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im 10. Jahr zuteilungsreifen Bausparvertrag kündigen oder abwarten?

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Fireball84

Hallo werte WPF'ler,

 

zuerst einmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr - viel Erfolg, immer eine Portion Glück und reichlich Gesundheit!

 

Einer der vier Bausparverträge meiner Freundin (BHW, mit Bonuszins) ist seit Herbst 2009 zuteilungsreif. Diesen Herbst wird das dann 10 Jahre her sein, ich rechne folglich - sofern wir nichts unternehmen - mit einer Kündigung seitens der Bausparkasse in diesem Jahr. Bisher haben wir jedoch noch nichts von der BHW gehört. Der aufsummierte Regelsparbeitrag für 2019 wird demnächst nochmals in einer Summe überwiesen. Mir stellt sich die Frage, welche Optionen wir nun haben?

a) Abwarten, schauen was passiert und im ungünstigsten Fall die Bausparkasse kündigen lassen.

b) Den Bausparvertrag mit Datum der Zuteilungsreife+10 Jahre kündigen und um eine Auszahlung inklusive des Bonuszinses bitten.

 

Gehen wir im Fall a) jedoch die Gefahr ein, dass die Bausparkasse kündigt, uns aber den Bonuszins nicht gewährt? Wie sind da die Vorgehensweisen? Kennt jemand von euch solche Fälle?

 

Besten Dank im Voraus!

 

LG

Fireball

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Izuu

Hallo Fireball,

 

ich hatte auch zu diesem Thema recherchiert, da ich ebenfalls einen Vertrag bei der BHW mit Bonusverzinsung habe. Ich habe nicht herausgefunden, wie genau die BHW hier in der Regel vorgeht, aber ja es gibt Fälle, in denen die Bausparkasse den Vertrag kündigt und den Bonuszins dann nicht mehr gewähren will. Sie argumentiert wohl damit, dass die Bonuszinsen laut Vertragsbedingungen meistens bei Annahme der Zuteilung und gleichzeitigem Verzicht auf das Darlehen gewährt werden. Der Kunde hätte im Fall der Kündigung durch die Bausparkasse ja die Zuteilung nicht angekommen und könnte deshalb auch nicht mehr freiwillig auf das Darlehen verzichten.

Ich habe mir vorgenommen meinen Vertrag kurz vor Ablauf der 10 Jahre anzunehmen, um etwaige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Selbst wenn ich dabei gute Chancen hätte, wäre mir das den Aufwand und das Risiko nicht wert.

 

VG

Izuu

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Ok, ich bin nicht allein.

Meine Strategie zu diesem Thema lautet eindeutig b): vor Erreichen der Bausparsumme oder 10 Jahren selbst kündigen.
In den Bedingungen 2002 steht wortwörtlich in §3 (2) "Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht dich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25% jährlich"

 

Mit allem anderen - z.B. Kündigung der BHW - macht man sich meiner Meinung nach nur angreifbar, weil gar nicht mehr eindeutig zugeteilt wird.

Die 10 Jahresfrist nach Zuteilungsreife ergibt sich aus Urteilen, die durchaus schon einmal zugunsten der Bausparkassen ausgegangen sind.

Ebenso ist eine Übersparung des Bausparers ein durchprozessierter Kündigungsgrund seitens der Anbieter.

 

PS: Bei Annahme der Zuteilung gleich noch um die Erstattung der Abschlussbebühren nach §1 (3) bitten, sofern anwendbar :P

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Fireball84

@Izuu & @Cai Shen: Danke euch beiden erst einmal! Das bestätigt mich in meiner Sichtweise. Dann nehmen wir doch lieber die 5 % Gesamtverzinsung und - danke für die Erinnerung - die erstattete Abschlussgebühr, als das wir uns am Ende herum streiten müssen. Es handelt sich übrigens um den Tarif BHW Dispo plus. So können wir gleich mal üben für unseren größeren und noch nicht zuteilungsreifen BHW Dispo maXX, den wir auch noch haben.

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Ingo_I

Hallo,

 

ich habe auch den BHW Dispo Plus mit 2% + 3% (Bonus) Verzinsung. Dieser ist seit o1.12.2oo9 zuteilungsreif.

Der volle Bonus von 3% steht einem aber nicht ab dem Tag der Zuteilungsreife zu, sondern erst 7 Jahre später (und wenn eine Mindestsumme angespart wurde).

Das Urteil zu der legitimen Kündigung nach 1o Jahren wird diesem Aspekt gerecht. Die 1o Jahre beginnen nämlich erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem einem auch der Bonus zustand.

 

https://www.test.de/Bausparen-Kuendigung-von-Bonus-Vertraegen-kann-rechtswidrig-sein-5162255-0/

 

Für meinen Fall heißt das:

 

o1.12.2oo9 zuteilungsreif

seit o1.12.2o16 voller Bonus

Kündigung meinerseits im Laufe des Jahres 2o26

 

Es gilt nur aufzupassen, dass in der Zeit nicht die Bausparsumme durch die jährlichen Basiszinszahlungen erreicht wird.

 

Gruß, Ingo

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Fireball84
vor 12 Stunden schrieb Ingo_I:

Hallo,

 

ich habe auch den BHW Dispo Plus mit 2% + 3% (Bonus) Verzinsung. Dieser ist seit o1.12.2oo9 zuteilungsreif.

Der volle Bonus von 3% steht einem aber nicht ab dem Tag der Zuteilungsreife zu, sondern erst 7 Jahre später (und wenn eine Mindestsumme angespart wurde).

Das Urteil zu der legitimen Kündigung nach 1o Jahren wird diesem Aspekt gerecht. Die 1o Jahre beginnen nämlich erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem einem auch der Bonus zustand.

 

https://www.test.de/Bausparen-Kuendigung-von-Bonus-Vertraegen-kann-rechtswidrig-sein-5162255-0/

 

Für meinen Fall heißt das:

 

o1.12.2oo9 zuteilungsreif

seit o1.12.2o16 voller Bonus

Kündigung meinerseits im Laufe des Jahres 2o26

 

Es gilt nur aufzupassen, dass in der Zeit nicht die Bausparsumme durch die jährlichen Basiszinszahlungen erreicht wird.

 

Gruß, Ingo

Das ist natürlich korrekt. In meinem Fall ergibt sich jedoch aus der Rechnung: Zeitpunkt der Zuteilung + 10 Jahre die längere Laufzeit, da der Vertragsabschluss bereits 1998 war.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Am 4.1.2019 um 10:02 schrieb Cai Shen:

Meine Strategie zu diesem Thema lautet eindeutig b): vor Erreichen der Bausparsumme oder 10 Jahren selbst kündigen.
In den Bedingungen 2002 steht wortwörtlich in §3 (2) "Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht dich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf...

 

Interessantes Thema. Mein Bausparer aus besseren Zinszeiten bei der Debeka ist seit 5 Jahren zuteilungsreif. Da ich mittlerweile rund 80% der Bausparsumme erreicht habe, habe ich ihn jetzt beitragsfrei gestellt und will bloß noch die Zinsen bis zur o. g. Zehnjahresgrenze kassieren. Auf den Bonuszins hatte ich meinen Debeka-Vertreter mal angesprochen. Er meinte, der Bonuszins wird auf das Bausparvermögen angerechnet. Das Bausparvermögen wird dann ausgezahlt, sobald die Bausparsumme inklusive des Bonuszinses erreicht ist. Das wäre ja noch schöner, wenn es den Bonuszins stattdessen zusätzlich als Schnaps oben drauf gibt (und ich dann noch etwas länger hohe laufende Zinsen kassiere). Die Bausparkassen scheinen hier (bei der Interpration der AGBs) jeweils anders vorzugehen (um sich der teuren Altlasten (vorzeitig) zu entledigen).

 

PS:

Im konkreten Fall ging die Debeka anscheinend anders vor als von meinem Vertreter geschildert:

 

Zitat

Die Debeka verweigert die Auszahlung des Bonuszinses von 1,5 % mit der Begründung, dass der Bausparvertrag voll angespart wurde.

Vertragsbeginn 2005

Abschlussgebühr 500,- €

Auszahlung der voll angesparten Summe inklusive 3% Zinsen April 2017

Laut Vertrag hatte ich die Möglichkeit mich bis zuletzt für den Bonuszins zu entscheiden und gegen ein Darlehen

Der Bonuszins würde gezahlt, wenn man auf ein Bauspardarlehen verzichtet hatte und den Vertrag auflöste

Das Wesen des Bausparvertrages bestand darin, dass man zunächst - bis zur Zuteilung - zu einem geringeren Zins sparte, um dadurch in den Genuss eines günstigen Darlehens zu gelangen.

Wenn man auf das Darlehen verzichtet hatte, erhielt man den Bonuszins bei Auszahlung des Guthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn.
Dadurch hatte man wieder den üblichen Zins für langfristige Sparverträge erreicht, die damals (2005) üblich waren.

Jetzt schreibt die Debeka: In früheren Bausparverträgen hätte man mir bei voll angesparten Bausparverträgen den Bonuszins aus Kulanzgründen gezahlt...

Schlimmer gehts nimmer!

Meine Frage: Ist die Nichtauszahlung des Bonuszinses Betrug oder nicht?

Viele Grüße
Babette

 

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Fireball84
vor 1 Stunde schrieb Schildkröte:

 

Interessantes Thema. Mein Bausparer aus besseren Zinszeiten bei der Debeka ist seit 5 Jahren zuteilungsreif. Da ich mittlerweile rund 80% der Bausparsumme erreicht habe, habe ich ihn jetzt beitragsfrei gestellt und will bloß noch die Zinsen bis zur o. g. Zehnjahresgrenze kassieren. Auf den Bonuszins hatte ich meinen Debeka-Vertreter mal angesprochen. Er meinte, der Bonuszins wird auf das Bausparvermögen angerechnet. Das Bausparvermögen wird dann ausgezahlt, sobald die Bausparsumme inklusive des Bonuszinses erreicht ist. Das wäre ja noch schöner, wenn es den Bonuszins stattdessen zusätzlich als Schnaps oben drauf gibt (und ich dann noch etwas länger hohe laufende Zinsen kassiere). Die Bausparkassen scheinen hier (bei der Interpratition der AGBs) jeweils anders vorzugehen (um sich der teuren Altlasten (vorzeitig) zu entledigen).

 

PS:

Im konkreten Fall ging die Debeka anscheinend anders vor als von meinem Vertreter geschildert:

 

 

 

3.5 Kündigungsgrund 5: Bausparkasse addiert Bonus zum Guthaben, um früher kündigen zu können
Die Bausparkasse leitet ihr Kündigungsrecht, wie in Kündigungsgrund 1 beschrieben aus dem Darlehensrecht des BGB ab. Allerdings addiert sie zum Guthaben den Bonus. In der dadurch hervorgerufenen Konsequenz ist der Bausparvertrag früher überspart, und die Bausparkasse meint den Vertrag früher kündigen zu können.
Unsere Einschätzung: Die Erfolgsaussichten für Verbraucher können derzeit als gut angesehen werden. Das OLG Celle argumentierte wie folgt (Urteile vom 14.09.2016, Az 3 U 207/15, 3 U 230/15, 3 U 37/16, 3 U 38/16, 3 U 86/16, 3 U 136/16, 3 U 154/16, 3 U 166/16): „In diesen Fällen hatte die Bausparkasse unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung erklärt, weil die Bausparsumme unter Einberechnung von Bonuszinsen nach ihrer Ansicht erreicht sei. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt. Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers (Verzicht oder Kündigung). Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2018-09/20180824_Verbraucherinformation Bausparkassen_0.pdf

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 30 Minuten schrieb Fireball84:

3.5 Kündigungsgrund 5: Bausparkasse addiert Bonus zum Guthaben, um früher kündigen zu können
Die Bausparkasse leitet ihr Kündigungsrecht, wie in Kündigungsgrund 1 beschrieben aus dem Darlehensrecht des BGB ab. Allerdings addiert sie zum Guthaben den Bonus. In der dadurch hervorgerufenen Konsequenz ist der Bausparvertrag früher überspart, und die Bausparkasse meint den Vertrag früher kündigen zu können.
Unsere Einschätzung: Die Erfolgsaussichten für Verbraucher können derzeit als gut angesehen werden. Das OLG Celle argumentierte wie folgt (Urteile vom 14.09.2016, Az 3 U 207/15, 3 U 230/15, 3 U 37/16, 3 U 38/16, 3 U 86/16, 3 U 136/16, 3 U 154/16, 3 U 166/16): „In diesen Fällen hatte die Bausparkasse unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung erklärt, weil die Bausparsumme unter Einberechnung von Bonuszinsen nach ihrer Ansicht erreicht sei. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt. Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers (Verzicht oder Kündigung). Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2018-09/20180824_Verbraucherinformation Bausparkassen_0.pdf

 

Hm, um nochmal auf @Cai Shen zurückzukommen:

 

Zitat

Meine Strategie zu diesem Thema lautet eindeutig b): vor Erreichen der Bausparsumme oder 10 Jahren selbst kündigen.
In den Bedingungen 2002 steht wortwörtlich in §3 (2) "Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht dich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25% jährlich"

 

Mit allem anderen - z.B. Kündigung der BHW - macht man sich meiner Meinung nach nur angreifbar, weil gar nicht mehr eindeutig zugeteilt wird.

Die 10 Jahresfrist nach Zuteilungsreife ergibt sich aus Urteilen, die durchaus schon einmal zugunsten der Bausparkassen ausgegangen sind.

Ebenso ist eine Übersparung des Bausparers ein durchprozessierter Kündigungsgrund seitens der Anbieter.

 

Wäre dann nicht statt einer (vorzeitigen) Kündigung des Bausparers (der mit einem Verlust von Zinsen verbunden ist, sofern die Bausparsumme noch nicht ganz erreicht ist) ein schriftlicher Verzicht auf das Bauspardarlehen die bessere Lösung?

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Cai Shen

Jaha, Formulierungsfehler :-*

 

Die Zuteilung unter Verzicht auf das Bauspardarlehen annehmen. 

Das 2012 von der BHW zugeschickte Formular ist ordnungsgemäß im Bankordner abgeheftet! 

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Fireball84

So ungefähr?

 

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchte ich gemäß § x Abs. y der Bausparbedingungen die Zuteilung meines Bausparvertrages XYZ unter gleichzeitigem Verzicht auf das Bauspardarlehen annehmen.

 

Darüber hinaus bitte ich Sie um Erstattung der Abschlussgebühr in Höhe von xyz € gemäß § x Abs. y der Bausparbedingungen.

 

Bitte überweisen Sie mir mein vorhandenes Bausparguthaben, unter Berücksichtigung der rückwirkenden Gesamtverzinsung (inkl. Zinseszins) in Höhe von x %, sowie die zurückerstattete Abschlussgebühr auf meine folgende Bankverbindung:

IBAN:

Kontoinhaber: X Y

BIC:

Institut:

 

Ich bitte Sie um Übermittlung eines abschließenden Kontoauszuges.

 

Mit freundlichen Grüßen

X Y

 

Das dürfte doch zweifelsfrei sein, sofern man die richtigen Fundstellen in den Bedingungen findet.

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anne1986
Am 7.1.2019 um 21:03 von Ingo_I:

Hallo,

 

ich habe auch den BHW Dispo Plus mit 2% + 3% (Bonus) Verzinsung. Dieser ist seit o1.12.2oo9 zuteilungsreif.

Der volle Bonus von 3% steht einem aber nicht ab dem Tag der Zuteilungsreife zu, sondern erst 7 Jahre später (und wenn eine Mindestsumme angespart wurde).

Das Urteil zu der legitimen Kündigung nach 1o Jahren wird diesem Aspekt gerecht. Die 1o Jahre beginnen nämlich erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem einem auch der Bonus zustand.

 

https://www.test.de/Bausparen-Kuendigung-von-Bonus-Vertraegen-kann-rechtswidrig-sein-5162255-0/

 

Für meinen Fall heißt das:

 

o1.12.2oo9 zuteilungsreif

seit o1.12.2o16 voller Bonus

Kündigung meinerseits im Laufe des Jahres 2o26

 

Es gilt nur aufzupassen, dass in der Zeit nicht die Bausparsumme durch die jährlichen Basiszinszahlungen erreicht wird.

 

Gruß, Ingo

Hallo @Ingo_I,

 

wir haben den gleichen Vertrag und auch ich bin der Meinung, dass erst das Datum, an dem der Bonus (7000DM angespart) erreicht wurde, zählt. Unser Vertrag ist erst im Jahre 2021 10Jahre zugeteilt. Der Anspruch auf den Bonus haben wir aber erst seit 2013. 

Mindestens jährlich erreichen uns schreiben der BHW, dass unser Vertrag demnächst aufgelöst wird (und wir einen “attraktiven“ anderen Tarif bekommen).

Ich würde mich sehr freuen, wenn du uns mitteilen könntest, ob du nach dem 1.12.2019 direkt eine Kündigung bekommen hast, oder ob du mit deiner Annahme richtig lagst. Was ich gelesen habe ist, falls du doch gekündigt wirst, schnell noch die Verzichtserklärung vor dem genannten Kündigungstermin hinschicken. Dann kann man die den Bonuszins und die Erstattung der Abschlussgebühr nicht streitig machen. Allerdings hast du damit die Kündigung ‘angenommen‘, auch wenn sie vermutlich nicht rechtens war, weil ich auch denke, dass für dich erst das Jahr 2026 (ich beneide dich!) interessant wird.

 

Gruß, Anne

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Ingo_I
Am 3.11.2019 um 14:08 von anne1986:

Hallo @Ingo_I,

 

wir haben den gleichen Vertrag und auch ich bin der Meinung, dass erst das Datum, an dem der Bonus (7000DM angespart) erreicht wurde, zählt. Unser Vertrag ist erst im Jahre 2021 10Jahre zugeteilt. Der Anspruch auf den Bonus haben wir aber erst seit 2013. 

Mindestens jährlich erreichen uns schreiben der BHW, dass unser Vertrag demnächst aufgelöst wird (und wir einen “attraktiven“ anderen Tarif bekommen).

Ich würde mich sehr freuen, wenn du uns mitteilen könntest, ob du nach dem 1.12.2019 direkt eine Kündigung bekommen hast, oder ob du mit deiner Annahme richtig lagst. Was ich gelesen habe ist, falls du doch gekündigt wirst, schnell noch die Verzichtserklärung vor dem genannten Kündigungstermin hinschicken. Dann kann man die den Bonuszins und die Erstattung der Abschlussgebühr nicht streitig machen. Allerdings hast du damit die Kündigung ‘angenommen‘, auch wenn sie vermutlich nicht rechtens war, weil ich auch denke, dass für dich erst das Jahr 2026 (ich beneide dich!) interessant wird.

 

Gruß, Anne

Hallo Anne,

 

ich werde berichten.

 

Gruß

 

Ingo

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Ingo_I

Hallo zusammen,

 

letzte Woche kam nun die Kündigung der BHW per Einschreiben. Darin wird sinngemäß geschrieben, dass 10 Jahre Bereitstellung einer Darlehensoption ja nun ausreichen und der Vertrag gekündigt wird. Die Auszahlung erfolgt lediglich mit Basiszins. Falls der Bonus gewünscht ist, sollte man doch die Zuteilung beantragen und auf das Darlehen verzichten.

 

Hier sehe ich schon mal einen Widerspruch zum Vertrag des Dispo plus. Darin steht an mehreren Stellen, dass bei Vertragslaufzeiten >=7 Jahre der Bonus auch bei einer Kündigung ausgezahlt wird. Ohne Einschränkung welche Partei den Vertrag kündigt.

Naja - whatever. Ich habe mir am Wochenende (aktuelle) Urteile angesehen und male mir da ehrlich gesagt wenig Chancen aus. Es ist doch wohl so, dass die 10 Jahresfrist auf Grund von Bonusstaffeln nur dann zu verlängern ist, wenn auch die Darlehensoption während der Staffel eingeschränkt ist oder temporär nicht mehr besteht.

 

(BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 - OLG Stuttgart)

Zitat

Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Falle eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. In einem solchen Fall ist der Vertragszweck von den Vertragsparteien dahingehend modifiziert, dass er erst mit Erlangung des Bonus erreicht ist, so dass auch erst zu diesem Zeitpunkt ein vollständiger Empfang des Darlehens im Sinne des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF anzunehmen ist.

Das sehe ich bei dem Dispo plus Vertrag nicht erfüllt.

 

In Erwartung der Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinserträge in dieser Legislaturperiode werde ich den Vertrag jetzt wohl auflösen.

Ich habe wenig Lust noch ein paar Jahre Verlängerung herauszustreiten, um dann die Bonuszinsen mit meinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

 

Schönen Abend

 

Ingo

 

 

 

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Acxiss

Hallo zusammen,

ich habe einen BHW Bausparvertrag Dispo Maxx aus dem Jahr 2003 mit einer Bausparsumme von 14.000 Euro. Zuteilungsreif ist er seit 11//2013. Jährliche Verzinsung auf Guthaben 2%. Bonuszinsen bei Verzicht rückwirkend 3,5% Wir benötigen nächstes Jahr einige Möbel für unser neues Haus und würden daher das Guthaben aus dem Vertrag, derzeit 11.000 Euro, dafür verwenden.  Im Kleingedruckten steht nun drin, dass erst nach 6 Monate nach Eingang der Kündigung das Guthaben ausgezahlt wird.  Nun meine Fragen:

 

1. Ging es bei jemand mit der Auszahlung schneller?

2. Muss man bei der Kündigung auf gewisse Wortlaute achten um den Bonus nicht zu verlieren?

3. Kann ich die Abschlussgebühr von 140 Euro auch mit zurück fodern?

 

Danke und Grüße 

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investorfonds

Ich glaube wenn du den Vertrag kündigen bekommst du nicht die Bonus Zinsen.

 

Du musst die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten. Dann müsste dir das Geld inklusive Bonuszinsen ausgezahlt werden.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 15 Minuten von investorfonds:

Ich glaube wenn du den Vertrag kündigen bekommst du nicht die Bonus Zinsen.

Sehe ich auch so. Das Wort "Kündigung" würde ich vorsichtshalber nicht in den Mund nehmen.

 

vor 15 Minuten von investorfonds:

Du musst die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten. Dann müsste dir das Geld inklusive Bonuszinsen ausgezahlt werden.

Die Zuteilung anzunehmen würde bedeuten, dass man den Kredit abruft.


Ich würde einfach ein Schreiben aufsetzen aus dem hervorgeht, dass du auf das Darlehen verzichtest und um Auszahlung des Bausparguthabens zzgl. Zinsen und Bonuszinsen bittest.

Im Idealfall kannst du denen noch den Paragraphen der AGB nennen aus dem der Bonus hervorgeht.

 

 

vor 28 Minuten von Acxiss:

1. Ging es bei jemand mit der Auszahlung schneller?

Du bist vermutlich einer der wenigen, die es schneller haben wollen. Der Großteil ist froh, dass Geld so gut verzinst liegen lassen zu können  :)

 

vor 28 Minuten von Acxiss:

3. Kann ich die Abschlussgebühr von 140 Euro auch mit zurück fodern?

Das wird im Zweifel irgendwo in deinen AGB stehen.

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Acxiss

Danke für eure Antwort. Das unten stehende Formular war damals bei Zuteilungsreife dabei, dann müsste ich halt den Verzicht ankreuzen oder?

vor 1 Stunde von BigSpender09:

Du bist vermutlich einer der wenigen, die es schneller haben wollen. Der Großteil ist froh, dass Geld so gut verzinst liegen lassen zu können  :)

 

 

Wird das dann die vollen 6 Monate weiter verzinst inkl. Bonuszinsen?

 

Die Monatsrate weiter einzahlen geht dann wahrscheinlich nicht mehr oder? 

 

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investorfonds

Bei Schwäbisch Hall steht in den ABB zum Vergleich drin, dass man  die Bonuszinsen nur bekommt, wenn man die Zuteilung annimmt und auf das Darlehen verzichtet.

 

Weicht nan heute nur minimal von dem Wording der Bausparkasse ab, zahlen die dir im Zweifel nur dein Guthaben aus. 

 

Wichtig ist noch def Fallstrick mit dem Darlehen.  Bei def BSH steht z.b. dass es keine Darlehen unter 1.000 Eur gibt. Ist zuviel Guthaben bereits im BSV kann man nicht mehr auf das Darlehen verzichten und bekommt dann keine Bonuszibsen mehr. 

 

Am besten hier mal deine ABB durchlesen. 

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Ah interessant. So wie der Vordruck ausgefüllt ist, muss / kann man doch die Zuteilung annehmen und gleichzeitig verzichten.

Ich habe die Zuteilung m.W. nicht angenommen und nur ein Schreiben wie beschrieben angefertigt.

 

vor 14 Minuten von Acxiss:

Wird das dann die vollen 6 Monate weiter verzinst inkl. Bonuszinsen?

Das würde ich annehmen. Solange die BSK dein Geld hat, sollten sie es auch weiter verzinsen.

vor 14 Minuten von Acxiss:

Die Monatsrate weiter einzahlen geht dann wahrscheinlich nicht mehr oder? 

Einfach machen und schauen was passiert  ;)

 

vor 1 Minute von investorfonds:

Am besten hier mal deine ABB durchlesen. 

Definitiv! :thumbsup:

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von BigSpender09:

Die Zuteilung anzunehmen würde bedeuten, dass man den Kredit abruft.

Die Vermutung ist falsch.

 

vor 1 Stunde von BigSpender09:

So wie der Vordruck ausgefüllt ist, muss / kann man doch die Zuteilung annehmen und gleichzeitig verzichten.

Richtig, dann erhältst du die Bonuszinsen.

 

Zitat

Ich habe die Zuteilung m.W. nicht angenommen und nur ein Schreiben wie beschrieben angefertigt.

Du würdest also freiwillig auf die Bonuszinsen verzichten?

 

vor 1 Stunde von Acxiss:

Das unten stehende Formular war damals bei Zuteilungsreife dabei, dann müsste ich halt den Verzicht ankreuzen oder?

Genau: Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten.

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chirlu
vor 1 Stunde von Acxiss:

Das unten stehende Formular

Edit (mod): In dem ist übrigens deine Bankverbindung vorgedruckt. :-* Auch den Code, der zwischen den Heftlöchern gedruckt ist, würde ich für alle Fälle schwärzen.

 

Ansonsten: Die Terminologie kann von Bausparkasse zu Bausparkasse anders sein, aber beim BHW ist tatsächlich die Kombination von Annahme der Zuteilung und Verzicht auf das Darlehen möglich (und sinnvoll).

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BigSpender09
vor 27 Minuten von bondholder:

Du würdest also freiwillig auf die Bonuszinsen verzichten?

Die Debeka hat mein Schreiben korrekt verstanden und den Bonus ausgezahlt.

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bondholder
vor 29 Minuten von BigSpender09:

Die Debeka hat mein Schreiben korrekt verstanden und den Bonus ausgezahlt.

Das spricht in dem Fall für die Debeka.

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Acxiss
· bearbeitet von Acxiss

@chirlu Danke für den Hinweis. Wurde ja zum Glück entfernt. 

 

Zuteilungsreif war der Vertrag übrigens seit 01.11.2013 somit bin ich ja über die 7 Jahre drüber. Ich will da jetzt keinen Fehler machen deswegen würde ich das so schreiben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit verzichte ich auf ein günstiges Bauspardarlehen. Bitte lassen sie mir folgende Dokumente schriftlich zukommen:

 

1.       Bestätigung der unter dem Verzicht gewährten Bonusverzinsung von zusätzlich 3,5% nach §3 der ABB Tarif D maXX

2.       Auszahlungszeitpunkt des Guthabens und Höhe des Guthabens zum Zeitpunkt der Auszahlung

3.       Bestätigung der Erstattung der Abschlussgebühr nach §1 (3) nach ABB Tarif D maXX

 

 

und das Formular dann so ausfüllen wie unten im Bild. Dann sollte es alles in allem ordnungsgemäß nach 6 Monate da sein oder?:-)

 

Danke und Grüße

2021-11-09_171559.jpg

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