Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
djcookie

Canada Life business kündigen- Frage zur Steuerlast

Empfohlene Beiträge

djcookie
· bearbeitet von djcookie

Hallo,

 

ich habe mich hier angemeldet mit der Hoffnung das mir die Community weiterhelfen oder zumindest ein paar Tipps zur Kündigung meiner bAV geben kann.

Ich möchte gerne meine bAV Canada Life business mit Rücksprache meines Arbeitgebers kündigen(100€ Entgeltumwandlung meiner Seite + 26€ VL vom AG). Nach dem (erwarteten) schock des Rückkaufwert (ca. 1300€ von ca.4000€ eingezahlt) habe ich nun folgende Frage zur Versteuerung dessen:

 

Folgendes steht im Kleingedruckten:

 

die betriebliche Direktversicherung kündigen:


•• Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist eine Kündigung des
Direktversicherung
Vertrags durch den Versicherungsnehmer – den Arbeitgeber – ohne
kündigen
Zustimmung der versicherten Person grundsätzlich nicht möglich.
•• Wenn der Versicherte der Kündigung schriftlich zustimmt und ausdrück
lich auf seine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung zu Gunsten
der Firma verzichtet, ist eine Auszahlung an die Firma möglich. Der von
uns auf das Firmenkonto auszuzahlende Rückkaufswert wäre von der
Firma als Betriebseinnahme zu versteuern. Falls der Rückkaufswert an
den versicherten Arbeitnehmer weitergeleitet wird, sind die für die Auszah
lung von Arbeitslohn geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften zu beachten.

 

 

Meine Frage: Was habe ich zu erwarten wenn das Geld direkt an mich überwiesen wird? Macht es einen unterschied ob es direkt an mich oder erst an AG und der es mir mit dem Lohn auszahlt?

 

Ich bin für jeden Hinweis dankbar, und ja, man hätte sich vielleicht früher über die Rentabilität des Produkt informieren sollen :rolleyes:

 

Vielen Dank 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
djcookie

Um das hier abzuschließen, das Geld wurde in meinem Fall direkt an mich überwiesen und es wird von der Versicherung eine Meldung ans Finanzamt folgen.

Also von den Peanuts noch was auf die Seite packen, da das ganze noch versteuert wird. Egal, es hat zu meiner Verwunderung ohne große hürden funktioniert und somit kann man nicht pauschal sagen das eine bAV nicht gekündigt werden kann.

 

Dann mach ich mich nun mal auf die Suche bei finvesto nach einem passenden VL-ETF...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...