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tomwaits

Zusammenhang Steuerbescheinigung <---> Kursveränderung + Ausschüttungen bei ETF

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tomwaits

Hallo liebe Forummitglieder,

 

ein verzweifelter Neuling braucht Eure Hilfe, obwohl er durchaus ein bißchen im Forum nachgelesen hat. Manchmal steht man eben auf dem Schlauch.

 

Darum gehts:

Ich habe vor ca. 1 Jahr für mehrere Steuersubjekte (3 Privatpersonen + 1 Betrieb) jeweils den Fonds  iShsIII-EO Corp Bd 1-5yr U.ETF Registered Shares o.N. gekauft (ISIN  IE00B4L60045) und jetzt eine Steuerbescheinigung vom Sbroker erhalten, die ich nicht nachvollziehen kann.

Der Fonds kauft, hält und verkauft Unternehmensanleihen und nennt sich selbst "ausschüttend". Zweimal im Jahr kommen wird ausgeschüttet. Es kommen aber auch Thesaurierungsmitteilungen.

Als naiver Mensch war ich der Ansicht, daß -grosso modo- gelten muss:

 

           Ertrag laut Steuerbescheinigung für 1 Jahr = Kursveränderung des Fonds in diesem Jahr + Ausschüttungen

 

Das ist aber ganz und gar nicht der Fall.

Um es möglichst einfach und grundsätzlich zu machen, nehme ich nicht meine konkreten Daten, sondern den Zeitraum eines Geschäftsjahres des Fonds: 1.7.2016 - 30.6.2017.
Alle Angaben pro Stück. In Klammern habe ich hinzugefügt, was ich in den "Besteuerungsgrundlagen" beim Bundesanzeiger gefunden habe:

  • Ertragsthesaurierung per 30.6.2017
    EUR 2,222479 (Thesaurierung im Rahmen einer Teilausschüttung nach § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG, darin enthalten: 2,0845462  Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG)

  • Ausschüttungsbetrag 13.7.2017
    EUR 0,346100 (Zwischenausschüttung im Rahmen einer Teilausschüttung nach § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG)

  • Ausschüttungsbetrag 12.1.2017
    EUR 0,4114 (Zwischenausschüttung)

  • Kurs 29.12.2017: EUR 110,77

  • Kurs 29.12.2016: EUR 110,57

  • Kurs 29.6.2017: EUR  110,32

  • Kurs 30.6.2016: EUR  110,32

 

In meiner Steuerbescheinigung steht:

Steuerbescheinigung für 01 . 01 . 2017 - 31 . 12 . 2017
folgende Kapitalerträge gezahlt / gut geschrieben / gelten als zugeflossen :
( x ) Ausländischerthesaurierender Investmentfonds vorhanden
nur nachrichtlich :
Höhe de r ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden
Investmentfonds und Mehr- / Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds
EUR 2,222479
 

Jetzt also auf den Punkt gebracht meine Frage(n):

Daß ich die Ausschüttungen zu versteuern habe, ist klar. Aber wie kommt man bei Ausschüttungen von zusammen 0,76€ und einer Kursveränderung des Fonds von 0 bis 0,2€ auf einen zu versteuernden Wertzuwachs von 2,22€?

 

Ich wäre für einen Fingerzeig sehr dankbar.

Wer will schon 2,22 € versteuern, wenn er < 1€ bekommen hat :-)

Im Anhang auch die Besteuerungsgrundlagen aus dem Bundesanzeiger.

 

Danke im voraus für Eure Hilfe!

Besteuerungsgrundlagen17.pdf

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Taxadvisor

Zu versteuern sind die Zinsen und zinsähnlichen Erträge des Fonds. Dieser Wert hat (bis 2017) weder mit der Wertentwicklung noch mit der Ausschüttung etwas zu tun. Erst ab 2018 sind die Ausschüttungen 1:1 steuerpflichtig.

 

Beispiel (ohne Kosten): Der Fonds hat Zinsen von 10 vereinnahmt, ausgeschüttet werden 8 und der Fonds hat sich im Wert nicht verändert. Mathematisch ergibt sich daraus, dass die Kurse der Anleihen im Fondsbestand sich um 2 verringert haben. Dieser "Verlust" von 2 wäre erst bei einem Verkauf steuerwirksam, zu versteuern wären daher im Beispiel 10.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass sich ab 2018 alles ändert und die "Zwangsthesaurierung" aufgrund des zum 31.12.2017 endenden steuerlichen Wirtschaftsjahres der Umstellung evtl. noch fehlt.

 

Achtung: Für Betriebsvermögen gelten Sonderregeln (Aktiengewinn, hier wohl ohne Bedeutung), auch hinsichtlich der Erklärung des fiktiven Veräußerungsgewinns zum 31.12.2017.

 

Gruß

Taxadvisor 

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vanity
vor 31 Minuten schrieb tomwaits:

Wer will schon 2,22 € versteuern, wenn er < 1€ bekommen hat :-)

Es geht nicht ums Wollen, sondern ums Müssen.

 

Zu versteuern sind die Zinsen, die der Fonds vereinnahmt hat, und die liegen im Bereich von 2% bis 3% des NAV. Ob der Fonds die ausschüttet (hier wohl nur zu einem geringeren Teil) oder thesauriert, ändert daran nichts. Steuerlich nicht relevant (solange nicht verkauft wird) sind hingegen die Kursänderungen des Fonds.

 

Es kommt aber noch schlimmer: Die Daten, die bisher veröffentlicht wurden, sind für das Steuerjahr 2017 noch nicht vollständig. Es fehlen die Erträge des Rumpfgeschäftsjahrs von 01.07.-31.12.2017.

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tomwaits
vor 8 Minuten schrieb Taxadvisor:

Zu versteuern sind die Zinsen und zinsähnlichen Erträge des Fonds. Dieser Wert hat (bis 2017) weder mit der Wertentwicklung noch mit der Ausschüttung etwas zu tun. Erst ab 2018 sind die Ausschüttungen 1:1 steuerpflichtig.

Beispiel (ohne Kosten): Der Fonds hat Zinsen von 10 vereinnahmt, ausgeschüttet werden 8 und der Fonds hat sich im Wert nicht verändert. Mathematisch ergibt sich daraus, dass die Kurse der Anleihen im Fondsbestand sich um 2 verringert haben. Dieser "Verlust" von 2 wäre erst bei einem Verkauf steuerwirksam, zu versteuern wären daher im Beispiel 10.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich ab 2018 alles ändert und die "Zwangsthesaurierung" aufgrund des zum 31.12.2017 endenden steuerlichen Wirtschaftsjahres der Umstellung evtl. noch fehlt.

[...]

Gruß

Taxadvisor 

 

Danke für Deine Hilfe Taxadvisor.

 

Wie bildet sich der Kurs meines ETF bzw. der Index, auf dem er beruht?

Na, indem Marktteilnehmer verfolgen, was der (doch recht transparente) Fonds kauft, (mit Gewinn oder Verlust) verkauft, an Zinsen vereinnahmt, oder? Aus Arbitragegründen muss ein

sehr enger Zusammenhang zwischen der Wertentwicklung des Fonds und der Wertentwicklung der in ihm "enthaltenen" Wertpapiere bestehen (Wertentwicklung immer verstanden als: Kursentwicklung+Zinsen), würde ich vermuten.

So komme ich -gewissermaßen indirekt- auf meine Gleichung      
 

       Ertrag laut Steuerbescheinigung für 1 Jahr = Kursveränderung des Fonds in diesem Jahr + Ausschüttungen
 

Wenn es nicht Kursveränderungen sind, dann sind es vielleicht Gewinne/Verluste aus Verkäufen. Immer muss doch aber gelten, daß die 2,22€/St. lt. Steuerbescheinigung einen engen Zusammenhang zu

Zinserträgen und Kursbewegungen der Wertpapiere des Fonds haben müssen.

 

Irgendwie muss der Fonds doch seine Meldung von 2,22€/Stück zu versteuernder Wertzuwachs i.w.S. abgeleitet haben?

Wo steht diese Rechnung?

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Taxadvisor

Im Rechenschaftsbericht

vor 32 Minuten schrieb tomwaits:

 

Wenn es nicht Kursveränderungen sind, dann sind es vielleicht Gewinne/Verluste aus Verkäufen. Immer muss doch aber gelten, daß die 2,22€/St. lt. Steuerbescheinigung einen engen Zusammenhang zu

Zinserträgen und Kursbewegungen der Wertpapiere des Fonds haben müssen.

 

Irgendwie muss der Fonds doch seine Meldung von 2,22€/Stück zu versteuernder Wertzuwachs i.w.S. abgeleitet haben?

Wo steht diese Rechnung?

Nochmal: weder die Kursbewegungen (immer) noch die Gewinne/Verkäufe (sofern nicht ausgeschüttet) haben im Normalfall etwas mit dem steuerpflichtigen Ergebnis zu tun. Die Werte finden sich regelmäßig im Rechenschaftsbericht.

 

Gruß

Taxadvisor

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Akaman
vor einer Stunde schrieb tomwaits:

Irgendwie muss der Fonds doch seine Meldung von 2,22€/Stück zu versteuernder Wertzuwachs i.w.S. abgeleitet haben?

Wo steht diese Rechnung?

Schau doch mal im Bundesanzeiger nach. Stichwort "Besteuerungsgrundlagen". Dazu deine WKN.

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Akaman

Bildschirmfoto 2018-04-16 um 14.53.38.png

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tomwaits
vor 26 Minuten schrieb Akaman:

Schau doch mal im Bundesanzeiger nach. Stichwort "Besteuerungsgrundlagen". Dazu deine WKN.

 

Danke Akaman. Dieses Dokument hatte ich schon meinem 1. Post zugefügt.

Es enthält leider keine Herleitung des ausschüttungsgleichen Ertrags pro Stück.

Ich werde mir dann einmal den Rechenschaftsbericht anschauen, wie von Taxadvisor vorgeschlagen.

 

By the way: Weiß jemand, wie die 2,08 € zu lesen sind, die lt. Dokument in den 2,22€ enthalten sind?

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Taxadvisor

Hast Du im betrieblichen Bereich mit der Zinsschranke (§ 4h EStG) zu kämpfen? Andernfalls kannst Du die Zahl ignorieren.

 

Gruß

Taxadvisor

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tomwaits
vor 16 Stunden schrieb Taxadvisor:

Hast Du im betrieblichen Bereich mit der Zinsschranke (§ 4h EStG) zu kämpfen? Andernfalls kannst Du die Zahl ignorieren.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke Taxadvisor, jetzt sehe ich klarer. Nein, mit der Zinsschranke habe ich nichts zu tun.

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