Zufluss: § 11 EStG: Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.   Davon zu unterscheiden ist die Berechnung der Jahresfrist für ein privates Veräußerungsgeschäft. Das priv. Veräußerungsgeschäft liegt schon vor, wenn das obligatorische Geschäft abgeschlossen wurde, die Höhe des Gewinns dann feststeht. Insofern kann man speziell zum Jahreswechsel in einem Jahr das private Veräußerungsgeschäft tätigen, während der Zufluss er