Hallo,
ich habe ein Depot bei Interactive Brokers das in USD geführt wird und mit dem ich Aktien in USD handle. Nun bin ich dabei meine Steuererklärung zu machen und bin etwas ratlos, da gemäß diesem Artikel: http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/ am Tag des Kaufs ein Währungsgewinn entsteht, für dessen Berechnung ich den Anschaffungspreis der USD kennen müsste. Da ich aber mehrmals Euro in USD getauscht habe, weiß ich
Zufluss:
§ 11 EStG: Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Davon zu unterscheiden ist die Berechnung der Jahresfrist für ein privates Veräußerungsgeschäft. Das priv. Veräußerungsgeschäft liegt schon vor, wenn das obligatorische Geschäft abgeschlossen wurde, die Höhe des Gewinns dann feststeht. Insofern kann man speziell zum Jahreswechsel in einem Jahr das private Veräußerungsgeschäft tätigen, während der Zufluss er