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domsi

Beamte: Wie geht ihr eure Altersvorsorge an?

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domsi

Hallo!
 

Ich hoffe, die Frage ist hier im Offtopic-Bereich richtig:

 

Mich würde interessieren, wie die Beamten unter uns ihre Altersvorsorge angehen?

Vertraut ihr mehr oder weniger auf die Pension oder sorgt ihr nebenbei privat vor?

 

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Ziva

Hallo,

da die Pension niedriger sein wird, wie das Gehalt, sollte man auch als Beamter vorsorgen.

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pcfreak324

Da sich die Pension im Alter nach dem die letzten mindestens zwei Jahre innegehabten Amt richtet, ist es die beste Altersvorsorge, in seiner Besoldungsordnung möglichst weit zu kommen. Als Beamter im Eingangsamt habe ich da noch viel vor mir.

 

Neben der Pension setze ich auf eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung sowie meine in Festgeld und ETFs angelegten Ersparnisse.

 

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Allesverwerter
vor 19 Minuten schrieb pcfreak324:

Da sich die Pension im Alter nach dem die letzten mindestens zwei Jahre innegehabten Amt richtet, ist es die beste Altersvorsorge, in seiner Besoldungsordnung möglichst weit zu kommen. Als Beamter im Eingangsamt habe ich da noch viel vor mir.

 

Neben der Pension setze ich auf eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung sowie meine in Festgeld und ETFs angelegten Ersparnisse.

 

Nach meiner Erinnerung sind die Anzahl Dienstjahre auch ein Faktor.

 

"freiwillige gesetzliche Rentenversicherung" - geht das? Wie bemisst sich da der Beitrag? Oder ist das 'gesetzliche' in dem Satz zuviel?

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domsi
vor einer Stunde schrieb Allesverwerter:

Nach meiner Erinnerung sind die Anzahl Dienstjahre auch ein Faktor.

 

"freiwillige gesetzliche Rentenversicherung" - geht das? Wie bemisst sich da der Beitrag? Oder ist das 'gesetzliche' in dem Satz zuviel?

 

Das ist richtig. Die Anzahl der Dienstjahre bestimmt, ob man zum vollen Ruhegehaltssatz in Pension geht. Das zuletzt innegehabte Amt ist dann mit seiner Besoldung insbesondere maßgeblich für die Höhe der Pension.

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Relich
2 hours ago, Allesverwerter said:

"freiwillige gesetzliche Rentenversicherung" - geht das? Wie bemisst sich da der Beitrag? Oder ist das 'gesetzliche' in dem Satz zuviel?

Den Beitrag kannst du selber festlegen, Minimum liegt bei ca. 87,50 € im Monat.

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pcfreak324
· bearbeitet von pcfreak324

Freiwillig gesetzlich versichern darf sich jeder, der nicht gesetzlich pflichtversichert ist (§ 7 SGB VI). Für Beamte besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht per se, sondern nur „in dieser Beschäftigung [als Beamter] und in weiteren Beschäftigungen, auf die die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft erstreckt wird“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Es darf deshalb keine Versicherungspflicht aus anderen Gründen bestehen (z. B. wegen Pflege von Familienangehörigen, vgl. § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI).

 

Freiwillig gezahlte Rentenbeiträge werden im Alter nicht auf die Pension angerechnet.

 

Zwischen dem Mindestbeitrag (im Jahr 2018 monatlich 83,70 EUR) und dem Höchstbeitrag (im Jahr 2018 monatlich 1.209,00 EUR) kann man selbst festlegen, wie viel man einzahlen möchte. Wenn man bspw. ein Jahr lang den halben Regelbeitrag zahlt (im Jahr 2018 monatlich 250,64 EUR), dann erhält man einen halben Entgeltpunkt. Ein ganzer Entgeltpunkt bedeutet derzeit eine Rente i.H.v. 31,03 EUR monatlich (§ 1 Abs. 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2017). Der Wert eines Entgeltpunkts wird immer an die Lohnentwicklung angepasst, so dass sich bis zum Renteneintritt und während des Rentenbezugs fortwährend Steigerungen ergeben (zum 01.08.2018 wird der Wert eines Entgeltpunkts bspw. um 3,20 % auf dann 32,02 EUR angehoben). Von 2000 bis 2018 beträgt die durchschnittliche Rentensteigerung pro Jahr 1,38 Prozent (zum Vergleich: Bei privaten Rentenversicherungen beträgt der Garantiezins bei ab dem 01.01.2017 abgeschlossenen Verträgen 0,9 Prozent, § 2 Abs. 1 Satz 1 DeckRV in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung).

 

Die Rente muss später versteuert werden. Im Gegenzug können 86 % (Steuerjahr 2018) der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (der Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte bis er irgendwann 100 erreicht) von der Steuer als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG). Davon ausgehend, dass man während seiner Erwerbstätigkeit einen höheren persönlichen Steuersatz hat als als Pensionär/Rentner, kann diese nachgelagerte Versteuerung vorteilhaft sein. Der Höchstbetrag der erstattungsfähigen Vorsorgeaufwendungen (derzeit maximal 23.712 EUR pro Person für das Steuerjahr 2018) reduziert sich für Beamte um fiktive gesetzliche Rentenbeiträge, die ein Angestellter auf dessen Beamtenbrutto hätte entrichten müssen (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a EStG).

 

Man kann vereinfacht sagen, dass vorbehaltlich anderer Vorsorgeaufwendungen jedenfalls bis zum Regelbeitrag der Höchstbetrag der erstattungsfähigen Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft wird.

 

Privat krankenversicherte Rentner haben einen Anspruch auf einen steuerfreien (vgl. § 3 Nr. 14 EStG) Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nach § 106 SGB VI (vgl. Antrag R0820). Dieser beträgt 7,3 Prozent dessen, was man als Rente bekommt.

 

Damit bei Erreichen der Regelaltersgrenze ein Rentenanspruch besteht, muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein (§ 235, § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Dies kann bspw. erreicht werden, indem für fünf Jahre freiwillige Beiträge gezahlt werden (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI).

 

Die Rentenbeiträge sind so berechnet, dass man etwa ab dem 18. Jahr des Rentenbezugs seine Beiträge wieder raushat. Man muss also lange leben, damit sich das lohnt (ist aber bei einer privaten Rentenversicherung nicht anders).

 

Es gibt sicher lukrativere Anlageformen. Die gesetzliche Rente hat aber wegen ihrer Umlagefinanzierung den Vorteil, inflationsfest zu sein. Im Alter bekommt man von den dann Erwerbstätigen die Rente in der dann gültigen Währung ausgezahlt. Man erwirbt also entsprechend seiner Rentenpunkte einen Anteil an dem künftigen Arbeitseinkommen. Die Rentner sind das größte Wählerklientel, so dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass diese von der Politik im Stich gelassen werden. Es muss aber damit gerechnet werden, dass das Renteneintrittsalter raufgesetzt wird. Dann muss man sich überlegen, ob man vorzeitig mit Abschlägen in Rente geht oder solange wartet.

 

Ein weiterer Vorteil (z. B. gegenüber Einkünften aus Vermietung) besteht darin, dass man sich im Alter um nichts mehr kümmern muss und das Geld einfach fließt.

 

Schließlich profitiert man auch während des Rentenbezugs noch von weiteren Rentenerhöhungen, was bei kapitalgedeckten privaten Rentenversicherung wohl nicht der Fall ist.

 

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Kapuzenpullimann
· bearbeitet von Kapuzenpullimann
vor 55 Minuten schrieb pcfreak324:

Die Rentenbeiträge sind so berechnet, dass man etwa ab dem 18. Jahr des Rentenbezugs seine Beiträge wieder raushat. Man muss also lange leben, damit sich das lohnt (ist aber bei einer privaten Rentenversicherung nicht anders).

 

Danke für die ausführlichen Infos. Bei einer Altersgrenze von 67 müsste man 85 werden, damit es sich lohnt - wie du schon sagst, es gibt lukrativere Anlageformen, z.B. ein schönes ETF-Portfolio :-) 

 

Ich gehe übrigens davon aus, dass der jetzige Pensionshöchstsatz von 71,75 vom letzten Brutto in einigen Jahren deutlich reduziert werden wird. Die Dienstherren sorgen leider nicht gut für die zukünftigen Pensionslasten vor, man behält zwar bei den Besoldungserhöhungen oft eine Versorgungspauschale von 0,2 % der Erhöhung ein, aber das Geld wurde in der Vergangenheit anderweitig ausgegeben, statt es anzulegen. Deshalb macht es für mich absolut Sinn, privat nebenher vorzusorgen, um später den Lebensstandard zu halten. 

 

vor 2 Stunden schrieb domsi:

Das ist richtig. Die Anzahl der Dienstjahre bestimmt, ob man zum vollen Ruhegehaltssatz in Pension geht. Das zuletzt innegehabte Amt ist dann mit seiner Besoldung insbesondere maßgeblich für die Höhe der Pension

 

Man "erdient" jedes Jahr für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zurzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ein Referendariat wird voll angerechnet, ein Studium zu maximal 2 Jahren (Niedersachsen). 

Bei 30 Dienstjahren kommt man somit z.B. auf 53,8125 % Ruhegehalt. Die 71,75 hat man nach 40 Dienstjahren. Falls man vor der Regelaltersgrenze von 67 in Pension geht, bekommt man 3,6 % (!!) pro Jahr, das man früher geht, vom Ruhegehalt (nicht vom Ruhegehaltssatz!) abgezogen. Das sind schon massive Abzüge  - allein deshalb macht es Sinn, nebenher was anzusparen, um diese Lücke zu schließen, falls man früher gehen will.

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marcus_tullius

Guter Frage, guter Thread. Ich wurde auch vor einem Monat (auf Probe) verbeamtet und frage mich, wie man als Beamter am besten vorsorgen kann. Das Erreichen einer möglichst hohen ruhestandsberücksichtigungsfähigen Besoldung ist natürlich vor herausragender Bedeutung; es liegt jedoch nicht immer in der eigenen Hand. Persönlich lege ich momentan die Differenz zwischen dem Betrag, den ich zahlen müsste, wäre ich freiwillig gesetzlich versichert und dem Betrag, den ich für meine PKV zahle, für steigende PKV-Beiträge auf "die hohe Kante". Daneben lege ich jeden Monat gut 1/4 meines Soldes in Aktien an. Die Frage ist, welche sinnvolles Alternativen gibt es dazu?!

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WiR

Hallo zusammen!

ich gehe davon aus, dass dieser Pfad wesentlich von jüngeren Beamten verfolgt wird und möchte deshalb meine Erfahrungen beisteuern.

Steckbrief: Seit dem 31.07.2015 pensioniert erhalte ich die maximalen 71,75% von A15 NRW. Durch weiteres Unterrichten erziele ich zusätzlich netto ca. 1000 € monatlich.

Meine Frau mit weniger Beförderungsglück und auch nie einer vollen Stelle erhält 66% von A13 NRW. Das ist aber im Vergleich zur gesetzlichen Rente immer noch sehr viel. Ihre Tätigkeit an der VHS bringt monatlich nochmal etwa 130€ netto. Außerdem beziehen wir zusammen ca. 110€ monatlich (netto nach Steuern) aus unseren Riesterrenten. Wir bewohnen ein 1996 gebautes, schuldenfreies EFH, welches wir allerdings bereits auf unsere Kinder übertragen haben. Wir tragen natürlich alle Bewirtschaftungskosten.

Jetzt zu der entscheidenden Frage: Hätten wir (außer mit der Wohnimmobilie) weiteres Vermögen aufbauen müssen, um unseren Lebensstandard zu halten?

Antwort: Ein eindeutiges Nein!!

Obwohl sich unser Lebensstil in keiner Weise geändert hat, haben wir einen durchschnittlichen Monatsüberschuss über Lebenshaltungskosten von knapp 3000€ - und in den Lebenshaltungskosten sind z.B. etwa 1000€ monatlich für Geschenke an Kinder und Enkel enthalten. Die würden uns (hoffentlich) auch umsonst lieben.

Diese paradiesische finanzielle Situation liegt teilweise daran, dass

·        wir keine teuren Hobbies haben;

·        bislang auch keinerlei Dienstleistungen für Haus und Garten zukaufen müssen;

·        wir ziemlich endgültig mit hochwertigen Gütern ausgestattet sind, sodass nur selten Ersatzinvestitionen nötig werden;

·        zumindest bei mir außer bei Verschleißartikeln wie Socken und T-Shirts kaum mehr Ausgeben für das Outfit anfallen.

Aber der entscheidende Punkt ist natürlich die unfassbar gute Versorgung von uns heutigen Pensionären. Und da habe ich meine Zweifel, ob dieses Niveau für jüngere Beamte ohne weiteres fortgeschrieben werden kann. Und deshalb würde ich denen dringendst raten, Vermögen aufzubauen und dabei nicht so viele Fehler zu machen wie ich, auch wenn nicht alles falsch war.

Hier eine Übersicht über unseren Vermögensaufbau seit Eheschließung 1978:

 

  • 80k - quasi Cash (Giro, Tagesgeld etc.)
  • 60k - dt. DAX- Aktien, darunter übelste Fehlinvestitionen wie Dt. Bank
  • 390k ETFs in – leider unbereinigtem – Anfänger-Depot mit viel zu vielen verschiedenen ETFs; Zukauf künftig nur noch FTSE All World
  • 30k - Edelmetalle – geerbt und aus Sentimentalität noch nicht versilbert
  • 80k – bei Vermögensverwalter zu Testzwecken, wird wohl ab Herbst in Eigenregie übernommen
  • 140k - in geschlossenen Fonds (1x Flugzeug – naja; 8x Immos – laufen geradezu erschreckend gut mit Sonderausschüttungen usw., ist aber reines Glück!)
  • 10k - in Altverträgen mit durchschnittlich garantierter 3,5%-Verzinsung
  • (außerdem ca. 400k + EFH an Kinder/Enkel zwecks Vermögensaufbau weitergereicht)

Ziel: Nicht Versorgungssicherung im Alter, sondern Vermögensmaximierung für Kinder und Kindeskinder

Grüße

WiR

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domsi
Am 21.7.2018 um 17:22 schrieb WiR:

Hallo zusammen!

ich gehe davon aus, dass dieser Pfad wesentlich von jüngeren Beamten verfolgt wird und möchte deshalb meine Erfahrungen beisteuern.

Steckbrief: Seit dem 31.07.2015 pensioniert erhalte ich die maximalen 71,75% von A15 NRW. Durch weiteres Unterrichten erziele ich zusätzlich netto ca. 1000 € monatlich.

Meine Frau mit weniger Beförderungsglück und auch nie einer vollen Stelle erhält 66% von A13 NRW. Das ist aber im Vergleich zur gesetzlichen Rente immer noch sehr viel. Ihre Tätigkeit an der VHS bringt monatlich nochmal etwa 130€ netto. Außerdem beziehen wir zusammen ca. 110€ monatlich (netto nach Steuern) aus unseren Riesterrenten. Wir bewohnen ein 1996 gebautes, schuldenfreies EFH, welches wir allerdings bereits auf unsere Kinder übertragen haben. Wir tragen natürlich alle Bewirtschaftungskosten.

Jetzt zu der entscheidenden Frage: Hätten wir (außer mit der Wohnimmobilie) weiteres Vermögen aufbauen müssen, um unseren Lebensstandard zu halten?

Antwort: Ein eindeutiges Nein!!

Obwohl sich unser Lebensstil in keiner Weise geändert hat, haben wir einen durchschnittlichen Monatsüberschuss über Lebenshaltungskosten von knapp 3000€ - und in den Lebenshaltungskosten sind z.B. etwa 1000€ monatlich für Geschenke an Kinder und Enkel enthalten. Die würden uns (hoffentlich) auch umsonst lieben.

Diese paradiesische finanzielle Situation liegt teilweise daran, dass

·        wir keine teuren Hobbies haben;

·        bislang auch keinerlei Dienstleistungen für Haus und Garten zukaufen müssen;

·        wir ziemlich endgültig mit hochwertigen Gütern ausgestattet sind, sodass nur selten Ersatzinvestitionen nötig werden;

·        zumindest bei mir außer bei Verschleißartikeln wie Socken und T-Shirts kaum mehr Ausgeben für das Outfit anfallen.

Aber der entscheidende Punkt ist natürlich die unfassbar gute Versorgung von uns heutigen Pensionären. Und da habe ich meine Zweifel, ob dieses Niveau für jüngere Beamte ohne weiteres fortgeschrieben werden kann. Und deshalb würde ich denen dringendst raten, Vermögen aufzubauen und dabei nicht so viele Fehler zu machen wie ich, auch wenn nicht alles falsch war.

Hier eine Übersicht über unseren Vermögensaufbau seit Eheschließung 1978:

 

  • 80k - quasi Cash (Giro, Tagesgeld etc.)
  • 60k - dt. DAX- Aktien, darunter übelste Fehlinvestitionen wie Dt. Bank
  • 390k ETFs in – leider unbereinigtem – Anfänger-Depot mit viel zu vielen verschiedenen ETFs; Zukauf künftig nur noch FTSE All World
  • 30k - Edelmetalle – geerbt und aus Sentimentalität noch nicht versilbert
  • 80k – bei Vermögensverwalter zu Testzwecken, wird wohl ab Herbst in Eigenregie übernommen
  • 140k - in geschlossenen Fonds (1x Flugzeug – naja; 8x Immos – laufen geradezu erschreckend gut mit Sonderausschüttungen usw., ist aber reines Glück!)
  • 10k - in Altverträgen mit durchschnittlich garantierter 3,5%-Verzinsung
  • (außerdem ca. 400k + EFH an Kinder/Enkel zwecks Vermögensaufbau weitergereicht)

Ziel: Nicht Versorgungssicherung im Alter, sondern Vermögensmaximierung für Kinder und Kindeskinder

Grüße

WiR

Der riesige Vorteil sind natürlich die vollen 71,75 %. Davon werde ich als Pensionär in 35 Jahren wohl nur träumen können ;)

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Joschka1989
· bearbeitet von Joschka1989
vor einer Stunde schrieb domsi:

Der riesige Vorteil sind natürlich die vollen 71,75 %. Davon werde ich als Pensionär in 35 Jahren wohl nur träumen können ;)

Das werden auch die Pensionäre in 35 Jahren. Auch diese Bezüge werden deutlich gekürzt werden. Auch diese Leute müssen vorsorgen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Beamte, vor allem Polizisten kaufen sich Sicherheit ( durch die Verbeamtung ) ein. Aber viel Geld verdienen dort auch nur 1%. Die anderen 99% würde in der freien Wirtschaft mehr verdienen und würde später besser bei rauskommen, wenn das Kapital entsprechend angelegt werden würde.

 

Sicherheit ist beim Vermögensaufbau auf lange Sicht absolutes Gift. Das sollte man niemals tun, das kostet sehr sehr viel Rendite. 

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JS_01
vor 17 Minuten schrieb Joschka1989:

 

Beamte, vor allem Polizisten kaufen sich Sicherheit ( durch die Verbeamtung ) ein. Aber viel Geld verdienen dort auch nur 1%. Die anderen 99% würde in der freien Wirtschaft mehr verdienen und würde später besser bei rauskommen, wenn das Kapital entsprechend angelegt werden würde.

Das haben unsere Lehrer auch immer gesagt.

 

Germanisten und Historiker mit A15-Besoldung... wo sollen die denn bitte mehr bekommen? Es gibt kaum eine Gruppe die ihren Marktwert so überschätzt wie langjährige, verbeamtete Geisteswissenschaftler.

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Schildkröte
Am 28.3.2018 um 12:01 schrieb Allesverwerter:

"freiwillige gesetzliche Rentenversicherung" - geht das? Wie bemisst sich da der Beitrag? Oder ist das 'gesetzliche' in dem Satz zuviel?

 

Die Beamtenpension ist grundsätzlich unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Beamte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Das gilt aber nicht, wenn er der Beamte Renten aus öffentlichen Kassen bezieht. Diese werden angerechnet, wenn sie zusammen mit der Pension eine Höchstgrenze überschreiten.

Quelle: DGB

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davidh
Am 7/21/2018 um 17:22 schrieb WiR:

Diese paradiesische finanzielle Situation liegt teilweise daran, dass

·        wir keine teuren Hobbies haben;

·        bislang auch keinerlei Dienstleistungen für Haus und Garten zukaufen müssen;

·        wir ziemlich endgültig mit hochwertigen Gütern ausgestattet sind, sodass nur selten Ersatzinvestitionen nötig werden;

·        zumindest bei mir außer bei Verschleißartikeln wie Socken und T-Shirts kaum mehr Ausgeben für das Outfit anfallen.

Aber der entscheidende Punkt ist natürlich die unfassbar gute Versorgung von uns heutigen Pensionären. Und da habe ich meine Zweifel, ob dieses Niveau für jüngere Beamte ohne weiteres fortgeschrieben werden kann. Und deshalb würde ich denen dringendst raten, Vermögen aufzubauen und dabei nicht so viele Fehler zu machen wie ich, auch wenn nicht alles falsch war.

Hier eine Übersicht über unseren Vermögensaufbau seit Eheschließung 1978:

Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang zur Pension. Eure "paradiesische" finanzielle Situation rührt daher, dass ihr wohl recht früh mit der Vermögensbildung angefangen und eine stabile Ehe habt. Wer zu zweit seit 1978 clever durchspart, hat ein gutes Vermögen angehäuft. Was interessiert mich in diesem Fall die Pensionszahlung? Im Notfall kann ich vom Kapital leben, und ob die Pension im Jahr 2100 nun 70% oder 50% beträgt, ist doch in der Tat ein Luxusproblem.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Warum werden hier explizit Beamte nach ihrer (zusätzlichen privaten) Altersversorge gefragt? Weil sie (nach wie vor) eine üppige Pension erwarten können? Dann könnte man die Frage doch auch auf besserverdienende gesetzlich Rentenversicherte ausdehnen. 

 

Zwar dürften die Pensionen künftig nicht mehr ganz so hoch wie bisher ausfallen, aber sie dürften auch weiterhin auf einem (deutlich) höherem Niveau wie die gesetzliche Rente sein. Ist es daher frevelhaft, wenn einige Beamte gar nicht zusätzlich privat vorsorgen? Ansonsten dürften Beamte wohl kaum anders zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen als gesetzlich Rentenversicherte (dass eine zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse für Beamte Tücken hat, darauf hatte ich bereits hingewiesen - Stichwort Überversorgung).

 

Spannender finde ich da schon die Frage, wie Selbständige sich fürs Alter absichern, da sie nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. 

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domsi
vor 2 Stunden schrieb Schildkröte:

Warum werden hier explizit Beamte nach ihrer (zusätzlichen privaten) Altersversorge gefragt? Weil sie (nach wie vor) eine üppige Pension erwarten können? Dann könnte man die Frage doch auch auf besserverdienende gesetzlich Rentenversicherte ausdehnen. 

 

 

Weil ich Beamter und kein Angestellter oder Selbstständiger bin und mich interessiert, wie die Kollegen das Thema angehen.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 14 Stunden schrieb davidh:

Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang zur Pension. Eure "paradiesische" finanzielle Situation rührt daher, dass ihr wohl recht früh mit der Vermögensbildung angefangen und eine stabile Ehe habt. Wer zu zweit seit 1978 clever durchspart, hat ein gutes Vermögen angehäuft. Was interessiert mich in diesem Fall die Pensionszahlung? Im Notfall kann ich vom Kapital leben, und ob die Pension im Jahr 2100 nun 70% oder 50% beträgt, ist doch in der Tat ein Luxusproblem.

Die Aussage - so wie ich sie verstehe - lautet (Text fett markiert) es bedarf keiner extra Vorsorge, weil die Pension mehr als ausreichend für "WIRs" Lebensstandard ist.

Die Aufzählung der sich im Vermögen befindlichen und aus meiner Sicht durchaus beachtens- und sicher auch ein wenig beneidenswerten Positionen, ist eigentlich überflüssig, da ja gesagt wird, dass man eigentlich im Laufe der Zeit nichts extra an die Seite legen bräuchte.


Bei dieser Aussage wird für mich aber die Ausgangssituation (A13 + A15) nicht klar genug in der Vordergrund gestellt.

Denn mit diesen Pensionen sollte es hoffentlich den Wenigsten schwer fallen "über die Runden" zu kommen. Aber A13 und vor allem A15 ist ja nicht die Regel.
Die Wenigsten werden wohl überhaupt in den höheren Dienst kommen. Und ob beide Partner verbeamtet sind oder ggf. die Pension nur eines Partners für beide ausreichen muss, ist ja auch noch mal eine andere Frage.

 

Ich finde die Situation von WIR daher ungeeignet für eine allgemeine Aussage.
 

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TheMarl
· bearbeitet von TheMarl
vor 18 Stunden schrieb JS_01:

 

 

 

Germanisten und Historiker mit A15-Besoldung... wo sollen die denn bitte mehr bekommen? Es gibt kaum eine Gruppe die ihren Marktwert so überschätzt wie langjährige, verbeamtete Geisteswissenschaftler.

Das sind keine "Germanisten und Historiker mit A15-Besoldung", sondern es sind gut ausgebildete Lehrer, und das A15 ist auch immer irgendeine Schulleitungs/Seminar/Funktionsstelle, für die die Leute weitere Qualifikationen haben und auch mit denen sie arbeiten und wo sie notwendig sind. Du kannst ja gerne mal den Job eines stellvertretenden Schulleiters (Deutsch/Geschichte) an einer Gesamtschule machen, der bekommt A15. Scheint ja deinem Kommentar nach ein Klacks zu sein.

 

Wenn sich ein Ingenieur jetzt im Pflegeheim bewirbt ... und er da nicht sein altes Gehalt geboten bekommt, sage ich dann auch, dass er seinen Marktwert überschätzt?

 

 

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JS_01
vor 5 Stunden schrieb TheMarl:

Wenn sich ein Ingenieur jetzt im Pflegeheim bewirbt ... und er da nicht sein altes Gehalt geboten bekommt, sage ich dann auch, dass er seinen Marktwert überschätzt?

Die Behauptung war, dass 99% der Beamten in der freien Wirtschaft mehr verdienen würden. Auf deine Aussage bezogen also gar nicht vergleichbar (oder willst du behaupten, 99% der Ingenieure würden in der Pflege mehr verdienen?).

 

Desweiteren hatte bei uns sicher nicht jeder StD eine Leitungsfunktion.

 

Und abschließend: Es gab tatsächlich einige Lehrer, die behaupteten als Germanist bei einem freien Verlag etc. mehr zu verdienen und "die lieber Lehrer geworden sind, weil sie den Umgang mit Kindern den hohen Gehältern in der freien Wirtschaft vorziehen".

 

Ich sage nicht, dass Lehrer anspruchslose Arbeit haben. Aber die Aussage, dass 99% der Beamten in der "freien Wirtschaft" mehr verdienen würden ist komplett sinnentleerter Murks.

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WiR

Hallo zusammen!

Ob die Idee der „amtsangemessenen Alimentation“ von Beamten lebensfremd ist oder nicht, lasse ich mal offen. Aber auf dieser Grundlage argumentierend, spielt es keine große Rolle, mit welcher Besoldungsstufe man in Pension geht, solange man seine 71,75% erreicht. Ich behaupte, dass man, wenn man vorher mit seinem Gehalt ausgekommen ist, auch als Pensionär nicht darben muss, da im letzten Lebensviertel doch viele Ansprüche geringer sind, und man über die Beihilfe gegen Krankheits- / Pflegerisiken vergleichsweise gut abgesichert ist.

Für jüngere Beamte und ihre eventuell nötige Vermögensvorsorge stellt sich imho also die zentrale Frage, ob das derzeitige, relativ ja unbestreitbar sehr üppige  Pensionsniveau Bestand haben wird. Ich habe da angesichts der ziemlich einhelligen Ablehnung durch nahezu alle Nicht-Beamten, die ich kenne, gewisse Zweifel. Andererseits ist die Sicherheit der Pensionen doch ziemlich festgezurrt, weil viele politische Akteure in der Gesetzgebung sowie nahezu die gesamte Ministerialbürokratie und am Schluss dann auch die womöglich entscheidenden Verfassungsrichter ein sehr hohes persönliches Interesse daran haben, dass eventuelle Korrekturen nur moderat ausfallen, zumindest für alle, die schon mit ihnen „im Boot sitzen“. Ob das „Boot“ langfristig abwrackt wird, ist dann wieder eine andere Frage. Aber die betrifft die heutigen jungen Ist-Beamten dann nicht mehr.

Also bleibe ich bei meinem Ratschlag, vorsichtshalber Vermögensaufbau zu betreiben und bei meinem Verweis auf meine Erfahrung, dass das bei einer halbwegs vernünftigen Lebensführung auch durchaus möglich ist - und noch viel leichter gewesen wäre, wenn ich die heute in Foren wie diesem reichlich und leicht verfügbaren Hinweise und Tipps früher und konsequenter umgesetzt hätte: Sein Geld  sehr langfristig in wenige, aber kostengünstige  und weltweit breit streuende ETFs stecken.  

Leider habe ich als junger Beamter vor 40 Jahren solche Ratschläge nicht bekommen, aber vielleicht habe ich auch nicht entschlossen genug danach gesucht.

Grüße

WiR

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Es kommt doch darauf an, in welcher Laufbahngruppe man ist. Beamte im höheren Dienst und welche mit B-Besoldung dürften mit ihrer Pension gut auskommen. Beamte im einfachen Dienst gibt es kaum noch (etwa Justizwachtmeister - denen dürfte es aber immer noch besser gehen, als wenn sie bei einem privaten Sicherheitsdienst wären), das ist zum leben zu wenig und zum sterben zu viel. Beamte im mittleren Dienst sollten sich schon Gedanken über eine zusätzliche Altersvorsorge machen, wobei die Pension immer noch über dem Niveau der gesetzlichen Rente liegen dürfte. Beim gehobenen Dienst sollte man abschätzen, welche Besoldungsgruppe man wahrscheinlich erreichen wird. Ist A12/A13 realistisch, s. höherer Dienst. Ist das hingegen eher nicht so realistisch (etwa bei einer kleinen Kommune), s. mittlerer Dienst. Wie man eine private zusätzliche Altersvorsorge als Beamter ggf. konkret angeht, da sehe ich wie schon erwähnt keine großen Unterschiede zu gesetzlich Rentenversicherten. Lediglich die Tücke einer möglichen Überversorgung bei einem zusätzlichen einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung sollte man beachten.

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Graufell_2015

@Schildkröte: Diese Überversorgung ist nur ein Thema, wenn man vor seiner Beamtenlaufbahn gesetzlich versichert war(Viele wurden erst nach der Ausbildung und ein paar Jahren Arbeit verbeamtet), hier gibt es nichts über den max. Pensionssatz hinaus, aber wenn man privat und freiwillig eingezahlt hat, wird das nicht angerechnet. Nach dem mittleren Dienst kommt übrigens der gehobene Dienst, ab diesem macht es Spaß, wer im höheren Dienst ist, kommt aus dem Lachen nicht mehr heraus. Im mittleren Dienst kommen viele gerade so rum, da fehlen die 28% schon.....und nicht vergessen: Die private KK kostet immer gleich! Wie Du schon sagtest: Es ist wichtig, in welcher Laufbahngruppe man ist. Ab gehobenem Dienst ist eine zusätzliche Altersvorsorge sicher nett, aber nicht zwingend erforderlich.  

Aktuell sollten noch massig (pensionierte) Beamte aus dem einfachen Dienst unterwegs sein: Briefträger. 

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silentbob
vor 4 Minuten schrieb Graufell_2015:

Nach dem mittleren Dienst kommt übrigens der gehobene Dienst, ab diesem macht es Spaß, wer im höheren Dienst ist, kommt aus dem Lachen nicht mehr heraus.

Kannst du deine Aussage etwas konkretisieren? Das ist mir etwas zu abstrakt. 

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Graufell_2015
· bearbeitet von Graufell_2015

Stimmt, war etwas sehr flapsig, tschuldigung. Mal schnell aus der Besoldungstabelle für Bundesbeamten kopiert: Anschlag mittlerer Dienst ist A9, das sind brutto 3.5k im Monat, gehobener Dienst A13: 5.3k, höher Dienst: A16: 7.3k, evtl. gibt es in jeder Stufe noch eine Zulage. Je nach Behörde(nicht einheitlich) ist das Einstiegsamt einer Laufbahn das Endamt der vorherigen: Der mittlere Dienst geht also nach 40 Jahren mit A9, der gehobene fängt mit A9 an und geht dann seinen Weg.....da ist ein Lacher schon mal drin. Und im Höheren.....ganz andere Welt. 

Ergänzung: Und natürlich sind wir noch bei den Pensionsansprüchen......ob das monatliche Gehalt während der "aktiven Phase" angemessen ist, kann und will ich nicht beurteilen

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