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temp

Berufsunfähigkeit Versicherung mit Basisrente oder ohne?

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temp

Hallo,

Ich bin aktuell 30, Ingenieur ledig und suche nach Berufsunfähigkeits Versicherung.

Mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 5229€ Tarifangestellter.

 

 

Lohnt sich eine BU mit Basisrente oder sollte man dies eher trennen?

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odensee
vor 55 Minuten schrieb temp:

Lohnt sich eine BU mit Basisrente oder sollte man dies eher trennen?

Lesetipp:

sowie den dort verlinkten Rürup-"Sticky"

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Einfache Antwort:

 

BU Vertrag in Schicht III - je nach Geschmack als separater Vertrag oder Kombi mit kleinstmöglicher RV/LV/Fopol und 

Basisrente (=Schicht I)  als Nettotarif (=ohne Abschlußkosten kalkuliert), mit Mini-Beitrag und einmal jährlich Einmalzahlung, so wie es finanziell/Steuerlich passt.
Evtl. Basisrente noch ergänzen um Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit.

 

Ich habe fertig. :thumbsup:

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Yoko

Persönlich bevorzuge ich die Trennung.

Bei den Kombi-Verträgen hat man weniger Optionen und muss man immer beides zusammen laufen lassen. Ist man z.B. mit der Rentenversicherung nicht mehr zufrieden, so kann man diese nur stoppen wenn man auch die BU stoppt. Aber evt. will man die BU weiter behalten? Oder anders herum: Man ist mit der BU unzufrieden, aber möchte die bisherige Rentenversicherung eigentlich weiter laufen lassen.

Hat man beide Verträge getrennt, kann man individuell entscheiden was die beste Absicherung ist und welcher Anbieter die besten Konditionen für einen hat.


Vorsicht:
Viele Versicherungsberater Versicherungsverkäufer versuchen dich von der Kombinationen aufgrund von Steuervorteilen zu überzeugen und dass sich die Rentenversicherung quasi von selbst bezahlt (vermutlich gibt es mehr Provision auf die Kombi für den Verkäufer?). Dies ist aber eine Milchmädchenrechnung, der Staat schenkt einem leider nichts und holt sich dann die Steuern an anderer Stelle zurück.

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Matthew Pryor
vor 16 Minuten schrieb Yoko:

Aber evt. will man die BU weiter behalten? 

Yokos Versicherungsmärchenstunde die nächste. Richtig, BUZ ohne Hauptversicherung fortführen wird schwierig. BU behalten? Ja, geht sogar. Muss man halt wissen, statt mit Halbwissen glänzen zu wollen. Das liest sich dann bspw. so:

Zitat

Sie können stattdessen auch einen neuen Vertrag abschließen, der den ursprünglichen Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet. Dies gilt auch, wenn die BUZ endet, weil Sie den Vertrag kündigen oder Ihre Beiträge stoppen. Für den neuen Vertrag verzichten wir darauf, das Risiko erneut zu prüfen. Sie können zwischen zwei Vertragsformen wählen: eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversicherung mit einer BUZ.

Hast du eigentlich beim Schreiben schon festgestellt, dass du in dem Zusammenhang Käse schreibst oder warum ist der Versicherungsberater durchgestrichen?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 4 Stunden schrieb Yoko:

Persönlich bevorzuge ich die Trennung.

Bei den Kombi-Verträgen hat man weniger Optionen und muss man immer beides zusammen laufen lassen. Ist man z.B. mit der Rentenversicherung nicht mehr zufrieden, so kann man diese nur stoppen wenn man auch die BU stoppt. Aber evt. will man die BU weiter behalten? Oder anders herum: Man ist mit der BU unzufrieden, aber möchte die bisherige Rentenversicherung eigentlich weiter laufen lassen.

Hat man beide Verträge getrennt, kann man individuell entscheiden was die beste Absicherung ist und welcher Anbieter die besten Konditionen für einen hat.


Vorsicht:
Viele Versicherungsberater Versicherungsverkäufer versuchen dich von der Kombinationen aufgrund von Steuervorteilen zu überzeugen und dass sich die Rentenversicherung quasi von selbst bezahlt (vermutlich gibt es mehr Provision auf die Kombi für den Verkäufer?). Dies ist aber eine Milchmädchenrechnung, der Staat schenkt einem leider nichts und holt sich dann die Steuern an anderer Stelle zurück.

Meine Güte, sorry, da passt nix mit der  Faktenlage zusammen, wieder mal so ein paar nette Allgemeinplätze

Ich versuchs mal langsam und zum Mitschreiben:
- Bei guten Gesellschaften (und nur bei solchen empfiehlt es sich, über so eine Kombi nachzudenken!) ist eine spätere Aufspaltung in zwei Verträge (RV + BU) jederzeit möglich. Nicht unbedingt vorteilhaft, aber es geht.

- der Steuervorteil hat nix mit selbstständiger BU vs. Kombi zu tun: Ein steuerlicher Vorteil resultiert alleine aus der Schicht, in der das Produkt angesiedelt ist. Und da geht eben in Schicht I nur das Kombiprodukt gem. engen, gesetzlichen Vorgaben.
- man kann das im Prinzip identische Produkt auch in die Schicht III packen (da gehörts mMn hin)  - ohne steuerliche Vorteile in der Ansparphase aber dann eben auch ohne steuerliche Nachteile in der Leistungsphase

- beides mit angeblichen Steuervorteile miteinander zu verschwurbeln und platte Infos rauszuhauen hilft leider keinen mm weiter.

- zur Kündigungsmöglichkeit der BUZ hat MP ja schon alles richtig gestellt.

 

Ein richtig konzipiertes Kombiprodukt ist KEIN Altersvorsorge-Kombi-Produkt, sondern eine sehr effektive Möglichkeit, für den Fall eines sehr frühen BU Eintritts vorzusorgen - ist aber schon hundert male hier erklärt worden.

 

Natürlich kann ich die beiden Bausteine trennen: anstelle 1000.- SBU Rente sichere ich per SBU 1100.- ab, zahle zusätzlich 100.- € monatlich in einen ETF Sparplan (was sonst..?) und zahle im BU Leistungsfall die 100.- € Sparbeitrag aus meinen
100.- € BU Renten Überhang. Soweit so gut, das was ich geschildert habe, bietet eigentlich jede Gesellschaft so an, nichts besonderes.
Interessant wird die Geschichte durch zwei Optionen, die der Versicherer bieten muss:
a) einen möglichst geringen finanziellen Aufschlag für den Vorsorgebaustein (egal ob Fonds oder klassich) - bieten manche ab 20.- € monatlich an
b) eine Option, die da heisst: Beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung im BU Leistungsfall - bieten halt nicht alle an - ist aber auch schon hundert male hier erklärt worden. Vorteil: Im Falle einer frühen BU (=worst case!) kommen
bei Ablauf Summen heraus, dei es ermöglichen, wegen der BU gekürzte Rentenleistungen z.B aus der gesetzlichen RV auszugleichen.

 

Das zu verstehen brauchts aber gewisse Kenntnisse über die Möglichkeiten der Tarifgestaltung bei den Gesellschaften und die Bereitschaft, sich da mal ne Stunde mit auseinander zu setzen.

Mantraartiges Wiederholen irgendwelcher Glaubenssätze "Man soll trennen" helfen da nicht weiter.

Zusammen gefasst: knapp 10 Sätze, davon 8 falsch, einer eine plumpe Unterstellung ... immerhin einer ist richtig: der letzte.  :huh:
 

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