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babajaga

Rechenhilfe - Fondsbesteuerung ab 2018

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babajaga

Hallo zusammen,

 

ich habe nun einen Aktienfonds verkauft und komme mit der Abrechnung nicht wirklich klar.

Vielleicht könntet ihr mir helfen.

 

Kauf:

2007 -> 18 St. x 181,53€ = 3267,54€

 

Verkauf:

2018 -> 18 St. x 245,52€ = 4419,36€

 

 

Hätte ich in 2017 verkauft hätte ich die kompletten 4419,36€ ausgezahlt bekommen, da hier noch der Bestandsschutz der Abgeltungsteuer gegriffen hätte. Das ist doch richtig?

 

Jetzt allerdings habe 244,82€ Kapitalertragssteuer plus Soli abführen müssen.

 

Die Rechnung habe ich versucht nachzuvollziehen und geht m.E. wie folgt:

 

1. - Kurswert am Verkaufstag 4419,36€

2. - davon 30% -> 1325,81€ "Ersatzbemessungsgrundlage auf bestandsgeschützte Alt-Anteile vor Teilfreistellung"

3.1 - 1325,81€ -> 30% = 397,74€ "Teilfreistellung von Erträgen"

3.2 - 1325,81€ -> 70% = 928,07€ "Kapitalerstragssteuerpflichtiger Betrag"

4. - 928,07€ ->26,38% (Abgeltungsteuer inkl. Soli) = 244,82€

 

Jetzt muss ich 244,82€ bezahlen...

  • Kann ich mir diese Summe irgendwie wiederholen?
  • Ist es immer so, dass 30% vom Kurswert die Ersatzbemessungsgrundlage bildet?

 

Wie ihr seht konnte ich nach langem Versuchen die Rechnung nachvollziehen, aber verstehen kann ich sie nicht wirklich.

Hoffentlich bringt ihr mehr Licht ins Dunkel.

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west263
· bearbeitet von west263

Hast Du die Abrechnung schon reklamiert?

Deine ganze Rechnerei ist doch eigentlich für die Katz, weil Abgeltungssteuerfrei.

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babajaga
vor 44 Minuten schrieb west263:

Hast Du die Abrechnung schon reklamiert?

Deine ganze Rechnerei ist doch eigentlich für die Katz, weil Abgeltungssteuerfrei.

 

Ich habe eine email geschrieben und um Erklärung gebeten.

Als Antwort werde ich auf die neue Besteuerung seit Jahresbeginn verwiesen.

Abgeltungssteuerfrei gäbe es so nicht mehr!

 

 

vor 47 Minuten schrieb h.sie:

Vielleicht hilft der Steuerrechner von Justetf: 

 

https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html

Wenn ich hier die Werte eingebe, komme ich nicht ganz ran.

Zum einen handelt es sich bei meinem Verkauf nicht um einen ETF, sondern um einen klassisch gemanagten Fonds.

Und zu  anderen weiß ich nicht, ob hier irgendwie der lange Zeitraum eine Rolle spielt?!

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west263
· bearbeitet von west263
vor 16 Minuten schrieb babajaga:

Ich habe eine email geschrieben und um Erklärung gebeten.

Als Antwort werde ich auf die neue Besteuerung seit Jahresbeginn verwiesen.

Abgeltungssteuerfrei gäbe es so nicht mehr!

das ist doch Quatsch. Bei welchem Broker ist denn das?

Dein Fonds ist vor 2009 gekauft und damit Abgeltungssteuerfrei. und zwar der komplette Gewinn bis Ende 2017. und diese Steuerfreiheit bleibt dir, sie geht nicht verloren. Das neue Gesetz besagt, das ab Januar 2018 nochmal 100.000€ dazu kommen können, steuerfrei. Erst ab dem nächsten ersten Euro muss auf diesen dann Steuer bezahlt werden.

 

Ich hoffe, das ich das so richtig wiedergegeben habe.

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Ramstein

Er sagt (natürlich, wieso auch, ist doch nur notwendig, aber nicht üblich) nicht, um welchen Fonds es sich handelt. Es könnten also auch akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge sein, die da versteuert werden.

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otto03
· bearbeitet von otto03
vor 4 Minuten schrieb west263:

das ist doch Quatsch. Bei welchem Broker ist denn das?

Dein Fonds ist vor 2009 gekauft und damit Abgeltungssteuerfrei. und zwar der komplette Gewinn bis Ende 2017. Das neue Gesetz besagt, das ab Januar 2018 nochmal 100.000€ dazu kommen können, steuerfrei. Erst ab dem nächsten ersten Euro muss auf diesen dann Steuer bezahlt werden.

 

Ich hoffe, das ich das so richtig wiedergegeben habe.

 

kleine Ergänzung

 

 

Ab 2018 müssen auch auf die Altfälle Steuern bezahlt werden, diese können jedoch per Steuererklärung bis zur Grenze von 100.000,00 zurückgeholt werden.

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west263
vor 1 Minute schrieb otto03:

Ab 2018 müssen auch auf die Altfälle Steuern bezahlt werden, diese können jedoch per Steuererklärung bis zur Grenze von 100.000,00

zurückgeholt werden.

das heißt, den Gewinn, der vom 01.01.2018 - zum Verkauf entsteht, wird beim Verkauf mit Abgeltungsteuer belegt?

und erst über die Steuererklärung greift diese 100.000€ Grenze.

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babajaga
· bearbeitet von babajaga

Ich sehe... es ist doch nicht so klar, wie manch einer denkt?!

Leider habe ich auch keine Ahnung, ob die Abrechnung so in Ordnung ist...

 

Ist alles nun abgeltungsteuerfrei oder muss ich die 244€ Steuer per Steuererklärung zurück holen?

I don't know :-*

 

Aber bevor es heißt ich halte Daten zurück:

 

Die betreffende Bank ist die Deutsche Bank.

Und die WKN ist A0DP7Q

 

Hier noch ein Originalzitat der email:

Zitat

Mit Wirkung zum 01. Januar 2018 wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) eine grundlegende Reform der Investmentfondsbesteuerung eingeführt. Ziel der Reform soll neben der Europarechtlich gebotenen Gleichstellung von inländischen und ausländischen Investmentfonds vor allem eine Vereinfachung der Besteuerung von Publikumsfonds auf Anlegerebene sein. Alle Fondsanteile gelten auf Grundlage des des neuen Gesetzes zum 31. Dezember 2017 als verkauft und wieder angeschafft. Somit sind auch die Wertsteigerungen der Anteile, die die Privatanleger vor 2009 gekauft haben, ab 2018 steuerpflichtig.

 

 

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vanity
vor einer Stunde schrieb west263:

das heißt, den Gewinn, der vom 01.01.2018 - zum Verkauf entsteht, wird beim Verkauf mit Abgeltungsteuer belegt?

und erst über die Steuererklärung greift diese 100.000€ Grenze.

Ja. Denn nur das FA weiß, wie viel der 100k (Kursertrag, nicht Steuer darauf) schon verbraucht sind. Die Bank kann es nicht wissen.

 

vor 59 Minuten schrieb babajaga:

Ist alles nun abgeltungsteuerfrei oder muss ich die 244€ Steuer per Steuererklärung zurück holen?

I don't know :-*

Die Kurserträge bis Ende 2017 sind schon steuerfrei, nur fehlen der Bank noch die "offiziellen" Daten dazu, weshalb sie die Ersatzbemessunggrundlage anwendet (wie auch deine Rechnung zeigt - so ein Fall wurde an anderer Stelle im Forum schon mal behandelt). Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Bank korrigiert noch, sobald diese Daten vorliegen, oder sie tut es nicht, dann musst du über die Veranlagung gehen.

 

Die Begründung in der Mail führt in die Irre, weil sie auf die Erträge ab 2018 abhebt. Es geht aber um fehlende Unterlagen, um ein korrekte Abrechnung durchführen zu können.

 

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otto03
vor einer Stunde schrieb west263:

das heißt, den Gewinn, der vom 01.01.2018 - zum Verkauf entsteht, wird beim Verkauf mit Abgeltungsteuer belegt?

und erst über die Steuererklärung greift diese 100.000€ Grenze.

ja

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west263
vor einer Stunde schrieb babajaga:

Ich sehe... es ist doch nicht so klar, wie manch einer denkt?!

naja, das Thema ist ganz schön trocken und durch so manche Formulierung auch nicht gleich genau zu verstehen. (für mich jedenfalls)

Aber ich bemühe mich, da es ja auch um mein Geld geht.

 

@otto03und auch @vanity, Danke für die Klarstellung.

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Pinback
· bearbeitet von Pinback
Zusatzinfo

Hallo,

 

mir ist das gleiche wie dem TO bei der Deutschen Bank passiert:

Ich habe am 15.1.18 zwei Rentenfonds und einen Aktienfonds (alles aktive Fonds, in Deutschland aufgelegt) verkauft. Bei allen dreien wurden pauschal 30% versteuert (wie vom TO beschrieben).

Bei den beiden Rentenfonds wurden die Steuern dann sehr zeitnah auf das Konto erstattet. Komisch dabei war, dass die Erstattungen leicht höher waren als die einbehaltenen Beträge. Weiterhin habe ich keinerlei Abrechnung (außer der Buchung auf dem Konto) zu diesen Erstattungen erhalten.

Beim Aktienfonds wurde bisher nichts erstattet.

 

Auf einem Infoblatt zu den Depotauszügen 2017 (erhalten ca. 20.1.) wurde allerdings ganz allgemein erwähnt, dass die Verkäufe automatisch korrigiert werden, wenn die fehlenden Daten vorliegen.

Na, warten wir also mal ab ...

 

Edit: Ach ja, alle drei Positionen waren Altbestände.

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babajaga

Wow... so langsam wird es Licht im Dunkel!

Dafür zunächst ein großes DANKE  an alle Beteiligten!!!

 

Wenn ich euch richtig verstanden habe, hätte die Bank nur die im diesem Jahr erzielten Gewinne besteuern dürfen und nicht einfach mal 30% ansetzen.

Mit diesem Wissen werde ich nun die Bank einmal konfrontieren.

 

 

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vanity

So stimmt es nun auch wieder nicht.

 

Zwar werden final  nur die Gewinne ab 2018 versteuert. Das Problem ist hier, dass der Bank die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen von der KAG fehlt (kein Wunder bei Geschäftsjahresende 31.12.) und sie deshalb hilfsweise auf eine Ersatzbesteuerungsgrundlage zurückgreifen muss, weil sie z. B. nicht beurteilen kann, welche Steuer im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2017 oder der fiktiven Veräußerung zum Jahreswechsel fällig werden (z. B. thesaurierte Erträge aus 2017, fiktiver Anschaffungskurs).

 

Im Prinzip hat die Bank sich richtig verhalten - mit Ausnahme der Begründung, die sie dir für dieses Verhalten gegeben hat.

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Pinback
vor einer Stunde schrieb babajaga:

Mit diesem Wissen werde ich nun die Bank einmal konfrontieren.

Bitte lass uns an dem Ergebnis teilhaben.

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babajaga

Okay... nachmals DANKe für die ausführliche und rege Teilnahme an meinem Problem.

Ich werde berichten!

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Pinback
vor 16 Stunden schrieb Pinback:

Beim Aktienfonds wurde bisher nichts erstattet.

Soeben habe ich auch die Erstattung für den Aktienfonds erhalten (Valuta 17.1.). Die Erstattung ist hier allerdings geringer als die ursprünglich gezahlten Steuern. Da die Aktien zwischen dem 1.1. und dem 15.1. (Verkauf) gestiegen sind, scheint mir das plausibel.

 

Bisher habe ich von der Deutschen Bank aber noch keine genauen Abrechnungen zu den Verkäufen erhalten. Auch zu den fiktiven Verkäufen am 1.1. habe ich nichts Schriftliches bekommen. Die Unterlagen zu den Thesaurierungen am Jahresende sind aber alle eingegangen.

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babajaga

So... ich habe nun auch eine Antwort von der Bank.

Es scheint genauso zu sein wie vanity geschrieben hat :rolleyes:

 

Zitat

Um einen einheitlichen Übergang zum neuen Investmentsteuerrecht zu ermöglichen, gelten alle Fondsanteile steuerlich zum 31. Dezember 2017 als verkauft und per 01. Januar 2018 steuerlich als wieder angeschafft. Die Abrechnungen gelten somit zunächst als fiktive Veräußerung. Hier werden die Anschaffungskosten zum 1. Januar 2018 dargestellt. Eventuell steuerpflichtige Erträge aus dieser fiktiven Veräußerung unterliegen jedoch nicht direkt der Besteuerung. Bis uns aber die finalen Daten aus der fiktiven Veräußerung vorliegen, wird bei zwischenzeitlichen Verkäufen eine sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage angewandt. Nach Vorliegen der finalen Steuerdaten erfolgt automatisch eine steuerliche Korrektur und damit eine Buchung auf Ihrem Konto. Zuviel gezahlte Steuern werden dann sofort erstattet. Sollte der tatsächliche Gewinn höher als die Ersatzbemessungsgrundlage sein, kommt es zu einer Nachbelastung von Steuern.

 

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stolper
· bearbeitet von stolper

...Neues zur Fondsbesteuerung offenbar!? Klingt ja sehr nach "Vereinfachung"!  Heute aus der FAZ:

"...das Bundesfinanzministerium hat in einem 152 Seiten langen Schreiben nun die Vorschriften zumindest teilweise finalisiert, teilte jüngst die Steuerberatungsfirma PWC mit. Vieles ist vor allem für die Investmentgesellschaften wichtig, der steuerzahlende Fondsanteilsbesitzer kann sich auf eine neue Bescheinigung freuen, die er dem Finanzamt vorlegen darf, will er (teilweise) von der Steuerzahlung befreit bleiben.

Dabei geht es um die sogenannte Teilfreistellung von 30 Prozent der Abgeltungsteuer für Ausschüttungen für Aktienfonds sowie für Mischfonds mit einem Aktienanteil von mehr als 25 Prozent, wo 15 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei bleiben sollen. Dafür ist die Voraussetzung, dass die Aktienquote im Fondsvermögen an jedem einzelnen Tag des betreffenden Jahres den Anteil von 51 Prozent überschritten hat (oder 25 Prozent für Mischfonds).

Wer in den Genuss der Teilfreistellungen kommen will, muss künftig im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer den Nachweis erbringen, dass der betreffende Investmentfonds die Anlagegrenzen während des Geschäftsjahres tatsächlich durchgehend überschritten hat. Als Nachweis können Bestätigungen des Investmentfonds dienen. Bestätigungen, die ab dem kommenden Jahr ausgestellt werden, müssen eine Auflistung enthalten, in der für sämtliche Geschäftstage des betreffenden Geschäftsjahres die jeweils tatsächlich erreichten Kapitalbeteiligungsquote angegeben werden. In diesem Jahr dürfen Bestätigungen nur ausgestellt werden, wenn ein Unterschreiten der Anlagegrenzen – unter Nennung von Art, Umfang und Dauer der Unterschreitung sowie der ergriffenen Abhilfemaßnahmen – offengelegt wird. ..."

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chirlu
vor 26 Minuten von stolper:

Klingt ja sehr nach "Vereinfachung"!

 

Du hast vergessen, den Text auch noch bunt, übergroß und blinkend zu machen. Doppelposts sind außerdem viel zu schwach; du solltest denselben Inhalt immer mindestens in zehn Threads schreiben.

 

vor 32 Minuten von stolper:

Heute aus der FAZ

 

Nein, ist heute nicht in der FAZ (habe sie noch einmal durchgeblättert). Ist allerdings heute auf FAZ.NET veröffentlicht worden (Mehr Bürokratie in der Fondsbesteuerung von Martin Hock).

 

Inhaltlich leider ein sehr schwacher Artikel, um nicht zu sagen falsch; diese Bescheinigung wird man nur äußerst selten benötigen, und wenn, dann überhaupt nur bei Fonds, die man bei einer ausländischen Bank verwahren läßt. In dem Fall hat man tatsächlich einiges an Aufwand auch in anderen Dingen (Vorabpauschale).

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stolper
vor 16 Minuten von chirlu:

 

Du hast vergessen, den Text auch noch bunt, übergroß und blinkend zu machen. Doppelposts sind außerdem viel zu schwach; du solltest denselben Inhalt immer mindestens in zehn Threads schreiben.

 

 

Nein, ist heute nicht in der FAZ (habe sie noch einmal durchgeblättert). Ist allerdings heute auf FAZ.NET veröffentlicht worden (Mehr Bürokratie in der Fondsbesteuerung von Martin Hock).

 

Inhaltlich leider ein sehr schwacher Artikel, um nicht zu sagen falsch; diese Bescheinigung wird man nur äußerst selten benötigen, und wenn, dann überhaupt nur bei Fonds, die man bei einer ausländischen Bank verwahren läßt. In dem Fall hat man tatsächlich einiges an Aufwand auch in anderen Dingen (Vorabpauschale).

...die Erfahrung zeigt, dass es manchmal hilfreich sein kann, ggf. relevante Informationen in mehreren Foren zu posten.

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Ramstein
vor 20 Minuten von stolper:

...die Erfahrung zeigt, dass es manchmal hilfreich sein kann, ggf. relevante Informationen in mehreren Foren zu posten.

 

Wirklich hilfreich wäre der Link gewesen.

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