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cabrio

ISIN CH0381482451

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cabrio

Wer hat seit 18.12. den UBS Put 18 DJIA Optionsschein mit der WKN UX3JTV gekauft oder verkauft. Die UBS hat beim Pricing auf der außerbörslichen Handelsplattform (bei mir über Consorsbank) wohl einen Fehler gemacht. Ich habe den Schein am 18.12.2017 und heute gekauft und wenig später mit Gewinn verkauft. Heute, 3.1.2018, hat die UBS mit Hilfe von Consors das Geschäft rückabgewickelt und mir den Gewinn vom Konto abgezogen. Ich wurde telefonisch gefragt, ob ich damit einverstanden bin, was ich abgelehnt habe. Die Rückabwicklung erfolgte trotzdem. Ich halte das für Diebstahl. 2 Consors-Berater sagten: "Ja das ist schade, aber da kann man nichts machen, die UBS ist der stärkere Player". Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wie hat sich die UBS bzw die Depotbank verhalten, kann man als kleiner Kunde dagegen vorgehen ? Danke

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passiv_Investor

Wenn es ein falsches Pricing gab, dann kann der Emittent das Geschäft rückabwickeln.

Dafür müssen aber gewisse Kriterien bezüglich der Größe des Geschäfts und der Dauer bis zur Rückabwicklung eingehalten werden.

Bisher sind mir Rückabwicklungen aber nur über Börsen bekannt und nicht aus dem außerbörslichen Handel.

 

Hier ein Papier für Dich: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Wertpapierhandel/Depot-Software/Trading-Consorsbank/Ausserboerslicher-Handel/Mistrade/Mistraderegelung-UBS.pdf

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cabrio

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Ich verstehe nicht, wie ich als Kunde, der gutgläubig ein Produkt erwirbt und es später sogar an den Emittenten zu einem höheren Kurs verkauft, somit das Produkt nicht mehr besitzt, aber der professionelle Handelspartner, eine internationale Großbank sich darauf berufen kann, beim Pricing einen Fehler gemacht zu haben, und die Kompensation vom Kunden erwartet. Wenn der Kunde einen Verlust bei dem Geschäfts erlitten hätte, könnte er sich ja auch nicht auf Mistrade berufen, er erleidet dann einen Verlust, das nennt man Spekulation. Eine Bank sollte gegen solche "Fehler" ja versichert sein und bei Millionen von Transaktionen von Optionsscheinen stecken da doch Pricing-Maschinen und Algorhythmen hinter der Aktion. Indiesem Fall sind mehr als 2 Wochen vergangen, bis der UBS der Fehler aufgefallen ist, und heute haben ich den Schein nochmal erwerben können und dann erst ist der Fehler aufgefallen bzw. wieder passiert. Dieses Produkt ist ein handelsüblicher Optionsschein auf einen Stanrdardwert kein Exot.

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passiv_Investor

Doch natürlich hat der Kunde ebenso die Möglichkeit einen Mistrade geltend zu machen. Das gilt selbstverständlich nicht nur für den Emittenten.

Auch Maschinen machen Fehler und Banken haben auch nichts zu verschenken, darum werden bestehende Mistrade Regeln natürlich auch bei kleineren Transaktionen angewendet.

Vermutlich ist der Fehler auch erst aufgefallen, weil das Produkt erneut gehandelt wurde.

Zumindest für den ersten Trade sollte es aber zu spät sein einen Mistrade geltend zu machen laut den Mistrade-Regelungen aus dem PDF.

Mit den Infos würde ich nochmal den Broker kontaktieren.

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cabrio

Danke, werde ich machen. Die Reaktion des Kundenbetreuers war: "Ja das ist schade aber da kann man nichts machen" Diese Mistrade-Vereinbarung gilt ja auch nur zwischen den beiden Banken, denn ich bin dieser Vereinbarung zumindest nach den Consors AGBs nicht beigetreten, eigentlich ein Thema für Compliance im Bereich Interessenskonflikt, denn Consors wälzt den Schaden auf den Kunden ab, weil sie eine Vereinbarung mit dem Emittenten getroffen hat, damit sich beide Banken schadlos halten. Ich würde verstehen, dass eine Rückabwicklung innerhalb weniger Stunden akzeptabel wäre, aber 2 Wochen später wohl kaum. Wie kann man sich als Kunde auf die gestellten Preise am Börsenplatz sonst verlassen ? Wie verhält es sich bei "Fat Finger" oder "Flash-Crash" Situationen, falsche Taste, Computer-Fehler löst massenhaft Order-Maschinen aus, ggf bekommt man über eine Limit-Order einen günstigen Zuschlag und muss den Gewinn dann wieder abgeben, weil Banken "Mistrade" reklamieren ?

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passiv_Investor

Die (Rück)Abwicklung dauert immer etwas länger. Entscheidend ist wann der Emittent den Broker über einen Mistrade informiert hat.

Nach diesem Datum und der Uhrzeit solltest du fragen und dir dafür Nachweise senden lassen.

Sollten die Daten nicht mit den Mistrade-Regeln übereinstimmen, kannst du den Sachbearbeiter freundlich auf das von mir verlinkte Dokument hinweisen.

An ihre eigenen Vereinbarungen müssen sie sich schließlich halten.

Mistrade-Regelungen gibt es an jeder Börse. Auch beim Flash-Crash 2010 gab es diverse Rückabwicklungen.

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Belgien

Ein am 18.12. getätigter Kauf kann nicht - zumindest nicht rechtskonform - am 03.01. rückabgewickelt werden. Die Fristsetzung für die Geltendmachung eines Mistrades beträgt 2 Stunden nicht Wochen. Bei einer höheren Schadenssumme verlängert sich die Zwei-Stunden-Frist zwar auf 11.00 Uhr des Folgetags, doch spätestens dann ist der Trade  safe. Der Broker hat in einem solchen Fall einen verspätet eintreffenden Antrag auf Rückabwicklung des vermeintlichen Mistrades abzulehnen.

 

Tut er dies jedoch nicht, so bedeutet es einigen Aufwand, sein Recht durchzusetzen. Man braucht zunächst eine Abtretungserklärung des Brokers, sonst redet der Emittent nicht mit dem Anleger, schließlich gilt der Vertrag über die Modalitäten der Rückabwicklung zwischen Emittent und Broker und nicht zwischen Emittent und Anleger. Das Pochen auf Vertragsverletzung im Sinne einer verspäteten Rückabwicklung kann nur von einem Vertragspartner erfolgen, dies wird der Anleger erst durch eine Abtretungserklärung der Ansprüche seitens des Brokers. Danach kommt es auf die Rechtsabteilung des Emittenten an. Die bewegt sich nur dann, wenn sie davon überzeugt ist, dass der Klageweg tatsächlich durch den Anleger beschritten wird. Zunächst wird grundsätzlich alles abgelehnt. Wenn man dann eine glaubwürdige Drohkulisse aufbaut, bekommt man ein Vergleichsangebot (natürlich nur, weil der Emittent plötzlich Verständnis für die Situation des Anlegers aufbringt und nicht, weil er den Vertrag verletzt hat, so dass dieses Vergleichsangebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und meist nur sehr kurz befristet ist). Wenn man damit zufrieden ist, nimmt man es an, ansonsten kann man auch pokern, ob es ein besseres Angebot gibt. Natürlich kann man auch den langwierigen Klageweg beschreiten.

 

P.S.: Ich habe eigene (leidvolle) Erfahrung mit Rückabwicklungen von Mistrades, kann die Verärgerung somit durchaus nachvollziehen.

 

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Belgien
Am 3.1.2018 um 21:04 schrieb passiv_Investor:

Die (Rück)Abwicklung dauert immer etwas länger. Entscheidend ist wann der Emittent den Broker über einen Mistrade informiert hat.

 

Der Broker hat den Betroffenen umgehend über den Eingang eines Mistrade-Antrags zu informieren. Ich werde in solchen Fällen angerufen, falls man mich nicht erreicht, so schickt man mir eine Mail. Die Umsetzung der Rückabwicklung kann dann tatsächlich noch einen Tag dauern, aber hier stehen doch ganz andere Fristen im Raum.

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passiv_Investor
vor 13 Stunden schrieb Belgien:

 

Der Broker hat den Betroffenen umgehend über den Eingang eines Mistrade-Antrags zu informieren. Ich werde in solchen Fällen angerufen, falls man mich nicht erreicht, so schickt man mir eine Mail. Die Umsetzung der Rückabwicklung kann dann tatsächlich noch einen Tag dauern, aber hier stehen doch ganz andere Fristen im Raum.

Ja korrekt, aber die Frage ist eben, wann der Broker informiert wurde. Der Anruf beim Kunden und die Rückabwicklung kann durch die Weihnachtsfeiertage und Neujahr verzögert worden sein.

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