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freakoid

Ausschütter nun Thesaurierer?

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freakoid

Hallo!

Ich habe letztes Jahr mit dem ETF-Sparen angefangen und habe mir bewusst Ausschütter ausgewählt.

Nun habe ich heute eine Ertragsabrechnung s. u. erhalten, in der eine Thesaurierung angegeben wird.

Ist mein ETF vom Ausschütter zum Thesaurierer geworden? Wenn ja, was mache ich denn nun? Verkaufen? Schöpfe den Sparerfreibetrag nicht aus. Im Netz finde ich dazu nichts.

 

Ertragsthesaurierung
ISIN (WKN) DE0002635307 (263530)
Wertpapierbezeichnung iSh.STOXX Europe 600 U.ETF DE
Inhaber-Anteile
Nominale 103,00 Stück
Ertragsthesaurierung per Stück 0,1129043 EUR
Ex-Tag 02.01.2018
Zahltag 15.01.2018
Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 3,07
Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 3,07
Brutto-Thesaurierung EUR 11,63
Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.
Valuta 15.01.2018
Deutscher thesaurierender Investmentfonds.

 

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

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Matthes2010
· bearbeitet von Matthes2010

Hallo,

 

die Ertragsthesaurierung dürfte wegen der Investmentsteuerreform gewesen sein.

Der ETF ist wohl auch weiter ausschüttend.

Siehe KID vom 22.12.17

"Bei den Anteilen am Fonds handelt es sich um ausschüttende Anteile. Erträge aus den Anlagen des Fonds werden also mindestens einmal pro Jahr als Dividende

ausgeschüttet."

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alsuna

Der Fonds schüttet i.d.R. vier Mal im Jahr aus. Das bedeutet, es wird nicht sofort ausgeschüttet, wenn Erträge anfallen (bspw. Dividenden der gehaltenen Aktien), sondern die Erträge werden so lange im Fonds behalten, bis der nächste Ausschüttungstermin ansteht.

Die Erträge werden sozusagen zwischen den Ausschüttungen thesauriert (ob dann bei der Ausschüttung alles ausgeschüttet wird, steht auf einem anderen Blatt).

 

Da jetzt aber das deutsche Steuerjahr 2017 beendet ist, ohne dass es eine vollständige Ausschüttung aller Erträge gab, ergibt sich nach deutschem Recht eine Thesaurierung der Erträge, die seit der letzten Ausschüttung angefallen sind. Auf diese sind Steuern zu zahlen und iShares war in diesem Jahr so freundlich, dir den Betrag zur Verfügung zu stellen, den du an Steuern auf die zum 31.12.2017 thesaurierten Erträge zu zahlen hast ("Steuerliquidität").

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magicw

Auch das Verkaufsprospekt von 2018 weist den ETF als ausschüttend aus. 

Nehme an das war eine Ertragsthesaurierung bei der DiBa. Richtig? 

Ich habe gestern auch 2 Abrechnungen zu 2 ausschüttenden ETFs erhalten. Und das in 2018 wo doch die Vorabpauschale anstelle der Thesaurierungsbesteuerung tritt :D

 

Denke die DiBa kämpft da mit fehlerhaften Daten der KAG oder den eigenen Systemen. 

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freakoid

Ja, war die DiBa. Hatte die auch angerufen, aber der Fachmann am Telefon hatte keinen Plan und konnte mir den Sachverhalt nicht erklären.

Danke an alle für die schnellen Antworten, blicke da jetzt besser durch.

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vanity

Die Diba kämpft da überhaupt nicht - sie setzt deutsches Recht korrekt anhand korrekter KAG-Daten um, wie andere Depotbanken auch (DKB z. B. schon ein paar Tage früher). In Beitrag #3 schön erklärt und auch in anderen Threads schon thematisiert.

 

vor 30 Minuten schrieb magicw:

Und das in 2018 wo doch die Vorabpauschale anstelle der Thesaurierungsbesteuerung tritt :D

Wohl scherzhaft gemeint, dennoch: der Vorgang betrifft das Steuerjahr 2017 (noch ohne Vorabpauschale)

 

Lediglich 

vor 2 Stunden schrieb freakoid:

Deutscher thesaurierender Investmentfonds.

ist irritierend (um nicht zu sagen: falsch)

 

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magicw
vor 15 Minuten schrieb vanity:

der Vorgang betrifft das Steuerjahr 2017

Stimmt - bei meinen beiden Abrechnungen seh ichs auch grad auf Seite 2

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Auf der iShares-Seite für DE0002635307 steht bei Ausschüttungen:

 

Stichtag          Ex-Tag          Gesamtausschüttung

02.Jan.2018    02.Jan.2018  EUR 0,0298

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Ramstein
vor 11 Minuten schrieb OceanCloud:

Auf der iShares-Seite für DE0002635307 steht bei Ausschüttungen:

 

Stichtag          Ex-Tag          Gesamtausschüttung

02.Jan.2018    02.Jan.2018  EUR 0,0298

 

Und zu dem Datum erfolgte auch die Valuta bei maxblue. Während DiBa und Flatex die Barkomponente auf den 15.1. valutieren. Auf Nachfrage antwortete Flatex mit einem allgemeinen Blabla zum Investmentsteuergesetz und schloss mit

Zitat

Wir gehen davon aus, dass mit Leistung der vorgenannten Zahlung die Angelegenheit ihren Abschluss gefunden hat und hoffen, dass dieses Ergebnis Ihre Zustimmung findet und verbinden dies mit dem Wunsch für die erfolgreiche Fortsetzung der Geschäftsbeziehung.

 

Wegen der Minibeträge mache ich aber keinen Aufstand. Das lohnt nicht.

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flamie

Erfasst das von euch jemand in Portfolio Performance? Sofern ja, wie erfasst ihr das? Als Dividende?
Die Belegerkennung findet bei mir keinen passenden Buchungstyp (Diba-Beleg).

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vanity
vor 31 Minuten schrieb Ramstein:

Und zu dem Datum erfolgte auch die Valuta bei maxblue. Während DiBa und Flatex die Barkomponente auf den 15.1. valutieren.

Da scheint mir eher maxblue großzügig als Diba/Flatex kleinlich zu sein. Der 15.01. ist wohl best practice, ist bei mir bei zwei anderen Brokern und einem weiteren Fonds (andere KAG) auch so. Aus Stichtag/Ex-Tag der iShares-Mitteilung ist der Zahltag nicht ersichtlich, der kann auch später liegen.

 

vor 27 Minuten schrieb flamie:

Erfasst das von euch jemand in Portfolio Performance? Sofern ja, wie erfasst ihr das? Als Dividende?
Die Belegerkennung findet bei mir keinen passenden Buchungstyp (Diba-Beleg).

Ich nicht, da ich PP nicht nutze. Aber der Forist Sucher hat das gestern/vorgestern geschrieben, wie er das handhabt (ich meine, war die Brutto-"Ausschüttung" als normale Ausschüttung und die einbehaltene Steuer als Steuerabzug, so dass der Mini-Auszahlungsbetrag als Gutschrift übrig bleibt.

 

(der nette Nebeneffekt einer solchen Steuerliquiditätsgabe ist noch, dass sich die latente Steuerlast auf die Position verringert hat. Obwohl ich latente Steuern sonst in meine Performance-Berechnung einfließen lasse, werde ich mir das im konkreten Fall schenken. So genau muss es nicht sein)

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otto03
vor 4 Minuten schrieb vanity:

Da scheint mir eher maxblue großzügig als Diba/Flatex kleinlich zu sein. Der 15.01. ist wohl best practice, ist bei mir bei zwei anderen Brokern und einem weiteren Fonds (andere KAG) auch so. Aus Stichtag/Ex-Tag der iShares-Mitteilung ist der Zahltag nicht ersichtlich, der kann auch später liegen.

 

 

Ishares Stoxx 600 als Beispiel

 

dummy.PNG

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WOWMETA

Aus einem anderem Forum:

____________________________________________________________________________

Habe mal direkt bei iShares gefragt, hier die Antwort für diesen Dividenden-ETF:

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Bei dem von Ihnen genannten ETF handelt es sich um in Deutschland aufgelegtem Investmentfonds.

Mit der Einführung der Investmentsteuerreform erfolgte zum 31.12.2017 eine Teilthesaurierung mit gleichzeitiger Besteuerung sämtlicher unversteuerter Erträge innerhalb der Fonds.
Die erhobene Steuerliquidität betrug

iShares STOXX Global Select Dividend 100
0,1568230 USD

und wurde abgeführt.


Dies war ein einmaliger Sondereffekt. Der Fonds behält seine Ertragsverwendung „ausschüttend“ zukünftig bei. Die Bezeichnung auf unserer Website hierfür ist falsch und wir arbeiten mit Hochdruck an einer Korrektur.

Die erste Ausschüttung in diesem Jahr ist voraussichtlich im April.
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Hotline +49 (0)89 42729 – 5858 oder per Mail an info@ishares.de <mailto:info@ishares.de>   wenden.

_____________________________________________________________________________

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

 

vor 14 Stunden schrieb flamie:

Erfasst das von euch jemand in Portfolio Performance? Sofern ja, wie erfasst ihr das? Als Dividende?
Die Belegerkennung findet bei mir keinen passenden Buchungstyp (Diba-Beleg).

 

Ich habe das gestern in PP als Dividende erfasst, nachdem ich die Ausschüttung EUR 0,0298 bei iShares gesehen habe.

Denn das bekommt man ja Brutto.

Besteuert werden die  0,1129043 EUR

 

Anhand der Daten aus dem Eingangsthread schaut das so aus: 103 * 0,0298 = 3,0694 (Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 3,07)

 

 

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magicw
vor 13 Stunden schrieb WOWMETA:

Mit der Einführung der Investmentsteuerreform erfolgte zum 31.12.2017 eine Teilthesaurierung mit gleichzeitiger Besteuerung sämtlicher unversteuerter Erträge innerhalb der Fonds.
Die erhobene Steuerliquidität betrug

iShares STOXX Global Select Dividend 100
0,1568230 USD

und wurde abgeführt.

 

Heißt das, dass die bisher steuereinfachen ishares nun einmalig steuerhässlich geworden sind?  

 

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otto03
· bearbeitet von otto03
vor 10 Minuten schrieb magicw:

 

Heißt das, dass die bisher steuereinfachen ishares nun einmalig steuerhässlich geworden sind?  

 

 

Eben nicht, durch die Thesaurierung zum Jahresende sind z.B. fü den o.g. (und die anderen deutschen Ishares) alle steuerlichen Pflichten nach dem alten Steuerregime bis zum 31.12.2017 erledigt - für dich bleibt nichts mehr zu tun.

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flamie
 
 
Ich habe das gestern in PP als Dividende erfasst, nachdem ich die Ausschüttung EUR 0,0298 bei iShares gesehen habe.
Denn das bekommt man ja Brutto.
Besteuert werden die  0,1129043 EUR
 
Anhand der Daten aus dem Eingangsthread schaut das so aus: 103 * 0,0298 = 3,0694 (Gutschrift aus Steuerliquidität EUR 3,07)
 
 
Okay. Ich werde das auch als Dividende manuell erfassen, so dass der Kontensaldo auch wieder passt.

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magicw
vor 1 Stunde schrieb otto03:

 

Eben nicht, durch die Thesaurierung zum Jahresende sind z.B. fü den o.g. (und die anderen deutschen Ishares) alle steuerlichen Pflichten nach dem alten Steuerregime bis zum 31.12.2017 erledigt - für dich bleibt nichts mehr zu tun.

 

Hm, danke - aber scheint mir nicht ganz so zu passen. Es sei denn die Daten werden noch im Laufe der Zeit korrigiert. Aber wenn ich in den Bestandsdetails bei DiBa schaue, dann sieht der Kommentar solch eines ishares-ETF bei mir wie folgt aus. Screenshot_20180117-103738.png   Es bleibt also ein (Rest-)betrag stehen, der sicherlich bei Veräusserung dann steuerlich relevant bleibt. 

 

Im Vergleich dazu mein Lingohr LBB-Invest, den ich als Altbestand vor 2009 in das neuie Steuerregime übernommen habe:    Screenshot_20180117-103946.png 

Mit "0" EUR ist für mich nachvollziehbar, dass schon alle steuerlichen Belange vor 2018 abgegolten sind. 

 

 

 

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vanity
Am 17.1.2018 um 11:06 schrieb magicw:

Es bleibt also ein (Rest-)betrag stehen, der sicherlich bei Veräusserung dann steuerlich relevant bleibt. 

Selbstverständlich ist bei Veräußerung irgendwann dieses fiktive Veräußerungsergebnis noch zu versteuern - aber eben zu "alten" Regeln. Deswegen ja der ganze Zirkus (der bei nichtdeutschen Fonds für die Anleger wohl gründlich in die Hose gegangen ist). Der Lingohr hat im Gegensatz dazu ein (steuerlich relevantes) von € 0, weil der fiktive Verkauf als Altbestand keine Steuer auslöst (aber auch nötig ist, um die Ertrags-Uhr ab 2018 auf Null zu stellen und dann loslaufen zu lassen).

 

otto03 schrieb ja nicht "nix zu versteuern", sondern "für dich nix zu tun". Und das musst du auch nicht, weil die Bank es für dich tut.

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Roti
· bearbeitet von Roti
Am ‎03‎.‎02‎.‎2018 um 19:11 schrieb vanity:

Selbstverständlich ist bei Veräußerung irgendwann dieses fiktive Veräußerungsergebnis noch zu versteuern - aber eben zu "alten" Regeln. Deswegen ja der ganze Zirkus (der bei nichtdeutschen Fonds für die Anleger wohl gründlich in die Hose gegangen ist). Der Lingohr hat im Gegensatz dazu ein (steuerlich relevantes) von € 0, weil der fiktive Verkauf als Altbestand keine Steuer auslöst (aber auch nötig ist, um die Ertrags-Uhr ab 2018 auf Null zu stellen und dann loslaufen zu lassen).

 

 

 

Hallo zusammen,

 

möchte mich mit meiner Anfrage zum Thema hier ranhängen wenn erlaubt ;)

 

Habe für meine beiden Immo-ETF iShsII-Asia Property Yld U.ETF und iShsII-US Property Yield noch in 2017 Abrechnungen mit Thesaurierungen (??) erhalten. Diese beiden ETF sind Ausschütter, trotzdem wurden bei einem eine Ertragsthesaurierung zum Geschäftsjahresende und beim anderen eine kleine Brutto-Thesaurierung durchgeführt.

Dachte wenn man ETF-Anteile über den Jahreswechsel 2017/18 hält musst du die steuerhässlich thesaurierten Erträge / Ertragsthesaurierung selbständig und ungefragt in der Steuererklärung angeben und versteuern oder wird das in den Jahressteuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung der depotführenden Bank doch automatisch erledigt?

 

Klar ist das Anteile die irgendwann verkauft werden eine etwaige Ertragsthesaurierung über den Kursgewinn beim Verkauf versteuert würde. Dann ist das erledigt und nichts mehr anzugeben.  Ich selbst habe nur gekauft und gehalten, nichts verkauft und erhalte stets eine Ertragsabrechnung Barausschüttung, nur Ende 2017 war dies anders?

 

Zum 31.12.2017 hat der Gesetzgeber aber ein zusätzliches Abrechnungsdatum eingeführt, zu dem bis dahin ggf. aufgelaufene ausschüttungsgleiche Erträge separat versteuert werden müssen, gilt wahrscheinlich aber nicht für Ertragsthesaurierung, diese würden erst bei Verkauf versteuert, richtig?

 

Beide ETF sind ja aus dem Hause ishares/Black Rock mit selben Profil (beide Immo-ETF, nur unterschiedl. Regionen), nur bei einem wurde eine Ertragsthesaurierung durchgeführt, beim anderen ETF nicht. Hat dies mit einem Rumpfgeschäftsjahr wegen der Steuerreform zu tun oder davon unabhängig (vermute letzteres)?

 

Daten:

Ertragsthesaurierung bei ISIN (WKN) IE00B1FZS244 (A0LEQL), iShsII-Asia Property Yld U.ETF

Registered Shs USD (Dist) o.N. mit Geschätsjahr 01.11. - 31.10. eins jeden Jahres, am 12.12.17 Ertragsthesaurierungsdokument in die Postbox bei der inländischen Bank erhalten

 

Ertragsthesaurierung (??) per Stück 0,7261577 USD

Ex-Tag 31.10.2017

Zahltag 31.10.2017

Gesamtbetrag 0,00

Brutto USD 21,78

Umg. z. Dev.-Kurs 1,163799

Brutto-Thesaurierung EUR 18,71

Steuerpflichtig im PV EUR 18,71

Anrechenbare Quellensteuer EUR 0,15

 

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.

 

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.

 

Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.

 

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig.

 

####

 

Ertragsgutschrift ISIN (WKN) IE00B1FZSF77 (A0LEW6) iShsII-US Property Yield U.ETF

Registered Shs USD (Dist) o.N. mit Geschätsjahr 01.11. - 31.10. eins jeden Jahres, am 04.12.17 Brutto-Thesaurierung Abrechnung in die Postbox bei der inländischen Bank erhalten

 

Ertragsausschüttung per Stück 0,2182 USD

Anteil Zinsen per Stück 0,0165268 USD

Anteil ausl. Div. per Stück 0,2490162 USD

Ex-Tag 16.11.2017

Zahltag 30.11.2017

Brutto USD 6,55

Zwischensumme USD 6,55

Umg. z. Dev.-Kurs (1,195982) EUR 5,48

Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 0,64

Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 0,03

Gesamtbetrag zu Ihren Gunsten EUR 4,81

 

Brutto-Thesaurierung EUR 1,05 (??)

 

Valuta 30.11.2017

KESt sofort

 

Jahressteuerbescheinigung folgt.

Weitere steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte der Rückseite.

 

Anrechenbare ausländische Quellensteuer 1,03 EUR

KapSt-pflichtiger Kapitalertrag 6,67 EUR

Mit Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. verrechnet 1,03- EUR

Bemessungsgrundlage für KapSt vor QuSt 6,67 EUR

Auf Kapitalertrag angerechn. ausl. QuSt 4,10 EUR

Bemessungsgrundlage für KapSt 2,57 EUR

Verrechnungstopf Allgemein vor Ertrag 0,00 EUR

Verrechnungstopf Allgemein nach Ertrag 0,00 EUR

Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. vor Ertrag 0,00 EUR

Verrechnungstopf ausländ. Quellenst. nach Ertrag 0,00 EUR

Sparer-Pauschbetrag vor Ertrag 0,00 EUR

Sparer-Pauschbetrag nach Ertrag 0,00 EUR

 

 

Danke für eure Hilfe.

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Taxadvisor

Aufgrund der Änderung der Investmentbesteuerung wird bei abweichendem GJ ein steuerliches Rumpfwirtschaftsjahr zum 31.12. gebildet. Dafür ergibt sich regelmäßig eine Thesaurierung, die in der Steuererklärung zu erklären und zu versteuern ist. Beim Verkauf kommt es dann zur temporären Doppelbesteuerung. Diese Doppelbesteuerung kann man sich gegen Nachweis der Erklärung der Thesaurierung für 2017 im Verkaufsjahr zurück holen.

 

Gruß

Taxadvisor

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mate

Eine Frage: Bei mir wurden bei diesem Fonds (STOXX Europe 600) die Ertragsthesaurierung am 02.01.2018 nach dem neuen Prinzip besteuert und meinem Freibetrag von 2018 angerechnet. Jetzt steht im Bundesanzeiger bei dieser Ertragsthesaurierung dass sie steuerrechtlich am 31.12.2017 stattgefunden hat: "Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten zum 31. Dezember 2017 als zugeflossen". Das ist bei sehr anderen iShares ETF die ich besitze ebenfalls der Fall. Scheint also keine Seltenheit zu sein.

 

Muss ich jetzt diese Thesaurierung in der Steuererklärung 2017 angeben? Oder kann ich es einfach so lassen? Die Thesaurierung ist ja bereits versteuert worden. Ich bin nicht so erfahren mit der Steuerthematik und bin euch für eine Antwort dankbar.

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vanity
vor 25 Minuten schrieb mate:

... bei diesem Fonds (STOXX Europe 600) ...

Welchem diesen? (es gibt einige)

 

Wenn du den DE0002635307 meinst (und das dürfte einer der wenigen, wenn nicht der einzige sein, bei dem die Versteuerung bereits erfolgt ist), dann ist die Thesaurierung (0,113 €/Anteil) dem Steuerjahr 2017 zuzurechnen und sollte von der Bank auch so verrechnet worden sein. Meine Bank hat das so korrekt zugeordnet.

 

Wenn du für 2017 und 2018 in beiden Jahren entweder unter oder über dem Pauschbetrag liegst (und auch keine Günstigerprüfung in Anspruch nimmst und es auch sonst keine Besonderheiten gibt), dann spielt es allerdings keine Rolle und brauchst nichts in der Erklärung anzugeben. Wenn du es partout angeben wolltest, müsstest du sowohl für 2017 als auch für 2018 von der Steuerbescheinigung der Bank abweichen und damit dir und dem Finanzamt unnötiges Kopfzerbrechen bereiten. Wenn du es richtig kompliziert haben willst, forderst du deine Bank zu einer Korrektur der Abrechnung und der Steuerbescheinigung auf.

 

Wenn du einem anderen Fonds meinst und der ausländisches Domizil hat, ist die Thesaurierung bisher nicht versteuert und muss in der Erklärung für 2017 angegeben werden.

 

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mate

Ja, es ist der ETF mit der ISIN: DE0002635307. Das gleiche betrifft Beispielsweise auch den ETF DE0006289465 (iShares eb.rexx), daher habe ich angenommen dass mehrere ETF der gleichen Praxis folgen.

 

Ich bin bei der DIBA und habe für die Thesaurierung vom 02.01.2018 (steuerrechtlich 31.12.2017) eine Abrechnung erhalten (wie gesagt nach der neuen Besteuerungsregeln). Ja du hast recht, ich lasse es einfach so wie es ist :-)

 

Deine Bank ist ja vorbildlich - bei welcher bist du?

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