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el_Mare

Fiktive Veräußerungsgewinne DIBA

Empfohlene Beiträge

el_Mare

Hallo zusammen!

 

Habt Ihr mal Eure fiktive Veräußerungsgewinne auf Richtigkeit geprüft?

Bei mir liegt der fiktive Veräußerungsgewinn bei einigen ETFs (Ishares Stoxx Europe 600, UBS Emerging Markets) weit über den von mir errechneten Ergebnissen - teilweise ist fast 100% mehr fiktives Ergebnis angegeben, als zum 31.12. Kursgewinne angefallen sind. Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler, aber das wäre bei einem Verkauf steuerlich gar nicht gut....

Ich habe noch keine Antwort von der DIBA, wollte aber trotzdem hier schon mal nachfragen, ob die Ergebnisse bei Euch korrekt berechnet wurden.

 

Viele Grüße!

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Ramstein

Da noch laufend Korrekturen von den Brokern kommen, fange ich damit nicht an.

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el_Mare

Danke. Macht Sinn. 

 

Viele Grüße. 

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Allesverwerter
vor einer Stunde schrieb Ramstein:

Da noch laufend Korrekturen von den Brokern kommen, fange ich damit nicht an.

Ab wann ist denn so eine Abrechnung "verbindlich"? 2019?

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Mangalica
vor 2 Stunden schrieb el_Mare:

Habt Ihr mal Eure fiktive Veräußerungsgewinne auf Richtigkeit geprüft?

 

Einfach folgende Diskussion ab hier lesen, dann sollte es klarer sein:

 

 

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el_Mare

Danke für die Info. Ich bin mal gespannt, was uns Mitte Februar erwartet...

Es betrifft bei mir alle Fonds, die im Depot liegen. 

 

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman

Ich habe bei mir eine gewisse Systematik erkannt. Vieleicht kann die einer bestätigen:

 

Bei jedem nicht in Deutschland domizilierten Fonds bzw. bei jedem Fonds der keine Abrechnung für ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31.12.2017 endet, rechnet die Diba das fiktive Veräußerungsergebniss zum 31.12.2017 aus:

 

Kursgewinn aus dem fiktiven Verkauf, basierend auf dem fiktiven Veräusserungskurs zum 31.12.2017 (nur für Bestände, die ab dem 01.01.2009 angeschaft wurden)

 

plus

 

akkumulierte ausschüttumgsgleiche Erträge die sich aus der jewiligen Haltedauer der jeweilegen über die Jahre gekauften Chargen ergeben

 

plus 

 

6% Schätzung vom Kurswert der KAG zum 31.12.2017 mal die Tage seit Fondsgeschäftsjahresbeginn in 2017 bis 31.12.2017 geteilt durch 360 Tage (1 Jahr)

 

ergibt

 

Veräußerungsergebniss zum 31.12.2017

 

das dann bei einem etwaigen Verkauf in der Zukunft versteuert werden muss.

 

Ich habe mir speziell von der Diba die Zusammensetzung des Veräußerungsergebnisses zum 31.12.2017 auf Papier für einen ausschüttenden ETF von iShares mit Domizil in IE (A0HGV5) ausweisen lassen und werde das mal heute abend hier hochladen.

 

Die Frage warum geschätzt wird konnte mir aber bei der Diba keiner beantworten. Offizielles Statement: Der Fonds hat keine Daten geliefert“. Laut iShares München wird das auch in Form einer Abrechnung für ein Rumpfgeschäftsjahr, welches zum 31.12.2017 endet auch nicht geschehen - und - das denke ich (Vermutung) ist der Grund für die Schätzung der Erträge für den Zeitraum der in das Rumpfgeschäftsjahr 2017 fällt. Welches bei meinem A0HGV5 wie bei den meisten IE*** iShares vom 01.03.2017-31.12.2017 läuft.

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el_Mare

Bei mir betrifft es auch Fonds, deren Domizil in Deutschland ist. 

 

Warten wir doch mal ab, was am 15.2. passiert. Die DIBA hat ja geschrieben, dass bis dahin alle Werte korrekt eingetragen werden. Wie sie das schaffen wollen, wenn die Fondsgesellschaft noch keine Daten geliefert hast, ist fraglich, braucht uns aber eigentlich erst mal nicht zu kümmern. 

 

Vorher ist es glaube ich erst mal nicht empfehlenswert, Anteile zu verkaufen. 

 

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Mangalica
vor einer Stunde schrieb el_Mare:

Warten wir doch mal ab, was am 15.2. passiert. Die DIBA hat ja geschrieben, dass bis dahin alle Werte korrekt eingetragen werden.

 

Das hat die DiBa nicht gesagt, sondern nur, dass bis zum 15.2. alle Einstandskurse angepasst werden. Das ist bei den ETFs mit den 6% Schätzwert ja schon geschehen, da gehe ich also nicht davon aus, dass sich da bis zum 15.2. noch etwas ändert.

 

Bei meinen beiden betroffenen ETFs mit Geschäftsjahresende 31.12. warte ich jetzt erst einmal bis Ende April, spätestens dann sollten die Besteuerungsgrundlagen für 2017 im Bundesanzeiger auftauchen. Vielleicht lässt sich das dann mit der DiBa klären.

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

Da habe ich wohl zu viel des Guten in die Aussage "werden angepasst" interpretiert.... Es hätte wohl eher "werden korrekt angepasst" heissen müssen :rolleyes:

 

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FlyingDutchman

Hallo zusammen,

 

die Bestandsdeteils (die beiden Screenshots) vom 18.01.2018 gingen mit einer Anfrage um Aufklärung am 18.08.2018 an die ING-Diba mit der Bitte die 6%ige Schätzung aus dem "Veräußerungsergebnisses zum 31.12.2017" zu entfernen. Weiterhin habe ich die ING-Diba gebeten mir die Zusammensetzung des jeweiligen Veräußerungsergebnisses zum 31.12.2017 für die beiden ETFs IE00B0M63284 und IE00B0M63177 nachvollziehbar zukommen zu lassen:

 

Wichtig, das sind beides Altbestände von vor dem 01.01.2009. Sprich es fallen hier 0,00 EUR Kursgewinne an, was die Betrachtung schon mal erheblich vereinfachen sollte. The "elefant in the room" ist das "Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017".

 

Bestandsdeteils-A0HGV5.png

 

Bestandsdeteils A0HGWC.png

 

Als Antwort kam eine Mail am 23.01.2018

 

Zitat

das haben wir uns gerne für Sie angeschaut. Beim Wertpapier IS MSCI EM U.ETF USD D, ISIN IE00B0M63177, sieht es so aus:

Stückzahl    Erfolg             ausschüttungs-      Schätzwert
                                       gleicher
                                       Ertrag
222                2.340,50         41,81                   412,15
52                    641,19            9,79                  96,54
63                    269,24          11,86                  116,00
57                    514,55          10,74                  105,82
158                2.374,46          28,28                  293,33
60                  1.083,95          10,74                  111,39
200                4.660,28           35,79                 371,31
1                         23,22            0,18                     1,86

813             11.907,39       149,19                   1508,40   = 1658,55 Euro Veräußerungsergebnis


Beim Wertpapier IS EUR.PROP.YI.U.ETF EOD, ISIN IE00B0M63284, handelt es sich um Altbestand. Deswegen ist das Kursergebnis nicht relevant und es werden nur die Erträge und der Schätzwert herangezogen.

Bei 475 Anteilen sind das ausschüttungsgleiche Erträge von 466,24 Euro und ein Schätzwert von 980,94 Euro. In Summe erhalten Sie das fiktive Veräußerungsergebnisvon 1.447,18 Euro.

Einen Fehler konnten wir nicht feststellen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

 

 

Weiterhin kam am gleichen Tag ein Brief mit der Post (seltsame Arbeitsteilung, aber ok) nach Hause (vom 19.01.2018) mit folgendem Inhalt:

 

Zitat

Das haben wir uns gleich mal im Detail für Sie angeschaut.

 

118 Anteile haben Sie am 15.02.2007 dafür wurde ein Schätzwert von 243,69 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 120,58 Euro ermittelt

18 Anteile haben Sie am 08.03.2007 dafür wurde ein Schätzwert von 37,17 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 18,39 Euro ermittelt

138 Anteile haben Sie am 09.11.2007 dafür wurde ein Schätzwert von 284,99 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 141,02 Euro ermittelt

24 Anteile haben Sie am 29.01.2008 dafür wurde ein Schätzwert von 49,56 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 24,52 Euro ermittelt

60 Anteile haben Sie am 15.09.2008 dafür wurde ein Schätzwert von 123,91 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 54,82 Euro ermittelt

42 Anteile haben Sie am 14.10.2008 dafür wurde ein Schätzwert von 86,74 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 38,38 Euro ermittelt

75 Anteile haben Sie am 24.10.2008 dafür wurde ein Schätzwert von 154,88 Euro und ausschüttungsgleiche Erträge von 68,53 Euro ermittelt

 

In Summe kommen Sie auf 1.447,18 Euro Veräußerungsergebnis. Dabei handelt es sich um die uns von der Fondsgesellschaft übermittelten Daten.

 

Für den Schätzwert gilt:

Der Schätzwert wird anhand der Kursdaten ermittelt (6% vom Kurs des Fonds am Geschäftsjahresende, zum Teil ein paar Tage früherer Kurs).

 

Als Alternative dazu kann der noch nicht dem Steuerabzug unterlegene ausschüttungsgleiche Ertrag pro Anteil des vorangegangenen Geschäftsjahrs angesetzt werden.

Zu diesem Schätzwert wird der letzte kumulierte ausschüttungsgleiche Ertrag (kaE) hinzuaddiert. Soweit vorliegend wird der beim Kauf vermerkte kaE in Abzug gebracht (besitzzeitanteiliger Ertrag)

 

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir nicht sagen, ob wir eine Meldung von der Fondsgesellschaft erhalten, wenn die tatsächlichen Ertragsdaten festgestellt sind. Bekommen wir eine Meldung, dann korrigieren wir das fiktive Veräußerungsergebnis. Haben Sie das Wertpapier dann schon verkauft, dann wird - Stand heute - auch eine Korrektur des Verkaufs erfolgen.

 

Bekommen wir keine korrigierten Daten von der Fondsgesellschaft, dann können Sie die Daten dem Rechenschaftsbericht des Wertpapiers entnehmen. Als Alternative dazu werden sie auch unter www.bundesanzeiger.de im Bereich FONDSDATA angezeigt. Aber in beiden Fällen finde Sie die Daten erst dann, wenn sie von der Fondsgesellschaft veröffentlicht wurden. Den Schätzwert können Sie dann bei Ihrer Steuererklärung durch die tatsächlichen Ertragsdaten ersetzen.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

 

Bei Fragen besuchen Sie uns einfach unter www.ing-diba.de/wertpapierwissen - da gibt es viele schnelle Antworten. Oder senden Sie uns eine E-Mail an info@ing-diba.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

ING-DiBa

 

 

Auf Anfrage heut bei Blackrock in München bekam ich die Auskunft, das Blackrock für nicht in Deutschland domizilierte Fonds auch kein Rumpfabrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.03.2017 - 31.12.2017 zum 31.12.2017 anfertigen wird. Das haben sie nur für in Deutschland domizilierte Fonds getan. wie z.B. dem DJ STOXX SM SMALL 200 EX ISIN DE000A0D8QZ7 / WKN A0D8QZ.

 

Auf meinen Hinweis, das der deutsche Taxman sich mit der 6%gen Schätzung einfach mal so 1,68% (6% ./. 28% AgSt+Soli+KSt.) von meinem Vermögen einverleibt, weil Blackrock kein Rumpfgeschäftsjahr bilanziert hat, meinte die gute Dame zu mir am Telefon, das ich der einzige sei der hier Probleme hat und sich sonst noch kein Privatanleger gemeldet habe. Darauf meinte ich: "Wird noch kommen". Ach ja und ich solle eine Mail an info@ishares.de schreiben und das so eben gesagte nochmal niederschreiben. Ich bin bei Blackrock also erstmal an der Human-Firewall abgeprallt. Vielleicht schicke ich Ihnen einen Link auf diesen Post.

 

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

Im schlimmsten Fall müsste man bei einem Verkauf wohl alle Kaufbelege zusammen mit dem Depotauszug vom 31.12.17 an die Steuererklärung anfügen und sich die Steuer über KAP wieder zurückholen. 

Sehr lästig. 

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FlyingDutchman

Nein, das wird nichts helfen, da diese 6%ige Schätzung ja eine "Pauschalbesteuerung" auf eine nicht deklarierte Ausschüttung ist, die im vom Gesetzgeber geforderten Rumpfgeschäftsjahr für 2017 (in meinem speziellen iShares Fall geht das vom 01.03.2017-31.12.2017) nach "alten" Investmentsteuergesetz für einen Fonds angefallen ist der keinen Jahresbericht/Rechenschaftsbericht im Bundesanzeiger durchgeführt hat.

 

Diese 6% Schätzung ist eine weitere Fiktion unserer Finanzbehörden als Besteuerungsgrundlage , hier unterstellen Sie: "He du hast irgend ein intransparentes Investmentvehikel gekauft und wir wissen nicht was und wieviel es ausschüttet und worauf sich das begründet, also schätzen wir mal die Ausschüttung vom 01.03.2017-31.12.2017 auf Basis des Kurses zum Geschäftsjahresende".

Und dieses Ende hat der Gesetzgeber auch noch für das Jahr 2017 per Dekret im neuen Investmentsteuergesetz selbst festgelegt, indem er für den Übergang von der alten Besteuerungswelt in die neue Besteuerungswelt zu Silvester 2017 definiert hat, dass alle Fonds ein Rumpfgeschäftsjahr einführen müssen. Für diese Rumpfgeschäftsjahr muss die KAG natürlich wieder einen Jahresbericht/Rechenschaftsbericht im Bundesanzeiger veröffentlichen, sonst gibts keine Daten.

 

Und das macht iShares Deutschland offensichtlich für seine in Deutschland domizilierten Fonds auch richtig, wie z.B. für den hier iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) mit der ISIN DE000A0D8QZ7. Da gibts schön einen Jahresbericht/Rechenschaftsbericht (Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 InvStG) Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis 31.12.2017 (Rumpfgeschäftsjahr 2017 aufgrund Investmentsteuergesetz) mit ex-Tag am 02.01.2018 wo die bis 31.12.2017 im Fonds angesammelten Erträge (z,B. Dividenden aus Aktien) als Thesaurierung im Fonds deklariert und besteuert werden. Und dann klappts auch mit der Diba, sprich das Ding hat als Altbestand bei mir nach der Umstellung 0,00 EUR für das fiktive "Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017" auf der Uhr. Keine Kursgewinne, keine ausschüttungsgleichen Erträge (die sind ja immer gleich bei einem in Deutschland ansässigen Fonds von der KAG abgeführt wurden) und ganz wichtig, keine anteilige (x Tage von 360Tagen) als Ausschüttung deklarierte 6%ige Schätzung vom Kursgewinn zum Geschäftsjahresende (in unserem Fall der 31.12.2017).

 

 

Und das ist auch die Gretchenfrage wie weist man dem FA, in xx Jahren, bei Verkauf der Anteile nach, dass der Fonds für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 , was zum 31.12.2017 endet, welche Erträge zum versteuern deklariert hat? Im Moment gar nicht, da es für das RG 2017 keinen offiziellen veröffentlichten Jahresbericht/Rechenschaftsbericht mit der Deklaration der Beträge gibt. Höchstwahrscheinlich gibts es einen Jahresbericht/Rechenschaftsbericht zum Ende des regulären Geschäftsjahres am 28.02.2018 für das Geschäftsjahr vom 01.03.2017-28.12.2018. Der wurde aber immer erst so gegen den  20.06. eines Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Das ist im Moment alles nur meine Interpretation der Dinge die hier passieren. In ein paar Monaten werden wir sehen ob es in diese Richtung geht. Im Moment sieht es aber stark danach aus und bei den Banken und Fondsgesellschaften herrscht Verirrung bzw. wird geblockt weil man keine Unsinn erzählen möchte oder es schlicht nicht weis.

 

Wenn aber meine Bank mir einen in der Zukunft, bei Verkauf, zu versteuernden fiktiven Ausschüttungsgewinn aufgrund einer pauschalen Schätzung in mein Depot einstellt, dann erwarte ich ein Erklärung auf welcher rechtlichen und mathematischen Basis (Formel/Gleichung) sie das tut und nicht den Satz: "Das ist alles richtig wir haben keine Daten von der Fondsgesellschaft bekommen." Sprich: Pech gehabt lieber Kunde wir sind safe und von deinem jetzigen Vermögen musst du halt in der Zukunft mal 6% beim Finanzamt versteuern.

 

Weiterhin würde ich erwarten das sie das auch als solches ausweist und nicht mit 2 anderen Grössen noch in dem tollen Wort "Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017" versteckt. Das ist alles ein bisschen unglücklich um es nett auszudrücken.

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el_Mare

Bitte poste hier mal die Antwort, die Du von Blackrock erhalten wirst.

Ich würde denen dann auch mal schreiben. Vielleicht hilft es ja was, wenn sich die Beschwerden der Privatkunden häufen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt....

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GoGi

Wenn ich das richtig verstehe, beeinflusst der Schätzwert nur, wieviel du 2017 versteuern musst und wieviel erst bei Verkauf. Außerdem hat Blackrock offiziell nach Gesetz wohl sehr lange Zeit, die Daten zu veröffentlichen. Aber wenn die Daten dann veröffentlicht sind, kannst du anscheinend deinen alten Steuerbescheid noch ändern lassen, da gab es eine Diskussion im Thread zur Reform.

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

Seit heute ist bei mir für den Ishares Stoxx Europe 600 das korrekte Ergebnis hinterlegt. Auch die DEKA hat es geschafft, die Daten korrekt zu übermitteln.

 

Was nun noch fehlt sind der UBS Emerging Markets und der HSBC SP500. Interessanterweise haben beide Fonds ein Geschäftsjahresende zum 31.12. - somit kann es sein, dass es sich in diesen Fällen nur um eine verspätete Meldung der Fondsgesellschaft handelt.

Ich habe die Fondsgesellschaften angeschrieben und werde die Antwort dann hier posten.

 

Bei den anderen Ishares endet das Geschäftsjahr nicht zum 31.12. - da wird es wohl eher ein Problem geben.

 

 

vor 15 Minuten schrieb GoGi:

kannst du anscheinend deinen alten Steuerbescheid noch ändern lassen

...es könnte aber sein, dass man einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen muss, dass dieser "offen" bleibt...

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 20 Minuten schrieb GoGi:

Wenn ich das richtig verstehe, beeinflusst der Schätzwert nur, wieviel du 2017 versteuern musst und wieviel erst bei Verkauf.

 

Meiner Meinung nur letzteres, da ich ersteres für das Steuerjahr 2017 am 20.06.2018 dem Bundesanzeiger entnehme.

 

vor 20 Minuten schrieb GoGi:

Außerdem hat Blackrock offiziell nach Gesetz wohl sehr lange Zeit, die Daten zu veröffentlichen. Aber wenn die Daten dann veröffentlicht sind, kannst du anscheinend deinen alten Steuerbescheid noch ändern lassen, da gab es eine Diskussion im Thread zur Reform.

 

Welche Daten? Lass uns hier mal konkret werden.

 

Ich denke von Blackrock wird nach deren momentanen Kenntnisstand nur die Besteuerungsgrundlage für das Geschäftsjahr vom 01.03.2017-28.02.2018 um den 20.06.2018 im Bundesamzeiger veröffentlicht. Das haben sie mir jedenfalls gestern am Telefon gessgt.

 

Die spannende Frage ist hier, ob dies Veröffentlichung um den 20.06.2018 dazu führt, dass die Diba über irgendwelche „dunklen Kanäle“ und Dienstleister wie WM Daten, Six Financial Services oder Clearstream eine neue Datenlage bescheert bekommt und dann das fiktive „Veräußerungsergebniss zum 31.12.2017“ in den Bestandsdetails zu meinen Positionen in meinem Depot derart anpasst, dass die 6%gen Schätzungen verschwinden - sprich dass das fiktive „Veräußerungsergebniss zum 31.12.2017“ um ca. 1000 EUR nach unten korrigiert.

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 7 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Meiner Meinung nur letzteres, da ich ersteres für das Steuerjahr 2017 am 20.06.2018 dem Bundesanzeiger entnehme.

Und noch vom Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2017. Sonst könnte man sich das ganze Prozedere mit den Schätzwerten auch sparen, da es ohnehin keine Rolle spielen würde.

 

 

Zitat

Welche Daten? Lass uns hier mal konkret werden.

Besteuerungsgrundlage für das Rumpfgeschäftsjahr. Brauchst du im Wesentlichen für deine Steuererklärung 2017.

 

vor 11 Minuten schrieb el_Mare:

...es könnte aber sein, dass man einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen muss, dass dieser "offen" bleibt...

Ich kenne mich nicht aus, aber ich würde einen Experten gerne fragen, wass passiert wenn man Einspruch einlegt mit der Begründung, dass noch nicht alle Daten vorliegen (ohne eigenes Verschulden). Und warum Einspruch? Man weiß das ja schon, also kann man es direkt in der Erklärung angeben.

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

Falls sich jemand anschließen möchte:

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich habe Ihren ETF XXX (ISIN XXX) in meinem Depot.

 

Im Zuge der Investmentsteuerreform wurde bei meiner Bank (DiBa) am 31.12.17 ein fiktives Veräußerungsergebnis errechnet, was als Besteuerungsgrundlage für die Zeit vor dem 1.1.18 dient. 

 

Hier wurde jedoch ein deutlich zu hoher Gewinn ausgewiesen, da dieses fiktive Veräußerungsergebnis einen Schätzwert beinhaltet, der anhand der Kursdaten ermittelt (6% vom Kurs des Fonds am Geschäftsjahresende, zum Teil ein paar Tage früherer Kurs) wurde, da laut Aussage meiner Bank die erforderliche Meldung der Fondsgesellschaft über die tatsächlichen Ertragsdaten von Ihnen nicht erfolgte.

 

Diesen Schätzwert müsste ich bei einem Verkauf des ETF nun zusätzlich versteuern.

 

Können Sie mir bitte mitteilen, ob und wann die Meldung an die Banken erfolgt ist? Werden Sie diese Meldung noch nachreichen? Wird für den Fonds XXX ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet und von Ihnen gemeldet?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herr el_mare

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FlyingDutchman
vor 18 Minuten schrieb el_Mare:

Seit heute ist bei mir für den Ishares Stoxx Europe 600 das korrekte Ergebnis hinterlegt. Auch die DEKA hat es geschafft, die Daten korrekt zu übermitteln.

Hast du mal eine ISIN zu deine Fonds? Sind das in Deutschland domizilierte Fonds? Wie ist der en Geschaeftsjahr?

vor 12 Minuten schrieb GoGi:
vor 16 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Meiner Meinung nur letzteres, da ich ersteres für das Steuerjahr 2017 am 20.06.2018 dem Bundesanzeiger entnehme.

Und noch vom Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2017. Sonst könnte man sich das ganze Prozedere mit den Schätzwerten auch sparen, da es ohnehin keine Rolle spielen würde.

 

 

Zitat

Welche Daten? Lass uns hier mal konkret werden.

Besteuerungsgrundlage für das Rumpfgeschäftsjahr. Brauchst du im Wesentlichen für deine Steuererklärung 2017.

 

Dieses Rumpfgeschaeftsjahr vom 01.03.2017-31.12.2017 fuer nicht in Deutschland domizilierte Fonds (IE*****) und eine Besteuerungsgrundlage dazu wird es laut telefonischer Auskunft von Blackrock (gestern) nicht geben. Ergo bleibt die Schaetzung.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 21 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Ich denke von Blackrock wird nach deren momentanen Kenntnisstand nur die Besteuerungsgrundlage für das Geschäftsjahr vom 01.03.2017-28.02.2018 um den 20.06.2018 im Bundesamzeiger veröffentlicht. Das haben sie mir jedenfalls gestern am Telefon gessgt.

---

Dieses Rumpfgeschaeftsjahr vom 01.03.2017-31.12.2017 fuer nicht in Deutschland domizilierte Fonds (IE*****) und eine Besteuerungsgrundlage dazu wird es laut telefonischer Auskunft von Blackrock (gestern) nicht geben. Ergo bleibt die Schaetzung.

Interessant, mir war nicht klar, dass Blackrock anscheinend als endgültiges Ergebnis die Schätzung nehmen darf und für das Rumpfgeschäftsjahr nichts zu veröffentlichen braucht. Ist hier ein Steuerexperte, der weiß, ob das stimmt?

 

In jedem Fall wirst du mit der geplanten Veröffentlichung die günstigere (?) Schätzung nehmen können (und hoffen, dass das übermittelt wird an die Bank, sonst darfst du selbst rechnen?).

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FlyingDutchman
vor 6 Minuten schrieb el_Mare:

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich habe Ihren ETF XXX (ISIN XXX) in meinem Depot.

 

Im Zuge der Investmentsteuerreform wurde bei meiner Bank (DiBa) am 31.12.17 ein fiktives Veräußerungsergebnis errechnet, was als Besteuerungsgrundlage für die Zeit vor dem 1.1.18 dient. 

 

Hier wurde jedoch ein deutlich zu hoher Gewinn ausgewiesen, da dieses fiktive Veräußerungsergebnis einen Schätzwert beinhaltet, der anhand der Kursdaten ermittelt (6% vom Kurs des Fonds am Geschäftsjahresende, zum Teil ein paar Tage früherer Kurs) wurde, da laut Aussage meiner Bank die erforderliche Meldung der Fondsgesellschaft über die tatsächlichen Ertragsdaten von Ihnen nicht erfolgte.

 

Diesen Schätzwert müsste ich bei einem Verkauf des ETF nun zusätzlich versteuern.

 

Können Sie mir bitte mitteilen, ob und wann die Meldung an die Banken erfolgt ist? Werden Sie diese Meldung noch nachreichen? Wird für den Fonds XXX ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet und von Ihnen gemeldet?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herr el_mare

Danke! Das ist ein richtig gut klar verstaendlicher Text!

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 11 Minuten schrieb el_Mare:

Diesen Schätzwert müsste ich bei einem Verkauf des ETF nun zusätzlich versteuern.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs führt die Bank die gleiche Menge an Steuern ab. Da sollte der Schätzwert keinen Unterschied machen. Nur hat man die Steuern vom Schätzwert schon 2017 über die Steuererklärung bezahlt und muss sie zurückholen.

 

(Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.)

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el_Mare
vor 7 Minuten schrieb FlyingDutchman:

ast du mal eine ISIN zu deine Fonds? Sind das in Deutschland domizilierte Fonds? Wie ist der en Geschaeftsjahr?

Klar - die Berechnung ist korrekt für:

Ishares Stoxx Europe 600, ISIN DE0002635307, Geschäftsjahresende 31.12.

DEKA MSCI Japan, ISIN DE000ETFL300, Geschäftsjahresende 31.12.

 

Es fehlt bzw ist falsch bei:

HSBC SP500, ISIN DE000A1C22M3, Geschäftsjahresende 31.12.

Ishares Euro Aggregate Bonds, ISIN IE00B3DKXQ41, Geschäftsjahresende 30.06.

UBS Emerging Markets, ISIN LU0480132876, Geschäftsjahresende 31.12.

 

 

Mehr habe ich nicht im Depot.....

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 51 Minuten schrieb GoGi:

Interessant, mir war nicht klar, dass Blackrock anscheinend als endgültiges Ergebnis die Schätzung nehmen darf und für das Rumpfgeschäftsjahr nichts zu veröffentlichen braucht. Ist hier ein Steuerexperte, der weiß, ob das stimmt?

Blackrock nimmt nicht die Schaetzung, das ist meiner Meinung nach ein "Fall Back Mechanismus" der Depotbank, da sie keine Datenlage zum Rumpfgeschaeftsjahr, welches am 31.12.2017 endet, haben.

 

Der ganze Weg der Daten von der Fondsgesellschaft zur Bank ist nach meinem Empfinden viel komplexer als von den Depotbanken dargestellt wird. "Wir haben noch keine Daten von der Fondsgessellschaft" ist ein klassische "Hotline Kundenberuhigungsaussage". Eigentlich sollten Sie sagen: "Wir haben hier von unserem Dienstleister irgendwelche oder keine Daten bekommen mit den wir irgendwas anderes ausrechen. Was wir genau ausrechen ist nicht so wichtig, da wir schon wissen was wir tun."

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