text geht ja in echt noch weiter und kommt sogar zu dem gegenteiligen Schluss.

 

Stefan

 

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Marcel123

Danke für die Antworten. Dass bei Übertragung mittels Schenkung keine 25% Abgeltungssteuer anfällt, gebongt. Sehr schön.

 

Aber zum zweiten Teil meiner Frage: 

Könnte man dann umgehend nach Depot-/Aktienübertrag die Aktien (auf dem Kinderkonto) verkaufen? 

 

Oder kommt dann das Finanzamt und sagt: "Moooooment, die Schenkung diente ja nur dem Zweck, die 25% zu umgehen!"

 

 

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g77

Jetzt mal konkret. Du hast eine Aktie im Deinem Depot mit einer erheblichen Wertsteigerung. Da Du den Sparerpauschbetrag schon ausgeschöpft hast, möchtest Du die Aktie in das Depot Deines Sohnes buchen, da hier bei einem Verkauf keine Steuer anfallen würde. Richtig soweit, oder falsch spekuliert? Meines Erachtens möglich, aber der Erlös kann nicht auf Dein Konto zurückgeführt werden, gehört alles Deinem Sohn. 

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Marcel123

Jep, so hatte ich es ja auch geschrieben. Natürlich gehört es dann meinem Sohn. Das Konto läuft ja auf seinem Namen.

Aber bevor ich es normal überweise, würde ich dann eher die Aktienübertragung bevorzugen und dann die Position verkaufen. Mit dem Vorteil, dass ich keine Abgeltungssteuer zahlen müsste.

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reckoner

Hallo,

 

sagen wir es mal anders (damit nicht immer wieder das mit dem Eigentum kommt): Man möchte seinem Kind 9.000 Euro schenken.

 

Das kann man nun einfach tun (Geld überweisen).

Oder man überträgt eine oder mehrere Aktien im Wert von 9.000 Euro (mal angenommen mit Anschaffungswert Null - ganz korrekt wäre dann sogar ein Wert von 12.000 Euro, denn im eigenen Depot sind das ja nach Steuern doch wieder nur 9.000 Euro).

Und jetzt zeigt sich der große Vorteil, bei dem Kind sind nämlich in der Regel aufgrund des Grundfreibetrages fast 10.000 Euro steuerfrei, und das jedes Jahr (bei größeren Summen: man muss ja nicht alles in einem Jahr verkaufen).

 

Grundsätzlich sollte man imho Geld was man eh' einmal verschenken will bzw. vererben wird schon möglichst früh verteilen.

Bedenken sollte man aber, dass für Kinder Vermögen auch nachteilig sein kann (z.B. bei der Krankenversicherung).

 

Stefan

 

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