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MannohneGeld

Quellensteuer USA und Verrechnung mit deutschen Steuern bei Aktien

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MannohneGeld

Hallo,

 

ich habe da einige Fragen, die ich gerne stellen möchte bzgl der Quellensteuer und im Hinblick auf die deutschen Steuern, die beim Aktiendividende fällig sind.

 

1. Die Höhe der Quellensteuer in den USA bei Aktien-Dividende?

 

2. Kann man sich die gesamte Höhe von der US-Quellensteuer auf die deutschen Steuern verrechnen lassen die fällig werden bei Dividendenausschüttungen? Und wie Hoch sind die Steuern bzgl Dividende und wie kann man so einen Antrag stellen?

 

3. Kann man Die Verrechnung der US-Quellensteuer mit deutschen Steuern vorab beim Depotbroker einstellen lassen und wie hoch wären die Kosten hierfür? Lohnt es sich überhaupt so einen Antrag zu stellen?

 

 

 

Info: Alle Fragen beziehen sich nur auf Aktien. Desweiteren ist mein Depot vom Sbroker der Sparkassengruppe. Deswegen bitte diese Infos mit in die Fragen beziehen.

Bitte kein Halbwissen oder Vermutungen. Vielen Dank.

 

Mfg

 

MannohneGeld

 

 

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sparfux
vor 21 Minuten schrieb MannohneGeld:

Bitte kein Halbwissen oder Vermutungen. Vielen Dank.

 

 

Das sind natürlich sehr bescheidene Anforderungen für einen Newbie. :D

 

Ich sag Dir trotzdem mal, wie ich das mit meinem Halbwissen mache: Ich fülle wenn immer gefordert ein W-8BEN zur Quellensteuerreduktion aus. Dann fallen statt 30% nur 15% Quellensteuer auf die Dividenden an.


Danach geben ich die verbleibenden 15% Quellensteuer mittels irgendeines Beleges - Dividendenbescheinigung, Kontoauszug oder so - in meiner Steuererklärung an und lasse sie mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.

 

Soviel zu meinem Halbwissen. Wenn Du es genau wissen willst, musst Du zu einem Steuerberater gehen oder hoffen, dass ein solcher Dir hier antwortet.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

1. Die Höhe der Quellensteuer in den USA bei Aktien-Dividende?

15% (außer bei REITs)

 

Zitat

2. Kann man sich die gesamte Höhe von der US-Quellensteuer auf die deutschen Steuern verrechnen lassen die fällig werden bei Dividendenausschüttungen? Und wie Hoch sind die Steuern bzgl Dividende und wie kann man so einen Antrag stellen?

Ja, wird komplett verrechnet (sofern es Steuern zum verrechnen gibt natürlich). Am Ende kommen wieder 25% heraus (25%-15%+15% in den USA gezahlt), bei Kirche und  Soli bleibt ein kleiner Vorteil (Basis sind dort nur die restlichen 10%). ANtrag muss man nicht stellen, läuft automatisch.

Alles unter der Voraussetzung: Deutscher Anleger, deutsche Bank, ordentliche Legitimation und keine US-Steuerpflicht aus irgendeinem Grund. Falls das nicht zutrifft braucht man .- mindestens - das W-8BEN-Formular.

 

Zitat

3. Kann man Die Verrechnung der US-Quellensteuer mit deutschen Steuern vorab beim Depotbroker einstellen lassen und wie hoch wären die Kosten hierfür? Lohnt es sich überhaupt so einen Antrag zu stellen?

Wie gesagt, muss man nicht.

 

Zitat

Bitte kein Halbwissen oder Vermutungen.

Daher ist mein ganzer Beitrag ohne Gewähr.

 

Stefan

 

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Altair
vor 7 Stunden schrieb reckoner:

Hallo,

 

15% (außer bei REITs)

 

Stefan

 

Was heißt denn außer bei REITS? Ich halte ein paar REITs und da ist die Besteuerung genau so wie bei jeder stinknormalen US-Aktie auch.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was heißt denn außer bei REITS? Ich halte ein paar REITs und da ist die Besteuerung genau so wie bei jeder stinknormalen US-Aktie auch.

OK, das war jetzt nicht recherchiert. Ich meinte mal gelesen zu haben, dass REITS mit 30/35% besteuert würden, mangels eigener Erfahrung kann ich das aber nicht genauer sagen.

 

Hier noch eine Quelle: http://www.iww.de/astw/archiv/-quellensteuer--abweichende-steuersaetze-fuer-ausschuettungen-von-reits-f52004

 

Vielleicht gibt es auch unterschiedliche REITs, oder nicht alles was sich REIT nennt ist auch einer im Sinne der Steuergesetzgebung.

 

Stefan

 

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Altair

Dein Link ist ja noch von 2007 - vielleicht hat es sich mittlerweile auch geändert. Ich halte jedenfalls 5-6 US-Reits, und die werden ganz normal besteuert wie US Aktien auch. Sind aber auch alle von der Rechtsform her Kapitalgesellschaften als Inc., vielleicht liegt es daran.

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MannohneGeld
vor 23 Stunden schrieb reckoner:

Hallo,

 

15% (außer bei REITs)

 

Ja, wird komplett verrechnet (sofern es Steuern zum verrechnen gibt natürlich). Am Ende kommen wieder 25% heraus (25%-15%+15% in den USA gezahlt), bei Kirche und  Soli bleibt ein kleiner Vorteil (Basis sind dort nur die restlichen 10%). ANtrag muss man nicht stellen, läuft automatisch.

Alles unter der Voraussetzung: Deutscher Anleger, deutsche Bank, ordentliche Legitimation und keine US-Steuerpflicht aus irgendeinem Grund. Falls das nicht zutrifft braucht man .- mindestens - das W-8BEN-Formular.

 

Wie gesagt, muss man nicht.

 

Daher ist mein ganzer Beitrag ohne Gewähr.

 

Stefan

 

das heisst also, die Quellensteuer wird mit der Abgeltungssteuer automatisch verrechnet ohne das ich dafür was selbst in die Wege leiten muss? bin beim Sbroker 

Da ich einen Freibetrag in Höhe von 801 habe, würde somit die us quellensteuer auf dividende wegfallen oder wird trozdem die quellensteuer einbehalten? und kann ich eine quellensteuerbefreiung beantragen? gilt der freibetrag nur für die deutsche abgeltungssteuer?

fällt die us-quellensteuer weiterhin an, selbst dann wenn ich us-aktien an einer deutschen börse erwerben würde?

 

sorry, wenn ich so viele fragen habe, ich bin ein neuling und interessiere mich vorallem für us aktien

 

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Sisyphos
vor 5 Stunden schrieb MannohneGeld:

das heisst also, die Quellensteuer wird mit der Abgeltungssteuer automatisch verrechnet ohne das ich dafür was selbst in die Wege leiten muss? bin beim Sbroker 

Da ich einen Freibetrag in Höhe von 801 habe, würde somit die us quellensteuer auf dividende wegfallen oder wird trozdem die quellensteuer einbehalten? und kann ich eine quellensteuerbefreiung beantragen? gilt der freibetrag nur für die deutsche abgeltungssteuer?

fällt die us-quellensteuer weiterhin an, selbst dann wenn ich us-aktien an einer deutschen börse erwerben würde?

 

sorry, wenn ich so viele fragen habe, ich bin ein neuling und interessiere mich vorallem für us aktien

 

 

Bei ausländischen Aktien erheben gleich zwei Staaten Ansprüche auf Gewinnausschüttungen. In einem Doppelbesteuerungsabkommen regeln sie ggf. die jeweilige Aufteilung Ihrer "Beute". Du musst dabei genau beachten, wer steuerpflichtig ist und wo.


Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland und folglich erhebt der deutsche Staat Ansprüche auf einen Teil Deiner Einnahmen. Der Freibetrag von 801.- € bezieht sich ausschließlich auf die deutsche Kapitalertragsteuer und hat nur eine Wirkung gegenüber dem deutsche Fiskus.


Das Unternehmen hat seinen Sitz in den USA und der amerikanische Staat beansprucht einen Teil der Ausschüttungen des Unternehmens (nicht zu verwechseln mit der Unternehmenssteuer, die direkt vom Gewinn des Unternehmens erhoben wird). Der amerikanische Staat sitzt also an der "Quelle" und bedient sich dort erst einmal. Dabei begnügt er sich, wenn die Ausschüttung an nicht in den USA steuerpflichtige Personen in Deutschland gehen, aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens bei Aktien (nicht MLPs und ggf. steuerbefreiten REITs) mit 15%   (ohne den Nachweis sind es 30%). Ein Freistellungsauftrag in Deutschland ist für die USA völlig irrelevant. Sie schöpft immer Ihre 15% aus der Quelle. Ebenso ist es irrelevant, an welcher Börse die Aktien gekauft wurden. Entscheidend ist nur, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und seine Ausschüttungen tätigt.


Der deutsche Staat erlaubt nun eine Anrechnung der in den USA gezahlten Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer von 25%. Effektiv bleiben damit nur 10% der ursprünglichen Summe in Deutschland "hängen".  Wenn jetzt aber in Deutschland gar keine Abgeltungssteuer anfällt, weil die Kapitalerträge des Anlegers den Freibetrag nicht übersteigen, läuft die Anrechnung natürlich ins Leere. Dann verliert der Anleger effektiv 15% der Dividendenerträge durch die amerikanische Quellensteuer.


Daher ist es steuerlich generell ungünstig, sich amerikanische Dividenden-Aktien ins Depot zu holen, solange man seinen Freibetrag für die Abgeltungssteuer noch nicht anderweitig ausgeschöpft hat. Eine Ausnahme bilden dabei US-Unternehmen, die fast ausschließlich außerhalb der USA Ihre Umsätze generieren und dadurch eine Befreiung von der Quellensteuer beantragen können (z.B. PMI Philip Morris International).

 

 

 

 

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MannohneGeld
vor 4 Stunden schrieb Sisyphos:

 

Bei ausländischen Aktien erheben gleich zwei Staaten Ansprüche auf Gewinnausschüttungen. In einem Doppelbesteuerungsabkommen regeln sie ggf. die jeweilige Aufteilung Ihrer "Beute". Du musst dabei genau beachten, wer steuerpflichtig ist und wo.


Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland und folglich erhebt der deutsche Staat Ansprüche auf einen Teil Deiner Einnahmen. Der Freibetrag von 801.- € bezieht sich ausschließlich auf die deutsche Kapitalertragsteuer und hat nur eine Wirkung gegenüber dem deutsche Fiskus.


Das Unternehmen hat seinen Sitz in den USA und der amerikanische Staat beansprucht einen Teil der Ausschüttungen des Unternehmens (nicht zu verwechseln mit der Unternehmenssteuer, die direkt vom Gewinn des Unternehmens erhoben wird). Der amerikanische Staat sitzt also an der "Quelle" und bedient sich dort erst einmal. Dabei begnügt er sich, wenn die Ausschüttung an nicht in den USA steuerpflichtige Personen in Deutschland gehen, aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens bei Aktien (nicht MLPs und ggf. steuerbefreiten REITs) mit 15%   (ohne den Nachweis sind es 30%). Ein Freistellungsauftrag in Deutschland ist für die USA völlig irrelevant. Sie schöpft immer Ihre 15% aus der Quelle. Ebenso ist es irrelevant, an welcher Börse die Aktien gekauft wurden. Entscheidend ist nur, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und seine Ausschüttungen tätigt.


Der deutsche Staat erlaubt nun eine Anrechnung der in den USA gezahlten Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer von 25%. Effektiv bleiben damit nur 10% der ursprünglichen Summe in Deutschland "hängen".  Wenn jetzt aber in Deutschland gar keine Abgeltungssteuer anfällt, weil die Kapitalerträge des Anlegers den Freibetrag nicht übersteigen, läuft die Anrechnung natürlich ins Leere. Dann verliert der Anleger effektiv 15% der Dividendenerträge durch die amerikanische Quellensteuer.


Daher ist es steuerlich generell ungünstig, sich amerikanische Dividenden-Aktien ins Depot zu holen, solange man seinen Freibetrag für die Abgeltungssteuer noch nicht anderweitig ausgeschöpft hat. Eine Ausnahme bilden dabei US-Unternehmen, die fast ausschließlich außerhalb der USA Ihre Umsätze generieren und dadurch eine Befreiung von der Quellensteuer beantragen können (z.B. PMI Philip Morris International).

 

 

 

 

vielen Dank für deinen Beitrag, hat mir wirklich geholfen. So weit ich weiss ist z.B. die Firma Pfizer international tätig, weisst du zufällig ob Pfizer eine Befreiung von der Quellensteuer in der Vergangenheit mal beantragt hatte bei der US-Steuerbehörde? 

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Sisyphos
vor 2 Stunden schrieb MannohneGeld:

vielen Dank für deinen Beitrag, hat mir wirklich geholfen. So weit ich weiss ist z.B. die Firma Pfizer international tätig, weisst du zufällig ob Pfizer eine Befreiung von der Quellensteuer in der Vergangenheit mal beantragt hatte bei der US-Steuerbehörde? 

 

Da ich selbst keine Pfizer-Aktien halte, weiß ich nicht sicher, wie Pfizer steuerlich behandelt wird, halte es aber für extrem unwahrscheinlich, dass Pfizer eine Quellensteuerbefreiung aufweist. Firmen, die sich dafür qualifizieren können, müssen 80/20-Unternehmen sein, d.h. Unternehmen, die maximal 20% ihrer Erträge in den USA erzielen. Pfizer hat aber m.W. einen großen Marktanteil gerade auch in den USA.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ich gehe die Fragen nochmal der Reihe nach durch.

 

Zitat

das heisst also, die Quellensteuer wird mit der Abgeltungssteuer automatisch verrechnet ohne das ich dafür was selbst in die Wege leiten muss?

Korrekt. Eine kurze Nachfrage bei der Bank, ob bei dir nur 15% US-Quellensteuer abgezogen würden, könnte nicht schaden. Es gibt nämlich auch 30% (von denen auch nur 15% angerechnet würden).

 

Zitat

Da ich einen Freibetrag in Höhe von 801 habe, würde somit die us quellensteuer auf dividende wegfallen oder wird trozdem die quellensteuer einbehalten?

Die US-Quellensteuer wird immer einbehalten.

Wenn du dann in Deutschland keine Steuern zahlst (wegen Sparer-Pauschbetrag oder Grundfreibetrag) dann hättest du Pech gehabt. Daher der Grundsatz: Die ersten paar Euro sollten eher in quellensteuerfreie Aktien angelegt werden (Deutschland, Großbritanien, in Zukunft Niederlande).

 

Zitat

und kann ich eine quellensteuerbefreiung beantragen?

Nein.

 

Zitat

gilt der freibetrag nur für die deutsche abgeltungssteuer?

Falsche Frage.

Der Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) gilt für sämtliche Kapitalerträge. Die Steuern kommen erst später.

 

Zitat

fällt die us-quellensteuer weiterhin an, selbst dann wenn ich us-aktien an einer deutschen börse erwerben würde?

Ja. Die Steuer fällt mit der Dividendenzahlung an, und die kommt immer aus dem Heimatland des Unternehmens, daher ist es egal wo man gekauft hat.

 

Stefan

 

PS: Alles ohne die Beiträge von Sisyphos gelsen zu haben, das festigt die Aussagen.

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eugenkss

Die US-Quellensteuer ist 30%. Wenn du allerdings (zB per W-8BEN Formular) nachweist, dass du kein US-Staatsbürger bist, dort nicht steuerpflichtig bist usw, dann sinkt die US-Quellensteuer auf 15%.

Bei manchen Banken wird dieser Nachweis automatisch bei der Depoteröffnung gemacht.

 

Bis zu 15% ausländische Quellensteuer wird von deutschen Banken automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, d.h. du musst dann statt 25% nur noch 10% AbgSt plus Soli und ggf. KiSt zahlen.

Hast du allerdings noch einen Freibetrag (Anteile der 801 Euro) wirksam, oder eine NV-Bescheinigung, dann musst du ja keine AbgSt bezahlen und somit hast du auch keine AbgSt, auf die die ausländische QS angerechnet werden kann.

In so einem Fall kommt die ausländische QS dann in eine Art "Verlusttopf" bei deiner Bank und wartet das Kalenderjahr über, ob doch noch AbgSt anfällt, auf die angerechnet werden kann.

Hast du bis Jahresende noch was in diesem Topf, dann schickt dir die Bank eine Bescheinigung darüber und der Topf wird zum Jahreswechsel genullt.

Mit dieser Bescheinigung kannst du die ausländische QS dann über die Steuererklärung ggf. mit bei anderen Banken gezahlter AbgSt verrechnen lassen. Ansonsten verfällt sie.

 

(Keine Beratung, sondern nur meine Laienmeinung)

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kimimaro

"Es kann vorkommen, dass Besitzer von ausländischen Einzelaktien automatisch die Dividende inklusive Erstattung gutgeschrieben bekommen – beispielsweise bei Aktien aus den USA. " Quelle Finanztip.de 

 

 

Stimmt das wirklich bzw kann das jemand aus seiner Erfahrung bestätigen? Dachte nämlich, dass man auch bei den Amis einen Antrag stellen muss um die zu viel gezahlte steuer zurück zu erhalten..aber wenn das automatisch ist, wäre ja echt nice! :) .gilt das noch irgendwo, so dass man keinen extra "Antrag" stellen muss? 

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Ramstein
vor 1 Stunde schrieb kimimaro:

"Es kann vorkommen, dass Besitzer von ausländischen Einzelaktien automatisch die Dividende inklusive Erstattung gutgeschrieben bekommen – beispielsweise bei Aktien aus den USA. " Quelle Finanztip.de 

 

 

Stimmt das wirklich bzw kann das jemand aus seiner Erfahrung bestätigen? Dachte nämlich, dass man auch bei den Amis einen Antrag stellen muss um die zu viel gezahlte steuer zurück zu erhalten..aber wenn das automatisch ist, wäre ja echt nice! :) .gilt das noch irgendwo, so dass man keinen extra "Antrag" stellen muss? 

 

Das "kann wohl vorkommen", falls die Bank einen Antrag auf Quellensteuerbefreiung gestellt hat.

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chirlu

Die Bank muß dazu für die USA ein „qualified intermediary“ sein.

 

Grundsätzlich gibt es solche Vorabbefreiungen auch für manche anderen Länder; ob das geht, steht im Doppelbesteuerungsabkommen und im Steuerrecht des Abzugsstaats. Für welche Länder welche Bank den Aufwand treibt, das umzusetzen, ist wieder eine andere Frage.

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kimimaro
vor 36 Minuten schrieb Ramstein:

 

Das "kann wohl vorkommen", falls die Bank einen Antrag auf Quellensteuerbefreiung gestellt hat.

 

vor 3 Minuten schrieb chirlu:

Die Bank muß dazu für die USA ein „qualified intermediary“ sein.

 

Grundsätzlich gibt es solche Vorabbefreiungen auch für manche anderen Länder; ob das geht, steht im Doppelbesteuerungsabkommen und im Steuerrecht des Abzugsstaats. Für welche Länder welche Bank den Aufwand treibt, das umzusetzen, ist wieder eine andere Frage.

Ich bin bei der Onvista Bank! wisst ihr da was ? 

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MeinNameIstHase

Hier die Quelle für die Höhe der Quellensteuern:

https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/Anrechenbare_Ausl_Quellensteuer_2018.pdf?__blob=publicationFile

 

Einige Banken bieten den Service, dass sie die Reduzierung der US-Quellensteuer für Nicht-US-Steuerpflichtige für einen beantragen. Dann wird an der Quelle nur 15% einbehalten und diese werden in Deutschland bei der Abgeltungssteuer wiederum angerechnet.

Manche scheinbare US-Firmen unterliegen nicht der US-Quellenbesteuerung, weil ihre Aktien zwar in den USA vorwiegend gehandelt werden, ihr Firmensitz aber nicht in den USA angesiedelt ist. Ein Beispiel ist "Schlumberger Ltd" (Öl-Branche, Öl-Ausrüster) mit Sitz in Curacao, Nied. Antillen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Webseiten der gewünschten Firma und dort unter "Investors".

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Gast240125

Kleine Ergänzung dazu: Aufpassen muss man bei MLPs (Master Limited Partnership). Hier fallen ca. 35-40% Quellensteuer an und es gibt keine Anrechnung auf die deutsche Steuer.

Ist mir gerade mit "Enterprise Products Partners" passiert (ISIN US2937921078). Ich hatte Ende Dezember gekauft und jetzt im Februar gab es die erste Dividendenzahlung. Die Abrechnung sah wie folgt aus:

Brutto-Dividende in USD
- 37,00% Quellensteuer
= Zwischensumme in USD
(Umrechnung in EUR)
- 25,00% Kapitalertragsteuer
- 5,50% Solidaritätszuschlag
= Netto-Dividende in EUR

 

37% Abzug ist schon heftig... war mir vorher leider nicht bewusst und nun Grund genug, die Anteile direkt wieder zu verkaufen.

 

Hier ein Artikel von boerse-online zum Thema MLPs (aus dem Jahr 2015): https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/us-dividendenkoenige-vorsicht-vor-steuerfallen!-1000815416/1

 

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Maciej
vor 18 Stunden schrieb börsenpimpf:

37% Abzug ist schon heftig... war mir vorher leider nicht bewusst und nun Grund genug, die Anteile direkt wieder zu verkaufen.

Es gibt auch in Deutschland handelbare ETFs auf MLPs, ggf. wären die eine Alternative für Dich. Siehe diesen Thread:

 

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