Da gibt es nichts zu interpretieren und es spielt auch keine Rolle, was man gehört hat.   Der §19 VVG ist in zusammengerafter Kurzfassung unmissverständlich: Die Gefahrumstände angeben, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind und nach denen er in Textform gefragt hat.   Ein "ich überleg mir mal, ob ich das angebe oder nicht" findet sich im 19 VVG genauso wenig statt, wie eine Differenzierung von V oder G Diagnosen. Letzteres spielt auch gar keine Rolle, da der