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Skilfing

Konkretes bAV Angebot in meinem Fall sinnvoll?

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Skilfing
· bearbeitet von Skilfing

Hallo zusammen, 

 

ich überlege ob bei mir weiterhin eine Investition in meine bAV Sinn ergibt. Details zu meiner aktuellen Situation habe ich dem Template entsprechend unten ausgefüllt. 

Dazu sind die bAV Konditionen denke ich sehr wichtig, deshalb hole ich hier etwas aus:

 

Ich kann jedes Jahr wählen einen Prozentsatz meines Urlaubs- und oder Weihnachtsgeld umzuwandeln. Das sind bei meinem aktuellen Gehalt max. 8900 brutto pro Jahr. Der AG legt 33% obendrauf. Durch mehrere Jahre 100% Invest Urlaub/Weihnachtsgeld habe ich aktuell eine bAV Zusage über 985€ monatlich. Die erhalte ich voll im Invaliditätsfall, 60% davon als Hinterbliebenen-Rente + 15% prozent je nicht volljährigem Kind als Waisenrente im Todesfall, ansonsten Auszahlung lebenslang ab 63.

Es ergeben sich je 1000€ brutto folgende monatlichen brutto Rentenzusagen (bei meiner Variante mit Hinterbliebenen-Schutz):

 

31     24.77 € 
32     23.52 € 
33     22.33 € 
34     21.21 € 
35     20.14 € 
36     19.14 € 
37     18.18 € 
38     17.28 € 
39     16.42 € 
40     15.61 € 
41     14.84 € 
42     14.12 € 
43     13.42 € 
44     12.77 € 
45     12.15 € 
46     11.57 € 
47     11.01 € 
48     10.48 € 
49     9.98 € 
50     9.49 € 
51     9.04 € 
52     8.61 € 
53     8.20 € 
54     7.82 € 
55     7.45 € 
56     7.11 € 
57     6.78 € 
58     6.47 € 
59     6.17 € 
60     5.90 € 
61     5.63 € 
62     5.31 € 
 

Mit meiner aktuellen Lebenserwartung von 83 und damit 21 Jahren Rentenbezug hatte ich mal eine netto Rendite von grob 4%pa ausgerechnet, wenn man von ca 40% Sozialabgaben und Steuern auf die Rente ausgeht. Für mein Verständnis eine überdurchschnittliche Rendite die zu 100% nicht von Marktentwicklungen etc abhängig und damit "sicher" ist. Zusätzlich dient die bAV bei mir als zentraler Baustein wenn ich selbst invalde / BU werde (dann wird die komplette Rente sofort bis ans Lebensende bezahlt) und wenn ich sterbe (75% der Rente werden an meine Frau gezahlt). Dadurch spare ich mir eigene BU- und Lebensversicherung. Die bAV ist an das Unternehmen gekoppelt, das heißt ich werde die Zusage nicht weiter erhöhen können, nachdem ich den AG wechsele. Bisherige Zusagen bleiben aber natürlich erhalten. 

 

Folgende Themen beschäftigen mich und ich würde mich sehr über Input freuen:

a) In diversen Finanzdiskussion liest man sehr oft, dass sich bAV fast nie lohnt und es wird stark davon abgeraten. Muss man auch in meinem konkreten Fall davon abraten oder pofitiere ich hier von einem (marktunüblich?) gutem Angebot? [ist ein Altvertrag mit Konditionen aus 1995]

b) Ich habe kürzlich gelernt, dass die bAV Umwandlungen nur bis zu zu einem definierten Jahresbetrag Steuer- und SV-frei sind. SV-frei spielt glaube ich bei mir keine Rolle weil ich weiterhin über der BBG bleibe, aber steuerfrei wäre gut. Folglich müsste ich in 2018 darauf achten 6240€ bei der Umwandlung nicht zu überschreiten, ist das korrekt? Wie genau berechnen sich die 6240: netto-Gehalt, das ich bekommen hätte? Brutto-Gehalt das ich bekommen hätte? Brutto-Gehalt plus 33% AG Zuschuss, den ich tatsächlich umwandle? Was passiert, wenn ich 2017 über dieser Grenze war oder 2018 über die Grenze komme? Oder ist diese bAV derart rentabel, dass ich gar nicht auf die steuerfrei Grenze achten sollte?

c) Mein ursprünglicher Plan war, die bAV auf 1500 bis 2000€ Zusage pro Monat auszubauen. Dann wäre Tod und Invalidität vernünftig abgesichert (zumal bei Invalidität noch eine AG gezahlte Versicherung greift, die mir zusätzlich 20% meines letzten Brutto-Einkommens garantiert). Danach würde ich eher in ein ETF Modell wechseln (siehe 3.4 unten), welches mir mehr Flexibilität bietet, wenn ich zb schon mit 55 in den Ruhestand gehen wollen würde. Ist das vernünftig?

 

Danke und viele Grüße

 

Skilfing

 

 

2. Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt

- 31 / verheiratet / 1 Kind / geplanter Renteneintritt spätestens mit 62 also 2050, wenn es die finanzielle Situation zulässt eher

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig

- Angestellter / 100.000€ / 500€

2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt

- was übrig bleibt wird gespart

2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten

- Bei meinem langfristigen Anlagehorizont kann ich gut mit Verlusten umgehen, in Summe will ich aber eine vernünftige Asset Allocation; ich mag die bAV, weil ich sie als einen "sicheren" Teil in meine Allocation einfließen lassen kann

2.5 bisherige Risikovorsorge

- Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Kinderunfall, Hausrat, Zahnzusatz

- Risiko Lebensversicherung und Invalditätsschutz für mich durch bAV (siehe Text oben)

2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner)

- Frau ist nicht abgesichert, Kind hat Kinderunfallversicherung auf 150.000 mit 500% Progression

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

- bin in diesem Forum eingelesen, habe ein ETF Konzept (welches ich aktuell nicht bespare, siehe Text oben)

 

3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche

 

3.1 Gesetzliche Rente

- lt. letzter Bescheinigung 2100€ bei Renteneintritt

3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel

- nein

3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ?

- ja, siehe Text oben

3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben)

- aktuell nur Notgroschen (ca. 20.000) vorhanden, komplettes Eigenkapital ist in kürzlich erworbenes Haus geflossen

- mittelfristig ist der Aufbau eines ETF Portfolios geplant: 50% FTSE Dev World, 30% FTSE EM, 20% EMU Small Cap - vorher werden aber die Schulden priorisiert

 

4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele)

 

4.1 aktuelle Sparleistungen

- 500€ bleiben übrig, nachdem 1000€/Monat getilgt werden --> das muss sich aber noch einpendeln, da wir erst wenige Monate im eigenen Haus wohnen

4.2 Schulden

- 409.000€ Darlehen Haus, 1,47% fix auf weitere 14 Jahre; wird in 14 Jahren komplett getilgt sein. 

4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung)

- Erhaltungsaufwendungen Haus (insb. Erneuerung Gas-Zentralheizung --> max 15.000), sonst keine

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Skilfing

Hallo zusammen, 

 

ich möchte die Chance nutzen meine Fragen anders zu formulieren und auf das Wesentliche zu konzentrieren. 

 

a) Habe ich bei der Berechnung der Netto-Rendite der bAV einen Fehler gemacht?

b) Wie genau funktioniert der steuerfrei betrag von 6240€ bei der bAV Entgeltumwandlung?

 

zu a)

 

Konkrete Annahmen:

  • Rente ab 63, Lebenserwartung 84, also 21 Jahre Rentenbezug
  • Brutto --> Netto-Faktor heute und in 2050 mit ca 60% (Ekst und Sozialabgaben) angemommen, bin mit meiner Frau gemeinsam veranalgt die keinen Verdienst hat

Analyse für das Alter 31:

  • je 1000€ brutto Beitrag in die BAV erhalte ich ab dem Jahr 63 eine moantliche brutto Rente von 24,77€
  • für die 1000€ brutto Umwandlung muss ich nur 627€ netto investieren (ich spare ca 20% Steuern und der AG steuert 33% bei: 627 * 1.2 * 1.3 = 1000); Sozialabgaben spare ich nicht da ich vor und nach der Umwandlung über der BBG bleibe
  • die 24,77€ brutto Rente führen zu 14,86€ netto Rente (20% Steuern, 20% Sozialabgaben)

Mit diesen Angaben füttere ich einen Rentenrechner (https://www.zinsen-berechnen.de/rentenversicherung.php): Einmalzahlung 627€, Wartezeit 32 Jahre, Rente 14,86€, Rentenzahlungsdauer 21 Jahre.

Als Ergebnis erhalte ich eine netto Rendite von 4,38%pa. 

Natürlich basiert das alles auf meinen Annahmen, aber ist das einigermaßen fundiert oder seht ihr hier grobe Fehler?

 

zu b)

 

Die Rechnung unter a) geht davon aus, dass ich die bAV Umwandlung steuerfrei durchführen darf. Tatsächlich muss ich hier aber wohl den Freibetrag von 6240€ jährlich betrachten. 

Meine Frage ist jetzt, wie ich genau errechen kann, welchen Betrag ich steuerfrei umwandeln darf. Hier meine Gedanken:

  • Die 6240€ beziehen sich auf den Betrag, den ich netto erhalten hätte wenn ich nicht umwandeln würde. Das sind in der Rechnung von a) 627€ pro 1000€ invest in die bAV.
  • Die 6240€ beziehen sich auf den Betrag, den ich brutto erhalten hätte wenn ich umwandeln würde. Das sind in der Rechnung von a) 627*1,2 also 752€ pro 1000€ invest in die bAV. 
  • Die 6240€ beziehen sich auf den Betrag, der tatsächlich in die bAV eingezaht wird (inkl. 33% Förderung vom AG). Das sind in der Rechnung von a) 627*1,2*1,3 also 1000€ pro 1000€ invest in die bAV. 

Welche der 3 Aussagen ist richtig?

Wenn ich die Freibetrags-Grenze überschreite wird nur der Betrag versteuert, der über die 6240€ in die bAV investiert wird? Oder wird erstmal alles versteuert und ich muss den Freibeitrag über meine Steuererklärung geltend machen?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Skilfing

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tyr
· bearbeitet von tyr

Du bist heute 31. Wenn du wie beabsichtigt in 32 Jahren in Rente gehst kann ich mir gut vorstellen, dass sich der Kapitalmarkt bis dahin mehrfach in verschiedene Richtungen entwickelt hat, neue Steuern- und Abgabensätze für unterschiedliche Sparformen durch Regierungen erlassen wurden und es vielleicht mal wieder einen Währungswechsel mit einer anderen Geldpolitik gibt, die dann größeren Einfluss auf Zinsanlagen hat.

 

Was willst du also so genau über 30+ Jahre ausrechnen? Niemand kennt heute sicher die Besteuerung und zwischenzeitliche Entwicklung von irgendwelchen Altersvorsorgeanlagen in 32 Jahren.

 

Was man aber heute kennt: die heutige Situation der Anlage deiner Sparbeiträge in einem Altersvorsorgeprodukt. Die heutige Steuersituation. Die vertragliche Situation, wie lange du ggf. über Arbeitgeberwechsel hinweg in eine Betriebsrente einzahlen kannst und was dann passiert, wenn du den Arbeitgeber wechselt oder dich sogar selbständig machst. Du kannst zudem in Erfahrung bringen, wie dein Geld angelegt wird und ob das zu deinem Bedarf passt. Das bringt m. E. alles mehr als über ganz konkrete Steuer- und Renditeannahmen, die in 30+ Jahren eintreffen sollen zu spekulieren. Zudem halte ich es für wahrscheinlich, dass zwischendurch sich dein Leben und damit die finanziellen Gegebenheiten darin mehrfach ändern werden. Wozu also so harte theoretische Annahmen über zukünftige Entwicklungen treffen, die alle langfristig unsicher sind?

 

In deinem konkreten Fall würde ich zudem eher die Schulden so schnell es geht abzahlen und erst danach wieder über irgendwelche Altersvorsorgesparverträge nachdenken. Gesparte Kreditzinsen hast du sicher, Erträge aus Altersvorsorgesparleistungen sind langfristig sehr unsicher und müssen zudem üblicherweise noch versteuert werden.

 

Zudem will dein Kind ggf. noch nachdem es erwachsen ist eine Ausbildung bezahlt bekommen. Das ist dann wenn hoffentlich die Ehe hält (siehe statistische Scheidungsquoten) die Zeit, in der du zusätzliche Altersvorsorge aufbauen könntest.

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Nachdenklich
vor 2 Stunden schrieb tyr:

In deinem konkreten Fall würde ich zudem eher die Schulden so schnell es geht abzahlen und erst danach wieder über irgendwelche Altersvorsorgesparverträge nachdenken.

Wer hier Fragen stellt, muß (leider?) damit rechnen, daß er Ratschläge auch zu Aspekten seiner Finanzplanung bekommt, die er gar nicht zur Diskussion gestellt hat.

So auch hier. Oft sind das allerdings Einzelmeinungen über deren Sinnhaftigkeit man streiten kann.

 

Bei einer Immobilienfinanzierung, die eine Zinsfestschreibung von 1,47 % bis zur vollständigen Tilgung hat, würde ich jede Geldanlage die einen Ertrag von mehr als 1,5 % nach Kosten und Steuern erwarten läßt, einer vorzeitigen Tilgung vorziehen. Ich stimme dem Kommentator also ausdrücklich nicht zu und erwähne das hier nur, damit nicht der Eindruck entsteht, daß der obige Kommentar einheitliche Forenmeinung sei. Wessen Meinung Dir sinnvoller erscheint, das wirst Du schon selbst herausfinden. 

 

Die Rentabilitätsberechnung zu Deiner bAV kann ich jetzt allerdings nicht nachvollziehen. (Deswegen hast Du auf den ersten Beitrag wahrscheinlich auch keine Antwort bekommen.)

 

Ein ETF-Portfolio wie im ersten Beitrag angedacht, hat aber über einen längeren Zeitraum gesehen einen Erwartungswert für die Rendite, der auch nach Kosten und Steuern bei mehr als 1,5 % liegt. Damit würde ich mit zusätzlichen Mitteln, die über die ohnehin vorgesehene Tilgung (die ja wohl innerhalb von 15 Jahren zur vollständigen Ablösung der Schulden führt) eher ein ETF-Portfolio besparen, als daß ich die niedrig zu verzinsenden Schulden auf das Haus vorzeitig ablösen würde..

Dies ist jetzt aber nur eine Reaktion auf den oben zitierten Kommentar, der Dir eine vorzeitige Tilgung der Immobilienschulden nahelegt, die Frage, ob sich Deine bAV für Dich rentiert, ist damit (leider!) nicht beantwortet.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr

 

vor 1 Stunde schrieb Nachdenklich:

Damit würde ich mit zusätzlichen Mitteln, die über die ohnehin vorgesehene Tilgung (die ja wohl innerhalb von 15 Jahren zur vollständigen Ablösung der Schulden führt) eher ein ETF-Portfolio besparen, als daß ich die niedrig zu verzinsenden Schulden auf das Haus vorzeitig ablösen würde..

 

Eine Einzelmeinung, über deren Sinn man streiten kann.

 

Allgemeine Empfehlung ist, zuerst Schulden zu tilgen und solange keine riskanten Geldanlagen parallel zu halten. Grund: eine Rendite riskanter Geldanlagen nach Kosten, nach Anlegerschwächen und nach Steuern oberhalb des Kreditzinses ist unsicher, dagegen sind gesparte Zinsen durch eine schnellere Kreditabzahlung z. B. mittels Sondertilgung planbar, sicher und steuerfrei.


Und nein @Nachdenklich, ich diskutiere nicht mehr mit dir direkt. Die Gründe gibt's per PM, das hat hier nichts zu suchen. Den Kleinkrieg kannst du mit dir selber führen.

 

Mein Beitrag soll nur @Skilfinghelfen, eine andere Sichtweise zu bekommen. Von deinem Vorschlag, als junger Familienvater auf Kredit gehebelt https://de.wikipedia.org/wiki/Leverage-Effekt mit riskanten Geldanlagen zu spekulieren kann man nur abraten.

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Skilfing
· bearbeitet von Skilfing

Danke für die ersten Rückmeldungen. Diskussionen sind für mich durchaus ok und ein gutes Forum hält sicher auch verschiedene Meinungen zu einem Thema aus. 

 

Mir ist durchaus bewusst, dass eine exakte Kalkulation der netto Rendite der bAV in 31 Jahren nur mit Vorsicht zu geniesen ist. Aus dem Grund habe ich auch einige Annahmen formuliert, die natürlich nicht genau so eintreffen müssen und die Rendite deutlich verändern können. Wegen dieser ganzen "Unsicherheiten" jetzt aber die bAV kategorisch komplett zur Seite zu schieben halte ich für den falschen Weg. Es ist eine reale Option, die mir anhand meiner Berechnung eine attraktive netto Rendite "garantiert". Die Option in genau diese bAV einzuzahlen werde ich sicher nicht ewig haben, da sie an meinen aktuellen AG geknüpft ist und bei Wechsel nicht weiter bespart werden kann. Wie gesagt handelt es sich um einen Altvertrag mit Konditionen von 1995, so dass es mir unwahrscheinlich scheint, ähnlich gute Konditionen bei einem anderen AG zu finden. Deshalb ist das Thema jetzt für mich aktuell. 

 

bAv ist für mich keine Alternative zur Tilgung meines Darlehens. Das Darlehen wird in 14 Jahren voll getilgt sein. Es geht nur darum, darüber hinaus übriges Geld sinnvoll anzulegen.

 

Eine Anmerkung noch: die bAV Investition wurde hier zum Teil als Spekulation bezeichnet. Da meine bAV zu einer unverfallbaren Direktzusage (für x€ Einmalzahlung bekomme ich y€ monatlich Rente - ohne wenn und aber) führt, erschließt sich mir das nicht ganz. Natürlich können sich Gesetzgebungen ändern und Inflaton / Währungsreformen sind immer eine Möglichkeit, trotzdem würde ich die bAV (auch mit dem Horizont 30 Jahre) eher als RK1 Investition sehen. Ist das nicht vertretbar?

 

Ansonsten würde ich mich weiterhin über Input zu a) und b) in meinem zweiten Post in diesem Thread freuen.

 

Skilfing

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vanity
vor 7 Stunden schrieb Skilfing:
  • Die 6240€ beziehen sich auf den Betrag, der tatsächlich in die bAV eingezaht wird (inkl. 33% Förderung vom AG). Das sind in der Rechnung von a) 627*1,2*1,3 also 1000€ pro 1000€ invest in die bAV. 

Welche der 3 Aussagen ist richtig?

Diese. 

 

vor 7 Stunden schrieb Skilfing:

Wenn ich die Freibetrags-Grenze überschreite wird nur der Betrag versteuert, der über die 6240€ in die bAV investiert wird? Oder wird erstmal alles versteuert und ich muss den Freibeitrag über meine Steuererklärung geltend machen?

 

Das was über den Freibetrag hinausgeht und nur das, wird nicht von der Steuer freigestellt, also "ganz normal" als Einkommen versteuert. Unterhalb und bis zum Freibetrag wird dein AG das durch die bAV verminderte steuerliche  Einkommen bei der Lohnsteuer berücksichtigen.

 

vor 7 Stunden schrieb Skilfing:

Als Ergebnis erhalte ich eine netto Rendite von 4,38%pa. 

Natürlich basiert das alles auf meinen Annahmen, aber ist das einigermaßen fundiert oder seht ihr hier grobe Fehler?

Einigermaßen fundiert und keinen groben Schnitzer. Auch wenn wir keine 30 Jahre in die Zukunft gucken können, ist es erlaubt eine Abschätzung mit den derzeit bekannten Parametern vorzunehmen, wenn man sich der Unschärfe der Schlussfolgerungen bewusst ist.

 

Grundsätzlich erscheint dieses Angebot interessant. Ich würde es als risikoarm, aber inflexibel einschätzen - was es mit umgekehrtem Vorzeichen in die Kategorie der Darlehenstilgung bringt. Also kein Grund, vom Aufbau einer bAV wegen Darlehensverpflichtigungen abzusehen (sofern noch was zum Leben übrigbleibt) - ist im Prinzip dieselbe Risikoklasse. Darüberhinaus sind die Konditionen dieser bAV, so wie ich sie auffasse, durchaus gut. Selbst ohne den steuerlichen Vorteil in der Aufbauphase ist die Rendite ansehnlich und dabei sind die Nebenleistungen noch nicht berücksichtigt (was würde eine vergleichbare BU kosten, was eine Todesfallabsicherung für die Familie?).

 

Wenn man sich bei seinen Planungen nur auf die Wechselfälle des Lebens (Jobverlust, Scheidung, Meteoriteneinschlag) kapriziert, wird man nicht weit kommen.

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Bolanger

Hallo,

 

der TE hat sich doch eigentlich seine Antwort schon längst gegeben: "die bAV ist zentraler Bestandteil meiner BU". Zusätzlich scheinen die Konditionen nicht schlecht zu sein und er scheint sich mit einer bAV auch wohl zu fühlen. Also ran an den Speck. Niemand kann vorhersagen, was sich in den nächsten 30 Jahren tut. Die Entscheidung für diese bAV kann goldrichtig sein, sie kann aber auch daneben gehen. 

 

Beim Rumrechnen möchte ich noch zu bedenken geben, dass sich bei Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze die Ansprüche in der gesetzlichen Rente entsprechend verringern, was man korrekterweise gegen die zusätzlichen Rentenzahlungen aus der BAV gegenrechnen müsste. Und ich persönlich bin eher skeptisch bei der Annahme, dass man heute einen höheren Steuersatz spart als das, was man in der Auszahlungsphase zahlen muss. Das wird häufig als so dargestellt, trifft allerdings nicht immer zu. Zum einen kennt keiner die Steuersätze in 30 Jahren. Zum anderen "profitieren" viele Jüngere von geringeren Steuersätzen, weil sie zu Anfang ihrer Karriere gar kein soooo hohes Gehalt haben, ggf. Steuernachlässe für Kinder bekommen oder anderes absetzen können. Im Laufe des Berufslebens steigt dann (hoffentlich) das Gehalt, die Kinderfreibeträge fallen weg, ggf. erwirbt man noch eine vermietete Immobilie, deren Erträge dann in der Rente ebenfalls mit dem vollen Steuersatz versteuert werden müssen und ich wüsnche auch jedem, dass er mit welcher Anlageform auch immer es schafft, auch in der Rente ein annähernd gleiches Einkommen wie zum Ende des Berufslebens zu bekommen. Da ist dann nichts mehr mit Steuererspranis. Es gibt dann lediglich noch den Stundungseffekt.

 

 

 

     

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Skilfing
· bearbeitet von Skilfing

Danke @vanity, Deine Klarheit mir sehr geholfen! Dein Argument, dass die bAV unflexibel ist bleibt natürlich bestehen und muss berücksichtigt werden. 

 

@Bolanger meine Aussage, dass die bAV für mich wichtig ist bezog sich insbesondere auf den Fall der Berufsunfähgkeit und meines Todes. Das allein wäre aber kein Grund die bAV über den Absicherungscharakter hinaus als vermögensbildende Maßnahme zu nutzen - genau darum ging es aber in meinen Überlegungen inkl. Renditerechnung.

Zu Deinen Anmerkungen bzgl. Berechnung: ich bin über der BBG und verliere also keine Ansprüche auf gesetzliche Rente. Ich habe auch bewusst keinen niedrigeren Steuersatz im Alter 63 angenommen, sondern mit gleichbleibenden Abgaben gerechnet. Ich denke das ist eine sehr konservative Annahme, aber mir ging es bewusst nicht darum die bAV schönzurechnen sondern sie möglichst nüchtern zu betrachten. Wenn es dazu weitere Überlegungen gibt, lasse ich die gerne mit einfliesen - genau deswegen habe ich hier nach Meinungen / Input gefragt. Danke! 

 

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