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Schildkröte

Neue Regelungen im Wertpapiergeschäft ab 2018

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Heute habe ich ein Schreiben meiner Depotbank erhalten, dass ab 2018 neue Regelungen im Wertpapiergeschäft gelten. Per Internetrecherche bin ich auf diesen FAZ-Artikel gestoßen, wo die Änderungen gut zusammengefasst werden. Folgende Änderungen finde ich hervorhebenswert:

 

Zitat

Transaktionen in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten werden an eine Aufsichtsbehörde gemeldet. Zu melden sind künftig die Daten des Auftraggebers und zusätzlich eine Identifizierungsnummer. 

... 
Jedem Finanzinstrument wird künftig ein sogenannter Zielmarkt zugeordnet. Dieser beschreibt anhand verschiedener Kriterien die grundsätzliche Zielgruppe von Anlegern, für die ein Finanzinstrument geeignet ist. Der Zielmarkt eines Finanzinstruments wird insbesondere auch im Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt. Dabei gleichen wir die wesentlichen Eigenschaften eines Produkts mit den Anlagezielen und weiteren Zielmarktkriterien des Kunden ab.

 

Ich hatte deshalb mal bei meiner Depotbank angerufen und insbesondere nachgefragt, was es denn mit dem Zielmarkt auf sich hat. Mir wurde mitgeteilt, dass Anlegern unter Umständen der Kauf von bestimmten Wertpapieren bzw. Finanzinstrumenten verweigert werden kann, wenn diese nicht zu deren Zielmarkt bzw. Anlegerprofil (Erfahrung mit Wertpapieren, Risikoneigung, Anlagehorizont etc.) passen. 

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Ramstein

Wesentlich mehr Info findest du im Bondboard. Mir stellt es sich so dar, dass die Banken selbst noch nicht wissen, was sie tun werden.

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Cef
· bearbeitet von Cef

Stichwort  Mifid ii

 

Leider nur für Abonnenten.

 

Oder Googeln :thumbsup:

 

 

Edit:

Ich glaube kaum das ein angelsächsischer Aktionär dabei ernst bleiben kann.

Der Nanny-State pur. Gut gemeint heißt schlecht gemacht.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Mein Kundenberater meinte am Telefon, dass der Aufwand für die Banken damit noch mehr steigt. Diese Regelungen knüpfen demnach an das Beratungsprotokoll ein, welches nach der Krise eingeführt wurde. Aber das bezieht sich ja an sich eher auf Kundengespräche in der Filiale. 

 

Des Weiteren geht aus dem Schreiben hervor, dass Kunden künftig verstärkt über Kosten informiert werden sollen. So soll es ab sofort "quartalsweise Bestandsberichte und einen jährlichen Kostenbericht geben". Da werden sich dann womöglich Kunden mit (sehr) teuren Fonds die Augen reiben. 

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Cef
· bearbeitet von Cef

Schildkröte, das ist das kleinste Problem.

 

Du wirst voraussichtlich aufgrund dieser Neuregelungen als Anleger nicht mehr freien Zugriff auf alle

bisher zugänglichen Finanzprodukte haben. 

Auch hierzu nochmals die Empfehlung die Bondboard-Diskussion durchzusehen.

 

Edit:

Aus meiner Postbox bei der ING vom 3.11.:

„3. Sie sind noch stärker geschützt
Wie Sie sehen, bekommen Sie von uns mehr Informationen – zu Ihrem Schutz. Aus diesem Grund prüfen wir künftig, ob das Wertpapier, das Sie kaufen möchten für Privatanleger bzw. das beratungsfreie Geschäft vorgesehen ist. Sofern das nicht der Fall ist, werden wir den Auftrag ab dem 02. Januar 2018 ablehnen – ganz im Sinne des neuen Gesetzes und zu Ihrer Sicherheit“

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riverelbe

@Cef 

 

Soll das heissen, das mir eine deutsche Depotbank verbietet eine bestimmte Aktie zu kaufen oder zu verkaufen ?

Ich hab Depots in UK und in Deutschland und wegen diesem dusseligen Brexit und meinem Plan langfristig wieder in Deutschland zu

wohnen wollte ich gerne auch weiter Sachen in der Eurozone kaufen.

 

Wenn die das Ernst meinen , muss ich ja meinen Plan aendern.  Von meiner deutschen Bank (coba) hab ich noch nichts gehoert ?

 

Das kann doch nicht sein.

 

riverelbe

 

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StefanU
· bearbeitet von StefanU

Es war doch schon immer so, dass man bei Depots WpHG-Angaben machen musste, mit welchen Produktgruppen man Erfahrung hat, und dann nur die entsprechenden Produkte handeln konnte? Sind diese Produktgruppen jetzt neu definiert worden?

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Ramstein

Warum habe ich wohl den Link ins BB angegeben? Damit man ihm nicht folgt, sondern hier schwurbelt? Oder?

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Cef

:D  :thumbsup:

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StefanU
· bearbeitet von StefanU

Der Vorposter hatte sich Sorgen gemacht, dass es bestimmte Aktien nicht mehr handeln kann. Bei meiner Depotbank (DKB) musste ich die WpHG-Angaben kürzlich nochmal bestätigen und kann alles handeln (auch Hebelprodukte), was ich bisher handeln konnte.

[Edit: Und ja, ich hatte nur die erste Seite dieses Threads im Bondboard überflogen und fand sie wenig erhellend, sodass ich mir die restlichen 17 Seiten gespart habe.]

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Schildkröte
vor 1 Stunde schrieb riverelbe:

Von meiner deutschen Bank (coba) hab ich noch nichts gehoert ?

 

Ich bin ebenfalls Coba-Kunde und hatte das Schreiben heute im Briefkasten.

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riverelbe
49 minutes ago, Schildkröte said:

Ich bin ebenfalls Coba-Kunde und hatte das Schreiben heute im Briefkasten.

Hallo Schildkroete,

 

dann hab ich das Schreiben erst in der Hand wenn ich ueber Weihnachten in Deutschland bin.

Warum die sowas nicht per email verschicken oder in der Kontoverwaltung mitteilen ist mir ein Raetsel.

 

Ich hab nie ein Beratungsprotkoll bei der Bank unterschrieben.  Also, koennen die mir dann bestimmte Kaeufe oder Verkaeufe verbieten oder

verspaeten ?

 

riverelbe

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Schildkröte
vor 7 Minuten schrieb riverelbe:

Ich hab nie ein Beratungsprotkoll bei der Bank unterschrieben.  Also, koennen die mir dann bestimmte Kaeufe oder Verkaeufe verbieten oder

verspaeten ?

 

Ein Beratungsprotokoll hatte ich als Berufsanfänger unterschrieben, als ich meinen ersten Fondssparplan abschloss. Dabei wurde ich auch nach meinem Anlagehorizont sowie meiner Risikoneigung gefragt und in eine bestimmte Anlegerkategorie eingeordnet. Seit einiger Zeit mache ich neben Aktien ja auch in Anleihen. Bei Anleihekäufen kommt bei mir immer der Hinweis, dass ich mich damit nicht auskenne und ob ich an meiner (Ver-)Kaufsabsicht festhalten möchte. Solche Warnungen werden wohl künftig zunehmen. Im Bondboard wird sogar vermutet, dass bestimmte Finanzprodukte künftig komplett nicht für Privatanleger zugelassen werden könnten.

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riverelbe
32 minutes ago, Schildkröte said:

Im Bondboard wird sogar vermutet, dass bestimmte Finanzprodukte künftig komplett nicht für Privatanleger zugelassen werden könnten.

Soll das heissen, das meine Bank mir verbietet was zu kaufen?   Geht doch gar nicht. Muss ich mit meinem Depot umziehen ???

Ich ruf da Montag mal an und frag nach.  Was faellt denen denn ein bitte.

 

riverelbe

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Zitat

Nachdem ich bei comdirect nochmal nachgehakt hatte, bekam ich zum Thema Zielmarkt und beratungsfreies Geschäft nun folgende Antwort:

 

Im beratungsfreien Geschäften prüft die comdirect bank AG die Zielmarktkriterien Kundenkategorie, Kenntnisse und Erfahrungen und kann die Orderausführung ablehnen oder dem Kunden einen Warnhinweis geben, wenn er sich nicht innerhalb des bestimmten Zielmarktes befindet. 
...
Zusammengefasst erhalten Sie, sollten Sie dem Zielmarkt nicht entsprechen, einen kurzen Warnhinweis, den Sie bestätigen müssen um die Order auszuführen. Zu einer Einschränkung in Ihrem Tradingverhalten wird es daher nur in sehr seltenen Fällen kommen können.

Quelle Bondboard 

 

Ist immerhin die Tochter der Coba. 

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Maikel
vor 13 Stunden schrieb Cef:

Aus meiner Postbox bei der ING vom 3.11.:

„3. Sie sind noch stärker geschützt
Wie Sie sehen, bekommen Sie von uns mehr Informationen – zu Ihrem Schutz. Aus diesem Grund prüfen wir künftig, ob das Wertpapier, das Sie kaufen möchten für Privatanleger bzw. das beratungsfreie Geschäft vorgesehen ist. Sofern das nicht der Fall ist, werden wir den Auftrag ab dem 02. Januar 2018 ablehnen – ganz im Sinne des neuen Gesetzes und zu Ihrer Sicherheit“

 

Nach dem, was ich bisher gelesen habe (auch im bondboard) handhaben die Banken das wohl unterschiedlich. Manche werden den Kauf ablehnen, andere lediglich eine deutliche Warnung zeigen.

Je nach Bank muß man also ggf. versuchen, in eine höhere Risikoklasse zu kommen.

 

Das Verrückte dabei ist: Es wird dabei nach Erfahrung mit bestimmten Wertpapierarten gefragt. Wie aber soll man Erfahrung mit Papieren sammeln, die man nach der aktuellen Einstufung gar nicht kaufen kann?

 

Sinnvoll wäre ggf. eine Begrenzung, daß man Papiere einer höheren Risikoklasse nur bis X% des Depotvolumens kaufen darf.

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Nachdenklich

Meine Bank hat mir einen Fragebogen zugeschickt und im Begleitbrief sinngemäß mitgeteilt, daß - falls ich den Fragebogen nicht zurückschicke - sie meine Erfahrung nicht bewerten kann und dann alle meine Aufträge ungeprüft ausführen wird (auf mein Risiko hin).

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ImperatoM
vor 2 Stunden schrieb Maikel:

Sinnvoll wäre ggf. eine Begrenzung, daß man Papiere einer höheren Risikoklasse nur bis X% des Depotvolumens kaufen darf.

 

Genau, und bald kommt dann jemand auf die Idee, dass man immer ein paar Staatsanleihen im Depot haben muss, natürlich nur aus Gründen der Sicherheit. Oder eine linksgerichtete Regierung kommt mal auf die Idee, die Aktienquote oder den Anteil an Hebelprodukten zu begrenzen. Das einzige, was ich nachvollziehen könnte, wäre eine Beschränkung von Produkten mit Nachschusspflichten für Privatanleger, denn dann spielt man mit Geld, das man eigentlich gar nicht hat und kann das Risiko nicht eingrenzen, auch Dritte könnten dadurch geschädigt werden. Mit dem eigenen Besitz muss man aber jawohl tun und lassen können, was man möchte: wer 100% seines Geldes in Knockouts investeiren möchte, der soll es eben tun - was geht den Staat das an?

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Ramstein
vor 2 Stunden schrieb Maikel:

Sinnvoll wäre ggf. eine Begrenzung, daß man Papiere einer höheren Risikoklasse nur bis X% des Depotvolumens kaufen darf.

 

Das wäre natürlich blödsinnig, wenn man mehrere Depots hat. Soll man dann komplett die Hosen runterlassen (Vor wem? Noch eine Big-Brother-Institution voller nutzloser Ex-Politiker auf Versorgungsposten?) und alle Depots an eine Zentralstelle melden? Oder darf man nur noch eine Bank haben? Was ist mit der Anrechnung von Immobilien- und Sachwertvermögen? Also: --> in die Tonne mit dieser "Idee", bevor noch Verbraucherschützer, Gutmenschen, oder ähnliche Elemente da drauf springen.

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Schwachzocker
vor 40 Minuten schrieb ImperatoM:

...wer 100% seines Geldes in Knockouts investeiren möchte, der soll es eben tun - was geht den Staat das an?

Er bezahlt dann die Grundsicherung!

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dev
· bearbeitet von dev
vor 3 Stunden schrieb Maikel:

Sinnvoll wäre ggf. eine Begrenzung, daß man Papiere einer höheren Risikoklasse nur bis X% des Depotvolumens kaufen darf.

Was ist daran Sinnvoll bevormundet zu werden und somit eventuell eine schlechtere Rendite zu erhalten?

 

Beratung/Empfehlung gerne, aber am Ende will ich selbst entscheiden, was ich mit meinem Geld mache und wo ich es investiere!

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Also wenn man die Berichte der Bondboardler liest, welche zu großen Teilen keine zufriedenstellenden Antworten auf ihre Nachfragen bezüglich MiFID II erhielten, scheinen die Banken teilweise selbst noch nicht so richtig zu wissen, was da auf uns zukommt bzw. wie damit umzugehen ist. Möglicherweise wird Bank A einem Anleger eine geplante Transaktion mit einem bestimmten Wertpapier verweigern, Bank B wiederum es bei einem entsprechenden Warnhinweis belassen. Warten wir mal ab, wie sich die Sache in der Praxis entwickelt. Ggf. wechselt man zu einer Depotbank, welche sich als umgänglicher bzw. transparenter erweist. Gegenwärtig würde ich erstmal nur dazu raten, sofern in nächster Zeit Transaktionen geplant sind, diese noch in diesem Jahr vor dem Inkrafttreten von MiFID II durchzuführen. Spätere Zwangsverkäufe halte ich für recht unwahrscheinlich. Unabhängig davon ist die Einführung einer Identifikationsnummer ein weiteret Schritt in Richtung gläserner Bürger. 

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Sisyphos
vor 6 Stunden schrieb Schildkröte:

Also wenn man die Berichte der Bondboardler liest, welche zu großen Teilen keine zufriedenstellenden Antworten auf ihre Nachfragen bezüglich MiFID II erhielten, scheinen die Banken teilweise selbst noch nicht so richtig zu wissen, was da auf uns zukommt bzw. wie damit umzugehen ist.

 

In den letzten Monaten kann man auf den einschlägigen Freiberuflerportalen eine auffällige Zunahme der Projektangebote für Freiberufler mit MiFID-II-Know-how als Softwareentwickler, Berater oder Projektleiter feststellen. Interessanterweise werden die Angebote auch relativ schnell wieder geschlossen, was vielfach eine Besetzung der Position anzeigt. Da aber nicht so viele Berater mit entsprechendem Know-how frei "herumlaufen", wird möglicherweise jeder genommen, der MiFID fehlerfrei buchstabieren kann. :o

 

Das deutet für mich nicht nur auf mangelhaftes Wissen bei Banken hin sondern auch auch auf massive Probleme bei der EDV-technischen Umsetzung. Vielleicht soillte man doch GFT-Aktien zukaufen.  ;)

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 21 Stunden schrieb ImperatoM:

Genau, und bald kommt dann jemand auf die Idee, dass man immer ein paar Staatsanleihen im Depot haben muss, natürlich nur aus Gründen der Sicherheit.

Was soll das?

Ich hatte eine Lockerung vorgeschlagen, du kommst mit weiteren Einschränkungen.

 

vor 21 Stunden schrieb Ramstein:

Das wäre natürlich blödsinnig, wenn man mehrere Depots hat.

 

Ohne die Lockerung aus meinem Vorschlag ist es völlig egal, wieviel Depots du hast; du darfst nicht über deine Risikoklasse hinaus kaufen, kannst also auch keine entsprechenden Erfahrungen sammeln.

 

P.S.: Wer mehrere Depots hat (habe ich auch) wäre selber schuld. Der Prozentsatz würde wohl der Einfachheit halber je Depot oder je Bank gelten; dann brauchtest du auch nicht die Hosen weiter runterzulassen.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
Am 16.12.2017 um 10:00 schrieb Maikel:

Das Verrückte dabei ist: Es wird dabei nach Erfahrung mit bestimmten Wertpapierarten gefragt. Wie aber soll man Erfahrung mit Papieren sammeln, die man nach der aktuellen Einstufung gar nicht kaufen kann?

 

Einigermaßen intelligente Kunden geben deshalb gleich bei der Depoteröffnung an, dass sie Erfahrung mit allem Schweinkram haben. So habe ich es immer gehandhabt.

 

vor 3 Stunden schrieb Maikel:

P.S.: Wer mehrere Depots hat (habe ich auch) wäre selber schuld. Der Prozentsatz würde wohl der Einfachheit halber je Depot oder je Bank gelten; dann brauchtest du auch nicht die Hosen weiter runterzulassen.

 

"Einfachheit" wäre mal ein ganz neuer Ansatz in der Regulierungswut. :P 

Meine anderen Punkte (Was ist mit der Anrechnung von Immobilien- und Sachwertvermögen?) unterschlägst du wohl auch "der Einfachheit halber"?

 

--> Zurück in den Denktank.

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