Zum Inhalt springen
TheNewOne

Versichert bei DVAG - Großer Fehler, den ich begangen habe?

Empfohlene Beiträge

TheNewOne
· bearbeitet von TheNewOne

Hallo @Matthew Pryor & @Xeronas,

 

tut mir Leid. Hab mich wohl ein wenig unverständlich ausgedrückt. 

 

Beide Verträge wurden gleichzeitig geschlossen

 

Vertrag 1 "Vermögensaufbau & Sicherheitsplan" (Private LV, BU, Pflegeoption und Hinterbliebenenschutz) ==> Beitrag bei jährlicher Zahlung = 1000,00€ (Beitrag setzt sich aus den vier genannten Komponenten zusammen; er ist eigentlich auf ca. 1200€ lautend, jedoch wird bei Verträgen der DVAG oft ein aus den Überschussanteilen entstandener Kundenbonus mitberechnet, weshalb der Beitrag 200€ günstiger ist) (1200€ bestehend aus ca. 600€ BU, 500€ LV, Rest Pflegeoption und Hinterbliebenenschutz) 

Vertrag 2 "RiesterRente Strategie Plus" ==> Beitrag bei jährlicher Zahlung = 400,00€ 

 

Das sind also die tatsächlich gezahlten Beiträge

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Framal

Hallo NewOne,

 

... Achtung: Im Widerruf habe ich nicht erwähnt, dass ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch vermisse.  ...   Auch da wirst Du vermutlich Probleme bekommen. BER Dok b.PNG

 

Die Produktmappe PK 907 enthält alle Informationen zur Versicherung (hier Unfallversicherung). Das ist ein Ausschnitt aus einer (alten) Beratungsdokumentation zur Sachversicherung (Sicherungspolice) der DVAG. Jedoch ist mein Wissensstand, wenn diese Dokumentation NICHT am Antrag dran hängt, wird der Vertrag nicht angelegt/policiert. Da Dein Vertrag angelegt/policiert ist, hast Du das unterschrieben. Damit wird es schwer für Dich, das Gegenteil zu beweisen. Mindestens bezüglich der UV wird der Widerruf wohl ins Leere laufen.

 

Lg

Framal

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne
· bearbeitet von TheNewOne

Hallo @Framal,

 

richtig. Das habe ich (dummerweise) auch unterschrieben. 

 

Lg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Framal

Hallo,

 

na ja, bei der AM liegt also unterschriftlich vor, dass Du die Unterlagen bekommen hast. Daher haben die den Widerruf abgelehnt, wie ich denke, zurecht! Und ich spreche von der SACHVERSICHERUN (UV). Nicht vom Rest. 

 

Die haben doch bestenfalls 1 MB abgebucht, oder?

 

Lg

Framal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne

Hey @Framal,

 

UV ist gar nicht dabei. Es geht nur um die Verträge in #51.

 

Naja ich werde mal sehen. Ich kontaktiere später mal die Versicherung und frag nach. Ansonsten muss ich eben die Kündigung zum 31.10.18 akzeptieren, und die Verluste hinnehmen. Lehrgeld...

 

 

Lg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Ist dir denn die Kündigung offiziel erst zum 31.10.18 bestätigt worden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne
· bearbeitet von TheNewOne

Hallo @Xeronas,

 

richtig!

 

Im Schreiben hieß es die 30-tägige Widerrufsfrist sei erloschen, weshalb die meinen Widerruf als Kündigung betrachten, die zum 31.10.18 wirksam würde, sofern ich mich in den nächsten vier Wochen nicht doch noch gegen die Kündigung entscheide. 

 

Wie gesagt, erwähnte ich gegenüber der Versicherung noch nichts bzgl. der nicht erhaltenen Bedingungen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Framal

@TheNewOne,

irgendetwas bringst Du hier völlig durcheinander, oder ich bin der AM zu weit entrückt. Die Riesterpolice, die BU Police und die LV/RV kannst Du doch jederzeit beenden. Muss bis 11/18 laufen, da biegen sich ja die Balken. OK, wenn Du einen Widerruf durch bekommst, ist das gut, aber auch ansonsten musst Du nicht weiter zahlen. Ich kenne bei der AM bis jetzt keinen Fall, bei dem sie bei diesen Produkten eine Fortsetzung bis zum Jahresablauf gefordert hätte.

 

Die Sachprodukte (PHV,HR,UV,...)  haben tatsächlich eine Mindestlaufzeit.  Hier wäre es schon wichtig, den Widerruf durchzubringen. Und wie ich DVAG kenne, hast Du hier eine Laufzeit von 3-5 Jahren unterschrieben und dafür auch Rabatte bekommen. 

 

MfG

Framal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 16 Stunden schrieb Framal:

Muss bis 11/18 laufen, da biegen sich ja die Balken. OK, wenn Du einen Widerruf durch bekommst, ist das gut, aber auch ansonsten musst Du nicht weiter zahlen. Ich kenne bei der AM bis jetzt keinen Fall, bei dem sie bei diesen Produkten eine Fortsetzung bis zum Jahresablauf gefordert hätte.

Was du kennst oder zu meinen kennst ist nicht relevant. Beschäftige dich stattdessen mit der (wenn auch für Vermittler manchmal lästigen...) kleingedruckten Juristerei, bevor du dir bei dem Versuch Balken zu biegen, die Hand verstauchst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Mal aus Interesse: Wie war denn die Rückmeldung des VR aufgrund der noch nicht erhaltenen Bedingungen/Schriftverkehr mit dem Vermittler?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne

Hey @Xeronas,

 

ich habe mein Statement abgegeben und warte auf eine Antwort. Ich werde Euch über den Status aktuell halten. 

 

 

Lg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne

UPDATE:

Nach 1,5 Wochen erhielt ich nun eine Antwort der AM.

 

Es ist wie befürchtet: Der Versicherer bezieht sich auf den unterschriebenen Antrag, mit welchem ich bestätigt hätte, u.a. die AVB erhalten zu haben.

Wie erwähnt, ist eben das nicht geschehen. im Gegenteil: Eine Mail des zuständigen Vermittlers beinhaltet sogar die Aussage, er hätte alle Unterlagen bei sich vorbereitet, jedoch aufgrund des Widerrufes verworfen. Diese Mail habe ich in dem Schreiben an die Versicherung übrigens zitiert, jedoch wurde in der Antwort der AM nichts dazu geäußert. 

 

Hat jemand von Euch einen Rat oder ggf. schon Erfahrung mit so einem Fall?

 

Wie stehen die Erfolgschancen würde ich dagegen juristisch vorgehen? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Framal

Hallo, 

 

Erst noch mal eine Frage. Den Vertrag 1 "Vermögensaufbau & Sicherheitsplan" (Private LV, BU, Pflegeoption und Hinterbliebenenschutz) UND die RiesterRente, wie zahlst Du das? Monatlich, oder per Jahresbeitrag? 

 

Bei den Sachversicherungen wie Unfall, HR, Haftpflicht, RS, ... was da gemacht wurde, oder was auch nicht, gilt erst einmal der unterzeichnete Vertrag. Der Gesetzgeber hat die Mindestlaufzeit auf 3 Jahre begrenzt. Das wurde hier anderweitig auch schon beschrieben. Das kommt Dir zugute, aber kürzer wird es in diesem Bereich nicht gehen.

 

Lg

Framal

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne

Hey @Framal,

 

es geht bei dem Ganzen hier NUR um den "Vermögensaufbau und Sicherheitsplan" und um die "RiesterRente STRATEGIE PLUS". Diese zahle ich jährlich. Das erklärt auch, warum die Kündigung erst Ende dieses Jahres wirksam werden würde.

Diese beiden Verträge habe ich letzten November geschlossen, und die dazugehörigen AVB nicht erhalten. In einer Mail meines Vermittlers schreibt dieser, er hätte diese Unterlagen bei sich zum Besprechen vorbereitet, jedoch aufgrund des Widerrufes verworfen. Im Schreiben an die AM zitierte ich diese Mail, woraufhin sich die AM, wie oben beschrieben, nur auf den unterzeichneten Antrag bezogen hat.

 

Fazit: Die Verträge sind nicht rechtens geschlossen, aufgrund von Nichterhalt der AVB. In der Praxis lässt sich das aber schwer durchsetzen. Und dazu benötige ich Euren Rat. 

 

Kurz zum Verständnis:

Die ganzen Sachversicherungen habe ich schon seit Juli 2016 bei der AM. Das Kombipaket ist tatsächlich ein Fünfjahresvertrag. Diesen werde ich aufgrund meines Kündigungsrechts nach § 11 Abs. 4 VVG nächstes Jahr kündigen. 

 

 

Lg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Framal

Hallo,

 

na dann wirst Du auch hier aus der Nummer nicht heraus kommen. Zum Ablauf des 1. Jahres kannst Du die Verträge beenden, aber der 1. Jahresbeitrag ist weg. Bei Monatszahler, daher meine Nachfrage, habe ich noch nicht erlebt, das die AM den vollen Jahresbeitrag gefordert hätte. Aber wenn das Geld als Jb schon bei denen ist, siehst Du es wohl nicht wieder.

 

ER SEI DENN, in x Jahren urteilt der BGH, dass in den Verträgen Formfehler gewesen wären. Ja dann ... :P.  Also: Unterlagen ggf. nochmal zusenden lassen und schön aufheben!

 

Lg

Framal

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne

Also wenn es wirklich keine Chancen gibt, den Widerruf durchzusetzen und die Prämien wiederzuerhalten, muss ich das eben als Lehrgeld akzeptieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
vor 1 Minute schrieb TheNewOne:

Also wenn es wirklich keine Chancen gibt, den Widerruf durchzusetzen und die Prämien wiederzuerhalten, muss ich das eben als Lehrgeld akzeptieren.

Die gibt es doch. Irgendein findiger Anwalt lässt sich immer finden, schließlich muss ja der VR den Zugang der geforderten Informationen beweisen. Ist dann halt irgendwie dumm gelaufen, wenn man als Vertragspartner den Empfang Selbiger bestätigt hat.

Ernsthaft: Probier es, davon will dich keiner abhalten. Die Erfolgsmöglichkeiten tendieren gen 0, dafür hast du selbst gesorgt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
TheNewOne

@Matthew Pryor Jap, ungünstige Situation. Mit dem Verlust habe ich mich bereits abgefunden. Sollte ich etwas zurückerhalten, umso besser. Unterm Strich eine teure Erfahrung. Besser in jungen Jahren, als in älteren. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...