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Besteuerung von Kryptowährungen

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Taxadvisor

Es gibt ein anhängiges Verfahren beim BFH zum Weiterverkauf von Tickets (für Fußballspiele). Vorinstanz ist das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg v. 02.03.2018 - 5 K 2508/17 ).

 

Das FG führt aus, dass bei Ticketbörsen ein Erfassungsdefizit besteht und somit eine Besteuerung verfassungswidrig wäre (Handel erfolgt anonymisiert über ausländische Plattformen). In der Urteilsbegründung werden auch Geschäfte mit Kryptowährungen als Beispiel genannt.

 

Wer Gewinne aus Kryptowährung in seiner Steuererklärung angegeben hat, sollte daher seinen Steuerbescheid mit Verweis auf das anhängige BFH-Verfahren offen halten.

 

Gruß Taxadvisor

 

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Nachbarschaft

Sehr interessant, Danke für die Info über dieses Verfahren.

 

In meinem Fall ist es so, dass ich meine Steuererklärung für 2017 (Gewinne aus Kryptowährungen aus dem Handel an Börsen sind vorhanden) noch nicht abgegeben habe.

Wenn sich in dem BFH-Verfahren nun herausstellt, dass diese Gewinne nicht besteuert werden, bedeutet das ja, dass ich diese Gewinne dann gar nicht angeben brauche, oder?

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Bassinus
vor 34 Minuten schrieb Nachbarschaft:

Sehr interessant, Danke für die Info über dieses Verfahren.

 

In meinem Fall ist es so, dass ich meine Steuererklärung für 2017 (Gewinne aus Kryptowährungen aus dem Handel an Börsen sind vorhanden) noch nicht abgegeben habe.

Wenn sich in dem BFH-Verfahren nun herausstellt, dass diese Gewinne nicht besteuert werden, bedeutet das ja, dass ich diese Gewinne dann gar nicht angeben brauche, oder?

Doch. Solang das BFH Verfahren nicht veröffentlicht wurde, gilt es nicht. Das heißt du hast die Gewinne aus Kryptowährungen bei privaten Veräußerungsgeschäften anzugeben. Gleichzeitig verweist du auf das anstehende Urteil und stellst einen Antrag auf AdV hinsichtlich der Besteuerungsbeträge für die Gewinne.

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Nachbarschaft

Hmm, daraus ergeben sich für mich direkt neue Fragen.

Bisher habe ich mit der Abgabe der Steuererklärung so lange wie möglich gewartet, da ich nicht veranlagungspflichtig war. Hatte ich auch für 2017 so vor und wollte diese Erklärung dann Ende 2021 abgeben.

 

1. Wie lange dauert es (grob geschätzt) normalerweise, bis so ein BFH-Verfahren veröffentlicht wird? 

2. Kann ich für die Steuererklärung 2017 auch einfach bis 2021 warten? Oder bin ich durch die privaten Veräußerungsgeschäfte von Kryptowährungen automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung (spätestes Abgabedatum 31.05.2018) verpflichtet?

    2a. Falls ich pflichtig bin: Erst ab einem Gewinn von 410€, ab der Freigrenze von 600€ oder grundsätzlich immer, egal wie hoch der Gewinn ist?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das FG führt aus, dass bei Ticketbörsen ein Erfassungsdefizit besteht und somit eine Besteuerung verfassungswidrig wäre (Handel erfolgt anonymisiert über ausländische Plattformen).

Heißt das jetzt, dass ich auch meine Gewinne aus meinem anonymen(!) Drogenhandel nicht mehr versteuern muss? Seltsame Auffassung die das Gericht da hat.

 

Stefan

 

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