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Wohnwirtschaftliche Verwendung Riester: Grundstückserwerb bzw. spätere Übertragung

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ufr

Hallo Zusammen,

 

habe mich gerade durch die Hinweise der zentralen Zulagenstelle zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gewühlt.

Allerdings werde ich daraus nicht richtig schlau, welche Gestaltungen im Rahmen des § 92a EStG evtl. möglich sind.

 

Zum Hintergrund:

Mein Vater und ich planen den Erwerb eines größeren Grundstücks mit Haus. Das Grundstück soll anschließend geteilt werden und wir würden einen Teil mit einem Neubau bebauen.

Den anderen Teil mit Haus würde mein Vater sanieren, dann würden zunächst wir darin wohnen (während der Bauphase des neuen Hauses) und anschließend würde er dieses vermieten.

 

Zur Finanzierung des Erwerbs würde ich nun gerne Kapital aus meinem Riester-Banksparplan als wohnwirtschaftliche Verwendung nutzen.

So wie ich das verstehe, ist dies aber im Rahmen des § 92 EStG für den Grundstückserwerb noch nicht zulässig.

Daher folgender Gedanke: Wäre es denkbar, dass mein Vater und ich zunächst Anteile an dem Gesamt-Grundstück erwerben (noch ohne Vermessung).

Dann würde ich aus dem Riester-Vertrag entnehmen mit der Argumentation, dass ja Teileigentum erworben wird, in welchem ich lebe (=das alte Haus).

Kurz bevor wir mit dem Neubau beginnen, würden wir dann das Grundstück real vermessen lassen, mein vater würde komplett den Teil mit dem alten Haus erhalten und ich würde mein entnommenes Kapital gemäß der Regularien von § 92a EStG auf das Neubauobjekt übertragen.

 

Wäre so etwas aus Eurer Sicht machbar?

 

Vielen Dank

ufr

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tyr
· bearbeitet von tyr

Wie viel Geld ist denn aktuell in dem Riester-Banksparplan drin? Ich würde bei überschaubaren Summen keine endlosen Gestaltungsdiskussionen von komplizierten Modellen führen, sondern zügig eine einfach berechenbare Entscheidung herbeiführen.

 

Zudem sehe ich nicht, wo in deinen Überlegungen das Wohnförderkonto vorkommt. Weiter geht es dann damit, dass die Eigenheimrente nur für selbstgenutzte Immobilien vorgesehen ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimrente

 

Also erstmal die Summe nennen. Dann solltest du dich über das Wohnförderkonto belesen und es in deine Überlegungen mit einbeziehen. Wenn du dann immer noch Lust hast, alles schön kompliziert zu machen kann man weiter diskutieren.

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Rohlöff

Hallo,

ohne mich mit meiner Problematik aufdrängen zu wollen: Hast Du Dich schon über das Wohnförderkonto informiert?

Vielleicht hilft Dir dies auch weiter:

 

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ufr
vor 20 Stunden schrieb tyr:

Wie viel Geld ist denn aktuell in dem Riester-Banksparplan drin? Ich würde bei überschaubaren Summen keine endlosen Gestaltungsdiskussionen von komplizierten Modellen führen, sondern zügig eine einfach berechenbare Entscheidung herbeiführen.

 

Mit meiner Frau zusammen rd. 60k Euro, also schon eine Größenrodnung, die man gerne in die Baufinanzierung mit einbezieht.

 

Funktionsweise Wohnförderkonto ist bekannt und habe hier auch schon mehrfach darüber diskutiert.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Aus (persönlicher) Erfahrung mit der ZfA: "keep it simple" !

 

Also: eine Entnahme ist grundsätzlich möglich, wenn Du im Grundbuch zuindest mit einem Miteigentumsanteil drinstehst. Im übrigen hilft ein Blick ins BGB "Das Gebäude ist nur Zubehör des Grundstücks".... einfach gesagt: wem das Grundstück gehört, dem gehört auch das Haus darauf (die Sonderregelung "Erbbapcht" mal hier außen vor gelassen). Ein reines Grundstück kannst du nun aber nicht bewohnen, das Gesetz sagt aber explizit "zum Erwerb / Erstellung von selbstgenutzen Wohnraum".

 

Daher so auch meine Info, keine Förderung bei reinem Grundstückswerwerb. Was möglich ist:

- Kauf Grundstück und Bau des Hauses "in einem Wisch" (-> z. B. vom Bauträger)

- Kauf bestehener Immobilie

 

 

Was Du nun vohast, könnte einfach ausgedrückt die ZFA überfordern bzw. schwer zu erklären sein bzw. einfach nicht in die gesetzlichen Voraussetzungen passen.

> Ein Grundstück kaufen, dann wieder teilen. Wohin geht den nun Dein Miteigentumsateil? Wie gesagt, das zu erklären dürfte schon recht schwer sein. Es fehlt zudem zumindest ein "Bauantrag"

> Dann noch in dem einen Haus wohnen, dass andere vermieten....*puhhhh*, wie oben, schwer zu erklären. 

 

Denke daran: das Gesetz sagt eindeutig (!) "SELBSTGENUTZT". Wenn also entnommene Summen wie auch immer in das vermietete Haus gehen, dann ist das eine förderschädliche Verwendung. Wenn dann würde ich es ganz einfach machen.

- Grundstück kaufen, Grundstück teilen, alles ohne Kapitalentnahme.

- Grundstück teilen und Grundbucheinträge abwarten -> den (Mit-)eigentumsanteil eintragen lassen.

- ggf. Baugenehmigung besorgen, sprich das Projekt konkret werden lassen

- Mit den geklärten Eigentumsfragen dann bei der ZFA vorstellig werden und die Geldentnahme für den Bau beantragen, wo Ihr hinterher selbst drin wohnt.

 

Dann sollte es eigentlich funktionieren. Ein Hausbau kostet ja bekanntlich auch mehr als die 60.000 Euro. (pro qm bei mittlerer Ausstattung kannst du grob ca. 1.200 Euro ansetzen)

 

Eine Frage solltet Ihr aber ggf. klären, nämlich falls ihr mal ausziehen solltet / beruflich müsst -> Grund: wenn das gefördertes Haus  dann nicht mehr selbstgenutzt wird -> möglicherweise Förderschädlichkeit

_____________________

 

Noch ein Tip, wenn es konkret wird: auf die errechnete Summe pauschal 10% draufrechnen, es wird nämlich immer teuer wie gedacht (ich kenne keinen einzigen Bau, der zu 100% in der Kalkulation geblieben ist!)

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