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SApitz

Verluste geltend machen bei Faktor-Zertifikat?

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SApitz

Hallo!

 

Kann man bei Verlusten mit Faktor Zertifikaten diese gegen seine Gewinne verrechnen lassen? (Verlustbescheinigung)

Meine Bank sagt nein, jetzt wollte ich mal die Experten fragen.

 

Danke

 

Stephan

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reckoner

Hallo,

 

natürlich geht das.

Aber was hat die Bank mit der Verlustbescheinigung zu tun (außer dass sie diese ggf. erstellt)? [ich vermute irgendein Missverständnis, daher die Frage]

 

Stefan

 

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SApitz

Meine Bank sagte mit folgendes:

 

Bei den sogenannten Faktor- Zertifikaten mit Hebel  die Sie ins Depot kaufen, kann ein eventuellen  Verlust nicht geltend gemacht werden. Dies wird zur Zeit wohl  nicht anerkannt gemäß eines Bafin Schreibens. Somit sind diese auch nicht in unserer Steuerbescheinigung aufgeführt. 

 

Bevor ich nun einen Steuerberater aufsuchen wollte ich mich hier schlau machen. 

Danke

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Taxadvisor

Wahrscheinlich verfallen diese Faktorzertifikate bei Fälligkeit zu Null. Die Bank darf daher den Verlust aufgrund der Erlasslage nicht berücksichtigen. Dies muss dann über die Veranlagung mit der Erträgnisaufstellung und den relevanten Abrechnungsbelegen passieren. Ein Kollege, der sich mit KAP auskennt, sollte das hinbekommen. Die BFH-Rechtsprechung sollte auch auf diese Fälle übertragbar sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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SApitz

Die Zertifikate verfallen ja nicht, die haben kein Fälligkeitsdatum. 

 

Hier ein Beispielzertifikat was ich besitze: CZ0VVR

 

Werd ich also einen Steuerberater hinzuziehen müssen. 

 

Danke

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Taxadvisor

Sind die Zertifikate noch im Bestand (und könnten sich somit im Wert erholen)? Oder hast Du die Zertifikate "verkauft" und keine Gutschrift erhalten bzw. nur aufgrund der Reduzierung der üblichen Provision der Bank noch einige Cent gutgeschrieben bekommen?

 

Gruß

Taxadvisor

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SApitz

Noch sind sie im Bestand, habe da aber wenig Hoffnung auf Erholung und da ich gute Gewinne gemacht habe dieses Jahr würde ich die Verkaufen wenn ich dadurch Steuern sparen könnte. 

Also gezahlte Kapitalertragssteuer wieder bekommen würde. 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

wenn du unterm Strich mit einem positiven Ertrag verkaufen kannst (also nach Spesen), dann kann der Verlust auch steuerlich berücksichtigt werden (imho muss das die Bank sogar tun).

 

Wenn der Wert hingegen geringer als die Spesen ist liegt die von Taxadvisor angesprochene Problematik vor. Musst du selber wissen ob du - im schlimmsten Fall - gegen das Finanzamt vor Gericht ziehen willst.

 

Eine alternative Möglichkeit wäre einen günstigeren Handelsplatz zu suchen (Direkthandel - hast du wahrscheinlich schon selber gefunden), eine andere die Zertifikate zu einer Bank mit niedrigeren Gebühren zu übertragen (Onvista hat beispielsweise Festpreise). Und die Dritte wäre, noch weitere Zertifikate zu kaufen um dann insgesamt über den Spesen zu liegen (leider gibt es bei dem betreffenden Papier keine Briefkurse mehr, geht daher wohl in diesem Fall nicht).

Aber Vorsicht, bei allen drei Möglichkeiten hast du nur eine Chance, es muss vorher sicher sein wie hoch die Spesen sind und du musst wissen wie man rechnet.

 

Stefan

 

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beamter97
vor 17 Stunden schrieb reckoner:

wenn du unterm Strich mit einem positiven Ertrag verkaufen kannst (also nach Spesen), dann kann der Verlust auch steuerlich berücksichtigt werden (imho muss das die Bank sogar tun).

Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel (also einem Verkauf an einen fremden Dritten, an dem weder Banken noch Börsen beteiligt sind)  fallen keine Spesen an und du hast immer einen positiven Ertrag. Solange noch "letzte Börsenkurse", die die Bank für die Abrechnung benötigt, bekannt sind.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel (also einem Verkauf an einen fremden Dritten, an dem weder Banken noch Börsen beteiligt sind)  fallen keine Spesen an und du hast immer einen positiven Ertrag.

Ja, mag funktionieren.

Aber auch da das Risiko, dass es nicht so läuft wie gedacht (es gibt nur eine Chance). Keine Ahnung ob auch bei genau Null Euro der Verlust gebucht würde (steuerlich natürlich).

 

Stefan

 

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beamter97
vor 18 Stunden schrieb reckoner:

bei genau Null Euro

Verkaufserlös = Stückzahl x Kurs

NULL kann nur herauskommen, wenn einer der Faktoren NULL ist. Stückzahl ist immer ungleich NULL, Kurs ist auch immer größer als NULL, andernfalls würde an keiner Börse ein Kurs festgestellt werden.

Solange das Papier bei deinem depotführenden Broker noch mit einem Kurs angezeigt wird, wird das funktionieren. Die größere Gefahr besteht darin, dass der Broker das als Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel d.h. als Schenkung qualifiziert, z.B. weil Nachnamen gleich lauten, Verkäufer und Käufer die gleiche Adresse haben, also bei Überträgen in der Familie an Kind oder Ehepartner. Dann kann es eng werden mit dem Nachweis des tatsächlichen Willens bei diesem Rechtsgeschäft.

 

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bondholder
vor 5 Stunden schrieb beamter97:

Die größere Gefahr besteht darin, dass der Broker das als Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel d.h. als Schenkung qualifiziert, z.B. weil Nachnamen gleich lauten, Verkäufer und Käufer die gleiche Adresse haben, also bei Überträgen in der Familie an Kind oder Ehepartner. Dann kann es eng werden mit dem Nachweis des tatsächlichen Willens bei diesem Rechtsgeschäft.

Für derartige Wertpapiertransaktionen sucht man sich als Käufer bitte weder Eltern noch Kinder und auch keine Ehepartner aus.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

NULL kann nur herauskommen, wenn einer der Faktoren NULL ist. Stückzahl ist immer ungleich NULL, Kurs ist auch immer größer als NULL, andernfalls würde an keiner Börse ein Kurs festgestellt werden.

Eben, nur solange es einen Börsenkurs gibt. Und dann könnte man auch einfach dort verkaufen.

 

Ich hab' beispielsweise eine Aktie mit Null Euro Wert im Depot (658130), und ich muss da in meinen Exceltabellen auch immer tricksen (ich trage da immer 0,001 ein), sonst kommt eine Fehlermeldung (logarithmische Darstellung geht nicht mit Nullwerten). Keine Ahnung was die Software der Bank bei einem entsprechenden Depotübertrag machen würde (kann ich aber auch nicht testen, ist ein Altfall).

 

Stefan

 

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beamter97
Am 12.8.2018 um 23:23 schrieb reckoner:

Eben, nur solange es einen Börsenkurs gibt. Und dann könnte man auch einfach dort verkaufen.

Dann hast Du aber auch Spesen, die den Ertrag übersteigen können. Und schon wird der Verlust steuerlich nicht wirksam.

Also: Rechtzeitig, solange es noch Kurse gibt, spesenfrei verkaufen. Und der Verlust wird steuerlich anerkannt.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dann hast Du aber auch Spesen, die den Ertrag übersteigen können. Und schon wird der Verlust steuerlich nicht wirksam.

Natürlich. Darauf hatte ich weiter oben auch schon hingewiesen und sogar einen Tipp gegeben wie man das umgehen kann (erst nachkaufen, und dann die gesamte Position verkaufen).

 

Und mein Einwand war ausschließlich auf den Fall "kein Kurs" gerichtet.

Nicht das jemand meint man könnten dann einfach per Depotübertrag an einen Fremden verkaufen ,imho würde dann auch kein Verlust gebucht (aber ich weiß es auch nicht, wollte nur zur Vorsicht mahnen, wie gesagt hat man nur eine Chance und wenn die schief geht ...).

 

Stefan

 

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