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EUWAX Gold II

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PaulPanther

Sorry, aber das waren jetzt keine erhellenden Antworten für mich. Wenn die Firma insolvent wird, dann liefern die doch auch kein Gold mehr aus, oder sehe ich das falsch?

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Superwayne
· bearbeitet von Superwayne
vor 2 Stunden von PaulPanther:

Sorry, aber das waren jetzt keine erhellenden Antworten für mich. Wenn die Firma insolvent wird, dann liefern die doch auch kein Gold mehr aus, oder sehe ich das falsch?

Die Idee ist wohl, dass die Firma eigentlich gar nicht insolvent werden sollte, da sie keine "anderen Geschäfte" betreibt und falls sie doch insolvent werden sollte, hättest du als Gläubiger (aliquoten) Anspruch auf das verwertbare Vermögen, also das Gold.

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PaulPanther

Das gefällt mir trotzdem nicht...ich werde wohl zu richtigem Gold greifen. Danke für die Erläuterungen.

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Sucher
vor 10 Stunden von PaulPanther:

Das gefällt mir trotzdem nicht...ich werde wohl zu richtigem Gold greifen. Danke für die Erläuterungen.

Ich hatte mir mal vor einigen Jahren den Geschäftsbericht der Xetra-Gold-Verwaltungsgesellschaft angeschaut. Das macht alles schon einen soliden Eindruck.

 

Ein gewisses Risiko bleibt, das hat man beim physischen Gold aber auch.

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ceekay74

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020) Bearbeitungsstand: 17.07.2020 7:43 Uhr

Zitat

4. § 20 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn
a) die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist oder
b) anstelle der Rückzahlung oder des Entgelts eine Sachleistung zugesagt oder geleistet worden ist; dies gilt auch wenn die Höhe der Rückzahlung, des Entgelts oder der Sachleistung von einem ungewissen Ereignis abhängt.“

Zitat

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a § 20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach der bisherigen Fassung des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Die Regelung hat die Funktion eines Auffangtatbestandes. Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist eine Kapitalforderung. Bisher nicht erfasst sind dagegen -wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbare- Kapitalanlagen, die auf eine Sachleistung, z.B. die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind (BFH-Urteile vom 12. Mai 2015, VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Da die Einlösung einer auf eine Sachleistung gerichteten Forderung auch keine Veräußerung im Sinne von § 23 Absatz 1 Nummer 2 EStG darstellt (BFH-Urteil vom 6. Februar 2018, IX R 33/17), sind die Erträge hieraus bisher steuerlich unbeachtlich.

Die Änderung in § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG erweitert den Begriff der Kapitalforderungen und erfasst zukünftig auch Erträge aus Forderungen, wenn anstatt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann. Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.

 

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stolper

...die Bundesregierung plant offenbar gem. Gesetzesentwurf v. Mitte Juli ab 2021 die Abgeltungssteuerpflicht auf z.B. XETRA-Gold Schuldverschreibungen (wieder) einzuführen. Speziell bei der XETRA-Gold-IHS wurde ja kräftig mit der "Steuerfreiheit" geworben...

Zitat

...Mit der Erweiterung des Tatbestandes werden somit auch Kapitalanlagen erfasst, die auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gerichtet sind und wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.

 

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Bassinus

Dann bleibt nur noch der "überwachte" run auf physisches Edelmetall. Da wirds zum Ende des Jahres wieder echt knapp werden bei den Münzhändler. Spread zwischen Goldpreis und physisch wird auch ordentlich in die Höhe schnellen. Also alle schön fleißig jetzt schonmal umschichten ;)

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s1lv3r

Interessant würde ich ja noch finden, ob man mit einem Bestandsschutz für Altanteile wird rechnen können ... hat vielleicht jemand eine Meinung dazu?

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Bassinus

Meinung ja. Aber im Ref-Entwurf finde ich jetzt mal nichts davon. Wird die FDP und AFD sicherlich noch einfügen lassen.

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Mato

Tja, schade. Ein weiterer Grund, warum ich den Finanzminister im Bereich der mir wichtigen Finanzen nicht mag.

Ich bin gespannt, wie man das im Vergleich zu auf der Straße gekauftem Gold gegründet.

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dETFkt
· bearbeitet von dETFkt
vor 1 Stunde von Bassinus:

Also alle schön fleißig jetzt schonmal umschichten ;)

Was würde mich eigentlich erwarten, wenn ich dieses Jahr erst gekauft habe und das Zertifikat unterjährig wieder verkaufe – angenommen, der Veräußerungsgewinn wäre noch unter der 600€-Grenze. Ist das im Moment vom Broker abhängig, ob das mit der Abgeltungssteuer oder anders behandelt wird?

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chirlu
vor 21 Minuten von dETFkt:

Was würde mich eigentlich erwarten

 

Wie doch schon gesagt wurde: von der Übergangsregelung noch keine Spur.

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dETFkt
vor 12 Minuten von chirlu:

 

Wie doch schon gesagt wurde: von der Übergangsregelung noch keine Spur.

Nein, ich meine aktuell, noch bevor es zu Änderungen kommt. Wie ist die aktuelle steuerliche Behandlung unterjähriger Gold-gebundener Zerifikate (EUWAX II / Xtra Gold) bei Brokern?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 38 Minuten von dETFkt:

Ist das im Moment vom Broker abhängig, ob das mit der Abgeltungssteuer oder anders behandelt wird?

 

Dein Broker kann ja weder deinen persönlichen Steuersatz wissen, noch ob du die 600€ Freigrenze schon erreicht hast. Daher versteuern alle deutschen Broker (bei der im Moment bestehenden Regel) einfach gar nicht - wenn du innerhalb der Jahresfrist verkaufst, ist die korrekte Versteuerung in deiner Einkommenssteuererklärung deine Aufgabe. -_-

 

Zitat

Da sich das Bundesfinanzministerium dieser Auffassung mittlerweile angeschlossen hat und depotführende Kreditinstitute dieser Auffassung seit dem 1. Januar 2016 folgen müssen, dürfen Banken auf Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold keine Abgeltungssteuer mehr einziehen. Unabhängig davon, dass auf Gewinne aus der Veräußerung bzw. Auslieferung nun keine Abgeltungsteuer durch das depotführende Kreditinstitut mehr einzubehalten ist, bleibt es bei einer Steuerpflicht des Veräußerungs- oder Einlösungsgewinns für den Privatanleger, wenn die Veräußerung bzw. Auslieferung innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt. Privatanleger müssen solche Gewinne in ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.

https://www.xetra-gold.com/fileadmin/user_upload/Downloads_Deutsch/Broschueren/Fact-Sheet_Xetra_Gold_Abgeltungssteuer.pdf

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chirlu
vor 5 Minuten von dETFkt:

Nein, ich meine aktuell

 

Ach so, dann schließe ich mich @s1lv3r an.

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Viking7

Falls es keine Altbestandsregelung geben wird, dann also am besten zum Jahresende verkaufen (sofern Haltedauer > 1 Jahr) und dann zurückkaufen oder besser physisch kaufen / liefern lassen.

Ich denke diese Zertifikate wären dann nur noch Nischenprodukte mir mehr Nach- / als Vorteilen, oder wie seht ihr das?

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CorMaguire
vor 13 Minuten von Viking7:

Falls es keine Altbestandsregelung geben wird, dann also am besten zum Jahresende verkaufen (sofern Haltedauer > 1 Jahr) und dann zurückkaufen oder besser physisch kaufen / liefern lassen.

Ich denke diese Zertifikate wären dann nur noch Nischenprodukte mir mehr Nach- / als Vorteilen, oder wie seht ihr das?

Bin ich auch am rätseln ... bei Silber regt man sich ja über die Besteuerung auch nicht auf. Tendiere im Moment etwas zu dem Consors Angebot Münzen/Barren via pro aurum ins Depot zu kaufen. 

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blackearth
vor einer Stunde von CorMaguire:

... bei Silber regt man sich ja über die Besteuerung auch nicht auf. Tendiere im Moment etwas zu dem Consors Angebot Münzen/Barren via pro aurum ins Depot zu kaufen. 

Das Consors Angebot für Gold klingt recht komfortabel, danke für den Hinweis. Laufende Gebühren von 0,6% p.a. sind ja durchaus verschmerzbar für die sichere Verwahrung - Schließfach kostet schließlich auch. Aufschlag beim Kauf ist natürlich etwas höher als bei Onlinehändlern, aber auch das finde ich noch OK. Auslieferungskosten (sofern man das überhaupt jemals in Anspruch nehmen sollte) sind kaum nennenswert.

Klingt nicht so schlecht. Schade das die den Service nicht auch für Silber anbieten. Mich stört dort die Besteuerung bei ETCs schon und würde - zumindest bei langfristiger Anlage - eher auf Hardware (z.B. differenzbesteuerte Münzen) setzen.

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ronoc
Am 24.7.2020 um 21:20 von chirlu:

 

Wie doch schon gesagt wurde: von der Übergangsregelung noch keine Spur.

Erst nach der nächsten Bundestagswahl werden die hohen Herrschaften in der Wilhelmstraße die Karten auf den Tisch legen. Die im Tiefschlaf befindlichen Bürger werden sich dann verwundert die Augen reiben, mit welchen Steuerkniffen das soeben angehäufte Billionendefizit eingetrieben werden soll. Der Referentenentwurf zur Abgeltungssteuerpflicht von Gold ETC's mit Haltedauer von über 12 Monaten ist hier nur ein kleiner Vorgeschmack. Jedoch zeichnet sich bereits ab, dass sich das BMF mal wieder ins eigene Knie schießt. Schon Karl Marx wußte, dass Kapital (und damit auch Gold) ein scheues Reh ist. Seit Bekanntwerden des Entwurfs nehmen die Ausübungsantrage zu. D. h., Besitzer von Gold ETC's lassen das Zertifkat nicht im Depot liegen, sondern stellen einen Antrag auf physische Auslieferung. Bei EUWAX Gold 2 soll die Bearbeitungsdauer jetzt schon 4 - 6 Wochen betragen.

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The Statistician
vor 53 Minuten von ronoc:

Seit Bekanntwerden des Entwurfs nehmen die Ausübungsantrage zu. D. h., Besitzer von Gold ETC's lassen das Zertifkat nicht im Depot liegen, sondern stellen einen Antrag auf physische Auslieferung. Bei EUWAX Gold 2 soll die Bearbeitungsdauer jetzt schon 4 - 6 Wochen betragen.

Und am Ende wundern sich die werten Herren wieso die Einnahmen so weiter unter den anfänglichen Schätzungen / Erwartungen liegen :narr:

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kleinerfisch
Am 27.7.2020 um 09:31 von Viking7:

Falls es keine Altbestandsregelung geben wird

Sieht nicht so aus:

Zitat

§20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1 in der Fassung des Artikels1des Gesetzes vom ... (BGBl.I S. ...) [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.Januar2021 zufließen. [Quelle: Referentenentwurf]

Es scheint, das Zuflussprinzip zu gelten: Bei Verkauf wird ab dem 01.01.21 von der Bank besteuert.

Ähnlich war es auch als die zeitlichen Grenzen für Wertpapiere und Immobilien abgeschafft wurden; wer nach dem Stichtag verkaufte, musste Steuern zahlen. Das wurde auch höchstrichterlich bestätigt.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Ähnlich war es auch als die zeitlichen Grenzen für Wertpapiere und Immobilien abgeschafft wurden; wer nach dem Stichtag verkaufte, musste Steuern zahlen. Das wurde auch höchstrichterlich bestätigt.

Das sah das BVerfG aber anders: 2 BvL 14/02

 

Zitat

§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 39 Satz 1 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (Bundesgesetzblatt I Seite 402) verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und ist nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können.

 

Analog würde das bedeuten: Die Wertsteigerung von Anteilen die vor dem 1.1.2020 gekauft wurden, und bis zum 31.12.2020 erzielt wurden, bleibt steuerfrei. Die spätere Wertsteigerung/minderung ist steuerrelevant. Gibt sicher wieder sowas wie "fiktive Verkäufe" :dumb:.

 

Offen ist, ob der Vertrauensschutz  auch für Käufe gilt, die vor der Veröffentlichung des Ref.-Entwurfes getätigt wurden.

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Bast
Am 21.8.2020 um 14:58 von ronoc:

Seit Bekanntwerden des Entwurfs nehmen die Ausübungsantrage zu. D. h., Besitzer von Gold ETC's lassen das Zertifkat nicht im Depot liegen, sondern stellen einen Antrag auf physische Auslieferung.

Soll die Auslieferung ab 2021 dann auch steuerpflichtig werden? Oder kann man sich das Gold physisch liefern lassen und dann steuerfrei verkaufen?

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Limit

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Auslieferung kein steuerliches Ereignis sei, finde die Quelle aber auf die schnelle nicht mehr.

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