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Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wie komme ich da auf Dein Ergebnis, bei Zeile 15, egal was ich rumtippe, ich komme irgendwie net hin

621,34 - 104,45 - 8,82 - 21,26 + 194,21 + 59,40 + 255,99 + 0,90 = 997,31

 

Zitat

Ich hab die die Freenet Aktie noch im gleichen Jahr verkauft gehabt (also wie die Dividende erhalten)

Dann muss die Dividende noch zu Zeile 15 und 16 hinzuaddiert werden. [nicht in Zeile 7, das ist nur für Dividenden mit Abzug von Abgeltungsteuern]

 

Zitat

Deine Excel Datei irgendwo zum Download bereit

Nein, nicht zum Download, und zwar weil sie sich immer mal wieder ändert (erst heute wieder, ich hab die Währungswechselgebühren nun zu den Aktien gepackt - in bestimmten Fällen kann das etwas schlechter sein, aber dann kann das Finanzamt nicht meckern).

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Hallo,

bzgl. Freenet-Dividende 2019: 

Die Ausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto und wird daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.

 

Das sind dann zum Zuflusszeitpunkt der Dividende KEINE Einkünfte aus Kapitalvermögen. Allerdings darfst die Korrektur der Anschaffungskosten im Verkaufsfall nicht vergessen. Da du die Aktie im gleichen Jahr verkaufst hast, erhöht sich der Veräußerungsgewinn** aufgrund der Korrektur der AK in Anlage KAP Zeile 14 (Freenet ist inländisch) um den Dividendenbetrag (zufällig ja betragsgleich mit den korrigierten niedrigeren Anschaffungskosten) und das Gleiche passiert in Zeile 16 (Aktiengewinne) bzw. Zeile 17, falls Verluste vorlagen.

 

**Ich gehe davon aus, dass Freenet nach dem 31.12.2008 angeschafft wurde, ansonsten kannst du den gesamten Veräußerungsgewinn (egal mit welchen AK dieser sich ergibt) rausnehmen, da er aufgrund von Übergangsregeln bei der Einführung der Abgeltungssteuer inzwischen nicht mehr steuerbar/steuerfrei ist.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

KAP Zeile 14 (Freenet ist inländisch)

Das hatte ich weiter oben schon mal angesprochen (bzw. in Frage gestellt).

Wie definiert sich denn das in- und ausländisch in diesem Fall? Das Unternehmen ist inländisch, die Bank aber nicht.

Und wenn das wirklich in Zeile 14 gehört, dann doch auch alle anderen Kursgewinne und -verluste von inländischen Aktien.

Muss ich dann die Zinsen meiner VW-Anleihe auch in Zeile 14 erklären?

 

Anderer Ansatz: Im Bereich Zeile 7 ff ist es egal woher die Erträge stammen, es geht um die Bank. Warum sollte das unten anders sein? (aber OK, dort wird ausdrücklich getrennt abgefragt)

 

PS: Wohl wieder ein sehr theoretisches Problem, am Ende kann es maximal statistische Gründe haben.

 

Zitat

zufällig ja betragsgleich mit den korrigierten niedrigeren Anschaffungskosten

Da hatte ich vergessen zu fragen: Wurden die Aktien auch erst ab Mitte 2018 angeschafft? Oder gab es weitere Dividenden in den Vorjahren? Die müssten dann nämlich u.U. auch noch nachversteuert werden.

 

Zitat

bzw. Zeile 17, falls Verluste vorlagen.

Dort dann aber subtrahieren.:rolleyes:

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Stefan,

vor 2 Stunden von reckoner:

Wie definiert sich denn das in- und ausländisch in diesem Fall? Das Unternehmen ist inländisch, die Bank aber nicht.

inländisch ist ein Kapitalertrag immer dann, wenn der "Schuldner" der Kapitalforderung seinen Sitz im Inland hat. Bei Dividenden ist der Schuldner die Aktiengesellschaft. Bei Zinsen der Anleihe-Emittent, bei Bank-Habenzinsen die Bank als Schuldner des Bankguthabens, Du hast der Bank dann Geld geliehen.

Bei Veräußerungsgewinnen ist der "Schuldner" der Herausgeber der Wertpapiere, mit denen man Veräußerungsgewinne erzielt, also hier die Aktiengesellschaft.

 

Bei Wertpapieren erkennt man den Sitz des Herausgebers in der Regel an der ISIN. Bei Bankguthaben und ihren Zinsen, wenn es denn solche mal wieder gibt, am Sitz der Bank. Da muss man genauer hinschauen. Ein gutes Erkennungsmerkmal ist, ob beim Schuldner schon dt. KapErtSt als Quellensteuer einbehalten wird (bzw. QSt eines Drittstaates). Das ist bei Schuldnern aus dem Inland in logischer Konsequenz immer der Fall, selbst wenn das Konto im Ausland geführt wird.

 

Die Länderidentifikation war früher wichtiger als heute, als es auch um Anrechnungshöchstbeträge je Land ging oder Verlustverrechnung, die ganz früher länderbezogen war.

 

Merk Dir einfach: Wer ist Schuldner/Emittent der Wertpapiere bzw. der Kapitalforderung?

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das ist bei Schuldnern aus dem Inland in logischer Konsequenz immer der Fall, selbst wenn das Konto im Ausland geführt wird.

Das stimmt schon mal nicht, und zwar absolut nicht.

 

Wie schon gesagt hab' ich bei DeGiro VW-Anleihen, und da wird keine Abgeltungsteuer abgezogen.

Und bei Fondsausschüttungen und Kursgewinnen ist es ebenso.

 

Um es auf die Spitze zu treiben: Was ist mit einem Discountzertifikat auf eine deutsche Aktie, herausgegeben von einer französischen Bank, deponiert bei einer niederländischen Bank? Wenn dieses Zertifikat durch Lieferung der Aktien eingelöst wird wandeln sich die Kursgewinne in Aktienkursgewinne die erst beim Verkauf versteuert werden müssen - aber: Zeile 14 oder 15?

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Stefan,

dann ist der Schuldner eine VW-Finance B.V. in Holland oder so.

Und bei Zertifikaten ist der Schulder die begebende Bank (die haben oft für den dt. Zertifikatemarkt spezielle Niederlassungen mit eigener Rechtspersönlichkeit), denn die garantiert Dir die Auszahlung, nicht die AG, deren Kurs bei einem Aktienzertifikat als Bedingung preisbestimmend ist. Darüber hinaus ist es üblich, dass Patronatserklärungen (Garantien) der Konzernmütter vereinbart sind, die aber oft nur im Innenverhältnis zwischen Zertifikatemittierender Tochter und Konzernmutter gelten. Damit vermeiden die, dass die BaFin den Eigenkapitalbedarf der Tochter hochsetzt.

 

Als Lehman-Brothers 2008 Pleite ging, saßen die Zertifikatbesitzer entsprechend im Regen. Technisch sind diese Zertifikate eine Schuldverschreibung, deren Rückzahlung an bestimmte Ereignisse verknüpft ist, den Zertifikatbedingungen. Dein Ausfallrisiko besteht darin, dass es die Bank bei der Rückzahlung noch gibt. Wie hoch die Rückzahlung ausfällt, das Preisänderungsrisiko, hängt von den Bedingungen ab. Das ist vergleichbar mit Wechselkursänderungen bei einer stinknormalen Anleihe, fällt auch unter Preisänderungsrisiko. Wenn allerdings Argentinien eine Staatspleite anmeldet, fällt das unter Ausfallrisiko des Schuldners.

 

Das unterscheidet die Zertifikate von echten Futures/Optionen, wo man u.U. ja noch die Margin hinterlegen muss. Eurex-Optionen und Futures werden von der Börse selbst heraus gegeben, entsprechend sind die "Deutsch". Ähnliches gilt für andere Terminbörsen.
Bei OTC-Forwards wird die Bank das Geschäft nur dann mit Dir abschließen, wenn sie Dein Depot als Sicherheit hat und je nach Geschäft Dir einen Lombartkredit einräumt.

 

PS: Der §20 EStG und der Anwendungserlass geht da bei einigen Sachverhalten m.E. glatt am Problem vorbei, weil das bei Privatanlegern fast keine Rolle spielt. Zum Beispiel Eurex-Futures auf den DAX. Die Marginregeln der Börse sehen da nämlich ein tägliches Settlement vor. Wirtschaftlich eine tägliche Gewinn-/Verlustrealisierung (das ist ja der Sinn des daily settlement, um das Ausfallrisiko minimal zu halten), wenn man als Privatanleger sowas hält. Wird aber steuerlich so nicht gesehen, dort wird die Realisierung erst per Closing-Geschäft erkannt. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

dann ist der Schuldner eine VW-Finance B.V. in Holland oder so.

Achso, du meinst, auch bei Anleihen (inländischen) werden Abgeltungssteuern einbehalten. Mag sein, weiß ich mangels eigener Erfahrung aber nicht.

Aber richtig, die besagte VW ist eine NV, also nicht inländisch, blödes Beispiel.

 

Was ist mit Ausschüttungen von inländischen Fonds? Da hab' ich einen Beleg (in #155 verlinkt), das keine Abgeltungsteuer einbehalten wird.

 

Und ich hatte ja auch noch die Kursgewinne genannt (deutsche Aktien), müssten die nun - genau genommen - auch in Zeile 14? (so war ja auch deine Aussage bei Freenet)

 

Stefan

 

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zocker85
vor 19 Stunden von reckoner:

621,34 - 104,45 - 8,82 - 21,26 + 194,21 + 59,40 + 255,99 + 0,90 = 997,31

 

 

 

Hallo Stefan,

 

Vielen Dank für die Auflistung!

Ich war der Meinung bei Zeile 15 müssten noch Verluste abgezogen werden?

Zeile 15 alle Gewinne minus alle Verluste minus alle Spesen, hab ich wohl was falsch aufgeschnappt? Hätte hier auch 249,94 abgezogen.

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reckoner

Hallo,

 

das stimmt ja auch. Nur sind in den 621,34 die Verluste bereits enthalten.

 

Stefan

 

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zocker85

jetzt aber endlich gerafft...wurde auch Zeit, irgendwie etwas durcheinander gekommen :dumb:

 

Wünsche ein schönes, sonniges Wochenende! :)

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Taxadvisor
vor 13 Stunden von MeinNameIstHase:

Bei Wertpapieren erkennt man den Sitz des Herausgebers in der Regel an der ISIN. Bei Bankguthaben und ihren Zinsen, wenn es denn solche mal wieder gibt, am Sitz der Bank. Da muss man genauer hinschauen. Ein gutes Erkennungsmerkmal ist, ob beim Schuldner schon dt. KapErtSt als Quellensteuer einbehalten wird (bzw. QSt eines Drittstaates). Das ist bei Schuldnern aus dem Inland in logischer Konsequenz immer der Fall, selbst wenn das Konto im Ausland geführt wird.

 

 

 

sorry, aber das ist nicht korrekt. Das dt. Steuerrecht kennt die KapErtSt auf Dividenden und auf bestimmte, ausgewählte Anleihetypen (siehe § § 49 EStG), auf die auch für Ausländer QuSt anfällt. Bei allen anderen Anleihen (das ist die Regel) gibt es im Auslandsdepot keine AbgSt. Bei Dividenden ist die Gesellschaft (bzw. die erste inl. Zahlstelle, darum auch bei Auslandsdepots StB einer anderen Bank oder Clearstream )der Zahlungsverpflichtete bei Anleihen ist es die auszahlende Bank. Ist diese im Ausland, gibt es keine AbgSt.

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase

Taxadvisor,

es ging nicht um die Frage, wann in D ein Kapitalertrag steuerpflichtig ist, sondern darum, ob steuerpflichtige Kapitalerträge aus Sicht des Gläubigers (dem in D steuerpflichtigen Empfänger) inländische oder ausländische sind . Und das bestimmt sich nicht nach der auszahlenden Stelle sondern nach dem Schuldner der Kapitalforderung. So sind z.B. Dividenden der Gazprom US-ADR keine US-Einkünfte, sondern bleiben Russisch, selbst wenn die auszahlende Stelle in den USA ist. In diesem Fall erhebt auch Russland QSt und nicht die USA. Wird aus irgend einem Grund von einer Deutschen auszahlenden Stelle deutsche QSt/KapErtSt einbehalten, landen die Erträge in Zeile 7 der Anlage KAP und die Frage nach inländisch oder ausländisch (Zeile 14 oder 15) stellt sich nicht mehr für den Empfänger.

 

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Taxadvisor
vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

Taxadvisor,

es ging nicht um die Frage, wann in D ein Kapitalertrag steuerpflichtig ist, sondern darum, ob steuerpflichtige Kapitalerträge aus Sicht des Gläubigers (dem in D steuerpflichtigen Empfänger) inländische oder ausländische sind . Und das bestimmt sich nicht nach der auszahlenden Stelle sondern nach dem Schuldner der Kapitalforderung. So sind z.B. Dividenden der Gazprom US-ADR keine US-Einkünfte, sondern bleiben Russisch, selbst wenn die auszahlende Stelle in den USA ist. In diesem Fall erhebt auch Russland QSt und nicht die USA. Wird aus irgend einem Grund von einer Deutschen auszahlenden Stelle deutsche QSt/KapErtSt einbehalten, landen die Erträge in Zeile 7 der Anlage KAP und die Frage nach inländisch oder ausländisch (Zeile 14 oder 15) stellt sich nicht mehr für den Empfänger.

 

Dieser Satz ist falsch: "Das ist bei Schuldnern aus dem Inland in logischer Konsequenz immer der Fall, selbst wenn das Konto im Ausland geführt wird". Und wenn ich von KapErtSt spreche, geht es auch nicht um die Frage, ob etwas steuerpflichtig ist, oder nicht, sondern nur um die Frage, ob entsprechende Steuer bei der Auszahlung einbehalten wird. Und die wird nun mal regelmäßig bei deutschen Anleihen in Auslandsdepots nicht einbehalten, das ist eben KEIN gutes Erkennungsmerkmal für die Unterscheidung Inland/Ausland, wie Du behauptest hat.

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase

Taxadvisor,

 

Am 8.8.2020 um 23:26 von Taxadvisor:

Und die wird nun mal regelmäßig bei deutschen Anleihen in Auslandsdepots nicht einbehalten

welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass eine Anleihe, begeben von einem deutschen Schuldner, abgewickelt von einer auszahlenden Stelle in D nicht der QSt unterworfen wird? Mir fehlt da aktuell etwas die Phantasie, speziell in einem Online-Broker-Depot.

 

Außerdem geht es am Problem vorbei, denn wenn keine QSt einbehalten wird, kann man daran auch nicht erkennen, welchem Land (inländisch, ausländisch) eine Kapitaleinahme zuzusprechen ist. Umgekehrt, wenn eine QSt einbehalten wird, dann weiß man damit auch ziemlich sicher das Land, dem ein Kapitalertrag zu zu sprechen ist. Und darum ging's mir.

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Taxadvisor

??? Als auszahlende Stelle gilt bei festverzinslichen Wertpapieren regelmäßig die Stelle, die an den Anleger tatsächlich auszahlt (Verwahrkette). Wenn das keine inl. Stelle ist (wie bei Auslandsdepots), fällt keine AbgSt an.

 

Ich habe nicht immer Lust und Zeit alles zu lesen, Worum es Dir ging, war mir daher nicht wichtig bzw. habe ich nicht geprüft. Nur die Aussage, dass in Auslandsdepots auch bei inl. Anleihen AbgSt anfällt, die wahr halt falsch ;)

 

Gruß

Taxadvisor 

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guido007

Hallo reckoner.

 

Bald ist es ja wieder soweit mit Degiro und Finanzamt (ab März).

Kannst du mir vielleicht deine Exceltabelle zuschicken? Wäre echt super. Muss mich da dann schlau machen.

(guidohenk@web.de)

Ist es eigentlich so, dass der Soli dann auch ab 2022 bei Aktiengewinne nicht mehr gilt?

 

Danke und bis bal, wenn es wieder los geht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ist es eigentlich so, dass der Soli dann auch ab 2022 bei Aktiengewinne nicht mehr gilt?

Ab 2021. Aber nicht für alle, hängt vom Gesamteinkommen ab.

 

Stefan

 

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Allesverwerter
vor 1 Stunde von reckoner:

Hallo,

 

Ab 2021. Aber nicht für alle, hängt vom Gesamteinkommen ab.

 

Stefan

 

Bei Kapitalerträgen > Freibetrag fällt doch neben der Abgeltungssteuer weiterhin der Soli an...?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Minute von Allesverwerter:

Bei Kapitalerträgen > Freibetrag fällt doch neben der Abgeltungssteuer weiterhin der Soli an...?

 

Außer bei erfolgreicher Günstigerprüfung, wie bei @reckoner einschlägig. Aber für normale Leute, die auch nennenswertes anderes Einkommen haben, stimmt deine Aussage.

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Allesverwerter
vor 1 Minute von chirlu:

 

Außer bei Günstigerprüfung, wie bei @reckoner einschlägig.

Gut, dann fällt aber auch keine Abgeltungssteuer an ;-)

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chirlu
vor 2 Minuten von Allesverwerter:

Gut, dann fällt aber auch keine Abgeltungssteuer an ;-)

 

Richtig, von der war in der Ursprungsfrage allerdings auch nicht die Rede:

Am 16.2.2021 um 07:06 von guido007:

Ist es eigentlich so, dass der Soli dann auch ab 2022 bei Aktiengewinne nicht mehr gilt?

 

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Taxadvisor
vor 8 Stunden von Allesverwerter:

Gut, dann fällt aber auch keine Abgeltungssteuer an ;-)

Günstigerprüfung heißt nur Steuersatz < 25% aber nicht Steuersatz 0%

 

Gruß

Taxadvisor

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Die Diskussion ist WPFtypisch spitzfindig und betont die Ausnahmen, die nur für einen Promillebereich derjenigen, die hier aktiv sind, zutreffen werden. Grundsätzlich gilt, dass es im Bereich der Kapitalerträge, zu denen auch die Aktiengewinne gehören, weiterhin den Soliaufschlag auf die Abgeltungssteuer geben wird. Für die verschwindend kleine Minderheit, für die eine Günstigerprüfung im Rahmen der ESt-Veranlagung Sinn macht und die dadurch  eine Teilrückerstattung (oder gar eine komplette Rückerstattung) der gezahlten Abgeltungssteuer erhalten, wird ggf. auch der gezahlte Soli zurückgezahlt (teilweise oder ganz). Das ist jedoch schon heute so und daher völlig unabhängig von der aktuellen Abschaffung des Solis für breite Teile der Bevölkerung. Bei den Kapitalerträgen hat sich absolut nichts an den Regelungen zum Soli geändert.

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guido007

Hallo zusammen.

Ich habe nun von Degiro meine Zusammenfassung erhalten und die Daten in Stefan´s Tabelle eingetragen.

Danke nochmal an Stefan. Die Tabelle ist echt super und sehr einfach (hoffentlich) :-)

Freue mich über Feedback und Fehler, wenn sie gefunden werden.

Nocheine Frage an Alle:

Kommen die gezahlten Zinsen an Flatex auch irgendwo rein? Ist ja erst seit 2020 ein Teil von Degiro

 

Gruß

degiro1-2020.jpg

degiro2-2020.jpg

2020 insgesamt.jpg

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guido007

Da bin ich wieder. :-)

Tja, nun muss man noch wissen wo das alles in KAP eingetragen werden muss.

 

so?

Kapitalert., die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

18 ->35,18

19 -> 90,34

20 -> 2909,84

22 -> 2072,68

23 -> 2828,45

37 -> 8,80

38 -> 0,48

41 -> 16,47

Neues KAP Formular sieht ja wieder anders aus. Danke für Feedback

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