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momomoses

In die PKV gehen? Lohnt es sich noch oder zu großes Risiko.

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Michalski
Am 17.8.2018 um 16:39 schrieb Freigeist:

Ich habe jetzt einmal auf die Schnelle die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen verglichen, demnach ist Metzinger BKK mit 14,6 % am günstigsten. Der Beitrag ist gegenüber meiner jetzigen Krankenkasse der Barmer schon etwas günstiger. Auf das Jahr gesehen spart man doch einiges.
Ist es wirklich so einfach, wo ist der Haken? (abgesehen von eventuellen Schwierigkeiten bei Gesundheitsfragen beim Abschluss einer neuen Zusatzversicherung)
Gibt es weitere Nachteile bei dieser Strategie mit der "billigen" gesetzlichen Krankenkasse?

 

Bei der Metzinger BKK können Sie sich versichern, wenn Sie in Baden-Württemberg oder Thüringen leben oder arbeiten. Tust Du das?

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Freigeist
Gerade eben schrieb Michalski:

 

Bei der Metzinger BKK können Sie sich versichern, wenn Sie in Baden-Württemberg oder Thüringen leben oder arbeiten. Tust Du das?

Ja, tue ich.

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B2BFighter
vor 9 Stunden schrieb Freigeist:

Ja, tue ich.

Bitte noch beachten. Die Metzinger BKK wird zum 01.01.2019 "weg"-fusioniert. Hier wird eher der Beitragssatz der größeren BKK MHPlus maßgebend werden.

 

https://news.google.com/articles/CBMidmh0dHBzOi8vd3d3LnN0aW1tZS5kZS9zdWVkd2VzdGVuL25hY2hyaWNodGVuL3BsL0tyYW5rZW5rYXNzZW4tTUhwbHVzLXVuZC1NZXR6aW5nZXItd29sbGVuLWZ1c2lvbmllcmVuO2FydDE5MDcwLDQwNjI0NjDSAQA?hl=de&gl=DE&ceid=DE%3Ade

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
Am 6.8.2018 um 17:37 schrieb B2BFighter:

2017

Wenn Max Mustermann als Selbstständiger 60.000 € brutto in 2017 verdient hat und Freiwillig GKV Mitglied war, dann musste er den Höchstbeitrag von 678,60 Euro monatlich in der GKV zahlen. Dies setzte sich aus der BBG von 52.200 € und 15,6% Beitragssatz zusammen. 

Macht 8.143,20 € jährlich GKV Beitrag. In der PKV hätte er beispielhaft nur 8.000 € bezahlt.  

 

 

Du hast soweit ich weiss noch eine "Kleinigkeit" vergessen.

Als freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wird das gesamte Einkommen zur Berechnung des Krankenkassen-Beitrages bis zur Bemessungsgrenze herangezogen, sofern man nicht abhängig beschäftigt ist.

Das inkludiert dann Mieteinnahmen, Dividenden, Aktiengewinne...

Sollte ich falsch wissen, berichtigt mich. 

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B2BFighter
vor 52 Minuten schrieb monopolyspieler:

Du hast soweit ich weiss noch eine "Kleinigkeit" vergessen.

Als freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wird das gesamte Einkommen zur Berechnung des Krankenkassen-Beitrages bis zur Bemessungsgrenze herangezogen, sofern man nicht abhängig beschäftigt ist.

Das inkludiert dann Mieteinnahmen, Dividenden, Aktiengewinne...

Sollte ich falsch wissen, berichtigt mich. 

Da hast du recht, die Beitragsbemessungsgrenze liegt aber 2018 bei 53.100€.

Für Mitglieder, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, steigt der Beitrag nicht mehr weiter an, daher  sind Mieteinnahmen, Dividenden etc. nicht relevant.

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Knacker
Am 6.6.2018 um 10:36 schrieb Matthew Pryor:

Spannendes Thema, voraussichtlich im Herbst diesen Jahres soll sich der BGH mit dem Komplex befassen.

Der BGH hat sich nun entschieden.

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Runnerbaba

Was ist mit diesem, für Wertpapier-Liebhaber, nicht unwichtigen Punkt:

 

"Wer die gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Wenn Sie auf diese Weise krankenversichert sind, zahlen Sie lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf sogenannte Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder private Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei."

 

Auch noch KV-Beiträge für Kapitalerträge u.ä. zu zahlen ist nicht schön.

 

-In die GKV der Rentner kommt man automatisch ab Bezug der gesetzlichen Rente mit 63-67 Jahren?

-Gibt es hier keine Rechentools o.ä., mit denen man seine zukünftigen Beiträge irgendwie abschätzen könnte?

 

Dieses ganze PKV GKV Thema erscheint mir noch weniger planbar, als die durschn. Rendite an den Börsen....

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dev
Zitat

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine Krankenkasse, sondern ein Status: KVdR-Versicherte gelten als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

 

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Peter Wolnitza
vor 4 Stunden schrieb Runnerbaba:

Was ist mit diesem, für Wertpapier-Liebhaber, nicht unwichtigen Punkt:

 

"Wer die gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Wenn Sie auf diese Weise krankenversichert sind, zahlen Sie lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf sogenannte Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder private Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei."

 

Auch noch KV-Beiträge für Kapitalerträge u.ä. zu zahlen ist nicht schön.

 

-In die GKV der Rentner kommt man automatisch ab Bezug der gesetzlichen Rente mit 63-67 Jahren?

-Gibt es hier keine Rechentools o.ä., mit denen man seine zukünftigen Beiträge irgendwie abschätzen könnte?

 

Dieses ganze PKV GKV Thema erscheint mir noch weniger planbar, als die durschn. Rendite an den Börsen....

 

Kurzversion:

KVDR hat zwei Voraussetzungen:
1.- Bezug einer Rente aus der Gesetzl. RV (egal, ob Witwe, Waise, BU, Alters-Rente)
2.- Man muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens, mindestens 9/10 der Zeit gesetzliche krankenversichert gewesen sein.

 

Bzgl. Planbarkeit:
GKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag und Leistungsumfang

PKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag

 

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Knacker
vor einer Stunde schrieb Peter Wolnitza:

Bzgl. Planbarkeit:
GKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag und Leistungsumfang

PKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag

 Und warum musste man dann einen Basistarif schaffen, der billiger ist und nur die Leistungen der GVK anbietet? Außerdem gibt es bei den GKV einige Leistungen, die die PKV verweigern.

 

Ich habe heute noch das Jammern eines älteren Selbstständigen im Ohr, der bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts über zu hohe Krankenkassenbeiträge bei seiner PKV jammerte. Er war als externer Berater in unserem Betrieb tätig und bekam monatlich ca. 20.000 DM. Damals hatte ich bei jedem monatlichen Abzeichnen seines Rapports Gefühle der Missgunst. Im Nachhinein gesehen war das Honorar wohl OK, musste er davon doch auch seine Ausfälle für Krankheit und Urlaub bestreiten und Rentenansprüche aufbauen. Die hohen Krankenkassenbeiträge hat er sich zu Recht verdient, weil er in jungen Jahren die höheren Kosten der solidarischen GKV eingespart hat.

 

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Knacker
vor 5 Stunden schrieb Runnerbaba:

"Wer die gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Wenn Sie auf diese Weise krankenversichert sind, zahlen Sie lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf sogenannte Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder private Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei."

 

Auch noch KV-Beiträge für Kapitalerträge u.ä. zu zahlen ist nicht schön.

Aber die Befreiung von der Zahlungspflicht von KV-Beiträge für Betriebsrenten usw. ist doch sehr schön.

Das man nicht alles haben kann, muss man einfach einplanen bzw. akzeptieren.

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Ramstein

Bis ihr ins Rentenalter kommt, wird man auch auf Kapitalerträge GKV-Beiträge zahlen müssen.

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Gast231208
vor 50 Minuten schrieb Ramstein:

Bis ihr ins Rentenalter kommt, wird man auch auf Kapitalerträge GKV-Beiträge zahlen müssen.

:thumbsup: 

 

Eine Lösung, wie man das umgehen kann: vor Beginn des Rentenbezugs, sich die Radieschen von unten ansehen.

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Worrier
· bearbeitet von Worrier
3 hours ago, Peter Wolnitza said:

Bzgl. Planbarkeit:
GKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag und Leistungsumfang

 

 

Das ist nett formuliert, aber besser passt es folgendermaßen zu formulieren: es besteht zumindest nie die Unsicherheit seine Beiträge nicht zahlen zu können und ggf. im Basistarif (unter GKV Niveau) zu landen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Am 31.12.2018 um 16:32 schrieb Peter Wolnitza:

 

Bzgl. Planbarkeit:
GKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag und Leistungsumfang

PKV: Unsicherheit bzgl. Beitrag

 

Oh je. Ist ja nicht so, dass Privatversicherer grundsätzlich befugt wären, den "in Stein gemeißelten" Leistungsumfang zum Nachteil der Versicherungsnehmer zu ändern... Und das nach recht vagen Kriterien. Paragraph 203 VVG, Satz 3.

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Worrier

Schön ist auch der Passus mit „unabhängigen Treuhänder“ :rolleyes:

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Peter Wolnitza
vor 4 Stunden schrieb Matthew Pryor:

Oh je. Ist ja nicht so, dass Privatversicherer grundsätzlich befugt wären, den "in Stein gemeißelten" Leistungsumfang zum Nachteil der Versicherungsnehmer zu ändern... Und das nach recht vagen Kriterien. Paragraph 203 VVG, Satz 3.

Hi Matthew,

da hast Du doch bestimmt mal ein konkretes Beispiel aus der Vergangenheit für?

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Worrier
· bearbeitet von Worrier

Warum benötigt man dafür ein Beispiel? Es zeigt schlicht, dass die Aussage "Die Leistungen sind vertraglich gesichert." schlicht weg falsch ist und Änderungen möglich sind, auch wenn dies noch nicht passiert ist. Bis vor kurzem hatten wir noch nie negative Zinsen. Konnte sich auch keiner vorstellen.

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Ramstein
Am 2.1.2019 um 09:32 schrieb Matthew Pryor:

Oh je. Ist ja nicht so, dass Privatversicherer grundsätzlich befugt wären, den "in Stein gemeißelten" Leistungsumfang zum Nachteil der Versicherungsnehmer zu ändern... Und das nach recht vagen Kriterien. Paragraph 203 VVG, Satz 3.

 

vor 20 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

Hi Matthew,

da hast Du doch bestimmt mal ein konkretes Beispiel aus der Vergangenheit für?

 

vor 7 Minuten schrieb Worrier:

Warum benötigt man dafür ein Beispiel? Es zeigt schlicht, dass die Aussage "Die Leistungen sind vertraglich gesichert." schlicht weg falsch ist und Änderungen möglich sind, auch wenn dies noch nicht passiert ist. Bis vor kurzem hatten wir noch nie negative Zinsen. Konnte sich auch keiner vorstellen.

 

Schauen wir uns doch erst einmal den von MP referenzierten Paragraphensatz an:

 

Zitat

(3) Ist bei einer Krankenversicherung im Sinn des Absatzes 1 Satz 1 das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens berechtigt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.

 

Da würde mich ein Beispiel schon interessieren.

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Worrier
· bearbeitet von Worrier

Das ist doch eine butterweiche Aussage, die sich biegen und brechen lässt, wenn notwendig. Da bringt ein Beispiel nicht viel. Ich bezweifel das dass Gesetz fair ausfällt, wenn es hart auf hart kommt. Alleine der unabhängige Treuhänder in dem Bezug, ist doch seit dem letzten BGH Urteil ein Witz. Warum windet sich die PKV Branche hier freiwillig Barrieren abzubauen. Wovor hat man Angst?

 

Alleine das dieser Passus überhaupt existiert, spricht Bände.

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DrFaustus
vor 1 Minute schrieb Worrier:

Das ist doch eine butterweiche Aussage, die sich biegen und brechen lässt, wenn notwendig. Da bringt ein Beispiel nicht viel.  Alleine der unabhängige Treuhänder in dem Bezug, ist doch seit dem letzten BGH Urteil ein Witz. Warum wehrt windet sich die PKV Branche hier freiwillig Barrieren abzubauen. Wovor hat man Angst?

 

Alleine das dieser Passus überhaupt existiert, spricht Bände.

Ich frage mich, wo daran der Nachteil gegenüber GKV ist?

Ja, vielleicht gibt der Gesetzestext es her, dass Leistungen gekürzt werden könnten. Vielleicht auch nicht. Vielleicht hält eine Kürzung dann keinen Gerichtsurteil stand. Who knows?

Fakt ist jedoch: Keine PKV hat sich offensichtlich jemals auf diesen Passus berufen und Leistungen gekürzt.

Fakt ist auch: In der GKV ist das schon zigmal passiert.

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Worrier
· bearbeitet von Worrier

Mir ging es per se um das stetige Herunterbeten und Herausstellen  „Die leistungen sind sicher.“ , was eben schon das Gesetz nicht hergibt und somit nicht korrekt ist - Punkt.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 8 Minuten schrieb Worrier:

Mir ging es per se um das stetige Herunterbeten und Herausstellen  „Die leistungen sind sicher.“ , was eben schon das Gesetz hergibt und somit nicht korrekt ist - Punkt.

Ganz recht. Aber da müsste man sich die Mühe machen und aufhören, selektiv zu lesen und entsprechend dünn zu antworten wie in Numero 321 geschehen. 

Fakt ist: die PKV kann Leistungsumfänge durchaus eindampfen. Das wurde hier falsch dargestellt und entsprechend korrigiert. Nicht mehr, nicht weniger.

Ich möchte aber der Fairness halber feststellen: der entsprechende Passus stammt aus dem VVG, das hat sich nicht "die PKV" einfallen lassen. Allerdings darf dann auch die Frage erlaubt sein, ob es zwingend notwendig war, das nahezu wortgleich in die MB zu übernehmen...

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Relich

Es kursiert ja die Meinung, dass die Leistungen guter PKV-Tarife der GKV überlegen seien. Daher könnte folgende Studie überraschend sein:

 

On 12/28/2018 at 10:36 AM, hund555 said:

Gesetzliche Krankenkasse soll privaten überlegen sein

Quote

Die gesetzliche Krankenkasse gilt als Versicherung zweiter Klasse. Doch eine Studie ergibt nun, dass die gesetzlichen Tarife oft den privaten überlegen seien. Dafür wurde verglichen, welche Leistungen die Tarife nicht abdecken.

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) bieten einer Studie zufolge selbst in Premiumtarifen bessere Leistungen als private Krankenkassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Beratungsunternehmens PremiumCircle im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag) vorliegt.

Danach werden bei den Top-Tarifen der privaten Versicherer im Schnitt mehr als ein Viertel (27 Prozent) der als unverzichtbar definierten Mindestanforderungen nicht erfüllt. Bei der GKV seien es nur drei Prozent. „Die wiederkehrende Behauptung, die gesetzliche Krankenversicherung sei nur zweitklassig, wird mit dieser Untersuchung klar widerlegt“, sagte Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink dem RND. Stattdessen könnten etliche der untersuchten Privattarife nicht einmal elementare Leistungen garantieren, kritisierte sie.

Für die Studie definierte PremiumCircle 103 Mindestkriterien, 100 davon sind Bestandteil des Leistungskatalogs der GKV. Zusätzlich aufgenommen wurden höhere Leistungen beim Zahnersatz und eine Kostenübernahme bei Brillen ohne Altersbeschränkung, was nach Ansicht der Studien-Autoren zu einer umfassenden Krankenversicherung gehören muss.

Große Lücken im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung gibt es laut Studie bei den Privattarifen insbesondere bei Kuren und der Rehabilitation. Schlechtere Bedingungen bestehen häufig auch bei der Palliativversorgung, der häusliche Krankenpflege, der Psychotherapie sowie bei Impfungen.

 

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Ramstein

„Soll sein“ und interessengesteuerte Studie: da glaube ich nichts, bevor ich die Studie kritisch gelesen habe. Hat jemand einen Link?

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