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Mozes

PKV um Geld zu sparen

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localhost
Am 11/8/2018 um 21:10 schrieb Mozes:

Als Tarif habe ich einen der DKV ins Auge gefasst, eigentlich mit Rund um Top-Leistungen und Bausteinen, jedoch mit einer SB von 800€.

Warum die SB? Ich will darauf setzen meine Versicherung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen und die 800€ SB senken den monatlichen Beitrag auf der Arbeitnehmerseite um 60,00€.

 

Top Leistungen und SB hört sich etwas widersprüchlich an.

 

1. Angenommen, du wechselst später zurück in die GKV, so sind Alterrückstellungen verschenktes Geld (Ich denke mal, man bekommt die nicht ausgezahlt beim Verlassen?).

2. Unterhalb von 350€ p.M. verschenkst du AG Anteil.

 

Du brauchst einen Tarif, der den AG verarscht: Überhöhte monatliche Kosten, dafür diese wieder rückvergüten ("Leistungsfreiheit"). Altersrückstellungen willst du dann auch nicht. Wenn du so einen Tarif findest, sag Bescheid. :D

PKV wollen Geld verdienen, auf solche Konstrukte haben die keine Lust.

 

Ich hatte das ganze auch überlegt, habe es aber verworfen, da eine Intransparenz über die Tarife herrscht, bzw. ich auf den ersten Blick keine passenden Tarife gefunden hatte.

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Peter Wolnitza
vor 9 Stunden schrieb localhost:

 

Top Leistungen und SB hört sich etwas widersprüchlich an.

 

1. Angenommen, du wechselst später zurück in die GKV, so sind Alterrückstellungen verschenktes Geld (Ich denke mal, man bekommt die nicht ausgezahlt beim Verlassen?).

2. Unterhalb von 350€ p.M. verschenkst du AG Anteil.

 

Du brauchst einen Tarif, der den AG verarscht: Überhöhte monatliche Kosten, dafür diese wieder rückvergüten ("Leistungsfreiheit"). Altersrückstellungen willst du dann auch nicht. Wenn du so einen Tarif findest, sag Bescheid. :D

PKV wollen Geld verdienen, auf solche Konstrukte haben die keine Lust.

 

Ich hatte das ganze auch überlegt, habe es aber verworfen, da eine Intransparenz über die Tarife herrscht, bzw. ich auf den ersten Blick keine passenden Tarife gefunden hatte.

SB und guter Tarif ist normalerweise kein Widerspruch. DKV und guter Tarif dagegen schon eher.
Die AR werden beim Verlassen des Kollektives in selbiges übertragen oder man wandelt in Zusatzversicherungen um und die AR werden dahin portiert.
Geht aber meistens nur, wenn Gesundheit ok, oder Versicherer in seinen Vertragsbedingungen diese Wechselmöglichkeit schriftlich verankert hat (= u.a. ein Kriterium für einen guten Tarif)
Wenn dann der Versicherer in seinen Bedingungen auch noch auf das Kündigungsrecht für die Zusatzversicherung verzichtet, hast Du einen - an dieser Stelle - richtig guten Tarif gefunden.


Die angesprochenen Tarife gibt es. (Stichwort: Garantierte Beitragsrückerstattung)

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Mozes
· bearbeitet von Mozes
Am 9.11.2018 um 18:11 schrieb mark89:

Ich würde mal vermuten, dass auf dem Langzeitkonto kein Betrag landet, sondern Zeit. Diese dürfte dann bei Einlösung in 25 Jahren auch zu dem dann vorhandenen Stundensatz verrechnet werden. Alles andere wäre natürlich relativ unsinnig und uninteressant, das stimmt.

Nein das stimmt nicht ganz, darauf landet tatsächlich ein Bruttobetrag! Es lohnt sich für meinen Zweck also nicht zu horten, sondern quasi unmittelbar vor Austrittswunsch anzusparen und ein Jahr später wieder auszuzahlen. 

 

Erstmal vielen Dank allen für das umfangreiche Feedback! 

 

Ich entnehme daraus allerdings größtenteils das mein "Plan" durchaus funktionieren kann, wenn keine Gesetzesänderung kommt die mich in der PKV einsperrt. Das halte ich für relativ abwegig, ich vermute da wird eher eine Option kommen mit der man sich noch einmalig entscheiden darf.

 

Was oft angesprochen wurde: Klar kann ich nicht damit kalkuliern die nächsten 27 Jahre im selben Unternehmen zu bleiben. Wenn ich allerdings gegangen werden würde, dann wäre ich sehr wahrscheinlich wieder unter der Versicherungspflichtgrenze! Insofern sehe ich hier ebenfalls kein Problem.

 

Danke Euch! 

 

 

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Luto

Als seit 10 Jahren in der PKV Versicherter, der damals als selbstständiger Single den Schritt zur PKV gemacht hat, rate ich von einem Wechsel in die PKV ab. Stattdessen würde ich in der GKV bleiben und eine PKV-Zusatzversicherung abschließen.

 

Begründung: auch ich war wie gesagt Single und noch jung als ich in die PKV eingetreten bin. Inzwischen bin ich älter, habe Frau und Kinder und ärgere mich maßlos über die jährlich steigenden Beiträge. Dabei gab es Jahre mit 25% Steigerung, derzeit sind es ca. 10% pro Jahr. All das hat man in der GKV nicht. Familienversicherung ist auch was schönes, was es in der PKV nicht gibt, d.h. meine Kinder sind privat versichert (ca. 150 Euro pro Monat), meine arbeitende Frau bleibt in der GKV.

 

Als Selbstständiger fehlen einem natürlich auch die 50% AG-Zuschuss, d.h. der ganze Spaß wird irgendwann richtig teuer. Und als Selbstständiger komme ich aus der Nummer nicht mehr raus. Dazu müsste ich wieder in für ein halbes Jahr in ein Angestelltenverhältnis wechseln, was utopisch ist (und ich nicht will).

 

Von daher will der Schritt in die PKV -ich denke auch als Angestellter- sehr gut überlegt sein!

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7rabbits

Dem kann ich nur zustimmen, bei mir ist das identisch.

 

Ich bin 2002 wegen dem Schritt in die Selbstständigkeit in die PKV eingetreten, der Makler hat mir damals die DKV empfohlen.

Dann 2007 bin ich von der DKV zur central gewechselt.

 

Ich habe zwar nicht verfolgt wie sich mein Beitrag bei der DKV entwickelt hätte, aber bei der central ging es dann richtig los.

Die Beiträge wurden massiv erhöht, die Selbstbeteiligung wurde immer weiter erhöht, inzwischen glaube ich auf 900€ im Jahr, die Beitragsrückerstattungen wurden komplett gestrichen, was mich besonders ärgert, weil ich so gut wie nie krank war und nie Rechnungen bei der central eingereicht habe.

 

Die Kinder sind gesetzlich über meine Frau versichert, da ich aber meistens knapp über diese Grenze komme zahle ich pro Kind noch ca 170€ / Monat an die AOK.

 

Ich überlege auch immer mal wieder wie ich aus der Nummer wieder rauskomme, habe aber bisher keinen für mich praktikablen Weg gefunden.

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smarttrader

Als Selbstständiger kann man doch auch in der GKV bleiben. 3 Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein. 

 

Ich muss ehrlich sagen, das allein die Familienversicherung Gold wert ist. Und wenn denn beim Arzt doch mal was anfällt, kann man immer noch diese Behandlung selbst zahlen. 

 

Aber mehr als Zahnarzt und Orthopädie/Osteopathie ist mir nix bekannt, was wir mal Privat gezahlt haben. 

 

Und ab 55 wird es extrem schwer in die GKV zurück zu kommen. Und ab wann wird man viel mehr krank? Braucht mehr Arztleistungen? Und hat meist weniger Geld? Und hohe PKV Beiträge? Im Alter. 

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Am ‎12‎.‎11‎.‎2018 um 02:58 schrieb 7rabbits:

Dem kann ich nur zustimmen, bei mir ist das identisch.

 

Ich bin 2002 wegen dem Schritt in die Selbstständigkeit in die PKV eingetreten, der Makler hat mir damals die DKV empfohlen.

Dann 2007 bin ich von der DKV zur central gewechselt.

 

Ich habe zwar nicht verfolgt wie sich mein Beitrag bei der DKV entwickelt hätte, aber bei der central ging es dann richtig los.

Die Beiträge wurden massiv erhöht, die Selbstbeteiligung wurde immer weiter erhöht, inzwischen glaube ich auf 900€ im Jahr, die Beitragsrückerstattungen wurden komplett gestrichen, was mich besonders ärgert, weil ich so gut wie nie krank war und nie Rechnungen bei der central eingereicht habe.

 

Die Kinder sind gesetzlich über meine Frau versichert, da ich aber meistens knapp über diese Grenze komme zahle ich pro Kind noch ca 170€ / Monat an die AOK.

 

Ich überlege auch immer mal wieder wie ich aus der Nummer wieder rauskomme, habe aber bisher keinen für mich praktikablen Weg gefunden.

 

Seit 2011 bei der DKV. Beitragssteigerung seitdem 4,8%p.a.

Beitragssteigerung GKV: 3,2%p.a. (jährliche Anpassung BBG - das vergessen viele, Beitragssatz, Zusatzbeitrag, etc.)

 

Aktuell liegt mein PKV Beitrag noch rund 120 EUR/Monat unter dem GKV Beitrag, keine SB, 1320 EUR Beitragsrückerstattung.

Zu Beginn lag der PKV Beitrag tatsächlich ebenfalls rund 120 EUR unter dem GKV Beitrag.

 

Warum hast du gewechselt, wenn er erst bei der central "richtig los" ging?

 

Das wäre der GKV Beitrag gewesen, wenn man über BBG verdient (dahinter die Steigerung zum Vorjahr - gerechnet mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag - inkl. Pflegeversicherung):

 

 2011 328,56 €  
 2012 338,52 €  3,0%
 2013 350,44 €  3,5%
 2014 360,45 €  2,9%
 2015 368,16 €  2,1%
 2016 382,44 €  3,9%
 2017 396,94 €  3,8%
 2018 423,69 €  6,7%

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Seit 1978 beim Dt. Ring. 

Durchschnittliche Beitragssteigerung 3,227%.

Bisher jedes Jahr weniger als die Hälften des GKV-Beitrages bezahlt.

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smarttrader
vor 4 Stunden schrieb Ramstein:

Seit 1978 beim Dt. Ring. 

Durchschnittliche Beitragssteigerung 3,227%.

Bisher jedes Jahr weniger als die Hälften des GKV-Beitrages bezahlt.

Bitte erläuter uns mal das System? Ist es nicht mehr so, das jede Person versichert werden muss? Zumindest war es extrem teuer eine 4 köpfige Familie zu versichern. Bei der GKV war es null Mehrkosten für ein Kind mehr. 

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Ramstein
vor 39 Minuten schrieb smarttrader:

Bitte erläuter uns mal das System? Ist es nicht mehr so, das jede Person versichert werden muss? Zumindest war es extrem teuer eine 4 köpfige Familie zu versichern. Bei der GKV war es null Mehrkosten für ein Kind mehr. 

 

Das System ist, dass bei kinderlosen Doppelverdienern jeder GKV-Beiträge zahlt.

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B2BFighter
vor 5 Stunden schrieb DrFaustus:

Das wäre der GKV Beitrag gewesen, wenn man über BBG verdient (dahinter die Steigerung zum Vorjahr - gerechnet mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag - inkl. Pflegeversicherung):

 

 2011 328,56 €  
 2012 338,52 €  3,0%
 2013 350,44 €  3,5%
 2014 360,45 €  2,9%
 2015 368,16 €  2,1%
 2016 382,44 €  3,9%
 2017 396,94 €  3,8%
 2018 423,69 €  6,7%

 

Wobei man zur Entlastung der GKV sagen muss, dass mit Eintritt des Rentenalters eines Versicherten die BBG nicht mehr das Beitragskriterium sein wird.

In den meisten Fällen sinkt das Einkommen unter die stetig steigende BBG und somit auch Beiträge der GKV im Verhältnis zur PKV.  Grob kann man immer sagen, dass Ersparnisjahre der PKV ggü der GKV (Alter 30-50 ) mit den teureren Jahren (Alter 60-80) bezahlt werden.

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dev
· bearbeitet von dev
vor 57 Minuten schrieb B2BFighter:

Wobei man zur Entlastung der GKV sagen muss, dass mit Eintritt des Rentenalters eines Versicherten die BBG nicht mehr das Beitragskriterium sein wird.

In den meisten Fällen sinkt das Einkommen unter die stetig steigende BBG und somit auch Beiträge der GKV im Verhältnis zur PKV.  Grob kann man immer sagen, dass Ersparnisjahre der PKV ggü der GKV (Alter 30-50 ) mit den teureren Jahren (Alter 60-80) bezahlt werden.

Jedenfalls bei Einkommen durch Lohn und Rente, wenn man aber vorranig von Kapitaleinkommen oder als Selbständiger lebt, sieht die Rechnung wieder anders aus.

 

Selbstständige müssen für alle Einkommensquellen ( auch für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne ) voll GKV zahlen, Arbeitnehmer nur für den Lohn einen halben Anteil.

In der Vergangenheit war es auch so das man zwar nachzahlen durfte, aber zuviel gezahlte Beiträge nicht angerechnet wurden ( Kursgewinne in einem Jahr, Folgejahr ohne bzw. gutes Einkommen - weniger Einkommen ).

 

Bei der PKV hat man einen festen Betrag mit 3-5% Steigerung p.a. , damit kann man kalkulieren.

 

Und nicht jeder kommt in die Krankenversicherung der Rentner, somit darf man sich dann im Alter weiterhin freiwillig GKV versichern.

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

Zitat

Ein Beispiel: Ein Ingenieur arbeitet nach seinem Studium mit 25 Jahren als Angestellter und ist gesetzlich krankenversichert. Nach ein paar Jahren macht er sich selbstständig und wechselt in die private Krankenversicherung. Mit 47 muss er seine Selbstständigkeit aufgeben und geht wieder in ein Angestelltenverhältnis. Im Zuge dessen kehrt er in die GKV zurück. Mit 65 Jahren geht er schließlich in Rente.

 

Der Ingenieur in diesem Beispiel darf in die Krankenversicherung der Rentner, da er die Vorversicherungszeit gerade so erfüllt: Er war 40 Jahre lang erwerbstätig. Die zweite Hälfte seines Erwerbslebens begann mit 45. Von diesen 20 Jahren war er 18 Jahre lang gesetzlich versichert, das entspricht genau 90 Prozent dieses relevanten Zeitraums.

 

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader
vor 1 Stunde schrieb Ramstein:

 

Das System ist, dass bei kinderlosen Doppelverdienern jeder GKV-Beiträge zahlt.

Danke für den Hinweis. Das heißt bei verheiratet und beide voll berufstätig ohne Kinder, muss jeder voll zahlen?

 

Das klingt fair. 

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B2BFighter
vor 50 Minuten schrieb dev:

Jedenfalls bei Einkommen durch Lohn und Rente, wenn man aber vorranig von Kapitaleinkommen oder als Selbständiger lebt, sieht die Rechnung wieder anders aus.

 

Selbstständige müssen für alle Einkommensquellen ( auch für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne ) voll GKV zahlen, Arbeitnehmer nur für den Lohn einen halben Anteil.

In der Vergangenheit war es auch so das man zwar nachzahlen durfte, aber zuviel gezahlte Beiträge nicht angerechnet wurden ( Kursgewinne in einem Jahr, Folgejahr ohne bzw. gutes Einkommen - weniger Einkommen ).

 

Bei der PKV hat man einen festen Betrag mit 3-5% Steigerung p.a. , damit kann man kalkulieren.

 

Und nicht jeder kommt in die Krankenversicherung der Rentner, somit darf man sich dann im Alter weiterhin freiwillig GKV versichern.

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/  Ein Ingenieur arbeitet nach seinem Studium mit 25 Jahren als Angestellter und ist gesetzlich krankenversichert. Nach ein paar Jahren macht er sich selbstständig und wechselt in die private Krankenversicherung. Mit 47 muss er seine Selbstständigkeit aufgeben und geht wieder in ein Angestelltenverhältnis. Im Zuge dessen kehrt er in die GKV zurück. Mit 65 Jahren geht er schließlich in Rente.

Das Beispiel der Finanztipseite ist nicht zielführend.

Fakt ist, wäre der Ingenieur in der GKV als freiwilliges Mitglied verblieben, käme er auch in den Genuss der KVdR.

Mir ist bewusst, dass bei Beginn der Selbständigkeit die GKV durch das hohe Mindesteinkommen immer viel zu teuer im Vergleich zur PKV war.

Aber mit der Änderung des § 240 SGB V zum 01.01.2019 wird der Ingenieur bei gleicher Karrierelaufbahn zukünftig dauerhaft in der GKV verbleiben, der Gesetzgeber hat hier leider viel zu spät reagiert.

Zukünftig gilt als beitragspflichtige Einnahmen nur der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 3.115,00 / 90 * 30 = 1.038,33 €) - das entspricht einen GKV Beitrag von 160,94 € (mit 0,9% Zusatzbeitrag) - die PKV ist für junge Selbständige somit keine Alternative mehr.

 

Und was die KVdR betrifft: 

Nicht einmal ein Bruchteil der KVdR Versicherten muss den Höchstbeitrag bezahlen, zumal die GRV den Arbeitgeberanteil aus der Rente ebenfalls noch zuschießt.


 

 

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Relich
30 minutes ago, B2BFighter said:

die PKV ist für junge Selbständige somit keine Alternative mehr.

 

Ich denke nicht, dass man das so pauschal sagen kann. Die GKV wird für gering verdienende Selbständige weniger belastend. Das war auch einer der Haupthintergründe der zum Änderungsvorschlag geführt hat.

 

Quote

Wir haben sogar noch etwas mehr als die Halbierung der Beiträge erreicht und (wie oben beschrieben) eine bisher bestehende, u.E. skandalöse Regelung beenden können, die schwangere und schwerkranke Selbstständige in einer für sie besonders schwierigen Situation zusätzlich belastete.

https://www.vgsd.de/beschlossen-gkv-mindestbeitraege-sinken-zum-1-1-19-um-56-bundestag-setzt-gleich-zwei-pragmatische-vorschlaege-von-uns-um/

 

Für "normalverdienende" Selbständige (z.B. über der JAEG) ist die PKV nach wie vor eine Option.

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Ramstein
vor 40 Minuten schrieb B2BFighter:

Das Beispiel der Finanztipseite ist nicht zielführend.

Fakt ist, wäre der Ingenieur in der GKV als freiwilliges Mitglied verblieben, käme er auch in den Genuss der KVdR.

Mir ist bewusst, dass bei Beginn der Selbständigkeit die GKV durch das hohe Mindesteinkommen immer viel zu teuer im Vergleich zur PKV war.

Aber mit der Änderung des § 240 SGB V zum 01.01.2019 wird der Ingenieur bei gleicher Karrierelaufbahn zukünftig dauerhaft in der GKV verbleiben, der Gesetzgeber hat hier leider viel zu spät reagiert.

Zukünftig gilt als beitragspflichtige Einnahmen nur der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 3.115,00 / 90 * 30 = 1.038,33 €) - das entspricht einen GKV Beitrag von 160,94 € (mit 0,9% Zusatzbeitrag) - die PKV ist für junge Selbständige somit keine Alternative mehr.

 

Und was die KVdR betrifft: 

Nicht einmal ein Bruchteil der KVdR Versicherten muss den Höchstbeitrag bezahlen, zumal die GRV den Arbeitgeberanteil aus der Rente ebenfalls noch zuschießt.

 

Alles richtig. Aber als junger gutverdienender Mensch würde ich mir zumindest überlegen:

 

Bedingungen, die von Politikern gemacht werden,  können geändert werden (siehe Vergangenheit).

Die Demographie spricht für steigende Beiträge. Was wäre einfacher "gerechter" als alle Einnahmen GKV-beitragspflichtig zu machen? Das wird kommen.

Die Zuwanderung sorgt in Zukunft für viele unterdurchschnittlich verbeitragte GKV-Mitglieder. Also müssen die Beiträge rauf. Was wäre einfacher "gerechter" als alle Einnahmen GKV-beitragspflichtig zu machen. Das wird kommen.

 

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Gast231208
vor 3 Stunden schrieb Ramstein:

 

Alles richtig. Aber als junger gutverdienender Mensch würde ich mir zumindest überlegen:

 

Bedingungen, die von Politikern gemacht werden,  können geändert werden (siehe Vergangenheit).

Die Demographie spricht für steigende Beiträge. Was wäre einfacher "gerechter" als alle Einnahmen GKV-beitragspflichtig zu machen? Das wird kommen.

Die Zuwanderung sorgt in Zukunft für viele unterdurchschnittlich verbeitragte GKV-Mitglieder. Also müssen die Beiträge rauf. Was wäre einfacher "gerechter" als alle Einnahmen GKV-beitragspflichtig zu machen. Das wird kommen.

 

 

Noch einfacher und wesentlich gerechter (ohne Ironie) ist, was sehr wahrscheinlich die nächsten 10-20 Jahre kommen wird: die Bürgerversicherung

https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerversicherung

Zitat

Der Begriff Bürgerversicherung bezeichnet in Deutschland verschiedene Konzepte eines solidarischen Sozialversicherungssystems mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen in den meisten Konzepten weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein.

 

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Okabe
vor 13 Minuten schrieb pillendreher:

 

Noch einfacher und wesentlich gerechter (ohne Ironie) ist, was sehr wahrscheinlich die nächsten 10-20 Jahre kommen wird: die Bürgerversicherung

https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerversicherung

 

Ich denke nicht, dass das passieren wird. Die Idee gibt es schon seit 2002 und seitdem immer wieder das Bestreben nach einer Bürgerversicherung und den politischen Kampf darum. Aber wissen kann man es nicht.

Für PKVler wäre das aber wahrscheinlich oftmals eine gute Nachricht, denn die Alterungsrückstellungen, wird man (ohne Verfassungsänderungen) nach aktuellen Expertenmeinungen nicht einfach so einkassieren können.

Das könnten also darauf hinauslaufen, dass die PKVs die Verträge in Zusatztarife umändern und die Alterungsrückstellungen darauf anrechnen - was diese für viele effektiv kostenlos machen würde.

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dev
vor 4 Stunden schrieb B2BFighter:

Mir ist bewusst, dass bei Beginn der Selbständigkeit die GKV durch das hohe Mindesteinkommen immer viel zu teuer im Vergleich zur PKV war.

Aber mit der Änderung des § 240 SGB V zum 01.01.2019 wird der Ingenieur bei gleicher Karrierelaufbahn zukünftig dauerhaft in der GKV verbleiben, der Gesetzgeber hat hier leider viel zu spät reagiert.

Nützt mir also nix.

 

Aber wie schon geschrieben, sind die Kapitalgewinne bei freiwillig GKVlern KK-Pflichtig und wenn man nicht vor hat bis 6x zu arbeiten, dürfte die PKV besser zu kalkulieren sein.

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7rabbits
Am 13.11.2018 um 09:20 schrieb DrFaustus:

 

Seit 2011 bei der DKV. Beitragssteigerung seitdem 4,8%p.a.

Beitragssteigerung GKV: 3,2%p.a. (jährliche Anpassung BBG - das vergessen viele, Beitragssatz, Zusatzbeitrag, etc.)

 

Aktuell liegt mein PKV Beitrag noch rund 120 EUR/Monat unter dem GKV Beitrag, keine SB, 1320 EUR Beitragsrückerstattung.

Zu Beginn lag der PKV Beitrag tatsächlich ebenfalls rund 120 EUR unter dem GKV Beitrag.

 

Warum hast du gewechselt, wenn er erst bei der central "richtig los" ging?

 

Das wäre der GKV Beitrag gewesen, wenn man über BBG verdient (dahinter die Steigerung zum Vorjahr - gerechnet mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag - inkl. Pflegeversicherung):

 

 2011 328,56 €  
 2012 338,52 €  3,0%
 2013 350,44 €  3,5%
 2014 360,45 €  2,9%
 2015 368,16 €  2,1%
 2016 382,44 €  3,9%
 2017 396,94 €  3,8%
 2018 423,69 €  6,7%

 

Gewechselt habe ich, weil mein damaliger Makler meinte das ich die Krankenversicherung auch erheblich günstiger bekommen kann.

 

Von 2007 bis 2018 ist der Beitrag bei der central um 6,06% pro Jahr gestiegen.

Wenn ich die nicht mehr vorhandene Beitragsrückerstattung mit einrechne (was nicht ganz korrekt ist, weil man die ja im ersten Jahr noch nicht bekommt), dann sind es 8,87% pro Jahr.

 

Nochmal Wechseln sollte man wohl nicht, weil man die Altersrückstellungen bei den alten Verträgen nicht mitnehmen kann.

Gesundheitlich spricht bei mir nichts dagegen zu Wechseln, wenn man einen Makler fragt dann lohnt sich der Wechsel auf jeden Fall, das würde ich natürlich auch sagen, wenn ich nur für das Wechseln eine Provision bekommen würde.

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Relich
8 hours ago, 7rabbits said:

Nochmal Wechseln sollte man wohl nicht, weil man die Altersrückstellungen bei den alten Verträgen nicht mitnehmen kann.

 

Seit 2009 können die Altersrückstellungen zumindest tweilweise mitgenommen werden.

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Okabe
Am 22.11.2018 um 10:19 schrieb Relich:

Seit 2009 können die Altersrückstellungen zumindest tweilweise mitgenommen werden.

Nein, das ist so pauschal falsch, @7rabbits hat (zum Glück) schon Recht.

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Relich
20 hours ago, Okabe said:

Nein, das ist so pauschal falsch, @7rabbits hat (zum Glück) schon Recht.

Dann kläre doch bitte auf. Kann man bei Verträgen, die nach 2009 abgeschlossen sind, die Rückstellungen deiner Meinung nach gar nicht mitnehmen?

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor einer Stunde schrieb Relich:

Dann kläre doch bitte auf. Kann man bei Verträgen, die nach 2009 abgeschlossen sind, die Rückstellungen deiner Meinung nach gar nicht mitnehmen?

Doch, Rückstellungen können teilweise im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden und in einen beliebigem Tarif eines Neuvertrages bei einem zweiten Versicherer portiert werden.

 

Das bedeutet: Zur Berechnung des Übertragungswertes wird die Höhe der tatsächlichen

Alterungsrückstellungen aus dem bisherigen Vertragsverlauf mit der Alterungsrückstellung

verglichen, als wäre der Versicherte von Vertragsbeginn an im Basistarif versichert

gewesen. Portiert wird der jeweils niedrigere Wert.

 

Hierzu sollte man seine derzeitige Versicherung befragen, wie hoch die aktuellen Altersrückstellungen im aktuellen Tarif sind und wie hoch sie im Umfang des Basistarifs wären.

 

Hinweis:

Zur Orientierung, 1.000 EUR portierte Alterungsrückstellungen bei Vollversicherungstarifen führen im Schnitt zu einer Beitragsreduzierung von monatlich etwa 6 EUR  (Tendenz fallend wg. der Niedrigzinsen).

 

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momomoses
· bearbeitet von momomoses

Ich stand kürzlich vor derselben Überlegung wie du und habe mich dann für die PKV entschieden. 

 

A.

1. Der Beitrag ist jetzt deutlich geringer (500 KV&PV ohne SB + 2 MBeiträge Rückerstattung ABER kein Krankentagegeld! // Statt: GKV 830 Gesamt , die Hälfte zahlt in beiden Fällen der Arbeitgeber)

2. Man erhält schlichtweg eine bessere Behandlung. Wenn ich was habe dann möchte ich sofort einen Arzt sehen. Das geht mit der PKV ohne Probleme. Als ich zeitweise in der GKV war habe ich meine gesamte ambulante Behandlung privat gezahlt (Orthopäde und ein Hautarztbesuch) weil ich ansonsten so lange gewartet hätte. Ich habe es jetzt auch wieder gesehen als wir in eine Großstadt einen Kinderarzt gesucht haben. Ich war damals noch in der GKV meine Frau als Beamtin in der PKV. Wir waren unsicher, wie wir die kleine versichern sollen. Wir dachten zunächst, dass wir die GKV wählen. Einen Kinderarzt haben wir dann nur über eine Freundin meiner Schwester gefunden, die auch Kinderärztin ist und uns eine Kollegin vermittelt hat. 

3. Ich bin bei derselben PKV bei der schon meine Eltern versichert sind und ich es als Kind auch war. Das dürfte zwar eigentlich nichts bedeuten aber irgendwie gibt einem das ein gutes Gefühl. Ihr kennt das wenn ihr Aktien über einen langen Zeitraum haltet. Es legt sich die Nervösität. Mein Vater zahlt übrigens mit einer SB von 1200 EUR dank hoher Rückerstattung (6 Monatsbeiträge) gerade mal 250 EUR im Monat.

4. Die gesparten Beiträge lege ich mit rund 100 EUR im Monat in einem Aktiensparplan an.

5. Bei mir ist vielleicht noch der Sonderfall, dass ich ein relativ großes Vermögen geerbt habe bzw. noch erben werde und daher auch in der Rente den Höchstbetrag in der GKV zahlen müsste. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich ohne diesen Umstand auch gewechselt wäre. 

6. und das fand ich am wichtigsten: Bis 55 kann ich ja wieder zurückwechseln. Dann bin ich eben mal einen Tag arbeitslos oder vereinbare mit meinem Arbeitgeber ein Gehalt unter der Bemessungsgrenze. Das kann natürlich geändert werden aber sicher nicht von heute auf morgen.

 

 

B.

An die Leute die hier eine private Zusatzversicherung empfehlen: Ich sehe die Stärken der PKV im Zugang zu Ärzten im ambulanten Bereich. Wenn man im Krankenhaus ist ist der Unterschied nicht so gravierend. Das Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung würde ich zur Not selbst zuzahlen. Die Zusatzversicherung kann man mE auch nicht steuerlich absetzen. 

 

C.

Hier mein Faden, der damals völlig ausgefranst ist:

 

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