Zum Inhalt springen
medicusxxl

Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

Taxadvisor
Am 12.3.2020 um 12:30 von RXV83:

Hallo zusammen, 

 

ich habe nun auch meine erste Degiro Jahresbescheinigung erhalten und stehen auch gleich vor einem Problem. Das Angeben der Gewinne/Verluste habe ich dank der vorherigen Posts verstanden. 
Allerdings hätte ich nun auch noch eine Frage zu der Quellensteuer. 

 

Mir wurden insgesamt 60,66 EUR einbehalten, davon 45,63 EUR von Dividenden deutscher Aktien. Da ich insgesamt unterhalb der 801 EUR Freigrenze bin sollte ich mir doch theoretisch zumindest die 45,63 EUR wieder zurück holen können. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

 

Falls das so ist, wo müsste ich diese in der Anlage KAP dann angeben?
Die übrige Quellensteuer (also der ausländischen Aktien) müssten in Zeile 52 als fiktive Quellensteuer angegeben werden, richtig?

 

Vielen Dank schon mal!
 

Für die Erstattung deutscher AbgSt benötigt man formal eine dt. Steuerbescheinigung. Die gibt es bei Degiro m.W.n. nicht. Formal können die Steuern daher nicht erstattet werden (man kann es erklären, wenn aber die Bescheinigung gefordert wird, hat man Pech). Die übrige QuSt ist nicht erheblich, da unterhalb des PB, gehört aber in die Zeile anrechenbar, aber noch nicht angerechnete QuSt. Fiktive QuSt ist QuSt, die nicht gezahlt wurde, aus wirtschafts-/entwicklungshilfepolitischen Gründen aber zum Abzug zugelassen wird.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo RXV83,

 

sorry das wir dich übergangen haben.

 

Zitat

Falls das so ist, wo müsste ich diese in der Anlage KAP dann angeben?

Die Dividenden von deutschen Unternehmen gehören in Zeile 7, die Steuern dazu in Zeile 48.

 

Zitat

Die übrige Quellensteuer (also der ausländischen Aktien) müssten in Zeile 52 als fiktive Quellensteuer angegeben werden, richtig?

Nein, die sind ja nicht fiktiv. Sie gehören zu den nicht angerechneten Quellensteuern.

2018 war Zeile 52 aber trotzdem richtig (keine Ahnung, ob die Zeilennummern schon wieder geändert wurden, ich benutze die Formulare nicht mehr)

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Ich habe in der Jahresübersicht 2019 zwei offensichtliche Fehler gefunden und bei degiro gefragt ob diese berichtigt und eine neue Jahresübersicht erstellt wird.

 

Antwort des Kundenservice: "..diese Punkte werden nicht berichtigt. Die Jahresübersicht wird ohne Gewähr ausgestellt und dient nur als Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung. Sollten Sie Fehler finden, dann verwenden Sie bitte Ihre eigenen Zahlen."

 

Konsequenz: Die Jahresübersicht ist praktisch wertlos, besser auf die eigenen Aufzeichnungen verlassen :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dstuff

Hallo Zusammen,

 

ich habe nun ebenfalls meine DEGIRO Bescheinigung für das Jahr 2019 studiert. DEGIRO gibt bei mir unter Gebühren eine Transaktionssteuer an. Diese ist als Stamp Duty für in London gehandelte Aktien beim Kauf in 2019 angefallen. Ich habe die Aktien nicht verkauft. Ich gehe davon aus, dass ich diese Transaktionssteuer wenn überhaupt, dann erst beim Verkauf der Aktien berücksichtigen kann. Weiß jemand von euch mehr? Danke!

 

Beste Grüße

Emil

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Emil,

so ist es.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RTekener

Hallo,

 

ich habe meine DEGIRO Jahresübersicht 2019 studiert, Aktien, Dividenden und Gebühren sind mir dank der Infos hier im Forum soweit klar. Was mir Kopfschmerzen bereitet, sind die Geldmarktfonds-Positionen.

 

Unter "Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien" ist ein Betrag ausgewiesen, der sich aus der (negativen) Performance der Geldmarktfonds-Positionen ergibt ("Morgan Stanley EUR Liquidity Fund" für Euro und "Morgan Stanley USD Liquidity Fund" für US-Dollar auf meinem Konto.) 

Außerdem habe ich noch eine Ausschüttung für den "Morgan Stanley USD Liquidity Fund" erhalten.


Mir ist nicht klar, wie ich diese Positionen in der Steuererklärung zu erfassen habe.  Die gehören ja eigentlich in die Anlage KAP-INV? Und es muss eine Vorabpauschale ermittelt werden?

Oder sind die Daten für den Geldmarktfonds einfach in der Anlage KAP unter Zeile 15ff mit zu erfassen?

 

Zum Hintergrund:

Ich hab in 2019 ausschließlich US-Aktien gehandelt und dazu manuell einen Währungswechsel von EUR zu USD durchgeführt (also kein "Auto-FX"), was zu einer entsprechenden Position in "Morgan Stanley USD Liquidity Fund" führt.

Ein expliziter Verkauf (bzw. Währungsumwandlung USD zurück zu EUR) des US-Geldmarktfonds fand nicht statt, aber beim Kauf/Verkauf von US-Aktien führt das ja immer zu entsprecheden Verkauf/Kauf-Transaktionen im Geldmartkfonds.

 

Im Anhang die Degiro Jahresübersicht.

 

Vielen Dank vorab für euren Input!

 

degiro2019.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wiesi505

Hallo Zusammen!

 

Auch ich benötige hier etwas Hilfe zur Selbsthilfe beim Ausfüllen der Anlage KAP! Anbei ein anonymer Auszug der Steuerbescheinigung aus dem Jahr 2019! Folgende Eintragungen habe ich mir hoffentlich korrekt erarbeitet.

 

Zeile 15 Ausländische Kapitalerträge: 486,67-63,13-6,16-0,4=416,98 Euro

Zeile 16 Gewinne aus Aktienveräußerungen: 288,99-63,13-6,16=219,70 Euro

Zeile 17 Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien: 53,32 Euro

Zeile 18 Verluste aus der Veräußerung von Aktien: 132,55 Euro

Zeile 52 Quellensteuer: 85,87-3,93=81,94 Euro

 

Wäre das alles soweit korrekt? Schonmal vielen Dank im voraus mfg Alex

 

image.png.53b968018691271e989701efacd5b1c3.pngimage.png.5eeb1ded2c89b37051c883ace8280432.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ich hab' dir mal eine Tabelle angehängt wie ich es erklären würde.

 

EDIT: eine kleine Anmerkung noch: Ob die ganzen Dividenden wirklich nicht angerechnet werden können hab' ich nicht überprüft (ich weiß gar nicht was BM und PA ist :) ).

 

Stefan

 

DeGiro.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi wiesi505,

sofort ins Auge fällt mir folgendes:

Die Dividendenerträge in Höhe von 187,79 aus DE gehörten in Anlage KAP Zeile 7 und nicht in Zeile 15.

Von 44,59 deutscher Quellensteuer sind 42,26 KapErtSt und 2,33 Soli (Anlage Kap Zeilen 48 und 49). So nebenbei, summiert sich die QSt nicht auf 26,375%. Da müssen also auch steuerfreie Dividenden enthalten sein (z.B. Dt. Telekom).

Falls genau diese Aktien veräußert wurden, müsstest du ins Detail gehen und überprüfen, ob Du die Anschaffungskosten um alle steuerfreie Dividenden korrigierst/gemindert hast; inklusive Fallunterscheidung, falls die Akten schon vor 2009 angeschafft wurden (gab's da schon Degiro?).

 

Was sonst noch alles falsch sein könnte, habe ich nicht weiter überprüft.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

So nebenbei, summiert sich die QSt nicht auf 26,375%.

Gut erkannt.

 

Sollte man dann nicht besser von den Steuern ausgehend die Dividenden selber berechnen? Also Steuern geteilt durch 26,375%?

Da man dann aber wirklich beim Verkauf alles bereinigen müsste könnte vielleicht der bessere Weg sein, die Dividenden doch zu versteuern (das Finanzamt wird imho nichts dagegen haben).

Vorausgesetzt natürlich, es sind keine Altbestände von vor 2009 (die Telekom hab' ich persönlich beispielsweise immer noch von davor im Depot).

 

Stefan

 

PS: Meine Tabelle ist ganz neu und ich arbeite noch an den Details.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Wenn die Dividenden deshalb steuerfrei waren, weil es Kapitalrückzahlungen sind, dann hilft die Auswertung bzgl. Veräußerungsgewinne nicht mehr weiter, wenn genau diese Aktien auch noch veräußert wurden. Ich kenne z.B. die Dt. Telekom, die seit Jahren solche Ausschüttungen vornimmt (mit Verweis auf §27 KStG). Wurden die Aktien nach 2009 gekauft, dann muss man hingehen und alle Dividenden seit Kauf als nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten berücksichtigen. Eine Sauerei an Arbeit, wenn man über die gesamte Haltedauer das alles nachverfolgen muss. Ist halt ein Fall von Steuerverhaftung, wo einem die Vergangenheit einholt.

 

Die Höhe der Dividenden ergibt sich netto aus den Gutschriften auf dem "Konto". Und zu jeder Dividenden-Auszahlung muss irgendwo eine Info vorliegen, wie hoch die Bruttodivdende war, sowie ob/wieviel QSt im Einzelfall einbehalten wurde. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wiesi505
· bearbeitet von wiesi505
vor einer Stunde von reckoner:

Hallo,

 

ich hab' dir mal eine Tabelle angehängt wie ich es erklären würde.

 

EDIT: eine kleine Anmerkung noch: Ob die ganzen Dividenden wirklich nicht angerechnet werden können hab' ich nicht überprüft (ich weiß gar nicht was BM und PA ist :) ).

 

Stefan

 

DeGiro.jpg

 

Vielen Vielen Dank Stefan, dass ja der Hammer!!! 1000 Dank!!!

Ich habe den ganzen Spaß mit degiro wohl etwas unterschätzt!!! vielen Dank für die Hilfe!!!

 

Kannst du mir noch erklären wie sich die einzelnen Zellen errechen lassen?

Was meinst du mit der o.g. Anmerkung: "Ob die ganzen Dividenden wirklich nicht angerechnet werden können..."? 

Die inländischen Kapitalerträge sollten besser funktionieren. Dort hilft der Auszug der Consorsank!

Was muss ich noch mit den US Dividenden machen? LP sollte ich nicht haben!

 

 

MFG Alex

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

@MeinNameIstHase: Natürlich alles korrekt was du schreibst. Aber was hältst du davon, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, und dann beim Verkauf natürlich auch nicht zu bereinigen?

 

@wiesi505: Ich hab' mal schnell ein Bild von den Formeln für die 8 Ergebniszeilen gemacht (die Daten stehen in B2 bis B17). Ich hoffe das reicht dir.

 

Stefan

 

Formeln.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wiesi505
vor 3 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

@MeinNameIstHase: Natürlich alles korrekt was du schreibst. Aber was hältst du davon, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, und dann beim Verkauf natürlich auch nicht zu bereinigen?

 

@wiesi505: Ich hab' mal schnell ein Bild von den Formeln für die 8 Ergebniszeilen gemacht (die Daten stehen in B2 bis B17). Ich hoffe das reicht dir.

 

Stefan

 

Formeln.jpg

Das reicht!

 

Was meinst du mit der o.g. Anmerkung: "Ob die ganzen Dividenden wirklich nicht angerechnet werden können..."? 

Die inländischen Kapitalerträge sollten besser funktionieren. Dort hilft der Auszug der Consorsank!

Was muss ich noch mit den US Dividenden machen? LP sollte ich nicht haben!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RTekener
15 minutes ago, reckoner said:

Hallo,

 

@wiesi505: Ich hab' mal schnell ein Bild von den Formeln für die 8 Ergebniszeilen gemacht (die Daten stehen in B2 bis B17). Ich hoffe das reicht dir.

 

Stefan

 

Formeln.jpg

Darf ich fragen warum du bei Zeile 17 die Währungswechselgebühren von den Verlusten abziehst (=B7+B10-B11)? Müsste das nicht addiert werden, also 53,32+6,16+2,22 = 61,7 €?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wiesi505
vor 26 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

@MeinNameIstHase: Natürlich alles korrekt was du schreibst. Aber was hältst du davon, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, und dann beim Verkauf natürlich auch nicht zu bereinigen?

 

@wiesi505: Ich hab' mal schnell ein Bild von den Formeln für die 8 Ergebniszeilen gemacht (die Daten stehen in B2 bis B17). Ich hoffe das reicht dir.

 

Stefan

 

Formeln.jpg

Sind die letzten 3 Formeln korrekt? Wenn ich diese nachrechne kommen bei mir andere Ergebnisse raus als bei deiner Rechnung von Post  112?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 35 Minuten von reckoner:

@MeinNameIstHase: Natürlich alles korrekt was du schreibst. Aber was hältst du davon, auf die Steuerfreiheit zu verzichten, und dann beim Verkauf natürlich auch nicht zu bereinigen?

Ändert nichts am erhöhten Veräußerungsgewinn, wenn da ein Zusammenhang besteht, wie ich ihn vermute. Da hilft die DEGIRO-Auswertung dann nicht weiter.

 

@wiesi505:

Die deutschen Dividendenerträge und die darauf einbehaltene dt. QSt stimmen rechnerisch nicht. Die QSt müsste 25% KapErtSt+ 5,5% (von 25%) Soli, insgesamt 26,375% sein. Ausl. Banken haben die Angewohnheit, dies in einem Betrag auszuweisen. Entweder ist die Auswertung Müll oder es sind Dividenden enthalten, die steuerfrei ausbezahlt wurden. Falls das der Fall ist, muss man prüfen, ob die entsprechenden Aktien veräußert wurden. Denn die steuerfreien Dividenden (über die gesamte Haltezeit) mindern über §27 KStG die Anschaffungskosten dieser Aktien und erhöhen somit den Veräußerungsgewinn. Das ist ganz sicher nicht in der Auswertung enthalten, erst recht nicht, weil ja auch Dividenden aus Vorjahre das gleiche Problem hervorrufen.

Das war viele Jahre bei der Dt. Telekom der Fall. Ich weiß nicht, für wie viele Dividendenjahre deren "Steuerguthaben" noch reicht. Nur dass hier sehr viele Anleger die Aktie schon vor 2009 gekauft haben, der Veräußerungsgewinn dann nach Uralt-Steuerrecht steuerfrei ist, was die Dividenden umso wertvoller macht, weil wirklich steuerfrei und nicht nur technisch bis zum Verkauf gestundet.

 

Selbst bei einer maschinellen Prüfung der Steuererklärungen wäre es nur eine zusätzliche Programmierzeile in der Steuersoftware, diese Abweichungen als Warnmeldung aufzuzeigen: Wenn Steuern in Zeile 48+49 auf Erträge in Zeile 7 ungleich 26,375%, dann "Rückfrage". Ich arbeite allerdings nicht beim FA, ob die das tatsächlich können, weil bei einem Betrag von ~45 Euro täte ich das einfach "wegklicken" und abhaken. Jede Sekunde ist angesichts der Summe Zeitverschwendung, wenn der Schreibtisch voll ist.

 

PS:

Währungswechselgebühren zu berücksichtigen ist "mutig". Wer das macht, sollte für die "Konten" dann bitte auch die Anlage KAP INV ausfüllen. Alles andere wäre eine "kreative" Steuererklärung, weil man sonst nicht erklären kann, warum diese Gebühren vom WK-Abzugsverbot in §20 EStG ausnahmsweise ausgenommen werden sollte. Wenn man es genau nimmt, könnte man fast jede Steuererklärung von DEGIRO-Kunden formal über den Haufen werfen, denn die sog. "Konten" bei Degiro sind Investmentfonds, jede "Kontobelastung" ein Veräußerungsgeschäft von Anteilen an InvF. Da blickt nur niemand mehr durch dann ... Aber wie sagte mein Lateinlehrer mal im Anschluss an eine Klassenarbeit: Spicken gehört zum Leben, muss gelernt sein. Man darf sich nur nicht erwischen lassen und sollte es nicht übertreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was meinst du mit der o.g. Anmerkung: "Ob die ganzen Dividenden wirklich nicht angerechnet werden können..."? 

Damit meinte ich deine Dividenden aus BM, FI und PA. Da musst du selber recherchieren wie die Rechtslage ist, ich hatte sie einfach unter "nicht anrechenbar" zusammengefasst. Für FR weiß ich, dass sie nicht anrechenbar sind (aber auch da gibt es glaube ich wieder eine Ausnahme, nämlich Aventis, weiß ich aber auch nicht genau).

 

Zitat

Was muss ich noch mit den US Dividenden machen?

Gar nichts, die sind dann erledigt.

LP ist wieder ein Sonderfall, steht in meiner Tabelle standardmäßig dabei (keine Ahnung wie DeGiro das darstellt, ich hab' meine Aufstellung 2019 noch nicht, und eine LP hab' ich auch erst seit Anfang 2019 im Depot, kann also nicht in 2018 schauen).

 

Zitat

Darf ich fragen warum du bei Zeile 17 die Währungswechselgebühren von den Verlusten abziehst 

Ganz einfach: Weil es falsch war, sorry. Ich hatte das erst kurz vorher noch geändert, für Zeile 15 musste man abziehen, aber für Zeile 17 eben nicht.:wallbash:

Ist aber auch schon blöd von den Steuerformularen, dass sie mal Minuszeichen möchten und mal nicht.

 

Zitat

Sind die letzten 3 Formeln korrekt? Wenn ich diese nachrechne kommen bei mir andere Ergebnisse raus als bei deiner Rechnung von Post  112?

Doch, die stimmen.

Ich hatte aber vergessen zu zeigen, was B21 und B26 ist, die Verweise beziehen sich ja bereits auf die Ergebnisse. B21 ist die KAP Zeile 7, und B26 die KAP Zeile 48.

 

@MeinNameIstHase:

Zitat

Ändert nichts am erhöhten Veräußerungsgewinn, wenn da ein Zusammenhang besteht, wie ich ihn vermute. Da hilft die DEGIRO-Auswertung dann nicht weiter.

Ja, die DeGiro-Aufstellung umfasst die Besonderheit der steuerfreien Dividenden ja gerade nicht (aber auf beiden Seiten nicht).

Nochmal zur Begründung, warum ich es komplett so lassen würde wie von DeGiro angegeben: Der Gesetzgeber hat ja in einigen Fällen dafür gesorgt, dass man temporäre Gewinne nicht in die Zukunft schieben kann (bestes Beispiel sind die thesaurierenden Fonds). Dann ist es doch nur Systemgerecht, wenn man das bei den steuerfreien Dividenden auch macht.

 

Ich weiß, das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert, aber solange man keinen Vorteil daraus zieht und es nur um Kleingeld geht würde ich es so machen.

 

Zitat

Währungswechselgebühren zu berücksichtigen ist "mutig".

Sehe ich nicht so. Inländische Banken berücksichtigen diese Kosten doch auch, sie gehören ganz klar zu den Spesen.

 

Wenn man es sehr genau nimmt müsste man aber entscheiden, zu welchem Geschäft denn der Währungswechsel gehört (zu dem verkauften Wertpapier oder zu dem gekauften Fonds, bzw. zu dem verkauften Fonds oder zu dem gekauften Wertpapier). Da die Gebühren aber so oder so abziehbar wären ändert das doch wieder nicht viel.

 

Schwierig wird der ganze Käse erst, wenn man nicht das Eurokonto* gewählt hat (dann Anlage SO, mit Jahresfrist und Fifo für jeden Kauf/Verkauf - und das sind nicht wenige).

 

*ich bleibe bei der Bezeichnung "Konto", DeGiro selbst nennt es auch so

 

Zitat

Wer das macht, sollte für die "Konten" dann bitte auch die Anlage KAP INV ausfüllen.

Versteuert wird der Geldmarktfonds doch auch (in Zeile 15 und bei Verlusten auch in Zeile 17 enthalten), wo siehst du da ein Problem?

Ich(!) sage nur, dass man für die paar Euro, aktuell sind es sogar negative, nicht die KAP INV nehmen muss. Aber wer möchte kann natürlich die Aufstellung von DeGiro wieder komplett auseinander ziehen und die Fonds ganz korrekt in die KAP INV eintragen (viel Spaß, dass dem Sachbearbeiter zu erklären, DeGiro weist die Fonds ja nicht separat aus).

 

Eine selbst erstellte Aufstellung geht natürlich auch (mache ich fortlaufend), imho wird der aber noch weniger geglaubt, und dann rennt man mit einem ganzen Ordner zum Finanzamt. Und das alles wegen Kleingeld.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RTekener
12 hours ago, reckoner said:

Ganz einfach: Weil es falsch war, sorry. Ich hatte das erst kurz vorher noch geändert, für Zeile 15 musste man abziehen, aber für Zeile 17 eben nicht.:wallbash:

Ist aber auch schon blöd von den Steuerformularen, dass sie mal Minuszeichen möchten und mal nicht.

 

Hallo Stefan,

 

danke für das Feedback - und kein Grund zur Entschuldigung. Finde Deinen Input & Engagement hier hervorragend. Dachte nur gerade, dass ich alles verstanden habe und war deswegen erstmal wieder verwirrt ;-) ...

 

Ich habe mir inzwischen auch eine Excel-Auflistung für meinen Gebrauch zusammengebastelt.

Mit dem Geldmarktfonds-Thema bin ich dabei auch so umgegangen, dass direkt in Zeile 15ff zu erfassen und nicht in KAP-INV.

 

Wer das Excel als Vorlage für seine Zwecke haben möchte, kann mir gern eine PN schicken (Disclaimer: kein Anspruch auf Korrektheit...).

Meine Steuererklärung habe ich heute via Elster versendet - wenn das Ergebnis da ist, kann ich hier gerne dazu berichten.

 

image.png.53cf1abaf5aef92ad0e9a62d3b38fce5.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo RTekener,

 

ich hab' jetzt deine Daten einfach mal in meine Tabelle eingetragen (auch zum Test, ob ich nicht doch noch Fehler drin hab'), und ich komme weitgehend auf die gleichen Ergebnisse wie du.

Einzig bei der Zuordnung der Spesen zu den Gewinnen/Verlusten weichen wir leicht voneinander ab, das ist aber völlig egal (man könnte auch erst alle Aktiengeschäfte saldieren und dann nur in Zeile 16 oder 18 eintragen, mit den Sonstigen Einkünften ebenso - ist imho zulässig).

 

Deine Tabelle ist gut geeignet um sie direkt beim Finanzamt einzureichen, meine hingegen sollte nur eine schnelle Überleitung der DeGiro-Aufstellung zur Anlage KAP sein. Etwas verschiedene Ansätze halt.

 

Zeigen wollte ich übrigens auch, dass die Aufstellung gar nicht so schlecht ist wie immer wieder behauptet. Solange man keine Sonderfälle wie etwa ein Nicht-Eurokonto hat kann man gut darauf aufbauen.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Hi,

vor 31 Minuten von RTekener:

Mit dem Geldmarktfonds-Thema bin ich dabei auch so umgegangen, dass direkt in Zeile 15ff zu erfassen und nicht in KAP-INV.

Ihr müsst euch im Klaren sein, dass diese Quick-and-dirty-Methode unter Umständen zu einer falschen Steuererklärung führt. Vor allem dann, wenn Nicht-Euro-Geldmarktfonds (Nach-DEGIRO-Sprachkonvention "Währungskonten") genutzt werden. Wenn solche Konten im Vorjahr von einem Kursanstieg der Währung profitierten, wird eine Vorabpauschale nach dem InvStG fällig, selbst wenn keine Umsätze stattgefunden haben. Mit Umsätzen in diesen Investmentfonds verschärft sich das, wenn Veräußerungsgewinne nicht erfasst werden, die bei einem Währungskursanstieg tendenziell zu einer Gewinnrealisierung führen. Ich kann allerdings nichts dazu sagen, ob die DEGIRO-Listen da einem auch nur ansatzweise eine Hilfestellung geben oder ob man dann nicht doch alle Einzelumsätze der Geldmarktfonds sich in eine Excelliste ziehen muss, um dann per Fifo die Veräußerungsgewinne zu ermitteln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RTekener
2 hours ago, MeinNameIstHase said:

Ihr müsst euch im Klaren sein, dass diese Quick-and-dirty-Methode unter Umständen zu einer falschen Steuererklärung führt. Vor allem dann, wenn Nicht-Euro-Geldmarktfonds (Nach-DEGIRO-Sprachkonvention "Währungskonten") genutzt werden. Wenn solche Konten im Vorjahr von einem Kursanstieg der Währung profitierten, wird eine Vorabpauschale nach dem InvStG fällig, selbst wenn keine Umsätze stattgefunden haben. Mit Umsätzen in diesen Investmentfonds verschärft sich das, wenn Veräußerungsgewinne nicht erfasst werden, die bei einem Währungskursanstieg tendenziell zu einer Gewinnrealisierung führen.

 Ja, ich habe die Diskussion zu dem Thema hier verfolgt. Ehrlich gesagt hatte ich das nicht auf dem Schirm, als ich letztes Jahr mein Depot bei degiro eröffnet habe.

Ich denke aktuell auch darüber nach, deshalb das degiro-Depot wieder aufzulösen. Denn selbst bei reiner Nutzung des "Euro-Kontos" (= Euro-Geldmarktfonds) könnten hier ja mal Gewinne entstehen, falls sich die Zinslage zukünftig ändert. Und das dann in der Steuererklärung richtig zu erfassen traue ich mir nicht zu.

 

Quote

Ich kann allerdings nichts dazu sagen, ob die DEGIRO-Listen da einem auch nur ansatzweise eine Hilfestellung geben oder ob man dann nicht doch alle Einzelumsätze der Geldmarktfonds sich in eine Excelliste ziehen muss, um dann per Fifo die Veräußerungsgewinne zu ermitteln.

Ich werde aus den Einzel-Buchungen bei degiro jedenfalls nicht schlau und wüsste nicht, wie ich das ermitteln soll.  Weiss jemand, wie sich diese Buchungen für die Anlage KAP-INV verwenden lassen?

Oder kann einfach der ausgewiesene Gewinn/Verlust des Geldmarktfonds (in meinem Fall Verlust von 111,75, siehe Screenshot von meinem Post #106) für die Zeile 21 KAP-INV verwendet werden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Rtekener,

nur mit einem Eurogeldmarktfonds und angesichts des aktuellen Zinsniveaus führt selbst die Quick-and-Dirty-Methode zu einer fast richtigen Steuererklärung. Insofern kann man guten Gewissens auf die Anlage KAP INV dann verzichten. Die Abweichungen dürften da 2019 eher akademisch sein.

 

Was man m.E. abchecken muss, sind Kapitalmaßnahmen von Aktien, die man im Depot hat (Abspaltungen, Fusionen, Übernahmen). Das gilt aber für alle Depots bei ausländischen Banken. Im Einzelfall können da Sachdividenden vorliegen oder Veräußerungsfiktionen greifen. Für junge/neue Aktien muss man sich dann die Anschaffungskosten beschaffen/ermitteln, damit man später beim Verkauf den Veräußerungsgewinn richtig ermittelt. (Hier gilt der Grundsatz, dass man wenigstens folgerichtig die steuerlichen Werte korrigiert.) Ein Indiz für solche Fälle ist immer, wenn sich die ISIN geändert hat. Das ist dann vom Einzelfall abhängig. 

 

Last but not least sollte man auch einen Blick auf Sachdividenden werfen. Es gibt da ein paar Aktiengesellschaften, die ihre Dividenden in Form von jungen Aktien (manchmal auch als Wahldividende Geld oder Aktien) ausschütten. Auch da bin ich überfragt, ob das in der Jahresauswertung richtig erfasst ist, falls man davon betroffen ist.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Kapitalmaßnahmen von Aktien, die man im Depot hat (Abspaltungen, Fusionen, Übernahmen). Das gilt aber für alle Depots bei ausländischen Banken.

... und sogar auch für inländische Depots.:'(

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger85

Guten Abend zusammen! 
 

Auch ich quäle mich gerade etwas mit der Jahresübersicht von DEGIRO und der anstehenden Steuererklärung. Nachdem ich den gesamten Thread durchgelesen habe, konnten zunächst alle für mich wesentlichen Fragen beantwortet werden. Nur eine Kleinigkeit bereitet mir noch immer Kopfzerbrechen.

 

Vorweg sei erwähnt, dass ich erst frisch in das Thema Aktien eingestiegen bin und täglich wertvolle Erfahrungen sammle, daher beläuft sich mein Kapitalertrag für 2019 auf 33,63 € ;) 

 

ich füge mal meine Übersicht der besseren Orientierung bei.

 

Folgende Frage habe ich zur Aufstellung von DEGIRO:

 

Die Beträge von „Gewinne aus Aktienveräußerungen“ und  „Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ (Seite 2) sollten in Summe die Auflistung von Seite 4 „Realisierte Gewinne/Verluste je Produkt und dazugehörige Transaktionsgebühren“ entsprechen. Leider ist das nicht der Fall...

 

Seite 4)

- Gewinne = 799,62€
- Verluste = - 765,98€ 

 

Entspricht = 33,64€ Kapitalertrag gemäß Seite 2

 

Woher nimmt Degiro die Gewinne iHv 2.884,76€ und Verluste iHv 2.834,52€ aus Seite 2 ? 


Und wenn ich zusätzlich noch die Transaktionsgebühren In Abzug bringe, dann komme ich für 2019 auf einen negativen Betrag. Hatte das bereits im Steuerprogramm eingetragen; jedoch kam gleich ein Hinweis, dass das nicht möglich ist...

 

Freue mich auf eure Erfahrung bzw. Ratschläge zu diesem Thema
 

 

Degiro Jahresübersicht 2019.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...