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Allesverwerter

Steuerfreiheit Rentenversicherung vor 2005 / Teilkündigung

Empfohlene Beiträge

Allesverwerter

Hallo,

 

ich habe eine Frage zur einer alten Rentenversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde und damit bei der Auszahlung steuerfrei sein wird.

 

a) Die Versicherung hat einen BU-Anteil, den würde ich gerne rausnehmen, ist diese Teilkündigung steuerschädlich?

Wo finde ich dazu etwas, wo ist das nachlesbar geregelt?

Die google-Suche war recht erfolglos

 

b) Ich möchte die in der Vergangenheit unterbrochene Dynamisierung wieder reinnehmen - führt dies ebenfalls zur Steuerschädlichkeit?

 

Die Anfrage beim Versicherungsvertreter hat nichts vsinnvolles ergeben, muss mir die Versicherung direkt die Fragen beantworten können?

 

Danke!

 

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Ramstein

ad a) Bei mir war es nicht steuerschädlich.

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Schnitte82

Hallo,

 

also a) ist nicht steuerschädlich. Bei der Kündigung des BU-Teils handelt es sich um eine Reduzierung des Vertrags. Der Vertrag wird dann nur noch mit dem Beitrag des Hauptvertrags fortgeführt. Lediglich eine Fortführung des Vertrags mit "alten (höheren) Gesamtbeitrag" würde einer Erhöhung des Hauptvertrags entsprechen und wäre somit steuerschädlich. Vermutlich würde dies der Versicherer (auch wegen dem hohen Garantiezins) sowieso nicht zulassen.

 

Zu b): Wenn die Dynamik für mehr als zwei Jahre nicht mehr erfolgt ist, wird sie zukünftig nicht mehr möglich sein. Der bisherige Vertrag würde dann nämlich dem Steuerrecht bis 2004 und der neue Erhöhungsteil dem Steuerrecht ab 2005 unterliegen. 

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Peter Wolnitza

Im Prinzip relativ einfach:
Alles, was zu einer ERHÖHUNG der versicherten Summe führt, (es sei denn, es war bei Abschluß bereits vereinbart) wird steuerlich gesehen als Novation betrachtet und löst nicht nur Steuerpflicht für den neuen Teil aus sondern für den gesamten Vertrag.
Daher ist eine gewisse Vorsicht beim Basteln an Altverträgen durchaus angebracht.


BU raus nehmen ist problemlos, sofern sich der Beitrag entsprechend reduziert - wie @schnitte82 schon richtig erläutert hat. (Empfehlung: Je nachdem, wie lange der Vertrag noch läuft: Nur die BU-RENTE raus nehmen, BU-BEITRAGSBEFREIUNG drin lassen!?)

Dynamik: Die nachträgliche Vereinbarung ist IMMER steuerschädlich und wenn ich das posting richtig verstanden habe, wurde irgendwann im Laufe der Jahre die Dynamik durch den Versicherer ausgeschlossen (oder durch den Versicherungsnehmer gekündigt?)
Im Ergebnis wäre der erneute Einschluß einer Dynamik eine steuerschäfliche Novation des Vertrages mit den o.g. Folgen - unabhängig von irgendwelchen Fristen.

 

Sollte die Gesellschaft aber einigermassen verbindlich klären können. Viel Erfolg!

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Allesverwerter

Vielen Dank für die Infos.

 

Unterlagen von der Versicherung sind nun auch unterwegs...

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