Volker, formal richtig ist, dass in D nur die Steuern als "bezahlt" anerkannt werden, die man bescheinigen kann. Quasi die Hosenträger zum Gürtel. Auch ohne diese spezielle Bescheinigung wurden die Steuern bei einer Dividendenzahlung (einer dt. Aktie) von der auszahlenden Stelle (das ist die Lagerstelle der Aktien, z.B. die Clearstream Bank für Daimler) einbehalten. Und wenn man alles sauber online ausfüllt und alles in sich stimmig ist, ist die Wahrscheinlichkeit fast Null, dass