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Malvolio

Abschaffung der Abgeltungssteuer

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photel

Hallo miteinander, 

 

ich bin neu hier und habe mich wegen einer konkreten Frage angemeldet. Ich bin Angestellter und beziehe ein Gehalt, was mich in den Genuss des Spitzensteuersatzes bringt. Nun habe ich in den letzten 3 Jahren schrittweise Geld in diverse Aktien investiert (Gesamtwert Depot aktuell ca. 60 k) mit rund 9 k Kursgewinn und 1 k Kursverlust. Verkauft habe ich bisher nichts.

 

Jetzt frage ich mich ob es bei der drohenden Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne und der möglichen Versteuerung mit dem Spitzensteuersatz sinnvoll wäre VOR einer Gesetzesverabschiedung meine Gewinnaktien zu verkaufen (und ggf. direkt wieder zu kaufen). Würde eine etwaige Steuerreform rückwirkend zum 1.1.18 möglich sein oder ginge das im laufenden Jahr oder doch gar erst zum 1.1.19?

 

Eine weitere Frage hätte ich bzgl. meiner Verlustaktien. Wäre es sinnvoll sie zu behalten und damit steuergünstig (nach etwaiger Steuerreform) in einem der Folgejahre zu verkaufen damit die Verluste mit den Gewinnen (bspw. im Jahr 2020) verrechnet würden?

 

Wie handhabt ihr das?

 

Vielen Dank,

Phil

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odensee
vor 1 Minute schrieb photel:

Wie handhabt ihr das?

Ich warte mindestens den Gesetzesentwurf ab. Der wird hier sicher heiß diskutiert werden.

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DrFaustus
vor 3 Minuten schrieb photel:

Hallo miteinander, 

 

ich bin neu hier und habe mich wegen einer konkreten Frage angemeldet. Ich bin Angestellter und beziehe ein Gehalt, was mich in den Genuss des Spitzensteuersatzes bringt. Nun habe ich in den letzten 3 Jahren schrittweise Geld in diverse Aktien investiert (Gesamtwert Depot aktuell ca. 60 k) mit rund 9 k Kursgewinn und 1 k Kursverlust. Verkauft habe ich bisher nichts.

 

Jetzt frage ich mich ob es bei der drohenden Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne und der möglichen Versteuerung mit dem Spitzensteuersatz sinnvoll wäre VOR einer Gesetzesverabschiedung meine Gewinnaktien zu verkaufen (und ggf. direkt wieder zu kaufen). Würde eine etwaige Steuerreform rückwirkend zum 1.1.18 möglich sein oder ginge das im laufenden Jahr oder doch gar erst zum 1.1.19?

 

Eine weitere Frage hätte ich bzgl. meiner Verlustaktien. Wäre es sinnvoll sie zu behalten und damit steuergünstig (nach etwaiger Steuerreform) in einem der Folgejahre zu verkaufen damit die Verluste mit den Gewinnen (bspw. im Jahr 2020) verrechnet würden?

 

Wie handhabt ihr das?

 

Vielen Dank,

Phil

Was?! Auf Aktiengewinne wird auch die Abgeltungssteuer abgeschafft?! Wo steht das?

Noch steht noch nicht einmal fest ob es überhaupt Koalitionsverhandlungen geben wird und du planst schon dein Portfolio umzuschichten.

Mach dich mal ein bisschen locker.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Und wo steht das was von Aktiengewinnen?

Niemand weiß wie eine Regelung überhaupt aussehen könnte. Mehr als eine Absichtserklärung im Falle einer Koalition gibt es nicht. Da bringt es rein gar nichts irgendwelche Überlegungen anzustellen.

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photel

Meine Güte, nichts genaues weiß man nicht. Was im Falle eine GroKo im Koalitionsvertrag raus kommt kann keiner vorhersehen, das ist auch mir soweit klar. Die Tendenz der Beteiligten ist allerdings erkennbar. Meine Frage war eher theoretischer Natur. Hat jemand anders hier vielleicht diesbezüglich etwas hilfreichere Gedanken?

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odensee
vor 5 Minuten schrieb photel:

Die Tendenz der Beteiligten ist allerdings erkennbar.

Allerdings. Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge (nicht aber auf Kursgewinne!) soll fallen und durch den persönlichen Steuersatz ersetzt werden. Also betrifft es deine Aktien nicht.

 

vor 5 Minuten schrieb photel:

Meine Frage war eher theoretischer Natur. Hat jemand anders hier vielleicht diesbezüglich etwas hilfreichere Gedanken?

Auch zur Beantwortung einer Frage mit theoretischer Natur braucht man irgendwelche Annahmen. So wie du deine Frage gestellt hast, kann sie niemand seriös beantworten. Da ist viel zuviel "hätte, wäre, würde". Was gefällt dir an meiner Antwort (#103) nicht?

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alsuna
vor 7 Minuten schrieb photel:

Hat jemand anders hier vielleicht diesbezüglich etwas hilfreichere Gedanken?

Was hast du an @odensees Antwort auszusetzen:

vor 56 Minuten schrieb odensee:

Ich warte mindestens den Gesetzesentwurf ab.

 

Bevor wir nicht wissen, was unsere Legislative ändern will, finde ich nicht, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, was wäre wenn. Dafür gibt es in dieser Richtung viel zu viele Möglichkeiten, die eingeschlagen werden könnten.

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Walter White

Ich warte auf Fakten und nicht auf "alternative Fakten". :D

 

Eins ist klar, die Steuergesetze wurden die letzten 30 Jahre meiner Anlegerzeit geändert und werden es wohl auch die nächsten 30 Jahre so tun. Von daher denke ich wie meine Vorredner, nichts tun ist ist erst mal die bessere Strategie.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Wie schon gesagt wurde .... man muss erstmal abwarten was dann an konkreten Plänen und Gesetzesentwürfen herauskommt und was wirklich neues Recht wird. Vorher ist alles Kaffeesatzleserei. Aber vermutlich wird es im Prinzip schon günstiger sein, positive Erträge (so sie denn von der Änderung betroffen sind!) mit dem Abgeltungssteuersatz zu versteuern als womöglich mit dem höheren persönlichen Steuersatz. Bei Verlusten ist es dann anders herum. Aber diese grundsätzlichen Überlegungen kennt der Fiskus natürlich auch und kann dem womöglich einen Riegel vorschieben. Man wird also abwarten müssen.

 

Meine Vermutung ist allerdings, dass man in Zukunft die Besteuerung von Kapitalerträgen insgesamt vermutlich nicht günstiger wird. Insofern könnte es evt. sinnvoll sein, Gewinne jetzt schon zu realisieren. Was man hat, das hat man. ;) Ob das dann richtig war, weiß man leider erst hinterher. Aber ich fürchte, billiger wird's nicht. ;)

 

 

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Maikel
vor einer Stunde schrieb Malvolio:

Meine Vermutung ist allerdings, dass man in Zukunft die Besteuerung von Kapitalerträgen insgesamt vermutlich nicht günstiger wird.

 

Es sei denn, es gibt zusammen mit deutlich höheren Steuersätzen z.B. wieder eine "Spekulationsfrist", oder einen wesentlich größeren Freibetrag.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Am 18.1.2018 um 15:35 schrieb photel:

http://www.dasinvestment.com/sondierungspapier-von-cdu/csu-und-spd-abgeltungssteuer-soll-fallen-allerdings-nur-bei/

 

Ich bin jetzt nicht im Stress - auch werde ich nicht mein gesamtes Depot in den nächsten Stunden übereilt verkaufen. Ich wollte nur wissen, ob meine Überlegungen grundsätzlich richtig wären. 

 

Hast Du das Sondierungspapier gelesen? Es soll lediglich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge abgeschafft werden. Für Dividenden und realisierte Kursgewinne bei Aktien soll auch weiterhin die Abgeltungssteuer gelten. Aktientechnisch kann man sich also entspannen. Warten wir erstmal ab, ob die große Koalition überhaupt zustande kommt und was ggf. im Koalitionsvertrag steht. Vielleicht gibt es ja noch weitere Überraschungen. 

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Schwachzocker
vor 1 Minute schrieb Schildkröte:

 

Hast Du das Sondierungspapier gelesen? Es soll lediglich die Abgeltungssteuer auf Zinserträge abgeschafft werden. Für Dividenden und realisierte Kursgewinne soll auch weiterhin die Abgeltungssteuer gelten. Aktientechnisch kann man sich also entspannen....

Wenn etwas nicht in einem Sondierungspapier steht, kann es aber trotzdem gemacht werden.

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pecunia magna
vor 54 Minuten schrieb Schildkröte:

Für Dividenden und realisierte Kursgewinne bei Aktien soll auch weiterhin die Abgeltungssteuer gelten

 

Dann scheinen die Finazämter überfordert zu sein , ich denke bei Aktien ist der Arbeitsaufwand wesntlich höher weil mehr gehandelt wird , irgendeinen Grund muss es doch dafür geben .

Wie wird so etwas anderswo in Europa gemacht , soll nicht irgendwann die Steuerangleichung kommen ?

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor einer Stunde schrieb pecunia magna:

Dann scheinen die Finazämter überfordert zu sein , ich denke bei Aktien ist der Arbeitsaufwand wesntlich höher weil mehr gehandelt wird ,

Die Finanzämter schaffen das schon. Haben sie schließlich auch vor der Einführung der Abgeltungssteuer geschafft (ja, es gab tatsächlich schon menschliches Leben vor der AgSt ;)) . Und das auch mit Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist.

 

Zitat

irgendeinen Grund muss es doch dafür geben .

Z.B die C-Parteien wollten ihre Duftmarke setzen oder man hat keinen Bock auf eventuell zu erwartende Verfassungsgerichtsprozesse oder ...?

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 59 Minuten schrieb pecunia magna:

Dann scheinen die Finazämter überfordert zu sein , ich denke bei Aktien ist der Arbeitsaufwand wesntlich höher weil mehr gehandelt wird , irgendeinen Grund muss es doch dafür geben .

Wie wird so etwas anderswo in Europa gemacht , soll nicht irgendwann die Steuerangleichung kommen ?

 

Meine Bank weist in den Abrechnungen realisierte Gewinne aus Wertpapiergeschaften sowie Dividenden und Coupons separat voneinander aus. Von daher sollte eine automatisierte Datenübermittlung auch an bzw. für das Finanzamt nicht so schwer sein. 

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Tradeoff

Ein Aspekt bzgl. Aktien noch - auch wenn sie nicht zur Debatte stehen laut Sondierung. Afaik kann die Steuer zumindest auf Dividenden gar nicht groß steigen, da Gewinne nicht über Einkommensspitzensteuersatz besteuert werden dürfen. Und das ist erreicht bei Unternehmenssteuer und Abgeltungssteuer bei ca eben 25% für die abgst. Kann das jemand bestätigen? Ganz sicher bin ich nicht.

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odensee
vor 11 Minuten schrieb Tradeoff:

Ein Aspekt bzgl. Aktien noch - auch wenn sie nicht zur Debatte stehen laut Sondierung. Afaik kann die Steuer zumindest auf Dividenden gar nicht groß steigen, da Gewinne nicht über Einkommensspitzensteuersatz besteuert werden dürfen. Und das ist erreicht bei Unternehmenssteuer und Abgeltungssteuer bei ca eben 25% für die abgst. Kann das jemand bestätigen? Ganz sicher bin ich nicht.

Man könnte einfach das Halbeinkünfteverfahren wieder aktivieren.

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sparfux
vor 1 Stunde schrieb odensee:

Man könnte einfach das Halbeinkünfteverfahren wieder aktivieren.

 

Die "Teilfreistellung" wurde ja jetzt schon eingeführt, damit Quellensteuern nicht doppelt besteuert werden. In der gleichen Systematik könnte man eine Teilfreistellung der Dividenden einführen, um Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne zu vermeiden.

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odensee
vor 1 Minute schrieb sparfux:

Die "Teilfreistellung" wurde ja jetzt schon eingeführt, damit Quellensteuern nicht doppelt besteuert werden. In der gleichen Systematik könnte man eine Teilfreistellung der Dividenden einführen, um Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne zu vermeiden.

Ich stehe gerade auf dem Schlauch... ist doch von der Idee dasselbe wie das alte Halbeinkünfteverfahren?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 2 Stunden schrieb odensee:

Ich stehe gerade auf dem Schlauch... ist doch von der Idee dasselbe wie das alte Halbeinkünfteverfahren?

 

Ja in dem Sinne hast wohl Recht. Wir benennen das "Halbeinkünfteverfahren" einfach in "Teilfreistellung" um und es passt zu dem, was jetzt eh schon gemacht wird.

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PeterGriffin

Das Halbeinkünfteverfahren gibt es doch weiterhin - heißt jetzt bloß Teileinkünfteverfahren wegen der 60/40 Verteilung. Gilt halt nur für betriebliche Anleger.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Ein interessanter Aspekt, der hier glaube ich noch gar nicht beleuchtet wurde.

 

Bei Dividenden lautet ja die Argumentation, dass Unternehmen ihre Gewinne bereits versteuert haben und daher ein vergünstigter Steuersatz nur "gerecht" ist.

Nun, eigentlich sieht das Ganze bei Zinsen ja so aus, dass der Anleger dem Schuldner/Bank/Staat einen Kredit gewährt. Der Schuldner (mit Ausnahme des Staates) kann die Zinsen, die er zahlt als Betriebsausgaben geltend machen. Somit sind Zinsen aus gesamtvolkswirtschaftlicher Sicht quasi unversteuert, wenn man davon ausgeht dass Unternehmenssteuern ungefähr +/- auf dem Niveau des Abgeltungssteuersatzes liegen. Den Sonderfall: Bank gibt Privatperson ein Darlehen, mal außen vor gelassen. Aber auch hier können ja Zinsen teilweise abgesetzt werden (fremdgenutzte Immobilie).

 

Daher ist schon die Frage zu stellen, ob das volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, den Steuersatz für Zinsen anzuheben. Damit wird auch eine Steuerungsfunktion erzielt? Geld weg von Zinsanlagen hin zu Unternehmensbeteiligungen.

Im Grunde muss man die Rechnung so stellen:

Kapitalbeteiligung:

100 EUR Reinertrag

- 30 EUR Unternehmenssteuern

- 18,5 EUR Abgeltungssteuer

----------------------------------------

51,5 EUR

 

Reinertrag fließt komplett als Zinsen an FK-Geber:

100 EUR Reinertrag

-0 EUR Unternehmenssteuer (weil Fk Zinsen Betriebsausgaben)

-26,38 EUR Abgeltungssteuer

-------------------------------------------

73,62 EUR

 

Heißt, der Stakeholder FK-Geber patizipiert deutlich mehr am Reinertrag als der EK-Geber. Das ist meine ich schon eine Schieflage..

 

Edit: Das Thema "verdeckte Gewinnausschüttung" muss man natürlich vermeiden.

 

 

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Schildkröte

Also als ich das mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge im Sondierungspapier las, musste ich erstmal schlucken. Ich hätte eher eine Anhebung der Abgeltungssteuer erwartet, etwa auf 30%. Der Parteitag der SPD hat Koalitionsverhandlungen zugestimmt. Mal schauen, was im Koalitionsvertrag steht, ob die Basis der SPD zustimmt sowie ob und wann die Änderung konkret umgesetzt wird. 

 

Ich sehe es eher pragmatisch. Um auf eine Ausschüttungsrendite von netto 3% zu kommen, haben bei Aktien und Anleihen bisher brutto 4% gereicht. Bei Anleihen sind es fortan 5%. Ergo schraube ich bei Anleihen von nun an meine Renditeerwartungen hoch. Für Unternehmen ist eine entsprechend höhere Kreditbelastung wirtschaftlich natürlich nicht so gut, was auch nicht im Interesse ihrer Arbeitnehmer sein sollte. Ob Union und SPD darüber nachgedacht haben? 

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