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TheNewOne

Versichert bei DVAG - Großer Fehler, den ich begangen habe?

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Matthew Pryor
Am 19.1.2018 um 17:25 schrieb BlackCatzchen:

Kommt das nicht auf den Beruf an? Wenn ich mit "leichter" Behinderung schon meinen Beruf größtenteils nicht mehr ausüben kann (z.b. Handwerker o.ä.) macht es natürlich keinen Sinn. Wenn ich aber nur bei 50 oder mehr Prozent wirklich nichts mehr arbeiten kann, weil ich normalerweise z.b. am PC arbeite, sollte ich dann nicht niedrige Grundsumme + hohe Progression wählen, um Kosten zu sparen?

 

Grüße

 

BlackCatzchen

Es geht bei der UV primär nicht darum, einen Status im Sinne eines Berufes abzusichern, dazu ist die BU geeignet. Zusammenspiel aus Grundsumme / Progression / Gliedertaxe, das ist das Herz einer UV, die vernünftige Ausgestaltung. Ich möchte im Zweifel vergleichsweise hohe Kosten versichert haben, in der Regel einmalige Kosten. Die können auch bereits bei vergleichsweise geringen Invaliditätsgraden auftreten. Gut, nun kann ich bspw. einen ETF-Sparplan mit geringen Kosten bei einem bonitätsstarken Anbieter einrichten. Und mich so auf alternativem Wege selbst versichern. Klappt nur in der Praxis zumeist nicht. Und um wieder sachlich zu werden: Unfallversicherung kann nur das oben beschriebene vernünftig, es ist und bleibt eine Ausschnittsdeckung. Für alles andere, für längere Ausfallzeiten, für schwere Krankheiten, usw. usf., gibt es bedeutend sinnvollere Möglichkeiten.

 

Am 19.1.2018 um 18:44 schrieb TheNewOne:

Bezugnehmend zum obigen Beispiel der AM Unfallversicherung: Im Netzt wird genau zum Gegenteil geraten, also hohe Grundsumme, Progression ca. 225% (vgl. AM 1000%) und keine Unfallrente (zumindest sofern BU vorhanden) - guckt man nach solchen Angeboten, landet man beim selben Preis wie bei der AM, doch hat anscheinend wesentlich mehr Leistung. 

Das wurde auch nicht bestritten. 

 

vor 4 Stunden schrieb Framal:

Hallo,

nochmal kurz zur Qualität der Unfallversicherung. Wichtig ist das "Gesamtpaket". Progressionstabelle gut und schön, aber bitte auch schauen, WIE eine Versicherung einen Schaden einwertet. Nimm den Augenschaden lt. Anhang. Die eine Versicherung bewertet ein fehlendes Auge mit 80% (Entschädigung 321.600 €) , die andre mit 50% (Entschädigung 40.000 € + ggf. 400 € Monatsrente). Was da dann am Ende für Summenuntersiede heraus kommen, ist schon beträchtlich. 

Ja, und wenn man schon zum Tanz bittet, stellt man bitte schön auch 2 gleichberechtigte Partner auf und suggeriert nicht mit einem hinkenden Vergleich, dass  besser sei als B. Das geht auch mit fairen Mitteln vergleichsweise leicht.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
Am 19.1.2018 um 17:25 schrieb BlackCatzchen:

Kommt das nicht auf den Beruf an? Wenn ich mit "leichter" Behinderung schon meinen Beruf größtenteils nicht mehr ausüben kann (z.b. Handwerker o.ä.) macht es natürlich keinen Sinn. Wenn ich aber nur bei 50 oder mehr Prozent wirklich nichts mehr arbeiten kann, weil ich normalerweise z.b. am PC arbeite, sollte ich dann nicht niedrige Grundsumme + hohe Progression wählen, um Kosten zu sparen?

 

Grüße

Cz

BlackCatzchen

Mit 50 Prozent wird man sich vor dem Arbeiten am PC nicht drücken können. Bei meinem Arbeitgeber arbeiten Leute, die haben 100%, ich selbst habe 70%.

 

Man kann am PC arbeiten auch bei Blindheit, Querschnittslähmung oder auch wenn man keine Arme hat. 

 

Und die Mitarbeiter haben sogar noch Freude an der Arbeit, ungeheuerlich.

 

OceanCloud

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Xeronas
vor 11 Stunden schrieb OceanCloud:

Mit 50 Prozent wird man sich vor dem Arbeiten am PC nicht drücken können. Bei meinem Arbeitgeber arbeiten Leute, die haben 100%, ich selbst habe 70%.

 

Man kann am PC arbeiten auch bei Blindheit, Querschnittslähmung oder auch wenn man keine Arme hat. 

 

Und die Mitarbeiter haben sogar noch Freude an der Arbeit, ungeheuerlich.

 

OceanCloud

Deshalb schließt man für eien solchen Fall auch eine BU und keine UNF ab. Die BU sichert nämlich den Status hinsichtlich Beruf ab; das Absicherungsziel einer UNF (invalidität) ist etwas gänzlich anderes.

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BlackCatzchen

Nur um das klarzustellen:

Ich finde die Unfallversicherung der AM unter aller Sau, habe selbst die von der InterRisk, da liegen selbst bei der ach so tollen 1000er Progression Welten dazwischen.

Mit ging es nur um die Wahl "niedrige(re) Grundsumme - hohe Progression" und ob diese generell sinnvoller sein KANN.

 

Liebe Grüße

 

BlackCatzchen

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Matthew Pryor

"Die" von der Interrisk kann man auch ruhig mal haben. Oder auch nicht. Kommt halt darauf an, für welche der zig Varianten man sich entscheidet. Und je nach Lage der Dinge würde ich die "unter aller Sau" der Interrisk vorziehen.

Problem an dieser Stelle ist vielmehr, wenn ständig munter Begrifflichkeiten durcheinandergewürfelt werden, weil ja auch mal irgendwie etwas zum Thema geschrieben werden möchte. Ich traue dem TO schon die Grundrechenarten zu. Der wird, wenn Interesse an einer Auseinandersetzung mit dem Thema besteht, schnell darauf kommen, dass die Entscheidung pro AM nicht eben die beste war.

Was nichts an der Sinnfreiheit ändert, an dieser Stelle auf den Beruf abzustellen. Der interessiert den Unfallversicherer in erster Linie im Rahmen der Prämienfeststellung. Ansonsten erfolgt eine Leistung, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Unabhängig davon, ob der Beruf noch zur Gänze, teilweise oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann.

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TheNewOne

Ich frage mich, warum bspw. die AachenMünchener (aber auch andere Versicherer) nicht bei Check24 vertreten ist!?

Ist das etwa der Trick an der Sache? Sodass die Vermögensvermittler die Produkte nur durch "Aufschwatzen" an den Kunden bringen können, weil der Kunde sonst nach dem Vergleichen die Schwächen der AM Produkte erkennen würde? 

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Matthew Pryor

Genau, so machen das bspw.auch Debeka oder die HUK. Darüber hinaus auch diverse Direktversicherer. Alles mit unseriösen Machenschaften arbeitende Aufschmatzer. Es ist nicht verboten, vor dem Posten auch mal einen kurzen Moment inne zu halten und darüber zu sinnieren,was man da eigentlich in die Forenwelt setzen möchte. Und glaube mir: Du bist zumindest momentan noch bei Weitem nicht in der Lage und damit auch nicht in der Position, Schwächen von Schwächen unterscheiden zu können.

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Framal

Hallo TheNewOne,

 

... warum bspw. die AachenMünchener ... nicht bei Check24 vertreten ist!? ...  

a) NUR die DVAG darf die AM-Verträge vermitteln, wozu sollen die da in einem Vergleichsprogramm auftauchen. Das macht doch keinen Sinn.

b) Sinnlos ist es auch, weil Verträge bei denen fast immer rabattiert werden. Da gibt es den Laufzeitbonus, Kundenbonus, .... . Die Jungs machen immer länger laufende Verträge und trotzdem sind die vergleichsweise teuer. 

 

Grundsätzlich ist ein Vermögensberater der DVAG im Versicherungsbereich ein Einfirmenvertreter mit allen dazugehörigen Vor - & Nachteilen.   

 

Und mit auf den Weg gegeben: Wer mit Check24 GUT umgehen will, muss auch Fachwissen haben! Nur den Preis zu vergleichen, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. 

 

Lg

Framal

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TheNewOne
vor 3 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Genau, so machen das bspw.auch Debeka oder die HUK. Darüber hinaus auch diverse Direktversicherer. Alles mit unseriösen Machenschaften arbeitende Aufschmatzer.

Das klingt mir ironisch gemeint. Was ist denn sonst ein plausibler Grund dafür?

 

vor 3 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Und glaube mir: Du bist zumindest momentan noch bei Weitem nicht in der Lage und damit auch nicht in der Position, Schwächen von Schwächen unterscheiden zu können.

Natürlich nicht. Ich weiß ja nicht wie alt oder erfahren ihr alle seid, aber ich als Azubi mit meinen 20 Jahren kann ja eher unwahrscheinlich ein Versicherungsexperte sein, oder? Mein Name lässt vielleicht auch darauf hindeuten. 

 

vor 1 Stunde schrieb Framal:

Hallo TheNewOne,

 

... warum bspw. die AachenMünchener ... nicht bei Check24 vertreten ist!? ...  

a) NUR die DVAG darf die AM-Verträge vermitteln, wozu sollen die da in einem Vergleichsprogramm auftauchen. Das macht doch keinen Sinn.

b) Sinnlos ist es auch, weil Verträge bei denen fast immer rabattiert werden. Da gibt es den Laufzeitbonus, Kundenbonus, .... . Die Jungs machen immer länger laufende Verträge und trotzdem sind die vergleichsweise teuer. 

 

Grundsätzlich ist ein Vermögensberater der DVAG im Versicherungsbereich ein Einfirmenvertreter mit allen dazugehörigen Vor - & Nachteilen.   

 

Und mit auf den Weg gegeben: Wer mit Check24 GUT umgehen will, muss auch Fachwissen haben! Nur den Preis zu vergleichen, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. 

 

Lg

Framal

Da hast du wohl Recht. Danke dir!

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JohBe
· bearbeitet von JohBe

Check24 soll hohe Courtagesätze von den Versicherern verlangen - getreu dem Motto "Monopolisiere die Plattform und quetsche die Lieferanten der Plattform aus". Da will nicht jeder mitmachen (bzw. HUK und Konsorten haben sich erfolglos an einer eigenen Vergleichsplattform versucht). 

 

Sofern das nicht als Grund zur Nichtteilnahme ausreicht, soll das produzierte Geschäft mit sehr schlechten Schadenquoten versehen sein. Ist mit hoher Courtage dann eine doofe Kombination. 

 

Zu guter Letzt kann Check24 aufgrund der Prämisse "der Kunde muss in 3 Klicks abschließen können" (und möglichst wenig nachdenken) einige Anforderung an den Tarifierungsprozess nicht erfüllen (bspw. ZÜRS Bestimmung). 

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TheNewOne
vor 21 Minuten schrieb JohBe:

Check24 soll hohe Courtagesätze von den Versicherern verlangen - getreu dem Motto "Monopolisiere die Plattform und quetsche die Lieferanten der Plattform aus". Da will nicht jeder mitmachen (bzw. HUK und Konsorten haben sich erfolglos an einer eigenen Vergleichsplattform versucht). 

 

Sofern das nicht als Grund zur Nichtteilnahme ausreicht, soll das produzierte Geschäft mit sehr schlechten Schadenquoten versehen sein. Ist mit hoher Courtage dann eine doofe Kombination. 

 

Zu guter Letzt kann Check24 aufgrund der Prämisse "der Kunde muss in 3 Klicks abschließen können" (und möglichst wenig nachdenken) einige Anforderung an den Tarifierungsprozess nicht erfüllen (bspw. ZÜRS Bestimmung). 

Verstehe. Danke!

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Matthew Pryor

Stellt sich die Frage, was genau da "verstanden" worden ist. HUK, Debeka und auch diverse andere Versicherer arbeiten schlicht nicht mit dem Vertriebskanal Versicherungsmakler (ganz wenige Ausnahmen bestätigen ausdrücklich nicht die Regel). Ergo erscheinen deren Tarife zumeist auch nicht bei den üblichen Verdächtigen.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Untauglichkeit von Vergleichsportalen im Allgemeinen und Check 0815 im Besonderen. Bspw. fragwürdig, warum Versicherer, die unter "teilnehmenden Gesellschaften" gelistet sind, am eigentlichen Vergleich nicht mehr teilnehmen. Da sollte man mal vor dem "Verstanden, Danke" selbst ansetzen und hinterfragen. 

Der letzte Satz aus Beitrag #35 ist dann schlicht falsch. Der Kunde kann, muss aber selbstredend nicht "mit 3 Klicks abschließen können". Die Bestimmung der Risikozone für Elementargefahren ist natürlich möglich und war zumindest in den Fällen, in denen ich das mit den Angaben der Versicherer selbst abgeglichen habe, auch ausnahmslos korrekt. 

 

 

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JohBe
· bearbeitet von JohBe
vor 7 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Stellt sich die Frage, was genau da "verstanden" worden ist. HUK, Debeka und auch diverse andere Versicherer arbeiten schlicht nicht mit dem Vertriebskanal Versicherungsmakler (ganz wenige Ausnahmen bestätigen ausdrücklich nicht die Regel). Ergo erscheinen deren Tarife zumeist auch nicht bei den üblichen Verdächtigen.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Untauglichkeit von Vergleichsportalen im Allgemeinen und Check 0815 im Besonderen. Bspw. fragwürdig, warum Versicherer, die unter "teilnehmenden Gesellschaften" gelistet sind, am eigentlichen Vergleich nicht mehr teilnehmen. Da sollte man mal vor dem "Verstanden, Danke" selbst ansetzen und hinterfragen. 

Der letzte Satz aus Beitrag #35 ist dann schlicht falsch. Der Kunde kann, muss aber selbstredend nicht "mit 3 Klicks abschließen können". Die Bestimmung der Risikozone für Elementargefahren ist natürlich möglich und war zumindest in den Fällen, in denen ich das mit den Angaben der Versicherer selbst abgeglichen habe, auch ausnahmslos korrekt. 

 

 

Richtige und wichtige Anmerkungen, Danke! 

 

Früher war ja sogar mal eine HUK24 auf Check24 aktiv. Ergo ist ja mit manchen Töchtern und Sparten sehr aktiv. 

 

Zu den ZÜRS Zonen bezog ich mich auf die Aussage eines Versicherers, der eine Sparte auf Check24 nur ohne erweiterte Elementar anbietet wegen des Abschlussprozess. Ich wollte nicht andeuten, dass eine Elementardeckung generell nicht abschließbar sei. 

 

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TheNewOne

Hallo ihr Lieben, 

 

Danke @Matthew Pryor für die Ergänzung! 

 

Verstehe ich das also richtig, dass es am Besten ist, selbst Versicherer A-Z abzuklappern und die einzelnen Produkte zu vergleichen?

Check24 bietet natürlich eine gute Übersicht, was das Vergleichen vereinfacht. Der Haken an der Sache ist eben, dass da nicht jeder Versicherer gelistet ist. 

 

Wie vergleichen denn eigentlich unabhängige Versicherungsmakler?

 

 

UPDATE ZU MEINEM FALL: 

Mein Widerruf wird morgen zwei Wochen alt. Bis heute ist noch keine Bestätigung eingegangen. Mein Vermögensberater teilte mir mit, er habe diese bearbeitet und weitergeleitet. Logischerweise war er von dieser Aktion nicht begeistert. Er teilte mir mit, ich würde nicht alle gezahlten Prämien zurückerhalten, obwohl er mir das in einem Telefonat der vergangenen Woche zusagte. Grund: Der Widerruf liege außerhalb der Frist. Wie gesagt, habe ich die Versicherungsbedingungen bis heute nicht erhalten. Damit dürfte ich ja theoretisch noch innerhalb der Frist sein. Wie gehe ich am Besten vor?

 

Vielen Dank für's Lesen und Kommentieren! Ihr seid eine gute Hilfe. 

 

Liebe Grüße

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
Einfügen eines Satzes

Tschuldigung, wenn ich hier einfach so rein grätsche:

An wen hast Du denn den Widerruf gerichtet? An den Vermögensberater? Hast Du da eine Bestätigung über den fristgerechten Eingang erhalten?
Warum schickt Ihr sowas nicht direkt an die Gesellschaft/Hauptverwaltung?

Der Knabe verliert durch das weiterleiten Deines Widerrufes seine gesamte Provision (Ironie ON:die vermutlich schon in die nächste Leasingrate vom Auto geflossen ist :Ironie OFF), da kannst Du Dir die
Motivation zur fristgerechten Weiterleitung an den fünf Fingern abzählen - auch wenn es ihm letzten Endes nichts hilft, kann er doch ein bisserl verzögern und evtl. sogar ein bisserl was retten:
Darauf deutet zumindest schon die letzte Aussage hin, dass nicht alle gezahlten Beiträge zurück kommen. Bei einem fristgerechten Widerruf werden definitiv ALLE Beiträge zurück gezahlt.

 

Evtl. hier an der Stelle mal ein Mustertext (Frage an die Mods.: Kann man sowas nicht mal irgendwo hier dauerhaft hinterlegen? Musterbriefe für diverse Anlässe?)
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich die o.g. Verträge fristgerecht.
Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage.
Von weiteren Vertreterbesuchen nehmen Sie bitte Abstand, ich habe meine Entscheidung
nach reiflicher Überlegung getroffen und wünsche daher ausdrücklich keinen weiteren Vertreterkontakt,
weder per Mail, noch per Fax oder telefonisch.

mit freundlichen Grüßen"

 

So oder so ähnlich direkt an die Hauptverwaltung und die Birne ist in einer Woche geschält.

 

vor einer Stunde schrieb TheNewOne:

Wie vergleichen denn eigentlich unabhängige Versicherungsmakler?

 

Eigentlich kann ich die Frage nur für mich selbst beantworten, denke aber mal, ich kann für die hier versammelten 3,4 Kollegen unterstellen, daß es bei denen nach dem gleichen Schema abläuft:
- Vertragsbedingungen lesen - sorgfältig lesen! und versuchen, zu verstehen - ggfls. bei den Gesellschaften nachfragen
- Vertragsbedingungen vergleichen 
    Frage 1: An welchen Stellen unterscheiden sich die Vertragsbedingungen der einzelnen Gesellschaften voneinander?
    Frage 2: Welche Gesellschaft hat an der jeweiligen Stelle die beste Formulierung, die derzeit im Markt erhältlich ist?
    Frage 3: Wie kann die Gesellschaft das, was sie in Ihren AVB geschrieben hat, im schlimmsten Fall gegen meinen Kunden verwenden?
- Preis ermitteln

Merke: Nur wenn man weiss, was es zu kaufen gibt, kann man entscheiden was davon man - unbedingt braucht - gerne haben möchte - nicht benötigt.

 

EDIT: Ist natürlich ein wenig komplexer, als mal eben eine Software mit 10-15 willkürlich ausgewählten Kriterien zusammen zu bauen, die dann eine nach dem Preis sortierte Liste auswirft.

 

Alle Klarheiten beseitigt?
  

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TheNewOne

Hey @Peter Wolnitza und Danke für deine Antwort!

 

Ich habe den Widerruf per Mail mit unterschriebenem Schreiben als Anhang direkt an die AachenMünchener geschickt und eine automatische Empfangsbestätigung erhalten. Es scheint wohl der normale Prozess zu sein, dass sich der VB zum Widerruf äußern muss. 

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Xeronas
· bearbeitet von Xeronas

Die Kündigung hättest du zwecks Nachweisbarkeit besser per Fax oder per Einschreiben geschickt. Die automatische Eingangsbestätigung ist etwas mau, wenn auch besser als nichts.

 

Mag sein das der VB zwecks Bestandserhalt befragt wird, sollte deine Aktion jedoch fristgerecht innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt sein, werden - wie Peter bereits anmerkte - ohne wenn und aber alle Beiträge erstattet.

 

Welche Unterlagen hast du denn wann bekommen und wann genau erfolgte dein Widerruf?

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TheNewOne

Hey @Xeronas,

 

also: bei der AM heißt es beim Antrag schon, dass die Bedingungen auf einer CD sein, die der VB noch vor der Unterschrift aushändigt. Diese Empfangsbestätigung muss man ankreuzen. Die CD habe ich jedoch NIE erhalten. Hab den VB darauf angesprochen, woraufhin er eine Reaktion abgab, die so klang, als wüsste er nichts von einer CD (soviel zu Seriosität). 

 

Im Widerruf bin ich darauf nicht eingegangen. Habe lediglich widerrufen. Demzufolge kann die Versicherung das ja nicht wissen. Sollte ich dazu einen Nachtrag verfassen? 

Aus dem E-Mail Schriftverkehr NACH DEM WIDERRUF mit meinem VB lässt sich jedoch herauslesen, dass er  "die Bedingungen bei sich vorbereitet hat, und aufgrund des Widerrufes verworfen hat". Schlussfolgerung: Ich hatte sie davor nicht erhalten. 

 

Versicherungsscheine erhielt ich etwa gegen 04. und 08.12.; Widerruf am 13.01.

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luess
Am 10.1.2018 um 20:40 schrieb BlackCatzchen:

seine Provision war da bestimmt fünfstellig :o 

 

Ich hoffe, dass das noch ernst gemeint ist. Leute, der hat an so einem Kunden nichtmal dreistellig verdient. So eine Aussage geht mal garnicht, fern von jeglicher Realität. 

 

Am 11.1.2018 um 17:42 schrieb TheNewOne:

++ Mal ehrlich: Letztendlich ist Vermögensaufbau doch das Einzige, was wirklich zählt. Wenn ich bis zur Rente gut verdiene und ein ordentliches Vermögen, vielleicht sogar ein Eigenheim, besitze, kann ich mir doch sowas wie eine private Rentenversicherungen, in die ich mein Leben lang einzahle, sparen, oder seht ihr das anders? ++

 

Klar und zwar vom Feinsten. Zum ersten darf es auf keinen Fall „sogar mit einem Eigenheim“ sondern „ wenn überhaupt parallel mit einem Eigenheim“ heißen. Ein Eigenheim ist Luxus und nicht notwendig. Finanziell gesehen meistens eine absolute Fehlentscheidung. Es als Anlageform zu sehen ist Fehler Nummer 1. Ein Eigenheim kostet dich , wenn es abgezahlt ist, ebenfalls ein Schweine Geld. Ich würde sagen, nicht viel weniger wie die Miete. die du zahlen würdest. Mit Klumpenrisiko, ja super. Instandhaltung etc. Das solltest du als Auszubildender in einer Bank wissen. 

 

Auf den den zweiten Teil, auf den ich eingehen möchte wurde bereits angesprochen. Versicherungen sind elementar, manche brauchst du einfache. Da gibt es mal garnichts zu diskutieren.  

 

Man merkt, dass du ganz am Anfang bist. Aller Anfang ist schwer, nimm dir das zu Herzen was dir hier gesagt wurde, das ist sehr wichtig. 

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TheNewOne

Hallo @luess und Danke für dein Kommentar! 

 

vor 10 Stunden schrieb luess:

Man merkt, dass du ganz am Anfang bist. Aller Anfang ist schwer, nimm dir das zu Herzen was dir hier gesagt wurde, das ist sehr wichtig. 

Je früher, desto besser!

Der Großteil in meinem Alter beschäftigt sich überhaupt nicht mit solchen Themen. Ich möchte mich jetzt nicht selbst loben, ich möchte damit nur aufzeigen, was man von so jemandem erwarten kann/darf.

 

Bei vielen Sachen braucht man auch einfach Erfahrung und ein gewisses Lebensalter, wie bspw. das mit dem Eigenheim. Theorie ist das Eine, Praxis das Andere. 

Deshalb habe ich mich auch an dieses Forum gewandt, und bin dankbar für Eure Kommentare. Ich nehme an, dass hier vor allem erfahrene Leute vertreten sind. 

 

Lg

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TheNewOne

UPDATE:

Habe nun die Antwort der Versicherung bekommen - der Widerruf befand sich nicht in der Frist. Achtung: Im Widerruf habe ich nicht erwähnt, dass ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch vermisse. 

 

Das wäre nun der nächste Schritt: Ich würde, sofern ihr nicht bessere Ideen habt, einen Nachtrag an die Versicherung verfassen, in welchem ich erwähne, dass mir die o.g. AVB nicht zugegangen sind. 

Wie erwähnt, habe ich diesbezüglich auch den zuständigen Vermittler kontaktiert. Aus diesem Mail-Schriftverkehr geht hervor, dass er die Bedingungen bei sich halte und aufgrund des Widerrufs verworfen habe - Würde ja bedeuten, dass ich sie zuvor nie zu Gesicht bekam. Sollte ich diese Mail als Nachweis anhängen?

 

Hat jemand von Euch mit sowas schon Erfahrung? Wie sind die Chancen dabei? 

 

Wie immer bin ich sehr dankbar für Eure Kommentare und Anregungen!! Denn noch einmal möchte ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen!

 

Lg

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Matthew Pryor

Wie hoch wäre doch jetzt gleich der "Verlust"?

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TheNewOne

Hey @Matthew Pryor,

 

die beiden Produkte kosteten mich zusammen 1400€ - davon ca. 750€ Lebensversicherung, der Rest Risiko (BU, Hinterbliebenenschutz und Pflegeoption)

 

Wenn die Kündigung zum Jahresende wirksam würde, dürfte ich aus den LVs aufgrund der Kosten wahrscheinlich nur einen geringen Rückkaufswert zurückerhalten. Aus den Risikoabsicherungen kaum bzw. gar nichts.

 

Demzufolge ist es mir umso wichtiger den Widerruf durchzubekommen, welcher meiner Meinung nach nämlich rechtens ist (wegen nicht erhaltener Bedingungen) - jedoch nehme ich an, dass es sich in der Praxis schwierig gestalten lässt. 

 

Aus aktueller Sicht betrachte ich die 1400€ jedoch als kompletten Verlust - um deine Frage kurz zu beantworten :)

 

 

Lg

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Nun. Es sind 2 Verträge (?) mit jeweils 2 Zahlperioden (Dezember 2017 und Januar 2018). Korrigiere mich ggbfs.. Wie können denn da derart hohe Kosten entstanden sein? Du wirst wohl die Abschlusskosten für beide Verträge meinen, die sich aber gleichmäßig über die ersten 5 Jahre verteilen und auch bei einer Kündigung nach 2 Monaten natürlich nicht komplett, sondern eben nur anteilig anfallen würden.

Unabhängig davon, ob der Widerruf erfolgreich ist.

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Xeronas

Sprichst du mit den 1.400€ von den Abschlusskosten? Oder hast du diese Summe tatsächlich als Beiträge in die beiden Verträge bezahlt?

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